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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Rechenschaft des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich seines Stimmverhaltens auf EU-Ebene angesichts fehlender Mehrheiten der regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag
(insgesamt 102 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
28.01.2025
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.02.2025
ThemenWirtschaft & Finanzen
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1447713.01.2025
Rechenschaft des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich seines Stimmverhaltens auf EU-Ebene angesichts fehlender Mehrheiten der regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14477
20. Wahlperiode 13.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Rechenschaft des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich seines
Stimmverhaltens auf EU-Ebene angesichts fehlender Mehrheiten der
regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag
Seit dem Abend des 6. November 2024 verfügt die Bundesregierung nicht
mehr über eine eigene parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Aufgrund der nach Ansicht der Fragesteller durch den Bundeskanzler Olaf
Scholz hinausgezögerten Vertrauensfrage wird die Bundesregierung noch
mehrere Monate im Amt sein. In dieser Übergangsphase ist es aus Sicht der
Fragesteller wichtig, dass die Bundesrepublik Deutschland insbesondere auf
internationaler Ebene handlungsfähig bleibt. Zugleich ist es aber von besonderer
Bedeutung, dass eine Bundesregierung ohne eigene parlamentarische Mehrheit im
Rat der Europäischen Union und im Europäischen Rat keine Vorhaben
beschließt bzw. unterstützt, die erkennbar dem Willen einer Mehrheit des
Deutschen Bundestages zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist nach Auffassung der
Fragesteller eine besonders enge Begleitung der Arbeit der Bundesregierung
auf EU-Ebene durch den Deutschen Bundestag erforderlich.
Um eine solch enge Begleitung für die Arbeit im Zuständigkeitsbereich des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu ermöglichen, wurde der
Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.
November 2024 um eine Liste der Entscheidungen auf EU-Ebene bis Juni 2025 im
Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses gebeten, zu denen sich die
Bundesregierung positionieren muss. Die Bundesregierung sagte eine solche Liste
zu, übersandte ihre Antwort jedoch nur auf nochmalige Nachfrage und erst am
3. Dezember 2024. Die Antwort besteht neben einem allgemein gehaltenen
Anschreiben aus der Tagesordnung des ECOFIN-Rates (ECOFIN = Wirtschaft
und Finanzen) am 10. Dezember 2024 und einer Liste der offenen
Legislativverfahren des ECOFIN-Strangs im Europäischen Parlament, die ausschließlich
den Titel des Rechtsakts, eine etwaige Kurzbezeichnung sowie das Datum des
ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission nennt.
Damit unterbietet die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in Sachen
Aussagekraft noch die der Übersicht „Progress on key financial services
legislative files“, die regelmäßig vom Rat der Europäischen Union übersandt wird,
allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und ihren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zugänglich ist und immerhin noch einen ungefähren Stand der
Arbeiten am jeweiligen Rechtsakt enthält.
Um eine effektive Kontrolle einer Bundesregierung ohne parlamentarische
Mehrheit zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Fragesteller zwingend, dass sich
die Bundesregierung klar zu den erwarteten Verhandlungen und Abstimmungen
auf EU-Ebene positioniert. Da die Bundesregierung es unterlassen hat, einen
aussagekräftigeren Überblick zu aktuell prioritär verhandelten Vorlagen zu
übermitteln, ist es erforderlich, dass sie sich umfassend zu allen aus Sicht der
Fragesteller relevanten, derzeit im ECOFIN-Rat verhandelten Vorlagen
positioniert.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche bis heute noch nicht abgeschlossenen Legislativvorschläge der
EU-Kommission sowie sonstigen Vorhaben wurden seit 2015 im
ECOFIN-Rat verhandelt (bitte tabellarisch inklusive Datum des
ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission und aktuellem
Verhandlungsstand aufführen)?
2. Zu welchen bis heute noch nicht abgeschlossenen Legislativvorschlägen
der EU-Kommission sowie sonstigen Vorhaben im ECOFIN-Rat
erwartet die Bundesregierung den Beschluss einer Allgemeinen Ausrichtung
und bzw. oder einen Abschluss des Trilogs bis Juni 2025?
3. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die
Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung
der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
4. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung
eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ (bitte nach
Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und
kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine
Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
5. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die
Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
6. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014
im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen
Einlagenversicherungssystems“ aus?
7. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die
Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ seit dem
8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen, und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen
statt (bitte tabellarisch auflisten)?
8. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von
Sicherheiten“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch,
inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
9. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten“ (bitte
nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten
und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen
Inhalten vorliegen)?
10. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von
Sicherheiten“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und
welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
11. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die
Verwertung von Sicherheiten“ aus?
12. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von
Sicherheiten“ seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
13. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf
EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
14. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
15. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ bisher thematisiert, welche
Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
16. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ aus?
17. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ seit dem 8. Dezember 2021
mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen
getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme
welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte
tabellarisch auflisten)?
18. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des „[
Geänderten] Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher
und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“,
und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten
in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der
Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
19. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „[Geänderten]
Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und
administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“ (bitte nach
Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und
kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
20. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der „[
Geänderte] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und
administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
21. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „[Geänderten] Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur
Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem
grenzübergreifenden Kontext“ aus?
22. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum „[
Geänderten] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher
und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“
seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
23. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“,
und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten
in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der
Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
24. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“ (bitte nach
Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und
kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
25. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“
bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
26. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion“ aus?
27. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“
seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
28. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der
Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter
Meldepflichten“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive
der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
29. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des ���Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs
der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von
Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten
Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten“ (bitte
nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten
und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen
Inhalten vorliegen)?
30. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der
Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter
Meldepflichten“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und
welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
31. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011
bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der
Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem
Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und
bestimmter Meldepflichten“ aus?
32. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der
Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter
Meldepflichten“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-Kommission mit
Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und
wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme welcher
Personen und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte
tabellarisch auflisten)?
33. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU)
Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU)
2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen
Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
34. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU)
Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2021/523 im Hinblick auf
bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen
und Investitionsunterstützung“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
35. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU)
Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU)
2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen
Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
36. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU)
Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU)
Nr. 1095/2010 und (EU) 2021/523 im Hinblick auf bestimmte
Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und
Investitionsunterstützung“ aus?
37. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU)
Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU)
2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen
Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
38. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Einführung des digitalen Euro“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
39. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einführung des digitalen Euro“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem
oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung
zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
40. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Einführung des digitalen Euro“ bisher thematisiert, welche Inhalte
wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
41. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ aus?
42. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Einführung des digitalen Euro“ seit Vorlage des Vorschlags durch die
EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
43. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen
Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren
Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU)
2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates“, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
44. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro
durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren Währung
nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230
des Europäischen Parlaments und des Rates“ (bitte nach Mitgliedstaaten
und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich
machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine
Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
45. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen
Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren
Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU)
2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
46. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Erbringung von Diensten im
Zusammenhang mit dem digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in
Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des
Rates“ aus?
47. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen
Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren
Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU)
2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
48. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene
(bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im
Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
49. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1093/2010“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten
sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder
mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu
einzelnen Inhalten vorliegen)?
50. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden
jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
51. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“ aus?
52. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
53. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
54. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung der
Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU) 2015/2366
und 2009/110/EG“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten
sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem
oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung
zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
55. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG“ bisher thematisiert, welche Inhalte
wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
56. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im
Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der
Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG“ aus?
57. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
58. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive
der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
59. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Euro-
Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel“ (bitte
nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten
und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen
Inhalten vorliegen)?
60. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und
welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
61. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als
gesetzliches Zahlungsmittel“ aus?
62. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-Kommission mit
Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und
wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme welcher
Personen und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte
tabellarisch auflisten)?
63. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung
der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU)
Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
64. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010
und (EU) 2022/2554“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten
sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem
oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung
zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
65. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung
der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU)
Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ bisher thematisiert, welche Inhalte
wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
66. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu
Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU)
Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ aus?
67. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung
der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU)
Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ seit Vorlage des Vorschlags durch
die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass,
unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
68. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“, und wie positioniert sich
die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen
auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
69. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU,
2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften
zum Schutz von Kleinanlegern“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
70. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“ bisher thematisiert,
welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen
jeweils festgehalten?
71. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG,
2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick
auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“ aus?
72. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten
fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
73. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine
Modernisierung des Basisinformationsblatts“, und wie positioniert sich
die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen
auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
74. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine
Modernisierung des Basisinformationsblatts“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse
zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
75. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine
Modernisierung des Basisinformationsblatts“ bisher thematisiert, welche
Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
76. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine Modernisierung des
Basisinformationsblatts“ aus?
77. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine
Modernisierung des Basisinformationsblatts“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten
fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
78. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der
Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nr. 952/2013“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu
den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte
tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag
der EU-Kommission, auflisten)?
79. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde
der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 952/2013“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert
tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder
mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu
einzelnen Inhalten vorliegen)?
80. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der
Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nr. 952/2013“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils
erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
81. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur
Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013“ aus?
82. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der
Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung
(EU) Nr. 952/2013“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
83. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
und die Transparenz“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu
den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte
tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag
der EU-Kommission, auflisten)?
84. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die
Transparenz“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert
tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder
mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu
einzelnen Inhalten vorliegen)?
85. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
und die Transparenz“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils
erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
86. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im
Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die
Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz“ aus?
87. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
und die Transparenz“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
88. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene
(bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im
Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
89. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem
oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung
zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
90. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden
jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
91. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im
Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen
und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ aus?
92. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
93. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf
EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
94. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
95. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ bisher thematisiert, welche
Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
96. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014
im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen,
Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ aus?
97. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ seit Vorlage des Vorschlags
durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
98. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“, und wie positioniert
sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
99. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen
Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse
zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
100. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ bisher thematisiert,
welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen
jeweils festgehalten?
101. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Transparenz und Integrität von Rating-
Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“
aus?
102. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten
fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
Berlin, den 9. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1473028.01.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14477 - Rechenschaft des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich seines Stimmverhaltens auf EU-Ebene angesichts fehlender Mehrheiten der regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14730
20. Wahlperiode 28.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14477 –
Rechenschaft des Bundesministeriums der Finanzen hinsichtlich seines
Stimmverhaltens auf EU-Ebene angesichts fehlender Mehrheiten der
regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Abend des 6. November 2024 verfügt die Bundesregierung nicht
mehr über eine eigene parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag.
Aufgrund der nach Ansicht der Fragesteller durch den Bundeskanzler Olaf
Scholz hinausgezögerten Vertrauensfrage wird die Bundesregierung noch
mehrere Monate im Amt sein. In dieser Übergangsphase ist es aus Sicht der
Fragesteller wichtig, dass die Bundesrepublik Deutschland insbesondere auf
internationaler Ebene handlungsfähig bleibt. Zugleich ist es aber von
besonderer Bedeutung, dass eine Bundesregierung ohne eigene parlamentarische
Mehrheit im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Rat keine
Vorhaben beschließt bzw. unterstützt, die erkennbar dem Willen einer Mehrheit
des Deutschen Bundestages zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist nach
Auffassung der Fragesteller eine besonders enge Begleitung der Arbeit der
Bundesregierung auf EU-Ebene durch den Deutschen Bundestag erforderlich.
Um eine solch enge Begleitung für die Arbeit im Zuständigkeitsbereich des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zu ermöglichen, wurde der
Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses vom
13. November 2024 um eine Liste der Entscheidungen auf EU-Ebene bis Juni
2025 im Zuständigkeitsbereich des Finanzausschusses gebeten, zu denen sich
die Bundesregierung positionieren muss. Die Bundesregierung sagte eine
solche Liste zu, übersandte ihre Antwort jedoch nur auf nochmalige Nachfrage
und erst am 3. Dezember 2024. Die Antwort besteht neben einem allgemein
gehaltenen Anschreiben aus der Tagesordnung des ECOFIN-Rates (ECO-
FIN = Wirtschaft und Finanzen) am 10. Dezember 2024 und einer Liste der
offenen Legislativverfahren des ECOFIN-Strangs im Europäischen Parlament,
die ausschließlich den Titel des Rechtsakts, eine etwaige Kurzbezeichnung
sowie das Datum des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission nennt.
Damit unterbietet die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller in
Sachen Aussagekraft noch die der Übersicht „Progress on key financial services
legislative files“, die regelmäßig vom Rat der Europäischen Union übersandt
wird, allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages und ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich ist und immerhin noch einen ungefähren
Stand der Arbeiten am jeweiligen Rechtsakt enthält.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 27. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Um eine effektive Kontrolle einer Bundesregierung ohne parlamentarische
Mehrheit zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Fragesteller zwingend, dass
sich die Bundesregierung klar zu den erwarteten Verhandlungen und
Abstimmungen auf EU-Ebene positioniert. Da die Bundesregierung es unterlassen
hat, einen aussagekräftigeren Überblick zu aktuell prioritär verhandelten
Vorlagen zu übermitteln, ist es erforderlich, dass sie sich umfassend zu allen aus
Sicht der Fragesteller relevanten, derzeit im ECOFIN-Rat verhandelten
Vorlagen positioniert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag gemäß Artikel 23
Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Gesetz über
die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in
Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) umfassend und zum
frühestmöglichen Zeitpunkt. Dieser Verpflichtung kommt die Bundesregierung
unabhängig von den Mehrheitsverhältnissen im Deutschen Bundestag nach. Der
Umstand der derzeit fehlenden Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen
im Deutschen Bundestag begründet keine zusätzlichen Berichtspflichten.
Bei den nachfolgenden in Rede stehenden Vorschlägen für Gesetzgebungsakte
der Europäischen Union handelt es sich gemäß § 5 Absatz 1 Nummer 4 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der
EU (EUZBBG) um sogenannte Vorhaben der Europäischen Union. Diese
Vorhaben der Europäischen Union wurden dem Deutschen Bundestag gemäß § 6
EUZZBG förmlich zugeleitet. Weiterhin wurden dem Deutschen Bundestag
Berichtsbögen und umfassende Bewertungen der Bundesregierung übermittelt.
Die laufende Berichterstattung über die Arbeiten an den
Gesetzgebungsvorschlägen erfolgt u. a. durch die Übermittlung von Berichten der Ständigen
Vertretung zu den Arbeiten in den Ratsgremien (§ 4 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe a EUZBBG) und durch Vor- und Nachberichte zum Rat „Wirtschaft und
Finanzen“ (ECOFIN-Rat, § 4 Absatz 4 EUZBBG). Hierdurch wird der
Deutsche Bundestag fortlaufend über die Grundzüge des Sach- und
Verhandlungsstands sowie die Verhandlungslinie der Bundesregierung unterrichtet.
Zusätzlich erfolgten mündliche Unterrichtungen der Bundesregierung in den
relevanten Ausschüssen des Deutschen Bundestages.
Gemäß Artikel 23 Absatz 3 GG in Verbindung mit § 8 EUZBBG kann der
Deutsche Bundestag durch Stellungnahmen zu Rechtsetzungsakten auf die
Positionierung der Bundesregierung zu EU-Vorhaben Einfluss nehmen. Bisher
hat der Deutsche Bundestag keine Stellungnahmen zu den in der Kleinen
Anfrage angesprochenen EU-Gesetzgebungsakten beschlossen.
Verwiesen wird zudem auf die am 3. Dezember 2024 übersandte Antwort des
Bundesministeriums der Finanzen auf die Berichtsbitte der Abgeordneten Antje
Tillmann (CDU) anlässlich der 109. Sitzung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestages am 13. November 2024 (Ausschussdrucksache 20(7)671),
der eine Übersicht über die damals im Europäischen Parlament noch offenen
Dossiers im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Zuständigkeitsbereich
des ECOFIN beigefügt war.
Der Einwand einer nicht regelkonformen Unterrichtung wird von Seiten der
Bundesregierung daher nicht geteilt.
1. Welche bis heute noch nicht abgeschlossenen Legislativvorschläge der
EU-Kommission sowie sonstigen Vorhaben wurden seit 2015 im
ECOFIN-Rat verhandelt (bitte tabellarisch inklusive Datum des
ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission und aktuellem
Verhandlungsstand aufführen)?
Auf die Anlage 1 wird verwiesen.* Für die bis heute noch nicht
abgeschlossenen Legislativvorschläge sowie sonstigen Vorhaben im ECOFIN-Rat, bei denen
eine allgemeine Ausrichtung und/oder ein Trilog bis Juni 2025 erwartet wird,
wird auf die Anlage 2 verwiesen.*
2. Zu welchen bis heute noch nicht abgeschlossenen
Legislativvorschlägen der EU-Kommission sowie sonstigen Vorhaben im ECOFIN-Rat
erwartet die Bundesregierung den Beschluss einer Allgemeinen
Ausrichtung und bzw. oder einen Abschluss des Trilogs bis Juni 2025?
Auf die Anlage 2 wird verwiesen.*
3. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“, und
wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in
den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der
Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
4. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung
eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ (bitte nach
Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und
kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
5. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“
bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
6. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 806/2014 im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen
Einlagenversicherungssystems“ aus?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 24. November 2015 die Schaffung eines Europäischen
Einlagensicherungssystems (European Deposit Insurance Scheme – EDIS) mit
einem gemeinschaftlichen Fonds in drei Stufen bis zu einer
Vollvergemeinschaftung. Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des Ver-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14730 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ordnungsvorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem
EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 14649/15 vom 12. Januar
2016).
Die Verhandlungen im Rat zu EDIS ruhen seit Langem.
Die Eurogruppe im erweiterten Format hat sich im Juni 2022 auf eine klare
Reihenfolge geeinigt, nach der sich die Arbeiten an der Bankenunion zunächst
auf die Stärkung des Krisenmanagementrahmens von Banken (sogenannter
CMDI Review) konzentrieren sollen. EDIS und andere Elemente –
insbesondere die regulatorische Behandlung von Staatsanleihen – sollen erst im Anschluss
und konsensual unter den Mitgliedstaaten erörtert werden. Die Einigung der
Eurogruppe wurde auch vom Europäischen Rat indossiert.
Im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen
Parlaments wurde am 18. April 2024 eine Positionierung zu dem im November 2015
von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag angenommen. Die
Erteilung eines Verhandlungsmandats für einen möglichen Trilog in der
Zukunft ist mit der Positionierung des Europäischen Parlaments allerdings nicht
verbunden. Im DKOR vom 23. April 2024 wurde dazu berichtet. Entsprechend
gibt es hierzu auch keine Termine für Trilog-Verhandlungen.
Die Bundesregierung hat den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit
der am 24. April 2024 übersandten Aufzeichnung hierzu schriftlich unterrichtet
und darin deutlich gemacht, dass sie keinen Anlass sieht, von der in der
Eurogruppe vereinbarten Sequenz abzuweichen. Das spiegelt den aktuellen Stand
wider. Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung
verwiesen, aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
7. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
die Schaffung eines europäischen Einlagenversicherungssystems“ seit
dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass,
unter Teilnahme welcher Personen, und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
12. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von
Sicherheiten“ seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
17. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ seit dem 8. Dezember
2021 mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen
getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme
welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt
(bitte tabellarisch auflisten)?
22. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„[Geänderten] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung
rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden
Kontext“ seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
27. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Schaffung einer Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion“ seit dem 8. Dezember 2021 mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
32. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung
in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter
Meldepflichten“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-Kommission mit
Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen
getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme
welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte
tabellarisch auflisten)?
37. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU)
Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU)
2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den
Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“ seit
Vorlage des Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja,
wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und
mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch
auflisten)?
42. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Einführung des digitalen Euro“ seit Vorlage des Vorschlags
durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten
fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
47. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem
digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten,
deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates“ seit
Vorlage des Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja,
wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und
mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch
auflisten)?
52. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“ seit Vorlage des Vorschlags durch die
EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass,
unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
57. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien
(EU) 2015/2366 und 2009/110/EG“ seit Vorlage des Vorschlags durch
die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass,
unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden
diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
62. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-Kommission mit
Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen Interessenvertretungen
getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter Teilnahme
welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte
tabellarisch auflisten)?
67. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010,
(EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ seit Vorlage des Vorschlags
durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten
fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
72. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
77. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick
auf eine Modernisierung des Basisinformationsblatts“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
82. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der
Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der
Verordnung (EU) Nr. 952/2013“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
87. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel
aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und die Transparenz“ seit Vorlage des Vorschlags durch die EU-
Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen,
Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem Anlass, unter
Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten fanden diese
Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
92. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ seit Vorlage des Vorschlags
durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern von
Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder sonstigen
Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu welchem
Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen Inhalten
fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
97. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und Vertretern
von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
102. Haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung zum
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ seit Vorlage des
Vorschlags durch die EU-Kommission mit Vertreterinnen und
Vertretern von Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen oder
sonstigen Interessenvertretungen getroffen, und wenn ja, wann, wo, zu
welchem Anlass, unter Teilnahme welcher Personen und mit welchen
Inhalten fanden diese Treffen statt (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 7, 12, 17, 22, 27, 32, 37, 42, 47, 52, 57, 62, 67, 72, 77, 82, 87, 92,
97 und 102 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung versteht die Fragestellung dahingehend, dass nach
Gesprächen der Leitungsebene gefragt ist.
Zu dem genannten Legislativverfahren haben eine Vielzahl von Kontakten u. a.
mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Interessensvertretungen stattgefunden.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch).
Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und
Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen, Gespräche und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern inklusive einer Liste der Termine und
Gesprächsanfragen, die nicht wahrgenommen wurden) vollständig zu erfassen
oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.
Zur Beantwortung müsste in allen betroffenen Bundesministerien und dem
Bundeskanzleramt jeder in den Kalendern der Mitglieder der Bundesregierung,
der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre vorhandene Termineintrag seit dem 8. Dezember 2021 im
Hinblick auf einen Themenbezug zu den genannten Legislativverfahren
durchsucht, einzeln geprüft und aufgeschlüsselt werden.
Eine Gesamtübersicht kann nicht durch eine einfache technische Auswertung
zusammengestellt werden. Auch eine Schlagwortsuche zu den
Legislativverfahren ist nicht hinreichend zielsicher, da Termineinträge zu Kontakten mit
Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Verbänden,
Nichtregierungsorganisationen und sonstigen Interessensvertretungen regelmäßig personen- oder
organisationsbezogen in den Kalendern hinterlegt sind.
Der Umfang und der erbetene Detaillierungsgrad der Fragen im Hinblick auf
Anlass, Teilnehmer und Inhalte der Treffen machten im konkreten Fall eine
aufwendige Durchsicht aller Kalender der Leitungsebenen der betroffenen
Bundesministerien und des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum seit dem 8.
Dezember 2021 erforderlich.
Nach Schätzungen nur für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) müssen
ca. 45 200 Kalendereinträge durchsucht und geprüft werden. Die betroffenen
Bundesministerien und das Bundeskanzleramt sind z. T. zu Schätzungen
ähnlicher Größenordnung gelangt. Gefolgt würde dies von einer inhaltlichen
Prüfung aller in der Durchsicht identifizierten Termine und Aufbereitung zum
Zwecke der Antwort. Für die Sichtung und Auswertung der Termine ergibt sich
nach einer ersten Schätzung ein Arbeitsaufwand von mindestens rund 350
Personentagen allein für das BMF. Hinzu kämen nach Schätzungen in z. T.
ähnlicher Größenordnung die Personentage von den anderen betroffenen
Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt.
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) ist der Aufwand zur Beantwortung
dieser Frage – auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer
Fristverlängerung – unzumutbar.
8. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von
Sicherheiten“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch,
inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
9. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten“ (bitte
nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch
auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten
vorliegen)?
10. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von
Sicherheiten“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert
und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
11. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die
Verwertung von Sicherheiten“ aus?
Die Fragen 8 bis 11 werden gemeinsam beantwortet.
Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Kreditdienstleister, Kreditkäufer und die Verwertung von Sicherheiten
wurde in zwei Teile aufgeteilt und getrennt beraten. Das europäische
Gesetzgebungsverfahren betreffend den Teil über Kreditdienstleister und Kreditkäufer
wurde abgeschlossen und als Richtlinie 2021/2167/EU im Amtsblatt
veröffentlicht. Er fällt daher nicht in die laufende Legislaturperiode und ist nicht
Gegenstand der Frage.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 14. März 2018 betreffend den Teil über die
beschleunigte außergerichtliche Realisierung von Sicherheiten (Accelerated
Extrajudicial Collateral Enforcement – AECE), eine beschleunigte außergerichtliche
Verwertung von Sicherheiten für Gläubiger von Unternehmenskrediten zu
ermöglichen. Dieses Verfahren wird vertraglich zwischen dem Kreditgeber und dem
Kreditnehmer vereinbart. Die Kreditgeber führen die Verwertungsverfahren
selbst durch (einschließlich Information weiterer Beteiligter, Verteilung
Kaufpreis etc.). Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des
Verordnungsvorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem
EUZBBG verwiesen (zu Ratsdok.-Nr. 7403/18 vom 28. Mai 2018).
Der ECOFIN-Rat hat am 22. November 2019 eine allgemeine Ausrichtung
erzielt (Dok.-Nr. 14261/19 ADD 1). Die damalige Bundesregierung hat der
allgemeinen Ausrichtung zugestimmt, aber eine Protokollerklärung abgeben, da die
Richtlinie aufgrund nationaler Spielräume voraussichtlich keinen wesentlichen
Beitrag zum Abbau notleidender Kredite leisten wird.
Das Verfahren ruht derzeit. Es ist nicht davon auszugehen, dass die
Trilogverhandlungen im ersten Halbjahr 2025 beginnen werden. Auf Seiten des
Europäischen Parlaments steht der Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft und
Währung (ECON) noch aus.
Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen,
aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
13. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“, und wie positioniert sich
die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen
auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
14. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse
zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
15. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ bisher thematisiert,
welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen
jeweils festgehalten?
16. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über staatsanleihebesicherte Wertpapiere“ aus?
Die Fragen 13 bis 16 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 24. Mai 2018 die Schaffung von Rahmenbedingungen
für die marktinduzierte Einführung von Wertpapieren, die mit Staatsanleihen
besichert sind (SBBS); sie sollen nationalen Staatsanleihen regulatorisch
vollständig gleichgestellt werden („Nullgewichtung“). Zu den aus Sicht der
Bundesregierung zentralen Inhalten des Verordnungsvorschlags wird im Übrigen
auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen zu
Ratsdok.-Nr. 9476/18 vom 26. Juni 2018).
Seit der einhelligen Ablehnung durch die Mitgliedstaaten am 25. Juli 2018 im
Europäischen Rat und der Zustimmung zur vom Ausschuss für Wirtschaft und
Währung (ECON) des Europäischen Parlaments geänderten Fassung des
Vorschlags durch das Europäische Parlament am 16. April 2019 gibt es keinen
neuen Verhandlungsstand. Das Dossier ruht im Rat und eine Behandlung im
ersten Halbjahr 2025 ist nicht zu erwarten.
Bezüglich der Ablehnung im Rat wird auf den DKOR vom 26. Juli 2018
verwiesen. Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung
verwiesen, aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
18. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des „[
Geänderten] Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher
und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden
Kontext“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch,
inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
19. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „[Geänderten]
Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über einen Mechanismus zur Überwindung rechtlicher und
administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden Kontext“ (bitte
nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch
auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten
vorliegen)?
20. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„[Geänderte] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur Überwindung
rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem grenzübergreifenden
Kontext“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert
und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
21. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „[Geänderten] Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur
Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem
grenzübergreifenden Kontext“ aus?
Die Fragen 18 bis 21 werden gemeinsam beantwortet.
Der geänderte Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Mechanismus zur
Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse in einem
grenzübergreifenden Kontext zur Erleichterung grenzüberschreitender Lösungen vom
12. Dezember 2023 [COM(2023) 790 final] wird als kohäsionspolitisches
Dossier in der Rats-Formation für allgemeine Angelegenheiten verhandelt.
Die allgemeine Ausrichtung des Rats zum geänderten Verordnungsvorschlag
wurde am 23. Oktober 2024 vom AStV-2 angenommen, vgl. DKOR vom
selben Tag. Der AStV-2 billigte ferner am 20. Dezember 2024 die politische
Trilog-Einigung vom 16. Dezember 2024. Der Titel der Verordnung soll auf
Wunsch des Europäischen Parlaments neu „BRIDGEforEU“ lauten.
Die förmliche Annahme der Verordnung im ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im ersten Quartal 2025 erfolgen. Letzte
Berichterstattung siehe DKOR vom 20. Dezember 2024. Im Übrigen wird auf die erfolgte
bzw. laufende Berichterstattung verwiesen, aus der sich unter anderem auch die
Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
23. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Schaffung einer Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive
der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
24. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion“ (bitte nach
Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und
kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten
keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
25. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Schaffung einer Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert
und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
26. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion“ aus?
Die Fragen 23 bis 26 werden gemeinsam beantwortet.
Der Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung einer Europäischen Investitionsstabilisierungsfunktion (EISF)
wurde am 31. Mai 2018 von der Europäischen Kommission unter
Kommissionspräsident Juncker vorgelegt. Er war Teil des Pakets zum folgenden
Mehrjährigen Finanzrahmen der EU.
Die Finanzministerinnen und -minister befassten sich u. a. beim ECOFIN-
Arbeitsfrühstück im Juli 2018 und beim informellen ECOFIN im September 2018
mit dem Thema; siehe hierzu die entsprechenden Vor- und Nachberichte des
Bundesministeriums der Finanzen (Nachbericht vom 18. Juli 2018 sowie vom
13. September 2018). Im Übrigen wird auf die erfolgte Berichterstattung
verwiesen, aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
Der Vorschlag wurde im darauffolgenden Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis
2027 nicht aufgegriffen. Das Dossier ruht. Eine Befassung im ECOFIN-Rat
unter polnischer Ratspräsidentschaft ist nicht geplant.
28. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in
der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter
Meldepflichten“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den
einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch,
inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
29. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs
der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von
Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten
Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten“ (bitte
nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch
auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten
vorliegen)?
30. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung
in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter
Meldepflichten“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert
und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
31. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011
bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der
Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem
Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und
bestimmter Meldepflichten“ aus?
Die Fragen 28 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 17. Oktober 2023 den Anwendungsbereich der
Benchmark-Verordnung auf sogenannte kritische und signifikante Benchmarks
zu beschränken. Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des
Verordnungsvorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem
EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 14833/23 vom 20.
November 2023).
Der ECOFIN-Rat hat am 20. Dezember 2023 eine allgemeine Ausrichtung des
Rates beschlossen. Im Trilog hat die ungarische Ratspräsidentschaft mit dem
Europäischen Parlament am 12. Dezember 2024 eine Einigung erzielt, die im
Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV-2) am 20. Dezember 2024 ohne
Aussprache gebilligt worden ist (siehe Anlage zum DKOR vom 20. Dezember
2024).
Die allgemeine Ausrichtung und die Trilogeinigung wurden in
Ratsarbeitsgruppen vorbereitet, in denen sich die Bundesregierung und die anderen EU-
Mitgliedstaaten zu einzelnen Fragen positioniert haben. Die letzte
Ratsarbeitsgruppensitzung hat am 11. Dezember 2024 stattgefunden (dazu DKOR vom 12.
Dezember 2024). Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende
Berichterstattung verwiesen, aus der sich unter anderem auch die Positionierung von
anderen Mitgliedstaaten ergibt.
33. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU)
Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU)
2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den
Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung
der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
34. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU)
Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2021/523 im Hinblick
auf bestimmte Berichtspflichten in den Bereichen
Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
35. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1092/2010, (EU)
Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU)
2021/523 im Hinblick auf bestimmte Berichtspflichten in den
Bereichen Finanzdienstleistungen und Investitionsunterstützung“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
36. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU)
Nr. 1092/2010, (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU)
Nr. 1095/2010 und (EU) 2021/523 im Hinblick auf bestimmte
Berichtspflichten in den Bereichen Finanzdienstleistungen und
Investitionsunterstützung“ aus?
Die Fragen 33 bis 36 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 17. Oktober 2023 die Rationalisierung von
Berichtspflichten in zwei Bereichen:
(i) Im Finanzdienstleistungssektor soll der Datenaustausch zwischen den für
die Beaufsichtigung des Finanzsektors zuständigen Behörden verbessert
werden. Dies soll dazu dienen, dass diese Daten nur einmal erhoben und
dann von den Behörden untereinander getauscht und mehrfach
verarbeitet werden können.
(ii) Im Bereich des Programms „InvestEU“ soll die Frequenz der
Berichtspflicht für die Durchführungspartner (Finanzintermediäre, kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) und andere Unternehmen) von einer
halbjährlichen zu einer jährlichen Berichterstattung geändert werden.
Arbeitsbelastung und Verwaltungsaufwand sollen dadurch verringert werden.
Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des
Verordnungsvorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen
(Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 14834/23 vom 15. November 2023).
Der Rat (AStV-2) hat am 19. Juni 2024 eine allgemeine Ausrichtung im Rat
angenommen. Eine politische Einigung im Trilog wurde am 17. Dezember
2024 erzielt. Die technischen Triloge werden derzeit unter der polnischen
Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Ein Abschluss noch unter der polnischen
Ratspräsidentschaft ist wahrscheinlich. Die letzte Berichterstattung zu diesem Dossier an
den Deutschen Bundestag fand mit DKOR vom 11. Dezember 2024 zur letzten
Ratsarbeitsgruppensitzung am 4. Dezember 2024 statt.
Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen,
aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
38. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Einführung des digitalen Euro“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf
EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
39. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Einführung des digitalen Euro“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
40. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Einführung des digitalen Euro“ bisher thematisiert, welche
Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
41. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen Euro“ aus?
Die Fragen 38 bis 41 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 die Schaffung eines Rechtsrahmens für
einen möglichen digitalen Euro. Zu den aus Sicht der Bundesregierung
zentralen Inhalten des Verordnungsvorschlags wird auf die Unterrichtung nach
dem EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11605/23 vom
20. Juli 2023 sowie umfassende Bewertung im Berichtsbogen zu Ratsdok.-
Nr. 11605/23 vom 4. Oktober 2023).
Nach eineinhalb Jahren der Verhandlungen zum Legislativvorschlag der
Europäischen Kommission für den Rechtsrahmen für einen digitalen Euro auf
Ebene der Ratsarbeitsgruppe sind aus Sicht der Bundesregierung weiterhin
technische und rechtliche Ausgestaltungsfragen zu klären. Die
Bundesregierung begleitet die Ratsverhandlungen für einen möglichen digitalen Euro
weiterhin konstruktiv und hat zuletzt die Bedeutung eines digitalen Euros mit
europäischer Prägung betont.
Zu den Prioritäten der polnischen Ratspräsidentschaft vgl. DKOR vom 9.
Januar 2025.
Zuletzt wurde zum Dossier mit DKOR vom 7. Januar 2025 und mit Vorbericht
zur Eurogruppe und ECOFIN-Rat am 20./21. Januar 2025 berichtet. Im
Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen, aus der
sich unter anderem auch die Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
43. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem
digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten,
deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates“, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung
der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
44. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem digitalen Euro
durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren Währung
nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230
des Europäischen Parlaments und des Rates“ (bitte nach
Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich
machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine
Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
45. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem
digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten,
deren Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung
(EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
46. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Erbringung von Diensten im
Zusammenhang mit dem digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz
in Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und
des Rates“ aus?
Die Fragen 43 bis 46 werden gemeinsam beantwortet.
Der Legislativvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Erbringung von Diensten im Zusammenhang mit dem
digitalen Euro durch Zahlungsdienstleister mit Sitz in Mitgliedstaaten, deren
Währung nicht der Euro ist, und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1230 des
Europäischen Parlaments und des Rates steht in einem engen inhaltlichen
Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Legislativvorschlag für eine
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung des digitalen
Euro. Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des
Verordnungsvorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG
verwiesen (Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11604/23 vom 2. August 2023 sowie
umfassende Bewertung zu Ratsdok.-Nr. 11604/23 vom 29. September 2023).
Beide Verordnungsvorschläge werden in derselben Ratsarbeitsgruppe
verhandelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 41 hingewiesen.
Zuletzt wurde zum Dossier mit DKOR vom 16. April 2024 sowie allgemein
zum Legislativvorschlag für einen digitalen Euro mit dem Vorbericht zur
Eurogruppe und dem ECOFIN-Rat am 20./21. Januar 2025 berichtet. Im Übrigen
wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen, aus der sich
unter anderem auch die Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
48. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
49. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1093/2010“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten
sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder
mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu
einzelnen Inhalten vorliegen)?
50. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“ bisher thematisiert, welche Inhalte
wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
51. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010“ aus?
Die Fragen 48 bis 51 werden gemeinsam beantwortet.
Der Legislativvorschlag der Europäischen Kommission, bestehend aus einem
Verordnungsentwurf (Payment Service Regulation, PSR) und aus einem
Richtlinienentwurf (Payment Service Directive, PSD3), ist das Ergebnis einer im
Jahr 2022 durchgeführten Überprüfung der Zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie
(Payment Service Directive 2, PSD2) durch die Europäische Kommission. Aus
Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der Europäischen
Kommission eine Anpassung unter anderem in folgenden Bereichen:
Erweiterung der Sicherheitsanforderungen zur Betrugsprävention, neue
Haftungstatbestände zu Lasten der Zahlungsdienstleister, Steigerung der
Wettbewerbsfähigkeit von Open-Banking-Diensten, rechtstechnische Klarstellungen zur
einheitlichen Durchsetzung und Umsetzung der Vorschriften in den Mitgliedstaaten,
Konkretisierung der Ausnahmetatbestände von der Aufsichts- und
Erlaubnispflicht für Zahlungs- und E-Geld-Institute sowie Zugang zu Zahlungssystemen
und Bankkonten für Nichtbanken-Zahlungsdienstleister.
Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des Vorschlags wird
im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen
(Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11222 vom 31. Juli 2023; umfassende Bewertung im
Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11222 vom 27. September 2023).
Der Legislativvorschlag wurde am 28. Juni 2023 veröffentlicht. Die
Verhandlungen im Rat sind fortgeschritten, jedoch sind noch einige zentrale Punkte
offen (etwa konkrete Ausgestaltung des Haftungsregimes, vgl. zuletzt DKOR zur
Ratsarbeitsgruppe am 19. Dezember 2024). Siehe insgesamt zum letzten
Verhandlungsstand unter ungarischer Ratspräsidentschaft DKOR vom 10. Januar
2025 sowie vom 19. Dezember, 18. Dezember, 16. Dezember und 13.
November 2024.
Die polnische Ratspräsidentschaft will das Dossier prioritär vorantreiben und
strebt nicht nur eine allgemeine Ausrichtung, sondern auch den Einstieg in den
Trilog im ersten Halbjahr 2025 an, vgl. DKOR vom 9. Januar 2025.
Zuletzt wurde zum Dossier mit DKOR vom 9. und 10. Januar 2025 berichtet.
Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen,
aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
53. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
54. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über
Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur Änderung
der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
55. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien
(EU) 2015/2366 und 2009/110/EG“ bisher thematisiert, welche Inhalte
wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
56. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im
Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung
der Richtlinien (EU) 2015/2366 und 2009/110/EG“ aus?
Die Fragen 53 bis 56 werden gemeinsam beantwortet.
Der Legislativvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über Zahlungsdienste und E-Geld-Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie 98/26/EG und zur Aufhebung der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG steht in einem engen inhaltlichen Zusammenhang
mit den Verhandlungen zum Legislativvorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Zahlungsdienste im Binnenmarkt und
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010. Beide Legislativvorschläge
werden in derselben Ratsarbeitsgruppe verhandelt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 51 hingewiesen.
Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des Vorschlags wird
im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen
(Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11222 vom 31. Juli 2023; umfassende Bewertung im
Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11222 vom 27. September 2023).
Der Legislativvorschlag wurde am 28. Juni 2023 veröffentlicht. Die
Verhandlungen im Rat sind fortgeschritten, es sind jedoch noch einige zentrale Punkte
offen (etwa Abgrenzung zur Markets in Crypto Assets Regulation, vgl. zuletzt
DKOR vom 10. Januar 2025). Siehe insgesamt zum letzten Verhandlungsstand
unter ungarischer Ratspräsidentschaft die DKOR vom 10. Januar 2025 sowie
vom 19. Dezember, 18. Dezember, 16. Dezember und 13. November 2024.
Die polnische Ratspräsidentschaft will das Dossier prioritär vorantreiben und
strebt nicht nur eine allgemeine Ausrichtung, sondern auch den Einstieg in den
Trilog im ersten Halbjahr 2025 an, vgl. DKOR vom 9. Januar 2025.
Zuletzt wurde zum Dossier mit DKOR vom 9. und 10. Januar 2025 berichtet.
Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen,
aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
58. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel“, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen
Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch,
inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-
Kommission, auflisten)?
59. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über
Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel“
(bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch
auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder mehreren EU-
Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen
Inhalten vorliegen)?
60. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert
und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
61. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als
gesetzliches Zahlungsmittel“ aus?
Die Fragen 58 bis 61 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023, den Status von Euro-Bargeld als
gesetzliches Zahlungsmittel zu definieren, inklusive einer allgemeinen
Annahmepflicht von Bargeld (sowie Ausnahmen hiervon) und einem ausreichenden und
effektiven Zugang zu Bargeld, den die Mitgliedstaaten im Euroraum
überwachen und ggf. durch Maßnahmen gewährleisten sollen. Aus Sicht der
Europäischen Kommission soll der Vorschlag und der damit verbundene Schutz des
Euro-Bargelds auch ein wichtiger Baustein sein, um das Projekt des digitalen
Euros zu begleiten.
Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des
Verordnungsvorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen
(Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 111603/23 vom 20. Juli 2023 sowie die
umfassende Bewertung im Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11603/23 vom 26.
September 2023).
Der Legislativvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel wurde am 28. Juni 2023 veröffentlicht; im Dezember 2023 stellte die
spanische Ratspräsidentschaft einen Fortschrittsbericht vor. Die Verhandlungen
wurden anschließend unter belgischer und ungarischer Ratspräsidentschaft
fortgesetzt. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Europäische Kommission einen
Legislativvorschlag über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel vorgelegt hat und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des
Euro-Bargelds ergreifen möchte. Bei den Verhandlungen auf Ebene der
Ratsarbeitsgruppe sind noch rechtliche Fragen zu klären.
Zuletzt wurde zum Dossier mit DKOR vom 7. Januar 2025 berichtet. Im
Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen, aus der
sich unter anderem auch die Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
63. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU)
Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
64. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen
Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der
Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010
und (EU) 2022/2554“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
65. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über einen Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur
Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010,
(EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ bisher thematisiert, welche
Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
66. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den Zugang zu
Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU)
Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554“ aus?
Die Fragen 63 bis 66 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 28. Juni 2023 die Schaffung eines allgemeinen
rechtlichen Rahmens für den Zugang und Austausch von Finanzdaten, der –
aufbauend auf sektorübergreifenden EU-Regelungen für den Datenzugang (unter
anderem Data Act) – ein innovatives und sicheres offenes Finanzwesen in der EU
(„Open Finance“) voranbringen soll. Kundinnen und Kunden sollen effektivere
Kontrollmöglichkeiten über die Nutzung ihrer Finanzdaten erlangen. Zudem
sollen ausgewählte Finanzdaten beaufsichtigten Finanzdienstleistern gegen
Entgelt zugänglich gemacht werden, damit diese die Daten für innovative
Produkte und Geschäftsmodelle nutzen können. Zu den aus Sicht der
Bundesregierung zentralen Inhalten des Vorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung
nach dem EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 11220/23 vom
17. September 2023).
Der Rat hat das Verhandlungsmandat am 4. Dezember 2024 im AStV-2
angenommen. Das Europäische Parlament hat am 19. Dezember 2024 ebenfalls der
Aufnahme von Verhandlungen zugestimmt. Der Trilogbeginn wird für Anfang
Februar 2025 erwartet.
Zuletzt wurde zum Dossier mit DKOR zur Tagung des ECOFIN-Rats vom
10. Dezember 2024 berichtet. Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende
Berichterstattung verwiesen, aus der sich unter anderem auch die
Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
68. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“, und wie positioniert
sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
69. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU,
2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften
zum Schutz von Kleinanlegern“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
70. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick auf die
Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“ bisher thematisiert,
welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen
jeweils festgehalten?
71. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2009/65/EG,
2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU) 2016/97 im Hinblick
auf die Unionsvorschriften zum Schutz von Kleinanlegern“ aus?
Die Fragen 68 bis 71 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 24. Mai 2023, die Kapitalmärkte für Kleinanleger
zugänglicher zu machen, den Anlegerschutz zu verbessern und
sektorübergreifend kohärente rechtliche Regelungen zu schaffen. Wesentliche Elemente des
Vorschlages sind unter anderem Vorgaben zur Bestimmung eines
angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnisses von Finanzprodukten (Value for Money),
Überarbeitungen der Informationspflichten und der Marketing-Vorgaben sowie
eine Stärkung der Finanziellen Bildung. Zu den aus Sicht der Bundesregierung
zentralen Inhalten des Vorschlags wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach
dem EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen zu Ratsdok.-Nr. 9671/23 vom 21. Juli
2023).
Das Dossier wird im Rahmen der Retail Investment Strategy zusammen mit
dem Vorschlag für eine Verordnung gemäß den Fragen 73 bis 76 verhandelt.
Die allgemeine Ausrichtung wurde im Rat (AStV-2) am 12. Juni 2024
beschlossen; die Bundesregierung hat sich enthalten. Insoweit wird auf den
DKOR vom 13. Juni 2024 verwiesen.
Die Trilogverhandlungen haben noch nicht begonnen. Am 4. Oktober 2024 hat
eine erste den Trilog vorbereitende Ratsarbeitsgruppensitzung stattgefunden.
Insoweit wird auf den dazugehörigen DKOR vom 15. Oktober 2024 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen,
aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
73. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf
eine Modernisierung des Basisinformationsblatts“, und wie positioniert
sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
74. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine
Modernisierung des Basisinformationsblatts“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse
zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
75. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick
auf eine Modernisierung des Basisinformationsblatts“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
76. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 1286/2014 im Hinblick auf eine Modernisierung des
Basisinformationsblatts“ aus?
Die Fragen 73 bis 76 werden gemeinsam beantwortet.
Der Legislativvorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 im Hinblick auf
eine Modernisierung des Basisinformationsblatts steht in einem engen
inhaltlichen Zusammenhang mit den Verhandlungen zum Legislativvorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der
Richtlinien (EU) 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2014/65/EU und (EU)
2016/97 im Hinblick auf die Unionsvorschriften zum Schutz von
Kleinanlegern. Beide Legislativvorschläge werden in derselben Ratsarbeitsgruppe
verhandelt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 71 hingewiesen. Zu den aus
Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des Vorschlags wird im Übrigen
auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen (Berichtsbogen 9669/23
vom 21. Juli 2023).
Die allgemeine Ausrichtung wurde im Rat (AStV-2) am 12. Juni 2024
beschlossen; die Bundesregierung hat sich enthalten. Es wird insoweit auf den
DKOR vom 13. Juni 2024 verwiesen.
Die Trilogverhandlungen haben noch nicht begonnen. Eine erste den Trilog
vorbereitende Ratsarbeitsgruppensitzung hat am 4. Oktober 2024 stattgefunden.
Insoweit wird auf den dazugehörigen DKOR vom 15. Oktober 2024 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen,
aus der sich unter anderem auch die Positionierung von anderen
Mitgliedstaaten ergibt.
78. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der
Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der
Verordnung (EU) Nr. 952/2013“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene
(bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel
im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
79. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde
der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 952/2013“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten
sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder
mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu
einzelnen Inhalten vorliegen)?
80. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der
Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der
Verordnung (EU) Nr. 952/2013“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden
jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
81. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur
Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013“ aus?
Die Fragen 78 bis 81 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags vom 17. Mai
2023, die EU-Zollunion effizienter, resilienter und zukunftsfester zu machen,
auch mit Blick auf die geopolitischen Herausforderungen. Faire
Wettbewerbsbedingungen sind essentiell, insbesondere für KMU. Inhaltliche Schwerpunkte
sind Bürokratieentlastung, der E-Commerce sowie eine starke Rolle der
Mitgliedstaaten bei der neuen EU-Zollbehörde.
Andere Mitgliedstaaten teilen die Auffassung der Bundesregierung um die
Bedeutung der Weiterentwicklung der EU-Zollunion sowie zur Notwendigkeit,
dass Bürokratie, Aufwand und Kosten sowohl für redliche Wirtschaftsbeteiligte
als auch für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten spürbar gesenkt und
Lösungen für die Herausforderungen des E-Commerce gefunden werden müssen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die erste Lesung des Verordnungsentwurfs in
der Ratsarbeitsgruppe Zollunion abgeschlossen. Die polnische
Ratspräsidentschaft wird mit der Textarbeit fortfahren und hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum
Juni 2025 eine allgemeine Ausrichtung anzustreben. Aus der Sicht der
Bundesregierung kann nicht abgeschätzt werden, ob sich dieser Vorsatz realisieren
lässt.
Der Finanzausschuss des Bundestages wurde letztmalig schriftlich mit dem
Nachbericht vom 13. Dezember 2024 zur Sitzung der Eurogruppe und zur
Tagung des ECOFIN-Rates am 9. und 10. Dezember 2024 und mündlich am
18. Dezember 2024 durch das BMF unterrichtet. Im Übrigen wird auf die
erfolgte bzw. laufende Berichterstattung verwiesen, aus der sich unter anderem
auch die Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
83. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und die Transparenz“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-Ebene
(bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden Artikel
im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
84. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die
Transparenz“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen Inhalten sortiert
tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu einem oder
mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur Positionierung zu
einzelnen Inhalten vorliegen)?
85. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im Hinblick auf den
Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die Verwendung der Mittel
aus Einlagensicherungssystemen, die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und die Transparenz“ bisher thematisiert, welche Inhalte wurden
jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
86. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/49/EU im
Hinblick auf den Anwendungsbereich der Einlagensicherung, die
Verwendung der Mittel aus Einlagensicherungssystemen, die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Transparenz“ aus?
88. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung
von Abwicklungsmaßnahmen“, und wie positioniert sich die
Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen auf EU-
Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der entsprechenden
Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
89. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“ (bitte nach Mitgliedstaaten und zentralen
Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen, sollten zu
einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
90. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ bisher thematisiert, welche
Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen jeweils
festgehalten?
91. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU im
Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen
und die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ aus?
93. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die
Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“, und wie positioniert sich
die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den Verhandlungen
auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung der
entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission, auflisten)?
94. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung
von Abwicklungsmaßnahmen“ (bitte nach Mitgliedstaaten und
zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich machen,
sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine Kenntnisse zur
Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
95. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick
auf Frühinterventionsmaßnahmen, Abwicklungsvoraussetzungen und
die Finanzierung von Abwicklungsmaßnahmen“ bisher thematisiert,
welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche Schlussfolgerungen
jeweils festgehalten?
96. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 806/2014 im Hinblick auf Frühinterventionsmaßnahmen,
Abwicklungsvoraussetzungen und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen“ aus?
Die Fragen 83 bis 86, 88 bis 91 und 93 bis 96 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zentraler Inhalt des Vorschlags der
Europäischen Kommission vom 18. April 2023 eine umfassende Überarbeitung des
Rahmens für das Krisenmanagement im Bankensektor und für die
Einlagensicherung (Crisis Management and Deposit Insurence Review, CMDI). Die
Bundesregierung sieht den Vorschlag der Europäischen Kommission sehr kritisch.
Er hätte aus Sicht der Bundesregierung zu einer zu weitreichenden
Umgestaltung des bestehenden Abwicklungssystems geführt. Einerseits hätte er zu stark
in bestehende und bewährte nationale Systeme wie die
Institutssicherungssysteme und Insolvenzverfahren für kleine und mittlere Privatbanken eingegriffen.
Andererseits wäre das Prinzip der vorrangigen Haftung von Anteilseignern und
Gläubigern einer Bank zu stark eingeschränkt worden. Die Bundesregierung
hat sich bei den Ratsverhandlungen daher nachdrücklich für eine
zielgerichtetere, angemessenere und verhältnismäßigere Lösung eingesetzt. Diese konnte in
der allgemeinen Ausrichtung des Rates erreicht werden, die insgesamt eine
ausbalancierte und auch bewährte nationale Systeme respektierende Lösung
darstellt. Zu den aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalten des Vorschlags
wird im Übrigen auf die Unterrichtung nach dem EUZBBG verwiesen
(Berichtsbögen zu den Ratsdok.-Nr. 8482-23, 8483-23, 8499-23 vom 17. Mai und
die zusätzlichen umfassenden Bewertungen vom 20. Juni 2023).
Die allgemeine Ausrichtung im Rat (AStV-2) wurde am 19. Juni 2024
angenommen. Es wird auf den DKOR zur Sitzung des Rates vom 19. Juni 2024
verwiesen. Es wird hierzu auch auf die Berichterstattung zur Tagung des ECOFIN-
Rates am 21. Juni 2024 verwiesen, vgl. DKOR vom 24. Juni 2024. Der Trilog
hat mittlerweile begonnen. Die letzte Berichterstattung zu einer den ersten
Trilog vorbereitenden Ratsarbeitsgruppensitzung zu diesem Dossier an den
Deutschen Bundestag erfolgte mit DKOR vom 29. Oktober 2024. Der nächste
politische Trilog ist für 4. Februar 2025 geplant. Im Übrigen wird auf die erfolgte
bzw. laufende Berichterstattung verwiesen, aus der sich unter anderem auch die
Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
98. Was sind die aus Sicht der Bundesregierung zentralen Inhalte des
„Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“, und wie
positioniert sich die Bundesregierung zu den einzelnen Inhalten in den
Verhandlungen auf EU-Ebene (bitte tabellarisch, inklusive der Nennung
der entsprechenden Artikel im Vorschlag der EU-Kommission,
auflisten)?
99. Wie positionieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung die 26
anderen EU-Mitgliedstaaten zu den zentralen Inhalten des „Vorschlags für
eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die
Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen
Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ (bitte nach Mitgliedstaaten
und zentralen Inhalten sortiert tabellarisch auflisten und kenntlich
machen, sollten zu einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten keine
Kenntnisse zur Positionierung zu einzelnen Inhalten vorliegen)?
100. In welchen Sitzungen der zuständigen Ratsarbeitsgruppe, des
Ausschusses der Ständigen Vertreter und des ECOFIN-Rates wurde der
„Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates über die Transparenz und Integrität von Rating-Tätigkeiten in den
Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG)“ bisher
thematisiert, welche Inhalte wurden jeweils erörtert und welche
Schlussfolgerungen jeweils festgehalten?
101. Von welchem weiteren Zeitplan geht die Bundesregierung bei den
Verhandlungen zum „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Transparenz und Integrität von Rating-
Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance
(ESG)“ aus?
Die Fragen 98 bis 101 werden gemeinsam beantwortet.
Das europäische Gesetzgebungsverfahren zum Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Transparenz und Integrität
von Rating-Tätigkeiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance
(ESG) wurde abgeschlossen und als Verordnung (EU) 2024/3005 am 12.
Dezember 2024 im Amtsblatt veröffentlicht. Der Vorschlag ist daher gemäß der
Vorbemerkung der Fragesteller nicht Gegenstand der Kleinen Anfrage, da sich
die Bundesregierung hierzu nicht mehr positionieren muss. Im Übrigen wird
auf die erfolgte Berichterstattung verwiesen, aus der sich unter anderem auch
die Positionierung von anderen Mitgliedstaaten ergibt.
1
Anlage zu Frage 1
Liste bis heute nicht abgeschlossener Legislativvorschläge der Europäischen Kommission
sowie sonstiger Vorhaben im ECOFIN-Rat seit 2015 (bei denen keine allgemeine Ausrichtung
und / oder Trilog bis Juni 2025 erwartet wird)
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf. Kurzbezeichnung Datum
KOM-
Vorlage
Verhandlungsstand
im ECOFIN
1 Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im
Hinblick auf die Schaffung eines
europäischen
Einlagenversicherungssystems
EDIS 24.11.2015 Fortschrittsberichte
im Juni und
Dezember 2021;
Verhandlungen ruhen
derzeit; Beschluss des
ECON von April 2024
beinhaltete keine
Erteilung eines
Mandats für einen
Trilog; siehe Antwort
zu Fragen 3. bis 6.
2 Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des
Rates über Kreditdienstleister,
Kreditkäufer und die Verwertung
von Sicherheiten
AECE 14.03.2018 Allgemeine
Ausrichtung am
22.11.2019; Verfahren
ruht derzeit; siehe
Antwort zu Fragen 8.
bis 11.
3 Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des
Rates über staatsanleihebesicherte
Wertpapiere
SBBS 24.05.2018 Verhandlungen ruhen
derzeit, siehe Antwort
zu Fragen 13. bis 16.
4 Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Schaffung einer
Europäischen
Investitionsstabilisierungsfunktion
EISF 31.05.2018 Verhandlungen ruhen
derzeit, siehe Antwort
zu Fragen 23. bis 26.
5 Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des
Rates zur Einführung des digitalen
Euro
Digitaler Euro 28.06.2023 Verhandlungen
laufen, siehe Antwort
zu Fragen 38. bis 41.
6 Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des
Rates über die Erbringung von
Diensten im Zusammenhang mit
dem digitalen Euro durch
Zahlungsdienstleister mit Sitz in
Mitgliedstaaten, deren Währung
nicht der Euro ist, und zur
Änderung der Verordnung (EU)
2021/1230 des Europäischen
Parlaments und des Rates
Digitaler Euro 28.06.2023 Verhandlungen
laufen, siehe Antwort
zu Fragen 43. bis 46.
7 Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des
Rates über Euro-Banknoten und
Euro-Münzen als gesetzliches
Zahlungsmittel
Rolle von Euro-Bargeld
als gesetzliches
Zahlungsmittel
28.06.2023 Verhandlungen
laufen, siehe Antwort
zu Fragen 58. bis 61.
8 Vorschlag für einen Beschluss des
Rates zur Änderung des
Beschlusses (EU, Euratom)
ORD 22.12.2021,
geändert
durch
Fortschrittbericht
vom November 2023;
2
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf. Kurzbezeichnung Datum
KOM-
Vorlage
Verhandlungsstand
im ECOFIN
2020/2053 über das
Eigenmittelsystem der
Europäischen Kommission
Vorschlag
vom
20.06.2023
Verhandlungen ruhen
derzeit.
9 Vorschlag für eine Verordnung zur
Festlegung der Methoden und
Verfahren für die Bereitstellung
von Eigenmitteln auf der
Grundlage des
Emissionshandelssystems, des
CO2-Grenzausgleichssystems, neu
zugewiesener Gewinne und von
Statistiken von
Unternehmensgewinnen sowie
der Maßnahmen zur Bereitstellung
der erforderlichen Kassenmittel
MAR 3 14.03.2022,
geändert
durch
Vorschlag
vom
20.06.2023
Verhandlungen ruhen
derzeit.
10 Vorschlag für eine Verordnung zur
Änderung der Verordnung (EU,
Euratom) 2021/768 vom 30. April
2021 im Hinblick auf
Durchführungsmaßnahmen für
neue Eigenmittel der
Europäischen Union
IMSOR 2 14.03.2022,
geändert
durch
Vorschlag
vom
20.06.2023
Verhandlungen ruhen
derzeit.
11 Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des
Rates über eine Makrofinanzhilfe
für das Haschemitische Königreich
Jordanien
MFH für Jordanien 08.04.2024 Erster Austausch bei
der RAG
Finanzreferenten am
07.05.2024, aktuell ist
das Europäische
Parlament in
verschiedenen
Ausschüssen damit
befasst.
12 Vorschlag für einen Beschluss des
Europäischen Parlaments und des
Rates über eine Makrofinanzhilfe
für die Arabische Republik
Ägypten
MFH für Ägypten 15.03.2024 Erster Austausch bei
der RAG
Finanzreferenten am
07.05.2024, aktuell ist
das Europäische
Parlament in
verschiedenen
Ausschüssen damit
befasst.
13 Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates
zur Änderung der Richtlinie
1999/62/EG über die Erhebung
von Gebühren für die Benutzung
bestimmter Verkehrswege durch
schwere Nutzfahrzeuge
hinsichtlich bestimmter
Vorschriften zu den
Kraftfahrzeugsteuern
31.05.2017 Befassung im
ECOFIN-Rat am
08.11.2022, dabei
konnte keine
Einigung erzielt
werden.
14 Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur Restrukturierung der
Rahmenvorschriften der Union
zur Besteuerung von
ETD 14.07.2021 Laufende
Verhandlungen im
Rat, zuletzt ECOFIN-
3
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf. Kurzbezeichnung Datum
KOM-
Vorlage
Verhandlungsstand
im ECOFIN
Energieerzeugnissen und
elektrischem Strom (Neufassung)
Befassung am
10.12.2024.
15 Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur Festlegung von
Vorschriften für einen Freibetrag
zur Reduzierung der steuerlichen
Begünstigung von
Fremdgegenüber
Eigenkapitalfinanzierungen und
für die Begrenzung der
Abzugsfähigkeit von Zinsen für
Körperschaftsteuerzwecke
Debra 11.05.2022 Verhandlungen
ruhen.
16 Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur Schaffung
eines Rahmens für die
Unternehmensbesteuerung in
Europa
BEFIT 12.09.2023 Zurzeit keine
Verhandlungen.
17 Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur
Einführung eines
hauptsitzbasierten Steuersystems
für Kleinstunternehmen, kleine
und mittlere Unternehmen sowie
zur Änderung der Richtlinie
2011/16/EU
HOT 12.09.2023 Zurzeit keine
Verhandlungen.
18 Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates über die
Verrechnungspreisgestaltung
VPRL 12.09.2023 Eine Einigung ist
aktuell nicht
absehbar. Stattdessen
wird die Einrichtung
einer
Verrechnungspreis-
Plattform diskutiert.
19 Vorschlag für eine Richtlinie des
Rates zur Festlegung von
Vorschriften zur Verhinderung der
missbräuchlichen Nutzung von
Briefkastenfirmen für
Steuerzwecke und zur Änderung
der Richtlinie 2011/16/EU
Unshell 22.12.2021 Zurzeit keine
bekannten
Verhandlungstermine.
20 Vorschlag für einen Beschluss des
Rates über den Standpunkt, der im
Namen der Europäischen Union in
dem mit dem Übereinkommen
vom 20. Mai 1987 über ein
gemeinsames Versandverfahren
eingesetzten Gemischten
Ausschuss EU-CTC in Bezug auf
die Annahme eines Beschlusses zur
Änderung des Übereinkommens
über ein gemeinsames
Versandverfahren angesichts des
Beitritts Georgiens zu vertreten ist
Änderung des
Versandübereinkommens
nach Beschluss zur
Einladung Georgiens
06.09.2024 Ratsbeschluss nach
Art. 209 AEUV möglw.
im Februar 2025.
1
Anlage zu Frage 2
Liste bis heute nicht abgeschlossener Legislativvorschläge der Europäischen Kommission
sowie sonstiger Vorhaben im ECOFIN-Rat seit 2015 mit erwartetem Beschluss einer
allgemeinen Ausrichtung und / oder erwartetem Abschluss des Trilogs bis Juni 2025
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf.
Kurzbezeichnung
Datum
KOM-
Vorlage
Allgemeine Ausrichtung
und / oder Abschluss Trilog
bis Juni 2025 erwartet
1 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Verordnung (EU)
2016/1011 bezüglich des
Geltungsbereichs der
Vorschriften für
Referenzwerte, der
Verwendung in der Union
von Referenzwerten, die von
einem in einem Drittstaat
angesiedelten Administrator
bereitgestellt werden, und
bestimmter Meldepflichten
Benchmark-VO 17.10.2023 Allgemeine Ausrichtung am
20.12.2023; Trilog-Einigung
am 12.12.2024 mit Billigung
im Ausschuss der Ständigen
Vertreter (AStV-2) am
20.12.2024; siehe Antwort zu
Fragen 28. bis 31.
2 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Verordnungen (EU) Nr.
1092/2010, (EU) Nr.
1093/2010, (EU) Nr.
1094/2010, (EU) Nr.
1095/2010 und (EU) 2021/523
im Hinblick auf bestimmte
Berichtspflichten in den
Bereichen
Finanzdienstleistungen und
Investitionsunterstützung
Reporting
Requirements
17.10.2023 Allgemeine Ausrichtung am
19.06.2024.
Abschluss Trilog bis Juni
2025 wird erwartet nach pol.
Einigung im Dez. 2024;
technische Triloge dauern
derzeit noch an;
Abschlussdatum steht noch nicht fest.;
siehe Antwort zu Fragen 33.
bis 36.
3 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
und des Rates über
Zahlungsdienste im
Binnenmarkt und zur
Änderung der Verordnung
(EU) Nr. 1093/2010
Zahlungsdienste-VO 28.06.2023 Verhandlungen laufen; siehe
Antwort zu Fragen 48. bis 51.
4 Vorschlag für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments
und des Rates über
Zahlungsdienste und E-Geld-
Dienste im Binnenmarkt, zur
Änderung der Richtlinie
98/26/EG und zur Aufhebung
der Richtlinien (EU)
2015/2366 und 2009/110/EG
Zahlungsdienste-RL 28.06.2023 Verhandlungen laufen, siehe
Antwort zu Fragen 53. bis 56.
5 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
FIDA – Financial
Data Access
Regulation
28.06.2023 Allgemeine Ausrichtung am
04.12.2024; Trilog hat noch
nicht begonnen, Abschluss
2
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf.
Kurzbezeichnung
Datum
KOM-
Vorlage
Allgemeine Ausrichtung
und / oder Abschluss Trilog
bis Juni 2025 erwartet
und des Rates über einen
Rahmen für den Zugang zu
Finanzdaten und zur
Änderung der Verordnungen
(EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr.
1094/2010, (EU) Nr.
1095/2010 und (EU)
2022/2554
derzeit offen; siehe Antwort
zu Fragen 63. bis 66.
6 Vorschlag für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Richtlinien (EU)
2009/65/EG, 2009/138/EG,
2011/61/EU, 2014/65/EU und
(EU) 2016/97 im Hinblick auf
die Unionsvorschriften zum
Schutz von Kleinanlegern
Retail Investment
Package (RIS)
24.05.2023 Allgemeine Ausrichtung am
12.06.2024; Trilog hat noch
nicht begonnen, Abschluss
derzeit offen; siehe Antwort
zu Fragen 68. bis 71.
7 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 im Hinblick auf
eine Modernisierung des
Basisinformationsblatts
Retail Investment
Package (RIS)
24.05.2023 Allgemeine Ausrichtung am
12.06.2024 , Abschluss
derzeit offen; siehe Antwort
zu Fragen 73. bis 76.
8 Vorschlag für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Richtlinie 2014/49/EU im
Hinblick auf den
Anwendungsbereich der
Einlagensicherung, die
Verwendung der Mittel aus
Einlagensicherungssystemen,
die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit und die
Transparenz
CMDI
Einlagensicherung
18.04.2023 Allgemeine Ausrichtung am
19.06.2024; Trilogbeginn
17.12 2024; nicht
vorhersehbar, bis wann der
Trilog abgeschlossen werden
wird; siehe Antwort zu
Fragen 83. bis 86., 88. bis 91.
und 93. bis 96
9 Vorschlag für eine Richtlinie
des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Richtlinie 2014/59/EU im
Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen,
Abwicklungsvoraussetzungen
und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen
CMDI
Bankenabwicklung
18.04.2023 Allgemeine Ausrichtung am
19.06.2024; Trilogbeginn
17.12 2024; nicht
vorhersehbar, bis wann der
Trilog abgeschlossen werden
wird; siehe Antwort zu
Fragen 83. bis 86., 88. bis 91.
und 93. bis 96
10 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
und des Rates zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr.
806/2014 im Hinblick auf
Frühinterventionsmaßnahmen,
CMDI Einheitlicher
Bankenabwicklungsmechanismus
18.04.2023 Allgemeine Ausrichtung am
19.06.2024; Trilogbeginn
17.12 2024; nicht
vorhersehbar, bis wann der
Trilog abgeschlossen werden
wird; siehe Antwort zu
Fragen 83. bis 86., 88. bis 91.
und 93. bis 96
3
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf.
Kurzbezeichnung
Datum
KOM-
Vorlage
Allgemeine Ausrichtung
und / oder Abschluss Trilog
bis Juni 2025 erwartet
Abwicklungsvoraussetzungen
und die Finanzierung von
Abwicklungsmaßnahmen
11 Vorschlag für eine
Verordnung des
Europäischen Parlaments
und des Rates zur Festlegung
des Zollkodex der Union und
zur Einrichtung der
Zollbehörde der
Europäischen Union sowie
zur Aufhebung der
Verordnung (EU) Nr.
952/2013
UZK-Reform 17.05.2023 Allgemeine Ausrichtung für
Juni von polnischer
Ratspräsidentschaft
angestrebt; siehe Antwort zu
Fragen 78. bis 81.
12 Vorschlag für eine
Verordnung des Rates
zur Änderung der
Verordnung (EWG) Nr.
2658/87 hinsichtlich der
Einführung einer
vereinfachten zolltariflichen
Behandlung von
Fernverkäufen von Waren
und der Verordnung (EG) Nr.
1186/2009 hinsichtlich der
Abschaffung des
Schwellenwerts für
die Zollbefreiung
UZK-Reform 17.05.2023 Dieser Vorschlag wird
zusammen mit dem in
Fragen 78 bis 81 adressierten
Vorschlag verhandelt.
13 Vorschlag für eine Richtlinie
des Rates zur Änderung der
Richtlinie
2011/16/EU über die
Zusammenarbeit der
Verwaltungsbehörden im
Bereich der Besteuerung
DAC9 28.10.2024 Annahme im ECOFIN für
den 11.03.2025 geplant.
14 EU-Liste nicht kooperativer
Länder und Gebiete für
Steuerzwecke
EU-Liste - Aktualisierung erfolgt
zweimal jährlich; die nächste
ist für den ECOFIN am 18.
Februar 2025 geplant.
15 Änderung der Satzung der
Europäischen
Investitionsbank (EIB) –
Antrag auf Einleitung des
Verfahrens nach Artikel 308
AEUV
28.08.2024
(Datum der
Antragstellung der
EIB)
Annahme im Rat wird bis
Juni 2025 erwartet. Der
Deutsche Bundestag hat das
für die Zustimmung des
Deutschen Vertreters im Rat
erforderliche Gesetz (Gesetz
zur Erteilung der
Zustimmung nach § 7 Absatz
2 in Verbindung mit Absatz 1
des
Integrationsverantwortungs
gesetzes zu dem Antrag der
Europäischen
Investitionsbank zur
Änderung von Artikel 16
Absatz 5 ihrer Satzung,
4
Nr. Rechtsakt oder sonstiges
Vorhaben der Europäischen
Kommission
Ggf.
Kurzbezeichnung
Datum
KOM-
Vorlage
Allgemeine Ausrichtung
und / oder Abschluss Trilog
bis Juni 2025 erwartet
Drucksache 20/13949) am
19.12.2024 beschlossen. Der
Bundesrat hat dem Gesetz
am 20.12.2024 zugestimmt.
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ISSN 0722-8333
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