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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
(insgesamt 63 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
29.01.2025
Aktualisiert
04.02.2025
BT20/1451115.01.2025
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14511
20. Wahlperiode 15.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode
Deutschland befindet sich seit bald drei Jahren in einer Wohnungsbaukrise
(www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bau-wohnungsbau-krise-wird-sich-2024-wah
rscheinlich-ver-schaerfen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240104-99-48
5305). Die Baugenehmigungszahlen sind im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr
um mehr als ein Viertel eingebrochen (destatis, Pressemitteilung Nummer 203
vom 23. Mai 2024), im Jahr 2024 bleiben die Baugenehmigungen für
Wohnungen sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (destatis,
Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024). Seit 1950 wurden im Schnitt
405 000 neue Wohnungen im Jahr fertiggestellt (destatis, Pressemitteilung
Nummer N041 vom 29. Juni 2023). Diese Zahl entsprach auch der jährlichen
Zielmarke der aktuellen Bundesregierung. Für 2024 rechnet die
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, mit der
Fertigstellung von nur noch 265 000 neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/p
olitik/deutschland/immobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-26500
0-neuen-wohnungen/100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von
nur 220 000 neu fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/
wahlforderungen-vorgestellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-5
8 727). Bauen ohne Förderungen ist unter aktuellen Rahmenbedingungen
schwierig und nicht attraktiv (www.wiwo.de/finanzen/immobilien/baukrise-es-i
st-aktuell-wirtschaftlich-nicht-attraktiv-wohnraum-zu-schaffen/2971261
4.html). Die Bundesbauministerin hat die Krise stets auf externe Faktoren
zurückgeführt. Dabei ist die Krise nach Ansicht der Fragesteller zumindest auch
hausgemacht. Dies wird insbesondere an der kaum noch überschaubaren
Vielzahl an Förderprogrammen deutlich, die nach Ansicht der Fragesteller kaum
Impulse für den Wohnungsbau auslösten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Geht die Bundesbauministerin Klara Geywitz weiterhin davon aus, dass
im Jahr 2024 265 000 neue Wohnungen fertiggestellt sein werden (www.z
eit.de/wirtschaft/2023-12/immobilien-bauministerin-klara-geywitz-wohnu
ngsbau, www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobilien-bauminist
erin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/10000419
8.html), und wie bewertet sie diese Zahl mit Blick auf das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
formulierte Ziel, jährlich 400 000 neue Wohnungen, davon 100 000
Sozialwohnungen, zu bauen?
2. Weshalb hat die Bundesbauministerin Klara Geywitz in ihrem
Pressestatement (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMW
SB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html) zu den Baufertigstellungszahlen
2023 im Mai 2024 die im Bau befindlichen 390 900 Wohnungen positiv
herausgestellt, obwohl dies genau 71 951 weniger im Bau befindliche
Wohnungen waren als noch im Jahr 2022 und damit erstmals seit 14
Jahren eine geringere Wohnungsbautätigkeit als im Vorjahr (bi-medien.de/fac
hzeitschriften/baumagazin/wirtschaft-politik/wohnungsbau-390-907-wohn
ungen-im-bau-sind-kein-gutes-zeichen-b18209)?
3. Worauf stützte die Bundesbauministerin Klara Geywitz vor einem Jahr
ihre Erwartung, dass sich der Wohnungsmarkt Ende 2024 bzw. Anfang
2025 wieder aufhelle (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/immobil
ien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/1
00004198.html), und sieht sie sich in ihrer Prognose heute bestätigt?
4. An welchen konkreten Zahlen wird ein Aufschwung am Wohnungsmarkt
nach Ansicht des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) ggf. sichtbar?
5. Was konkret sieht die von Bundesbauministerin Klara Geywitz beim
Wohnungsbautag 2024 des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen GdW erwähnte Abstimmung mit dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Hinblick auf die Fortführung der
Förderprogramme im Jahr 2025 im Rahmen der vorläufigen
Haushaltsführung vor (www.cash-online.de/a/ministerin-geywitz-bau-foerderprogram
me-laufen-weiter-688301/)?
6. Wie lange werden die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-
Förderprogramme des Bundes im Jahr 2025 vor dem Hintergrund der
vorläufigen Haushaltsführung weiterlaufen, sollten die Antragszahlen
gleichbleibend zum Vorjahr sein?
7. Wie hoch waren die bewilligten Fördersummen und die Anzahl an
bewilligten Förderungen im Bereich des Neubaus in der 19. Wahlperiode bzw.
den Jahren 2017 bis 2021 und im Vergleichszeitraum 2022 bis 2024 (bitte
tabellarisch darstellen und zusätzlich die Zahlen für die Jahre 2022, 2023
und 2024 einzeln und mit Benennung der entsprechenden Programme
aufschlüsseln)?
8. Wie sind die Antragszahlen im KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau im Niedrigpreissegment“ zum spätestmöglichen Stichtag
(mindestens 30. November 2024), lagen zum Stichtag 1. Oktober 2024 doch
nur 17 Anträge vor (Bericht des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache
20(24)307)?
9. In welchen Ländern respektive Regionen sollen die im Programm
„Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (im weiteren KNN
genannt) beantragten und förderfähigen Wohnungen gebaut werden, und
befinden sich diese in einem Gebiet mit einem angespannten
Wohnungsmarkt (bitte als tabellarische Übersicht darstellen)?
10. Worauf führt das BMWSB den nach Ansicht der Fragesteller schlechten
Start des KNN zurück?
11. Mit welchen Antragszahlen rechnet das BMWSB bis Ende März 2025,
wenn für die gesamte Laufzeit des KNN-Programms der Bau von
150 000 Wohneinheiten prognostiziert wurde (www.bmwsb.bund.de/Shar
edDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/09/KNN.html)?
12. Wie lange dauert die einzelne Bescheidung eines Antrages im
Durchschnitt, und warum dauert sie ggf. so lange, wenn im gesamten ersten
Monat nach Start des Förderprogramms von den 17 Anträgen keiner bewilligt
war (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung,
Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache 20(24)307)?
13. Bezieht sich der Begriff des „Niedrigpreissegments“ im Titel des KNN-
Programms auf niedrige Baukosten oder einen niedrigen Mietpreis?
14. Wieso findet sich in der Förderrichtlinie keine Orientierung am
Mietpreiskorridor, obwohl dies eine Vorgabe der Mitglieder des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages war (Antrag der Koalition von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Haushaltsausschuss vom
16. Januar 2024, Ausschussdrucksache 20(8)5888: „Es wird ein
Mietpreiskorridor festgeschrieben, der sich im unteren Drittel des Mietspiegels
befindet“)?
15. Wie hoch ist der in den Förderbedingungen enthaltene durchschnittliche
Grenzwert ausgewählter gebäudebezogener Kosten bzw. die Obergrenze
für den Baukosten-Referenzwert, welcher sich aus der Summe der
mittleren Baukosten der Kostengruppen 300, 400 und 550 ergibt?
16. Wie sind die Antragszahlen im Bonusprogramm, welches aufgrund eines
Maßgabebeschlusses des Haushaltsausschusses (siehe Antrag der
Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 2. Juli 2024,
Ausschussdrucksache 20(8)6369) zusätzlich in das KNN-Programm
aufgenommen wurde?
17. Wenn dieses Bonusprogramm noch nicht an den Start gegangen ist, wann
geht es an den Start, oder wenn es nicht mehr an den Start gehen soll,
warum nicht?
18. Wie passen der Programmtitel „Niedrigpreissegment“ und – mit dem
Energieeffizienzstandard EH40 – höchste energetische und
kostenintensive Standards im Bonusprogramm zusammen?
19. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Thema
„staatliche Überregulierung“ (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/
baupolitik-wie-klara-geywitz-ihr-image-als-krisenministerin-loswerden-w
ill/100042615.html) bzw. konkret die Aussage, keine Vorschriften machen
zu wollen, wie viel Quadratmeter eine Wohnung haben darf (www.rnd.de/
politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-neubauten-oekon
omisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5GIMNP7G5TR
VI.html), mit den komplexen und kostenintensiven Anforderungen des
Förderprogramms, wie beispielsweise die Vorgabe einer Mindestanzahl an
Wohnräumen in Abhängigkeit von der Wohnfläche, zusammen, bzw.
woher kommt der Sinneswandel?
20. Welche Erkenntnisse hat die vom Vertreter des BMWSB in der Sitzung
des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und
Kommunen am 13. November 2024 angekündigte Evaluierung des Programms
mit den Verbänden ergeben, und welche Schlussfolgerungen zieht das
Bundesministerium aus der frühen Evaluierung?
21. Welche Erkenntnisse wurden seitens der Bundesregierung gewonnen, die
die Verbände nicht bereits vor dem Start des Programms versucht hatten,
modifizierend einzubringen?
22. Welche Behörden, Verbände oder Institutionen waren an der
ursprünglichen Konzeptionierung des Förderprogrammes KNN beteiligt?
23. Welche Kosten wurden für die Entwicklung und Umsetzung des
Förderprogramms im Etat des BMWSB eingeplant, und wie hoch war dann der
Abruf durch die KfW?
24. Wie will die Bundesregierung die prognostizierten 150 000 neuen
Wohneinheiten erreichen, oder hat sie die ursprüngliche Prognose von 150 000
neuen Wohneinheiten durch das KNN-Programm intern bereits korrigiert?
25. Wird das Bundesministerium, ggf. in Abstimmung mit den Mitgliedern
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, kurzfristig bzw.
noch in dieser Wahlperiode die Förderrichtlinien des angelaufenen KNN-
Programms ändern?
26. Wie wird die Erreichung der Werte im Rahmen einer
Lebenszyklusbetrachtung nachgeprüft, und welche Maßnahmen (z. B. Rückforderung der
gewährten Förderung) sind vorgesehen, wenn ein solcher Wert nicht
erreicht wird?
27. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Klimafreundlicher
Neubau“ (im Weiteren KFN genannt) im Jahr 2023 und im Jahr 2024
(Stichtag 30. November 2024) abgerufen (bitte die Antragszahlen, die
positiven Förderbescheide inklusive der Angabe der damit erfolgten
Mittelbindung des Programms, der Anzahl an Wohneinheiten und Angabe des
geförderten Baustandards: Effizienzhaus 40 (EH40), Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-Plus) oder Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude Premium (QNG-Premium) (bitte die durchschnittliche Höhe der
zinsverbilligten Kredite bzw. Investitionszuschüsse konkret aufschlüsseln
und alles nach gewerblicher oder privater Antragstellung differenzieren)?
28. Mit wie vielen durch das KFN-Programm geförderten Wohneinheiten
rechnet die Bundesregierung am Ende der laufenden Wahlperiode, und
entspricht diese Zahl den Erwartungen an das Programm?
29. In welchem Umfang wurde das Förderprogramm „Wohneigentum für
Familien“ (WEF) seit Beginn am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober
2023 (nach der alten Förderrichtlinie) und nach neuer Richtlinie bis
Stichtag 31. Dezember 2023 bzw. bis 30. November 2024 abgerufen (bitte die
Antragszahlen und positiven Förderbescheide, inklusive der Angabe der
damit erfolgten Mittelbindung des Programms, der Haushaltsgrößen, dem
durchschnittlichen Jahreseinkommen der geförderten Haushalte und der
durchschnittlichen Höhe der zinsverbilligten Kredite, konkret
aufschlüsseln)?
30. Entsprechen diese Zahlen tatsächlich den Erwartungen an das Programm,
die durch die Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, man wolle mehr Menschen in
Wohneigentum verhelfen, beabsichtigt war, wenn im Bericht zum Bündnis
für bezahlbaren Wohnraum davon die Rede ist, „das Programm habe sich
am Markt etabliert“ (Bericht des BMWSB für den Ausschuss Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, Ausschussdrucksache
20(24)317)?
31. Steht die Bundesbauministerin Klara Geywitz zu ihrer Aussage, der
„Neubau von Einfamilienhäusern sei ökonomisch und ökologisch unsinnig“
(www.rnd.de/politik/einfamilienhaeuser-bauministerin-geywitz-nennt-neu
bauten-oekonomisch-und-oekologisch-unsinnig-LXLYHVW76QVFF5GI
MNP7G5TRVI.html)?
32. Ist diese in Frage 31 in Bezug genommene Aussage im Lichte des in
Frage 30 zitierten Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und FDP nicht widersprüchlich, wenn das BMWSB dann mit
dem WEF ein Förderprogramm für Familien auflegt, welches den
Bestandserwerb ausschließt (und sich ein solches Programm zum Zeitpunkt
des WEF-Programmstarts weder in Umsetzung befand noch angekündigt
war)?
33. Nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis, dass die Mehrheit der
Bürgerinnen und Bürger in diesem Land weiterhin den Traum von den eigenen
vier Wänden verfolgen (aktuelle Studie: www.interhyp.de/ueber-interhyp/
presse/interhyp-wohntraumstudie-2024/) und sich diesen auch mittels
eines Einfamilienhauses erfüllen wollen?
34. Liegt der Bundesregierung eine Einschätzung dazu vor, wie viele
antragstellende Familien ohne eine Anpassung der Förderrichtlinie zum
16. Oktober 2023 keine Förderung erhalten hätten, wenn ja, wie lautet
diese, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, eine solche zu
erstellen, und wenn nein, warum nicht?
35. Wie viele Familien haben das in der letzten Wahlperiode aufgesetzte und
bis Ende 2022 zu beantragende Baukindergeld bezogen?
36. Wie viele Familien haben eine Förderung aus dem Programm „Jung kauft
Alt“ (zum spätestmöglichen Stichtag) beantragt, und wie viele Anträge
wurden bewilligt?
37. Welche Einkommensklassen haben das Förderprogramm in Anspruch
genommen, und in welchen Energieeffizienzklassen (F, G oder H) waren die
Bestandsgebäude eingruppiert?
38. Wie viele der Bestandsgebäude, für die im Rahmen des Programms „Jung
kauft Alt“ Förderanträge gestellt worden sind, liegen in städtischen
Ballungszentren und in ländlichen Regionen, und wie viele liegen in
strukturstarken Regionen und strukturschwachen Regionen (bitte tabellarisch
darstellen)?
39. Entsprechen diese Zahlen den internen Erwartungen, und wenn nein,
woran macht das Bundesministerium den nach Ansicht der Fragesteller
schlechten Start fest?
40. Sieht die Bundesregierung in dem nach Ansicht der Fragesteller
schlechten Start Parallelen zum Start des WEF-Programms, bei dem in den ersten
drei Monaten nur 245 Anträge gestellt wurden (Bericht des BMWSB für
den Ausschuss Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen,
Ausschussdrucksache 20(24)163)?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des Programms „Jung
kauft Alt“ für die Innenentwicklung von Gemeinden, insbesondere in
ländlichen Regionen?
42. Steht beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Entlastung des
Mietwohnungsmarkts, indem Familien, die ein leer stehendes Haus beziehen,
eine Wohnung dem Markt zur Verfügung stellen, im Vordergrund des
Förderinteresses, oder geht es stärker um energiepolitische Zielstellungen?
43. Wieso wird beim Förderprogramm „Jung kauft Alt“ die Förderung nur
gewährt, wenn innerhalb von 54 Monaten ein Gebäude unabhängig vom
Alter der Immobilie auf den Standard EH70 EE saniert wird, der sogar
eine Verschärfung des bis 31. Dezember 2022 geltenden Neubaustandards
EH 70 darstellt?
44. Hält es die Bundesregierung vor dem Hintergrund angespannter
Mietwohnungsmärkte für zielführend, wenn leer stehende Häuser nicht genutzt und
Mietwohnungen nicht dem Markt zur Verfügung gestellt werden, weil
junge Familien sich zwar den geförderten Erwerb einer
Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber deren aufwendige Sanierung?
45. Hält es die Bundesregierung für die Innenentwicklung von Gemeinden
insbesondere in ländlichen Regionen für förderlich, wenn ältere Häuser in
Innenortslagen ungenutzt bleiben, weil junge Familien sich zwar den
geförderten Erwerb einer Bestandsimmobilie leisten können, nicht aber
deren aufwendige Sanierung?
46. Wie passt die Kritik der Bundesbauministerin Klara Geywitz an der
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (www.welt.de/wirtschaft/article254590
756/Heizungsgesetz-Geywitz-greift-Habeck-an-und-will-Gesetz-grundsae
tzlich-reformieren.html) mit den in allen Förderprogrammen des BMWSB
enthaltenen hohen Energieeffizienzanforderungen – wie beispielsweise
bei „Jung kauft Alt“ mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs durch
erneuerbare Energien abzudecken – zusammen?
47. Wird die Förderrichtlinie ggf. nochmal angepasst, um das Ziel, den
Erwerb von etwa 15 000 Bestandsgebäuden durch die Förderung anzureizen
(siehe Antwort zu Frage 31 auf Bundestagsdrucksache 20/10686), zu
erreichen?
48. Was sind die Ergebnisse der Diskussion über „Vorschläge zur
Weiterentwicklung“ des Anforderungsniveaus, wie es in der Antwort zu Frage 12
auf Bundestagsdrucksache 20/9803 hieß, und mit wem hat das BMWSB
diese Diskussion in der Folge geführt?
49. Wie viele neue Bewilligungen für den Neubau von Mietsozialwohnungen
wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Ländern erteilt, und wie viele Bewilligungen erwartet die
Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren angesichts der von ihr stets betonten
Rekordzahlen an Haushaltsmitteln (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/red
en/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_haushaltrede.html)?
50. Warum ist bei der Darstellung der sozialen Wohnraumförderung die
frühere Unterscheidung zwischen der Anzahl der bewilligten weiteren
Maßnahmen und der Anzahl der bewilligten Neubauwohnungen (www.bmws
b.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnu
ngsmarkt/faktenblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) erstmals in der
Pressemitteilung der Bundesministerin vom 23. Mai 2024 aufgegeben
worden (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BM
WSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html)?
51. Welche allgemeinen Maßstäbe werden an die Förderfähigkeit von
Modernisierungsmaßnahmen gestellt?
52. Bedeuten Modernisierungsmaßnahmen, dass unbewohnbare Wohnungen
wieder bewohnbar gemacht werden?
53. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass es eine
Irreführung darstellt, wenn statt wie bisher die Bewilligungen für den
Neubau von Sozialwohnungen nun allein die doppelt so hohe Gesamtzahl
der Bewilligungen kommuniziert wird, ohne auf die in Frage 50
aufgezeigte Veränderung hinzuweisen, wenn ja, wurde diese bewusst
herbeigeführt, und wenn nein, warum nicht?
54. Wie viele Modernisierungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2016 bis
2022 im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert, und welchen
prozentualen Anteil machte dies an der Förderung insgesamt aus (bitte pro
Jahr darstellen), und wie lauten diese Zahlen für das Jahr 2023?
55. Wie hoch war die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von
Sozialwohnungen im jährlichen Durchschnitt in den Jahren 2016 bis 2022, und
liegt die Anzahl der Bewilligungen für den Neubau von Sozialwohnungen
im Jahr 2023 unter oder über diesem Durchschnitt?
56. Woran liegt es, dass die Mittel für den sozialen Wohnungsbau zwar von
1 Mrd. im Jahr 2021 auf 2,5 Mrd. im Jahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/Sh
aredDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/fakten-zum-wohnungsmarkt/fakt
enblaetter.pdf?__blob=publicationFile&v=2) angehoben wurden,
gleichzeitig die Zahlen im Neubau von Sozialwohnungen aber lediglich um
knapp 1 000 gestiegen sind (de.statista.com/statistik/daten/studie/105490
4/umfrage/neubau-von-mietwohnungen-im-sozialen-wohnungsbau-in-deu
tschland/;www.gdw.de/downloads/infografiken/, Infografik Neubau
sozialer Wohnungsbau)?
57. Was sind die Gründe, dass das Programm „Gewerbe zu Wohnen“ als eine
Maßnahme des Baugipfels im September 2023 bis heute nicht umgesetzt
wurde?
58. Wieso ist die im Bündnis bezahlbarer Wohnraum verabredete
Leerstandstrategie, die bereits in der Antwort zu Frage 20 auf
Bundestagsdrucksache 20/9803 vom 14. Dezember 2023 detailliert skizziert wurde, bis
heute nicht im Kabinett verabschiedet worden?
59. Was sind im Lichte des vermeintlichen Potenzials beim Umbau von
Gewerbe zu Wohnen die Ergebnisse des vom BMWSB beauftragten
Forschungsprojekts „Wechselwirkungen von Wirtschafts- und
Wohnimmobilien: Effekte struktureller Trends und Potenziale von Umwandlungen“
(www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/programme/exwost/Studien/202
1/wechselwirkungen-immobilienmaerkte/01-start.html?pos=1), die in der
Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 20/9803 für Sommer
2024 angekündigt wurden?
60. Was ist der sachliche Grund dafür, dass die im Haushalt 2024 gegenüber
2023 noch verdoppelten Mittel für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ im Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett
gestrichen wurden bzw. keine Mittel für ein neues Förderprogramm im Jahr
2025 bereitgestellt werden?
61. Wie ist der Sachstand zum Beschluss des Bündnisses bezahlbarer
Wohnraum vom 12. Oktober 2022, dass „die Prüfung eines möglichen niedrigen
Mehrwertsteuersatzes beim Bau von miet- und belegungsgebundenem
Wohnraum“ (Maßnahme 5.35) erfolgen wird?
62. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für die
Verwaltung und Bearbeitung der in dieser Kleinen Anfrage genannten
Förderprogramme, und wie hat sich dieser im Vergleich zu den
vergangenen fünf Jahren entwickelt?
63. Welche Summen wurden in der 18., 19. und 20. Wahlperiode für die
Wohnungsbau-Förderprogramme bereitgestellt (bitte tabellarisch unter
Auflistung der verschiedenen Förderprogramme darstellen)?
64. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass es richtig war, eine solche
Vielzahl an verschiedenen Programmen in dieser Wahlperiode aufzulegen,
statt sie beispielsweise in einem Programm zusammenzufassen?
65. Ist die Bundesregierung überzeugt, dass die Schaffung eines eigenen
Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu einer
Verbesserung der Wohnungsbauförderung geführt hat?
Berlin, den 6. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333