Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(insgesamt 105 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Datum
12.02.2025
Aktualisiert
21.02.2025
BT20/1473529.01.2025
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14735
20. Wahlperiode 29.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Bilanz der Amtszeit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen
Im Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
hatten SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umfangreiche Maßnahmen
im Bereich der Baupolitik, insbesondere ein eigenes Ministerium einzurichten,
vereinbart. Die baupolitische Bilanz der Bundesministerin für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, bleibt nach drei Jahren
Ampelkoalition nach Auffassung der Fragesteller ernüchternd und enttäuschend. Wie in
nahezu allen Politikfeldern war die Arbeit der Regierung auch hier bei
wesentlichen Punkten von Streit und gegenseitiger Blockade geprägt.
Noch im Bundestagswahlkampf 2021 inszenierte sich der heutige
Bundeskanzler Olaf Scholz als „Kanzler für bezahlbaren Wohnraum“. Der
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP formulierte daher
das Ziel, 400 000 neue Wohnungen pro Jahr – davon 100 000
Sozialbauwohnungen – zu bauen und mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände zu
ermöglichen. Um diese großen Herausforderungen umzusetzen, wurde mit dem
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
extra ein neues und eigenes Bundesministerium geschaffen. Schon in der
Halbzeitbilanz stellte sich die Bundesbauministerin Klara Geywitz nach Auffassung
der Fragesteller überraschend ein gutes Zeugnis aus: Auf vier von fünf Seiten
fanden sich fast nur grüne Häkchen für bereits umgesetzte Vorhaben des
Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (im
Folgenden: Koalitionsvertrag). Die Realität war nach Meinung der Fragesteller
schon vor einem Jahr eine andere – und ist es auch heute: Nach drei Jahren
Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP befindet
sich Deutschland in der größten Wohnungsbaukrise seit Jahrzehnten. Die Lage
ist nach Auffassung der Fragesteller weiterhin dramatisch: Die
Baugenehmigungszahlen brechen seit zwei Jahren flächendeckend ein. Im Jahr 2023 waren
sie gegenüber dem Vorjahr um mehr als ein Viertel eingebrochen (Destatis,
Pressemitteilung Nummer 203 vom 23. Mai 2024) und blieben auch im Jahr
2024 sogar konstant über 40 Prozent unter den Zahlen von 2022 (Destatis,
Pressemitteilung Nummer 278 vom 18. Juli 2024).
Die selbstgesteckten Wohnungsbauziele der Bundesregierung sind gescheitert.
Für das Jahr 2024 rechnet die Bundesbauministerin mit nur noch 265 000
fertiggestellten neuen Wohnungen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/im
mobilien-bauministerin-geywitz-rechnet-2024-mit-265000-neuen-wohnungen/
100004198.html). Für 2025 gehen erste Prognosen von nur 220 000 neu
fertiggestellten Wohnungen aus (allgemeinebauzeitung.de/abz/wahlforderungen-vorg
estellt-verband-fordert-neustart-in-der-baupolitik-58727)). Für 2026 schätzt das
Münchner ifo Institut, dass die Zahl der neu gebauten Wohnungen mit 175 000
sogar unter die 200 000 abrutschen wird (www.haufe.de/immobilien/entwicklu
ng-vermarktung/marktanalysen/studie-ende-des-booms-im-wohnungsbau-in-sic
ht_84324_487942.html). Dieser historische Einbruch auf dem Wohnungsmarkt
ist dabei keineswegs nur exogenen Faktoren wie dem Krieg Russlands gegen
die Ukraine und den binnen kurzer Frist vervierfachten Zinsen geschuldet,
sondern geht zu einem nicht unwesentlichen Teil auf hausgemachte Fehler der
Bundesregierung zurück.
So haben insbesondere die mehrfachen abrupten Förderstopps sowie die nach
Ansicht der Fragesteller falsch konzipierten Förderprogramme (siehe Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14511) weder Impulse für mehr
Wohnungsbau noch einen Stimmungsumschwung in der Branche ausgelöst.
Die Bundesbauministerin wird damit als „Gesicht der Baukrise“ in Erinnerung
bleiben (www.spiegel.de/politik/de utschland/klara-geywitz-ich-bin-das-gesich
t-zur-baukrise-a-653121c4-9fbd-4e3 0-a7bc-5c2d390c94c8). Die
Hauptverantwortung aber trägt Bundeskanzler Olaf Scholz, der viel zu lange tatenlos
zugesehen hat, wie die Krise beim Wohnungsneubau sich Monat um Monat
zuspitzte. Der Baugipfel am 25. September 2023 im Bundeskanzleramt kam zu spät.
Mit dem sogenannten Bau-Turbo, einer in § 246e des Baugesetzbuches
(BauGB) vorgesehenen Sonderregelung, ist die wesentlichste dort
angekündigte Maßnahme aufgrund der Blockade eines Koalitionspartners bis heute nicht
umgesetzt. Die ausgerufene Zeitenwende beim Wohnungsneubau ist damit
ausgeblieben. Leidtragende sind die vielen Hunderttausend Menschen, die auf der
Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung der 20. Wahlperiode im
Hinblick auf das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, in dieser Zeit
400 000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100 000 öffentlich
geförderte Wohnungen?
2. Wie viele Wohnungen wurden in den einzelnen Jahren der amtierenden
Bundesregierung fertiggestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
3. Wie viele Baugenehmigungen wurden in den einzelnen Jahren der
amtierenden Bundesregierung erteilt?
4. Inwiefern hatten sich die Wohnungsbauziele der Bundesregierung im
Laufe der Wahlperiode geändert, wenn sich „die Wohnungsbauziele der
Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag 2021 festgelegt sind, am
Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum orientieren“ (siehe Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 20/10434), dieser Bedarf sich im
Laufe der Wahlperiode jedoch nachweislich dramatisch verändert hat (d
e.statista.com/statistik/daten/studie/1452146/umfrage/entwicklung-des-w
ohnungsmangels-in-deutschland/#:~:text=Gem%C3%A4%C3%9F%20e
iner%20Prognose%20des%20Zentralen,bis%20zu%20830.000%20Woh
nungen%20fehlen)?
5. Wieso wurden die Wohnungsbauziele der Bundesregierung trotz des
gestiegenen Bedarfs nicht korrigiert?
6. Welche zusätzlichen Maßnahmen (Gesetze, Verordnungen) hat die
Bundesregierung abweichend von den Vereinbarungen des
Koalitionsvertrages und in konkreter Reaktion auf die Wohnungsbaukrise ergriffen,
und inwiefern haben diese Maßnahmen bereits nachweislich Erfolge
gezeigt?
7. Ist das BMWSB der Meinung, dass diese Bundesregierung in ihrer
Amtszeit genug unternommen hat, um die Wohnungsbaukrise zu
beenden?
8. Weshalb bezeichnet die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen den Wohnungsbau als „stabil“ (www.bmwsb.bund.de/Sha
redDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellu
ngen.html), wenn zwar die Zahl der fertiggestellten Wohnungen der
letzten drei Jahre gleichbleibend bei etwa 300 000 Wohneinheiten lag,
gleichzeitig aber der Bedarf an Wohnraum signifikant auf mittlerweile
rund 800 000 (www.augsburger-allgemeine.de/politik/
wohnungsbautaghabeck-zur-wohnungsbaukrise-muessen-noch-ein-bisschen-durchhalten-
id70405676.html) angestiegen ist?
9. Wie viele Initiativen (bitte Gesetze und Verordnungen tabellarisch
auflisten) aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen wurden in der 20. Legislaturperiode abschließend erarbeitet,
und wie viele sind mittlerweile in Kraft getreten?
10. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung im sozialen Wohnungsbau
der 20. Wahlperiode, und an welchen konkreten Zahlen lässt sich ein
Aufschwung durch die „Rekordsumme“ an finanziellen Mitteln (www.b
mwsb.bund.de/SharedDocs/reden/Webs/BMWSB/DE/2024/20240130_h
aushaltrede.html) belegen?
11. Wie viele zusätzliche Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau konnten
durch die „Rekordsumme“ errichtet werden?
12. Bei wie vielen der 49 430 im sozialen Wohnungsbau geförderten
Wohneinheiten im Kalenderjahr 2023 (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pres
semitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/05/baufertigstellungen.html)
handelt es sich um neu fertiggestellte Wohneinheiten, und wie verhält
sich diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren 2021 bis 2023?
13. Wie hoch ist der durchschnittliche Anteil der Förderung im sozialen
Wohnungsbau pro Wohneinheit bzw. Maßnahme und im Vergleich zu
den Vorjahren 2021 bis 2023?
14. Wie hoch war der Anteil der Eigenheimförderung im Rahmen des
sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 2021 bis 2024?
15. Wie viele Wohnungen befanden sich in den letzten fünf Jahren im Bau
(bitte die jeweiligen Jahre tabellarisch darstellen)?
16. Wie lautet die Bilanz der Bundesregierung bezüglich des im
Koalitionsvertrag vereinbarten Bund-Länderprogramm für studentisches Wohnen,
für „Junges Wohnen“ und Wohnen für Auszubildende?
17. Wie viele Wohneinheiten verteilt auf wie viele Projekte wurden im
Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ bis heute bundesweit
genehmigt, und wie viele Wohneinheiten entfallen dabei auf das Wohnen mit
sozialpädagogischer Betreuung?
18. Inwiefern wurde im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum in
der 20. Wahlperiode die Arbeit der Baukostensenkungskommission aus
der 19. Wahlperiode fortgesetzt?
19. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser
Wahlperiode getroffen, und inwiefern waren diese aus Sicht der
Bundesregierung erfolgreich?
20. Welche konkreten Maßnahmen zur Baukostensenkung wurden in dieser
Wahlperiode getroffen, die sich dabei auf die Vorarbeiten der
Baukostensenkungskommission zurückführen lassen?
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geschaffen, um die
Wiederverwertbarkeit von Baustoffen zu verbessern?
22. Wie sieht die Bilanz der Bundesregierung im Hinblick auf die
Umsetzung der im Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Umsetzungs- und
Genehmigungsbeschleunigung vereinbarten Maßnahmen aus?
23. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit seriellem Bauen die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, durch die Bundesregierung befördert?
24. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Zielsetzung,
modulares und serielles Bauen und Sanieren durch Typengenehmigungen
zu beschleunigen, umgesetzt?
25. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Standardisierung die Kosten für den Wohnungsbau
zu senken, befördert?
26. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Digitalisierung die Kosten für den Wohnungsbau zu
senken, befördert?
27. Warum scheiterte aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf zur
Änderung des Hochbaustatistikgesetzes im Bundesrat, und warum ist der
Gesetzentwurf nach Kenntnisstand der Bundesregierung nicht im
Vermittlungsausschuss behandelt worden, welche negativen Folgen
resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus einer Verspätung des Gesetzes?
28. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde das im Koalitionsvertrag
vereinbarte Ziel, mit Entbürokratisierung die Kosten für den
Wohnungsbau zu senken, befördert?
29. Welche Gründe waren dafür maßgebend, dass die Bundesregierung fast
drei Jahre benötigt hat, um den Entwurf für eine Baugesetzbuch-Novelle
(BauGB-Novelle) in den Deutschen Bundestag einzubringen?
30. Ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BauGB-Novelle aus
Sicht des BMWSB gescheitert, und wenn ja, aus welchen Gründen?
31. Welche negativen Folgen resultieren aus Sicht der Bundesregierung aus
einer Verspätung der Novelle?
32. Was waren die maßgebenden Gründe, den beim Baugipfel im
September 2023 angekündigten und noch im Jahre 2023 als Formulierungshilfe
den regierungstragenden Fraktionen vorgelegten Bau-Turbo nicht im
Kabinett zu beschließen, sondern durch die Fraktionen aus der Mitte des
Deutschen Bundestages einzubringen, was nachweislich gescheitert ist?
33. Welche Maßnahmen wurden seitens der Bundesregierung angestoßen,
um – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – zusätzliche Bauflächen zu
mobilisieren, und wurde aus Sicht der Bundesregierung dieses Ziel
erreicht?
34. Mit welchen konkreten Maßnahmen wurde das Nachhaltigkeitsziel der
Bundesrepublik Deutschland bei der Flächeninanspruchnahme
hinterlegt, wie es im Koalitionsvertrag angekündigt wurde?
35. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Einführung eines
Innenentwicklungsmaßnahmengebietes zum Zeitpunkt des Scheiterns
der Ampelregierung am 6. November 2024?
36. Welche Bilanz zieht die Bundesregierung bezüglich des erneut
eingerichteten Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum?
37. Inwieweit sind die im Bündnis vereinbarten 187 Maßnahmen umgesetzt
worden?
38. Welche der 187 Maßnahmen im Bündnis wurden nicht umgesetzt, und
was waren die konkreten Gründe, und wie wirkt sich die
Nichtumsetzung auf das Ziel, mehr Wohnraum zu schaffen, aus?
39. Was waren die maßgeblichen Gründe, weshalb die Bundesregierung
über ein Jahr gebraucht hat, um nach dem entsprechenden
grundsätzlichen Beschluss beim Baugipfel im September 2023 eine
gesetzgeberische Initiative im Bauvertragsrecht für die zivilrechtliche Ausgestaltung
von Verträgen nach dem Gebäudetyp E im Kabinett zu beschließen?
40. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für einen
Gebäudetyp E in der laufenden Wahlperiode gescheitert?
41. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
und mit den Ländern hatte die im Koalitionsvertrag und auch beim
Baugipfel am 25. September 2023 vereinbarte flexiblere Gestaltung der
Grunderwerbsteuer (z. B. durch einen Freibetrag), um Bürgerinnen und
Bürgern den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern,
zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November
2024?
42. Welche Gründe waren maßgebend, dass im Kontext von Frage 41 kein
Einvernehmen mit den Ländern getroffen werden konnte?
43. Bewertet die Bundesregierung die Änderungen in der Abgabenordnung
als ausreichend, um das vereinbarte Ziel des Koalitionsvertrags zu
erfüllen, mit einer neuen Wohngemeinnützigkeit eine Dynamik in den
Wohnungsbau zu bekommen, nachdem sowohl im Koalitionsvertrag als auch
noch beim Baugipfel am 25. September 2023 neben Steuervorteilen auch
Investitionszuschüsse bzw. Investitionszulagen vereinbart waren?
44. Was waren die maßgebenden Gründe dafür, dass die vereinbarten
Investitionszuschüsse nicht bereitgestellt wurden?
45. Wie definiert die Bundesregierung im Zusammenhang mit den
vorhergehenden Fragen das Wort „Dynamik“, bzw. mit welchen konkreten
Zahlen würde sie in der Zukunft von einer erfolgreichen neuen
Wohngemeinnützigkeit sprechen?
46. Wie bewertet die Bundesregierung die Reaktion innerhalb der etablierten
Wohnungswirtschaft auf diese neue Wohngemeinnützigkeit, die laut
Koalitionsvertrag ergänzt, aber nicht benachteiligt werden sollte?
47. Inwiefern ist die Bundesregierung dem Ziel, die Wohnungs- und
Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden, in dieser Wahlperiode
nähergekommen, und welche konkreten Maßnahmen wurden dazu unternommen?
48. Inwieweit hat die Bundesregierung mit welchen konkreten Maßnahmen
die Kommunen bei diesem Aufgabenfeld unterstützt?
49. Welche Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit wurden bereits umgesetzt?
50. Wie viele Menschen konnten im Rahmen des Nationalen Aktionsplans
gegen Wohnungslosigkeit bis Ende 2024 erfolgreich dauerhafte
Unterkünfte vermittelt werden, und wie wurden diese Vermittlungen auf
Bundes- und Länderebene dokumentiert und evaluiert?
51. Welche konkreten Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit wurden bis Ende der Ampelregierung vollständig
umgesetzt, und welche dieser Maßnahmen hatten nachweislich messbare
Erfolge bei der Reduzierung der Wohnungslosigkeit?
52. Welche spezifischen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um der
zunehmenden Wohnungsarmut unter älteren Menschen entgegenzuwirken,
insbesondere im Hinblick auf steigende Mietkosten, barrierefreien
Wohnraum und die Anpassung von Förderprogrammen an die
Bedürfnisse einer alternden Gesellschaft?
53. Was sind die Arbeitsergebnisse des mit dem Aktionsplan zur
Wohnungslosigkeit eingerichteten Nationalen Forums Wohnungslosigkeit?
54. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Zusammenarbeit zwischen Bahnhofsmissionen und sozialen Einrichtungen zu
stärken und dadurch die soziale Infrastruktur an Bahnhöfen zu
verbessern?
55. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Modernisierung der TA
(Technische Anleitung) Lärm, die an die geänderten Lebensverhältnisse
in den Innenstädten angepasst werden sollte, um Zielkonflikte zwischen
Lärmschutz und heranrückender Wohnbebauung aufzulösen, warum ist
die Änderung noch nicht verabschiedet worden?
56. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag und vereinbarte Prüfung zur Einführung
einer Gesamtlärmbetrachtung?
57. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
ergriffen, damit Barrierefreiheit beim Wohnungsbau stärker
Berücksichtigung findet?
58. Zu welchen Ergebnissen bzw. konkreten Maßnahmen hat die
Behandlung des Themas „Barrierefreier Wohnraum“ im Rahmen der
Arbeitsrunden des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum geführt (siehe Antwort
der Bundesregierung zu Frage 37 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU zur Halbzeitbilanz der Bundesregierung in der Wohnen- und
Baupolitik, Bundestagsdrucksache 20/9803)?
59. Welche Beweggründe verleiteten die Bundesregierung dazu, die im
Haushalt 2024 noch enthaltenen Mittel für das KfW (Kreditanstalt für
Wiederaufbau)-Programm „Altersgerecht Umbauen“ (siehe Antwort zu
Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 20/9803) in Höhe von 150 Mio.
Euro für den Haushaltsentwurf des BMWSB für 2025 komplett zu
streichen, bzw. wie will die Bundesregierung zukünftig ein kontinuierliches
und niedrigschwelliges Förderprogramm für barrierefreies Bauen
ermöglichen?
60. Wie ist im Zusammenhang mit den Fragen 52 bis 54 der
Umsetzungsstand der im Rahmen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum zwischen
Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen zur Reformierung der
Musterbauordnung der Länder beziehungsweise der rechtlich maßgeblichen
Landesbauordnungen (siehe Antwort zu Frage 39 auf
Bundestagsdrucksache 20/9803)?
61. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um einen im
Koalitionsvertrag angekündigten Bau-, Wohnkosten und Klimacheck
einzuführen?
62. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um, wie im
Koalitionsvertrag vereinbart, Kommunen dabei zu helfen,
Potenzialflächenregister einzuführen?
63. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um
Kommunen die Ausweisung von Bauland im Innenbereich zu erleichtern?
64. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen
Maßnahmen erleichtert Bauland im Innenbereich ausgewiesen werden?
65. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um
Kommunen die Ausweisung von Bauland im Außenbereich zu erleichtern?
66. In welchem Umfang konnte aufgrund der vom BMWSB ergriffenen
Maßnahmen erleichtert Bauland im Außenbereich ausgewiesen werden?
67. Welche konkreten Maßnahmen hat das BMWSB ergriffen, um jenseits
der Regelung des § 35 Absatz 4 BauGB im Außenbereich die
Umnutzung bestehender Gebäude gewerblicher Nutzung (zum Beispiel
ehemalige Restaurants, Apotheken, Tante-Emma-Läden) in Wohnraum zu
erleichtern?
68. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung dazu
beigetragen, insbesondere in ländlichen Räumen vorhandenen Leerstand an
Wohnungsimmobilien zu aktivieren, um so Mietwohnungsmärkte in
Ballungszentren zu entlasten, und waren diese Maßnahmen erfolgreich?
69. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung, ob sich aus dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum
gemeindlichen Vorkaufsrecht in Gebieten einer Erhaltungssatzung
(Milieuschutzsatzung) gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt, zum
Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6. November 2024?
70. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser
Legislaturperiode auf den Weg gebracht, um die Bauforschung zu stärken?
71. Wie ist der Sachstand bei der Einrichtung des Bauforschungszentrums
LAB (Living Art of Building), und wann ist seine formale Gründung
geplant?
72. Welche Schritte hat das BMWSB für die Finalisierung des
Gestaltungswettbewerbs für den Neubau der Bauakademie bereits unternommen,
und wie ist der weitere Zeitplan?
73. Welche Maßnahmen wurden angestoßen, die „innovativen Materialien,
Technologien und Start-ups den Markteintritt und Zulassungen“
erleichtert haben?
74. Welche konkreten Maßnahmen wurden angestoßen, um die Grundlagen
zu schaffen, den Einsatz grauer Energie sowie die Lebenszykluskosten
verstärkt betrachten zu können, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart
ist?
75. Welche Gründe waren maßgebend, dass die Bundesregierung den
digitalen Gebäuderessourcenpass bis heute nicht eingeführt hat?
76. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der Erstellung eines
digitalen Gebäudeenergiekatasters zum Zeitpunkt des Scheiterns der
Ampelregierung am 6. November 2024?
77. Wieso hat die Bundesregierung bis weit in das Jahr 2024 hinein
gebraucht, um eine Reform des Vergaberechts auf den Weg zu bringen?
78. Ist aus Sicht der Bundesregierung der Gesetzentwurf für ein
Vergabetransformationsgesetz in der laufenden Wahlperiode gescheitert?
79. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung einer Reform der
Honorarordnung für Architekten (HOAI) und die Anpassung von
Leistungsbildern zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am
6. November 2024?
80. Welchen konkreten Abstimmungsstand innerhalb der Bundesregierung
hatte die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines echten
Sachkundenachweises für Makler, Miet- und WEG (Wohneigentumsgesetz)-
Verwalter zum Zeitpunkt des Scheiterns der Ampelregierung am 6.
November 2024?
81. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vereinbarte Flexibilisierung
und Entbürokratisierung der vorhandenen Fördermaßnahmen im Bereich
des Städtebaus umgesetzt?
82. Was hat die in der Absichtserklärung zum Fernwärmegipfel der
Bundesregierung am 12. Juni 2023 unter Ziffer 2 festgehaltene, durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das
Bundesministerium der Justiz gemeinsam vorzunehmende Prüfung des § 556c des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der Wärmelieferverordnung ergeben,
die zum Ziel hat, in der aktuellen Vorschrift wahrgenommene
Hemmnisse für den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze abzubauen
und „diese Regelungen zukunftsgerichtet unter Berücksichtigung
wirtschaftlicher Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass sowohl der
Fernwärmeausbau vorangebracht als auch der Mieterschutz gewahrt
wird“, und – sofern diese Prüfung trotz mehrfacher Nachfrage durch die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion (Schriftliche Frage 18 auf
Bundestagsdrucksache 20/10665 und Schriftliche Frage 74 auf
Bundestagsdrucksache 20/11833) noch immer nicht abgeschlossen ist – womit erklärt die
Bundesregierung, dass es ihr in über 18 Monaten nicht gelungen ist, ein
Ergebnis dieser Prüfung vorzulegen?
83. Hat die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition
vorgesehene Eingliederung der nicht bahnnotwendigen Immobilien des
Bundeseisenbahnvermögens in die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA) in die Wege geleitet, und wie ist der aktuelle
Umsetzungsstand dieses Vorhabens?
84. Wie viele Wohnungen hat die BImA im Jahr 2024, im Rahmen ihrer
Ausrichtung auf die wohnungsbaupolitischen Ziele der
Bundesregierung, fertiggestellt?
85. Die Fertigstellung welcher Anzahl von Wohnungen durch die BImA ist
für die nächsten Jahre aktuell vorgesehen?
86. Die Ampelkoalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der
BImA „mehr Freiheiten zu verschaffen und ihr die Aufnahme von
Krediten zu ermöglichen“ – ist dies nach Einschätzung der Bundesregierung
in ausreichendem Maße gelungen?
87. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden,
wie wirken diese sich künftig auf die Entwicklung der Zahlen der BImA
bei der Fertigstellung von Wohnungen aus?
88. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA geschaffen wurden,
wie viele zusätzliche Wohneinheiten konnten dadurch in der laufenden
Wahlperiode geschaffen werden?
89. Wenn solche zusätzlichen Freiheiten für die BImA nicht (ausreichend)
geschaffen wurden, was waren die Gründe dafür, und wie plant die
Bundesregierung dann aktuell, die Möglichkeiten der BImA für die
Fertigstellung einer größeren Zahl von Wohnungen zu verbessern?
90. Hat die BImA aktuell ausreichende finanzielle und personelle
Ressourcen, um die Anzahl der von ihr fertiggestellten Wohnungen in den
nächsten Jahren signifikant zu steigern?
91. Wenn diese Ressourcen zur Steigerung der Fertigstellungszahlen aktuell
nicht vorhanden sind, wie möchte die Bundesregierung die BImA bei
der Stärkung dieser Ressourcen unterstützen, und welche Maßnahmen
wurden dafür eingeleitet?
92. Wie haben sich die Zahlen beim Leerstand von Wohnungen im
Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?
93. Wie haben sich die Zahlen der Sanierungsquote bei Wohnungen im
Eigentum der BImA in den letzten fünf Jahren entwickelt?
94. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um die BImA
bei der Reduzierung des Leerstandes bei ihren Wohnungen und der
Erhöhung der Sanierungsquote zu unterstützen?
95. Haben diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung zu
zufriedenstellenden Verbesserungen geführt?
96. Wenn diese Maßnahmen noch nicht zu zufriedenstellenden
Verbesserungen geführt haben, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung
aktuell zusätzlich, um die BImA zu unterstützen?
97. Durch welche konkreten Maßnahmen ist der Bundesbau seiner im
Koalitionsvertrag skizzierten Vorbildstellung bei der Digitalisierung sowie
bau-, wohnungs- und klimapolitischen Zielen gerecht geworden?
98. Was hat die im Koalitionsvertrag angekündigte Machbarkeitsstudie
ergeben, mit der untersucht werden sollte, ob ein Grundbuch auf der
Blockchain möglich und vorteilhaft ist?
99. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag angekündigte Stärkung von BIM (Building Information Modeling)
Deutschland vorangetrieben?
100. Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung des BIM-Portals des
Bundes auch im Lichte der Zielsetzung, mit dem BIM-Portal
Unternehmen und öffentlicher Hand bei der Digitalisierung ihrer Bauvorhaben zu
helfen?
101. Wie weit sind die Vorbereitungen zur Einrichtung eines im
Koalitionsvertrag vereinbarten Smart-City-Kompetenzzentrums fortgeschritten?
102. Wie wurde die Aus- und Weiterbildung im Bereich Smart Cities
weiterentwickelt, und welche konkreten Fortschritte hat die Bundesregierung
auf Basis der im Frühjahr 2024 durch involvierte Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter ermittelten Schulungsbedarfe für Projektteams im Bereich
Smart Cities (vgl. Antwort zu Frage 15 auf
Bundestagsdrucksache 20/11134) in der fachlichen Beratung zu verzeichnen?
103. Ist die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines
eigenständigen Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
mittlerweile im Hinblick auf Stellenbesetzungen vollständig
abgeschlossen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Welche Referate und Unterabteilungen sind besonders betroffen?
104. Hat das BMWSB Umbesetzungen, Nachbesetzungen bzw.
Neubesetzungen auf Referatsleiterebene sowie auf Unterabteilungsleitungsebene im
BMWSB seit September 2024 vorgenommen bzw. wird es noch bis zum
Ende dieser Legislaturperiode vornehmen?
a) Wenn ja, welche Referate und Unterabteilungen sind betroffen?
b) Wenn ja, wurden hierzu neue und welche Referate bzw.
Unterabteilungen neu geschaffen?
c) Wie viele Stellen wurden bzw. werden dadurch neu geschaffen?
105. Haben die jeweiligen Fachabteilungen im BMWSB auf Anforderung der
Hausleitung zwischen dem Ampel-Aus am 6. November 2024 und der
Verkündung der Wahlprogramme der einzelnen Parteien
Vorbereitungsunterlagen für perspektivische Vorhaben zugearbeitet?
a) Wenn ja, auf welcher Grundlage sind die Vorbereitungen erfolgt?
b) Welche konkreten Themen wurden hierbei identifiziert (bitte die
einzelnen Themen der Fachabteilungen bzw. Fachreferate unter
Bezugnahme des Hintergrundes benennen)?
c) Wurden hierfür Berechnungen bzw. Kostenschätzungen in Auftrag
gegeben?
d) Welche Kosten sind dem BMWSB für die Beauftragung von
Berechnungen und Kostenschätzungen konkret entstanden?
Berlin, den 28. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333