Fragen zur Qualität, Zielgenauigkeit und Nachhaltigkeit der Bildungs- und Erwerbsmigration
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Laut einer Pressemitteilung der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung vom 17. November 2024 ist für das Jahr 2024 nach vorläufigen Zahlen mit rund 200 000 Visavergaben zu Erwerbszwecken zu rechnen; im Vergleich zum Vorjahr gebe es Zuwächse bei Visa, um zu studieren, eine Berufsausbildung zu machen oder ausländische Abschlüsse anerkennen zu lassen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/11/fachkraefteeinwanderung.html).
Die demnächst scheidende Bundesregierung führt diesen Anstieg auf eine von ihr erst im Jahr 2024 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung geschaffene „größere Flexibilität für gut qualifizierte Fachkräfte und Erleichterungen für ausländische Akademikerinnen und Akademiker bei der „Blauen Karte EU“ zurück (vgl. a. a. O.), schlüsselt die einzelnen Zwecke der Visa jedoch nicht weiter auf. Bereits der Jahresbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Monitoring zur Bildungs- und Erwerbsmigration (mobemi) für das Jahr 2023, also vor Erlass und dem Inkrafttreten des Fachkräfteverbesserungsgesetzes der derzeitigen Bundesregierung im Jahr 2024, zeigt eine Erhöhung der Zuwanderung zu Erwerbs- und Bildungszwecken; im Gegensatz zur Pressemitteilung der Bundesregierung orientiert er sich transparent an den einzelnen Aufenthaltstiteln (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Berichtsreihen MigrationIntegration/MonitoringBildungsErwerbsmigration/mobemi-jahresbericht-2023.pdf). Eine gewisse Differenzierung hatte das Auswärtige Amt im Juli 2024 vorgenommen, indem es bekannt gab, dass im ersten Halbjahr 2024 rund 80 000 Visa vergeben wurden, davon rund die Hälfte an Fachkräfte (www.tagesschau.de/wirtschaft/fachkraefte-visa-100.html).
Deutschland ist bei Studierenden aus Drittstaaten – insbesondere bei Studierenden aus Indien, China, der Türkei und dem Iran – sehr beliebt; für das Studium an öffentlichen Universitäten werden keine Studiengebühren erhoben und die Abschlüsse sind weltweit anerkannt. Die Tendenz auch in Deutschland geht in Richtung Studium: Seit 2008 ist die Gesamtzahl der Studierenden von 1,9 Millionen auf 2,8 Millionen gestiegen. Die Zahl der Lehrlinge in Berufsausbildung ist hingegen von 2,0 Millionen auf 1,2 Millionen gefallen. Vom Fachkräftemangel sind in Deutschland jedoch gerade auch Lehrberufe aus dem Gesundheitssektor – insbesondere die Alten- und Krankenpflege – sowie aus dem Handwerk betroffen. Aber auch bestimmte Berufe im MINT-Bereich (MINT = Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und in Lehre und Erziehung leiden besonders unter einem Fachkräftemangel. Hier gilt es nach Ansicht der Fragesteller, gezielt und passgenau Fachkräfte zu gewinnen.
Im Falle der Gewinnung von Fachkräften oder zukünftigen Fachkräften spielt schon angesichts der Investitionen in Ausbildung bzw. Studium die Frage des Verbleibs dieser Kräfte in Deutschland eine entscheidende Rolle. Da die Bundesregierung unter anderem ihre Reform des Staatsangehörigkeitsrechts als Teil der Fachkräftestrategie beworben hat (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2023/08/staatsangehoerigkeitsrecht_kabinett.html), sind auch hierzu nach Ansicht der Fragesteller einige Fragen offen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen45
Wie viele der im bisherigen Jahr 2024 bereits insgesamt erteilten Visa wurden als Erwerbsvisa an Akademikerinnen und Akademiker erteilt, wie viele an Fachkräfte und wie viele an Berufspraktiker im Sinne des § 6 der Beschäftigungsverordnung (BeschVO; bitte Gesamtzahl der bisherigen Visa nennen und aufschlüsseln)?
Welche fünf Nationalitäten waren bei den in Frage 1 erfragten Personen jeweils am häufigsten vertreten (bitte jeweils nach den drei Gruppen aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen handelte es sich bei den bisher im Jahr 2024 erteilten Visa um solche für sogenannte Blaue Karten EU?
Wie viele der bisher im Jahr 2024 ausgestellten Visa entfielen auf Bildungszwecke (bitte nach Studium, Berufsausbildung und studienvorbereitende Maßnahmen aufschlüsseln)?
Im Falle der Visa für das Studium und die Studienvorbereitung, welche Studienfächer wurden bei den bisher im Jahr 2024 erteilten Visa angegeben (bitte die zehn häufigsten Fächer aufschlüsseln)?
Im Falle der Visa für das Studium und die Studienvorbereitung, welche Studienorte waren bzw. sind in den Jahren 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 am häufigsten angegeben (bitte nach Jahren die zehn häufigsten Orte aufschlüsseln)?
Wie viele der bisher im Jahr 2024 erteilten Visa entfielen auf die Zielrichtung Anerkennungsverfahren, und welche Berufsfelder waren bei den anzuerkennenden Abschlüssen hauptsächlich betroffen (bitte die zehn häufigsten Berufsfelder bzw. Abschlüsse auflisten)?
Wie viele der bisher im Jahr 2024 erteilten Visa wurden für die sogenannten Chancenkarten („Opportunity-Cards“) zur Arbeitsplatzsuche erteilt, und wie viele Chancenkarten wurden zudem an Personen vergeben, die sich bei Beantragung bereits in Deutschland aufhielten (bitte jeweils Gesamtzahl sowie in den Kategorien nach den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten und Berufsfeldern aufschlüsseln)?
Wie viele der in den Jahren 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 erteilten Visa entfielen auf die sogenannte Westbalkanregelung nach § 26 Absatz 2 BeschVO ohne Notwendigkeit des Nachweises einer Qualifikation (bitte nach Jahren und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viele der in den Jahren 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 an Fachkräfte erteilten Visa erfolgten im Zusammenhang mit einem sogenannten beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), im Rahmen dessen die Ausländerbehörde die zuständige Auslandsvertretung über die bevorstehende Visumantragstellung durch den Ausländer zuvor zu informieren hat (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Personen aus Drittstaaten haben laut Ausländerzentralregister im Jahr 2023 und im bisherigen Jahr 2024 erstmals, ohne vorherigen Titel und ohne Statuswechsel, einen Aufenthaltstitel zu Erwerbs- oder Bildungszwecken erhalten (bitte nach Jahr und nach Rechtsgrundlagen laut Aufenthaltsgesetz aufschlüsseln)?
Wie viele (Haupt-)Personen, denen im Jahr 2024 ein Visum zu Erwerbsoder Bildungszwecken erteilt wurde, reisten gemeinsam mit wie vielen Familienangehörigen ein, die ebenfalls ein Visum erhielten?
Wie viele Visa wurden im Jahr 2024 an Familienangehörige von bereits in Deutschland lebenden Inhabern von Aufenthaltstiteln als Fach- und Arbeitskräfte erteilt (bitte nach Aufenthaltstiteln der Bezugspersonen aufschlüsseln)?
Wie viele der bisher im Jahr 2024 an Fach- und Arbeitskräfte erteilten Visa hat das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) erteilt, bei wie vielen war das BfAA unterstützend tätig, und bei wie vielen der Visaverfahren, die Fach- und Arbeitskräfte betrafen, war das BfAA nicht beteiligt?
Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Fachkräfteeinwanderungsverfahren nach den §§ 18a, 18b und 18g AufenthG von Antrag bis Visumserteilung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und gibt es bestimmte Berufsgruppen, bei denen eine besonders lange Dauer der Verfahren identifiziert werden kann?
Wie viele Visa wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Zusammenhang mit dem sogenannten Triple-Win-Programm der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH erteilt (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter der GIZ GmbH sind derzeit im In- und Ausland mit dem Programm befasst, und welche Kosten entstehen hierfür jährlich (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele Visa wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 aufgrund der Vermittlung privater Agenturen, die ggf. mit deutschen Firmen bzw. Institutionen zusammenarbeiten, erteilt (bitte nach Jahr und Herkunftsland aufschlüsseln)?
Bedienen sich die Bundesregierung oder staatliche Institutionen bei der Fachkräftegewinnung auch privater Vermittlungsagenturen im Ausland, wenn ja, wie viele Visa beruhten bzw. beruhen seit 2022 auf dieser Zusammenarbeit, und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Fachkräfteanwerbung und bei der Erteilung von Visa die durch den wirtschaftlichen Abschwung bedingte Freisetzung inländischer Arbeits- und Fachkräfte zum Beispiel aus bestimmten Berufsgruppen der Automobilbranche?
Wie viele Personen aus Drittstaaten mit einem Aufenthaltstitel zur Bildungsmigration und wie viele mit einem Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration lebten zum Jahresende 2022, zum Jahresende 2023 und zum Zeitpunkt dieser Kleinen Anfrage jeweils in Deutschland (bitte nach Jahr und jeweiligem Aufenthaltstitel aufschlüsseln)?
Wie viele der in Deutschland derzeit Studierenden aus Drittstaaten studieren an privaten Universitäten und wie viele an öffentlichen Universitäten?
Wie viele Personen mit einer Staatsangehörigkeit eines Drittstaates, die einen Aufenthaltstitel zur Erwerbsmigration innehalten, haben einen deutschen Hochschulabschluss?
Wie viel Prozent der Studenten aus Drittstaaten leben und arbeiten nach Erkenntnis der Bundesregierung fünf und zehn Jahre nach Studienabschluss jeweils noch in Deutschland?
Werden Abbrecherquoten von Studenten aus Drittstaaten, also Ländern, die nicht zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, erfasst, wenn ja, wie hoch ist die Abbrecherquote von Studenten aus Drittstaaten im Vergleich zu deutschen Studenten, und gibt es Anstrengungen seitens der Bundesregierung, die Lücke zwischen den beiden zu reduzieren?
Wie viel Prozent der Auszubildenden aus Drittstaaten leben und arbeiten nach Erkenntnis der Bundesregierung fünf und zehn Jahre nach Berufsabschluss jeweils noch in Deutschland?
Wie überprüft bzw. evaluiert die Bundesregierung die Dauer des Verbleibs von Fachkräften aus der Europäischen Union und aus Drittstaaten nach Ausbildungs- und Studienabschluss in Deutschland, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten Jahren ergriffen, um hierzu Erkenntnisse zu gewinnen, aufgrund derer zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung des Verbleibs ergriffen werden können?
Wie viel Prozent der als Akademiker und Fachkräfte neu nach Deutschland gezogenen Personen aus Drittstaaten leben und arbeiten nach Erkenntnis der Bundesregierung fünf und zehn Jahre nach erstmaliger Titelerteilung noch in Deutschland?
Wie viele Personen, die mit einem Visum für die Erwerbs- und Bildungsmigration nach Deutschland gekommen sind, haben nach ihrer Ankunft in Deutschland Asyl beantragt?
Welche staatlichen oder staatlich geförderten Beratungsangebote stehen ausländischen Fachkräften aus der Europäischen Union und aus Drittstaaten nach erfolgter Einreise und Aufnahme der Tätigkeit zur Verfügung, und mit welcher Häufigkeit werden diese Angebote genutzt (bitte bei der Häufigkeit die fünf wichtigsten Angebote aufschlüsseln)?
Wie groß sind die Zahl und der Anteil europäischer und außereuropäischer Fachkräfte am Gesamtberatungsaufkommen der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)?
Welche Fortbildungsmöglichkeiten existieren für Firmen, die ausländische Fachkräfte bei sich angestellt haben, im Hinblick auf Integration und Hilfestellung für diese Kräfte, und wie werden diese Fortbildungsmöglichkeiten beworben?
Wie viele indische Staatsangehörige erhielten in den Jahren 2022, 2023 und dem bisherigen Jahr 2024 ein Visum für die Erwerbs- und Bildungsmigration (bitte pro Jahr und nach Visagründen aufschlüsseln)?
Wie viele indische Staatsangehörige haben laut Ausländerzentralregister in den Jahren 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 erstmals, ohne vorherigen Titel und ohne Statuswechsel einen Aufenthaltstitel zu Erwerbsoder Bildungszwecken erhalten (bitte nach Jahren und Rechtsgrundlagen laut Aufenthaltsgesetz aufschlüsseln)?
Wie viele indische Staatsangehörige, deren Asylantrag zuvor abgelehnt wurde, sind in den Jahren 2022, 2023 und im bisherigen Jahr 2024 freiwillig ausgereist, und wie viele wurden in ihr Herkunftsland Indien zurückgeführt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele ausreisepflichtige indische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland (bitte nach „ohne Duldung“, „mit Duldung“ sowie den jeweiligen Duldungsgründen aufschlüsseln)?
Wie viele Rückübernahmeersuchen wurden im Zusammenhang mit dem Migrationsabkommen mit Indien und den in der Folge erarbeiteten Modalitäten bereits erstellt, und wie viele Rückführungen wurden auf deren Grundlage im Jahr 2023 und im bisherigen Jahr 2024 tatsächlich durchgeführt?
Wie viele Einbürgerungsanträge sind derzeit anhängig, und wie viele dieser Anträge betreffen Fachkräfte mit Aufenthaltstiteln nach den §§ 18a, 18b, 18g AufenthG oder mit entsprechender Niederlassungserlaubnis (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Einbürgerungen wurden in dem Jahr 2023 und im bisherigen Jahr 2024 jeweils insgesamt durchgeführt, und wie viele dieser Einbürgerungen betrafen jeweils Fachkräfte mit Aufenthaltstiteln nach den §§ 18a, 18b, 18g AufenthG oder mit entsprechender Niederlassungserlaubnis (nur Hauptpersonen; bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Wie viele Einbürgerungen wurden im Jahr 2023 und im bisherigen Jahr 2024 bereits durchgeführt, denen eine rechtmäßige Voraufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren, von fünf bis acht Jahren und von mehr als acht Jahren vorausging (bitte nach Jahren und Zeitkategorien aufschlüsseln)?
Wie viele Ermessenseinbürgerungen nach § 8 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) wurden im Jahr 2023 und im bisherigen Jahr 2024 insgesamt durchgeführt, und welchen Anteil haben die Ermessenseinbürgerungen an den gesamten Einbürgerungen?
Wie viele der Personen, die 2023 und 2024 eingebürgert wurden, hatten zuvor einen Aufenthaltstitel gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes?
Empfindet die Bundesregierung das Verhältnis der Eingebürgerten, die zur Erwerbs- und Bildungsmigration nach Deutschland kamen, gegenüber jenen, die hier ein Schutzgesuch geltend machten, als angemessen?
Wie will die Bundesregierung das Verhältnis gemäß der Frage 43 verbessern angesichts der Tatsache, dass das Staatsbürgerschaftsrecht laut der Bundesministerin des Innern und für Heimat reformiert wurde, um Fachkräften „im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe“ eine „Perspektive“ zu geben (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/06/stag-inkraft.html)?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Zustand, dass etwa Syrer und Afghanen mit ihrem Schutzstatus (i. d. R. § 25 Absatz 1 oder 2 AufenthG) eingebürgert werden können, Ukrainer mit ihrem Status aber nicht – angesichts der Tatsache, dass humanitäre Aufenthaltsrechte in Deutschland gesetzlich einem vorübergehenden Aufenthaltszweck dienen und daher nur für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden (Bergmann/Dienelt/Röcker, AufenthG § 26 Rn. 4)?