[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4356
17. Wahlperiode 03. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Raju Sharma,
Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4213 –
Aktuelle Berichte zur Situation des griechischen Asylsystems und Konsequenzen
der Bundesregierung hieraus
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder
erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat sich in seinem aktuellen
Bericht über Griechenland vom 17. November 2010 auch mit der Behandlung
von irregulären Migranten und Schutzsuchenden befasst. In den
Feststellungen 42 bis 47 und 61 bis 85 geht es dabei insbesondere um die Zustände in den
speziellen Hafteinrichtungen für irreguläre Migranten und den
Polizeigewahrsamsstellen, in denen sich ebenfalls irreguläre Migranten befinden. Nach
griechischem Recht ist die Inhaftierung dieser Migranten eine administrative
Maßnahme, die keiner Anordnung durch einen Richter bedarf. In Verletzung
von Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention werden auch
Asylsuchende in solche Hafteinrichtungen verbracht. Die Zustände dort
werden als in vielen Fällen unzumutbar geschildert. Einige Einrichtungen seien
überfüllt, viele in einem baufälligen Zustand, hygienische Einrichtungen
mangelhaft, mit wenig Möglichkeit für die Festgehaltenen, sich im Freien
aufzuhalten oder sportlich zu betätigen. Die medizinische Versorgung sei ebenfalls
nicht ausreichend, unter anderem fehle eine überall obligatorische
Eingangsuntersuchung auf ansteckende und Hautkrankheiten. Das Europäische
Komitee stellte zudem fest, dass die festgehaltenen Migranten nicht oder zumindest
nicht ausreichend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden und
nur in seltenen Fällen Kontakt zu einem Anwalt oder zu Verwandten
aufnehmen konnten. Der UN-Sondergesandte Dr. Manfred Nowak hatte bereits am
20. Oktober 2010 in einem Bericht an die UN-Generalversammlung eine
Schilderung der Zustände in diesen Einrichtungen vorgenommen, die er als
inhuman und erniedrigend beschrieb. Er zeigt in seinem Bericht auch, dass das
griechische Asylsystem mit derzeit 52 000 offenen Fällen vollkommen
überlastet ist, gleichzeitig aber viele Schutzsuchende faktisch überhaupt keinen
Asylantrag stellen können. Unter den oben genannten „irregulären Migranten“
dürfte sich also auch eine große Zahl Schutzbedürftiger befinden, deren
Schutzbedürftigkeit aber nicht geprüft wird. Durch das
Rückübernahmeabkommen mit der Türkei bestehe insbesondere für Flüchtlinge aus dem
Iran, Irak und Syrien die Gefahr der Rückschiebung bis in ihre Herkunfts- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Dezember 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4356 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestaaten – eine Verletzung des non-refoulement-Gebots der Anti-Folter-
Konvention.
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat am 25. November 2010 ebenfalls
einen Bericht vorgelegt, der die Ergebnisse eines Besuchs in der Evros-Region
zusammenfasst. In dieser Region an der Landgrenze zwischen Griechenland
und der Türkei ist seit dem 4. November 2010 ein Soforteinsatzteam (RABIT)
der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX im Einsatz, dem auch deutsche
Beamte angehören. Nach Angaben von Pro Asyl sind die Zustände in den
Aufnahme- bzw. Abschiebelagern in der Nähe der Grenze katastrophal, sie seien
vollkommen überfüllt, es fehle an sanitären Einrichtungen, Verpflegung und
medizinischer Versorgung. Die Identifizierung der eingereisten Migranten
werde in einem wenige Minuten dauernden Schnellverfahren durchgeführt,
das eine extrem hohe Fehlerquote aufweise. In diesem Zusammenhang
verweist auch Pro Asyl auf die Gefahr der Verletzung des
Zurückweisungsverbotes. Auch die FRONTEX-Beamten nehmen keine Prüfung der
Schutzbedürftigkeit vor, sie übergeben die aufgegriffenen Migranten lediglich den
griechischen Behörden. Von diesen würde die Entgegennahme von
Asylanträgen strukturell verhindert und behindert.
1. Hat die Bundesregierung den Bericht des CPT zur Situation für
Asylsuchende und irreguläre Migranten in Griechenland zur Kenntnis
genommen, und was sind ihre Schlussfolgerungen?
Die Bundesregierung hat den in der Frage genannten Bericht ebenso wie die
Stellungnahme der griechischen Regierung zu diesem Bericht (CPT/Inf (2010)
34) zur Kenntnis genommen und in ihre Meinungsbildung zu Überstellungen
von Asylbewerbern nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung
einbezogen.
2. Hat die Bundesregierung den Bericht des UN-Sondergesandten Dr. Manfred
Nowak zur Situation für Asylsuchende und irreguläre Migranten in
Griechenland zur Kenntnis genommen, und was sind ihre Schlussfolgerungen?
Die Bundesregierung hat den in der Frage genannten Bericht zur Kenntnis
genommen und in ihre Meinungsbildung zu Überstellungen von Asylbewerbern
nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung einbezogen.
3. Hat die Bundesregierung den Bericht von Pro Asyl zur Situation für
Asylsuchende und irreguläre Migranten in Griechenland zur Kenntnis
genommen, und was sind ihre Schlussfolgerungen?
Die Bundesregierung hat den in der Frage genannten Bericht zur Kenntnis
genommen und in ihre Meinungsbildung zu Überstellungen von Asylbewerbern
nach Griechenland im Rahmen der Dublin-Verordnung einbezogen.
4. Wie viele Asylverfahren sind derzeit in Griechenland anhängig, wie viele
Asylanträge wurden im Jahr 2010 bislang gestellt, wie hoch war die Zahl
der Anerkennungen und Ablehnungen in der ersten bzw. zweiten Instanz?
Quelle: EUROSTAT (Stand 31. Oktober 2010)
Anhängige Asylverfahren 54 145
Bislang 2010 gestellte Asylanträge 7 890
In erster Instanz positiv entschiedene Asylanträge 85
In erster Instanz abgelehnte Asylanträge 2 780
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4356Entscheidungen der zweiten Instanz werden von EUROSTAT nur auf
Jahresbasis veröffentlicht und liegen daher für das laufende Jahr noch nicht vor.
5. Wie viele Migrantinnen und Migranten ohne Einreise- oder
Aufenthaltspapiere reisten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Griechenland ein,
ohne einen Asylantrag zu stellen?
Im laufenden Jahr wurden nach Angaben der EU-Grenzschutzagentur Frontex
bis Ende November rund 43 000 Migranten festgestellt, die illegal die
Landgrenze von der Türkei nach Griechenland überschritten haben. Angaben zur
Anzahl der gestellten bzw. nicht gestellten Asylanträge liegen der
Bundesregierung nicht vor.
6. Welche konkreten Maßnahmen sind im Jahr 2010 von der
Bundesregierung ergriffen worden, um die Asylsituation in Griechenland zu
verbessern?
Die Bundesregierung hat der griechischen Regierung im Jahre 2010 bilateral
praktische Unterstützung im Asylbereich angeboten. Diese umfasst
Studienaufenthalte griechischer Behördenvertreter im Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF), Schulungsmaßnahmen zum Asylverfahren, Aufnahme
eines griechischen Verbindungsbeamten beim BAMF, Bereitstellung von
Informationen zur Entscheidungs- und Rechtsprechungspraxis, Vorstellung
verwendeter Formblätter und den Zugriff griechischer Behörden auf
Herkunftslandinformationen des BAMF. Nach der Vorlage des griechischen Aktionsplans hat
die Bundesregierung angeboten, diese Maßnahmen in einen EU-Gesamtrahmen
einzubetten. Seit April 2010 befindet sich ein Verbindungsbeamter des BAMF
in Athen.
Darüber hinaus macht die Bundesrepublik Deutschland in zahlreichen Fällen
von ihrem Selbsteintrittsrecht gemäß der Dublin-Verordnung Gebrauch.
7. Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Asylsystems in
Griechenland sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 von Seiten
der Europäischen Union ergriffen worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Kommission Griechenland bei der
Erstellung des Aktionsplans zum Migrationsmanagement unterstützt und
koordiniert dessen Umsetzung. Sie hat für eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen
„Notfallmittel“ von ca. 9,8 Mio. Euro aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds
bereitgestellt. Noch im Dezember sollen Expertenteams nach Griechenland
entsandt werden, um die ersten dieser Maßnahmen umzusetzen.
8. Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass der griechische
Bürgerschutzminister erklärt hat, sein Land sei auch aus finanziellen
Gründen nicht in der Lage, die Asylsundenden aufzunehmen und zu versorgen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, und welche
Maßnahmen sollen ihrer Ansicht nach ergriffen werden, um für eine
Entlastung Griechenlands zu sorgen?
Die Bundesregierung hat die zitierten Äußerungen zur Kenntnis genommen. Im
Rahmen der finanziellen Solidarität in der EU hat Griechenland für das Jahr
2010 Anspruch auf ca. 46,6 Mio. Euro aus dem finanziellen Rahmenprogramm
Drucksache 17/4356 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode„Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“. Auf die Antwort zu Frage 7
wird ergänzend hingewiesen.
9. Hat die Bundesregierung die entsprechenden Hinweise aus dem Bericht
des CPT zur Kenntnis genommen, nach denen es in den griechischen
Aufnahme- und Abschiebeeinrichtungen Versorgungslücken gab, weil
zuständige Behörden Rechnungen nicht bezahlen konnten
(Feststellungen Nummer 66, 73)?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse zu den Auswirkungen der
griechischen Haushaltslage auf das Asylsystem, und wenn ja, welche?
Textziffer 63 des Berichts des CPT bezieht sich auf nicht näher präzisierte
Informationen, welche die CPT-Delegation erhalten habe und denen zufolge das
Risiko bestehe, dass die Bedingungen in dem in dieser Textziffer behandelten
Aufnahmezentrum Filakio sich verschlechtern. Anscheinend seien Rechnungen
nicht bezahlt worden, was Auswirkungen auf die Einrichtung haben könnte.
Eine „Feststellung“ des in der Frage genannten Inhalts wurde dagegen nicht
getroffen.
Zu der Empfehlung in Textziffer 73 des CPT-Berichts hat die griechische
Regierung in ihrer Gegenäußerung (siehe Antwort zu Frage 1) auf den Seiten 34,
26 und 27 Stellung genommen.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Auswirkungen
der griechischen Haushaltslage auf das Asylsystem vor.
10. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zum von Griechenland
beim EU-Rat der Justiz- und Innenminister am 2. und 3. Dezember 2010
vorgelegten Plan zur Verbesserung des Asylsystems in den nächsten drei
Jahren?
Wie wird die Bundesregierung diesen Plan und die darin vorgelegten
Maßnahmen unterstützen?
Die Bundesregierung begrüßt den Aktionsplan und wird dessen Umsetzung
unterstützen. Bereits im Januar 2011 wird ein Experte des BAMF an einer der
Unterstützungsmaßnahmen teilnehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 6 verwiesen.
11. Wie lautet die monatliche Statistik zu Dublin-Überstellungen,
Selbsteintritten und gescheiterten Überstellungen in Bezug auf Griechenland für
die Monate Januar bis Oktober 2010 (soweit vorliegend, bitte in der Form
wie zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/203 angeben)?
Eine statistische Erfassung von Selbsteintritten gemäß Artikel 3 Absatz 2
Dublin-Verordnung findet grundsätzlich nicht statt. Lediglich im Hinblick auf
Griechenland und Malta wird eine händische Zählung vorgenommen. Die
Angaben in der folgenden Tabelle beziehen sich auf diese Zählung. Die Tabelle
erfasst alle Übernahmeersuchen, Zustimmungen und Überstellungen der Monate
Januar bis Oktober 2010, unabhängig davon, ob ein zusammenhängender
Sachverhalt vorliegt (es sind auch Sachverhalte erfasst, für die bereits im Jahr 2009
ein Übernahmeersuchen gestellt wurde). Ein zusammenhängender Sachverhalt
kann sich – vom Übernahmeersuchen bis zur Überstellung – bei einem
Untertauchen der zu überstellenden Person oder bei Gewährung einstweiligen
Rechtsschutzes über einen Zeitraum von zwei Jahren und mehr hinziehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4356* Hinweis: Die Monatswerte können wegen evtl. nachträglicher Änderungen nicht zu einem Jahreswert addiert werden.
Die nachfolgende Übersicht stellt eine Periodenbetrachtung dar und gibt somit
nicht den Gesamtsachverhalt wieder. Eine monatsweise Aufschlüsselung der
Zahlen ist nicht aussagekräftig, da nicht für alle im Vergleichszeitraum
gestellten Übernahmeersuchen der Fall abgeschlossen ist. Hinzu kommt der Anteil
von rund 70 Prozent der Fälle, in denen die Überstellung im betreffenden
Monat unterblieben ist, ohne dass die Gründe dafür statistisch erfasst sind. Die
nachfolgende Übersicht hat daher nur einen sehr geringen Aussagewert.
Übernahmeersuchen
an Griechenland
Zustimmungen
aus Griechenland
Erfolgte
Überstellungen
nach Griechenland
Selbsteintritte in
Bezug auf
Griechenland
Januar 2010 203 139 5 138*
Februar 2010 214 173 3 119*
März 2010 198 181 2 89*
April 2010 224 171 4 139*
Mai 2010 207 178 4 119*
Juni 2010 210 241 9 51*
Juli 2010 181 178 6 137*
August 2010 217 117 6 139*
September 2010 188 163 5 77*
Oktober 2010 178 80 5 47*
Summe
Monate 2 020 1 621 49 1 064
*
Jan.
2010
Feb.
2010
März
2010
Apr.
2010
Mai
2010
Juni
2010
Juli
2010
Aug.
2010
Sept.
2010
Okt.
2010
Gesamt
Zustimmungen Griechenlands an Deutschland
139 173 181 171 178 241 178 117 163 80 1 621
Zu dem jeweiligen Monat ergeben sich folgende Sachverhalte:
Überstellung erfolgt
2 6 6 7 5 4 5 1 2 2 40
Gescheitert
11 31 40 29 34 34 2 181
Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung
9 18 11 26 35 31 18 7 4 159
Sonstige Gründe
1 3 5 2 10 3 6 10 15 1 56
Drucksache 17/4356 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. Wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zu erkennbaren
substantiellen Verbesserungen im griechischen Asylsystem an seiner
Praxis festhalten, bei besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen vom
Selbsteintrittsrecht der Dublin-II-Verordnung Gebrauch zu machen?
Um welche Gruppen von Flüchtlingen handelt es sich dabei derzeit?
Das BAMF prüft in jedem Dublin-Verfahren, ob das Selbsteintrittsrecht im
Sinne des Artikels 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung aufgrund besonderer
humanitärer Umstände auszuüben ist. Bei der Zuständigkeit Griechenlands für ein
Asylverfahren wird das Selbsteintrittsrecht seit ca. zwei Jahren dann ausgeübt,
wenn die Einzelfallprüfung ergibt, dass es sich bei einem Ausländer um eine
besonders schutzbedürftige Person handelt. Dies gilt insbesondere für
Flüchtlinge hohen Alters, für minderjährige Flüchtlinge sowie für Flüchtlinge, bei
denen eine Schwangerschaft, ernsthafte Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder
besondere Hilfsbedürftigkeit vorliegt (vgl. Antwort zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 16/11543).
13. Welche am Dublin-System beteiligten Staaten sind der Bundesregierung
bekannt, die derzeit keine Überstellungen von Asylsuchenden nach
Griechenland vornehmen?
Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung haben das Vereinigte Königreich,
Schweden, Island und Norwegen, teilweise auf eine entsprechende Bitte des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Dublin-Überstellungen nach
Griechenland vorläufig ausgesetzt.
14. Welche am Dublin-System beteiligten Staaten sind der Bundesregierung
bekannt, die angekündigt haben, zumindest verstärkt vom
Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen?
Der Bundesregierung sind keine Staaten bekannt, die angekündigt haben,
verstärkt vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Beobachtung der
Praxis zeigt, dass die überwiegende Zahl der am Dublin-System beteiligten Staaten
vermehrt besonders schutzbedürftige Personen nicht nach Griechenland
überstellt.
15. In welchen der Dublin-Staaten gibt es einen Stopp von
Rücküberstellungen nach Griechenland infolge von Entscheidungen oder Bitten des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?
Der Bundesregierung ist kein Staat bekannt, der aufgrund einer Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte grundsätzlich alle Dublin-
Überstellungen nach Griechenland gestoppt hat. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Untergetaucht
3 7 15 5 8 12 4 4 2 3 63
Ohne Angabe
113 108 104 102 86 157 143 95 140 74 1 122
Jan.
2010
Feb.
2010
März
2010
Apr.
2010
Mai
2010
Juni
2010
Juli
2010
Aug.
2010
Sept.
2010
Okt.
2010
Gesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/435616. Treffen Presseberichte zu (dapd-Meldung vom 30. November 2010),
wonach sich die Zahl der (festgestellten) illegalen Grenzübertritte an der
griechisch-türkischen Landgrenze seit dem Einsatz des FRONTEX-
Soforteinsatzteams stark verringert hat, welche eigenen Erkenntnisse hat die
Bundesregierung hierzu?
FRONTEX-Angaben zufolge hat sich die Zahl illegaler Migranten über die
griechisch-türkische Landgrenze 2010 gegenüber dem Vorjahr mehr als
verfünffacht. Höhepunkt war der Monat Oktober 2010, in dem durchschnittlich 245
unerlaubt eingereiste Ausländer pro Tag festgestellt worden sind. Seit dem Einsatz
der FRONTEX-Soforteinsatzteams am 2. November 2011 verringerte sich die
Anzahl der Feststellungen um rund 37 Prozent auf durchschnittlich 154
Personen pro Tag. Die Zahlen sind jedoch keineswegs stabil und unterliegen
erheblichen Schwankungen.
17. Sieht die Bundesregierung in dieser effektiveren Grenzabschottung einen
Beitrag für die effizientere Ausgestaltung des griechischen Asylsystems
und allgemein einen Beitrag für ein „Europa des Asyls“, wie es von den
EU-Innenministern proklamiert wurde?
Die Bundesregierung trägt das Ziel des Stockholmer Programms mit, dass die
Union weiterhin den rechtmäßigen Zugang zum Hoheitsgebiet ihrer
Mitgliedstaaten erleichtert und gleichzeitig parallel dazu Maßnahmen ergreift, um
illegale Einwanderung zu bekämpfen und ein hohes Maß an Sicherheit
aufrechtzuerhalten. Durch die Verhinderung der Einreise nicht schutzbedürftiger Personen
wird auch ein Beitrag zur Bewahrung der Integrität der Asylsysteme geleistet
und die Akzeptanz dieser Systeme gestärkt.
18. Welche Einschätzungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zu
der Frage vor, welchen alternativen Weg die Schutzsuchenden aus dem
Iran, Syrien, Irak, Afghanistan und Pakistan nun suchen werden, die
bislang versucht haben über die griechisch-türkische Grenze in die EU zu
gelangen?
Die durch den Einsatz der FRONTEX-Soforteinsatzteams verstärkte
Überwachung der griechisch-türkischen Landgrenze hat bisher nicht zu einer
verstärkten Nutzung anderer Migrationsrouten bzw. zu einem Verdrängungseffekt an
andere EU-Außengrenzen geführt. Weder an der bulgarisch-türkischen Grenze
noch auf den griechischen Inseln konnte ein Anstieg der
Migrationsbewegungen verzeichnet werden.
19. Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-
Kommission, den Dublin-Mechanismus in Fällen eines großen Zugangs von
Schutzsuchenden auszusetzen, wenn der gemeinsame Aquis des
Flüchtlings- und Verfahrensrechts voll angewendet wird (JI-Ratstreffen am
8. und 9. November 2010)?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass durch
die letztgenannte Bedingung ein solches Aussetzen des Mechanismus ins
Leere laufen würde?
Ein ausformulierter Vorschlag der Kommission mit den in der Frage
dargestellten Inhalten liegt bislang nicht vor. Sobald ein solcher Vorschlag vorgelegt
wird, wird sich die Bundesregierung mit seinen konkreten Inhalten
auseinandersetzen.
Drucksache 17/4356 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode20. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag
Großbritanniens beim Treffen der EU-Justiz- und -Innenminister am 8. und 9.
November 2010, das Tempo der Asylrechtsharmonisierung zu drosseln?
Stehen die zahlreichen Vorbehalte der Bundesregierung gegen den
Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der
Flüchtlingsanerkennungsrichtlinie (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3797) mit diesem
Ansinnen in einem Zusammenhang?
Die Bundesregierung wird sich weiterhin aktiv und konstruktiv an der
Schaffung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis 2012 beteiligen und ihre
Vorstellungen in die Verhandlungen zu den einzelnen Rechtsakten der
Europäischen Union einbringen.
21. Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung einer
unabhängigen Asylbehörde in Griechenland gediehen, die die
Durchführung der Asylverfahren von den bei den Polizeipräfekturen angesiedelten
Asylkommissionen übernehmen sollen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/1340)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die griechische Asylbehörde ihre
Arbeit im Jahr 2011 aufnehmen. Bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes
zur Änderung des griechischen Asylsystems gilt ein Präsidialerlass, der am
22. November 2010 in Kraft getreten ist. Dieser sieht Maßnahmen zur
Entlastung des griechischen Asylsystems vor.
22. Kann die Bundesregierung die Angaben des UN-Beauftragen
Dr. Manfred Nowak bestätigen, die eigentlich zuständigen
Polizeibehörden würden die Annahme von Asylgesuchen verweigern und die
zuständigen Direktionen hätten auch nicht die Kapazitäten, sie zu bearbeiten,
wie bewertet sie diese Angaben, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
Eine Weigerung der zuständigen Polizeibehörden, Asylgesuche anzunehmen,
ist der Bundesregierung nicht bekannt. Kapazitätsengpässe bei der Bearbeitung
von Asylanträgen sind bekannt. Es wird erwartet, dass sich die Situation
aufgrund des am 22. November 2010 in Kraft getretenen Präsidialerlasses
verbessern wird. Bis zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation hält das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der Praxis der großzügigen
Anwendung des Selbsteintrittsrechts fest.
23. Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Befürchtung des
UN-Beauftragten Dr. Manfred Nowak, Asylsuchenden aus dem Iran, Irak
und Syrien drohe durch das griechisch-türkische
Rückübernahmeabkommen die Kettenabschiebung in ihre Herkunftsländer und damit eine
Verletzung des Zurückweisungsverbotes, und welche Konsequenzen zieht
sie daraus?
Die Bundesregierung hat die Einschätzung zur Kenntnis genommen und wird
die weiteren Entwicklungen aufmerksam beobachten. Kettenabschiebungen
sind der Bundesregierung nicht bekannt.
24. Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorwurf des
UN-Beauftragten Dr. Manfred Nowak und Pro Asyls, die griechische
Polizei verhindere systematisch die Asylantragstellung Schutzsuchender
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4356und nehme sie ohne weitere Aufklärung über ihre Situation in
Abschiebehaft?
Eine systematische Verhinderung der Stellung von Asylanträgen durch die
griechische Polizei ist der Bundesregierung nicht bekannt.
25. Hält die Bundesregierung weiter an der Praxis fest, Überstellungen im
Rahmen des Dublin-Verfahrens nicht anzukündigen und somit ohne
(wirksamen) Rechtsschutz zu vollziehen, obwohl das
Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung am 28. November 2010
erkennen ließ, dass es einen Rechtsschutz mit aufschiebender Wirkung für
erforderlich hält?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zuständigen Behörden das
gesetzlich vorgeschriebene Verfahren bei der Durchführung von Überstellungen
nach der Dublin-Verordnung einhalten. Insoweit wird auf die Antworten zu den
Fragen 12, 13, 15 und 16 auf Bundestagsdrucksache 17/1340 verwiesen.
Im Hinblick auf die zwischenzeitlich entwickelte Rechtsprechung der
Verwaltungsgerichte zum erweiterten Rechtsschutz übersendet das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge in Fällen, in denen eine Überstellung nach
Griechenland angeordnet wird, die Entscheidung möglichst frühzeitig.
26. Welche Entscheidungen in der Rechtsprechung zur Frage der
Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Griechenland sind der
Bundesregierung inzwischen aus dem Jahr 2010 bekannt (bitte wie in der Anlage zu
Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 17/203 beantworten), und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Rechtsprechung?
Zur Anzahl der bekanntgewordenen Entscheidungen aus dem Jahr 2010 wird
auf die Anlage verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4356
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4356
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]