BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode

(insgesamt 63 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Datum

29.01.2025

Aktualisiert

04.02.2025

BT20/1451115.01.2025

Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14511 20. Wahlperiode 15.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode Deutschland befindet sich seit bald drei Jahren in einer Wohnungsbaukrise (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bau-wohnungsbau-krise-wird-sich-2024-wah rscheinlich-ver-schaerfen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240104-99-48 5305). Die Baugenehmigungszahlen sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Viertel eingebrochen (destatis, Pressemitteilung Nummer 203 vom 23. Mai 2024), im Jahr 2024 bleiben die Baugenehmigungen für Wohnungen sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (destatis, Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024). Seit 1950 wurden im Schnitt 405 000 neue Wohnungen im Jahr fertiggestellt (destatis, Pressemitteilung Nummer N041 vom 29. Juni 2023). Diese Zahl entsprach auch der jährlichen Zielmarke der aktuellen Bundesregierung. Für 2024 rechnet die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, mit der Fertigstellung von nur noch 265 000 neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/p olitik/deutschland/immobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-26500 0-neuen-wohnungen/100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von nur 220 000 neu fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/ wahlforderungen-vorgestellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-5 8 727). Bauen ohne Förderungen ist unter aktuellen Rahmenbedingungen schwierig und nicht attraktiv (www.wiwo.de/finanzen/immobilien/baukrise-es-i st-aktuell-wirtschaftlich-nicht-attraktiv-wohnraum-zu-schaffen/2971261 4.html). Die Bundesbauministerin hat die Krise stets auf externe Faktoren zurückgeführt. Dabei ist die Krise nach Ansicht der Fragesteller zumindest auch hausgemacht. Dies wird insbesondere an der kaum noch überschaubaren Vielzahl an Förderprogrammen deutlich, die nach Ansicht der Fragesteller kaum Impulse für den Wohnungsbau auslösten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Geht die Bundesbauministerin Klara Geywitz weiterhin davon aus, dass im Jahr 2024 265 000 neue Wohnungen fertiggestellt sein werden (www.z eit.de/wirtschaft/2023-12/immobilien-bauministerin-klara-geywitz-wohnu ngsbau, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-bauminist erin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/10000419 8.html), und wie bewertet sie diese Zahl mit Blick auf das im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon 100 000 Sozialwohnungen, zu bauen?  2. Weshalb hat die Bundesbauministerin Klara Geywitz in ihrem Pressestatement (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMW SB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html) zu den Baufertigstellungszahlen 2023 im Mai 2024 die im Bau befindlichen 390 900 Wohnungen positiv herausgestellt, obwohl dies genau 71 951 weniger im Bau befindliche Wohnungen waren als noch im Jahr 2022 und damit erstmals seit 14 Jahren eine geringere Wohnungsbautätigkeit als im Vorjahr (bi-medien.de/fac hzeitschriften/baumagazin/wirtschaft-politik/wohnungsbau-390-907-wohn ungen-im-bau-sind-kein-gutes-zeichen-b18209)?  3. Worauf stützte die Bundesbauministerin Klara Geywitz vor einem Jahr ihre Erwartung, dass sich der Wohnungsmarkt Ende 2024 bzw. Anfang 2025 wieder aufhelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobil ien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/1 00004198.html), und sieht sie sich in ihrer Prognose heute bestätigt?  4. An welchen konkreten Zahlen wird ein Aufschwung am Wohnungsmarkt nach Ansicht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ggf. sichtbar?  5. Was konkret sieht die von Bundesbauministerin Klara Geywitz beim Wohnungsbautag 2024 des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW erwähnte Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Hinblick auf die Fortführung der Förderprogramme im Jahr 2025 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung vor (www.cash-online.de/a/ministerin-geywitz-bau-foerderprogram me-laufen-weiter-688301/)?  6. Wie lange werden die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)- Förderprogramme des Bundes im Jahr 2025 vor dem Hintergrund der vorläufigen Haushaltsführung weiterlaufen, sollten die Antragszahlen gleichbleibend zum Vorjahr sein?  7. Wie hoch waren die bewilligten Fördersummen und die Anzahl an bewilligten Förderungen im Bereich des Neubaus in der 19. Wahlperiode bzw. den Jahren 2017 bis 2021 und im Vergleichszeitraum 2022 bis 2024 (bitte tabellarisch darstellen und zusätzlich die Zahlen für die Jahre 2022, 2023 und 2024 einzeln und mit Benennung der entsprechenden Programme aufschlüsseln)?  8. Wie sind die Antragszahlen im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ zum spätestmöglichen Stichtag (mindestens 30. November 2024), lagen zum Stichtag 1. Oktober 2024 doch nur 17 Anträge vor (Bericht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)307)?  9. In welchen Ländern respektive Regionen sollen die im Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (im weiteren KNN genannt) beantragten und förderfähigen Wohnungen gebaut werden, und befinden sich diese in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)? 10. Worauf führt das BMWSB den nach Ansicht der Fragesteller schlechten Start des KNN zurück? 11. Mit welchen Antragszahlen rechnet das BMWSB bis Ende März 2025, wenn für die gesamte Laufzeit des KNN-Programms der Bau von 150 000 Wohneinheiten prognostiziert wurde (www.bmwsb.bund.de/Shar edDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/09/KNN.html)? 12. Wie lange dauert die einzelne Bescheidung eines Antrages im Durchschnitt, und warum dauert sie ggf. so lange, wenn im gesamten ersten Monat nach Start des Förderprogramms von den 17 Anträgen keiner bewilligt war (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)307)? 13. Bezieht sich der Begriff des „Niedrigpreissegments“ im Titel des KNN- Programms auf niedrige Baukosten oder einen niedrigen Mietpreis? 14. Wieso findet sich in der Förderrichtlinie keine Orientierung am Mietpreiskorridor, obwohl dies eine Vorgabe der Mitglieder des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war (Antrag der Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Haushaltsausschuss vom 16. Januar 2024, Ausschussdrucksache 20(8)5888: „Es wird ein Mietpreiskorridor festgeschrieben, der sich im unteren Drittel des Mietspiegels befindet“)? 15. Wie hoch ist der in den Förderbedingungen enthaltene durchschnittliche Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten bzw. die Obergrenze für den Baukosten-Referenzwert, welcher sich aus der Summe der mittleren Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 ergibt? 16. Wie sind die Antragszahlen im Bonusprogramm, welches aufgrund eines Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses (siehe Antrag der Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 2. Juli 2024, Ausschussdrucksache 20(8)6369) zusätzlich in das KNN-Programm aufgenommen wurde? 17. Wenn dieses Bonusprogramm noch nicht an den Start gegangen ist, wann geht es an den Start, oder wenn es nicht mehr an den Start gehen soll, warum nicht? 18. Wie passen der Programmtitel „Niedrigpreissegment“ und – mit dem Energieeffizienzstandard EH40 – höchste energetische und kostenintensive Standards im Bonusprogramm zusammen? 19. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Thema „staatliche Überregulierung“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ baupolitik-wie-klara-geywitz-ihr-image-als-krisenministerin-loswerden-w ill/100042615.html) bzw. konkret die Aussage, keine Vorschriften machen zu wollen, wie viel Quadratmeter eine Wohnung haben darf (www.rnd.de/ politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-neubauten-oekon omisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5GIMNP7G5TR VI.html), mit den komplexen und kostenintensiven Anforderungen des Förderprogramms, wie beispielsweise die Vorgabe einer Mindestanzahl an Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche, zusammen, bzw. woher kommt der Sinneswandel? 20. Welche Erkenntnisse hat die vom Vertreter des BMWSB in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am 13. November 2024 angekündigte Evaluierung des Programms mit den Verbänden ergeben, und welche Schlussfolgerungen zieht das Bundesministerium aus der frühen Evaluierung? 21. Welche Erkenntnisse wurden seitens der Bundesregierung gewonnen, die die Verbände nicht bereits vor dem Start des Programms versucht hatten, modifizierend einzubringen? 22. Welche Behörden, Verbände oder Institutionen waren an der ursprünglichen Konzeptionierung des Förderprogrammes KNN beteiligt? 23. Welche Kosten wurden für die Entwicklung und Umsetzung des Förderprogramms im Etat des BMWSB eingeplant, und wie hoch war dann der Abruf durch die KfW? 24. Wie will die Bundesregierung die prognostizierten 150 000 neuen Wohneinheiten erreichen, oder hat sie die ursprüngliche Prognose von 150 000 neuen Wohneinheiten durch das KNN-Programm intern bereits korrigiert? 25. Wird das Bundesministerium, ggf. in Abstimmung mit den Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, kurzfristig bzw. noch in dieser Wahlperiode die Förderrichtlinien des angelaufenen KNN- Programms ändern? 26. Wie wird die Erreichung der Werte im Rahmen einer Lebenszyklusbetrachtung nachgeprüft, und welche Maßnahmen (z. B. Rückforderung der gewährten Förderung) sind vorgesehen, wenn ein solcher Wert nicht erreicht wird? 27. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (im Weiteren KFN genannt) im Jahr 2023 und im Jahr 2024 (Stichtag 30. November 2024) abgerufen (bitte die Antragszahlen, die positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms, der Anzahl an Wohneinheiten und Angabe des geförderten Baustandards: Effizienzhaus 40 (EH40), Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-Plus) oder Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-Premium) (bitte die durchschnittliche Höhe der zinsverbilligten Kredite bzw. Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln und alles nach gewerblicher oder privater Antragstellung differenzieren)? 28. Mit wie vielen durch das KFN-Programm geförderten Wohneinheiten rechnet die Bundesregierung am Ende der laufenden Wahlperiode, und entspricht diese Zahl den Erwartungen an das Programm? 29. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober 2023 (nach der alten Förderrichtlinie) und nach neuer Richtlinie bis Stichtag 31. Dezember 2023 bzw. bis 30. November 2024 abgerufen (bitte die Antragszahlen und positiven Förderbescheide, inklusive der Angabe der damit erfolgten Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite, konkret aufschlüsseln)? 30. Entsprechen diese Zahlen tatsächlich den Erwartungen an das Programm, die durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, man wolle mehr Menschen in Wohneigentum verhelfen, beabsichtigt war, wenn im Bericht zum Bündnis für bezahlbaren Wohnraum davon die Rede ist, „das Programm habe sich am Markt etabliert“ (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)317)? 31. Steht die Bundesbauministerin Klara Geywitz zu ihrer Aussage, der „Neubau von Einfamilienhäusern sei ökonomisch und ökologisch unsinnig“ (www.rnd.de/politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-neu bauten-oekonomisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5GI MNP7G5TRVI.html)? 32. Ist diese in Frage 31 in Bezug genommene Aussage im Lichte des in Frage 30 zitierten Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nicht widersprüchlich, wenn das BMWSB dann mit dem WEF ein Förderprogramm für Familien auflegt, welches den Bestandserwerb ausschließt (und sich ein solches Programm zum Zeitpunkt des WEF-Programmstarts weder in Umsetzung befand noch angekündigt war)? 33. Nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land weiterhin den Traum von den eigenen vier Wänden verfolgen (aktuelle Studie: www.interhyp.de/ueber-interhyp/ presse/interhyp-wohntraumstudie-2024/) und sich diesen auch mittels eines Einfamilienhauses erfüllen wollen? 34. Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung dazu vor, wie viele antragstellende Familien ohne eine Anpassung der Förderrichtlinie zum 16. Oktober 2023 keine Förderung erhalten hätten, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche zu erstellen, und wenn nein, warum nicht? 35. Wie viele Familien haben das in der letzten Wahlperiode aufgesetzte und bis Ende 2022 zu beantragende Baukindergeld bezogen? 36. Wie viele Familien haben eine Förderung aus dem Programm „Jung kauft Alt“ (zum spätestmöglichen Stichtag) beantragt, und wie viele Anträge wurden bewilligt? 37. Welche Einkommensklassen haben das Förderprogramm in Anspruch genommen, und in welchen Energieeffizienzklassen (F, G oder H) waren die Bestandsgebäude eingruppiert? 38. Wie viele der Bestandsgebäude, für die im Rahmen des Programms „Jung kauft Alt“ Förderanträge gestellt worden sind, liegen in städtischen Ballungszentren und in ländlichen Regionen, und wie viele liegen in strukturstarken Regionen und strukturschwachen Regionen (bitte tabellarisch darstellen)? 39. Entsprechen diese Zahlen den internen Erwartungen, und wenn nein, woran macht das Bundesministerium den nach Ansicht der Fragesteller schlechten Start fest? 40. Sieht die Bundesregierung in dem nach Ansicht der Fragesteller schlechten Start Parallelen zum Start des WEF-Programms, bei dem in den ersten drei Monaten nur 245 Anträge gestellt wurden (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)163)? 41. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Programms „Jung kauft Alt“ für die Innenentwicklung von Gemeinden, insbesondere in ländlichen Regionen? 42. Steht beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Entlastung des Mietwohnungsmarkts, indem Familien, die ein leer stehendes Haus beziehen, eine Wohnung dem Markt zur Verfügung stellen, im Vordergrund des Förderinteresses, oder geht es stärker um energiepolitische Zielstellungen? 43. Wieso wird beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Förderung nur gewährt, wenn innerhalb von 54 Monaten ein Gebäude unabhängig vom Alter der Immobilie auf den Standard EH70 EE saniert wird, der sogar eine Verschärfung des bis 31. Dezember 2022 geltenden Neubaustandards EH 70 darstellt? 44. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund angespannter Mietwohnungsmärkte für zielführend, wenn leer stehende Häuser nicht genutzt und Mietwohnungen nicht dem Markt zur Verfügung gestellt werden, weil junge Familien sich zwar den geförderten Erwerb einer Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber deren aufwendige Sanierung? 45. Hält es die Bundesregierung für die Innenentwicklung von Gemeinden insbesondere in ländlichen Regionen für förderlich, wenn ältere Häuser in Innenortslagen ungenutzt bleiben, weil junge Familien sich zwar den geförderten Erwerb einer Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber deren aufwendige Sanierung? 46. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz an der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (www.welt.de/wirtschaft/article254590 756/Heizungsgesetz-Geywitz-greift-Habeck-an-und-will-Gesetz-grundsae tzlich-reformieren.html) mit den in allen Förderprogrammen des BMWSB enthaltenen hohen Energieeffizienzanforderungen – wie beispielsweise bei „Jung kauft Alt“ mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien abzudecken – zusammen? 47. Wird die Förderrichtlinie ggf. nochmal angepasst, um das Ziel, den Erwerb von etwa 15 000 Bestandsgebäuden durch die Förderung anzureizen (siehe Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10686), zu erreichen? 48. Was sind die Ergebnisse der Diskussion über „Vorschläge zur Weiterentwicklung“ des Anforderungsniveaus, wie es in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/9803 hieß, und mit wem hat das BMWSB diese Diskussion in der Folge geführt? 49. Wie viele neue Bewilligungen für den Neubau von Mietsozialwohnungen wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern erteilt, und wie viele Bewilligungen erwartet die Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren angesichts der von ihr stets betonten Rekordzahlen an Haushaltsmitteln (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/red en/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_haushaltrede.html)? 50. Warum ist bei der Darstellung der sozialen Wohnraumförderung die frühere Unterscheidung zwischen der Anzahl der bewilligten weiteren Maßnahmen und der Anzahl der bewilligten Neubauwohnungen (www.bmws b.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnu ngsmarkt/faktenblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) erstmals in der Pressemitteilung der Bundesministerin vom 23. Mai 2024 aufgegeben worden (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BM WSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html)? 51. Welche allgemeinen Maßstäbe werden an die Förderfähigkeit von Modernisierungsmaßnahmen gestellt? 52. Bedeuten Modernisierungsmaßnahmen, dass unbewohnbare Wohnungen wieder bewohnbar gemacht werden? 53. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es eine Irreführung darstellt, wenn statt wie bisher die Bewilligungen für den Neubau von Sozialwohnungen nun allein die doppelt so hohe Gesamtzahl der Bewilligungen kommuniziert wird, ohne auf die in Frage 50 aufgezeigte Veränderung hinzuweisen, wenn ja, wurde diese bewusst herbeigeführt, und wenn nein, warum nicht? 54. Wie viele Modernisierungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2016 bis 2022 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert, und welchen prozentualen Anteil machte dies an der Förderung insgesamt aus (bitte pro Jahr darstellen), und wie lauten diese Zahlen für das Jahr 2023? 55. Wie hoch war die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von Sozialwohnungen im jährlichen Durchschnitt in den Jahren 2016 bis 2022, und liegt die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von Sozialwohnungen im Jahr 2023 unter oder über diesem Durchschnitt? 56. Woran liegt es, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zwar von 1 Mrd. im Jahr 2021 auf 2,5 Mrd. im Jahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/Sh aredDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnungsmarkt/fakt enblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angehoben wurden, gleichzeitig die Zahlen im Neubau von Sozialwohnungen aber lediglich um knapp 1 000 gestiegen sind (de.statista.com/statistik/daten/studie/105490 4/umfrage/neubau-von-mietwohnungen-im-sozialen-wohnungsbau-in-deu tschland/;www.gdw.de/downloads/infografiken/, Infografik Neubau sozialer Wohnungsbau)? 57. Was sind die Gründe, dass das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ als eine Maßnahme des Baugipfels im September 2023 bis heute nicht umgesetzt wurde? 58. Wieso ist die im Bündnis bezahlbarer Wohnraum verabredete Leerstandstrategie, die bereits in der Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 20/9803 vom 14. Dezember 2023 detailliert skizziert wurde, bis heute nicht im Kabinett verabschiedet worden? 59. Was sind im Lichte des vermeintlichen Potenzials beim Umbau von Gewerbe zu Wohnen die Ergebnisse des vom BMWSB beauftragten Forschungsprojekts „Wechselwirkungen von Wirtschafts- und Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und Potenziale von Umwandlungen“ (www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/Studien/202 1/wechselwirkungen-immobilienmaerkte/01-start.html?pos=1), die in der Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/9803 für Sommer 2024 angekündigt wurden? 60. Was ist der sachliche Grund dafür, dass die im Haushalt 2024 gegenüber 2023 noch verdoppelten Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ im Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett gestrichen wurden bzw. keine Mittel für ein neues Förderprogramm im Jahr 2025 bereitgestellt werden? 61. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen niedrigen Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und belegungsgebundenem Wohnraum“ (Maßnahme 5.35) erfolgen wird? 62. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die Verwaltung und Bearbeitung der in dieser Kleinen Anfrage genannten Förderprogramme, und wie hat sich dieser im Vergleich zu den vergangenen fünf Jahren entwickelt? 63. Welche Summen wurden in der 18., 19. und 20. Wahlperiode für die Wohnungsbau-Förderprogramme bereitgestellt (bitte tabellarisch unter Auflistung der verschiedenen Förderprogramme darstellen)? 64. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass es richtig war, eine solche Vielzahl an verschiedenen Programmen in dieser Wahlperiode aufzulegen, statt sie beispielsweise in einem Programm zusammenzufassen? 65. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Schaffung eines eigenen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu einer Verbesserung der Wohnungsbauförderung geführt hat? Berlin, den 6. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Ähnliche Kleine Anfragen