Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
(insgesamt 63 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
29.01.2025
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
04.02.2025
ThemenWohnen & Bau
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1451115.01.2025
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14511
20. Wahlperiode 15.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
Deutschland befindet sich seit bald drei Jahren in einer Wohnungsbaukrise
(www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bau-wohnungsbau-krise-wird-sich-2024-wah
rscheinlich-ver-schaerfen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240104-99-48
5305). Die Baugenehmigungszahlen sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr
um mehr als ein Viertel eingebrochen (destatis, Pressemitteilung Nummer 203
vom 23. Mai 2024), im Jahr 2024 bleiben die Baugenehmigungen für
Wohnungen sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (destatis,
Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024). Seit 1950 wurden im Schnitt
405 000 neue Wohnungen im Jahr fertiggestellt (destatis, Pressemitteilung
Nummer N041 vom 29. Juni 2023). Diese Zahl entsprach auch der jährlichen
Zielmarke der aktuellen Bundesregierung. Für 2024 rechnet die
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, mit der
Fertigstellung von nur noch 265 000 neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/p
olitik/deutschland/immobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-26500
0-neuen-wohnungen/100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von
nur 220 000 neu fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/
wahlforderungen-vorgestellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-5
8 727). Bauen ohne Förderungen ist unter aktuellen Rahmenbedingungen
schwierig und nicht attraktiv (www.wiwo.de/finanzen/immobilien/baukrise-es-i
st-aktuell-wirtschaftlich-nicht-attraktiv-wohnraum-zu-schaffen/2971261
4.html). Die Bundesbauministerin hat die Krise stets auf externe Faktoren
zurückgeführt. Dabei ist die Krise nach Ansicht der Fragesteller zumindest auch
hausgemacht. Dies wird insbesondere an der kaum noch überschaubaren
Vielzahl an Förderprogrammen deutlich, die nach Ansicht der Fragesteller kaum
Impulse für den Wohnungsbau auslösten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesbauministerin Klara Geywitz weiterhin davon aus, dass
im Jahr 2024 265 000 neue Wohnungen fertiggestellt sein werden (www.z
eit.de/wirtschaft/2023-12/immobilien-bauministerin-klara-geywitz-wohnu
ngsbau, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-bauminist
erin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/10000419
8.html), und wie bewertet sie diese Zahl mit Blick auf das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
formulierte Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon 100 000
Sozialwohnungen, zu bauen?
2. Weshalb hat die Bundesbauministerin Klara Geywitz in ihrem
Pressestatement (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMW
SB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html) zu den Baufertigstellungszahlen
2023 im Mai 2024 die im Bau befindlichen 390 900 Wohnungen positiv
herausgestellt, obwohl dies genau 71 951 weniger im Bau befindliche
Wohnungen waren als noch im Jahr 2022 und damit erstmals seit 14
Jahren eine geringere Wohnungsbautätigkeit als im Vorjahr (bi-medien.de/fac
hzeitschriften/baumagazin/wirtschaft-politik/wohnungsbau-390-907-wohn
ungen-im-bau-sind-kein-gutes-zeichen-b18209)?
3. Worauf stützte die Bundesbauministerin Klara Geywitz vor einem Jahr
ihre Erwartung, dass sich der Wohnungsmarkt Ende 2024 bzw. Anfang
2025 wieder aufhelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobil
ien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/1
00004198.html), und sieht sie sich in ihrer Prognose heute bestätigt?
4. An welchen konkreten Zahlen wird ein Aufschwung am Wohnungsmarkt
nach Ansicht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) ggf. sichtbar?
5. Was konkret sieht die von Bundesbauministerin Klara Geywitz beim
Wohnungsbautag 2024 des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen GdW erwähnte Abstimmung mit dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Hinblick auf die Fortführung der
Förderprogramme im Jahr 2025 im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung vor (www.cash-online.de/a/ministerin-geywitz-bau-foerderprogram
me-laufen-weiter-688301/)?
6. Wie lange werden die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Förderprogramme des Bundes im Jahr 2025 vor dem Hintergrund der
vorläufigen Haushaltsführung weiterlaufen, sollten die Antragszahlen
gleichbleibend zum Vorjahr sein?
7. Wie hoch waren die bewilligten Fördersummen und die Anzahl an
bewilligten Förderungen im Bereich des Neubaus in der 19. Wahlperiode bzw.
den Jahren 2017 bis 2021 und im Vergleichszeitraum 2022 bis 2024 (bitte
tabellarisch darstellen und zusätzlich die Zahlen für die Jahre 2022, 2023
und 2024 einzeln und mit Benennung der entsprechenden Programme
aufschlüsseln)?
8. Wie sind die Antragszahlen im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau im Niedrigpreissegment“ zum spätestmöglichen Stichtag
(mindestens 30. November 2024), lagen zum Stichtag 1. Oktober 2024 doch
nur 17 Anträge vor (Bericht des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache
20(24)307)?
9. In welchen Ländern respektive Regionen sollen die im Programm
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (im weiteren KNN
genannt) beantragten und förderfähigen Wohnungen gebaut werden, und
befinden sich diese in einem Gebiet mit einem angespannten
Wohnungsmarkt (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)?
10. Worauf führt das BMWSB den nach Ansicht der Fragesteller schlechten
Start des KNN zurück?
11. Mit welchen Antragszahlen rechnet das BMWSB bis Ende März 2025,
wenn für die gesamte Laufzeit des KNN-Programms der Bau von
150 000 Wohneinheiten prognostiziert wurde (www.bmwsb.bund.de/Shar
edDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/09/KNN.html)?
12. Wie lange dauert die einzelne Bescheidung eines Antrages im
Durchschnitt, und warum dauert sie ggf. so lange, wenn im gesamten ersten
Monat nach Start des Förderprogramms von den 17 Anträgen keiner bewilligt
war (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung,
Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)307)?
13. Bezieht sich der Begriff des „Niedrigpreissegments“ im Titel des KNN-
Programms auf niedrige Baukosten oder einen niedrigen Mietpreis?
14. Wieso findet sich in der Förderrichtlinie keine Orientierung am
Mietpreiskorridor, obwohl dies eine Vorgabe der Mitglieder des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war (Antrag der Koalition von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Haushaltsausschuss vom
16. Januar 2024, Ausschussdrucksache 20(8)5888: „Es wird ein
Mietpreiskorridor festgeschrieben, der sich im unteren Drittel des Mietspiegels
befindet“)?
15. Wie hoch ist der in den Förderbedingungen enthaltene durchschnittliche
Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten bzw. die Obergrenze
für den Baukosten-Referenzwert, welcher sich aus der Summe der
mittleren Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 ergibt?
16. Wie sind die Antragszahlen im Bonusprogramm, welches aufgrund eines
Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses (siehe Antrag der
Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 2. Juli 2024,
Ausschussdrucksache 20(8)6369) zusätzlich in das KNN-Programm
aufgenommen wurde?
17. Wenn dieses Bonusprogramm noch nicht an den Start gegangen ist, wann
geht es an den Start, oder wenn es nicht mehr an den Start gehen soll,
warum nicht?
18. Wie passen der Programmtitel „Niedrigpreissegment“ und – mit dem
Energieeffizienzstandard EH40 – höchste energetische und
kostenintensive Standards im Bonusprogramm zusammen?
19. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Thema
„staatliche Überregulierung“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
baupolitik-wie-klara-geywitz-ihr-image-als-krisenministerin-loswerden-w
ill/100042615.html) bzw. konkret die Aussage, keine Vorschriften machen
zu wollen, wie viel Quadratmeter eine Wohnung haben darf (www.rnd.de/
politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-neubauten-oekon
omisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5GIMNP7G5TR
VI.html), mit den komplexen und kostenintensiven Anforderungen des
Förderprogramms, wie beispielsweise die Vorgabe einer Mindestanzahl an
Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche, zusammen, bzw.
woher kommt der Sinneswandel?
20. Welche Erkenntnisse hat die vom Vertreter des BMWSB in der Sitzung
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen am 13. November 2024 angekündigte Evaluierung des Programms
mit den Verbänden ergeben, und welche Schlussfolgerungen zieht das
Bundesministerium aus der frühen Evaluierung?
21. Welche Erkenntnisse wurden seitens der Bundesregierung gewonnen, die
die Verbände nicht bereits vor dem Start des Programms versucht hatten,
modifizierend einzubringen?
22. Welche Behörden, Verbände oder Institutionen waren an der
ursprünglichen Konzeptionierung des Förderprogrammes KNN beteiligt?
23. Welche Kosten wurden für die Entwicklung und Umsetzung des
Förderprogramms im Etat des BMWSB eingeplant, und wie hoch war dann der
Abruf durch die KfW?
24. Wie will die Bundesregierung die prognostizierten 150 000 neuen
Wohneinheiten erreichen, oder hat sie die ursprüngliche Prognose von 150 000
neuen Wohneinheiten durch das KNN-Programm intern bereits korrigiert?
25. Wird das Bundesministerium, ggf. in Abstimmung mit den Mitgliedern
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, kurzfristig bzw.
noch in dieser Wahlperiode die Förderrichtlinien des angelaufenen KNN-
Programms ändern?
26. Wie wird die Erreichung der Werte im Rahmen einer
Lebenszyklusbetrachtung nachgeprüft, und welche Maßnahmen (z. B. Rückforderung der
gewährten Förderung) sind vorgesehen, wenn ein solcher Wert nicht
erreicht wird?
27. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ (im Weiteren KFN genannt) im Jahr 2023 und im Jahr 2024
(Stichtag 30. November 2024) abgerufen (bitte die Antragszahlen, die
positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten
Mittelbindung des Programms, der Anzahl an Wohneinheiten und Angabe des
geförderten Baustandards: Effizienzhaus 40 (EH40), Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-Plus) oder Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude Premium (QNG-Premium) (bitte die durchschnittliche Höhe der
zinsverbilligten Kredite bzw. Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln
und alles nach gewerblicher oder privater Antragstellung differenzieren)?
28. Mit wie vielen durch das KFN-Programm geförderten Wohneinheiten
rechnet die Bundesregierung am Ende der laufenden Wahlperiode, und
entspricht diese Zahl den Erwartungen an das Programm?
29. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober
2023 (nach der alten Förderrichtlinie) und nach neuer Richtlinie bis
Stichtag 31. Dezember 2023 bzw. bis 30. November 2024 abgerufen (bitte die
Antragszahlen und positiven Förderbescheide, inklusive der Angabe der
damit erfolgten Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem
durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der
durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite, konkret
aufschlüsseln)?
30. Entsprechen diese Zahlen tatsächlich den Erwartungen an das Programm,
die durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, man wolle mehr Menschen in
Wohneigentum verhelfen, beabsichtigt war, wenn im Bericht zum Bündnis
für bezahlbaren Wohnraum davon die Rede ist, „das Programm habe sich
am Markt etabliert“ (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache
20(24)317)?
31. Steht die Bundesbauministerin Klara Geywitz zu ihrer Aussage, der
„Neubau von Einfamilienhäusern sei ökonomisch und ökologisch unsinnig“
(www.rnd.de/politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-neu
bauten-oekonomisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5GI
MNP7G5TRVI.html)?
32. Ist diese in Frage 31 in Bezug genommene Aussage im Lichte des in
Frage 30 zitierten Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP nicht widersprüchlich, wenn das BMWSB dann mit
dem WEF ein Förderprogramm für Familien auflegt, welches den
Bestandserwerb ausschließt (und sich ein solches Programm zum Zeitpunkt
des WEF-Programmstarts weder in Umsetzung befand noch angekündigt
war)?
33. Nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Mehrheit der
Bürgerinnen und Bürger in diesem Land weiterhin den Traum von den eigenen
vier Wänden verfolgen (aktuelle Studie: www.interhyp.de/ueber-interhyp/
presse/interhyp-wohntraumstudie-2024/) und sich diesen auch mittels
eines Einfamilienhauses erfüllen wollen?
34. Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung dazu vor, wie viele
antragstellende Familien ohne eine Anpassung der Förderrichtlinie zum
16. Oktober 2023 keine Förderung erhalten hätten, wenn ja, wie lautet
diese, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche zu
erstellen, und wenn nein, warum nicht?
35. Wie viele Familien haben das in der letzten Wahlperiode aufgesetzte und
bis Ende 2022 zu beantragende Baukindergeld bezogen?
36. Wie viele Familien haben eine Förderung aus dem Programm „Jung kauft
Alt“ (zum spätestmöglichen Stichtag) beantragt, und wie viele Anträge
wurden bewilligt?
37. Welche Einkommensklassen haben das Förderprogramm in Anspruch
genommen, und in welchen Energieeffizienzklassen (F, G oder H) waren die
Bestandsgebäude eingruppiert?
38. Wie viele der Bestandsgebäude, für die im Rahmen des Programms „Jung
kauft Alt“ Förderanträge gestellt worden sind, liegen in städtischen
Ballungszentren und in ländlichen Regionen, und wie viele liegen in
strukturstarken Regionen und strukturschwachen Regionen (bitte tabellarisch
darstellen)?
39. Entsprechen diese Zahlen den internen Erwartungen, und wenn nein,
woran macht das Bundesministerium den nach Ansicht der Fragesteller
schlechten Start fest?
40. Sieht die Bundesregierung in dem nach Ansicht der Fragesteller
schlechten Start Parallelen zum Start des WEF-Programms, bei dem in den ersten
drei Monaten nur 245 Anträge gestellt wurden (Bericht des BMWSB für
den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen,
Ausschussdrucksache 20(24)163)?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Programms „Jung
kauft Alt“ für die Innenentwicklung von Gemeinden, insbesondere in
ländlichen Regionen?
42. Steht beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Entlastung des
Mietwohnungsmarkts, indem Familien, die ein leer stehendes Haus beziehen,
eine Wohnung dem Markt zur Verfügung stellen, im Vordergrund des
Förderinteresses, oder geht es stärker um energiepolitische Zielstellungen?
43. Wieso wird beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Förderung nur
gewährt, wenn innerhalb von 54 Monaten ein Gebäude unabhängig vom
Alter der Immobilie auf den Standard EH70 EE saniert wird, der sogar
eine Verschärfung des bis 31. Dezember 2022 geltenden Neubaustandards
EH 70 darstellt?
44. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund angespannter
Mietwohnungsmärkte für zielführend, wenn leer stehende Häuser nicht genutzt und
Mietwohnungen nicht dem Markt zur Verfügung gestellt werden, weil
junge Familien sich zwar den geförderten Erwerb einer
Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber deren aufwendige Sanierung?
45. Hält es die Bundesregierung für die Innenentwicklung von Gemeinden
insbesondere in ländlichen Regionen für förderlich, wenn ältere Häuser in
Innenortslagen ungenutzt bleiben, weil junge Familien sich zwar den
geförderten Erwerb einer Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber
deren aufwendige Sanierung?
46. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz an der
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (www.welt.de/wirtschaft/article254590
756/Heizungsgesetz-Geywitz-greift-Habeck-an-und-will-Gesetz-grundsae
tzlich-reformieren.html) mit den in allen Förderprogrammen des BMWSB
enthaltenen hohen Energieeffizienzanforderungen – wie beispielsweise
bei „Jung kauft Alt“ mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs durch
erneuerbare Energien abzudecken – zusammen?
47. Wird die Förderrichtlinie ggf. nochmal angepasst, um das Ziel, den
Erwerb von etwa 15 000 Bestandsgebäuden durch die Förderung anzureizen
(siehe Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10686), zu
erreichen?
48. Was sind die Ergebnisse der Diskussion über „Vorschläge zur
Weiterentwicklung“ des Anforderungsniveaus, wie es in der Antwort zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 20/9803 hieß, und mit wem hat das BMWSB
diese Diskussion in der Folge geführt?
49. Wie viele neue Bewilligungen für den Neubau von Mietsozialwohnungen
wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Ländern erteilt, und wie viele Bewilligungen erwartet die
Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren angesichts der von ihr stets betonten
Rekordzahlen an Haushaltsmitteln (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/red
en/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_haushaltrede.html)?
50. Warum ist bei der Darstellung der sozialen Wohnraumförderung die
frühere Unterscheidung zwischen der Anzahl der bewilligten weiteren
Maßnahmen und der Anzahl der bewilligten Neubauwohnungen (www.bmws
b.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnu
ngsmarkt/faktenblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) erstmals in der
Pressemitteilung der Bundesministerin vom 23. Mai 2024 aufgegeben
worden (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BM
WSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html)?
51. Welche allgemeinen Maßstäbe werden an die Förderfähigkeit von
Modernisierungsmaßnahmen gestellt?
52. Bedeuten Modernisierungsmaßnahmen, dass unbewohnbare Wohnungen
wieder bewohnbar gemacht werden?
53. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es eine
Irreführung darstellt, wenn statt wie bisher die Bewilligungen für den
Neubau von Sozialwohnungen nun allein die doppelt so hohe Gesamtzahl
der Bewilligungen kommuniziert wird, ohne auf die in Frage 50
aufgezeigte Veränderung hinzuweisen, wenn ja, wurde diese bewusst
herbeigeführt, und wenn nein, warum nicht?
54. Wie viele Modernisierungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2016 bis
2022 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert, und welchen
prozentualen Anteil machte dies an der Förderung insgesamt aus (bitte pro
Jahr darstellen), und wie lauten diese Zahlen für das Jahr 2023?
55. Wie hoch war die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von
Sozialwohnungen im jährlichen Durchschnitt in den Jahren 2016 bis 2022, und
liegt die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von Sozialwohnungen
im Jahr 2023 unter oder über diesem Durchschnitt?
56. Woran liegt es, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zwar von
1 Mrd. im Jahr 2021 auf 2,5 Mrd. im Jahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/Sh
aredDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnungsmarkt/fakt
enblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angehoben wurden,
gleichzeitig die Zahlen im Neubau von Sozialwohnungen aber lediglich um
knapp 1 000 gestiegen sind (de.statista.com/statistik/daten/studie/105490
4/umfrage/neubau-von-mietwohnungen-im-sozialen-wohnungsbau-in-deu
tschland/;www.gdw.de/downloads/infografiken/, Infografik Neubau
sozialer Wohnungsbau)?
57. Was sind die Gründe, dass das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ als eine
Maßnahme des Baugipfels im September 2023 bis heute nicht umgesetzt
wurde?
58. Wieso ist die im Bündnis bezahlbarer Wohnraum verabredete
Leerstandstrategie, die bereits in der Antwort zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 20/9803 vom 14. Dezember 2023 detailliert skizziert wurde, bis
heute nicht im Kabinett verabschiedet worden?
59. Was sind im Lichte des vermeintlichen Potenzials beim Umbau von
Gewerbe zu Wohnen die Ergebnisse des vom BMWSB beauftragten
Forschungsprojekts „Wechselwirkungen von Wirtschafts- und
Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und Potenziale von Umwandlungen“
(www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/Studien/202
1/wechselwirkungen-immobilienmaerkte/01-start.html?pos=1), die in der
Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/9803 für Sommer
2024 angekündigt wurden?
60. Was ist der sachliche Grund dafür, dass die im Haushalt 2024 gegenüber
2023 noch verdoppelten Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ im Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett
gestrichen wurden bzw. keine Mittel für ein neues Förderprogramm im Jahr
2025 bereitgestellt werden?
61. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses bezahlbarer
Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen niedrigen
Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und belegungsgebundenem
Wohnraum“ (Maßnahme 5.35) erfolgen wird?
62. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die
Verwaltung und Bearbeitung der in dieser Kleinen Anfrage genannten
Förderprogramme, und wie hat sich dieser im Vergleich zu den
vergangenen fünf Jahren entwickelt?
63. Welche Summen wurden in der 18., 19. und 20. Wahlperiode für die
Wohnungsbau-Förderprogramme bereitgestellt (bitte tabellarisch unter
Auflistung der verschiedenen Förderprogramme darstellen)?
64. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass es richtig war, eine solche
Vielzahl an verschiedenen Programmen in dieser Wahlperiode aufzulegen,
statt sie beispielsweise in einem Programm zusammenzufassen?
65. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Schaffung eines eigenen
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu einer
Verbesserung der Wohnungsbauförderung geführt hat?
Berlin, den 6. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1480829.01.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14511 - Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14808
20. Wahlperiode 29.01.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14511 –
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland befindet sich seit bald drei Jahren in einer Wohnungsbaukrise
(www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bau-wohnungsbau-krise-wird-sich-2024-wa
hrscheinlich-ver-schaerfen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240104-99-4
85305). Die Baugenehmigungszahlen sind im Jahr 2023 gegenüber dem
Vorjahr um mehr als ein Viertel eingebrochen (destatis, Pressemitteilung
Nummer 203 vom 23. Mai 2024), im Jahr 2024 bleiben die Baugenehmigungen für
Wohnungen sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022
(destatis, Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024). Seit 1950 wurden im
Schnitt 405 000 neue Wohnungen im Jahr fertiggestellt (destatis,
Pressemitteilung Nummer N041 vom 29. Juni 2023). Diese Zahl entsprach auch der
jährlichen Zielmarke der aktuellen Bundesregierung. Für 2024 rechnet die
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz,
mit der Fertigstellung von nur noch 265 000 neuen Wohnungen (www.handels
blatt.com/politik/deutschland/immobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-202
4-mit-265000-neuen-wohnungen/100004198.html). Für 2025 gehen erste
Prognosen von nur 220 000 neu fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeineb
auzeitung.de/abz/wahlforderungen-vorgestellt-verband-fordert-neustart-in-de
r-baupolitik-58727). Bauen ohne Förderungen ist unter aktuellen
Rahmenbedingungen schwierig und nicht attraktiv (www.wiwo.de/finanzen/immobilien/
baukrise-es-ist-aktuell-wirtschaftlich-nicht-attraktiv-wohnraum-zu-schaffen/2
9712614.html). Die Bundesbauministerin hat die Krise stets auf externe
Faktoren zurückgeführt. Dabei ist die Krise nach Ansicht der Fragesteller
zumindest auch hausgemacht. Dies wird insbesondere an der kaum noch
überschaubaren Vielzahl an Förderprogrammen deutlich, die nach Ansicht der
Fragesteller kaum Impulse für den Wohnungsbau auslösten.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Neugründung des eigenständigen Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) im Jahr 2021 hat die Bau- und
Wohnungspolitik auf Bundesebene nach mehr als 20 Jahren eine bedeutende
Wiederbelebung erfahren. Die bau- und wohnungspolitischen Aufgaben und
Ziele bedurften auf Grund der mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukrai-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 29. Januar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ne verbundenen Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
einer gezielten Aufmerksamkeit. Nach Jahren des Booms sah sich der
Wohnungsmarkt mit gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten und teilweise auch
Lieferengpässen konfrontiert.
Durch die gezielte Förderpolitik des Bundesbauministeriums konnten die
Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt stabilisiert werden. Als ein
entscheidender Stabilitätsanker hat sich der soziale Wohnungsbau erwiesen. Mit
der Rekordsumme von mehr als 20 Mrd. Euro konnte der Grundstein für
wieder mehr bezahlbaren Wohnraum in Deutschland gelegt werden. Im Zeitraum
2022 bis 2028 stehen hierfür gemäß der aktuellen Finanzplanung
Bundesfinanzhilfen in Höhe von 21,65 Mrd. Euro zur Verfügung. Von der
unmittelbaren Nachkriegszeit abgesehen ist dies die größte Bundesförderung, die jemals
für den sozialen Wohnungsbau mobilisiert wurde.
Neben der historischen Weichenstellung in der Finanzierung des sozialen
Wohnungsbaus hat das BMWSB eine grundsätzlich neue Fördersystematik mit
gezielten investiven Impulsen entwickelt. Dabei hat die Bundesregierung die von
hohen Mitnahmeeffekten geprägte Gießkannenförderungen der Vergangenheit
durch effiziente, sozial treffsichere und zielgenaue Förderprogramme ersetzt.
Zudem wurden steuerliche Anreize für zusätzliche Investitionen in bezahlbaren
Wohnraum grundlegend verbessert, unter anderem durch die Anhebung des
linearen Abschreibungssatzes für neue Wohngebäude von zwei auf drei Prozent,
die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung für
Mietwohnungsbau (Sonder-AfA) für den klimagerechten Bau von Mietwohnungen und
eine neue degressive AfA (Absetzung für Abnutzung) von jährlich 5 Prozent
für Wohngebäude als Investitions-Booster bis 2029.
Im „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat das BMWSB entscheidende
Stakeholder aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik an einen Tisch geholt und
gemeinsam mit den Bündnispartnern ein Gesamtkonzept für eine Bau-,
Investitions- und Innovationsoffensive vorgelegt und dieses weitgehend umgesetzt.
Basierend auf den Bündnis-Maßnahmen hat die Bundesregierung zudem im
September 2023 ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von
bezahlbarem und klimagerechten Wohnraum und zur wirtschaftlichen
Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vorgelegt.
Damit private wie staatliche Investitionen schneller, effizient und zielsicher
getätigt werden, hat die Bundesregierung parallel zudem Maßnahmen auf den
Weg gebracht, die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren
vereinfachen und beschleunigen.
Dennoch wird sich die volle Wirkung der genannten Maßnahmen aufgrund der
Vorlaufzeiten für Planung, Genehmigung und Bauausführung am Markt erst
mit zeitlicher Verzögerung entfalten. Gleichwohl wurden trotz der schwierigen
Rahmenbedingungen am Bau auch 2022 und 2023 deutschlandweit jeweils
knapp 300 000 Wohnungen gebaut.
Aktuelle Prognosen sehen eine Trendwende bei der Baukonjunktur im zweiten
Halbjahr 2025 spätestens 2026. Zuletzt haben sich auch die rückläufigen
Auftragszahlen erholt. Für den November 2024 meldete das Statistische
Bundesamt am 24. Januar ein Plus von 7,9 Prozent im Vergleich zum Vormonat und
ein Plus von 16,6 Prozent zum Vorjahresmonat. Die Trendwende zeigt sich
auch in Hamburg, das als erstes Land bereits die Anzahl der erteilten
Baugenehmigungen für das gesamte Jahr 2024 veröffentlicht hat. Demnach kam es
dort gegenüber dem Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg um rund 25 Prozent.
Eine zentrale Rolle dürfte hierbei der soziale Wohnungsbau gespielt haben.
Denn gleichzeitig stieg die Anzahl der bewilligten Neubau-
Sozialmietwohnungen in Hamburg im Jahr 2024 um rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr an.
Neben der Förderung von Investitionen in bezahlbaren Wohnraum sowie dem
Eigentumserwerb setzt das BMWSB auf eine gezielte Entlastung von
Bürgerinnen und Bürgern bei den Wohnkosten. Mit der historisch größten
Wohngeldreform, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung
dafür gesorgt, dass Rentnerinnen und Rentner sowie Beschäftigte und
Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer mit geringem Einkommen bei den Mietzahlungen
beziehungsweise den Wohnkosten in der eigenen Immobilie dauerhaft entlastet
werden. Daneben wurde – nach zwei Heizkostenzuschüssen – auch eine
dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld eingeführt. Um die
Entlastungswirkung langfristig zu erhalten, wird das monatliche Wohngeld alle zwei Jahre an
die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst – zum 1. Januar
2025 um durchschnittlich 15 Prozent. Damit bleibt Wohnen für Millionen
Rentnerinnen und Rentner, Familien und Arbeitende weiterhin bezahlbar.
1. Geht die Bundesbauministerin Klara Geywitz weiterhin davon aus, dass
im Jahr 2024 265 000 neue Wohnungen fertiggestellt sein werden (www.
zeit.de/wirtschaft/2023-12/immobilien-bauministerin-klara-geywitz-woh
nungsbau, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-baumi
nisterin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/10000419
8.html), und wie bewertet sie diese Zahl mit Blick auf das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
formulierte Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon 100 000
Sozialwohnungen, zu bauen?
Das BMWSB rechnet weiterhin mit Baufertigstellungen in dieser
Größenordnung für das Jahr 2024.
Zu Beginn der Wahlperiode hatten sich die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau in der Folge des russischen Angriffskriegs deutlich
verschlechtert. Die schnell und stark gestiegenen Zinsen, hohe Baukosten und
eine schwache Dynamik bei den realen verfügbaren Einkommen hatten das
Umfeld für Wohnungsbauinvestitionen eingetrübt. Der Bundesregierung ist es
allerdings durch die zielgerichtete Wohnungspolitik des BMWSB gelungen, die
Neubautätigkeit trotz der schwierigen Rahmenbedingungen auf dem Niveau
von 2021 zu stabilisieren. Von vielen Marktbeobachtern erwartete Einbrüche
der Neubautätigkeit sind ausgeblieben – auch weil bereits genehmigte, aber
nicht fertiggestellte Projekte aus dem Bauüberhang aktiviert werden konnten.
Auch für dieses Jahr ist von Stabilisierungseffekten aus dem Bauüberhang
auszugehen.
2. Weshalb hat die Bundesbauministerin Klara Geywitz in ihrem
Pressestatement (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/
BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html) zu den
Baufertigstellungszahlen 2023 im Mai 2024 die im Bau befindlichen 390 900
Wohnungen positiv herausgestellt, obwohl dies genau 71 951 weniger im Bau
befindliche Wohnungen waren als noch im Jahr 2022 und damit erstmals
seit 14 Jahren eine geringere Wohnungsbautätigkeit als im Vorjahr (bi-m
edien.de/fachzeitschriften/baumagazin/wirtschaft-politik/wohnungsbau-3
90-907-wohnungen-im-bau-sind-kein-gutes-zeichen-b18209)?
Die Bundesministerin hat in ihrem Pressestatement auf die Wirkung des
Bauüberhangs bei der Stabilisierung der Bautätigkeit hingewiesen. Die
Neubauzahlen konnten dank der zielgerichteten Wohnungspolitik der Bundesregierung
ungefähr stabil gehalten werden. Das BMWSB geht davon aus, dass auch im Jahr
2024 trotz rückläufiger Baugenehmigungen die Bautätigkeit durch den
Bauüberhang gestützt werden konnte.
3. Worauf stützte die Bundesbauministerin Klara Geywitz vor einem Jahr
ihre Erwartung, dass sich der Wohnungsmarkt Ende 2024 bzw. Anfang
2025 wieder aufhelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immob
ilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnunge
n/100004198.html), und sieht sie sich in ihrer Prognose heute bestätigt?
4. An welchen konkreten Zahlen wird ein Aufschwung am Wohnungsmarkt
nach Ansicht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) ggf. sichtbar?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die genannte Erwartung von Bundesministerin Klara Geywitz deckte sich mit
der Stimmung in der Bau- und Immobilienbranche, die ebenfalls eine
Verbesserung der Situation im Jahr 2025 erwartet. Gleichzeitig hatte 2024 bereits eine
Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsmarkt eingesetzt: Die
Zinsen für Wohnungsbaukredite begannen im Winter 2023 zu fallen,
gleichzeitig hatten sich die Anstiege der Baukosten abgeschwächt und die realen
Einkommen wuchsen wieder. Diese schon damals erkennbaren Verbesserungen der
Rahmenbedingungen schlagen sich auch aktuell in den Indikatoren zum
Wohnungsmarkt nieder: Die Abschlüsse neuer Hypothekenverträge nehmen seit
etwa einem Jahr wieder zu, die Auftragsreichweite im Wohnungsbau hat sich
erhöht. Gleichzeitig zeigen Umfragen wie der ZIA-IW-
Immobilienstimmungsindex, dass sich Geschäftslage und Immobilienklima für das Wohnsegment
spürbar verbessert haben.
5. Was konkret sieht die von Bundesbauministerin Klara Geywitz beim
Wohnungsbautag 2024 des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen GdW erwähnte Abstimmung mit dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Hinblick auf die Fortführung der
Förderprogramme im Jahr 2025 im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung vor (www.cash-online.de/a/ministerin-geywitz-bau-foerderprogr
amme-laufen-weiter-688301/)?
Die Förderprogramme des Bundes können unter den Rahmenbedingungen des
Rundschreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 16.
Dezember 2024 während der vorläufigen Haushaltsführung 2025 fortgeführt werden.
In diesem Kontext steht die Aussage der Bundesministerin beim
Wohnungsbautag 2024 des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen GdW.
6. Wie lange werden die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Förderprogramme des Bundes im Jahr 2025 vor dem Hintergrund der vorläufigen
Haushaltsführung weiterlaufen, sollten die Antragszahlen gleichbleibend
zum Vorjahr sein?
Die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln für die Förderprogramme ist von
unterschiedlichen Faktoren, wie zum Beispiel der Anzahl eingehender Anträge oder
der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Selbst bei gleichbleibender
Entwicklung der Antragszahlen ist aufgrund dessen eine verlässliche Schätzung der
Laufzeit der Förderprogramme bei gleichbleibender Verfügbarkeit der
Haushaltsmittel erst mit weiterem Zeitablauf möglich.
7. Wie hoch waren die bewilligten Fördersummen und die Anzahl an
bewilligten Förderungen im Bereich des Neubaus in der 19. Wahlperiode bzw.
den Jahren 2017 bis 2021 und im Vergleichszeitraum 2022 bis 2024
(bitte tabellarisch darstellen und zusätzlich die Zahlen für die Jahre 2022,
2023 und 2024 einzeln und mit Benennung der entsprechenden
Programme aufschlüsseln)?
In den folgenden Tabellen sind die Programme „Energieeffizientes Bauen“,
„Bundesförderung Effiziente Gebäude“ (BEG; Neubau), „Klimafreundlicher
Neubau“ (KFN) und „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“
(KNN) aufgeführt, in denen Neubau respektive Ersterwerb von Neubau
gefördert wurde beziehungsweise wird. Umfasst ein Förderprogramm sowohl
Sanierungen als auch den Neubau, sind lediglich die Neubauzahlen enthalten.
Programm Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
Anzahl
geförderte Wohneinheiten
Energieeffizient
Bauen
292 469 16 066 152 703
BEG Neubau 85 725 12 561 210 424
Gesamt 378 194 28 627 363 127
Tabelle 1: „Gesamt 2017-2021“
Programm Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
Anzahl
geförderte Wohneinheiten
BEG Neubau 59 591 18 038 324 268
KFN 34 359 10 620 94 981
KNN 122 65 676
Gesamt 94 072 28 723 419 925
Tabelle 2: „Gesamt 2022-2024“
Davon aufgeschlüsselt entfallen auf die Jahre 2022 bis 2024.
Programm Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
Anzahl
geförderte Wohneinheiten
BEG Neubau 57 551 16 751 312 593
Tabelle 3: „2022“
Programm Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
Anzahl
geförderte Wohneinheiten
BEG Neubau 2 040 1 287 11 675
KFN 17 509 5 244 47 734
Gesamt 19 549 6 531 59 409
Tabelle 4: „2023“
Programm Anzahl Zusagen Zusagevolumen
in Mio. Euro
Anzahl
geförderte Wohneinheiten
KFN 16 850 5 376 47 247
KNN 122 65 676
Gesamt 16 972 5 441 47 923
Tabelle 5: „2024“
Für das „Baukindergeld“ und das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien (WEF)“ (Neubau) wird auf die nachfolgende tabellarische Übersicht
verwiesen:
Baukindergeld Förderjahr: 2017 2018 2019 2020 2021 2022
bewilligte Fördersummen pro
Jahr für Neubau in TEUR
/ 158 412 690 493,2 877 940,4 685 716 567 806,1
bewilligte Förderungen =
Förderzusagen pro Jahr für Neubau
/ 7 674 34 181 42 364 32 565 25 986
WEF Förderjahr: 2023 (ab 1.6.) 2024
bewilligte Fördersummen (=Zusagevolumen) pro Jahr für Neubau in
TEUR
305 000 915 000
bewilligte Förderungen = Förderzusagen pro Jahr für Neubau 1 675 4 853
Im Programm „KfW 134“ wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen
gefördert. Das Programm unterstützt insbesondere diejenigen Haushalte, die sich in
der aktuellen Marktsituation kein selbstgenutztes Wohneigentum leisten
können, aber dennoch dauerhaft bezahlbar und selbstbestimmt wohnen möchten.
Seit Programmstart im Jahr 2022 bis 31 Dezember 2024 wurden 835 Kredite
mit einem Gesamtvolumen von über 57 Mio. Euro vergeben. Über 80 Prozent
der bisherigen Bewilligungen wurden für Neubau gewährt. Der Anteil am
Kreditvolumen für Bestandsinvestitionen stieg von 13,5 Prozent in 2022 auf
19 Prozent in 2024, der Anteilserwerb für Wohneinheiten im Bestand betrug in
2025 22,3 Prozent. Für Details wird auf die folgenden Tabellen verwiesen.
Informationen zu den Ergebnissen Genossenschaftliches Wohnen (Stand:
31. Dezember 2024)
Maßnahme Zusagen Kreditvolumen in
Mio.
% WE % Kreditvolumen
Neubau 2022 53 3,2 84,1 86,5
Neubau 2023 352 23,7 82,4 84,2
Neubau 2024 269 20,5 77,8 81,0
Bestand 2022 10 0,5 15,9 13,5
Bestand 2023 75 4,5 17,6 15,8
Bestand 2024 77 4,8 22,3 19,0
Gesamt 2022 63 3,7 100 100
Gesamt 2023 426 28,2 100 100
Gesamt 2024 346 25,3 100 100
Gesamt alle
bisherigen Programmjahre
2022 bis 2024
835 57,2 100 100
Gesamt Neubau 674 47,4 80,7 82,9
Gesamt Bestand 162 9,8 19,4 17,1
Beim sozialen Wohnungsbau unterstützt der Bund die für die
Wohnraumförderung zuständigen Länder durch die Gewährung von Finanzhilfen. Hierzu wurde
2019 eine eigene Finanzhilfekompetenz in das Grundgesetz (GG) eingefügt
(Artikel 104d GG). Förderfähig mit den Finanzhilfen des Bundes sind die
Schaffung neuen Wohnraums durch Neu,- Aus- oder Umbau, einschließlich des
erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach
Fertigstellung (Ersterwerb) sowie die Modernisierung von Wohnraum.
In den Jahren 2020 bis 2023 wurden nach Angaben der Länder bundesweit
insgesamt 90 368 Neubau-Sozialmietwohnungen gefördert. Hinzu kommen
Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen, Erwerbe und
Verlängerungen von Belegungsrechten, Eigentumsmaßnahmen und die Förderung von
Wohnheimplätzen. So wurden in den Jahren 2020 bis 2023 nach Angaben der
Länder bundesweit insgesamt 180 570 Wohneinheiten im Rahmen des sozialen
Wohnungsbaus gefördert. Mit deutlich steigender Tendenz: In 2023 sind die
Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau um rund 21 Prozent angestiegen. Für
weitere Informationen hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 49, 54 und
55 sowie 63 verwiesen.
8. Wie sind die Antragszahlen im KfW-Förderprogramm
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ zum spätestmöglichen Stichtag
(mindestens 30. November 2024), lagen zum Stichtag 1. Oktober 2024
doch nur 17 Anträge vor (Bericht des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für den Ausschuss für
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen,
Ausschussdrucksache 20(24)307)?
Per 31. Dezember 2024 sind insgesamt 122 Anträge für Wohngebäude mit
einem Kreditzusagevolumen von 64,66 Mio. Euro bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) eingegangen. Insgesamt wurden mit diesen Anträgen 676
Wohneinheiten gefördert. Von einer Zunahme der Antragszahlen ist
auszugehen, nachdem sich die Förderung am Markt etabliert hat.
9. In welchen Ländern respektive Regionen sollen die im Programm
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (im weiteren KNN
genannt) beantragten und förderfähigen Wohnungen gebaut werden, und
befinden sich diese in einem Gebiet mit einem angespannten
Wohnungsmarkt (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)?
Antragsberechtigt für die wohnwirtschaftliche KNN-Förderung sind alle, die
ein klimafreundliches und zugleich flächeneffizientes Wohngebäude in
Deutschland neu bauen oder einen solchen Neubau erwerben (Privatpersonen,
Wohneigentumsgemeinschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts,
Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen
Rechts, wie zum Beispiel Kammern oder Verbände, Gemeinnützige
Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen einschließlich kommunaler
Unternehmen sowie sonstige juristische Personen des Privatrechts einschließlich
Wohnungsbaugenossenschaften)
Der nachstehenden Tabelle kann die zum Stichtag 31. Dezember 2024
bestehende Verteilung auf Bundeslandebene entnommen werden. Eine Auswertung
der Anträge mit Bezug zur Wohnungsmarktlage ist nicht möglich.
Wohngebäude in Anzahl Zusagen Zusagevolumen
(Kreditbetrag) [Mio. EUR]
Anzahl geförderte
Wohneinheiten
Baden-Württemberg 17 23,89 211
Bayern 15 6,2 62
Berlin 1 2,2 22
Brandenburg - - -
Bremen - - -
Hamburg - - -
Hessen 2 0,9 9
Mecklenburg-
Vorpommern
- - -
Niedersachsen 43 12,9 129
Nordrhein-Westfalen 30 13,3 157
Rheinland-Pfalz 1 0,6 6
Wohngebäude in Anzahl Zusagen Zusagevolumen
(Kreditbetrag) [Mio. EUR]
Anzahl geförderte
Wohneinheiten
Saarland 1 0,4 4
Sachsen - - -
Sachsen-Anhalt - - -
Schleswig-Holstein 12 4,3 43
Thüringen - - -
10. Worauf führt das BMWSB den nach Ansicht der Fragesteller schlechten
Start des KNN zurück?
Das Förderprogramm soll neue Bauweisen befördern. Die neuen innovativen
Rahmenbedingungen lassen sich mit den üblichen Bauplanungen nicht
erreichen, und es ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass Planungen
zunächst auf die neuen Anforderungen anzupassen sind. Mit der weiteren
Etablierung des Programmes am Markt ist von einer Zunahme der Antragszahlen
auszugehen.
11. Mit welchen Antragszahlen rechnet das BMWSB bis Ende März 2025,
wenn für die gesamte Laufzeit des KNN-Programms der Bau von
150 000 Wohneinheiten prognostiziert wurde (www.bmwsb.bund.de/Sha
redDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/09/KNN.html)?
Basierend auf der bisherigen Entwicklung der Antragszahlen wird bis Ende
März 2025 von circa 250 Anträgen ausgegangen.
12. Wie lange dauert die einzelne Bescheidung eines Antrages im
Durchschnitt, und warum dauert sie ggf. so lange, wenn im gesamten ersten
Monat nach Start des Förderprogramms von den 17 Anträgen keiner
bewilligt war (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache
20(24)307)?
Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit weniger als ein Tag bis sechs Tage. Die
Antragstellung erfolgt im Durchleitungsprinzip größtenteils vollautomatisiert.
Da in dem neuen Förderprogramm innovative Ansätze verfolgt werden, die
sich erst im Markt etablieren müssen, führt die KfW zur Sicherung dieser
neuen Ansätze in der Anfangsphase eine gesonderte Qualitätssicherung durch,
was die Bearbeitungszeit im ersten Monat erklärt.
13. Bezieht sich der Begriff des „Niedrigpreissegments“ im Titel des KNN-
Programms auf niedrige Baukosten oder einen niedrigen Mietpreis?
14. Wieso findet sich in der Förderrichtlinie keine Orientierung am
Mietpreiskorridor, obwohl dies eine Vorgabe der Mitglieder des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war (Antrag der Koalition von
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Haushaltsausschuss
vom 16. Januar 2024, Ausschussdrucksache 20(8)5888: „Es wird ein
Mietpreiskorridor festgeschrieben, der sich im unteren Drittel des
Mietspiegels befindet“)?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die Umsetzung eines einfachen Standards und einer
Wohnflächenbegrenzung reduzieren sich die Baukosten, was sich gleichzeitig auf die Höhe des
Mietpreises auswirken sollte. Aus verfassungsrechtlichen Gründen ist es dem
Bund nicht möglich, eine Mietpreisbegrenzung als direktes Förderkriterium
aufzunehmen. Es fehlt dem Bund an der entsprechenden Regelungskompetenz,
diese ist den Ländern vorbehalten. Der Bund hat sich daher entschieden, die
Vorgabe durch Anforderungen an die Baukostenobergrenze und eine
Wohnflächenbegrenzung indirekt zu erreichen.
15. Wie hoch ist der in den Förderbedingungen enthaltene durchschnittliche
Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten bzw. die Obergrenze
für den Baukosten-Referenzwert, welcher sich aus der Summe der
mittleren Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 ergibt?
Die Höhe des projektspezifischen Baukosten-Referenzwerts ist vom örtlichen
Baupreisniveau am Gebäudestandort und vom Baupreisindex zum Antrags-
und Nachweiszeitpunkt für die KNN-Förderung abhängig. Zum Stand Januar
2025 ergibt sich über das gesamte Bundesgebiet gemittelt ein mittlerer
Baukosten-Referenzwert in Höhe von 2 627 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und für
den Gebäudestandort mit dem höchsten Baupreisniveau ein Baukosten-
Referenzwert in Höhe von 4 070 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Dabei ist
allerdings zu beachten, dass die Förderbedingungen auf die Einhaltung
ausgewählter Lebenszykluskosten (Summe aus Baukosten und Kosten für die Beheizung
des Gebäudes) abstellen. In Fällen mit sehr niedrigen Kosten für die Beheizung
können die Baukosten des Gebäudes somit auch höher als der
projektspezifische Baukosten-Referenzwert liegen.
16. Wie sind die Antragszahlen im Bonusprogramm, welches aufgrund eines
Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses (siehe Antrag der
Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 2. Juli 2024,
Ausschussdrucksache 20(8)6369) zusätzlich in das KNN-Programm
aufgenommen wurde?
17. Wenn dieses Bonusprogramm noch nicht an den Start gegangen ist, wann
geht es an den Start, oder wenn es nicht mehr an den Start gehen soll,
warum nicht?
Die Fragen 16 und 17 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Für die im erste Quartal 2025 geplante Einführung der Förderstufen
„Klimafreundliches Wohngebäude im Niedrigpreissegment – EH 40“ sowie
„Klimafreundliches Nichtwohngebäude im Niedrigpreissegment – EG 40“ konnte
aufgrund von Kapazitätsengpässen bei der KfW bislang kein konkreter
Einführungstermin genannt werden. Wegen der vorläufigen Haushaltsführung wird
sich die Einführung weiter verzögern. Der Start neuer KNN-Programmteile ist
abhängig von dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2025. Sobald ein
konkreter Termin zur Einführung der Förderstufen genannt werden kann, wird das
BMWSB eine frühzeitige Veröffentlichung der Förderbedingungen veranlassen
und umfassend informieren.
18. Wie passen der Programmtitel „Niedrigpreissegment“ und – mit dem
Energieeffizienzstandard EH40 – höchste energetische und
kostenintensive Standards im Bonusprogramm zusammen?
Das Niedrigpreissegment wird durch die Begrenzung ausgewählter
Lebenszykluskosten und durch die Begrenzung der zulässigen Wohnfläche adressiert. Im
Energieeffizienzstandard EH55 ist dies durch konsequente Umsetzung eines
einfachen bis mittleren Ausführungsstandards gut erreichbar. Im
Energieeffizienzstandard EH40 ist davon auszugehen, dass weitere
Kostensenkungspotentiale zur Einhaltung der Lebenszykluskostenbegrenzung erforderlich sind. Aus
diesem Grund sind für den Energieeffizienzstandard EH40 auch bessere
Förderkonditionen vorgesehen. Durch die Begrenzung der Wohnflächen werden
besonders flächeneffiziente Wohneinheiten realisiert. Da die Wohnfläche
direkten Einfluss auf die Wohnkosten hat, wird somit auch unabhängig vom
Energieeffizienzstandard das Niedrigpreissegment adressiert.
19. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Thema
„staatliche Überregulierung“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschlan
d/baupolitik-wie-klara-geywitz-ihr-image-als-krisenministerin-loswerde
n-will/100042615.html) bzw. konkret die Aussage, keine Vorschriften
machen zu wollen, wie viel Quadratmeter eine Wohnung haben darf
(www.rnd.de/politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-ne
ubauten-oekonomisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5
GIMNP7G5TRVI.html), mit den komplexen und kostenintensiven
Anforderungen des Förderprogramms, wie beispielsweise die Vorgabe einer
Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche,
zusammen, bzw. woher kommt der Sinneswandel?
Die Inanspruchnahme eines Förderprogramms basiert auf einer freiwilligen
Entscheidung der Geförderten. Bei den dabei zu berücksichtigenden
Förderbedingungen handelt sich folglich nicht um gesetzliche Vorgaben.
20. Welche Erkenntnisse hat die vom Vertreter des BMWSB in der Sitzung
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen am 13. November 2024 angekündigte Evaluierung des Programms
mit den Verbänden ergeben, und welche Schlussfolgerungen zieht das
Bundesministerium aus der frühen Evaluierung?
Neue Anforderungen müssen sich in einem Markt etablieren, der durch mittlere
bis längere Planungs- und Umsetzungsphasen geprägt ist. Aufgrund der kurzen
Programmlaufzeit ließ sich anhand der vorliegenden Zahlen noch keine
abschließende Bewertung der Attraktivität und Wirksamkeit der Förderung
vornehmen.
21. Welche Erkenntnisse wurden seitens der Bundesregierung gewonnen, die
die Verbände nicht bereits vor dem Start des Programms versucht hatten,
modifizierend einzubringen?
Der Markt kann sich nach einer Anlaufphase des Förderprogramms auf die
Förderbedingungen einstellen und entsprechende Förderanträge werden gestellt.
Die aktuelle vorläufige Haushaltsführung und die bevorstehende Wahl
beeinflussen die Investitionsplanungen der Bauherren jedoch. Eine abschließende
Beurteilung ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich.
22. Welche Behörden, Verbände oder Institutionen waren an der
ursprünglichen Konzeptionierung des Förderprogrammes KNN beteiligt?
An der Konzeptionierung des Förderprogramms KNN waren das BMWSB, das
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und die KfW
beteiligt. Im Rahmen der Ressortabstimmung wurden weitere Bundesressorts
eingebunden.
23. Welche Kosten wurden für die Entwicklung und Umsetzung des
Förderprogramms im Etat des BMWSB eingeplant, und wie hoch war dann der
Abruf durch die KfW?
Sämtliche Angaben zur Kostenerstattung der KfW fallen generell unter den
Schutzbereich des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses der KfW und sind
vertraulich zu behandeln.
24. Wie will die Bundesregierung die prognostizierten 150 000 neuen
Wohneinheiten erreichen, oder hat sie die ursprüngliche Prognose von 150 000
neuen Wohneinheiten durch das KNN-Programm intern bereits
korrigiert?
Die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel bieten derzeit nur einen begrenzten Handlungsspielraum für
Anpassungen des Förderprogramms. Dennoch überprüft das BMWSB laufend
eine mögliche Optimierung der Förderung.
25. Wird das Bundesministerium, ggf. in Abstimmung mit den Mitgliedern
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, kurzfristig bzw.
noch in dieser Wahlperiode die Förderrichtlinien des angelaufenen KNN-
Programms ändern?
Derzeit beabsichtigt das BMWSB keine derartigen Änderungen.
26. Wie wird die Erreichung der Werte im Rahmen einer
Lebenszyklusbetrachtung nachgeprüft, und welche Maßnahmen (z. B. Rückforderung der
gewährten Förderung) sind vorgesehen, wenn ein solcher Wert nicht
erreicht wird?
Die Einhaltung der projektspezifischen Lebenszykluskosten ist zum Zeitpunkt
des Förderantrags (KfW-BzA: Bestätigung zum Antrag) und zum Zeitpunkt der
Fertigstellung (KfW-BnD: Bestätigung nach Durchführung) nachzuweisen. Für
den Nachweis wird ein Berechnungstool bereitgestellt, in das der Antragssteller
relevante Werte zu Baukosten und zur Art der Wärmeversorgung des Gebäudes
einträgt. Das Berechnungstool erzeugt ein Ergebnisblatt, aus dem einzelne
Kennwerte bei der KfW-BzA und der KfW-BnD anzugeben sind. Wird der
projektspezifische Anforderungswert an die Lebenszykluskosten überschritten,
wird der Antrag zum Zeitpunkt der KfW-BzA verwehrt beziehungsweise wird
die Förderung zum Zeitpunkt der KfW-BnD zurückgefordert. Dabei ist zu
beachten, dass sich die Anforderungswerte an die Lebenszykluskosten zu den
Zeitpunkten KfW-BzA und KfW-BnD unterscheiden, da bei der jeweiligen
Ermittlung der zum Nachweiszeitpunkt gültige Baupreisindex anzusetzen ist. Die
allgemeine Baupreissteigerung hat somit keine negative Auswirkung auf die
Einhaltung des Anforderungswerts.
27. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ (im Weiteren KFN genannt) im Jahr 2023 und im Jahr 2024
(Stichtag 30. November 2024) abgerufen (bitte die Antragszahlen, die
positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten
Mittelbindung des Programms, der Anzahl an Wohneinheiten und Angabe
des geförderten Baustandards: Effizienzhaus 40 (EH40), Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-Plus) oder Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium) (bitte die durchschnittliche
Höhe der zinsverbilligten Kredite bzw. Investitionszuschüsse konkret
aufschlüsseln und alles nach gewerblicher oder privater Antragstellung
differenzieren)?
D
ie
In
fo
rm
at
io
ne
n
si
nd
d
en
n
ac
hs
te
he
nd
en
T
ab
el
le
n
zu
e
nt
ne
hm
en
.
K
FN
-W
oh
ng
eb
äu
de
Ja
hr
2
02
3
20
23
Pr
og
ra
m
m
Ve
rw
en
du
ng
sz
w
ec
k
A
nz
ah
l e
in
ge
ga
nge
ne
r
A
nt
rä
ge
A
nz
ah
l Z
us
ag
en
K
re
di
tz
us
ag
e-
/Z
usc
hu
ss
vo
lu
m
en
[M
io
. E
U
R
]
A
nz
ah
l g
ef
ör
de
rt
er
W
oh
ne
in
he
ite
n
D
ur
ch
sc
hn
itt
K
re
-
di
t-/
Z
us
ch
us
sv
ol
um
en
je
Z
us
ag
e
[T
E
U
R
]
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
5
40
8
5
16
5
16
11
,5
18
2
47
31
2,
00
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
6
05
2
5
71
7
27
03
,4
20
6
93
47
2,
90
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
- p
riv
at
e
Se
lb
st
nu
tzu
ng
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
4
89
7
4
24
8
50
6,
2
5
51
5
11
9,
20
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
- p
riv
at
e
Se
lb
st
nu
tzu
ng
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
2
79
1
2
36
4
42
1,
0
3
08
9
17
8,
10
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
om
m
un
e
Zu
sc
hu
ss
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
12
10
0,
6
12
1
60
,0
0
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
om
m
un
e
Zu
sc
hu
ss
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
11
5
1,
3
69
26
0,
00
G
es
am
t
19
1
71
17
5
09
5
24
3,
90
47
7
34
D
ie
M
itt
el
bi
nd
un
g
im
Ja
hr
2
02
3
be
tru
g
fü
r W
oh
ng
eb
äu
de
1
.1
63
,7
M
io
. E
ur
o.
K
FN
-W
oh
ng
eb
äu
de
Ja
hr
2
02
4
20
24
Pr
og
ra
m
m
Ve
rw
en
du
ng
szw
ec
k
A
nz
ah
l e
in
ge
ga
nge
ne
r
A
nt
rä
ge
A
nz
ah
l Z
us
ag
en
K
re
di
tz
us
ag
e-
/Z
usc
hu
ss
vo
lu
m
en
[M
io
. E
U
R
]
A
nz
ah
l g
ef
ör
de
rt
er
W
oh
ne
in
he
ite
n
D
ur
ch
sc
hn
itt
K
re
-
di
t-/
Z
us
ch
us
sv
ol
um
en
je
Z
us
ag
e
[T
E
U
R
]
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
5
60
3
5
39
6
1
72
9,
9
19
5
31
32
0,
60
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
7
18
5
6
63
5
3
02
6,
0
21
7
97
45
6,
10
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
- p
riv
at
e
Se
lb
st
nu
tzu
ng
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
3
63
9
3
34
6
37
6,
8
4
00
6
11
2,
60
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
- p
riv
at
e
Se
lb
st
nu
tzu
ng
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
1
61
8
1
46
0
24
1,
4
1
76
2
16
5,
30
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
om
m
un
e
Zu
sc
hu
ss
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
4
4
0,
2
44
50
,0
0
K
FN
W
oh
ng
eb
äu
de
K
om
m
un
e
Zu
sc
hu
ss
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
s
W
oh
ng
eb
äu
de
Q
N
G
13
9
1,
8
10
7
20
0,
00
G
es
am
t
18
0
62
16
8
50
5
37
6,
2
47
2
47
D
ie
M
itt
el
bi
nd
un
g
im
Ja
hr
2
02
4
be
tru
g
fü
r W
oh
ng
eb
äu
de
4
99
,7
M
io
. E
ur
o
28. Mit wie vielen durch das KFN-Programm geförderten Wohneinheiten
rechnet die Bundesregierung am Ende der laufenden Wahlperiode, und
entspricht diese Zahl den Erwartungen an das Programm?
Seit Programmstart wurden bis 31. Dezember 2024 94.981 Wohneinheiten
gefördert. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung, deren Ende derzeit nicht
absehbar ist, ist eine valide Aussage für das Jahr 2025 nicht möglich.
29. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober
2023 (nach der alten Förderrichtlinie) und nach neuer Richtlinie bis
Stichtag 31. Dezember 2023 bzw. bis 30. November 2024 abgerufen
(bitte die Antragszahlen und positiven Förderbescheide, inklusive der
Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms, der
Haushaltsgrößen, dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten
Haushalte und der durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite,
konkret aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 31. Dezember 2024 wurden im Rahmen des Förderprogramms
„Wohneigentum für Familien“ seit Förderstart 6 719 Anträge gestellt. Davon
wurden 6 528 Förderzusagen erteilt. Im Übrigen wird auf die folgende
tabellarische Übersicht verwiesen.
01.06.2023 bis
15.10.2023
16.10.2023 bis
31.12.2023
01.01.2024 bis
31.12.2024
Anträge 360 1 421 4 938
Zusagen 349 1 326 4 853
Durchschnittliche
Anzahl Kinder
1,84 Kinder 1,9 Kinder 1,65 Kinder
Durchschnittliche
Kredithöhe
rd. 155 000 Euro rd. 190 000 Euro rd. 190 000 Euro
Hinweis: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage in Bezug auf die
Haushaltsgrößen auf die durchschnittliche Anzahl der Kinder bezieht, da die
Anzahl der Kinder maßgeblich für die Einkommensgrenze und den
Kredithöchstbetrag ist.
01.06.2023 bis
15.10.2023
16.10.2023 bis
31.12.2023
01.01.2024 bis
29.11.2024
Mittelbindung 15,5 Mio. Euro rd. 85 Mio. Euro rd. 202 Mio. Euro
Für die folgenden Einkommensklassen des jährlich zu versteuernden
Haushaltseinkommens wurden prozentual in den genannten Zeiträumen die meisten
Zusagen bewilligt.
1. Juni bis 31. Oktober 2023:
Einkommensklasse bis 30.000 Euro 14,1 Prozent
Einkommensklasse [30 001 bis 40 000 Euro] 16,3 Prozent
Einkommensklasse [40 001 bis 50 000 Euro] 20,1 Prozent
Einkommensklasse [50 001 bis 60 000 Euro] 21,6 Prozent
1. November bis 31. Dezember 2023:
Einkommensklasse [40 001 bis
50 000 Euro]
16,7 Prozent
Einkommensklasse [50 001 bis 60 000 Euro] 18,2 Prozent
Einkommensklasse [40 001 bis
50 000 Euro]
16,7 Prozent
Einkommensklasse [60 001 bis 70 000 Euro] 15,5 Prozent
Einkommensklasse [70 001 bis 80 000 Euro] 13,4 Prozent
2024:
Einkommensklasse [40 001 bis
50.000 Euro] 15,2 Prozent
Einkommensklasse [50 001 bis 60 000 Euro] 17,0 Prozent
Einkommensklasse [60 001 bis 70 000 Euro] 18,3 Prozent
Einkommensklasse [70 001 bis 80 000 Euro] 15,1 Prozent
30. Entsprechen diese Zahlen tatsächlich den Erwartungen an das Programm,
die durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, man wolle mehr Menschen in
Wohneigentum verhelfen, beabsichtigt war, wenn im Bericht zum Bündnis für
bezahlbaren Wohnraum davon die Rede ist, „das Programm habe sich am
Markt etabliert“ (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache
20(24)317)?
Die Förderung zielt auf die Unterstützung von Familien bei der Bildung von
Wohneigentum und im Zuge dessen beim Erwerb eines energetisch
hochwertigen Neubaus. Dies gibt gerade diesen Familien die Möglichkeit, Altersvorsorge
zu betreiben und dabei auch langfristig Energie und damit Kosten zu sparen.
Durch eine passgenaue Gestaltung des Programms ist es gelungen, die
Mitnahmeeffekte im Vergleich zu vorherigen Wohneigentumsprogrammen wie dem
Baukindergeld erheblich zu reduzieren. Zudem wirkt die Förderung bereits bei
Erwerb/Start des geförderten Vorhabens und nicht erst nachgelagert nach
Abschluss des Erwerbs. Damit wird der Zugang zum Eigentum bereits beim
Erwerb des Wohneigentums erleichtert.
Die Nachfrage nach dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“
(WEF) hat sich trotz schwieriger Rahmenbedingungen (unter anderem
gestiegene Bauzinsen und Baustoffe) und der weiterhin angespannten
wirtschaftlichen Lage als stabil erwiesen. Die Nachfrage ist im Laufe der Zeit deutlich
angestiegen und war seit der Konditionenverbesserung im Oktober 2023
weitgehend konstant, was auf eine klare Marktetablierung hinweist. Dies zeigt, dass
das Programm nicht nur zielgerichtet konzipiert und fortentwickelt wurde,
sondern auch den Bedürfnissen vieler Familien entspricht. Selbst in einem
wirtschaftlich schwierigen Umfeld blieb das Interesse am Neubau oder Ersterwerb
von klimafreundlichem Wohneigentum hoch. Damit trägt das Programm dazu
bei, den im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, mehr Menschen in
Wohneigentum zu verhelfen, zu erfüllen und gleichzeitig nachhaltige Bau- und
Wohnstandards zu fördern.
31. Steht die Bundesbauministerin Klara Geywitz zu ihrer Aussage, der
„Neubau von Einfamilienhäusern sei ökonomisch und ökologisch
unsinnig“ (www.rnd.de/politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nen
nt-neubauten-oekonomisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76Q
VFF5GIMNP7G5TRVI.html)?
Die Bildung von Wohneigentum und dabei das Einfamilienhaus ist ein
wichtiger Bestandteil der Wohnraumstrategie der Bundesregierung, insbesondere für
Familien, die diesen Wohntraum verwirklichen möchten. Bundesministerin
Klara Geywitz hat in diesem Kontext betont, dass vor dem Hintergrund
begrenzten Platzes und begrenzter Ressourcen sowie vorhandener Kapazitäten
nicht allein der Neubau, sondern auch Bestandserwerb zur Bildung von
Wohneigentum eine Option ist. Letzteres fördert das BMWSB beispielsweise mit
dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“.
32. Ist diese in Frage 31 in Bezug genommene Aussage im Lichte des in
Frage 30 zitierten Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP nicht widersprüchlich, wenn das BMWSB dann mit
dem WEF ein Förderprogramm für Familien auflegt, welches den
Bestandserwerb ausschließt (und sich ein solches Programm zum Zeitpunkt
des WEF-Programmstarts weder in Umsetzung befand noch angekündigt
war)?
Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz der Förderung der
Wohneigentumsförderung, der sowohl auf den Neubau als auch auf den Erwerb
abzielt.
In einem ersten Schritt wurde das Programm WEF etabliert. Im KTF-
Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wurden durch den Haushaltsgesetzgeber dafür
Fördermittel für die Wohneigentumsförderung für Familien im Neubau
bereitgestellt. In einem weiteren Schritt wurde dann das Förderprogramm „Jung
kauft Alt“ (JkA) im Jahr 2024 gestartet, um den Erwerb von Bestandsgebäuden
zu unterstützen. In der Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung ist –
vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – für 2025 die Erarbeitung einer weiteren
Fördersäule „Aus alt macht zwei“ zur Unterstützung des Umbaus bestehender
Ein- und Zweifamilienhäusern verankert, mit dem Ziel, Wohneigentum
beispielsweise auch im Alter nach Auszug von Familienangehörigen zu erhalten
und dabei versteckten Leerstand zu aktivieren.
33. Nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Mehrheit der
Bürgerinnen und Bürger in diesem Land weiterhin den Traum von den eigenen
vier Wänden verfolgen (aktuelle Studie: www.interhyp.de/ueber-interhy
p/presse/interhyp-wohntraumstudie-2024/) und sich diesen auch mittels
eines Einfamilienhauses erfüllen wollen?
Die Interhyp-Wohntraumstudie 2024 zeigt, wie zahlreiche weitere Studien
ebenfalls, dass der Wunsch nach den eigenen vier Wänden in Teilen der
Bevölkerung weiterhin stark verankert ist. Dabei steht nicht nur das freistehende
Einfamilienhaus, sondern auch andere Wohneigentumsformen im Interesse vieler
Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung unterstützt diesen Wunsch
ausdrücklich durch vielfältige, passgenaue Förderprogramme (unter anderem
WEF, JkA, KFN), um den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern und dabei
unter anderem einen Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten.
34. Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung dazu vor, wie viele
antragstellende Familien ohne eine Anpassung der Förderrichtlinie zum
16. Oktober 2023 keine Förderung erhalten hätten, wenn ja, wie lautet
diese, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche zu
erstellen, und wenn nein, warum nicht?
Die Anpassung der Förderrichtlinien zum 16. Oktober 2023 beim Programm
„Wohneigentum für Familien“ zielte darauf ab, die Einkommensgrenzen und
die Kredithöchstbeträge zu erhöhen und somit mehr Familien den Zugang zur
Förderung zu ermöglichen. Die Inanspruchnahme der Förderung hängt von
individuellen Entscheidungen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Die
Bundesregierung beobachtet die Wirkung ihrer Förderprogramme
kontinuierlich und passt diese bei Bedarf an. Dabei stützt sie sich auf Rückmeldungen der
Marktteilnehmer, mit denen sie in einem regelmäßigen Dialog steht.
35. Wie viele Familien haben das in der letzten Wahlperiode aufgesetzte und
bis Ende 2022 zu beantragende Baukindergeld bezogen?
Insgesamt haben über die gesamte Programmlaufzeit 427 050 Familien
Baukindergeld bezogen.
36. Wie viele Familien haben eine Förderung aus dem Programm „Jung
kauft Alt“ (zum spätestmöglichen Stichtag) beantragt, und wie viele
Anträge wurden bewilligt?
Es wurden seit dem Start des Programms am 1. September 2024 im Rahmen
des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ 256 Zusagen erteilt (Stichtag:17. Januar
2025).
37. Welche Einkommensklassen haben das Förderprogramm in Anspruch
genommen, und in welchen Energieeffizienzklassen (F, G oder H) waren
die Bestandsgebäude eingruppiert?
In folgenden Einkommensklassen des jährlich zu versteuernden
Haushaltseinkommens wurde das Förderprogramm „Jung kauft Alt“ seit Förderstart bis
31. Dezember 2024 am häufigsten in Anspruch genommen.
Einkommensklasse
Einkommensklasse [60 001 bis
70 000 Euro]
19,3 Prozent
Einkommensklasse [50 001 bis
60 000 Euro]
17,5 Prozent
Einkommensklasse [40 001 bis
50 000 Euro]
14,8 Prozent
Die Daten zu den Energieeffizienzklassen liegen noch nicht vor. Das Reporting
wird jedoch durch die KfW sukzessive um weitere Kennzahlen erweitert.
38. Wie viele der Bestandsgebäude, für die im Rahmen des Programms
„Jung kauft Alt“ Förderanträge gestellt worden sind, liegen in
städtischen Ballungszentren und in ländlichen Regionen, und wie viele liegen
in strukturstarken Regionen und strukturschwachen Regionen (bitte
tabellarisch darstellen)?
Die KfW veröffentlicht quartalsweise Förderdaten auf Basis der Landkreise
und kreisfreien Städte unter www.kfw.de/foerderreport, auf die verwiesen wird.
Eine darüber hinaus gehende Zuordnung zu strukturschwachen
beziehungsweise strukturstarken Regionen wird nicht vorgenommen.
39. Entsprechen diese Zahlen den internen Erwartungen, und wenn nein,
woran macht das Bundesministerium den nach Ansicht der Fragesteller
schlechten Start fest?
Das Programm „Jung kauft Alt“ startete im September 2024 mit dem Ziel,
Familien beim Erwerb und der Sanierung von Bestandsimmobilien zu
unterstützen. Insbesondere Förderungen von Privathaushalten benötigen immer eine
gewisse Zeit, um vom Markt angenommen zu werden. Die Bundesregierung
beobachtet die Nachfrage sehr genau. Um die Attraktivität des Programms weiter
zu erhöhen, ist diese zum 1. Januar 2025 auf die Förderung von
denkmalgeschützten Gebäuden ausgeweitet worden.
40. Sieht die Bundesregierung in dem nach Ansicht der Fragesteller
schlechten Start Parallelen zum Start des WEF-Programms, bei dem in den
ersten drei Monaten nur 245 Anträge gestellt wurden (Bericht des BMWSB
für den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)163)?
Anlaufphasen bei neuen Förderprogrammen sind grundsätzlich nicht unüblich.
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Programms „Jung
kauft Alt“ für die Innenentwicklung von Gemeinden, insbesondere in
ländlichen Regionen?
Die Bundesregierung misst dem Förderprogramm „Jung kauft Alt“ eine große
Bedeutung für die Innenentwicklung von Gemeinden, insbesondere in
ländlichen Regionen, bei. Ein zentrales Ziel des Programms ist die Reaktivierung
von Leerständen, auch in Ortskernen, um dem Rückgang der
Bevölkerungsdichte und dem Verfall historischer Bausubstanz entgegenzuwirken.
Stadtkernbereiche, insbesondere in ländlichen Regionen, weisen typischerweise eine
höhere Dichte an älteren und sanierungsbedürftigen Gebäuden auf. Durch die
gezielte Förderung des Erwerbs, des Zuzugs junger Familien und der Sanierung
bestehender Immobilien wird die Attraktivität der Ortszentren gesteigert, was
wiederum die Aufenthaltsdauer in den Ortskernen und damit den sozialen
Zusammenhalt stärken und die Auslastung vorhandener Infrastruktur stärken
kann. Dies trägt zur nachhaltigen Entwicklung ländlicher Gemeinden bei. Das
Förderprogramm „Jung kauft Alt“ stellt damit auch einen wesentlichen
Baustein in der vom BMWSB entwickelten Handlungsstrategie
Leerstandsaktivierung dar.
42. Steht beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Entlastung des
Mietwohnungsmarkts, indem Familien, die ein leer stehendes Haus beziehen,
eine Wohnung dem Markt zur Verfügung stellen, im Vordergrund des
Förderinteresses, oder geht es stärker um energiepolitische
Zielstellungen?
Das Programm „Jung kauft Alt“ verfolgt mehrere Ziele: Familien sollen auf
ihrem Weg zur Bildung von Wohneigentum unterstützt werden. Weiterhin soll
durch die Reaktivierung leerstehender Häuser der Mietwohnungsmarkt
entlastet werden, indem Familien in Eigentum ziehen und somit Mietwohnungen frei
werden. Darüber hinaus stehen energiepolitische Zielstellungen im Fokus, da
die geförderten Immobilien auf einen hohen energetischen Standard saniert
werden müssen, was zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes beiträgt.
43. Wieso wird beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Förderung nur
gewährt, wenn innerhalb von 54 Monaten ein Gebäude unabhängig vom
Alter der Immobilie auf den Standard EH70 EE saniert wird, der sogar
eine Verschärfung des bis 31. Dezember 2022 geltenden
Neubaustandards EH 70 darstellt?
Die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie liegt im ureigensten
wirtschaftlichen Interesse der Käuferinnen und Käufer, die unter anderem aufgrund
der Entwicklung der Energiekosten in den meisten Fällen die energetische
Sanierung bereits beim Erwerb einer Bestandsimmobilie mit einplanen und dafür
ergänzend auch die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) in
Anspruch nehmen können. Die Verankerung der energetischen Sanierung im
Rahmen des Förderprogramms „Jung kauft Alt“ knüpft damit an das
Nutzerverhalten potentieller Fördernehmer an und leistet dabei auch einen zentralen Beitrag
zum Klimaschutz. Die Sanierungsfrist von 54 Monaten entspricht dabei der
Frist in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).
Die Mittel für das Programm sind im Klima- und Transformationsfonds
etatisiert, dessen Mittel explizit für Klimaschutzmaßnahmen vorzusehen sind.
44. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund angespannter
Mietwohnungsmärkte für zielführend, wenn leer stehende Häuser nicht
genutzt und Mietwohnungen nicht dem Markt zur Verfügung gestellt
werden, weil junge Familien sich zwar den geförderten Erwerb einer
Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber deren aufwendige Sanierung?
Die Bundesregierung ist sich der finanziellen Herausforderungen bewusst, die
mit der Sanierung älterer Immobilien verbunden sind. Auch deshalb sieht die
Förderung „Jung kauft Alt“ eine Kombinationsmöglichkeit unter anderem mit
der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) vor.
45. Hält es die Bundesregierung für die Innenentwicklung von Gemeinden
insbesondere in ländlichen Regionen für förderlich, wenn ältere Häuser
in Innenortslagen ungenutzt bleiben, weil junge Familien sich zwar den
geförderten Erwerb einer Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber
deren aufwendige Sanierung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 43 und 44 verwiesen.
46. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz an der
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (www.welt.de/wirtschaft/article25459
0756/Heizungsgesetz-Geywitz-greift-Habeck-an-und-will-Gesetz-grunds
aetzlich-reformieren.html) mit den in allen Förderprogrammen des
BMWSB enthaltenen hohen Energieeffizienzanforderungen – wie
beispielsweise bei „Jung kauft Alt“ mindestens 65 Prozent des
Energiebedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken – zusammen?
Die Gewährung einer Förderung setzt grundsätzlich voraus, dass bei der
Ausführung des Gebäudes über die gesetzlichen Mindestanforderungen
hinausgegangen wird. Die geltenden Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) orientieren sich hingegen an der allgemeinen Wirtschaftlichkeit der
Maßnahmen ohne Inanspruchnahme einer Förderung. In dem zitierten
Interview wurde von der Beibehaltung der geltenden Effizienzstandards im GEG
gesprochen und für das GEG eine weitere Verschärfung in Frage gestellt.
Gleichzeitig soll das GEG reformiert und dabei deutlich vereinfacht werden.
Die Aussagen beziehen sich somit auf den Umfang der Regelungen und der
Komplexität der Nachweisverfahren im GEG und nicht auf die
Förderprogramme des BMWSB. Ein guter energetischer Zustand ist zudem ein zunehmend
bedeutsamer Faktor für den Immobilienwert.
47. Wird die Förderrichtlinie ggf. nochmal angepasst, um das Ziel, den
Erwerb von etwa 15 000 Bestandsgebäuden durch die Förderung
anzureizen (siehe Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10686), zu
erreichen?
Förderungen, die sich an Privatpersonen richten, benötigen regelmäßig eine
gewisse Zeit, um sich am Markt zu etablieren. Das BMWSB beobachtet das
Fördergeschehen sehr genau und wird auf dieser Grundlage entscheiden, ob eine
Fortentwicklung der Richtlinie zur Erreichung der Förderziele sinnvoll ist.
48. Was sind die Ergebnisse der Diskussion über „Vorschläge zur
Weiterentwicklung“ des Anforderungsniveaus, wie es in der Antwort zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 20/9803 hieß, und mit wem hat das BMWSB
diese Diskussion in der Folge geführt?
Im Gebäudebereich ist die Reduzierung von CO2-Emissionen zentral für den
Klimaschutz sowie zur Vermeidung steigender Kosten. Dazu muss das
Gebäudeenergiegesetz einfacher und handhabbarer werden. Mit der Einführung
von EH 55 als Standard zum 1. Januar 2023 im Hinblick auf den
Primärenergiebedarf wurde ein wichtiger Schritt für deutlich mehr Klimaschutz im
Neubaubereich umgesetzt. Im Bestand gilt es für jedes Gebäude die sinnvollsten
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils Erneuerbarer
Energien sowie deren zeitliche Umsetzung abzuwägen. Das Ordnungsrecht
sieht hierfür bereits ambitionierte Mindestanforderungen vor. Die Anfang 2024
in Kraft getretene Änderung des GEG hat den schrittweisen Umstieg auf
erneuerbares Heizen bis 2045 eingeleitet.
Maßgeblich für die Weiterentwicklung des Anforderungssystems des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die am 28. Mai 2024 in Kraft getretene novellierte
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Die Richtlinie ist bis 29. Mai 2026 in
nationales Recht umzusetzen und gibt unter anderem vor, den so genannten
Nullemissionsstandard als Mindeststandard für künftig neu zu errichtende Gebäude ab
dem 1. Januar 2030 (für Gebäude im Eigentum der öffentlichen Hand bereits ab
1. Januar 2028) einzuführen. Die Richtlinie fordert ebenfalls, dass ab 2028 für
neue Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1 000 m² und ab 2030 für alle
neuen Gebäude das Lebenszyklus-THG-Potenzial berechnet und im
Energieausweis ausgewiesen wird (Artikel 7 Absatz 2 EPBD). Zudem haben die
Mitgliedstaaten bis 2027 einen Fahrplan zu veröffentlichen, in dem die Einführung
von Grenzwerten für das gesamte kumulative Lebenszyklus-THG-Potenzial
aller neuen Gebäude dargelegt und Zielvorgaben für neue Gebäude ab 2030
festgelegt werden (Artikel 7 Absatz 5 EPBD). In diesem Zusammenhang wird auf
den nach § 7 Absatz 5 GEG im November 2023 vorgelegten Bericht von
BMWK und BMWSB zu ökobilanziellen Bewertungsmethoden
(Bundestagsdrucksache 20/8830) verwiesen. BMWK und BMWSB bereiten die
Weiterentwicklung der Anforderungssystematik des GEG vor dem Hintergrund dieser
Vorgaben derzeit mit gutachterlicher Unterstützung vor.
49. Wie viele neue Bewilligungen für den Neubau von
Mietsozialwohnungen wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Ländern erteilt, und wie viele Bewilligungen erwartet die
Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren angesichts der von ihr stets
betonten Rekordzahlen an Haushaltsmitteln (www.bmwsb.bund.de/Share
dDocs/reden/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_haushaltrede.html)?
In den Jahren 2020 bis 2023 wurden nach Angaben der Länder bundesweit
insgesamt 90 368 Neubau-Sozialmietwohnungen gefördert. Sozialer
Wohnungsbau ist allerdings nicht nur die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen.
Zusammen mit Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen, dem Erwerb
von Belegungsrechten, Eigentumsmaßnahmen und der Förderung von
Wohnheimplätzen wurden allein im Kalenderjahr 2023 nach Angaben der Länder
insgesamt 49 591 Wohnungen gefördert.
Die Förderergebnisse für das Kalenderjahr 2024 müssen die Länder dem Bund
gemäß Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau 2024 bis zum 1. März
2025 übermitteln. Gemäß Programmplanung der Länder für das Programmjahr
2024 planen die Länder die Förderung von insgesamt 62 385 Wohneinheiten im
Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2024, davon 24 833
Neubau-Mietwohnungen.
Damit zeigt die von dieser Bundesregierung eingeleitete strategische
Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus bereits deutlich Wirkung. Voraussetzung
dafür, dass der positive Trend bei den Förderzahlen weitergeführt werden kann
und zu der dringend erforderlichen Trendwende im Sozialwohnungsbestand
führt, ist die langfristig stabile und damit verlässliche Finanzierung durch Bund
und Länder.
50. Warum ist bei der Darstellung der sozialen Wohnraumförderung die
frühere Unterscheidung zwischen der Anzahl der bewilligten weiteren
Maßnahmen und der Anzahl der bewilligten Neubauwohnungen (www.bmws
b.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohn
ungsmarkt/faktenblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) erstmals in
der Pressemitteilung der Bundesministerin vom 23. Mai 2024
aufgegeben worden (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Web
s/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html)?
Bei der Kommunikation der Förderergebnisse im sozialen Wohnungsbau wird
seitens des BMWSB grundsätzlich eine Differenzierung nach
Fördergegenständen vorgenommen. Der 14-seitige Bericht zu den Förderergebnissen im
sozialen Wohnungsbau im Kalenderjahr 2023 ist auf der Webseite des BMWSB
veröffentlicht (https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWS
B/DE/sozialer-wohnungsbau/kernergebnisse-swb-2023.pdf?__blob=publication
File&v=4) und legt die Ergebnisse in detaillierter Differenzierung dar. Die
Pressemitteilung gibt nur in kurzer Form die wesentlichen Ergebnisse wieder.
51. Welche allgemeinen Maßstäbe werden an die Förderfähigkeit von
Modernisierungsmaßnahmen gestellt?
Förderfähig im sozialen Wohnungsbau sind die in § 555b Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) (Modernisierung) aufgeführten Modernisierungsmaßnahmen.
Danach sind Modernisierungsmaßnahmen beispielsweise bauliche Veränderungen,
die Endenergie nachhaltig einsparen, den Wasserverbrauch nachhaltig
reduzieren, den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen
Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.
52. Bedeuten Modernisierungsmaßnahmen, dass unbewohnbare Wohnungen
wieder bewohnbar gemacht werden?
Es ist im Einzelfall zu klären, welche konkreten Maßnahmen vor Ort
durchgeführt werden müssen. Sodann ist eine Bewertung darüber zu treffen, welche
Maßnahmen als Modernisierungsmaßnahmen anzusehen sind
(Modernisierungsmaßnahmen sind förderfähig mit Bundesfinanzhilfen des sozialen
Wohnungsbaus) und welche Maßnahmen reine Erhaltungsmaßnahmen im Sinne des
§ 555a BGB sind (Instandhaltung oder Instandsetzung; diese sind nicht
förderfähig mit Bundesfinanzhilfen des sozialen Wohnungsbaus). Baumaßnahmen
zur Aktivierung von aktuell nicht bewohntem Leerstand können also auch reine
Maßnahmen zur Instandsetzung sein, in der Regel werden es aber
Mischmaßnahmen sein.
53. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es eine
Irreführung darstellt, wenn statt wie bisher die Bewilligungen für den
Neubau von Sozialwohnungen nun allein die doppelt so hohe
Gesamtzahl der Bewilligungen kommuniziert wird, ohne auf die in Frage 50
aufgezeigte Veränderung hinzuweisen, wenn ja, wurde diese bewusst
herbeigeführt, und wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Differenzierung nach Fördergegenständen wird weiterhin breit
kommuniziert. Es wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
54. Wie viele Modernisierungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2016 bis
2022 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert, und welchen
prozentualen Anteil machte dies an der Förderung insgesamt aus (bitte
pro Jahr darstellen), und wie lauten diese Zahlen für das Jahr 2023?
55. Wie hoch war die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von
Sozialwohnungen im jährlichen Durchschnitt in den Jahren 2016 bis 2022, und
liegt die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von
Sozialwohnungen im Jahr 2023 unter oder über diesem Durchschnitt?
Die Fragen 54 und 55 werden gemeinsam beantwortet.
Die Förderzahlen ab dem Jahr 2020 sind mit den Förderzahlen der Vorjahre
nicht vergleichbar. Grund dafür sind andere Vorgaben bei dem Einsatz der
Bundesfinanzhilfen im Vergleich zu den Kompensationsmitteln.
So geht aus Angaben der Länder für die Jahre vor 2020 hervor, dass sowohl bei
dem Neubau als auch bei der Modernisierung von Mietwohnungen teilweise
ohne Begründung beziehungsweise Verlängerung von Miet- und
Belegungsbindungen gefördert wurde. Demnach handelt es sich bei einigen der vor dem Jahr
2020 geförderten Wohnungen nicht um Sozialmietwohnungen nach der
Definition des Bundes. Seit dem Jahr 2020 ist es hingegen zwingend erforderlich,
dass bei dem Einsatz der Bundesfinanzhilfen für die Förderung im
Mietwohnungsbereich die Begründung oder Verlängerung von Miet- und
Belegungsbindungen sichergestellt ist.
Auf Angaben zu den Jahren vor 2020 wird hier daher verzichtet und
grundsätzlich auf die Berichte der Bundesregierung über die Verwendung der
Kompensationsmittel für den Bereich der sozialen Wohnraumförderung für die Jahre 2016
bis2019 verwiesen.
Die Angaben zu den geförderten Modernisierungsmaßnahmen bei
Mietwohnungen und den geförderten Neubau-Mietwohnungen im Zeitraum von 2020
bis 2023 sind den folgenden Tabellen zu entnehmen.
Tabelle 1: Geförderte Modernisierungsmaßnahmen bei Mietwohnungen im
sozialen Wohnungsbau; Deutschland; Kalenderjahre 2020 bis 2023
2020 2021 2022 2023
Anzahl Wohneinheiten 4 920 5 894 5 806 8 045
Anteil an allen im Rahmen der sozialen
Wohnraumförderung geförderten
Wohneinheiten in Prozent
10,93 Prozent 13,13 Prozent 14,14 Prozent 16,22 Prozent
Datenbasis: Angaben der Länder
Tabelle 2: Geförderte Neubau-Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau;
Deutschland; Kalenderjahre 2020 bis 2023
2020 2021 2022 2023
Anzahl Wohneinheiten 23 069 21 582 22 602 23 115
Datenbasis: Angaben der Länder
In den Kalenderjahren 2020 bis 2022 wurden somit im Durchschnitt pro Jahr
rund 22 400 Neubau-Mietwohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus
gefördert. Im Kalenderjahr 2023 wurden demgegenüber rund 700 Neubau-
Mietwohnungen mehr gefördert.
56. Woran liegt es, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zwar von
1 Mrd. im Jahr 2021 auf 2,5 Mrd. im Jahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/S
haredDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnungsmarkt/f
aktenblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angehoben wurden,
gleichzeitig die Zahlen im Neubau von Sozialwohnungen aber lediglich
um knapp 1 000 gestiegen sind (de.statista.com/statistik/daten/studie/105
4904/umfrage/neubau-von-mietwohnungen-im-sozialen-wohnungsbau-i
n-deutschland/;www.gdw.de/downloads/infografiken/, Infografik
Neubau sozialer Wohnungsbau)?
Die in der Folge des russischen Angriffskriegs deutlich verschlechterten
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau waren und sind auch
eine große Herausforderung für den sozialen Wohnungsbau. Die massiv
erhöhte bundesseitige Unterstützung hat es den Ländern aber ermöglicht, die
Attraktivität ihrer Förderprogramme trotz gestiegener Zinsen und Baukosten zu
erhalten und zu steigern, um so die Förderzahlen zu stabilisieren und sogar noch zu
erhöhen.
So wurden im Kalenderjahr 2023 von den Ländern insgesamt 49 591
Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gefördert. Das waren knapp
21 Prozent beziehungsweise rund 8 500 Wohneinheiten mehr als im Vorjahr.
Auch hinsichtlich der einzelnen Fördergegenstände ist durchweg ein Anstieg
im Vergleich zum Kalenderjahr 2022 zu verzeichnen:
Neubau von Sozialmietwohnungen: +2 Prozent
Modernisierung von Mietwohnungen: +39 Prozent
Erwerb von Belegungsbindungen: +54 Prozent
Selbstgenutztes Wohneigentum: +20 Prozent
Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende: +135 Prozent
Der soziale Wohnungsbau ist damit Stabilitätsanker in Zeiten schwieriger
wohnungswirtschaftlicher Rahmenbedingungen und gibt Sicherheit für die
Immobilien- und Bauwirtschaft. Eine mit den Finanzmitteln proportionale Steigerung
der Förderfälle war vor diesem Hintergrund nicht erreichbar.
57. Was sind die Gründe, dass das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ als eine
Maßnahme des Baugipfels im September 2023 bis heute nicht umgesetzt
wurde?
Die Bundesregierung hat in Umsetzung der Beschlüsse im Zuge des Bündnis-
Tags des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum im Herbst 2023 im Jahr 2024 eine
Förderkonzeption und eine darauf aufbauende Förderrichtlinie erarbeitet.
Aufgrund begrenzter Kapazitäten bei der Umsetzung von neuen
Förderprogrammen bei der beauftragten KfW wurde der Start der Bundesförderung „Gewerbe
zu Wohnen“ zu Gunsten der beiden Förderprogramme JkA und KNN für das
erste Quartal 2025 vorbereitet. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im
Jahr 2025 und der fehlenden Beschlüsse des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestags zur Aufhebung der qualifizierten Sperre der Mittel kann der
Start des Programms erst im Laufe des Jahres 2025 nach Inkrafttreten des
Bundeshaushalts 2025 und Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers erfolgen.
58. Wieso ist die im Bündnis bezahlbarer Wohnraum verabredete
Leerstandstrategie, die bereits in der Antwort zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 20/9803 vom 14. Dezember 2023 detailliert skizziert wurde, bis
heute nicht im Kabinett verabschiedet worden?
Die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung des BMWSB wurde nach einem
breiten Dialogprozess am 21. Januar 2025 der Fachöffentlichkeit vorgestellt
(siehe https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/D
E/veroeffentlichungen/handlungsstrategie-leerstandsaktivierung.html).
Verschiedene Bundesressorts haben mitgewirkt. Die im Juli 2024 veröffentlichten
Daten des Zensus 2022 wurden berücksichtigt.
59. Was sind im Lichte des vermeintlichen Potenzials beim Umbau von
Gewerbe zu Wohnen die Ergebnisse des vom BMWSB beauftragten
Forschungsprojekts „Wechselwirkungen von Wirtschafts- und
Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und Potenziale von Umwandlungen“
(www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/Studien/20
21/wechselwirkungen-immobilienmaerkte/01-start.html?pos=1), die in
der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/9803 für Sommer
2024 angekündigt wurden?
Der Abschluss des in der Frage genannten Forschungsprojekts hat sich
verzögert. Es ist derzeit von einer Veröffentlichung der Ergebnisse im Frühjahr 2025
auszugehen.
60. Was ist der sachliche Grund dafür, dass die im Haushalt 2024 gegenüber
2023 noch verdoppelten Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ im Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett
gestrichen wurden bzw. keine Mittel für ein neues Förderprogramm im Jahr
2025 bereitgestellt werden?
Die haushalterischen Rahmenbedingungen bei der Aufstellung des
Haushaltsentwurfs haben eine neue Programmscheibe für 2025 nicht zugelassen. Die
Mittel für die Ausfinanzierung der in den Vorjahren gegebenen Förderzusagen
sind jedoch im Regierungsentwurf 2025 vorgesehen und können auch im Zuge
der vorläufigen Haushaltsführung aktuell verwandt werden.
61. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses bezahlbarer
Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen
niedrigen Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und
belegungsgebundenem Wohnraum“ (Maßnahme 5.35) erfolgen wird?
Die Bündnis-Mitglieder haben sich in ihrem Maßnahmenpaket auf
„umzusetzende Maßnahmen“ und „weiter zu bearbeitende Maßnahmen“ verständigt. Die
Prüfung und Beratung dieser weiter zu bearbeitenden Maßnahme konnte auf
Grund der verkürzten Legislaturperiode nicht zu einem Abschluss gebracht
werden.
62. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die
Verwaltung und Bearbeitung der in dieser Kleinen Anfrage genannten
Förderprogramme, und wie hat sich dieser im Vergleich zu den
vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Für die Durchführung und Abwicklung der aufgeführten Förderprogramme
wurde die KfW beauftragt. Sämtliche Angaben zur Kostenerstattung der KfW
fallen generell unter den Schutzbereich des Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisses der KfW und sind vertraulich zu behandeln. Die KfW stellt die ihr
entstehenden tatsächlichen Kosten in Rechnung. Dabei hängt die Entwicklung der
Kosten maßgeblich von der Programmausgestaltung (Komplexität,
Kleinteiligkeit etc.) und Inanspruchnahme der Förderung ab. Des Weiteren ist relevant, in
welcher Phase sich das jeweilige Programm befindet (Initialisierung/
Anlaufphase, Zusagephase, Abwicklungsphase).
63. Welche Summen wurden in der 18., 19. und 20. Wahlperiode für die
Wohnungsbau-Förderprogramme bereitgestellt (bitte tabellarisch unter
Auflistung der verschiedenen Förderprogramme darstellen)?
Die Informationen sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Hinweis: Der Bundeshaushalt unterliegt dem Jährlichkeitsprinzip. Daher ist
eine abgegrenzte Darstellung zwischen den einzelnen Legislaturperioden nicht
möglich.
G
es
am
tfö
rd
er
su
m
m
e
in
T
eu
ro
Z
w
ec
kb
es
tim
m
un
g
20
14
20
15
20
16
20
17
20
18
20
19
20
20
20
21
20
22
20
23
20
24
Zu
sc
hü
ss
e
fü
r I
nv
es
tit
io
ne
n
im
R
ah
m
en
d
es
P
ro
gr
am
m
s
zu
r e
ne
rg
et
is
ch
en
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
g
„C
O
2-
G
eb
äu
de
sa
-
ni
er
un
gs
pr
og
ra
m
m
“
de
r K
fW
-
A
bw
ic
kl
un
g
14
9
30
5
00
0
2
00
0
-
-
-
-
-
-
-
-
Fö
rd
er
un
g
vo
n
M
aß
na
hm
en
z
ur
e
ne
rg
et
is
ch
en
G
eb
äu
-
de
sa
ni
er
un
g
„C
O
2-
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
gs
pr
og
ra
m
m
" d
er
K
fW
-
A
bw
ic
kl
un
g
74
7
50
0
68
6
00
0
50
8
25
0
45
5
00
0
40
7
90
0
28
5
75
0
-
-
-
-
-
Fö
rd
er
un
g
vo
n
M
aß
na
hm
en
z
ur
e
ne
rg
et
is
ch
en
G
eb
äu
-
de
sa
ni
er
un
g
„C
O
2-
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
gs
pr
og
ra
m
m
" d
er
K
fW
-
A
bw
ic
kl
un
g
-
-
-
-
-
-
15
3
82
5
-
Fö
rd
er
un
g
vo
n
M
aß
na
hm
en
z
ur
e
ne
rg
et
is
ch
en
G
eb
äu
de
-
sa
ni
er
un
g
„C
O
2-
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
gs
pr
og
ra
m
m
",
K
fW
1
79
0
61
2
2
00
3
97
4
2
34
0
08
3
2
37
9
00
0
2
77
4
03
1
3
19
7
53
6
4
69
1
72
6
-
-
-
-
Zu
sc
hü
ss
e
an
P
riv
at
ei
ge
nt
üm
er
z
ur
F
ör
de
ru
ng
v
on
M
aß
-
na
hm
en
z
ur
e
ne
rg
et
is
ch
en
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
g
„C
O
2
-G
ebä
ud
es
an
ie
ru
ng
sp
ro
gr
am
m
" d
er
K
fW
36
0
29
5
42
0
79
0
46
2
03
0
43
2
25
0
53
9
00
0
62
2
50
0
1
58
7
00
0
-
-
-
-
Fö
rd
er
un
g
vo
n
M
aß
na
hm
en
d
er
E
ne
rg
ie
ef
fiz
ie
nz
u
nd
e
rne
ue
rb
ar
er
E
ne
rg
ie
n
im
G
eb
äu
de
be
re
ic
h
-
-
-
-
-
-
-
10
9
57
5
11
30
5
75
0
07
29
2
44
6
66
27
5
19
9
15
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
r N
eu
ba
u
(K
FN
)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
75
0
00
0
85
5
05
6
K
lim
af
re
un
dl
ic
he
r N
eu
ba
u
im
N
ie
dr
ig
pr
ei
ss
eg
m
en
t
(K
N
N
)
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
35
0
00
0
A
nm
er
ku
ng
z
um
C
O
2-
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
gs
pr
og
ra
m
m
u
nd
z
ur
B
EG
: I
m
R
ah
m
en
d
er
P
ro
gr
am
m
e
w
ur
de
s
ow
oh
l d
ie
e
ne
rg
et
isc
he
G
eb
äu
de
sa
ni
er
un
g
al
s a
uc
h
te
ilw
ei
se
d
ie
N
eu
ba
uf
ör
de
ru
ng
(E
rr
ic
ht
un
g
Ef
fiz
ie
nz
hä
us
er
) f
in
an
zi
er
t.
A
nm
er
ku
ng
z
u
K
FN
, K
N
N
: I
m
R
ah
m
en
d
er
P
ro
gr
am
m
e
w
ur
de
n
ne
be
n
W
oh
ng
eb
äu
de
n
au
ch
N
ic
ht
w
oh
ng
eb
äu
de
fi
na
nz
ie
rt.
Bereitgestellte Fördersummen Baukindergeld in
TEUR
Bereitgestellte
Fördersummen WEF in TEUR
Bereitgestellte
Fördersummen JkA in TEUR
2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2024
883 250 2 431 23
0
2 308 00
8
2 474 82
8
1 080 90
0
350 000 350 000 350 000
In der nachstehenden Übersicht sind die Programmmittel zum Programm
Altersgerecht Umbauen - Zuschuss und Kriminalitätsprävention durch
Einbruchsicherung der KfW aufgeschlüsselt.
Jahr Altersgerecht Umbauen-
Zuschuss
Kriminalitätsprävention durch
Einbruchsicherung
2013 kein Ansatz keine Förderung
2014 22,4 Mio. Euro keine Förderung
2015 31,6 Mio. Euro 10 Mio. Euro
2016 23,5 Mio. Euro 27 Mio. Euro
2017 75,0 Mio. Euro 49,7 Mio. Euro
2018 75,0 Mio. Euro 54,98 Mio. Euro
2019 75,0 Mio. Euro 51,8 Mio. Euro
2020 150,0 Mio. Euro 41,33 Mio. Euro
2021 113,5 Mio. Euro 36,32 Mio. Euro
2022 75,0 Mio. Euro 17 Mio. Euro
2023 75,0 Mio. Euro keine Förderung
2024 150 Mio. Euro keine Förderung
Der folgenden Tabelle ist darüber hinaus zu entnehmen, in welcher Höhe der
Bund den Ländern in den Jahren 2020 bis 2024 Bundesfinanzhilfen für den
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat (Stand: 03. Dezember 2024).
Darin enthalten sind auch die Mittel für das Sonderprogramm Junges Wohnen
ab dem Programmjahr 2023 in Höhe von jährlich insgesamt 500 Mio. Euro.
Finanzhilfen Sozialer Wohnungsbau Art. 104d GG
Verpflichtungsrahmen in Euro
2020 2021 2022 2023 2024
1 000 000 000 1 000 000 000 2 000 000 000 2 500 000 000 3 150 000 000
Für die Bundesförderung genossenschaftliches Wohnen (KfW 134) wurden in
den Programmjahren 2022 bis 2024 die folgenden Mittel
(Verpflichtungsrahmen in Euro) bereitgestellt.
2022 2023 2024
6 000 000 9 000 000 15 000 000
64. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass es richtig war, eine solche
Vielzahl an verschiedenen Programmen in dieser Wahlperiode aufzulegen,
statt sie beispielsweise in einem Programm zusammenzufassen?
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode zielgruppenspezifische
Förderprogramme aufgelegt. Für jede dieser Förderungen wurden eigenständige
Förderrichtlinien und Merkblätter entwickelt. Fördernehmer konnten dadurch sehr
schnell prüfen, welche der Förderung sie in ihrer jeweiligen Lebenssituation
beantragen können.
65. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Schaffung eines eigenen
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu
einer Verbesserung der Wohnungsbauförderung geführt hat?
Ja. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
AfD21.08.2026
Queere Wohnungslosigkeit
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.08.2026
Aktuelle Mittelverwendung aus dem Bundeshaushalt zur Unterstützung des Erwerbs von Wohnraum von Wohnungsbaugenossenschaften im Kontext der Bekämpfung teilweise hoher Leerstandsquoten von genossenschaftlichem Wohnen im ländlichen Raum
AfD20.07.2026
Die mieten- und wohnungspolitische Entwicklung in Niedersachsen
DIE LINKE21.07.2026