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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Aktuelle Berichte zur Situation des griechischen Asylsystems und Konsequenzen der Bundesregierung hieraus

Situation für Asylsuchende und irreguläre Migranten in Griechenland: Statistiken, Versorgungslücken, Berichte und Einschätzungen international anerkannter Menschenrechtsexperten, Asylverfahren, Verbesserungsmaßnahmen im Jahr 2010, Einrichtung einer unabhängigen Asylbehörde, Selbsteintrittsrecht von am Dublin-System beteiligten Staaten, Zulässigkeit und Stopp der Überstellung von Asylsuchenden nach Griechenland, FRONTEX-Einsatz gegen illegale Grenzübertritte an der griechisch-türkischen Landgrenze<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

03.01.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/421314. 12. 2010

Aktuelle Berichte zur Situation des griechischen Asylsystems und Konsequenzen der Bundesregierung hieraus

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Raju Sharma, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) hat sich in seinem aktuellen Bericht über Griechenland vom 17. November 2010 auch mit der Behandlung von irregulären Migranten und Schutzsuchenden befasst. In den Feststellungen 42 bis 47 und 61 bis 85 geht es dabei insbesondere um die Zustände in den speziellen Hafteinrichtungen für irreguläre Migranten und den Polizeigewahrsamsstellen, in denen sich ebenfalls irreguläre Migranten befinden. Nach griechischem Recht ist die Inhaftierung dieser Migranten eine administrative Maßnahme, die keiner Anordnung durch einen Richter bedarf. In Verletzung von Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention werden auch Asylsuchende in solche Hafteinrichtungen verbracht. Die Zustände dort werden als in vielen Fällen unzumutbar geschildert. Einige Einrichtungen seien überfüllt, viele in einem baufälligen Zustand, hygienische Einrichtungen mangelhaft, mit wenig Möglichkeit für die Festgehaltenen, sich im Freien aufzuhalten oder sportlich zu betätigen. Die medizinische Versorgung sei ebenfalls nicht ausreichend, unter anderem fehle eine überall obligatorische Eingangsuntersuchung auf ansteckende und Hautkrankheiten. Das Europäische Komitee stellte zudem fest, dass die festgehaltenen Migranten nicht oder zumindest nicht ausreichend über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden und nur in seltenen Fällen Kontakt zu einem Anwalt oder zu Verwandten aufnehmen konnten.

Der UN-Sondergesandte Dr. Manfred Nowak hatte bereits am 20. Oktober 2010 in einem Bericht an die UN-Generalversammlung eine Schilderung der Zustände in diesen Einrichtungen vorgenommen, die er als inhuman und erniedrigend beschrieb. Er zeigt in seinem Bericht auch, dass das griechische Asylsystem mit derzeit 52 000 offenen Fällen vollkommen überlastet ist, gleichzeitig aber viele Schutzsuchende faktisch überhaupt keinen Asylantrag stellen können. Unter den oben genannten „irregulären Migranten“ dürfte sich also auch eine große Zahl Schutzbedürftiger befinden, deren Schutzbedürftigkeit aber nicht geprüft wird.

Durch das Rückübernahmeabkommen mit der Türkei bestehe insbesondere für Flüchtlinge aus dem Iran, Irak und Syrien die Gefahr der Rückschiebung bis in ihre Herkunftsstaaten – eine Verletzung des non-refoulement-Gebots der Anti-Folter-Konvention.

Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hat am 25. November 2010 ebenfalls einen Bericht vorgelegt, der die Ergebnisse eines Besuchs in der Evros-Region zusammenfasst. In dieser Region an der Landgrenze zwischen Griechenland und der Türkei ist seit dem 4. November 2010 ein Soforteinsatzteam (RABIT) der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX im Einsatz, dem auch deutsche Beamte angehören. Nach Angaben von Pro Asyl sind die Zustände in den Aufnahme- bzw. Abschiebelagern in der Nähe der Grenze katastrophal, sie seien vollkommen überfüllt, es fehle an sanitären Einrichtungen, Verpflegung und medizinischer Versorgung. Die Identifizierung der eingereisten Migranten werde in einem wenige Minuten dauernden Schnellverfahren durchgeführt, das eine extrem hohe Fehlerquote aufweise. In diesem Zusammenhang verweist auch Pro Asyl auf die Gefahr der Verletzung des Zurückweisungsverbotes. Auch die FRONTEX-Beamten nehmen keine Prüfung der Schutzbedürftigkeit vor, sie übergeben die aufgegriffenen Migranten lediglich den griechischen Behörden. Von diesen würde die Entgegennahme von Asylanträgen strukturell verhindert und behindert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Hat die Bundesregierung den Bericht des CPT zur Situation für Asylsuchende und irreguläre Migranten in Griechenland zur Kenntnis genommen, und was sind ihre Schlussfolgerungen?

2

Hat die Bundesregierung den Bericht des UN-Sondergesandten Dr. Manfred Nowak zur Situation für Asylsuchende und irreguläre Migranten in Griechenland zur Kenntnis genommen, und was sind ihre Schlussfolgerungen?

3

Hat die Bundesregierung den Bericht von Pro Asyl zur Situation für Asylsuchende und irreguläre Migranten in Griechenland zur Kenntnis genommen, und was sind ihre Schlussfolgerungen?

4

Wie viele Asylverfahren sind derzeit in Griechenland anhängig, wie viele Asylanträge wurden im Jahr 2010 bislang gestellt, wie hoch war die Zahl der Anerkennungen und Ablehnungen in der ersten bzw. zweiten Instanz?

5

Wie viele Migrantinnen und Migranten ohne Einreise- oder Aufenthaltspapiere reisten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Griechenland ein, ohne einen Asylantrag zu stellen?

6

Welche konkreten Maßnahmen sind im Jahr 2010 von der Bundesregierung ergriffen worden, um die Asylsituation in Griechenland zu verbessern?

7

Welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung des Asylsystems in Griechenland sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2010 von Seiten der Europäischen Union ergriffen worden?

8

Hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen, dass der griechische Bürgerschutzminister erklärt hat, sein Land sei auch aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Asylsundenden aufzunehmen und zu versorgen? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus, und welche Maßnahmen sollen ihrer Ansicht nach ergriffen werden, um für eine Entlastung Griechenlands zu sorgen?

9

Hat die Bundesregierung die entsprechenden Hinweise aus dem Bericht des CPT zur Kenntnis genommen, nach denen es in den griechischen Aufnahme- und Abschiebeeinrichtungen Versorgungslücken gab, weil zuständige Behörden Rechnungen nicht bezahlen konnten (Feststellungen Nummer 66, 73)? Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der griechischen Haushaltslage auf das Asylsystem, und wenn ja, welche?

10

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zum von Griechenland beim EU-Rat der Justiz- und Innenminister am 2. und 3. Dezember 2010 vorgelegten Plan zur Verbesserung des Asylsystems in den nächsten drei Jahren? Wie wird die Bundesregierung diesen Plan und die darin vorgelegten Maßnahmen unterstützen?

11

Wie lautet die monatliche Statistik zu Dublin-Überstellungen, Selbsteintritten und gescheiterten Überstellungen in Bezug auf Griechenland für die Monate Januar bis Oktober 2010 (soweit vorliegend, bitte in der Form wie zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/203 angeben)?

12

Wird das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zu erkennbaren substantiellen Verbesserungen im griechischen Asylsystem an seiner Praxis festhalten, bei besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen vom Selbsteintrittsrecht der Dublin-II-Verordnung Gebrauch zu machen? Um welche Gruppen von Flüchtlingen handelt es sich dabei derzeit?

13

Welche am Dublin-System beteiligten Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die derzeit keine Überstellungen von Asylsuchenden nach Griechenland vornehmen?

14

Welche am Dublin-System beteiligten Staaten sind der Bundesregierung bekannt, die angekündigt haben, zumindest verstärkt vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch zu machen?

15

In welchen der Dublin-Staaten gibt es einen Stopp von Rücküberstellungen nach Griechenland infolge von Entscheidungen oder Bitten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte?

16

Treffen Presseberichte zu (dapd-Meldung vom 30. November 2010), wonach sich die Zahl der (festgestellten) illegalen Grenzübertritte an der griechisch-türkischen Landgrenze seit dem Einsatz des FRONTEX-Soforteinsatzteams stark verringert hat, welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hierzu?

17

Sieht die Bundesregierung in dieser effektiveren Grenzabschottung einen Beitrag für die effizientere Ausgestaltung des griechischen Asylsystems und allgemein einen Beitrag für ein „Europa des Asyls“, wie es von den EU-Innenministern proklamiert wurde?

18

Welche Einschätzungen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Frage vor, welchen alternativen Weg die Schutzsuchenden aus dem Iran, Syrien, Irak, Afghanistan und Pakistan nun suchen werden, die bislang versucht haben über die griechisch-türkische Grenze in die EU zu gelangen?

19

Wie ist die Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission, den Dublin-Mechanismus in Fällen eines großen Zugangs von Schutzsuchenden auszusetzen, wenn der gemeinsame Aquis des Flüchtlings- und Verfahrensrechts voll angewendet wird (JI-Ratstreffen am 8. und 9. November 2010)? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragesteller, dass durch die letztgenannte Bedingung ein solches Aussetzen des Mechanismus ins Leere laufen würde?

20

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zum Vorschlag Großbritanniens beim Treffen der EU-Justiz- und -Innenminister am 8. und 9. November 2010, das Tempo der Asylrechtsharmonisierung zu drosseln? Stehen die zahlreichen Vorbehalte der Bundesregierung gegen den Vorschlag der EU-Kommission für eine Neufassung der Flüchtlingsanerkennungsrichtlinie (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3797) mit diesem Ansinnen in einem Zusammenhang?

21

Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Einrichtung einer unabhängigen Asylbehörde in Griechenland gediehen, die die Durchführung der Asylverfahren von den bei den Polizeipräfekturen angesiedelten Asylkommissionen übernehmen sollen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/1340)?

22

Kann die Bundesregierung die Angaben des UN-Beauftragen Dr. Manfred Nowak bestätigen, die eigentlich zuständigen Polizeibehörden würden die Annahme von Asylgesuchen verweigern und die zuständigen Direktionen hätten auch nicht die Kapazitäten, sie zu bearbeiten, wie bewertet sie diese Angaben, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

23

Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zur Befürchtung des UN-Beauftragten Dr. Manfred Nowak, Asylsuchenden aus dem Iran, Irak und Syrien drohe durch das griechisch-türkische Rückübernahmeabkommen die Kettenabschiebung in ihre Herkunftsländer und damit eine Verletzung des Zurückweisungsverbotes, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

24

Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Vorwurf des UN-Beauftragten Dr. Manfred Nowak und Pro Asyls, die griechische Polizei verhindere systematisch die Asylantragstellung Schutzsuchender und nehme sie ohne weitere Aufklärung über ihre Situation in Abschiebehaft?

25

Hält die Bundesregierung weiter an der Praxis fest, Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens nicht anzukündigen und somit ohne (wirksamen) Rechtsschutz zu vollziehen, obwohl das Bundesverfassungsgericht in der mündlichen Verhandlung am 28. November 2010 erkennen ließ, dass es einen Rechtsschutz mit aufschiebender Wirkung für erforderlich hält?

26

Welche Entscheidungen in der Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit von Dublin-Überstellungen nach Griechenland sind der Bundesregierung inzwischen aus dem Jahr 2010 bekannt (bitte wie in der Anlage zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 17/203 beantworten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus dieser Rechtsprechung?

Berlin, den 14. Dezember 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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