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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(insgesamt 105 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
12.02.2025
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
21.02.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1473529.01.2025
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14735
20. Wahlperiode 29.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen
Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
hatten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umfangreiche Maßnahmen
im Bereich der Baupolitik, insbesondere ein eigenes Ministerium einzurichten,
vereinbart. Die baupolitische Bilanz der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, bleibt nach drei Jahren
Ampelkoalition nach Auffassung der Fragesteller ernüchternd und enttäuschend. Wie in
nahezu allen Politikfeldern war die Arbeit der Regierung auch hier bei
wesentlichen Punkten von Streit und gegenseitiger Blockade geprägt.
Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“. Der
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte daher
das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000
Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände zu
ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen, wurde mit dem
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen. Schon in der
Halbzeitbilanz stellte sich die Bundesbauministerin Klara Geywitz nach Auffassung
der Fragesteller überraschend ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von fünf Seiten
fanden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte Vorhaben des
Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im
Folgenden: Koalitionsvertrag). Die Realität war nach Meinung der Fragesteller
schon vor einem Jahr eine andere – und ist es auch heute: Nach drei Jahren
Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befindet
sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die Lage
ist nach Auffassung der Fragesteller weiterhin dramatisch: Die
Baugenehmigungszahlen brechen seit zwei Jahren flächendeckend ein. Im Jahr 2023 waren
sie gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Viertel eingebrochen (Destatis,
Pressemitteilung Nummer 203 vom 23. Mai 2024) und blieben auch im Jahr
2024 sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (Destatis,
Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024).
Die selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung sind gescheitert.
Für das Jahr 2024 rechnet die Bundesbauministerin mit nur noch 265 000
fertiggestellten neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/im
mobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/
100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von nur 220 000 neu
fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/wahlforderungen-vorg
estellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-58727)). Für 2026 schätzt das
Münchner ifo Institut, dass die Zahl der neu gebauten Wohnungen mit 175 000
sogar unter die 200 000 abrutschen wird (www.haufe.de/immobilien/entwicklu
ng-vermarktung/marktanalysen/studie-ende-des-booms-im-wohnungsbau-in-sic
ht_84324_487942.html). Dieser historische Einbruch auf dem Wohnungsmarkt
ist dabei keineswegs nur exogenen Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen
die Ukraine und den binnen kurzer Frist vervierfachten Zinsen geschuldet,
sondern geht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf hausgemachte Fehler der
Bundesregierung zurück.
So haben insbesondere die mehrfachen abrupten Förderstopps sowie die nach
Ansicht der Fragesteller falsch konzipierten Förderprogramme (siehe Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14511) weder Impulse für mehr
Wohnungsbau noch einen Stimmungsumschwung in der Branche ausgelöst.
Die Bundesbauministerin wird damit als „Gesicht der Baukrise“ in Erinnerung
bleiben (www.spiegel.de/politik/de utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesich
t-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3 0-a7bc-5c2d390c94c8). Die
Hauptverantwortung aber trägt Bundeskanzler Olaf Scholz, der viel zu lange tatenlos
zugesehen hat, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Monat um Monat
zuspitzte. Der Baugipfel am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt kam zu spät.
Mit dem sogenannten Bau-Turbo, einer in § 246e des Baugesetzbuches
(BauGB) vorgesehenen Sonderregelung, ist die wesentlichste dort
angekündigte Maßnahme aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners bis heute nicht
umgesetzt. Die ausgerufene Zeitenwende beim Wohnungsneubau ist damit
ausgeblieben. Leidtragende sind die vielen Hunderttausend Menschen, die auf der
Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung der 20. Wahlperiode im
Hinblick auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, in dieser Zeit
400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100 000 öffentlich
geförderte Wohnungen?
2. Wie viele Wohnungen wurden in den einzelnen Jahren der amtierenden
Bundesregierung fertiggestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den einzelnen Jahren der
amtierenden Bundesregierung erteilt?
4. Inwiefern hatten sich die Wohnungsbauziele der Bundesregierung im
Laufe der Wahlperiode geändert, wenn sich „die Wohnungsbauziele der
Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt sind, am
Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum orientieren“ (siehe Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10434), dieser Bedarf sich im
Laufe der Wahlperiode jedoch nachweislich dramatisch verändert hat (d
e.statista.com/statistik/daten/studie/1452146/umfrage/entwicklung-des-w
ohnungsmangels-in-deutschland/#:~:text=Gem%C3%A4%C3%9F%20e
iner%20Prognose%20des%20Zentralen,bis%20zu%20830.000%20Woh
nungen%20fehlen)?
5. Wieso wurden die Wohnungsbauziele der Bundesregierung trotz des
gestiegenen Bedarfs nicht korrigiert?
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) hat die
Bundesregierung abweichend von den Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages und in konkreter Reaktion auf die Wohnungsbaukrise ergriffen,
und inwiefern haben diese Maßnahmen bereits nachweislich Erfolge
gezeigt?
7. Ist das BMWSB der Meinung, dass diese Bundesregierung in ihrer
Amtszeit genug unternommen hat, um die Wohnungsbaukrise zu
beenden?
8. Weshalb bezeichnet die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen den Wohnungsbau als „stabil“ (www.bmwsb.bund.de/Sha
redDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellu
ngen.html), wenn zwar die Zahl der fertiggestellten Wohnungen der
letzten drei Jahre gleichbleibend bei etwa 300 000 Wohneinheiten lag,
gleichzeitig aber der Bedarf an Wohnraum signifikant auf mittlerweile
rund 800 000 (www.augsburger-allgemeine.de/politik/
wohnungsbautaghabeck-zur-wohnungsbaukrise-muessen-noch-ein-bisschen-durchhalten-
id70405676.html) angestiegen ist?
9. Wie viele Initiativen (bitte Gesetze und Verordnungen tabellarisch
auflisten) aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen wurden in der 20. Legislaturperiode abschließend erarbeitet,
und wie viele sind mittlerweile in Kraft getreten?
10. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung im sozialen Wohnungsbau
der 20. Wahlperiode, und an welchen konkreten Zahlen lässt sich ein
Aufschwung durch die „Rekordsumme“ an finanziellen Mitteln (www.b
mwsb.bund.de/SharedDocs/reden/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_h
aushaltrede.html) belegen?
11. Wie viele zusätzliche Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau konnten
durch die „Rekordsumme“ errichtet werden?
12. Bei wie vielen der 49 430 im sozialen Wohnungsbau geförderten
Wohneinheiten im Kalenderjahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pres
semitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html)
handelt es sich um neu fertiggestellte Wohneinheiten, und wie verhält
sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren 2021 bis 2023?
13. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Förderung im sozialen
Wohnungsbau pro Wohneinheit bzw. Maßnahme und im Vergleich zu
den Vorjahren 2021 bis 2023?
14. Wie hoch war der Anteil der Eigenheimförderung im Rahmen des
sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2021 bis 2024?
15. Wie viele Wohnungen befanden sich in den letzten fünf Jahren im Bau
(bitte die jeweiligen Jahre tabellarisch darstellen)?
16. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung bezüglich des im
Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen,
für „Junges Wohnen“ und Wohnen für Auszubildende?
17. Wie viele Wohneinheiten verteilt auf wie viele Projekte wurden im
Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ bis heute bundesweit
genehmigt, und wie viele Wohneinheiten entfallen dabei auf das Wohnen mit
sozialpädagogischer Betreuung?
18. Inwiefern wurde im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in
der 20. Wahlperiode die Arbeit der Baukostensenkungskommission aus
der 19. Wahlperiode fortgesetzt?
19. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser
Wahlperiode getroffen, und inwiefern waren diese aus Sicht der
Bundesregierung erfolgreich?
20. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser
Wahlperiode getroffen, die sich dabei auf die Vorarbeiten der
Baukostensenkungskommission zurückführen lassen?
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geschaffen, um die
Wiederverwertbarkeit von Baustoffen zu verbessern?
22. Wie sieht die Bilanz der Bundesregierung im Hinblick auf die
Umsetzung der im Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Umsetzungs- und
Genehmigungsbeschleunigung vereinbarten Maßnahmen aus?
23. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit seriellem Bauen die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, durch die Bundesregierung befördert?
24. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung,
modulares und serielles Bauen und Sanieren durch Typengenehmigungen
zu beschleunigen, umgesetzt?
25. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, befördert?
26. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Digitalisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu
senken, befördert?
27. Warum scheiterte aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf zur
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes im Bundesrat, und warum ist der
Gesetzentwurf nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht im
Vermittlungsausschuss behandelt worden, welche negativen Folgen
resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus einer Verspätung des Gesetzes?
28. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Entbürokratisierung die Kosten für den
Wohnungsbau zu senken, befördert?
29. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung fast
drei Jahre benötigt hat, um den Entwurf für eine Baugesetzbuch-Novelle
(BauGB-Novelle) in den Deutschen Bundestag einzubringen?
30. Ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BauGB-Novelle aus
Sicht des BMWSB gescheitert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
31. Welche negativen Folgen resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus
einer Verspätung der Novelle?
32. Was waren die maßgebenden Gründe, den beim Baugipfel im
September 2023 angekündigten und noch im Jahre 2023 als Formulierungshilfe
den regierungstragenden Fraktionen vorgelegten Bau-Turbo nicht im
Kabinett zu beschließen, sondern durch die Fraktionen aus der Mitte des
Deutschen Bundestages einzubringen, was nachweislich gescheitert ist?
33. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung angestoßen,
um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zusätzliche Bauflächen zu
mobilisieren, und wurde aus Sicht der Bundesregierung dieses Ziel
erreicht?
34. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Nachhaltigkeitsziel der
Bundesrepublik Deutschland bei der Flächeninanspruchnahme
hinterlegt, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde?
35. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Einführung eines
Innenentwicklungsmaßnahmengebietes zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Ampelregierung am 6. November 2024?
36. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich des erneut
eingerichteten Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum?
37. Inwieweit sind die im Bündnis vereinbarten 187 Maßnahmen umgesetzt
worden?
38. Welche der 187 Maßnahmen im Bündnis wurden nicht umgesetzt, und
was waren die konkreten Gründe, und wie wirkt sich die
Nichtumsetzung auf das Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, aus?
39. Was waren die maßgeblichen Gründe, weshalb die Bundesregierung
über ein Jahr gebraucht hat, um nach dem entsprechenden
grundsätzlichen Beschluss beim Baugipfel im September 2023 eine
gesetzgeberische Initiative im Bauvertragsrecht für die zivilrechtliche Ausgestaltung
von Verträgen nach dem Gebäudetyp E im Kabinett zu beschließen?
40. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für einen
Gebäudetyp E in der laufenden Wahlperiode gescheitert?
41. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
und mit den Ländern hatte die im Koalitionsvertrag und auch beim
Baugipfel am 25. September 2023 vereinbarte flexiblere Gestaltung der
Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag), um Bürgerinnen und
Bürgern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern,
zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November
2024?
42. Welche Gründe waren maßgebend, dass im Kontext von Frage 41 kein
Einvernehmen mit den Ländern getroffen werden konnte?
43. Bewertet die Bundesregierung die Änderungen in der Abgabenordnung
als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu
erfüllen, mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit eine Dynamik in den
Wohnungsbau zu bekommen, nachdem sowohl im Koalitionsvertrag als auch
noch beim Baugipfel am 25. September 2023 neben Steuervorteilen auch
Investitionszuschüsse bzw. Investitionszulagen vereinbart waren?
44. Was waren die maßgebenden Gründe dafür, dass die vereinbarten
Investitionszuschüsse nicht bereitgestellt wurden?
45. Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den
vorhergehenden Fragen das Wort „Dynamik“, bzw. mit welchen konkreten
Zahlen würde sie in der Zukunft von einer erfolgreichen neuen
Wohngemeinnützigkeit sprechen?
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Reaktion innerhalb der etablierten
Wohnungswirtschaft auf diese neue Wohngemeinnützigkeit, die laut
Koalitionsvertrag ergänzt, aber nicht benachteiligt werden sollte?
47. Inwiefern ist die Bundesregierung dem Ziel, die Wohnungs- und
Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, in dieser Wahlperiode
nähergekommen, und welche konkreten Maßnahmen wurden dazu unternommen?
48. Inwieweit hat die Bundesregierung mit welchen konkreten Maßnahmen
die Kommunen bei diesem Aufgabenfeld unterstützt?
49. Welche Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit wurden bereits umgesetzt?
50. Wie viele Menschen konnten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
gegen Wohnungslosigkeit bis Ende 2024 erfolgreich dauerhafte
Unterkünfte vermittelt werden, und wie wurden diese Vermittlungen auf
Bundes- und Länderebene dokumentiert und evaluiert?
51. Welche konkreten Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit wurden bis Ende der Ampelregierung vollständig
umgesetzt, und welche dieser Maßnahmen hatten nachweislich messbare
Erfolge bei der Reduzierung der Wohnungslosigkeit?
52. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der
zunehmenden Wohnungsarmut unter älteren Menschen entgegenzuwirken,
insbesondere im Hinblick auf steigende Mietkosten, barrierefreien
Wohnraum und die Anpassung von Förderprogrammen an die
Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft?
53. Was sind die Arbeitsergebnisse des mit dem Aktionsplan zur
Wohnungslosigkeit eingerichteten Nationalen Forums Wohnungslosigkeit?
54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Zusammenarbeit zwischen Bahnhofsmissionen und sozialen Einrichtungen zu
stärken und dadurch die soziale Infrastruktur an Bahnhöfen zu
verbessern?
55. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Modernisierung der TA
(Technische Anleitung) Lärm, die an die geänderten Lebensverhältnisse
in den Innenstädten angepasst werden sollte, um Zielkonflikte zwischen
Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen, warum ist
die Änderung noch nicht verabschiedet worden?
56. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Prüfung zur Einführung
einer Gesamtlärmbetrachtung?
57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
ergriffen, damit Barrierefreiheit beim Wohnungsbau stärker
Berücksichtigung findet?
58. Zu welchen Ergebnissen bzw. konkreten Maßnahmen hat die
Behandlung des Themas „Barrierefreier Wohnraum“ im Rahmen der
Arbeitsrunden des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum geführt (siehe Antwort
der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und
Baupolitik, Bundestagsdrucksache 20/9803)?
59. Welche Beweggründe verleiteten die Bundesregierung dazu, die im
Haushalt 2024 noch enthaltenen Mittel für das KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (siehe Antwort zu
Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/9803) in Höhe von 150 Mio.
Euro für den Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett zu
streichen, bzw. wie will die Bundesregierung zukünftig ein kontinuierliches
und niedrigschwelliges Förderprogramm für barrierefreies Bauen
ermöglichen?
60. Wie ist im Zusammenhang mit den Fragen 52 bis 54 der
Umsetzungsstand der im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zwischen
Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Reformierung der
Musterbauordnung der Länder beziehungsweise der rechtlich maßgeblichen
Landesbauordnungen (siehe Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 20/9803)?
61. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um einen im
Koalitionsvertrag angekündigten Bau-, Wohnkosten und Klimacheck
einzuführen?
62. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, Kommunen dabei zu helfen,
Potenzialflächenregister einzuführen?
63. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um
Kommunen die Ausweisung von Bauland im Innenbereich zu erleichtern?
64. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen
Maßnahmen erleichtert Bauland im Innenbereich ausgewiesen werden?
65. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um
Kommunen die Ausweisung von Bauland im Außenbereich zu erleichtern?
66. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen
Maßnahmen erleichtert Bauland im Außenbereich ausgewiesen werden?
67. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um jenseits
der Regelung des § 35 Absatz 4 BauGB im Außenbereich die
Umnutzung bestehender Gebäude gewerblicher Nutzung (zum Beispiel
ehemalige Restaurants, Apotheken, Tante-Emma-Läden) in Wohnraum zu
erleichtern?
68. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu
beigetragen, insbesondere in ländlichen Räumen vorhandenen Leerstand an
Wohnungsimmobilien zu aktivieren, um so Mietwohnungsmärkte in
Ballungszentren zu entlasten, und waren diese Maßnahmen erfolgreich?
69. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung, ob sich aus dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum
gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung
(Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, zum
Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?
70. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um die Bauforschung zu stärken?
71. Wie ist der Sachstand bei der Einrichtung des Bauforschungszentrums
LAB (Living Art of Building), und wann ist seine formale Gründung
geplant?
72. Welche Schritte hat das BMWSB für die Finalisierung des
Gestaltungswettbewerbs für den Neubau der Bauakademie bereits unternommen,
und wie ist der weitere Zeitplan?
73. Welche Maßnahmen wurden angestoßen, die „innovativen Materialien,
Technologien und Start-ups den Markteintritt und Zulassungen“
erleichtert haben?
74. Welche konkreten Maßnahmen wurden angestoßen, um die Grundlagen
zu schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten
verstärkt betrachten zu können, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart
ist?
75. Welche Gründe waren maßgebend, dass die Bundesregierung den
digitalen Gebäuderessourcenpass bis heute nicht eingeführt hat?
76. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Erstellung eines
digitalen Gebäudeenergiekatasters zum Zeitpunkt des Scheiterns der
Ampelregierung am 6. November 2024?
77. Wieso hat die Bundesregierung bis weit in das Jahr 2024 hinein
gebraucht, um eine Reform des Vergaberechts auf den Weg zu bringen?
78. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für ein
Vergabetransformationsgesetz in der laufenden Wahlperiode gescheitert?
79. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Reform der
Honorarordnung für Architekten (HOAI) und die Anpassung von
Leistungsbildern zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am
6. November 2024?
80. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines echten
Sachkundenachweises für Makler, Miet- und WEG (Wohneigentumsgesetz)-
Verwalter zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6.
November 2024?
81. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung
und Entbürokratisierung der vorhandenen Fördermaßnahmen im Bereich
des Städtebaus umgesetzt?
82. Was hat die in der Absichtserklärung zum Fernwärmegipfel der
Bundesregierung am 12. Juni 2023 unter Ziffer 2 festgehaltene, durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das
Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorzunehmende Prüfung des § 556c des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Wärmelieferverordnung ergeben,
die zum Ziel hat, in der aktuellen Vorschrift wahrgenommene
Hemmnisse für den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze abzubauen
und „diese Regelungen zukunftsgerichtet unter Berücksichtigung
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass sowohl der
Fernwärmeausbau vorangebracht als auch der Mieterschutz gewahrt
wird“, und – sofern diese Prüfung trotz mehrfacher Nachfrage durch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 20/10665 und Schriftliche Frage 74 auf
Bundestagsdrucksache 20/11833) noch immer nicht abgeschlossen ist – womit erklärt die
Bundesregierung, dass es ihr in über 18 Monaten nicht gelungen ist, ein
Ergebnis dieser Prüfung vorzulegen?
83. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition
vorgesehene Eingliederung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des
Bundeseisenbahnvermögens in die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) in die Wege geleitet, und wie ist der aktuelle
Umsetzungsstand dieses Vorhabens?
84. Wie viele Wohnungen hat die BImA im Jahr 2024, im Rahmen ihrer
Ausrichtung auf die wohnungsbaupolitischen Ziele der
Bundesregierung, fertiggestellt?
85. Die Fertigstellung welcher Anzahl von Wohnungen durch die BImA ist
für die nächsten Jahre aktuell vorgesehen?
86. Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der
BImA „mehr Freiheiten zu verschaffen und ihr die Aufnahme von
Krediten zu ermöglichen“ – ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung
in ausreichendem Maße gelungen?
87. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden,
wie wirken diese sich künftig auf die Entwicklung der Zahlen der BImA
bei der Fertigstellung von Wohnungen aus?
88. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden,
wie viele zusätzliche Wohneinheiten konnten dadurch in der laufenden
Wahlperiode geschaffen werden?
89. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA nicht (ausreichend)
geschaffen wurden, was waren die Gründe dafür, und wie plant die
Bundesregierung dann aktuell, die Möglichkeiten der BImA für die
Fertigstellung einer größeren Zahl von Wohnungen zu verbessern?
90. Hat die BImA aktuell ausreichende finanzielle und personelle
Ressourcen, um die Anzahl der von ihr fertiggestellten Wohnungen in den
nächsten Jahren signifikant zu steigern?
91. Wenn diese Ressourcen zur Steigerung der Fertigstellungszahlen aktuell
nicht vorhanden sind, wie möchte die Bundesregierung die BImA bei
der Stärkung dieser Ressourcen unterstützen, und welche Maßnahmen
wurden dafür eingeleitet?
92. Wie haben sich die Zahlen beim Leerstand von Wohnungen im
Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?
93. Wie haben sich die Zahlen der Sanierungsquote bei Wohnungen im
Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?
94. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die BImA
bei der Reduzierung des Leerstandes bei ihren Wohnungen und der
Erhöhung der Sanierungsquote zu unterstützen?
95. Haben diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung zu
zufriedenstellenden Verbesserungen geführt?
96. Wenn diese Maßnahmen noch nicht zu zufriedenstellenden
Verbesserungen geführt haben, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
aktuell zusätzlich, um die BImA zu unterstützen?
97. Durch welche konkreten Maßnahmen ist der Bundesbau seiner im
Koalitionsvertrag skizzierten Vorbildstellung bei der Digitalisierung sowie
bau-, wohnungs- und klimapolitischen Zielen gerecht geworden?
98. Was hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Machbarkeitsstudie
ergeben, mit der untersucht werden sollte, ob ein Grundbuch auf der
Blockchain möglich und vorteilhaft ist?
99. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung von BIM (Building Information Modeling)
Deutschland vorangetrieben?
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung des BIM-Portals des
Bundes auch im Lichte der Zielsetzung, mit dem BIM-Portal
Unternehmen und öffentlicher Hand bei der Digitalisierung ihrer Bauvorhaben zu
helfen?
101. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Einrichtung eines im
Koalitionsvertrag vereinbarten Smart-City-Kompetenzzentrums fortgeschritten?
102. Wie wurde die Aus- und Weiterbildung im Bereich Smart Cities
weiterentwickelt, und welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung
auf Basis der im Frühjahr 2024 durch involvierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ermittelten Schulungsbedarfe für Projektteams im Bereich
Smart Cities (vgl. Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/11134) in der fachlichen Beratung zu verzeichnen?
103. Ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines
eigenständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
mittlerweile im Hinblick auf Stellenbesetzungen vollständig
abgeschlossen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Referate und Unterabteilungen sind besonders betroffen?
104. Hat das BMWSB Umbesetzungen, Nachbesetzungen bzw.
Neubesetzungen auf Referatsleiterebene sowie auf Unterabteilungsleitungsebene im
BMWSB seit September 2024 vorgenommen bzw. wird es noch bis zum
Ende dieser Legislaturperiode vornehmen?
a) Wenn ja, welche Referate und Unterabteilungen sind betroffen?
b) Wenn ja, wurden hierzu neue und welche Referate bzw.
Unterabteilungen neu geschaffen?
c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden dadurch neu geschaffen?
105. Haben die jeweiligen Fachabteilungen im BMWSB auf Anforderung der
Hausleitung zwischen dem Ampel-Aus am 6. November 2024 und der
Verkündung der Wahlprogramme der einzelnen Parteien
Vorbereitungsunterlagen für perspektivische Vorhaben zugearbeitet?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Vorbereitungen erfolgt?
b) Welche konkreten Themen wurden hierbei identifiziert (bitte die
einzelnen Themen der Fachabteilungen bzw. Fachreferate unter
Bezugnahme des Hintergrundes benennen)?
c) Wurden hierfür Berechnungen bzw. Kostenschätzungen in Auftrag
gegeben?
d) Welche Kosten sind dem BMWSB für die Beauftragung von
Berechnungen und Kostenschätzungen konkret entstanden?
Berlin, den 28. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
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ISSN 0722-8333
BT20/1496412.02.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14735 - Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14964
20. Wahlperiode 12.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/14735 –
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
hatten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umfangreiche Maßnahmen
im Bereich der Baupolitik, insbesondere ein eigenes Ministerium einzurichten,
vereinbart. Die baupolitische Bilanz der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, bleibt nach drei Jahren
Ampelkoalition nach Auffassung der Fragesteller ernüchternd und enttäuschend. Wie in
nahezu allen Politikfeldern war die Arbeit der Regierung auch hier bei
wesentlichen Punkten von Streit und gegenseitiger Blockade geprägt.
Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“. Der
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte
daher das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000
Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen vier
Wände zu ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen,
wurde mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen.
Schon in der Halbzeitbilanz stellte sich die Bundesbauministerin Klara
Geywitz nach Auffassung der Fragesteller überraschend ein gutes Zeugnis
aus: Auf vier von fünf Seiten fanden sich fast nur grüne Häkchen für bereits
umgesetzte Vorhaben des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im Folgenden: Koalitionsvertrag). Die
Realität war nach Meinung der Fragesteller schon vor einem Jahr eine andere –
und ist es auch heute: Nach drei Jahren Bundesregierung aus SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befindet sich Deutschland in der größten
Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die Lage ist nach Auffassung der
Fragesteller weiterhin dramatisch: Die Baugenehmigungszahlen brechen seit zwei
Jahren flächendeckend ein. Im Jahr 2023 waren sie gegenüber dem Vorjahr
um mehr als ein Viertel eingebrochen (Destatis, Pressemitteilung Nummer 203
vom 23. Mai 2024) und blieben auch im Jahr 2024 sogar konstant über
Die an den Deutschen Bundestag übermittelte Ursprungsdatei ermöglicht keine Weiterverarbeitung zu einer
barrierefreien Bundestagsdrucksache.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 12. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (Destatis, Pressemitteilung
Nummer 278 vom 18. Juli 2024).
Die selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung sind gescheitert.
Für das Jahr 2024 rechnet die Bundesbauministerin mit nur noch 265 000
fertiggestellten neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/i
mmobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnunge
n/100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von nur 220 000 neu
fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/wahlforderunge
n-vorgestellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-58727)). Für 2026
schätzt das Münchner ifo Institut, dass die Zahl der neu gebauten Wohnungen
mit 175 000 sogar unter die 200 000 abrutschen wird (www.haufe.de/immobil
ien/entwicklung-vermarktung/marktanalysen/studie-ende-des-booms-im-wohn
ungsbau-in-sicht_84324_487942.html). Dieser historische Einbruch auf dem
Wohnungsmarkt ist dabei keineswegs nur exogenen Faktoren wie dem Krieg
Russlands gegen die Ukraine und den binnen kurzer Frist vervierfachten
Zinsen geschuldet, sondern geht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf
hausgemachte Fehler der Bundesregierung zurück.
So haben insbesondere die mehrfachen abrupten Förderstopps sowie die nach
Ansicht der Fragesteller falsch konzipierten Förderprogramme (siehe Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14511) weder Impulse für mehr
Wohnungsbau noch einen Stimmungsumschwung in der Branche ausgelöst.
Die Bundesbauministerin wird damit als „Gesicht der Baukrise“ in Erinnerung
bleiben (www.spiegel.de/politik/de utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesic
ht-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3 0-a7bc-5c2d390c94c8). Die
Hauptverantwortung aber trägt Bundeskanzler Olaf Scholz, der viel zu lange tatenlos
zugesehen hat, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Monat um Monat
zuspitzte. Der Baugipfel am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt kam
zu spät. Mit dem sogenannten Bau-Turbo, einer in § 246e des
Baugesetzbuches (BauGB) vorgesehenen Sonderregelung, ist die wesentlichste dort
angekündigte Maßnahme aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners bis heute
nicht umgesetzt. Die ausgerufene Zeitenwende beim Wohnungsneubau ist
damit ausgeblieben. Leidtragende sind die vielen Hunderttausend Menschen, die
auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit der Gründung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen (BMWSB) im Dezember 2021 als eigenständiges Ressorts wurde es
im Vergleich zur letzten Legislaturperiode möglich, sowohl bestehende
strukturelle als auch akute Herausforderungen zielgerichteter anzugehen und – wie im
Falle des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den damit
verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen – schnell auf sich verändernde
Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft zu reagieren und
konkrete Lösungen zu entwickeln.
Durch gemeinsame Kraftanstrengungen der Wirtschaft und der Politik ist es
gelungen, die schwierige Lage trotz Krieg, Inflation, höheren Zinsen und
gestörten Lieferketten weitestgehend zu stabilisieren. So kam es im Bausektor bislang
nicht in nennenswertem Umfang zum Abbau von Kapazitäten.
Es ist gelungen, die Wohnungsbauzahlen auf einem hohen Niveau – das
deutlich über dem Durchschnitt des vorangegangenen Jahrzehnts liegt – zu
stabilisieren: Im Jahr 2021 (als die Bauwirtschaft boomte) wurden rund 300 000
Wohnungen gebaut. Obwohl der russische Angriffskrieg auf die Ukraine die
Bauwirtschaft 2022 stark getroffen hat und Zinsen, Bau- und Energiepreise in
die Höhe trieb, wurden 2022 und 2023 deutschlandweit ebenfalls knapp
300 000 Wohnungen gebaut. Nach wie vor befinden sich über 800 000
Wohnungen im Bauüberhang, davon sind über 390 000 Wohnungen bereits im Bau.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen drei Jahren für den Bau- und
Wohnungsbereich zielgerichtete Maßnahmen zur Stärkung der Bauwirtschaft
erarbeitet und Hemmnisse abgebaut.
Insbesondere sind für den sozialen Wohnungsbau im Zeitraum 2022 bis 2028
(gemäß der aktuellen Finanzplanung) Bundesmittel in Höhe von 21,65 Mrd.
Euro vorgesehen. Von der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte abgesehen, ist
dies die größte Bundesförderung, die für den sozialen Wohnungsbau mobilisiert
wurde. Im Jahr 2023 ist die Anzahl der geförderten Wohneinheiten um knapp
21 Prozent gegenüber 2022 auf rund 50 000 Wohneinheiten gestiegen.
In vielen Bundesländern wurde bereits eine Trendwende eingeleitet und es
wurden wieder mehr Sozialwohnungen geschaffen. Der soziale Wohnungsbau
wurde zum Stabilitätsanker für die Bauwirtschaft.
Die aktuellen Zahlen für 2024 liegen erst im März vor. Erste Zahlen aus
verschiedenen Bundesländern zeigen jedoch einen weiteren Anstieg im letzten
Jahr: in Hamburg um 33 Prozent, in Berlin um 50 Prozent und in Nordrhein-
Westfalen um 8 Prozent.
Hinzu kommen die durch unsere Neubauförderprogramme wie
Klimafreundlicher Neubau, die Genossenschaftsförderung und die
Wohneigentumsförderung entstandenen neuen Wohnungen. Insgesamt sind 2024 rund 108 000
Wohnungen öffentlich gefördert worden.
Das enthaltene neue Programm „Junges Wohnen“, für junge Menschen in
Ausbildung und Studium, hat viele bezahlbare Wohneinheiten entstehen lassen.
Hier stieg die Anzahl um 135 Prozent im Vergleich zum Kalenderjahr 2022 auf
rund 4 200 Wohnheimplätze. Für das Programmjahr 2024 hatten die Länder die
Förderung von weiteren knapp 10 000 entsprechenden Wohneinheiten geplant.
Neben der Weichenstellung in der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus
wurde eine grundsätzlich neue Fördersystematik mit gezielten investiven
Impulsen entwickelt. Dabei hat die Bundesregierung die von hohen
Mitnahmeeffekten geprägte „Gießkannenförderung“ der Vergangenheit durch effiziente,
sozial treffsichere und zielgenaue Förderprogramme ersetzt.
Als Reaktion auf die Last hoher Zinsen wurde der Neubau im
klimafreundlichen Segment mittels zinsverbilligter Kreditförderung angekurbelt. Allein mit
der Fördermaßnahme „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ wurden seit Beginn
2023 Investitionen von mehr als 33 Mrd. Euro angestoßen und mehr als 90 000
Wohneinheiten gefördert.
Für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gibt es sowohl ein
Förderprogramm für den Neubau („Wohneigentum für Familien“) als auch für den
Bestandskauf („Jung kauft Alt“). Ein Förderprogramm für genossenschaftliches
Wohnen und die Einführung der Neuen Wohngemeinnützigkeit runden die
Förderpalette bei der Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ab.
Die Förderprogramme stoßen zudem in hohem Maß Investitionen an
(volkswirtschaftlicher Mehrwert). Bezahlbarer und klimafreundlicher Wohnraum
leistet ferner einen wesentlichen Beitrag zur Lebensqualität der Menschen in
Deutschland, er befördert Mobilität auf dem Arbeitsmarkt und ist eine zentrale
Standort- und Wachstumsvoraussetzung. Die große Hebelwirkung der
Programme ist hier zentral; die Programme mobilisieren ein Vielfaches der
eingesetzten Fördermittel.
Überdies wurden steuerliche Anreize für zusätzliche Investitionen in
bezahlbaren Wohnraum grundlegend verbessert, um schnelle Reinvestitionen von
privatem Kapital zu ermöglichen. Hierzu zählen die Anhebung des linearen
Abschreibungssatzes für neue Wohngebäude von zwei auf drei Prozent, die
Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonderabschreibung (Sonder-AfA) für den
klimagerechten Bau von Mietwohnungen und eine neue degressive AfA
(Absetzung für Abnutzung) von jährlich fünf Prozent für Wohngebäude als
Investitions-Booster bis 2029.
Darüber hinaus hat das BMWSB mit dem „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“
wichtige Stakeholder aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik an einen Tisch
geholt und gemeinsam neue Ansätze und Ideen entwickelt.
Damit private und staatliche Investitionen schnell, effizient und zielgerichtet
abfließen und die notwendigen Erfolge aufzeigen, ist mehr Geschwindigkeit
sowohl bei Planung und Genehmigung als auch beim Bauen selbst notwendig.
Zudem sind Innovationen und mehr Effizienz auf der Baustelle erforderlich,
um kostengünstiger bauen zu können und wettbewerbsfähig zu bleiben. Die
Bundesregierung hat deshalb von Beginn der Wahlperiode an darauf abgezielt,
Verfahren und Prozesse zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Der Schlüssel für eine effektive Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung
lag nicht zuletzt im Dialog mit den in weiten Teilen zuständigen Ländern. Der
Bund-Länder-Pakt vom September 2023 hat die Weichen in die richtige
Richtung gestellt. Der beschlossene Maßnahmenkatalog wird seitdem kontinuierlich
von Bund und Ländern umgesetzt. In diesem Zusammenhang wird der Digitale
Bauantrag gemäß Onlinezugangsgesetz (OZG), der zu mehr Beschleunigung
und Transparenz beitragen soll, unter Federführung des Bundeslandes
Mecklenburg-Vorpommern als eine „Einer-für-Alle-Lösung“ von inzwischen
13 Bundesländern umgesetzt.
Das Bauplanungsrecht ist mehrfach angepasst worden, unter anderem um
kurzfristig den Ausbau und die Nutzung von erneuerbaren Energien zu stärken, die
Beteiligungsprozesse zu straffen und die Digitalisierung voranzutreiben. Die
Digitalisierung wiederum ermöglicht es, dass das Planen, Genehmigen, Bauen
und Betreiben von Gebäuden schneller und effizienter werden kann. Um die
Einführung moderner, IT-gestützter Prozesse und Technologien zu erleichtern,
steht allen am Bau Beteiligten mit dem BIM-Portal des Bundes eine Plattform
zur Verfügung, die abgestimmte Anforderungen an die digitalen Planungs- und
Betriebsdaten rund um ein BIM-Projekt stellt.
Darüber hinaus unterstützt das BMWSB die Baukostensenkung mit
verschiedenen Maßnahmen. Mit dem sogenannten „Gebäudetyp E“ (E wie einfach) soll es
den Vertragspartnern erleichtert werden, beim Bauen auf nicht notwendige
Komfortstandards zu verzichten – dadurch kann schneller und bis zu zehn
Prozent günstiger gebaut werden. Dazu wurde ein entsprechender
Handlungsleitfaden veröffentlicht und gemeinsam mit dem federführenden Bundesministerium
der Justiz (BMJ) ein Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Bundeskabinett im
Dezember 2024 beschlossen wurde.
Hohes Potenzial zur Senkung der Baukosten bietet zudem das serielle und
modulare Bauen. Mit der eingerichteten Geschäftsstelle für „Serielles, modulares
und systemisches Bauen“ treibt das BMWSB diese zukunftsweisende Form des
Bauens voran. Ein wichtiger Lösungsbaustein hierzu ist die
Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“. Sie wurde zusammen mit dem
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und dem
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie unter Mitwirkung der
Bundesarchitektenkammer entwickelt und präsentiert. Damit solche und andere
Innovationen den nicht immer einfachen Sprung in die Markteinführung schaffen, fördert
das BMWSB entsprechende Modellprojekte und hilft dabei, individuelle
Hürden zu meistern.
Darüber hinaus fördert das BMWSB Innovationen auf der Baustelle, um
effiziente Produkte mit Marktführerpotenzial schneller auf die Baustellen zu bringen.
Dazu gehört sowohl die Stärkung des klimafreundlichen Bauens mit Holz im
Rahmen der Holzbaustrategie als auch die Idee zur Gründung eines bisher
einzigartigen Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und
ressourceneffizientes Bauen.
An den Bundesbau werden ebenfalls große Herausforderungen gestellt, unter
anderem hinsichtlich der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes
auf dem Weg zur klimaneutralen Bundesverwaltung. Mit dem Ziel der
Aufstellung eines zukunftsfähigen Bundesbaus haben das Bundesministerium der
Finanzen (BMF) und das BMWSB zu Beginn der 20. Wahlperiode das Projekt
„Reform Bundesbau“ initiiert und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) und das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) mit der
Projektleitung beauftragt. Unter Einbindung von BMF, BMWSB, dem
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem Auswärtigen Amt (AA) wurde
die Reform entsprechend der Projektziele innerhalb der Wahlperiode
umgesetzt. Zur Reform Bundesbau wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/13064 verwiesen. Das BMWSB entwickelt die baupolitischen und
baukulturellen Ziele für den Bundesbau entsprechend seiner Vorbildfunktion beständig
weiter.
Die Schaffung und der Erhalt bezahlbaren Wohnraums sind essenziell für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Wohngeld-Plus-Reform hat insoweit
maßgeblich dazu beigetragen, dass – in Zeiten gestiegener Energiekosten und
hoher Inflation – mehr Haushalte mit geringen Einkommen als je zuvor
Unterstützung bei ihren hohen Wohnkosten erhalten. Zusätzlich wurden zwei
Heizkostenzuschüsse an Menschen im Wohngeld-Bezug sowie an Studierende und
Auszubildende im BAföG-Bezug ausgezahlt.
Damit Menschen nicht in Wohnungslosigkeit geraten bzw. um
Wohnungslosigkeit möglichst zu überwinden, hat die Bundesregierung erstmals in der
Geschichte der Bundesrepublik einen Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit erarbeitet, der nun Schritt für Schritt umgesetzt wird.
Angemessener Wohnraum umfasst ein lebenswertes und sicheres Wohnumfeld.
Den öffentlichen Einrichtungen und Plätzen kommt dabei besondere Bedeutung
zu. Insofern hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode die
Städtebauförderung in Höhe von jährlich 790 Mio. Euro Programmmittel fortgesetzt. Mit ihr
unterstützt der Bund die Länder und Kommunen dabei, Wohnsiedlungen zu
sanieren und neu zu gestalten, Quartierszentren zu erneuern oder neue
Grünanlagen anzulegen. Die Städtebauförderung wird somit für Millionen Menschen
konkret vor Ort erfahrbar – auf den alltäglichen Wegen zur Arbeit, zur
Wohnung, zur Schule oder zum Jugendtreff. Die Städtebauförderung ist zudem ein
Investitionsmotor für die regionale Wirtschaft und das Handwerk, hilft den
Städten bei der Anpassung an den Klimawandel und stärkt die soziale
Integration. Mit dem Investitionsprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“
fördert der Bund seit 2014, in Ergänzung zur Städtebauförderung,
zukunftsweisende Vorhaben in den Bereichen Städtebau und Stadtentwicklung in Deutschland.
Maßnahmen der Stadtentwicklung des BMWSB zielen überdies stets auf die
Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Je nach Region gibt es hierzu
unterschiedliche Antworten auf die aktuellen Herausforderungen wie
Digitalisierung, neue Arbeitswelten, Migration, Klimawandel und den demografischen
Wandel. Damit sich Städte und Gemeinden an die umfassenden
Herausforderungen anpassen können und der Infrastrukturstau bewältigt werden kann, setzt
die Bundesregierung bedarfsgerechte Förderprogramme für gutes Leben in
Stadt und Land um. Neben der Städtebauförderung, die knapp zur Hälfte in
ländliche Regionen fließt, kommen hierbei das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und
das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ zum
Tragen.
Mit der „Handlungsstrategie Leerstandaktivierung“, die im Januar 2025 im
Rahmen des 2. Kommunaldialogs vorgelegt wurde, richtet das BMWSB zudem
den Blick auf das Potenzial von rund 1,9 Millionen „Leerständen“. Ziel ist es,
leerstehende Gebäude zu aktivieren und durch gezielte Maßnahmen Regionen
mit hohem Leerstand als Wohnorte wieder attraktiver zu machen.
Um den Fokus auf die Kleinstädte und deren Bedürfnisse zu richten, hat das
BMWSB die „Kleinstadtakademie“ ins Leben gerufen. Denn fast die Hälfte der
Siedlungen in Deutschland sind Kleinstädte. Die Kleinstadtakademie in
Wittenberge ist eine bundesweite Vernetzungs- und Wissensplattform für Kleinstädte
in Deutschland und verleiht ihnen eine Stimme. Im Rahmen der
Kleinstadtakademie und des Kommunaldialogs hält das BMWSB einen engen Austausch mit
den Städten und Gemeinden.
Am 1. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft getreten, das
vom BMWSB gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) initiiert wurde. Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur
Dekarbonisierung der Wärmeerzeugung und der Versorgung mit Raumwärme,
Warmwasser und Prozesswärme für Gebäude und Gewerbe-/Industriebetriebe
geleistet werden. Das Gesetz verpflichtet zum einen die Länder zur Erstellung
von Wärmeplänen für ihr Hoheitsgebiet bis zum 30. Juni 2026 für Großstädte
und bis zum 30. Juni 2028 für alle anderen Gemeindegebiete, zum anderen die
Wärmenetzbetreiber zur schrittweisen Dekarbonisierung ihrer Netze bis 2045.
In diesem Zusammenhang hat sich das BMWSB für eine unbürokratische
finanzielle Unterstützung der Länder bei der erstmaligen Erstellung der
Wärmepläne eingesetzt; die Länder erhalten nun bis 2028 einen erhöhten Anteil an der
Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro (jährlich 100 Mio. Euro).
Die entsprechende Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG-
Änderungsgesetz 2024) ist am 3. August 2024 in Kraft getreten. BMWSB und BMWK
haben zudem im Juli 2024 einen Stakeholder-Dialog zur Wärmeplanung ins
Leben gerufen, um eine weitgehend einheitliche Vorgehensweise der
Kommunen bei der Wärmeplanung zu fördern. Bund, Länder, Kommunen und
Verbände erhalten damit eine Plattform, auf der sie Wissen und Erfahrungen
austauschen und Lösungswege für verschiedene Herausforderungen, unter
anderem anhand von Best-Practice-Beispielen, gemeinsam erarbeiten können.
Dass unsere Städte in den zunehmend heißer werdenden Sommermonaten
weiterhin lebenswert bleiben, ist eine große Herausforderung und berührt unter
anderem auch die Bereiche Raumordnung, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Aus diesem Grund hat das BMWSB im Sommer 2024 eine
Hitzeschutzstrategie vorgelegt, die die verschiedenen Handlungsfelder beschreibt, wie zum
Beispiel „Wassersensible Stadtentwicklung und Hitzevorsorge gemeinsam
gestalten“ und die Instrumente und Handlungsansätze nennt, die dem BMWSB zur
Unterstützung der handelnden Akteure bei der Gestaltung hitzeangepasster
Städte zur Verfügung stehen.
Alles in allem verbessern sich die Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft
inzwischen merklich: Das Zinsniveau für Wohnungsbaukredite ist zuletzt
wieder gesunken, der Anstieg der Baukosten hat sich deutlich verlangsamt. Ein
deutlicher Aufschwung der Bauwirtschaft ist im weiterhin angespannten
gesamtwirtschaftlichen Umfeld derzeit noch nicht erkennbar. Eine
Konjunkturbelebung im Laufe des Jahres 2025, ein stabiles Zinsniveau, teils spürbar
gesunkene Immobilienpreise und hohe Ersparnisse der privaten Haushalte dürften
jedoch mittelfristig einen Anstieg der Wohnungsbauinvestitionen bewirken.
Führende Experten und Wirtschaftsforschungseinrichtungen gehen davon aus, dass
sich im Jahr 2025 eine spürbare Trendwende bei der Baukonjunktur vollziehen
wird.
Das Volumen der Wohnungsbaukredite ist laut Daten der Bundesbank bereits
im Jahr 2024 wieder gestiegen. Zuletzt haben sich auch die Auftragszahlen
erholt. Für den November 2024 meldete das Statistische Bundesamt am 24.
Januar 2025 ein Plus von 7,9 Prozent im Vergleich zum Vormonat und ein Plus von
16,6 Prozent zum Vorjahresmonat. Die Trendwende zeigt sich beispielsweise in
Hamburg (das bereits die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen für das Jahr
2024 veröffentlicht hat). Demnach kam es gegenüber dem Vorjahr zu einem
Anstieg um rund 25 Prozent. Eine zentrale Rolle dürfte hierbei dem sozialen
Wohnungsbau zugekommen sein, denn gleichzeitig stieg die Anzahl der
bewilligten Neubau-Sozialmietwohnungen in Hamburg im Jahr 2024 um rund
30 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die grundsätzlich positiveren Aussichten stehen indes unter dem Vorbehalt,
dass der eingeschlagene transformative Weg der Baukostensenkung sowie der
Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung konsequent fortgesetzt wird.
Das BMWSB hat einen Großteil der Vereinbarungen des Koalitionsvertrages
für die 20. Wahlperiode im eigenen Verantwortungsbereich umgesetzt und in
den vergangenen Jahren wichtige Impulse gesetzt, um die deutsche
Bauwirtschaft auf ihrem transformativen Kurs hin zu mehr Produktivität, geringeren
Baukosten und innovativem klimagerechten Bauen zu unterstützen. In Zukunft
kommt es nun darauf an, dass erfolgversprechende innovative Technologien in
der Bau- und Wohnungswirtschaft größere Verbreitung finden.
Der Bedarf an neuen und bezahlbaren Wohnungen bleibt hoch, die
Modernisierung des Gebäudebestandes eine zentrale Aufgabe. Daher ist es erforderlich, in
der kommenden Wahlperiode mit dem BMWSB an die Arbeit der vergangenen
Jahre anzuknüpfen und den eingeschlagenen Weg konsistent fortzuführen.
Weitere Kraftanstrengungen aller Akteure und insbesondere eine Fortsetzung der
gemeinsamen Arbeit im Rahmen des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ sind
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel notwendig, damit sich die
positiven Ansätze und Entwicklungen weiter verwirklichen.
1. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung der 20. Wahlperiode im
Hinblick auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, in dieser Zeit
400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100 000 öffentlich
geförderte Wohnungen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Wie viele Wohnungen wurden in den einzelnen Jahren der amtierenden
Bundesregierung fertiggestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Baufertigstellungen konnten trotz widriger Rahmenbedingungen infolge
des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine dank der zielgerichteten
Wohnungspolitik der Bundesregierung stabil auf dem Vorkrisen-Niveau gehalten
werden.
Jahr Fertiggestellte Wohnungen
2021 293 393
2022 295 275
2023 294 399
Die Daten zu den Baufertigstellungen 2024 liegen voraussichtlich im Mai 2025
vor.
3. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den einzelnen Jahren der
amtierenden Bundesregierung erteilt?
Infolge der in der Antwort zu Frage 2 genannten widrigen Rahmenbedingungen
kam es zu einem Rückgang der Baugenehmigungszahlen. Die Bautätigkeit
konnte dennoch durch die Aktivierung von Projekten aus dem Bauüberhang
stabilisiert werden.
Der Bauüberhang enthält immer noch rund 826 800 genehmigte Wohnungen
und kann die Bautätigkeit damit weiter stabilisieren.
Jahr Genehmigte Wohnungen
2021 380 736
2022 354 162
2023 259 639
Die Jahresdaten für 2024 liegen voraussichtlich im Februar 2025 vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
4. Inwiefern hatten sich die Wohnungsbauziele der Bundesregierung im
Laufe der Wahlperiode geändert, wenn sich „die Wohnungsbauziele der
Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt sind, am
Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum orientieren“ (siehe Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10434), dieser Bedarf sich im
Laufe der Wahlperiode jedoch nachweislich dramatisch verändert hat
(de.statista.com/statistik/daten/studie/1452146/umfrage/entwicklung-de
s-wohnungsmangels-in-deutschland/#:~:text=Gem%C3%A4%C3%9F
%20einer%20Prognose%20des%20Zentralen,bis%20zu%20830.000%2
0Wohnungen%20fehlen)?
5. Wieso wurden die Wohnungsbauziele der Bundesregierung trotz des
gestiegenen Bedarfs nicht korrigiert?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Wohnungsbedarfe werden in der wissenschaftlichen Literatur sehr
unterschiedlich eingeschätzt. Insbesondere ist umstritten, ob sich, wie in der
genannten Quelle getan, Wohnungsbedarfe tatsächlich über die Zeit kumulieren lassen,
oder ob Wohnraumbedarfe auch wieder wegfallen, weil Haushalte ihre
Wohnentscheidungen an die Marktlage anpassen. Entsprechend kommen die auf dem
Markt verfügbaren Prognosen zu deutlich unterschiedlichen
Wohnungsbedarfen.
So schätzt das Forschungsinstitut empirica den kurzfristigen jährlichen
Neubaubedarf auf rund 300 000 Wohneinheiten (empirica-Paper Nummer 272,
Februar 2024), während das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) auf rund
370 000 Wohneinheiten pro Jahr kommt (IW-Report Nummer 39, Oktober
2024).
Das BMWSB hat beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
(BBSR) deshalb eine regionalisierte Wohnungsbedarfsprognose auf Grundlage
des Zensus 2022 in Auftrag gegeben, um eine eigene aktuelle Einschätzung der
Bedarfe zur Verfügung zu haben. Die Ergebnisse werden voraussichtlich im
März veröffentlicht werden.
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) hat die
Bundesregierung abweichend von den Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages und in konkreter Reaktion auf die Wohnungsbaukrise ergriffen,
und inwiefern haben diese Maßnahmen bereits nachweislich Erfolge
gezeigt?
Ergänzend zu den Maßnahmen des Koalitionsvertrags für mehr bezahlbaren
Wohnraum hat die Bundesregierung im Herbst 2022 im Bündnis bezahlbarer
Wohnraum ein umfassendes Maßnahmenpaket für eine Bau-, Investitions- und
Innovationsoffensive vereinbart. Darauf aufbauend wurde im Kontext des
Bündnis-Tags im Herbst 2023 durch die Bundesregierung ein zusätzliches
Maßnahmenpaket zur Unterstützung der Baukonjunktur und des Baus von
zusätzlichem Wohnraum vorgelegt. So konnte zum Beispiel im Zuge der
Umsetzung als eine Maßnahme im Rahmen des Wachstumschancengesetzes eine
degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) in Höhe von fünf Prozent
eingeführt werden. Zudem verzichtete die Bundesregierung als Reaktion auf die
schwierige Lage der Bau- und Immobilienwirtschaft auf die verbindliche
Einführung des Neubaustandards EH 40. Im Übrigen wurde am 6. November 2023
der „Bund-Länder-Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung“ von Bund und Ländern geschlossen, mit dem ebenfalls
zusätzliche Impulse für den Wohnungsbau gesetzt wurden. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke „Wohnungspolitische Bilanz der
Bundesrepublik Deutschland seit 2014“ auf Bundestagsdrucksache 20/14409
verwiesen.
7. Ist das BMWSB der Meinung, dass diese Bundesregierung in ihrer
Amtszeit genug unternommen hat, um die Wohnungsbaukrise zu
beenden?
Der Bundesregierung ist es mit ihrer zielgerichteten Wohnungspolitik
gelungen, die Baufertigstellungen in schwierigen Rahmenbedingungen auf dem
Vorkrisenniveau zu stabilisieren.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Weshalb bezeichnet die Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen den Wohnungsbau als „stabil“ (www.bmwsb.bun
d.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufe
rtigstellungen.html), wenn zwar die Zahl der fertiggestellten
Wohnungen der letzten drei Jahre gleichbleibend bei etwa 300 000
Wohneinheiten lag, gleichzeitig aber der Bedarf an Wohnraum signifikant auf
mittlerweile rund 800 000 (www.augsburger-allgemeine.de/politik/wohnun
gsbautag-habeck-zur-wohnungsbaukrise-muessen-noch-ein-bisschen-d
urchhalten-id70405676.html) angestiegen ist?
Die Bauministerin hat sich auf die Baufertigstellungen bezogen, die wie in der
Fragestellung zutreffend ausgeführt trotz widriger Rahmenbedingungen stabil
bei rund 300 000 Wohneinheiten geblieben sind.
Zu den Wohnungsbedarfen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
9. Wie viele Initiativen (bitte Gesetze und Verordnungen tabellarisch
auflisten) aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen wurden in der 20. Legislaturperiode abschließend erarbeitet,
und wie viele sind mittlerweile in Kraft getreten?
Hierzu wird auf die Gesamtdarstellung in Anlage 1 verwiesen.*
10. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung im sozialen Wohnungsbau
der 20. Wahlperiode, und an welchen konkreten Zahlen lässt sich ein
Aufschwung durch die „Rekordsumme“ an finanziellen Mitteln (www.
bmwsb.bund.de/SharedDocs/reden/Webs/BMWSB/DE/2024/2024013
0_haushaltrede.html) belegen?
11. Wie viele zusätzliche Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau
konnten durch die „Rekordsumme“ errichtet werden?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat in dieser Wahlperiode eine grundlegende Kehrtwende
in der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus vollzogen: Von 2022 bis 2028
sind gemäß der aktuellen Finanzplanung Finanzhilfen des Bundes an die
Länder in Höhe von rund 21,65 Mrd. Euro für den Bau und die Modernisierung
von Sozialwohnungen vorgesehen.
Die strategische Neuausrichtung des sozialen Wohnungsbaus zeigt bereits jetzt
Wirkung: Im Jahr 2023 ist die Zahl der geförderten Wohneinheiten um knapp
21 Prozent gegenüber 2022 auf 49 591 gestiegen – trotz der schwierigen Lage
im Baugewerbe.
Dabei konnte in allen Fördersegmenten ein Anstieg beobachtet werden.
Der soziale Wohnungsbau ist damit zum Stabilitätsanker für die Bau- und
Immobilienwirtschaft geworden und etabliert sich wieder als attraktives
Marktsegment für breite Investorengruppen.
Für weitere Informationen zu den Förderergebnissen im Kalenderjahr 2023
wird auf den Bericht „Förderergebnisse Sozialer Wohnungsbau 2023“, der auf
der Webseite des BMWSB veröffentlicht ist, verwiesen (www.bmwsb.bund.de/
SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/sozialer-wohnungsbau/kernergebni
sse-swb-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
12. Bei wie vielen der 49 430 im sozialen Wohnungsbau geförderten
Wohneinheiten im Kalenderjahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/SharedDo
cs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellunge
n.html) handelt es sich um neu fertiggestellte Wohneinheiten, und wie
verhält sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren 2021 bis 2023?
Im Kalenderjahr 2023 wurden nach Angaben der Länder bundesweit insgesamt
49 591 Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert,
darunter 23 115 Neubau-Mietwohnungen.
Im Kalenderjahr 2022 wurden nach Angaben der Länder bundesweit insgesamt
41 066 Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert,
darunter 22 602 Neubau-Mietwohnungen.
Im Kalenderjahr 2021 wurden nach Angaben der Länder bundesweit insgesamt
44 880 Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus gefördert,
darunter 21 582 Neubau-Mietwohnungen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14964 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Hinsichtlich der geförderten Neubau-Mietwohnungen ist demnach ein stetiger
Anstieg zu verzeichnen.
Für weitere Informationen zu den Förderergebnissen im Kalenderjahr 2023
wird auf den Bericht „Förderergebnisse Sozialer Wohnungsbau 2023“, der auf
der Webseite des BMWSB veröffentlicht ist, verwiesen (www.bmwsb.bund.de/
SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/sozialer-wohnungsbau/kernergebni
sse-swb-2023.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
13. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Förderung im sozialen
Wohnungsbau pro Wohneinheit bzw. Maßnahme und im Vergleich zu
den Vorjahren 2021 bis 2023?
Aus dem Berichtswesen der Länder im Rahmen der
Verwaltungsvereinbarungen Sozialer Wohnungsbau gehen die erfragten Informationen nicht hervor.
14. Wie hoch war der Anteil der Eigenheimförderung im Rahmen des
sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2021 bis 2024?
In den Kalenderjahren 2022 und 2023 betrug der Anteil der geförderten
Wohneinheiten im Bereich „selbstgenutztes Wohneigentum“, gemessen an allen
geförderten Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau, basierend auf Angaben der
Länder, jeweils gut 17 Prozent. Im Kalenderjahr 2021 lag dieser Anteil bei rund
21 Prozent.
Für das Kalenderjahr 2024 liegen der Bundesregierung die Berichte der Länder
über das Fördergeschehen im sozialen Wohnungsbau noch nicht vor.
15. Wie viele Wohnungen befanden sich in den letzten fünf Jahren im Bau
(bitte die jeweiligen Jahre tabellarisch darstellen)?
In der folgenden Tabelle werden die Wohnungen in neu errichteten Gebäuden
aus dem Bauüberhang dargestellt, die sich jeweils zum Stichtag 31. Dezember
im Bau befanden.
Jahr Wohnungen im Bau
2019 386 066
2020 402 889
2021 439 109
2022 462 858
2023 390 907
16. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung bezüglich des im
Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen,
für „Junges Wohnen“ und Wohnen für Auszubildende?
17. Wie viele Wohneinheiten verteilt auf wie viele Projekte wurden im
Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ bis heute bundesweit
genehmigt, und wie viele Wohneinheiten entfallen dabei auf das Wohnen mit
sozialpädagogischer Betreuung?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Im Kalenderjahr 2023 wurden nach Angaben der Länder insgesamt 4 176
Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende gefördert. Das entspricht
einem Anstieg von 135 Prozent im Vergleich zum Kalenderjahr 2022. Das ist
ein Erfolg für die Wohnraumversorgung dieser Zielgruppen und zeigt die
Wichtigkeit des Sonderprogramms Junges Wohnen.
Seit dem Inkrafttreten der ersten Verwaltungsvereinbarung Junges Wohnen am
24. März 2023 haben die Länder neue Förderrichtlinien erlassen, bestehende
Förderrichtlinien überarbeitet oder arbeiten an neuen Förderrichtlinien für das
Junge Wohnen.
Für das Programmjahr 2024 planen die Länder die Förderung von 9 686
Wohnheimplätzen im Rahmen des Jungen Wohnens, darunter der Neubau/Ersterwerb
von 7 126 Wohnheimplätzen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, auf wie viele
Projekte sich die geförderten Wohneinheiten verteilen oder wie viele der
geförderten Wohneinheiten auf das Wohnen mit sozialpädagogischer Betreuung
entfallen.
18. Inwiefern wurde im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in
der 20. Wahlperiode die Arbeit der Baukostensenkungskommission aus
der 19. Wahlperiode fortgesetzt?
Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat von Frühjahr bis Herbst 2022 mit
allen Bündnis-Mitgliedern ein Gesamtkonzept für eine Bau-, Investitions- und
Innovationsoffensive erarbeitet und dabei im Themenfeld 2 „Begrenzung der
Baukosten“ zahlreiche Maßnahmen entwickelt, die an die Arbeit der
Baukostensenkungskommission aus der 19. Wahlperiode anknüpfen und seitdem
laufend umgesetzt werden.
19. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser
Wahlperiode getroffen, und inwiefern waren diese aus Sicht der
Bundesregierung erfolgreich?
Das Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat als zentrale Dialogplattform der
Wohnungsbaupolitik ein Programm erstellt, welches sich im Themenfeld 2 mit der
Begrenzung der Baukosten befasst und Maßnahmen festhält, die von Bund,
Ländern und Bündnispartnern umzusetzen sind.
Im Folgenden werden exemplarisch Maßnahmen aufgeführt:
– Das im Zuge des Innovationsprogramms Zukunft Bau neue
„Modellvorhaben für Innovationen im Gebäudebereich“ soll vermehrt neuartige und
bislang nicht marktübliche Lösungsansätze für das klimaneutrale,
klimaangepasste, energieeffiziente, ressourcenschonende und bezahlbare Bauen
etablieren und einen Impuls für die allgemeine Planungs- und Baupraxis
liefern (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 20). (Bündnis-Maßnahme 2.3)
– Eine Machbarkeitsstudie zur Berücksichtigung von Klimafolgekosten ist im
Forschungsprogramm Zukunft Bau berücksichtigt und beauftragt. Der
Abschluss und die Vorlage von Ergebnissen der Machbarkeitsstudie ist zu
April 2025 geplant. (Bündnis-Maßnahme 2.4)
– Mit der Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares Bauen 2.0“ des
Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.
(GdW) ist ein bedeutender Schritt zur Förderung kostengünstigen und
schnellen Wohnungsbaus in Deutschland gelungen. Ein Jahr nach
Abschluss der Rahmenvereinbarung zeigt sich, dass diese Neufassung im
Vergleich zur 1.0-Version wesentliche Fortschritte erzielt hat. Bereits 2 500
Wohnungen wurden aus der Neuauflage abgerufen, und weitere 2 500
Wohneinheiten sind bei den Anbietern angefragt. Soweit es zur Realisierung
aller angefragten Projekte kommt, bringt die Rahmenvereinbarung 2.0 in
ihrem ersten Jahr mehr Wohnungen auf den Weg als die vorlaufende erste
Rahmenvereinbarung über ihre gesamte fünfjährige Laufzeit hinweg.
(Bündnis-Maßnahme 2.17)
– Um im direkten Austausch mit potenziellen Investoren Vorurteile gegenüber
der seriellen Bauweise abzubauen, wurde in enger Zusammenarbeit mit
dem GdW und der Bundesstiftung Bauakademie eine begleitende
Veranstaltungsreihe im Rahmen der Bündnis-Investorenkonferenzen zum
Themenkomplex „Serielles, modulares und systemisches Bauen“ konzipiert, die als
Netzwerkkonferenz des BMWSB in unterschiedlichen Regionen
Deutschlands stattfindet. (Bündnis-Maßnahme 2.19)
Flankierend haben die für das Bauordnungsrecht zuständigen Länder aus der
gemeinsamen Bündnisarbeit heraus in ihrer Bauministerkonferenz in den
letzten beiden Jahren eine Vielzahl an Beschlüssen zur Änderung der gemeinsamen
Musterbauordnung vereinbart, die die Spielräume für einfaches und
experimentelles Bauen im Bauordnungsrecht erweitern.
Weitere Maßnahmen sind als unmittelbare Fortsetzung der Empfehlungen der
Baukostensenkungskommission in der Antwort zu Frage 20 beschrieben.
Zu den Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen zur Begrenzung von
Baukosten können keine quantitativen Aussagen gemacht werden, da die Entwicklung
der Baukosten von sehr vielen Faktoren abhängt (zum Beispiel Energiekosten,
Lohnkosten, Kosten für diverse notwendige Produkte und Dienstleistungen).
Zudem wirken sich manche der Maßnahmen erst während der konkreten
baulichen Umsetzung aus.
20. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser
Wahlperiode getroffen, die sich dabei auf die Vorarbeiten der
Baukostensenkungskommission zurückführen lassen?
Die Empfehlungen der Baukostensenkungskommission (Endbericht vom
November 2015) sind in die Arbeit des Bündnisses für bezahlbares Wohnen
eingegangen.
Einige sind nachfolgend exemplarisch aufgeführt und um aktuelle Maßnahmen
dieser Wahlperiode ergänzt:
a. Es sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, heutige marktbedingte
Standards (anerkannter Stand der Technik) zu unterschreiten und lediglich
den gesetzlichen Mindeststandard zu erfüllen (rechtssichere Vereinbarung).
Die Bundesregierung hat den sogenannten Gebäudetyp E besonders
gefördert. Gemeinsam mit Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum
wurde die „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp-E“ erarbeitet und
veröffentlicht. Diese unterstützt die Baupraxis, indem sie über die
Vereinbarung von rechtssicheren Abweichungen von den anerkannten Regeln der
Technik anhand von konkreten Beispielen aufklärt und
Vertragsformulierungen an die Hand gibt. Verschiedene Länder haben diese Initiative des
Bündnisses für bezahlbares Wohnen bereits aufgegriffen und eigene
Vorschläge für kostenreduziertes und vereinfachtes Bauen vorgestellt, jüngst
Hamburg.
b. Aufgrund des gestiegenen Anteils von Anlagen der technischen
Gebäudeausrüstung sollte eine Überprüfung der linearen Absetzung für
Abnutzungen (Normal-AfA) für Gebäude vorgenommen werden.
Mit der Anhebung des linearen Abschreibungssatzes für neue Wohngebäude
von zwei auf drei Prozent zum 1. Januar 2023 ist ein verbesserter Anreiz
geschaffen worden. Ergänzend wurde durch eine neue degressive AfA
zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2028 von jährlich fünf
Prozent für Wohngebäude ein weiterer Beitrag zur Stabilisierung der Bau-
und Immobilienbranche geleistet.
c. Die Bauforschung sollte sich stärker dem Thema des kostengünstigen
Bauens widmen.
Siehe Antwort zu Frage 19, Maßnahme 2.3 „Modellvorhaben für
Innovationen im Gebäudebereich“
d. Möglichkeit, eine Nachverdichtung von Wohnsiedlungen, Brachflächen und
Baulücken anzustreben.
Aus der Bündnisarbeit heraus sind von den Ländern bauordnungsrechtliche
Erleichterungen auf den Weg gebracht worden, um schneller und einfacher
mehr Wohnraum im Bestand schaffen zu können. So wurden in den meisten
Bundesländern erweiterte Möglichkeiten geschaffen, um bei der
Nachverdichtung im Innenbereich von Abstandsflächenregelungen abzuweichen,
insbesondere wenn bei Aufstockungen, Ersatzneubau oder
Nutzungsänderungen bauordnungsrechtlich größere Abstandsflächen notwendig wären.
Darüber hinaus wird auf den im September 2024 beschlossenen Entwurf
eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung verwiesen,
der die Möglichkeiten von Nachverdichtung ausweitet.
e. Für bauliche Lösungen, die Barrieren beseitigen oder verringern, sollten
abgestufte Mindeststandards festgelegt werden.
Flankierend zu den Maßnahmen der Länder unterstützte die
Bundesregierung mit dem KfW-Förderprogramm „Altersgerechter Umbau“ Bürgerinnen
und Bürger im Jahr 2023 mit 75 Mio. Euro und im Jahr 2024 mit 150 Mio.
Euro Programmmitteln dabei, ihre eigenen vier Wände barrierefrei
umzubauen und zu modernisieren.
Zusätzlich wird Barrierefreiheit auch im Sozialen Wohnungsbau, durch die
Städtebauförderung, in den Programmen „Klimafreundlicher Neubau“
(KFN) und „Wohneigentumsförderung für Familien“ (WEF) sowie in der
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geschaffen, um die
Wiederverwertbarkeit von Baustoffen zu verbessern?
Der Bund fördert das nachhaltige Bauen und die Nachhaltigkeitszertifizierung
als Instrument der Qualitätssicherung. Die Förderung erfolgt seit 1. Juli 2021
im Rahmen der Nachhaltigkeitsklasse der Bundesförderung für effiziente
Gebäude (BEG) und seit 1. März 2023 im Rahmen des Förderprogramms
Klimafreundlicher Neubau (KFN). In beiden Fällen ist die Auszeichnung des
Bauvorhabens mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eine
Fördervoraussetzung. Einem Nichtwohngebäude darf nur QNG-PREMIUM zuerkannt
werden, wenn ein erheblicher Recyclinganteil verwendet wurde.
Bei den Bauforschungsaktivitäten wurde in dieser Legislaturperiode ein
Schwerpunkt auf die Wiederverwendbarkeit von Bauteilen und
Wiederverwertbarkeit (Recycling) gelegt und eine ressortübergreifende Koordination initiiert.
Exemplarisch hierfür steht die Weiterentwicklung der Rohstoffindikatoren zur
Erhöhung der Messbarkeit der Ressourceneffizienz sowie die Entwicklung
eines Zirkularitätsindex im Rahmen der Initiative Zukunft Bau des BMWSB.
Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen Holzbauinitiative der
Bundesregierung soll das kreislaufgerechte Bauen mit Holz und anderen nachwachsenden
Rohstoffen als wichtiger Beitrag für ein klimafreundliches und
ressourceneffizientes Bauen gestärkt werden.
22. Wie sieht die Bilanz der Bundesregierung im Hinblick auf die
Umsetzung der im Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Umsetzungs- und
Genehmigungsbeschleunigung vereinbarten Maßnahmen aus?
Die letzte Gesamtbilanz der Umsetzung des Pakts für Planungs-,
Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern aus dem
Herbst 2024 zeigt: Bund und Länder haben mit insgesamt 83 Prozent ihrer über
150 Aufträge aus dem Pakt begonnen und davon 38 Prozent bereits vollständig
umgesetzt. Damit sind rund vier von fünf Vorhaben des Beschleunigungspaktes
bereits umgesetzt oder in Arbeit. Einen nach Themengebieten differenzierten
Umsetzungsstand enthält auch der öffentlich zugängliche erste
Monitoringbericht der Bundesregierung und der Länder (Stand: 18. Juni 2024), abrufbar
unter www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2293176/fd6633514b696
c79ceaba8c5b35f91eb/2024-06-20-mpk-planungsbeschleunigung-bericht-data.
pdf?download=1.
Aktuell wird die fachliche Umsetzung des Paktes auf Arbeitsebene fortgeführt.
23. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit seriellem Bauen die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, durch die Bundesregierung befördert?
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Eine zentrale Initiative war die Einrichtung des Runden Tisches zum seriellen,
modularen und systemischen Bauen sowie einer Geschäftsstelle bei der
Bundesstiftung Bauakademie, um praxisorientierte Lösungen für effizientes Bauen
zu entwickeln. Hier wurden in einem gemeinsamen Arbeitsprozess mit
zahlreichen Stakeholdern und Wirtschaftsvertretern 39 Maßnahmen vereinbart, die in
verschiedenen Umsetzungsgruppen umgesetzt werden.
Außerdem wurde die GdW-Rahmenvereinbarung „Serielles und modulares
Bauen 2.0“ eingeführt, die den angeschlossenen Wohnungsunternehmen den
Abruf standardisierter Baukonzepte ermöglicht, um Projekte schneller und
kostengünstiger umzusetzen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
Ergänzend dazu erfolgen in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und
Ländern Schritte zur Harmonisierung des Bauordnungsrechts. Ein wichtiges
Element ist dabei die Einführung der Typengenehmigung, die Bauvorhaben
beschleunigt und den Einsatz standardisierter Module beziehungsweise
Bauteilelemente stärkt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Zudem wurden Förderprogramme eingeführt, die zinsgünstige Kredite mit
einer Zinsverbilligung zur Verfügung stellen, um den klimafreundlichen und
bezahlbaren Wohnungsbau zu fördern.
All diese Maßnahmen zielen darauf, durch innovative Bauansätze, wie dem
seriellen Bauen, und gezielte Förderungen den Wohnungsbau wirtschaftlicher
und zukunftsfähiger zu gestalten.
24. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung,
modulares und serielles Bauen und Sanieren durch Typengenehmigungen
zu beschleunigen, umgesetzt?
Die Zuständigkeit für Typengenehmigungen liegt bei den Ländern, die diese in
ihren Landesbauordnungen zwischenzeitlich verankert haben. Um die Effizienz
und Anwendung zu fördern, hat der Bund ein Forschungsprojekt initiiert, das
bestehende Hemmnisse und Hürden bei der Anwendung untersucht und
Handlungsempfehlungen zur besseren Nutzung von Typengenehmigung erarbeitet.
Ziel ist es, die Verfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen, um so den
Wohnungsbau und die Sanierung voranzubringen. Der Bund steht dabei im
engen Austausch mit Ländern und Fachverbänden.
25. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, befördert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 24 verwiesen.
26. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Digitalisierung die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, befördert?
Die von BIM (Building Information Modeling) Deutschland bereitgestellten
Informationen und Produkte stehen dem Wohnungsbau und der gesamten
Wertschöpfungskette Bau kostenfrei zur Verfügung.
27. Warum scheiterte aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf zur
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes im Bundesrat, und warum ist
der Gesetzentwurf nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht im
Vermittlungsausschuss behandelt worden, welche negativen Folgen
resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus einer Verspätung des
Gesetzes?
Das Hochbaustatistikgesetz sieht eine höherfrequente und detailliertere
Bautätigkeitstatistik verbunden mit einer Digitalisierung der Meldewege vor. Die
Länder haben im Bundesrat insbesondere Bedenken hinsichtlich eines erhöhten
Aufwands in der Umstellungsphase vorgebracht, da ihre Digitalisierung aus
ihrer Sicht noch nicht ausreichend fortgeschritten war.
Das Gesetz hätte einen Beitrag zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger von
Bürokratie in Höhe von rund 51 000 Stunden jährlich bzw. der Wirtschaft um
770 000 Euro jährlich bedeutet. Auch die Länder wären nach der erfolgreichen
Umstellung jährlich um rund 940 000 Euro Erfüllungsaufwand entlastet
worden. Diese Zahlen wurden vom Normenkontrollrat bestätigt.
Ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2025 hätte bedeutet, dass nach
einer Übergangsphase ab 2026 die besseren Daten zur Verfügung gestanden
hätten. Damit hätte die Bautätigkeit wesentlich besser beobachtet werden
können, da zum Beispiel Daten zu Baubeginnen oder zu Baufertigstellungen im
sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestanden hätten.
Ein Inkrafttreten der Änderung des Hochbaustatistikgesetzes zum 1. Januar
2025 hätte den Ländern zudem eine längere Übergangsphase zur Umstellung
auf die neuen Meldewege und Statistiken verschafft, da nun voraussichtlich mit
kurzer Frist zeitnah entsprechende Vorgaben der EU-Ebene umgesetzt werden
müssen.
Aus Sicht der Bundesregierung wäre eine Einigung daher wünschenswert
gewesen.
Über die Terminierung von Sitzungen und die Tagesordnung entscheidet der
Vermittlungsausschuss eigenständig.
28. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Entbürokratisierung die Kosten für den
Wohnungsbau zu senken, befördert?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19, 20, 24 bis 26 und 73 verwiesen.
29. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung fast
drei Jahre benötigt hat, um den Entwurf für eine Baugesetzbuch-
Novelle (BauGB-Novelle) in den Deutschen Bundestag einzubringen?
30. Ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BauGB-Novelle aus
Sicht des BMWSB gescheitert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
31. Welche negativen Folgen resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus
einer Verspätung der Novelle?
Die Fragen 29 bis 31 werden gemeinsam beantwortet.
Das Baugesetzbuch ist in der zu Ende gehenden Legislaturperiode vielfach
novelliert worden, um besonders dringlichen Anliegen zu entsprechen (Stärkung
des Ausbaus der Windenergie, Verlängerung Sonderregelung
Flüchtlingsunterbringung, Wiederaufbauklausel). Der mit der Fragestellung mutmaßlich
angesprochene Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten
Stadtentwicklung ist parallel zu den genannten Novellierungen sorgfältig vorbereitet
worden, unter anderem durch Expertengespräche und ein Planspiel, und im
September 2024 von der Bundesregierung beschlossen worden. Im November
2024 hatte die Bundesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des
Bundesrates zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dem Deutschen Bundestag
lagen somit alle erforderlichen Beratungsunterlagen vor.
32. Was waren die maßgebenden Gründe, den beim Baugipfel im
September 2023 angekündigten und noch im Jahre 2023 als Formulierungshilfe
den regierungstragenden Fraktionen vorgelegten Bau-Turbo nicht im
Kabinett zu beschließen, sondern durch die Fraktionen aus der Mitte
des Deutschen Bundestages einzubringen, was nachweislich gescheitert
ist?
Die Regierungsfraktionen hatten das BMWSB gebeten, eine
Formulierungshilfe zur Verfügung zu stellen, die von ihnen als Gesetzentwurf eingebracht
werden kann. Dieser Bitte ist das BMWSB nachgekommen und hat einen Entwurf
übermittelt, der innerhalb der Bundesregierung abgestimmt war und dem eine
Anhörung der Länder und Verbände zugrunde gelegen hat. Diese Formulierung
ist, lediglich mit Anpassung der Befristung, ansonsten unverändert, vom
Bundeskabinett am 4. September 2024 im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
integrierten Stadtentwicklung auch formal beschlossen worden.
33. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung angestoßen,
um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zusätzliche Bauflächen zu
mobilisieren, und wurde aus Sicht der Bundesregierung dieses Ziel
erreicht?
Es wird auf den in der Antwort zu Frage 29 genannten Gesetzentwurf
verwiesen. Überdies wird darauf hingewiesen, dass im Juni 2021 das
Baulandmobilisierungsgesetz in Kraft getreten ist.
34. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Nachhaltigkeitsziel der
Bundesrepublik Deutschland bei der Flächeninanspruchnahme
hinterlegt, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde?
Die Federführung für das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik bei der
Flächeninanspruchnahme liegt innerhalb der Bundesregierung beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV).
Mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, mit der
Klimaanpassungsstrategie des Bundes sowie mit der Vorlage des ersten Aktionsplans zur
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt 2030 wurde die Umsetzung der
in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verankerten Flächensparziele in der
20. Wahlperiode weiter vorangebracht und durch konkrete Maßnahmen
untersetzt. Ein weiteres Element ist die Ausschöpfung der Möglichkeit des
Flächensparens durch Mehrfachnutzung von Flächen. Auch die am 29. Januar 2025 im
Kabinett beschlossene Weiterentwicklung der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie benennt das Ziel (Indikator 11.1.a), den Flächenverbrauch auf
durchschnittlich unter 30 Hektar pro Tag bis 2030 zu senken.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus durch die Vorlage des Entwurfs eines
Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung sowie des Entwurfs
eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen
Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am
selben Standort Verbesserungen hinsichtlich der Flächensparsamkeit
angestrebt.
35. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Einführung eines
Innenentwicklungsmaßnahmengebietes zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Ampelregierung am 6. November 2024?
Zur Umsetzung des Prüfauftrags aus dem Koalitionsvertrag hat das BMWSB
im Jahr 2023 ein Forschungsprojekt durchgeführt. Dabei wurde durch das
BBSR untersucht, inwieweit unbebaute und mindergenutzte Flächen im
Innenbereich von den Kommunen durch das städtebaurechtliche Instrumentarium
ausreichend mobilisiert werden können, welche Umsetzungsprobleme bestehen
und ob das Instrumentarium ergänzt werden sollte. In diesem Zusammenhang
wurde insbesondere ein Handlungsbedarf im Hinblick auf die Einführung einer
Innenentwicklungsmaßnahme als gebietsbezogene Bauverpflichtung für dispers
im Gemeindegebiet verteilte Grundstücke geprüft und untersucht, inwiefern
diese im Vergleich zum mit dem Baulandmobilisierungsgesetz eingeführten
informellen Innenentwicklungskonzept nach § 176a des Baugesetzbuches
(BauGB) wirken könnte (www.deutscher-verband.org/aktivitaeten/projekte/inst
rumente-der-innenentwicklung.html). Im Ergebnis wurde im Entwurf eines
Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung der Baugesetzbuch-
Novelle vorgeschlagen, in § 176 BauGB einen neuen Absatz 10 einzuführen,
mit dem die Gemeinde ermächtigt werden sollte, durch Satzung mehrere
Baugebotsverfahren zusammenfassen zu können (vgl. Bundestagsdrucksache
20/13091: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten
Stadtentwicklung; siehe auch die Antworten zu den Fragen 29 ff.).
36. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich des erneut
eingerichteten Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum?
37. Inwieweit sind die im Bündnis vereinbarten 187 Maßnahmen umgesetzt
worden?
38. Welche der 187 Maßnahmen im Bündnis wurden nicht umgesetzt, und
was waren die konkreten Gründe, und wie wirkt sich die
Nichtumsetzung auf das Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, aus?
Die Fragen 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Die im Bündnis bezahlbarer Wohnraum im Herbst 2022 vereinbarten Bündnis-
Maßnahmen der „Bau-, Investitions- und Innovationsoffensive“ konnten
nahezu vollständig umgesetzt oder weitreichend bearbeitet werden. Es wird auf den
Bilanzbericht des BMWSB zu den Ergebnissen der Umsetzung des
Maßnahmenpakets für eine „Bau- Investitions- und Innovationsoffensive“ des
Bündnisses bezahlbarer Wohnraum verwiesen, veröffentlicht am 26. November 2024:
www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentli
chungen/wohnen/buendnis-bilanz-2024.html.
39. Was waren die maßgeblichen Gründe, weshalb die Bundesregierung
über ein Jahr gebraucht hat, um nach dem entsprechenden
grundsätzlichen Beschluss beim Baugipfel im September 2023 eine
gesetzgeberische Initiative im Bauvertragsrecht für die zivilrechtliche Ausgestaltung
von Verträgen nach dem Gebäudetyp E im Kabinett zu beschließen?
Das „Bündnis bezahlbarer Wohnraum“ hat bei seiner Spitzenrunde im
September 2023 keine Beschlüsse zu gesetzgeberischen Initiativen des Bundes zum
Gebäudetyp E gefasst.
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung für zusätzliche Investitionen in den
Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum und zur wirtschaftlichen
Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft vom September 2023 sieht
zum „Gebäudetyp E“ daher ebenfalls keine gesetzgeberischen Maßnahmen des
Bundes vor.
Die Bundesregierung hatte sich jedoch verpflichtet, in Absprache mit den
Partnern des Bündnisses eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“
vorzulegen (vgl. www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWS
B/DE/Massnahmenpaket-bauen/massnahmenpaket-artikel.html unter Ziffer 8).
Diese Leitlinie ist auf Webseite des BMWSB veröffentlicht.
Über die Beschlüsse des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ und das
Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum „Gebäudetyp E“ hinaus hat die
Bundesregierung im November 2024 den Entwurf eines Gesetzes zur
zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) vorgelegt (vgl.
Bundestagsdrucksache 20/13959). Die bei der Erarbeitung eines Entwurfs für
ein Gebäudetyp-E-Gesetz zu berücksichtigenden rechtlichen und finanziellen
wie auch tatsächlichen Interessen der betroffenen Personen- und Berufsgruppen
sind vielfältig und zum Teil konträr zueinander (Architekten/Ingenieure als
Planer, Bauunternehmen, Bauträger einerseits, private Bauherrinnen und
Mieterinnen andererseits).
Um diese Interessen bestmöglich in Ausgleich zu bringen, hat das BMJ eine
Arbeitsgruppe einberufen, die von Januar bis März 2024 getagt hat. Daran hat
sich die Erarbeitung eines Referentenentwurfs, die Beteiligung der Länder und
Verbände, die Auswertung der Stellungnahmen und die Abstimmung des
Regierungsentwurfs im Ressortkreis angeschlossen.
40. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für einen
Gebäudetyp E in der laufenden Wahlperiode gescheitert?
Das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur
zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) ist in der
laufenden Wahlperiode bisher nicht abgeschlossen worden.
Der Bundesrat hat in seiner 1049. Sitzung am 22. November 2024 zu dem
Gesetzentwurf eine Stellungnahme nicht beschlossen (Bundesratsdrucksache
555/24 (Beschluss)).
Der Gesetzentwurf wurde mit Zuleitungsschreiben vom 27. November 2024
sodann dem Bundestag zugeleitet (vgl. Bundestagsdrucksache 20/13959, S. 4),
wo er sich derzeit zur weiteren Beratung befindet.
41. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
und mit den Ländern hatte die im Koalitionsvertrag und auch beim
Baugipfel am 25. September 2023 vereinbarte flexiblere Gestaltung der
Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag), um Bürgerinnen und
Bürgern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu
erleichtern, zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6.
November 2024?
42. Welche Gründe waren maßgebend, dass im Kontext von Frage 41 kein
Einvernehmen mit den Ländern getroffen werden konnte?
Die Fragen 41 und 42 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMF hat den Ländern auf Fachebene einen Vorschlag für eine
Länderöffnungsklausel zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes bei Erwerb
selbstgenutzten Wohneigentums vorgelegt und erörtert. Das Meinungsbild zu einer
solchen Flexibilisierung der Grunderwerbsteuer ist in den Ländern
unterschiedlich und teils gegensätzlich. Dementsprechend haben bisherige Anträge im
Bundesrat keine Mehrheit gefunden (zuletzt Antrag 1 der Länder Bayern und
Hessen zum JStG 2024, Bundesratsdrucksache 369/24). Da eine Änderung des
Grunderwerbsteuergesetzes der Zustimmung des Bundesrats bedarf, ist eine für
die überwiegende Mehrheit der Länder tragfähige Lösung zu finden.
43. Bewertet die Bundesregierung die Änderungen in der Abgabenordnung
als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu
erfüllen, mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit eine Dynamik in den
Wohnungsbau zu bekommen, nachdem sowohl im Koalitionsvertrag als
auch noch beim Baugipfel am 25. September 2023 neben
Steuervorteilen auch Investitionszuschüsse bzw. Investitionszulagen vereinbart
waren?
44. Was waren die maßgebenden Gründe dafür, dass die vereinbarten
Investitionszuschüsse nicht bereitgestellt wurden?
Die Fragen 43 und 44 werden gemeinsam beantwortet.
Mit der neuen Wohngemeinnützigkeit (NWG) hat die Bundesregierung einen
Startpunkt für ein neues, wichtiges Marktsegment gesetzt, das den sozialen
Wohnungsbau und die vielfältigen passgenauen Förderkulissen des BMWSB
ergänzt. Bereits mit dieser Änderung wurden die Rahmenbedingungen für eine
gemeinnützige Vermietung von Wohnraum erheblich verbessert.
Im Rahmen der Förderung des sozialen Wohnungsbaus können auch NWG-
Unternehmen Fördermittel erhalten.
45. Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den
vorhergehenden Fragen das Wort „Dynamik“, bzw. mit welchen konkreten
Zahlen würde sie in der Zukunft von einer erfolgreichen neuen
Wohngemeinnützigkeit sprechen?
Bereits die Wiedereinführung eines dauerhaft mietpreis- und
belegungsgebundenen Sektors auf dem Mietwohnungsmarkt stellt einen Erfolg der neuen
Wohngemeinnützigkeit dar. Die gemeinnützige Vermietung von Wohnraum
wird mit den Änderungen der Abgabenordnung ermöglicht. Ein Erfolg der
Wohngemeinnützigkeit lässt sich noch nicht an konkreten Zahlen festmachen.
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Reaktion innerhalb der
etablierten Wohnungswirtschaft auf diese neue Wohngemeinnützigkeit, die laut
Koalitionsvertrag ergänzt, aber nicht benachteiligt werden sollte?
Die Reaktion der etablierten Wohnungswirtschaft bestätigt, dass das Ziel einer
Ergänzung und Nicht-Benachteiligung der Wohnungswirtschaft erreicht wurde.
47. Inwiefern ist die Bundesregierung dem Ziel, die Wohnungs- und
Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, in dieser Wahlperiode
nähergekommen, und welche konkreten Maßnahmen wurden dazu unternommen?
Zur Erreichung des Ziels, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu
beenden, hat das Bundeskabinett am 24. April 2024 den ersten Nationalen
Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet. Mit dem Nationalen Aktionsplan
gegen Wohnungslosigkeit liegt erstmals ein bundesweiter Handlungsleitfaden
vor, der die gemeinschaftlichen Anstrengungen aller staatlichen Ebenen
verbindet und Impulsmaßnahmen des Bundes beschreibt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 49 verwiesen.
48. Inwieweit hat die Bundesregierung mit welchen konkreten Maßnahmen
die Kommunen bei diesem Aufgabenfeld unterstützt?
Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit wurden erstmals
Leitlinien entwickelt, die auch auf kommunaler Ebene die Akteure dabei
unterstützen, zielgerichtete Maßnahmen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit
zu ergreifen.
Zudem wirken die kommunalen Spitzenverbände sowie einzelne Städte und
Gemeinden an allen Gremien des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit
mit und bringen ihre Expertise in die Beratungen ein.
Mit der Erarbeitung von Bundesempfehlungen zu Standards der
ordnungsrechtlichen Unterbringung unterstützt der Bund zudem die Kommunen dabei,
menschenwürdige Unterkünfte für in Wohnungsnot befindliche Menschen
anzubieten.
Im Übrigen wird auf den vom Bundeskabinett im Januar 2025 beschlossenen
2. Wohnungslosenbericht der Bundesregierung verwiesen.
49. Welche Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit wurden bereits umgesetzt?
Auf Bundesebene ist beim BBSR eine Kompetenzstelle zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit eingerichtet worden.
Des Weiteren enthält der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
Impulsmaßnahmen, die die Bundesregierung unternimmt, um im Rahmen seiner
grundgesetzlichen Möglichkeiten einen Beitrag zur Beendigung von
Wohnungslosigkeit zu leisten. Diese befinden sich in der Umsetzung. Im Übrigen
wird auf den vom Bundeskabinett im Januar 2025 beschlossenen 2.
Wohnungslosenbericht der Bundesregierung verwiesen.
50. Wie viele Menschen konnten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
gegen Wohnungslosigkeit bis Ende 2024 erfolgreich dauerhafte
Unterkünfte vermittelt werden, und wie wurden diese Vermittlungen auf
Bundes- und Länderebene dokumentiert und evaluiert?
Nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung sind in Deutschland für die
Vermittlung von Wohnraum für wohnungslose Menschen die Kommunen
zuständig. Sie tun dies im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung
unabhängig und eigenverantwortlich ohne Weisungen von übergeordneten Stellen. Der
Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit hat das Ziel, die zuständigen
Stellen auf freiwilliger Basis in ihrer Arbeit zu unterstützen. Im Übrigen wird
auf den vom Bundeskabinett im Januar 2025 beschlossenen 2.
Wohnungslosenbericht der Bundesregierung verwiesen. Eine darüberhinausgehende
Dokumentation oder Evaluation der Aktivitäten der Kommunen erfolgt durch den Bund
derzeit nicht.
51. Welche konkreten Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit wurden bis Ende der Ampelregierung vollständig
umgesetzt, und welche dieser Maßnahmen hatten nachweislich
messbare Erfolge bei der Reduzierung der Wohnungslosigkeit?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 49 und 50 verwiesen.
52. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der
zunehmenden Wohnungsarmut unter älteren Menschen
entgegenzuwirken, insbesondere im Hinblick auf steigende Mietkosten, barrierefreien
Wohnraum und die Anpassung von Förderprogrammen an die
Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft?
Das BBSR führt derzeit das Forschungsprojekt „Neubau von altersgerechten
Wohnungen – Quantitäten und deren Belegungsstrategien“ durch (weitere
Informationen online abrufbar unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/forschung/pr
ogramme/exwost/jahr/2024/altersgerechter-neubau/01-start.html). Nach
Vorlage der Ergebnisse durch den Forschungsnehmer wird die Bundesregierung
prüfen, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind.
Die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen zur Förderung des sozialen
Wohnungsbaus können in den Ländern im Übrigen bereits auch für den
barrierefreien Neubau und die entsprechende Modernisierung des Gebäudebestandes
eingesetzt werden. Von den im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus im
Kalenderjahr 2023 geförderten Neubau-Mietwohnungen waren nach Angaben der
Länder etwa 63 Prozent barrierefrei.
53. Was sind die Arbeitsergebnisse des mit dem Aktionsplan zur
Wohnungslosigkeit eingerichteten Nationalen Forums Wohnungslosigkeit?
Das Nationale Forum gegen Wohnungslosigkeit dient dem Dialog der am
Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beteiligten staatlichen und
nicht-staatlichen Akteure.
Im Nationalen Forum wirken neben Bund, Ländern und den kommunalen
Spitzenverbänden zusätzlich an der Mitarbeit interessierte Institutionen auf der
Basis der freiwilligen Zusammenarbeit gemeinsam und kontinuierlich an der
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans mit. Der bereits etablierte Lenkungskreis
wird hierbei fortgeführt. Unter dem Dach des Nationalen Forums gegen
Wohnungslosigkeit wurden zudem drei Facharbeitsgruppen zu den Themenfeldern
„Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“, „Wohnraumversorgung“
sowie „Hilfen, Hilfesysteme und Notversorgung“ eingerichtet. Der
Lenkungskreis und die Facharbeitsgruppen haben im Jahr 2024 jeweils dreimal getagt.
Zudem fand eine Sitzung des Lenkungskreises im Januar 2025 statt.
Als öffentliche Plattform für den Erfahrungsaustausch und der
Bestandsaufnahme der bislang angestoßenen Maßnahmen wurde zudem ein Jahreskongress des
Nationalen Forums etabliert. Der erste Jahreskongress fand nach
Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit im Juni 2024 statt.
Der zweite Jahreskongress des Nationalen Forums fand am 23. Januar 2025
erneut in Berlin statt. Siehe hierzu: www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldu
ngen/Webs/BMWSB/DE/2025/01/nap-jahreskongress.html.
54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Zusammenarbeit zwischen Bahnhofsmissionen und sozialen Einrichtungen zu
stärken und dadurch die soziale Infrastruktur an Bahnhöfen zu
verbessern?
Bahnhofsmissionen sind Einrichtungen der Evangelischen und Katholischen
Kirche. Auch andere soziale Einrichtungen, die die Infrastruktur an Bahnhöfen
nutzen, sind in der Regel Initiativen der Zivilgesellschaft. Sie handeln
selbstorganisiert und staatlich unabhängig.
55. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Modernisierung der TA
(Technische Anleitung) Lärm, die an die geänderten Lebensverhältnisse
in den Innenstädten angepasst werden sollte, um Zielkonflikte zwischen
Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen, warum ist
die Änderung noch nicht verabschiedet worden?
Die Bundesregierung hat intensiv über die Einführung einer
Experimentierklausel in die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) beraten,
mit der das Heranrücken von Wohnbebauung an geräuschemittierendes
Gewerbe erleichtert werden soll. Dabei sind die Belange des Wohnungsbaus mit
denen des Immissions- und Gesundheitsschutzes in Einklang zu bringen. Das
BMUV und das BMWSB sind angesichts der verkürzten Wahlperiode
gemeinsam zu dem Schluss gekommen, dass ein Kompromiss zur Novelle der TA
Lärm in dieser Wahlperiode nicht mehr erzielt werden kann.
56. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Prüfung zur Einführung
einer Gesamtlärmbetrachtung?
Die Diskussionen zu einer Gesamtlärmbetrachtung sind innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Bei dem im Rahmen des
Ressortforschungsplanes des BMUV durchgeführten Vorhaben (FKZ 3719541010
„Gesamtlärmbewertung: Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts und Überprüfung
im Planspiel“) wurden erste mögliche Ansätze aufgezeigt, es bestehen jedoch
weiterhin offene Fragen, so dass Prüfungen und Beratungen noch Zeit in
Anspruch nehmen werden.
57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode ergriffen, damit Barrierefreiheit beim Wohnungsbau stärker
Berücksichtigung findet?
Die vom Bund bereitgestellten Finanzhilfen zur Förderung des sozialen
Wohnungsbaus können je nach politischer Schwerpunktsetzung in den Ländern
auch für den barrierefreien Neubau und die altersgerechte Modernisierung des
Gebäudebestandes eingesetzt werden. Auch barrierefreier Wohnraum und
Wohnraum für Auszubildende und Studierende werden gefördert.
Seit dem Programmjahr 2023 wurde eine neue Berichterstattungspflicht zur
Barrierefreiheit in die Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern
aufgenommen. Neben der Dokumentation der Förderung von altersgerechten
Modernisierungen wird seitdem auch über die Förderung barrierefreier Wohnungen
berichtet.
Von den im Kalenderjahr 2023 geförderten Neubau-Mietwohnungen waren
nach Angaben der Länder 71 Prozent altersgerecht bzw. 63 Prozent barrierefrei.
Unter den im Kalenderjahr 2023 geförderten Modernisierungsmaßnahmen bei
Mietwohnungen waren nach Angaben der Länder 16 Prozent altersgerecht und
6 Prozent barrierefrei.
Zudem hat die Bundesregierung im Jahr 2023 75 Mio. Euro und im Jahr 2024
150 Mio. Euro Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht
Umbauen“ bereitgestellt. Auf die Antworten zu den Fragen 52 und 58 und die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird ergänzend verwiesen.
58. Zu welchen Ergebnissen bzw. konkreten Maßnahmen hat die
Behandlung des Themas „Barrierefreier Wohnraum“ im Rahmen der
Arbeitsrunden des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum geführt (siehe Antwort
der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und
Baupolitik, Bundestagsdrucksache 20/9803)?
An den Bündnis-Maßnahmen im Bereich „Barrierefreier Wohnraum“ ist durch
die Bündnis-Mitglieder kontinuierlich weitergearbeitet worden. Die
Zuständigkeit für das Bauordnungsrecht liegt bei den Ländern. Entsprechend ist im
Rahmen des Maßnahmenpakets für eine Bau-, Investitions- und
Innovationsoffensive vereinbart worden, dass die Umsetzung der entsprechenden Bündnis-
Maßnahmen durch die Länder erfolgt. In den Bündnis-Arbeitsrunden wie auch in
den Bündnis-Fachveranstaltungen mit dem Fokus auf Barrierefreiheit hat daher
regelmäßig die Vertretung der Bauministerkonferenz (BMK) berichtet und
dabei darauf hingewiesen, dass zahlreiche Länder in den vergangenen Novellen
ihrer Landesbauordnungen die Anforderungen an den barrierefreien
Wohnungsbau weiterentwickelt haben, teils weitgehender als in der
Musterbauordnung vorgegeben. Die Bundesregierung hat sich wiederum auf die Umsetzung
der entsprechenden Bündnis-Maßnahmen mit Fokus auf die Förderung des
barrierefreien Wohnungsbaus sowie die Bundesinitiative Barrierefreiheit
konzentriert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 57 sowie auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/9803 verwiesen.
59. Welche Beweggründe verleiteten die Bundesregierung dazu, die im
Haushalt 2024 noch enthaltenen Mittel für das KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (siehe Antwort zu
Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/9803) in Höhe von 150 Mio.
Euro für den Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett zu
streichen, bzw. wie will die Bundesregierung zukünftig ein
kontinuierliches und niedrigschwelliges Förderprogramm für barrierefreies Bauen
ermöglichen?
Bei den 150 Mio. Euro im Jahr 2024 handelt es sich um Programmmittel, deren
Ausfinanzierung in den Folgejahren vorgesehen ist. Die Entscheidung über
neue Programmmittel für das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“
obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 60 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14808 verwiesen.
60. Wie ist im Zusammenhang mit den Fragen 52 bis 54 der
Umsetzungsstand der im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zwischen
Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Reformierung der
Musterbauordnung der Länder beziehungsweise der rechtlich
maßgeblichen Landesbauordnungen (siehe Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 20/9803)?
Die Impulse des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum und des
Beschleunigungspaktes von Bund und Ländern erzeugen eine bislang ungekannte
Dynamik bei der Anpassung der Landesbauordnungen insbesondere in Bezug auf
Kostenreduzierung und Beschleunigung. Mittlerweile haben nach
Erkenntnissen des BMWSB elf Bundesländer ihre Landesbauordnungen auf Basis der
Impulse des Bündnisses und der angepassten Musterbauordnung in
unterschiedlicher Intensität novelliert. Drei davon arbeiten sogar an einer weiteren Novelle.
Vier Bundesländer bereiten entsprechende Anpassungen vor, die im Jahr 2025
in Kraft treten sollen. Damit gaben die Bündnis-Maßnahmen zusammen mit
dem Bund-Länder-Pakt in dieser Legislaturperiode einen wichtigen und
erfolgreichen Impuls für eine breite Welle von Novellierungen der
Landesbauordnungen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen.
61. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um einen im
Koalitionsvertrag angekündigten Bau-, Wohnkosten und Klimacheck
einzuführen?
Aufgrund der vorgezogenen Wahlen am 23. Februar 2025 konnte der im
Koalitionsvertrag vorgesehene Bau-, Wohnkosten- und Klimacheck nicht mehr
umgesetzt werden.
62. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, Kommunen dabei zu helfen,
Potenzialflächenregister einzuführen?
Das BMWSB hat in Zusammenarbeit mit dem BBSR das 2023 vom Parlament
beschlossene Förderprogramm „Modellprojekt Baupotentialregister“ für
Kommunen mit erhöhtem Wohnraumbedarf auf den Weg gebracht. Ziel des
Modellprojektes ist es, mit der Erprobung von digitalen Baupotentialregistern für
Wohnbauflächen aufzuzeigen, inwieweit digitale Methoden die Erstellung und
Pflege solcher Register weitgehend automatisiert unterstützen können; die
gewählten Ansätze sollen dabei auf andere Kommunen übertragbar sein.
Insgesamt gingen 19 Interessenbekundungen ein, aus denen die Kommunen Bad
Nauheim, Bonn, Bremen, Heilbronn, Köln, Münster, Nürnberg und der
Landkreis Kleve mit unterschiedlichen Projektvorschlägen ausgewählt wurden.
Diese Kommunen werden mit insgesamt rund 2 Mio. Euro gefördert. Die
Projektlaufzeit endet zum 31. Dezember 2025.
63. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um
Kommunen die Ausweisung von Bauland im Innenbereich zu erleichtern?
64. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen
Maßnahmen erleichtert Bauland im Innenbereich ausgewiesen werden?
65. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um
Kommunen die Ausweisung von Bauland im Außenbereich zu erleichtern?
66. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen
Maßnahmen erleichtert Bauland im Außenbereich ausgewiesen
werden?
67. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um jenseits
der Regelung des § 35 Absatz 4 BauGB im Außenbereich die
Umnutzung bestehender Gebäude gewerblicher Nutzung (zum Beispiel
ehemalige Restaurants, Apotheken, Tante-Emma-Läden) in Wohnraum zu
erleichtern?
Die Fragen 63 bis 67 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf den von ihr im September 2024
beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung.
68. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu
beigetragen, insbesondere in ländlichen Räumen vorhandenen Leerstand
an Wohnungsimmobilien zu aktivieren, um so Mietwohnungsmärkte in
Ballungszentren zu entlasten, und waren diese Maßnahmen erfolgreich?
Die Bundesregierung hat sich der Problematik leerstehender Immobilien
insbesondere in ländlichen Räumen auf Initiative des Bündnisses bezahlbarer
Wohnraum angenommen und dazu einen ressortübergreifenden Beteiligungsprozess
gestartet. Unter Beachtung der Ergebnisse des im Juli 2024 veröffentlichten
Zensus 2022 sowie des breiten Dialogprozesses konnte bereits am 21. Januar
2025 die Handlungsstrategie Leerstandsaktivierung des BMWSB (www.bmws
b.bund.de/handlungsstrategie-leerstandsaktivierung) der Fachöffentlichkeit
vorgestellt werden.
Mit der Strategie wird ein integrierter Ansatz aus Maßnahmen und
Instrumenten zur Attraktivitätssteigerung ländlicher und strukturschwacher Regionen
sowie zur Leerstandsaktivierung im engeren Sinne verfolgt.
Das BMWSB unterstützt die Leerstandsaktivierung beispielsweise mit
unterschiedlichen, zielgerichteten Programmen wie der Städtebauförderung, der
sozialen Wohnraumförderung und dem Programm „Jung kauft Alt“. So trägt die
Städtebauförderung mit den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer
Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ maßgeblich dazu
bei, die Attraktivität von Städten und Gemeinden zu verbessern. Dies schafft
auch für Gebäudeeigentümer wichtige Rahmenbedingungen für Investitionen in
leerstehende oder untergenutzte Gebäude. Die Städtebauförderung hilft dabei
auch ganz konkret bei der Aktivierung von leerstehenden Gebäuden. Besonders
vom Leerstand betroffene Kommunen in den ostdeutschen Bundesländern
können darüber hinaus besondere Förderbedingungen im Programm „Wachstum
und nachhaltige Erneuerung“ für die Sanierung und Sicherung von Altbauten
sowie für den Erwerb von Altbauten durch die Kommunen nutzen. Diese sollen
zielgerichtet weiterentwickelt werden.
Die am 21. Januar 2025 veröffentlichte Online-Plattform „Potenzial Leerstand“
(www.region-gestalten.bund.de/potenzial-leerstand) stellt für verschiedene
Nutzergruppen anschauliche und vielfältige Informationen zu guten Beispielen
und regionalen Erfolgsgeschichten, rechtlichen und finanziellen Instrumenten
sowie Initiativen beim Abbau von Wohnungsleerstand bereit. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU „Wohnungsbauförderbilanz des Bundesministeriums für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen in der 20. Wahlperiode“ auf
Bundestagsdrucksache 20/14808 verwiesen.
Die Umsetzung der Strategie erfordert die Zusammenarbeit von Bund, Ländern
und Kommunen sowie privaten Akteuren und wird fortgesetzt.
69. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung, ob sich aus dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum
gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung
(Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, zum
Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?
Das BMWSB hat am 29. April 2022 einen Regelungsentwurf für ein
Vorkaufsrechtsänderungsgesetz in die Ressortabstimmung gegebenen. Mit diesem
Gesetz sollte die bis zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.
November 2021 gängige Verwaltungspraxis bei Ausübung des Vorkaufsrechts im
Milieuschutzgebiet abgesichert werden.
70. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um die Bauforschung zu
stärken?
Das Innovationsprogramm Zukunft Bau setzt mit den drei Programmteilen
Ressortforschung, Forschungsförderung und Modellvorhaben wichtige Impulse für
die Transformation der Bauwirtschaft.
Die veröffentlichten Förderaufrufe 2023 und 2024 des Forschungsprogramms
Zukunft Bau (Forschungsförderung) enthielten neue Förderschwerpunkte:
1. Zeit- und kostenoptimiertes Bauen und Sanieren
2. Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie- und Wärmewende
3. Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen
Durch zusätzliche Haushaltsmittel im Jahr 2023 konnten 53 zusätzliche
Förderprojekte in diesen Forschungsschwerpunkten gefördert werden. Dazu standen
Bundesmittel in Höhe von 14,773 Mio. Euro im Ergebnis der Beschlüsse des
Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt bereit.
Durch das 2024 neu gestartete Programm „Modellvorhaben für Innovation im
Gebäudebereich“ sind gezielte Investitionsanreize für ausgewählte
Pilotprojekte möglich, die neuartige und bislang nicht marktübliche Lösungsansätze
erproben und in die allgemeine Planungs- und Baupraxis überführt werden können.
Zudem wird ein neues Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und
ressourcenschonendes Bauen (BFZ, ehemals LAB) aufgebaut (siehe die Antwort
zu Frage 71). Die Bauwirtschaft in Deutschland muss durch Forschung und
Entwicklung auf dem Weg zu innovativerem und klimaneutralem Bauen stärker
unterstützt werden. Ziel ist die Vernetzung bestehender Strukturen, das
Forschen in neuen Bereichen und die Förderung des Transfers in die
Bauwirtschaft. Das Bundesforschungszentrum ist dabei dezentral und
länderübergreifend konzipiert.
71. Wie ist der Sachstand bei der Einrichtung des Bauforschungszentrums
LAB (Living Art of Building), und wann ist seine formale Gründung
geplant?
Die eigens im BMWSB eingerichtete Projektgruppe (PG BZBau) führt die
Maßnahmen zur Umsetzung des Etablierungskonzepts mit dem Ziel der
Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und
ressourceneffizientes Bauen (BFZ).
Zur beschleunigten Umsetzung des Etablierungsprozesses hat die PG BZBau
die „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ eingebunden. Dies umfasst
fachliche und organisatorische Leistungen zur Gründungsunterstützung.
Derzeit erfolgen die gemeinsame Ausarbeitung der strategischen
Konzeptionierung, des Organisationskonzepts und die Konkretisierung des Betriebs- und
Organisationsmodells. Ziel ist die schnellstmögliche Gründung des
Rechtssubjekts. Nächster Meilenstein ist hierbei die Ausarbeitung der
Rechtsformgegenüberstellung im Februar 2025, den Abschluss des Gründungsprozesses durch
die Gründung des Rechtssubjekts plant BMWSB für August 2025.
Parallel dazu wird die wissenschaftliche Konzeptionierung für das BFZ
ausgearbeitet. In den regelmäßigen Abstimmungsprozessen auf Arbeitsebene sind die
nationale Wissenschaftscommunity, das BBSR und die Länder eingebunden.
Die Länder Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg haben jeweils ihr
Interesse an der Mitwirkung und finanziellen Beteiligung schriftlich bekundet.
72. Welche Schritte hat das BMWSB für die Finalisierung des
Gestaltungswettbewerbs für den Neubau der Bauakademie bereits unternommen,
und wie ist der weitere Zeitplan?
Im Juni 2024 haben sich Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner und
Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen – in seiner Funktion als Vorsitzender
des Stiftungsrats der Bundesstiftung Bauakademie (BSBA) –, getroffen, um die
Leitbilder von Bund/BSBA und dem Land Berlin zu den Rahmenbedingungen
der Fassadengestaltung bei der Wiedererrichtung der Bauakademie in Einklang
zu bringen.
Grundlage des Termins war ein Eckpunktepapier der Stiftung, in dem die
wesentlichen Erkenntnisse aus der gemeinsam von Bund und Land
beauftragten Vorstudie zu Anforderungen in der Fassadengestaltung zusammengefasst
wurden. Ausgehend von der Schinkel’schen Fassadengestaltung waren die
notwendigen baurechtlichen, funktionalen und nachhaltigkeitsbezogenen
Anforderungen erfasst worden.
Im November 2024 wurde bezugnehmend auf diesen Termin ein gemeinsames
Grundsatzpapier vom Regierenden Bürgermeister und dem Parlamentarischen
Staatssekretär verabschiedet, in dem der politische Konsens zur
Fassadengestaltung des neuen Bauakademiegebäudes formuliert wurde. Dies stellt die
Grundlage für die gemeinsame fachliche Arbeitsgruppe, bestehend aus Bund,
Land Berlin, BSBA und BBR zur Ausformulierung der Aufgabenstellung für
den Realisierungswettbewerb dar.
Eine entsprechende Zusammenkunft der Arbeitsgruppe hat im November 2024
stattgefunden.
Voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals 2025 soll die
Auslobungsunterlage seitens des BBR finalisiert werden.
73. Welche Maßnahmen wurden angestoßen, die „innovativen Materialien,
Technologien und Start-ups den Markteintritt und Zulassungen“
erleichtert haben?
Die alleinige Zuständigkeit für die Zulassung von Bauprodukten liegt
verfassungsgemäß bei den für Bauordnung und Bautechnik verantwortlichen
Bundesländern, die das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) beauftragt haben, diese
Aufgabe wahrzunehmen. Auch für die Erteilung von Europäischen
Technischen Bewertungen ist das DIBt zuständig. Der Bund unterstützt diese Aufgabe
mit erheblichen finanziellen Mitteln, damit innovative Bauprodukte zügig einen
Marktzugang zum EU-Binnenmarkt erhalten. Bei dem in der Neubauförderung
neu eingeführten Anforderungswert an die Treibhausgas-Emissionen im
Lebenszyklus eines Gebäudes besteht grundsätzlich Technologieoffenheit, mit
welchen Bauprodukten und Anlagentechniken dieser erreicht werden kann.
Dies reizt insbesondere Innovationen an, bei denen die Herstellung von
Bauprodukten mit geringeren Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen)
verbunden ist. Bei der Planung von Gebäuden können dann die Bauprodukte
gewählt werden, mit denen sich der Anforderungswert an die THG-Emissionen
im Lebenszyklus am wirtschaftlichsten erreichen lässt.
Im Rahmen der Reform des nationalen Vergaberechts (siehe die Antworten zu
den Fragen 77 und 78) wurden einige Maßnahmen angestoßen, um den Zugang
von Start-ups und Anbietern innovativer Lösungen zu öffentlichen Aufträgen
zu erleichtern, etwa die anvisierte Einführung einer Start-up-
Direktauftragsgrenze oder die Stärkung von Nebenangeboten im Vergaberecht.
74. Welche konkreten Maßnahmen wurden angestoßen, um die Grundlagen
zu schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten
verstärkt betrachten zu können, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart
ist?
Die Neubauförderung des BMWSB legt mit dem neuen Programm
Klimafreundlicher Neubau (KFN) zum ersten Mal den Fokus von der reinen
Energieeffizienz auf den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes (inklusive der grauen
Energien). Seit 1. März 2023 werden Neubauten gefördert, die spezifische
Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten
und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) für
Neubauten vorweisen. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die
zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel
Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen. Auch die anderen beiden
Neubauförderprogramme Wohneigentum für Familien (WEF, gestartet Juni 2023) und
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN, gestartet Oktober 2024)
stellen auf die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus als
Anforderungswert ab. Damit wurde eine praxisgerechte Grundlage geschaffen, den
Umsetzungspflichten der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) zur Ausweisung
des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials neuer Gebäude ab 2028 bzw. 2030
und zur Veröffentlichung eines Fahrplans bis zum 1. Januar 2027 zur
Einführung entsprechender Grenzwerte ab dem Jahr 2030 nachzukommen.
75. Welche Gründe waren maßgebend, dass die Bundesregierung den
digitalen Gebäuderessourcenpass bis heute nicht eingeführt hat?
Der Bund stellt mit der Entwicklung des digitalen Ressourcenpasses für
Gebäude (GRP) einheitliche Grundlagen, Formate und Daten zur Verfügung. Ziel ist
eine Harmonisierung der Inhalte, damit insbesondere Bestandshalter
einheitliche Datenstrukturen nutzen können.
Nationale und europäische Entwicklungen für eine Anschlussfähigkeit, unter
anderem LEVELs, Taxonomie, digitaler Gebäudepass, Energieausweis,
digitaler Produktpass/EU-Ökodesign-Richtlinie und EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) werden berücksichtigt.
Die Erstellung des GRP soll im Zuge der üblichen Prozesse des Planens und
Bauens durch einen digitalen Workflow aus bestehenden Datenquellen (unter
anderem Lebenszyklusanalyse, Kostenermittlung, BIM) erfolgen. Es sind somit
umfangreiche Grundlagen, unter anderem durch Forschungsarbeiten, zu
schaffen, die die Anwenderfreundlichkeit im Sinne eines Bürokratieabbaus bei
Einführung sicherstellen. Hierfür sind weitere Vorbereitungen erforderlich.
76. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Erstellung eines
digitalen Gebäudeenergiekatasters zum Zeitpunkt des Scheiterns der
Ampelregierung am 6. November 2024?
Gemäß Koalitionsvertrag sollte die Erstellung eines digitalen
Gebäudeenergiekatasters geprüft werden. Die Abstimmung zwischen BMWK, BMWSB,
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie mit BMF und BMUV
hat ergeben, dass ein digitales Gebäudeenergiekataster im Zuge der Umsetzung
der EU-Gebäuderichtlinie durch das BMWK zu erarbeiten ist. Die EU-
Gebäuderichtlinie muss bis Ende Mai 2026 umgesetzt werden.
77. Wieso hat die Bundesregierung bis weit in das Jahr 2024 hinein
gebraucht, um eine Reform des Vergaberechts auf den Weg zu bringen?
Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit
einhergehenden Krisensituationen lag im Jahr 2022 der vergaberechtliche Fokus auf
Maßnahmen zur Krisenbewältigung, etwa durch das
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz, das LNG-Beschleunigungsgesetz oder Rundschreiben
bezüglich Dringlichkeitsvergaben. Die Reform des Vergaberechts wurde
außerdem durch eine umfangreiche öffentliche Konsultation im Jahr 2023
vorbereitet, deren Bedeutung und Nutzen sich bereits durch die über 450 eingereichten
Stellungnahmen zeigt. Nach umfassender Auswertung dieser Stellungnahmen
und regierungsinterner Abstimmungsprozesse wurde noch im Jahr 2024 das
Vergaberechtstransformationsgesetz per Kabinettbeschluss auf den Weg
gebracht.
78. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für ein
Vergabetransformationsgesetz in der laufenden Wahlperiode gescheitert?
Das Vergaberechtstransformationsgesetz befindet sich seit Dezember 2024 im
parlamentarischen Verfahren.
79. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Reform der
Honorarordnung für Architekten (HOAI) und die Anpassung von
Leistungsbildern zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am
6. November 2024?
Dem Verordnungsverfahren wurden zwei gutachterliche Untersuchungen zur
Evaluierung der Leistungsbereiche und zur Überprüfung der Honorare
vorgeschaltet, die eine wesentliche Grundlage für das weitere Verordnungsverfahren
bilden. Ersteres wurde am 31. Oktober 2023 abgeschlossen, letzteres war – wie
im Zeitplan vorgesehen – in der finalen Phase der Erarbeitung. Das BMWSB
und das BMWK waren parallel zum Gutachtenprozess zu den
Gutachtenerkenntnissen und mit Blick auf den Novellierungsprozess fortlaufend im
Austausch.
80. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines echten
Sachkundenachweises für Makler, Miet- und WEG
(Wohneigentumsgesetz)-Verwalter zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am
6. November 2024?
Die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einführung eines echten
Sachkundenachweises für Makler, Miet- und WEG-Verwalter ist innerhalb der
Bundesregierung intensiv geprüft worden, einschließlich der Vereinbarkeit
einer solchen Vorgabe mit höherrangigem Recht. Am 6. November 2024
dauerte die Prüfung noch an.
81. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung
und Entbürokratisierung der vorhandenen Fördermaßnahmen im
Bereich des Städtebaus umgesetzt?
Bund und Länder haben unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände in
den letzten Jahren ihre Anstrengungen zur Vereinfachung und Beschleunigung
der Verfahren der Städtebauförderung deutlich verstärkt. Konkrete
Verbesserungen konnten durch einen intensiven und regelmäßigen Austausch
identifiziert und in Teilen bereits umgesetzt werden. Der verbesserte Wissenstransfer,
notwendige Anpassungen von Verfahrensabläufen sowie erforderliche
Anpassungen der Regelungen der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung
zeigen Wirkung. Der beschleunigte Mittelabfluss ist deutlich gestiegen und die
hohen Ausgabereste der Vergangenheit konnten sichtbar reduziert werden. Die
Bemühungen um Verfahrensoptimierungen werden fortgesetzt.
82. Was hat die in der Absichtserklärung zum Fernwärmegipfel der
Bundesregierung am 12. Juni 2023 unter Ziffer 2 festgehaltene, durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das
Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorzunehmende Prüfung des § 556c
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Wärmelieferverordnung
ergeben, die zum Ziel hat, in der aktuellen Vorschrift wahrgenommene
Hemmnisse für den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze
abzubauen und „diese Regelungen zukunftsgerichtet unter
Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass
sowohl der Fernwärmeausbau vorangebracht als auch der Mieterschutz
gewahrt wird“, und – sofern diese Prüfung trotz mehrfacher Nachfrage
durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 20/10665 und Schriftliche Frage 74 auf
Bundestagsdrucksache 20/11833) noch immer nicht abgeschlossen ist – womit
erklärt die Bundesregierung, dass es ihr in über 18 Monaten nicht
gelungen ist, ein Ergebnis dieser Prüfung vorzulegen?
Im Nachgang des Fernwärmegipfels fand im BMJ ein Fachworkshop mit
Vertreterinnen und Vertretern der Wärmelieferbranche sowie Verbraucher-, Mieter-
und Vermieterverbänden statt. Der Austausch wurde auf einem Workshop zu
den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung, zu dem das
BMWK eingeladen hatte, fortgesetzt. Unter Federführung des BMJ wird auf
dieser Basis die komplexe Frage geprüft, ob und wie die Regelungen des
§ 556c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Wärmelieferverordnung
zukunftsgerichtet ausgestaltet werden können. Ein abschließendes Ergebnis
dieser Prüfung liegt noch nicht vor.
83. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition
vorgesehene Eingliederung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des
Bundeseisenbahnvermögens in die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) in die Wege geleitet, und wie ist der aktuelle
Umsetzungsstand dieses Vorhabens?
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr (BMDV) federführend zuständig. In enger Abstimmung mit dem BMF
wurde ein erster Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur
Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vorab inhaltlich abgestimmt.
Das Vorhaben soll nach der anstehenden Bundestagswahl zügig fortgesetzt
werden.
84. Wie viele Wohnungen hat die BImA im Jahr 2024, im Rahmen ihrer
Ausrichtung auf die wohnungsbaupolitischen Ziele der
Bundesregierung, fertiggestellt?
Im Jahr 2024 hat die BImA 807 Wohnungen fertiggestellt.
85. Die Fertigstellung welcher Anzahl von Wohnungen durch die BImA ist
für die nächsten Jahre aktuell vorgesehen?
Aktuell plant die BImA, bis Ende des Jahres 2028 im Rahmen ihres
Wohnungsneubauprogramms insgesamt 6 000 Wohnungen fertigzustellen.
86. Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der
BImA „mehr Freiheiten zu verschaffen und ihr die Aufnahme von
Krediten zu ermöglichen“ – ist dies nach Einschätzung der
Bundesregierung in ausreichendem Maße gelungen?
Die Projektziele der Reform Bundesbau, mit der der BImA mehr Freiheiten
verschafft wurden, sind erreicht worden: Mit der Übertragung der Organleihe
mit den Bundesbauverwaltungen der Länder vom BMWSB auf die BImA zum
1. August 2022 (FVG § 5b Änderung vom 28. Mai 2022) arbeitet die BImA
nunmehr unmittelbar mit den Bauverwaltungen (BBR und
Bundesbauverwaltungen der Länder) zusammen; die Strukturen sind miteinander verschränkt.
Die Richtlinien für den Bundesbau (RBBau) wurde mit der Neufassung
wesentlich verkürzt und praxisnäher gestaltet. Ein neues Projektmanagement
einschließlich der Einführung einer Projektgovernance wurde aufgestellt,
Vorgaben und Muster wurden verschlankt. BImA und BBR wurden durch das zum
1. Januar 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus
in ihrer Eigenverantwortung gestärkt, die ministerielle Aufsicht über die BImA
ist auf die Rechtsaufsicht durch BMF beschränkt und der Verwaltungsrat der
BImA als Beschlussorgan ausgestaltet.
Die neuen Strukturen und Prozesse sind in die Praxis überführt. Insoweit ist das
Projekt erfolgreich abgeschlossen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU „Stand der Reform des Bundesbaus“ auf
Bundestagsdrucksache 20/12440 verwiesen.
Nach § 6 Absatz 2 BImAG besteht für die BImA derzeit keine Möglichkeit zur
Kreditaufnahme am Markt; notwendige Kredite gewährt der Bund nach
Maßgabe des Haushaltsgesetzes. Die im Koalitionsvertrag von 2021 vereinbarte
und in einem Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses erbetene Prüfung
zur etwaigen Kreditaufnahme der BImA am Markt wurde im Zusammenhang
mit der Reform Bundesbau vorgenommen. Die Bundesregierung hat in einem
Bericht an den Haushalts- und den Bauausschuss des Deutschen Bundestages
von Juli 2023 u. a. aufgezeigt, welche Handlungsoptionen für die Finanzierung
des Wohnungsbaus der BImA grundsätzlich bestehen. Mit Blick auf die
Möglichkeit zur Kreditaufnahme am Markt ist wichtig, dass ein solches Vorhaben
im Einklang mit der grundgesetzlich verankerten Schuldenregel steht. Die
Grundsätze der Klarheit, Wahrheit und Vollständigkeit des Haushalts
(Artikel 110 Absatz 1 GG) sowie die bau- und wohnungspolitischen Ziele der
Bundesregierung sind hier maßgebliche Richtschnur.
87. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden,
wie wirken diese sich künftig auf die Entwicklung der Zahlen der
BImA bei der Fertigstellung von Wohnungen aus?
Wenngleich die Reform Bundesbau und die in der Antwort zu Frage 86
skizzierten zusätzlichen Freiheiten den Wohnungsbau der BImA nicht unmittelbar
betreffen, da in diesen weder die Bauverwaltungen der Länder im Wege der
Organleihe einbezogen sind noch in diesem Bereich die Regelungen der
RBBau zur Anwendung kommen, so hat doch insbesondere der Wegfall der
ministeriellen Fachaufsicht Wirkungen auch auf den Wohnungsbau der BImA.
Die Beschränkung auf die ministerielle Rechtsaufsicht eröffnet der BImA die
Möglichkeit, den der Wohnungsfürsorge des Bundes dienenden Wohnungsbau
eigenständig sowie eigenverantwortlich so zu gestalten, dass möglichst viele
Wohnungen in möglichst kurzer Zeit errichtet werden. Dieses Ziel steht im
Einklang mit der in § 1 Absatz 1a BImAG normierten Obliegenheit der BImA, bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben auch die bau-, wohnungs-,
stadtentwicklungspolitischen und ökologischen Ziele des Bundes zu unterstützen. Ungeachtet dessen
sind für die Fertigstellung von Wohnungen die zeitlichen Abläufe der
Baurechtschaffung, der Bauplanung, der Auftragsvergaben sowie schließlich der
Durchführung der Baumaßnahmen entscheidend.
88. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden,
wie viele zusätzliche Wohneinheiten konnten dadurch in der laufenden
Wahlperiode geschaffen werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 84 und 87 verwiesen. Im Übrigen hat
die BImA seit Aufnahme ihres Wohnungsneubauprogramms im Jahr 2020
insgesamt 951 Wohnungen (Stand: 31. Dezember 2024) fertiggestellt.
89. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA nicht (ausreichend)
geschaffen wurden, was waren die Gründe dafür, und wie plant die
Bundesregierung dann aktuell, die Möglichkeiten der BImA für die
Fertigstellung einer größeren Zahl von Wohnungen zu verbessern?
Im Hinblick auf den Wohnungsbau der BImA im Rahmen der
Wohnungsfürsorge des Bundes sind in einem ausreichenden Maße zusätzliche Freiheiten für die
BImA geschaffen worden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 86 bis 88 verwiesen.
90. Hat die BImA aktuell ausreichende finanzielle und personelle
Ressourcen, um die Anzahl der von ihr fertiggestellten Wohnungen in den
nächsten Jahren signifikant zu steigern?
Die BImA hat derzeit die notwendigen Ressourcen, um ihr
Wohnungsneubauprogramm in dem in der Antwort zu Frage 85 benannten Umfang umzusetzen.
91. Wenn diese Ressourcen zur Steigerung der Fertigstellungszahlen
aktuell nicht vorhanden sind, wie möchte die Bundesregierung die BImA
bei der Stärkung dieser Ressourcen unterstützen, und welche
Maßnahmen wurden dafür eingeleitet?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 89 und 90 verwiesen.
92. Wie haben sich die Zahlen beim Leerstand von Wohnungen im
Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Zahlen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
Jahr Anzahl BImA-Wohnungen gesamt davon Leerstand absolut davon Leerstand in Prozent
2020 - - -
2021 38 373 4 878 12,71
2022 38 207 4 883 12,78
2023 38 128 4 899 12,85
2024 38 096 4 852 12,74
Für das Jahr 2020 liegen der BImA keine vergleichbaren Zahlen vor.
93. Wie haben sich die Zahlen der Sanierungsquote bei Wohnungen im
Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Zahlen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.
31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2024
Sanierungsquote 1,98 % 2,92 % 3,31 % 4,14 %
Für das Jahr 2020 liegt der BImA keine vergleichbare Zahl vor.
94. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die BImA
bei der Reduzierung des Leerstandes bei ihren Wohnungen und der
Erhöhung der Sanierungsquote zu unterstützen?
Es wird zunächst auf die Antwort zu Frage 86 verwiesen. Die BImA hat im
Rahmen ihrer jetzt größeren Handlungs- und Entscheidungsfreiheiten auf
Initiative ihres Verwaltungsrates ein Sofortprogramm zum
Wohnungsleerstandabbau mit pragmatischen und zielorientierten Vorschlägen zur raschen
Reduzierung der Wohnungs-Leerstandsquote entwickelt und mit BMF und BMWSB
einvernehmlich abgestimmt. Der Verwaltungsrat hat das Programm in seiner
Sitzung am 9. September 2024 gebilligt. Das auf eine Laufzeit von zwei Jahren
(2025 bis 2026) angelegte Programm hat zum Ziel, die
Wohnungsleerstandquote (12,74 Prozent, rund 4 850 Wohnungen – Stand: 31. Dezember 2024) auf ein
marktübliches Niveau zu senken. Das so definierte Ziel soll im Kern durch drei
Bausteine erreicht werden: Baustein 1 – Optimierung der Sparte Wohnen der
BImA; Baustein 2 – Abbau des strukturellen Leerstands durch
Leerwohnungsherrichtung bzw. -sanierung und Baustein 3 – Reduzierung des strukturellen
Leerstands durch optimierte Gebäudemodernisierungen. Die Umsetzung der
Bausteine 2 und 3 ist in der BImA in einem Sonderprojekt
„Vermietungsoffensive“ zusammengefasst. Die Finanzierung des Sofortprogramms, dessen Kosten
von der BImA mit rund 150 Mio. Euro beziffert werden, erfolgt im
Wirtschaftsplan der BImA. Die Realisierung des Sofortprogramms wird durch das BMF,
das BMWSB und den Verwaltungsrat der BImA begleitet. Um das o. a. Ziel
tatsächlich bis Ende 2026 erreichen zu können, hat die BImA überdies noch
befristete vergaberechtliche Erleichterungen erhalten. Für das Jahr 2025 wurde
als Zwischenziel zwischen dem BMF und der BImA der Abbau des
marktaktiven Wohnungsleerstands auf 8,4 Prozent (Abbau von 1 250 Leerständen)
vereinbart.
95. Haben diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung zu
zufriedenstellenden Verbesserungen geführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 94 verwiesen. Die avisierten Verbesserungen
werden für die Jahre 2025 und 2026 erwartet.
96. Wenn diese Maßnahmen noch nicht zu zufriedenstellenden
Verbesserungen geführt haben, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
aktuell zusätzlich, um die BImA zu unterstützen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 94 und 95 verwiesen.
97. Durch welche konkreten Maßnahmen ist der Bundesbau seiner im
Koalitionsvertrag skizzierten Vorbildstellung bei der Digitalisierung
sowie bau-, wohnungs- und klimapolitischen Zielen gerecht geworden?
Mit dem Ziel der klimaneutralen Bundesverwaltung muss der Gebäudebestand
der Bundesverwaltung energetisch modernisiert werden. Mit der in der
20. Wahlperiode umgesetzten Reform Bundesbau hat die Bundesregierung den
Grundstein gelegt, die dafür notwendigen Sanierungsraten erheblich zu steigern
(vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Durch diese umfassende Reform
kann der Bundesbau Vorreiter für modernes und effizientes Planen, Bauen und
Sanieren werden.
Die Bundesregierung entwickelt die bestehenden Vorgaben zur Vorbildstellung
des Bundesbaus, wie zum Beispiel zu nachhaltigem Bauen (Bewertungssystem
Nachhaltiges Bauen – BNB), Energieeffizienz, Digitalisierung, Kunst am Bau,
Planungswettbewerben beständig weiter. Beispielsweise werden aktuell das
„Building Information Modeling (BIM)“ im Bundesbau als Standard etabliert
und damit die „Masterpläne BIM“ fortgeführt. Als wesentliche Unterstützung
der Etablierung von BIM im Bundesbau wurde das BIM-Portal des Bundes
entwickelt, in dem unter anderem Merkmalsdaten für den BIM-Prozess zur
Verfügung gestellt werden können.
98. Was hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Machbarkeitsstudie
ergeben, mit der untersucht werden sollte, ob ein Grundbuch auf der
Blockchain möglich und vorteilhaft ist?
Das BMJ hat das Thema „Grundbuch auf der Blockchain“ auf Fachebene mit
zwei Fachveranstaltungen inhaltlich näher betrachtet und vertieft geprüft. Nach
fachlicher Einschätzung verspricht der Einsatz der distributed ledger
technology, insbesondere der Blockchain Technologie, keinen großen Mehrwert. Das
Vertrauen in das Register wird bei bestehenden und gut funktionierenden
Registern, wie etwa den Grundbüchern, bereits durch die registerführende Stelle
gewährleistet. Anders als bei bestehenden Blockchain-Ansätzen stehen beim
Grundbuch zudem die Aufgaben der registerführenden Stelle (Prüfung der
Eintragungsvoraussetzungen) und nicht (nur) die Autorisierung einer Transaktion
im Vordergrund.
Angesichts der Zuständigkeit der Länder für technische Fragen des
Grundbuchwesens müssten zudem die Länder zu der Beauftragung einer
Machbarkeitsstudie „Grundbuch auf der Blockchain“ beteiligt werden. Es war zu befürchten,
dass die Länder dieses Vorhaben angesichts der Herausforderungen bei der
Entwicklung des bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuchs derzeit als zusätzliche
Belastung auffassen würden.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund des vorzeitigen Endes der Koalition
konnte über das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Koalitionsvertrages nicht
mehr abschließend entschieden werden.
99. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung von BIM (Building Information
Modeling) Deutschland vorangetrieben?
Die Bundesregierung hat die Haushaltsmittel für BIM Deutschland in den
letzten Jahren verstärkt.
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung des BIM-Portals des
Bundes auch im Lichte der Zielsetzung, mit dem BIM-Portal
Unternehmen und öffentlicher Hand bei der Digitalisierung ihrer Bauvorhaben
zu helfen?
Das BIM-Portal des Bundes als Werkzeug zur Unterstützung von öffentlichen
Auftraggebern wird gut angenommen. Das BIM-Portal registriert neben den
öffentlichen Auftraggebern auf Bundesebene, stetig mehr Beitrittsanfragen aus
der Landes- und Kommunalebene. Positiv hervorzuheben ist die begonnene
Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche (Straße, Wasserstraße,
Schiene und Bundeshochbau) mit dem Ziel der Bereitstellung von harmonisierten
Daten auf dem BIM-Portal. Es besteht ebenfalls großes Interesse an den
angebotenen Informationsformaten, wie zum Beispiel der Fachaustauschserie zum
BIM-Portal und entsprechende Schulungen. Die Angebote von BIM
Deutschland auf Fachmessen zum BIM-Portal werden von den Besuchern ebenfalls mit
Interesse angenommen.
101. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Einrichtung eines im
Koalitionsvertrag vereinbarten Smart-City-Kompetenzzentrums fortgeschritten?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 21 bis 24 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14210 verwiesen.
102. Wie wurde die Aus- und Weiterbildung im Bereich Smart Cities
weiterentwickelt, und welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung
auf Basis der im Frühjahr 2024 durch involvierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter ermittelten Schulungsbedarfe für Projektteams im
Bereich Smart Cities (vgl. Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/11134) in der fachlichen Beratung zu verzeichnen?
Bezüglich der Aus- und Weiterbildung wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14210 verwiesen.
Bezüglich der durch die Koordinierungs- und Transferstelle den
Modellprojekten Smart Cities zur Verfügung gestellten Unterstützungsleistungen wird auf
die Antwort zu Frage 9 auf derselben Bundestagsdrucksache verwiesen. Die
Auswahl der dort angesprochenen Beratungsmodule basiert auf den in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11134 berichteten
Schulungsbedarfen. Ebenfalls darauf basiert die Auswahl der Inhalte des in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
auf Bundestagsdrucksache 20/14210 angesprochenen
Qualifizierungsprogramms „Smart City Manager“. Diese werden derzeit weiterentwickelt und
sowohl thematisch als auch fachlich durch zahlreiche zusätzliche Module deutlich
erweitert. Der erste Durchlauf des ergänzten und aktualisierten
Schulungsprogramms beginnt am 31. März 2025. Weitere folgen im Mai, Juni, September
und November 2025.
103. Ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines
eigenständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
mittlerweile im Hinblick auf Stellenbesetzungen vollständig
abgeschlossen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Referate und Unterabteilungen sind besonders betroffen?
Die Fragen 103 bis 103b werden gemeinsam beantwortet.
Im Hinblick auf die Stellenbesetzungen können diese mit einer
Besetzungsquote von über 90 Prozent als abgeschlossen gelten.
104. Hat das BMWSB Umbesetzungen, Nachbesetzungen bzw.
Neubesetzungen auf Referatsleiterebene sowie auf Unterabteilungsleitungsebene
im BMWSB seit September 2024 vorgenommen bzw. wird es noch bis
zum Ende dieser Legislaturperiode vornehmen?
a) Wenn ja, welche Referate und Unterabteilungen sind betroffen?
b) Wenn ja, wurden hierzu neue und welche Referate bzw.
Unterabteilungen neu geschaffen?
c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden dadurch neu geschaffen?
Die Fragen 104 bis 104c werden gemeinsam beantwortet.
Nein.
105. Haben die jeweiligen Fachabteilungen im BMWSB auf Anforderung
der Hausleitung zwischen dem Ampel-Aus am 6. November 2024 und
der Verkündung der Wahlprogramme der einzelnen Parteien
Vorbereitungsunterlagen für perspektivische Vorhaben zugearbeitet?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Vorbereitungen erfolgt?
b) Welche konkreten Themen wurden hierbei identifiziert (bitte die
einzelnen Themen der Fachabteilungen bzw. Fachreferate unter
Bezugnahme des Hintergrundes benennen)?
c) Wurden hierfür Berechnungen bzw. Kostenschätzungen in Auftrag
gegeben?
d) Welche Kosten sind dem BMWSB für die Beauftragung von
Berechnungen und Kostenschätzungen konkret entstanden?
Die Fragen 105 bis 105d werden gemeinsam beantwortet.
Es gab keine Zuarbeit zu Wahlprogrammen. Es ist übliche Praxis, dass
perspektivische Vorhaben der Fachabteilungen in regelmäßigen Abständen zum
Beispiel zur Vorbereitung von Leitungsterminen abgefragt werden. Dies ist auch
notwendig, da Bundesministerien unabhängig von Wahlterminen und -perioden
vorausschauend planen müssen. So weisen auch Terminvorbereitungen nach
dem 6. November 2024 bis heute kurz-, mittel- und langfristige Vorhaben aus.
Zu nennen sind beispielsweise die Umsetzung von EU-Vorhaben.
Berechnungen und Kostenschätzungen wurden in dem gefragten Kontext nicht
beauftragt.
ANLAGE ZU FRAGE 9:
Wie viele Initiativen (bitte Gesetze und Verordnungen tabellarisch auflisten) aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurden
in der 20. Legislaturperiode abschließend erarbeitet und wie viele sind mittlerweile in Kraft getreten?
lfd. Nr. Gesetz/
Verordnung
Bezeichnung des Gesetzes/der Verordnung abschließend
erarbeitet
in Kraft
getreten
1 Gesetz Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener
Energiekosten (Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des
Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf)
ja ja
2 Gesetz Gesetz zur Änderung des Heizkostenzuschussgesetzes und des Elften Buches Sozialgesetzbuch ja ja
3 Gesetz Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften ja ja
4 Gesetz Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (gemeinsame Federführung mit BMWK) ja ja
5 Gesetz Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus (gemeinsame Federführung mit BMF) ja ja
6 Gesetz Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im
Städtebaurecht
ja ja
7 Gesetz Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Vorschriften ja ja
8 Verordnung Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Wohngeldverordnung ja ja
9 Gesetz Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer
Vorschriften
ja ja
10 Gesetz Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen
des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen
aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf)
ja ja
11 Gesetz Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches,
zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der
Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (gemeinsame
Federführung mit BMWK)
ja ja
12 Gesetz Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der gemeinsame FF mit BMWK) ja ja
13 Verordnung Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes ja ja
14 Gesetz Einführung der neuen Wohngemeinnützigkeit in § 52 Absatz 2 Satz 1 Nummer 27 der
Abgabenordnung durch Artikel 17 des Jahressteuergesetzes 2024 (Federführung BMF)
ja ja
15 Gesetz Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung ja nein
16 Gesetz Erstes Gesetz zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes ja nein
17 Gesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und
Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort (gemeinsame Federführung mit
BMWK und BMUV)
ja nein
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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