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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung

(insgesamt 249 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.02.2025

Aktualisiert

26.02.2025

BT20/1482330.01.2025

Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 20/14823 20. Wahlperiode 30.01.2025 Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung Die Bundesregierung ist vor drei Jahren mit einem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter der Überschrift „Mehr Fortschritt wagen“ (im Folgenden: Koalitionsvertrag) gestartet. Dieser enthält im Bereich der Außenpolitik ambitionierte Ziele wie die Stärkung der Europäischen Union als geopolitischer Akteur, die Förderung einer sog. feministischen Außenpolitik und den Einsatz für eine regelbasierte internationale Ordnung. Nach dem Ampelbruch und dem vorzeitigen Ende der Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im November 2024 steht die Amtszeit der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, vor ihrem Ende. Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage nach einer Bilanz der politischen Arbeit der Außenministerin. Der Koalitionsvertrag setzte hohe Erwartungen, etwa mit der Ankündigung einer „wertegeleiteten Außenpolitik“, die sich klar zu Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bekenne. Doch immer wieder gab es Kritik an der Umsetzung von Experten aus Presse und Wissenschaft – zu unkoordiniert und zu eindimensional in ihrer Herangehensweise sei die deutsche Außenpolitik (s. u. a. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aussenpolitik-experten-kritisieren-u msetzung-der-china-strategie/100047902.html, www.spiegel.de/politik/deutschl and/aussenpolitik-der-ampel-koalition-deutschland-ist-nur-ein-leichtgewicht-a- 9bade0f8-5456-4538-b974-8635f3dda171, www.n-tv.de/politik/politik_perso n_der_woche/Baerbocks-Aussenpolitik-mit-dem-Zeigefinger-funktioniert-nich t - a r t i c l e 2 4 4 6 9 3 7 5 .html), selbst die damalige Vorsitzende von BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Ricarda Lang, untermauerte diese Kritik (www.focu s.de/politik/kritik-an-deutscher-aussenpolitik-gruenen-chefin-ricarda-lang-wir- muessen-zuverlaessiger-sein_id_259681540.html), die sich nicht nur an die Bundesaußenministerin, sondern auch an die damalige Ampelregierung als Ganzes richtet. Tektonische Verschiebungen in der Außen- und Sicherheitspolitik, sich neu ordnende Kräfteverhältnisse und eine anhaltend unsichere geopolitische Lage – allen voran durch den anhaltenden völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine, ein immer aggressiver auftretendes China – fordern eine starke, kohärente und anpassungsfähige deutsche Außenpolitik. Diese Herausforderungen sowie der Umgang mit der ins Amt kommenden neuen US- Regierung oder der Kontakt zu der steigenden Zahl autoritärer Regime werfen Fragen zur Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der deutschen Außenpolitik auf. Die Außenpolitik muss sich grundsätzlich am Leitmotiv messen: Konnte sie das Ansehen Deutschlands in der Welt steigern? Angesichts dieser Kernfrage, der zahlreichen Herausforderungen und des bevorstehenden Regierungswechsels ist eine Bewertung der außenpolitischen Bilanz der Bundesaußenministerin nach Auffassung der Fragesteller unerlässlich. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche der im Koalitionsvertrag festgelegten außenpolitischen Ziele konnte die Bundesregierung in ihrer Amtszeit ihrer Ansicht nach erreichen? 2. Welche von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen hatten nach Ansicht der Bundesregierung die größte globale Wirkung? 3. Gibt es außenpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die ihrer Ansicht nach gescheitert sind? 4. Welche internationalen Partnerschaften wurden gestärkt oder neu aufgebaut? 5. Welche konkreten Verbesserungen im Außenhandeln Deutschlands konnten durch die Vorlage der Nationalen Sicherheitsstrategie erreicht werden, wie werden die Bundesländer in die Umsetzung der Nationalen Sicherheitsstrategie einbezogen, gibt es einen institutionalisierten Austausch mit den Bundesländern zu dieser Frage? 6. In welche Staaten ist die Bundesministerin des Auswärtigen in ihrer Amtszeit gereist (bitte genaue Daten und Ziele auflisten)? 7. Wie viele Flugkilometer hat die Bundesministerin des Auswärtigen auf diesen Reisen zurückgelegt? 8. Welche Instrumente hat die deutsche Außenpolitik, das Ansehen Deutschlands im Ausland und die Wahrnehmung des Führungsprofils Deutschland in der Welt zu messen? a) Wie haben sich beide in den vergangenen Jahren entwickelt? b) Worauf führt die Bundesregierung die Entwicklungen zurück? 9. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen um eine Reform des VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrates und anderer Teile der Vereinten Nationen erzielen? 10. In welchen zwischen- und innerstaatlichen Konflikten konnte Deutschland erfolgreich vermitteln? 11. Welche Rolle spielt Deutschland in internationalen Organisationen in den VN am Ende dieser Legislaturperiode nach Ansicht der Bundesregierung im Vergleich zum Ende der letzten Legislaturperiode? 12. Wie erfolgreich hat die Bundesregierung ihrer Ansicht nach die Interessen der deutschen Wirtschaft international vertreten, und mit welcher Priorität behandelte die Bundesregierung diese? 13. Wurde von der Bundesregierung eine Initiative zur Reform des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen angestoßen, damit die Rolle von Menschenrechtsverbrechern in diesem Gremium zurückgedrängt wird? 14. Wie wurde im Rahmen der werteorientierten Außenpolitik angesichts der Blockade des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine Weiterentwicklung des Völkerrechts zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit und Menschenrechten vorangetrieben? 15. Inwieweit hat sich die Bundesregierung im Rahmen der feministischen Außenpolitik für die Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen in der Islamischen Republik Iran eingesetzt? 16. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung, die systematische Verfolgung und die Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem Geschlecht und weitere von der Untersuchungskommission der Vereinten Nationen anerkannte Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach dem Weltrechteprinzip juristisch zu ahnden? 17. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge ihrer Bemühungen ein, eine atomare Bewaffnung der Islamischen Republik Iran zu verhindern? 18. Welche konkreten Maßnahmen (bitte detailliert auflisten) hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um den deutschen Handel mit der Islamischen Republik Iran gezielt zu reduzieren, beziehungsweise, wie die Bundesministerin des Auswärtigen es formulierte, „kein business as usual“ fortzusetzen (x.com/ABaerbock/status/158520652672090 9313) und so das dortige Regime zu schwächen, und welche messbaren Erfolge kann sie in diesem Zusammenhang vorweisen? 19. Warum hat die Bundesregierung die Terrorlistung der islamischen Revolutionsgarden auf EU-Ebene trotz Befürwortung der Bundesministerin des Auswärtigen (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-93 3516) noch immer nicht durchgesetzt, obwohl dies nach Ansicht der Fragesteller politisch dringend geboten war und die rechtlichen Voraussetzungen eindeutig vorliegen? 20. Welchen messbaren Unterschied hat die von der Bundesaußenministerin angekündigte sog. feministische Außenpolitik in der Iranpolitik der Bundesregierung bewirkt, wenn selbst angesichts der brutalen Niederschlagung der von Frauen angeführten Proteste im Jahr 2022 durch das Mullah-Regime die getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und der EU nach Ansicht der Fragesteller, die zahlreiche konkrete Sanktionsvorschläge machten, nicht über schrittweise Minimalsanktionen hinausgingen? 21. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Effizienz ihrer sog. feministischen Außenpolitik, und nach welchen Zielvorgaben, Kriterien und Instrumenten bemisst sie diese? 22. Wie steht die Bundesregierung zur Bilanz führender Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die sog. feministische Außenpolitik der Bundesregierung knapp zwei Jahre nach Veröffentlichung der zugehörigen Leitlinien als „Schadensbegrenzungsansatz“ und „Begleitprogramm“ (www.swp-berlin.org/10.18449/2024S07/) bezeichnen, die auf außenpolitische Entscheidungen nur wenig Einfluss habe? 23. Welche Schutzprogramme oder Schutzmechanismen hat die Bundesregierung speziell für Mädchen und Frauen in Konfliktregionen entwickelt oder gefördert, und wie werden diese Maßnahmen evaluiert? 24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Reaktion auf die Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Iran seit dem Tod von Mahsa Jina Amini im September 2022 im Sinne ihrer sog. Feministischen Außenpolitik ergriffen? a) Welche Erfolge und Fortschritte hat die Bundesregierung im Alltag für Frauen und Mädchen im Iran seitdem erreicht? b) Zu welchen Erkenntnissen hat die von der Bundesregierung initiierte VN-Mission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen durch das iranische Regime geführt, und welche konkreten Verbesserungen für Frauen und Mädchen im Iran konnten dadurch erreicht werden? c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz für Frauen- und Menschenrechte im Iran in Abwägung anderer politischer Ziele (wirtschaftlich, sicherheitspolitisch) bei? d) Welche konkreten Veränderungen in den bilateralen Beziehungen zum Iran hat die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre sog. feministische Außenpolitik vorgenommen? e) Welche Rolle spielen Frauen- und Menschenrechte in Gesprächen mit der neuen iranischen Regierung unter Präsident Massud Peseschkian, insbesondere mit Blick auf die mögliche Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA)? f) Welche Gespräche und bzw. oder Treffen haben seit Beginn der Proteste im Iran im Jahr 2022 zwischen der Bundesaußenministerin und oppositionellen Bewegungen und Frauenrechtlerinnen der iranischen Diaspora stattgefunden (bitte Gesprächspartnerinnen, Zeitpunkt und Ort der Treffen nennen)? g) Warum lehnte die Bundesregierung die Schließung des Islamischen Zentrums Hamburgs während der Frauenproteste im Iran im Herbst 2022 noch ab, während diese dann nach dem Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 doch verfügt wurde, und welche Erkenntnisse bzw. Gesichtspunkte waren dafür ausschlaggebend, welche Bedeutung spielten für die Bundesregierung dabei Frauen- und Menschenrechte? 25. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die deutschen Staatsbürger, die als Geiseln vom Mullah-Regime im Iran festgehalten werden, freizubekommen, und warum hat die Bundesregierung hierbei bisher kaum Erfolge aufzuweisen, während andere europäische Regierungen nach Ansicht Betroffener (www.zeit.de/gesellschaft/2 024-11/iran-politische-geisel-nahid-taghavi-bundesregierung) ihre Staatsbürger schneller befreien konnten? 26. Hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt konkrete Schritte unternommen, um die Aktivitäten der Hisbollah in Europa, insbesondere bei der Rekrutierung von Unterstützern und der Finanzierung ihrer Terrorstrukturen, effektiver zu bekämpfen, und wenn ja, welche, und welche nachweisbaren Fortschritte wurden ggf. hierbei erzielt? 27. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen unternommen, um den nach wie vor großen Einfluss der iranischen Regierung im Irak einzudämmen, und wenn ja, welche, und welche messbaren Fortschritte kann sie dabei ggf. vorweisen? 28. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der iranischen Führung unternommen, um die Freilassung der in Iran inhaftierten Personen mit deutscher und der Staatsbürgerschaft anderer EU-Staaten zu erreichen, welche Besuche und Gespräche vor Ort fanden dazu statt, und wie oft sind dazu Vertreter der Bundesregierung in den Iran gereist? 29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber dem Iran ergriffen, um auf die wiederholten Angriffe des Iran auf Israel zu reagieren, und welche direkten Kontakte gab es dazu seitens der Bundesregierung mit Vertretern des Iran? 30. Hat die Bundesregierung Initiativen und konkrete Maßnahmen gegenüber den engsten Verbündeten initiiert, um gemeinsam eine Strategie und konkrete politische Maßnahmen gegen den Iran und seine wiederholten Angriffe auf Israel zu koordinieren, und wenn ja, welche, und welche Beratungen wurden dazu ggf. von Vertretern der Bundesregierung angestoßen und bzw. oder als Teilnehmer besucht? 31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den wiederholten Angriffen des Iran auf Israel für ihre Politik gegenüber dem Iran gezogen? 32. Welche konkrete Unterstützung hat die Bundesregierung Israel im Zuge der iranischen Angriffe und danach zukommen lassen? 33. Wie bringt sich die Bundesregierung in die Verhandlungen zwischen Israel und der Hamas ein, um eine Freilassung der Geiseln und einen Waffenstillstand im Gazastreifen zu erreichen? 34. Verfügt die Bundesregierung über belastbare direkte oder indirekte Kontakte zur Hamas, und welche Kontakte nutzt die Bundesregierung, um auf die Hamas einzuwirken, um alle Geiseln aus ihrer Haft in Gaza zu entlassen? 35. Verfügt die Bundesregierung weiterhin über belastbare Gesprächskanäle nach Katar, um eine Vermittlung zwischen Hamas und Israel wirksam zu unterstützen, wurden politische Gespräche zur Unterstützung des Verhandlungsprozesses Israel-Hamas seitens der Bundesregierung geführt, und wenn ja, über welche konkreten Kontakte nach Katar, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 36. Verfügt die Bundesregierung weiterhin über belastbare Gesprächskanäle nach Ägypten, um eine Vermittlung zwischen Hamas und Israel wirksam zu unterstützen, wurden politische Gespräche zur Unterstützung des Verhandlungsprozesses Israel-Hamas seitens der Bundesregierung geführt, wenn ja, über welche konkreten Kontakte nach Ägypten, auf welcher Ebene, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? 37. Hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 konkrete Maßnahmen und Initiativen gegenüber der Hisbollah unternommen, um deren Angriffe auf Israel zu verhindern, und wenn ja, welche, und haben sich dazu Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern der Hisbollah und bzw. oder der libanesischen Regierung getroffen, und wenn ja, wie oft, und wann? 38. Verfügt die Bundesregierung über belastbare direkte oder indirekte Kontakte zur Hisbollah, und wenn ja, welche Kontakte nutzt die Bundesregierung, um auf die Hisbollah einzuwirken, einen dauerhaften Waffenstillstand gegenüber Israel einzuhalten und zukünftig auf jede Form von Angriffen auf israelisches Staatsgebiet zu verzichten? 39. Welche konkreten Maßnahmen zur militärischen Verteidigung Israels gegen die Angriffe der Hisbollah hat die Bundesregierung angeboten und umgesetzt? 40. Welche Schritte hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unternommen, um eine umfassende Strategie für den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika zu entwickeln, die deutsche Interessen wahrt und den Weg für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe bereitet? 41. Hat sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in der EU für eine Reform der südlichen Nachbarschaftspolitik und eine europäische Strategie für den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika eingesetzt, und wenn ja, wie? 42. Ist die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode dem Einfluss Russlands und Chinas im Nahen und Mittleren Osten entgegengetreten, und wenn ja, wie, und inwiefern wurde eine koordinierte EU-Strategie mit gemeinsamen Interessen und Angeboten vorangetrieben, um diese Region näher an die EU zu binden? 43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um privatwirtschaftliches Engagement im Nahen und Mittleren Osten stärker zu unterstützen und abzusichern? 44. Hat sich die Bundesregierung in der EU und bilateral für den Ausbau des Handels mit Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas eingesetzt und den regelbasierten Handel innerhalb der Region gefördert, nach Vorbild der Middle East Free Trade Area (MEFTA), und wenn ja, wie? 45. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und duale Ausbildung mit den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens auszubauen, insbesondere durch Förderung von Auslandsschulen, universitärem Austausch und beruflicher Bildung? 46. Mit welchen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Migrations- oder Rückführungsabkommen abgeschlossen? 47. Wie hat das Auswärtige Amt in dieser Legislaturperiode die Arbeit des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen unterstützt? 48. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Handel mit dem Irak auszuweiten und die Präsenz deutscher Unternehmen vor Ort zu stärken, welche messbaren Fortschritte kann sie dabei vorweisen? 49. Welche konkreten Fortschritte kann die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Energiepartnerschaft mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vorweisen, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien? 50. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um gegen die Huthi-Rebellen und die Gefährdung internationaler Seewege vorzugehen, und haben Gespräche mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten dazu konkrete Ergebnisse im Sinne einer koordinierten Strategie erbracht? 51. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche humanitäre Hilfe im Jemen nicht von Konfliktparteien, insbesondere den Huthis, missbraucht wird, und welche Kontrollmechanismen wurden hierfür eingeführt? 52. Welche sicherheitspolitischen Initiativen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode mit den Golfstaaten Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien gestartet, um den Einfluss Irans und seiner Stellvertreter einzudämmen, und inwiefern wurde ein sicherheitspolitischer Dialog mit dem Golfkooperationsrat sowie der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum intensiviert? 53. Welche Fortschritte wurden seit dem Memorandum vom 7. März 2024 zur Errichtung ägyptisch-deutscher Schulen erzielt, insbesondere bei der Schulplanung, Entwicklung pädagogischer Konzepte, Einrichtung des beratenden Ausschusses, Lehrerausbildung und Integration der vereinbarten Werte wie Nichtdiskriminierung und kritisches Denken? 54. Welche konkreten Begegnungen und Initiativen zur Kooperation und weiterem Ausbau der bilateralen Beziehungen hat die Bundesregierung gegenüber dem Königreich Saudi-Arabien, Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten in den vergangenen dreieinhalb Jahren ergriffen, und welche Kontakte und Gespräche auf politischer Ebene wurden dazu durch die Bundesregierung initiiert? 55. Welche Themen waren Gegenstand der Gespräche zwischen dem französischen Außenminister, der deutschen Bundesaußenministerin und dem syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa bei der jüngsten Syrienreise von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, wurden auch die Themen der Drogenproduktion und des Drogenhandels bzw. Drogenschmuggels (Captagon) sowie das Thema Migration (Rückführung) thematisiert, und wenn nein, warum nicht, welche Rolle spielte die Situation von Frauen und Mädchen in Syrien bei den Gesprächen der Bundesaußenministerin vor Ort, und wie wird die Bundesregierung ihr Vorhaben, die Einhaltung von Frauen- und Menschenrechten zur Bedingung für die Lockerung von Sanktionen zu machen, umsetzen (www.faz.net/a ktuell/politik/ausland/berlin-will-lockerung-von-syrien-sanktionen-1102 18645.html)? 56. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Sinne ihrer sog. feministischen Außenpolitik, um die Situation von Frauen und Mädchen in Syrien zu verbessern? 57. Welche Schritte hat die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen Partnern und auf Ebene der EU ergriffen, um die beträchtlichen Vermögenswerte, welche von Angehörigen des Assad-Regimes außer Landes geschafft wurden, zu lokalisieren und ggf. einzufrieren und für den Wiederaufbau Syriens zur Verfügung zu stellen? 58. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation für Frauen und Mädchen in Afghanistan, und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht sie? 59. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinne ihrer sog. feministischen Außenpolitik seit der Machtübernahme der Taliban 2021 ergriffen, um die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan zu verbessern? a) Welche Erfolge und Fortschritte hat die Bundesregierung im Alltag für Frauen und Mädchen in Afghanistan seitdem erreicht? b) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz für Frauen- und Menschenrechte in Afghanistan in Abwägung anderer politischer Ziele (sicherheitspolitisch, migrationspolitisch) bei? c) Welche konkreten Veränderungen in ihrer Afghanistan-Politik hat die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre sog. feministische Außenpolitik vorgenommen? d) Welche Gespräche und bzw. oder Treffen haben seit der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan 2021 zwischen der Bundesaußenministerin und oppositionellen Bewegungen und Frauenrechtlerinnen der afghanischen Diaspora stattgefunden (bitte Gesprächspartnerinnen, Zeitpunkt und Ort der Treffen nennen)? 60. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um Deutschlands „besondere Verantwortung in einem dienenden Verständnis für die EU als Ganzes“ (Koalitionsvertrag) durch Abstimmungen mit wichtigen Partnern in der EU (u. a. Frankreich, Polen, Weimarer Dreieck) wahrzunehmen? 61. Wie bilanziert die Bundesregierung die Umsetzung des im Vertrag der gescheiterten Ampelkoalition formulierten eigenen Anspruchs, eine eindeutige und frühzeitige Positionierung zu Vorhaben der Europäischen Kommission durch eine stringentere Koordinierung zu erreichen? 62. Warum gelang es der der Bundesregierung nicht, sog. German Votes (Enthaltung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) aufgrund von Nichteinigung zwischen den Ressorts) zu verhindern? 63. Warum hat die Bundesregierung bereits vereinbarte Kompromisse nach erfolgreichen Trilogverhandlungen aufgekündigt? 64. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um den u. a. durch das in den Fragen 60 und 61 dargelegte Agieren verursachten Vertrauensverlust anderer EU-Mitgliedstaaten in Deutschland als führende Kraft und zuverlässiger Partner in Europa wiederherzustellen? 65. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass Polen und die skandinavischen Länder ohne die Beteiligung Deutschlands Initiativen zum Schutz der Ostsee gegen russische hybride Maßnahmen ergreifen? 66. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des letzten Telefonats des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit Präsident Wladimir Putin, und inwieweit waren die europäischen Partner informiert oder eingebunden und im Nachgang informiert worden? 67. Welche spezifischen gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden mit Frankreich in dieser Legislaturperiode umgesetzt? 68. Welche Vorschläge des von der deutsch-französischen Arbeitsgruppe unabhängiger Sachverständiger am 19. September 2023 beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten präsentierten Berichts zu den institutionellen Reformen der EU konnten bislang in konkrete Ergebnisse überführt werden? 69. Welche Reformvorschläge hat die Bundesregierung in der EU eingebracht, um Entscheidungsprozesse im Bereich der Außenpolitik zu beschleunigen? 70. Wann konkret und inwiefern haben die Bundesaußenministerin bzw. ihre Vertreter in den Ratsformationen und bei anderen Gelegenheiten in der auslaufenden Legislaturperiode darauf gedrungen, dass die zuletzt im Schreiben des Bundeskanzlers an Ursula von der Leyen erhobene Forderung, „vermehrt Mehrheitsentscheidungen anzuwenden“, in der EU- Zustimmung findet? 71. Wie bewertet das Auswärtige Amt (AA) den Stand der Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans heute im Vergleich zu 2021? 72. Hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen, um strategisch wichtigen Beitrittskandidaten (insbesondere die Länder des Westbalkans, Ukraine, Moldau) angesichts der viele Jahre bzw. jahrzehntelang dauernden Verhandlungen eine europäische Perspektive zu bieten, die nach Ansicht der Fragesteller schnell und spürbar sein sollte, und wenn ja, welche? 73. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen hat der Deutsch- Französische Sicherheitsrat in Bezug auf die Abstimmung gemeinsamer Positionen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) seit 2021 erzielt (bitte einzeln aufzählen)? 74. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen sind im Rahmen des Weimarer Dreiecks in Bezug auf die Abstimmung gemeinsamer Positionen in der GASP bzw. GSVP seit 2021 erzielt worden (bitte einzeln aufzählen)? 75. Welche konkreten Fortschritte konnten im Rahmen der Verbesserung der zivil-militärischen Führungs- und Einsatzbefähigung der EU erzielt werden? 76. Hat sich die Bundesregierung in die Erarbeitung des angekündigten Weißbuchs zur europäischen Verteidigung eingebracht, und wenn ja, inwiefern, und in welchem Umfang? 77. Wie will das Auswärtige Amt die Quote deutscher Angehöriger in den europäischen Institutionen so erhöhen, dass der interne Repräsentanz- Richtsatz von 13,8 Prozent tatsächlich erreicht wird (bitte konkrete Maßnahmen und Initiativen einzeln aufführen)? 78. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um hybride und verdeckte Einflussnahme Russlands in den EU-Beitritts- und Kandidatenländern aufzuklären und ihnen im EU-Rahmen zu begegnen? 79. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragesteller zu, dass sie die Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs immer nur zögerlich unterstützt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen, bzw. wenn nein, warum stimmt sie nicht zu? 80. Wird die Bundesregierung der Ukraine bis Ende der Legislaturperiode die aktuell diskutierten zusätzlichen 3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen, wenn ja, wann genau, und wenn nein, warum nicht? 81. Sind aus Sicht der Bundesregierung die eingefrorenen russischen Vermögenswerte in Europa in Gänze zur Unterstützung der Ukraine (auch im Bereich der militärischen Ausrüstung) heranziehbar, und was hat die Bundesregierung bisher getan, um die in der EU eingefrorenen 210 Milliarden an russischen Vermögenswerten für die Ukraine zu verwenden? 82. Wie viele eingefrorene russische Vermögenswerte befinden sich derzeit in Deutschland, und was tut die Bundesregierung, um diese der Ukraine zur Verfügung zu stellen? 83. Was tut die Bundesregierung, um ein Sondertribunal zur Ahndung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einzurichten und die Strafverfolgung der russischen Troika zu ermöglichen, wird es zum dritten Jahrestag des Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2025 Fortschritte geben, auch bezüglich des von den 41 Staaten der Kerngruppe für die Einrichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine vorgeschlagenen bilateralen Abkommens zwischen dem Europarat und der Regierung der Ukraine? 84. Inwieweit hat sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen Union für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen und wirtschaftlichen Modernisierung der Länder der Östlichen Partnerschaft auf der Grundlage differenzierter Kooperationsangebote und des „Mehr für mehr“-Ansatzes eingesetzt? 85. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung hinsichtlich stabilerer und nachhaltigerer Nachbarschaftsbeziehungen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bereich? 86. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Projekt der „Östlichen Partnerschaft“ ein Zukunftsmodell ist? 87. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um ähnlich erfolgreich wie Polen eine engere Zusammenarbeit mit dem Forum „Nordic-Baltic Eight“ zu suchen, und wenn ja, welche? 88. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die multilaterale Zusammenarbeit mit den Arktisanrainern außer Russland im Arktischen Rat, in der NATO, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, beim Arctic Security Forces Roundtable und der Nordischen Verteidigungskooperation zu intensivieren, um den Frieden in der Arktis durch eine vertiefte Kooperation zu erhalten und negative Konsequenzen für rechtsbrechende Nationen zu beschließen? 89. Welche Fortschritte konnten erreicht werden, um zur Stärkung der NATO-Nordostflanke durch militärische Präsenz auch der Deutschen Marine in der Arktis und arktisnahen Gewässern Russland und China von einem Bruch internationaler Abkommen in der Arktis abzuschrecken? 90. Konnten Fortschritte erzielt werden, um das Seerechtsübereinkommen dahin gehend zu ergänzen, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen und dass etwaige Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen müssen? 91. Hat die Bundesregierung die Initiative ergriffen, um die 45-tägige Anmeldefrist Russlands für die Nordostpassage vor dem Internationalen Seegerichtshof überprüfen zu lassen? 92. Wie hat sich die Bundesregierung innerhalb ihrer Klimaaußenpolitik dafür eingesetzt, dass vorhandene Umweltstandards in der Arktis eingehalten, militärische Altlasten im Arktischen Ozean erkundet und wenn möglich entsorgt und neue Kontaminationsquellen in der Arktis verhindert werden? 93. Wurden seitens der Bundesregierung Initiativen ergriffen, um die borealen Feuerbrände in Kanada und Sibirien, die immer früher beginnen, weiter nach Norden vordringen und im Jahr 2022 eine Fläche betrafen, die etwa der Hälfte Deutschlands entspricht, zu bekämpfen? 94. Wurden im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU arktistaugliche Sensor- und Kommunikationsplattformen zur Erstellung und Übermittlung eines Echtzeitlagebilds entwickelt und beschafft? 95. Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um zu verhindern, dass wichtige Arktisinfrastrukturen wie Häfen, Flughäfen oder Kommunikationsinfrastrukturen unter die Kontrolle des russischen oder chinesischen Staates kommen oder neue Abhängigkeiten von diesen Staaten entstehen? 96. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sich auf multilateraler Ebene und beim Internationalen Seegerichtshof gegen die zahlreichen Völkerrechtsverstöße der Russischen Föderation im Schwarzen Meer einzusetzen? 97. Gab es Initiativen der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die schnelle Verwirklichung des „Neptun Deep“-Projektes zur Gasförderung im Schwarzen Meer einzusetzen, um die Energieabhängigkeit von Drittstaaten zu reduzieren? 98. Welche konkreten grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Kooperationen hat die Bundesregierung mit den Ländern des Westlichen Balkans und den Schwarzmeeranrainern zur Bekämpfung illegaler Migration, organisierter Kriminalität sowie Menschen-, Drogen- und Waffenhandel initiiert? 99. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Pläne zur politischen und wirtschaftlichen Unterstützung von Belarus im Falle demokratischer Umwälzungen vorangetrieben und transparente Bedingungen für deren Umsetzung entwickelt? 100. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um sich gemäß dem Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 20/9146 „Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie“ unnachgiebig für die Freilassung aller politischer Gefangener, für freie und faire Neuwahlen unter Beobachtung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und für ein unverzügliches Ende von Folter und Gewalt einzusetzen? 101. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen Vertretern des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Spaniens, und über welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren und jeweils für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer auflisten)? 102. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Spanien gereist (bitte nach Jahren auflisten)? 103. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode spanische Regierungsvertreter in Deutschland durch das Auswärtige Amt empfangen (bitte nach Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)? 104. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Planungen sowie der geplante Zeitpunkt der Fertigstellung der Wasserstoffpipeline H2Med von Portugal über Spanien und Frankreich nach Deutschland, deren Verlängerung nach Deutschland im Januar 2023 mit Frankreich vereinbart wurde (siehe www.tagesschau.de/wirtschaft/wasse rstoffleitung-deutschland-frankreich-101.html) und die von der Bundesregierung in ihrer Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie vom 27. Juli 2023 (Bundestagsdrucksache 20/7910) als „Schwerpunktkorridor“ im Rahmen eines europäischen Wasserstoff-Kernnetzes benannt wird, dessen Planungen zeitnah und mit Nachdruck umgesetzt werden sollen (siehe Bundestagsdrucksache 20/7910)? 105. Wie oft war das Projekt der Wasserstoffpipeline H2Med Thema bei bilateralen Treffen oder Gesprächen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bzw. ihrer Staatsministerinnen und Staatsminister mit ihren Amtskollegen aus Spanien und Portugal (bitte nach einzelnen Staaten auflisten)? 106. Mit welchen Personen besetzte die Bundesregierung die „hochrangige Arbeitsgruppe“ zum Thema Wasserstoff, die Deutschland und Frankreich auf Ministeriumsebene einsetzen wollten, um gemeinsame Strategien im Bereich Wasserstoff zu entwickeln (siehe www.tagesschau.de/wi rtschaft/wasserstoffleitung-deutschland-frankreich-101.html), wie oft hat sich die Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung im Frühjahr 2023 physisch sowie virtuell getroffen? 107. Hat die Bundesregierung Spanien bei der Flutkatastrophe in der Region Valencia im Herbst 2024 (bilateral) unterstützt, wie von Bundeskanzler Olaf Scholz Ende Oktober 2024 angeboten (siehe www.t-online.de/nach richten/deutschland/aussenpolitik/id_100520532/unwetter-in-spanien-de utschland-bietet-hilfe-nach-ueberschwemmungen-an.html), wie sah diese Unterstützung konkret aus, und welche Organisationen waren daran beteiligt (bitte Maßnahmen und jeweilige Kosten dafür auflisten), im Falle von finanziellen Hilfen, wie hoch waren diese insgesamt? 108. Hat sich die Bundesregierung zu dem im Mai 2024 endgültig verabschiedeten Amnestiegesetz der Regierung Sánchez III zur Begnadigung katalanischer Separatisten, welches derzeit vom spanischen Verfassungsgericht geprüft wird, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (siehe www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100455606/a mnestie-gesetz-kommt-in-spanien-vors-verfassungsgericht.html)? 109. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen Vertretern des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Portugals, und über welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren und jeweils für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer auflisten), wie viele Treffen davon waren mit Vertretern der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April 2024 im Amt ist (bitte nach Datum und Teilnehmern auflisten)? 110. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Portugal gereist (bitte nach Jahren auflisten), wie viele Reisen davon dienten dem Austausch mit der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April 2024 im Amt ist? 111. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode portugiesische Regierungsvertreter in Deutschland im Auswärtigen Amt empfangen (bitte nach Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten), wurden bereits Vertreter der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April 2024 im Amt ist, in Deutschland empfangen, und wenn ja, wer (bitte nach Datum und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)? 112. Welche konkreten Vorschläge enthielt die sog. Kooperationsagenda 2023 zur Vertiefung der deutsch-portugiesischen Zusammenarbeit im Bereich Digitalisierung, Klima- und Meeresschutz sowie Europa- und Außenpolitik, die Bundesaußenministern Annalena Baerbock vor ihrem Antrittsbesuch in Portugal im Januar 2023 ankündigte (siehe www.auswaertige s-amt.de/de/service/laender/portugal-node/baerbock-portugal-2571688), und welche der enthaltenen Vorschläge wurden ganz oder teilweise umgesetzt (bitte nach aktuellem Stand der Umsetzung gliedern)? 113. Welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Mitarbeiter aus Ministerien nahmen seit 2021 am Deutsch-Portugiesischen Forum teil, das hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenführt (www.auswaertiges-amt.de/de/service/l aender/portugal-node/bilateral-210200)? 114. Hat die Bundesregierung Portugal bei den dortigen Waldbränden im Sommer 2024 zusätzlich zu den Hilfen aus dem EU-Kohäsionsfonds bilateral unterstützt, und wenn ja, wie sah diese Unterstützung konkret aus (bitte Maßnahmen und jeweilige Kosten dafür auflisten)? 115. Welche Rolle spielen die Rohstoffpartnerschaften mit Kasachstan und der Mongolei, um einseitige Abhängigkeiten der deutschen Wirtschaft von China zu reduzieren? 116. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung gemeinsam mit der indischen Regierung angestoßen, um die strategische Kooperation in internationalen Fragen der Handels-, Menschenrechts-, Umwelt-, Klima-, Biodiversitäts-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik auszubauen? 117. Sieht die Bundesregierung angesichts der selbst ernannten Rolle Indiens als Führungsmacht des sog. Globalen Südens Möglichkeiten, gemeinsam mit Indien eine Allianz der regelbasierten, multilateralen Weltordnung auf- und auszubauen und faire und auf Ausgleich basierte Institutionen zu stärken, und wenn ja, wie? 118. Welche dauerhaften Gesprächsformate von Indien und Deutschland gemeinsam mit Drittstaaten, insbesondere mit Wertepartnern im asiatischpazifischen Raum wurden in der Amtszeit der Bundesregierung entwickelt? 119. Welche nennenswerten Projekte wurden von der Bundesregierung etabliert, um eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen, technischen und wirtschaftlichen Modernisierung Indiens auf der Grundlage der gemeinsamen Werte voranzutreiben? 120. Ist die in der „Gemeinsamen Erklärung“ des 5+1-Treffens mit Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Kirgistan postulierte strategische Partnerschaft Deutschlands mit den zentralasiatischen Ländern lebendige Wirklichkeit, und welche konkreten Projekte wurden nach dem Gipfel im September 2023 bereits umgesetzt? 121. Welche konkreten Fortschritte der Kooperation resultieren aus Sicht der Bundesregung aus den „Fünf plus Eins“-Gesprächen mit den Ländern Zentralasiens im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union? 122. Wie hat sich die Verfolgung einer sog. feministischen Außenpolitik auf die Chinapolitik des Auswärtigen Amts in der 20. Legislaturperiode ausgewirkt? 123. Hatte die Bundesregierung Kontakt mit Mitgliedern der ins Amt kommenden Trump-Regierung zu chinapolitischen Fragestellungen (wenn ja, bitte die einzelnen Gespräche und die Teilnehmenden nennen)? 124. Hat die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, u. a. in den Gremien des Rats der Europäischen Union, hinsichtlich der Fragestellung, ob und inwiefern eine Notwendigkeit besteht, die Chinapolitik der EU im Rahmen der Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident anzupassen, aktiv eingebracht (bitte die konkreten Vorschläge und Maßnahmen, die Deutschland in diesem Kontext eingebracht bzw. ergriffen hat, nennen)? 125. Welche konkreten Maßnahmen hat das Auswärtige Amt in der gesamten 20. Legislaturperiode ergriffen, um im Rahmen der deutsch-chinesischen diplomatischen Beziehungen sowie im multilateralen Kontext und somit im Rahmen von Deutschlands Mitgliedschaften in den entsprechenden Gremien (u. a. G7, G20, Vereinte Nationen und ihrer Unterorganisationen, OECD, EU-Institutionen und ihre Gremien) Chinas Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch in Xinjiang, zu thematisieren, und hat sie sich dabei auch dafür eingesetzt, aktive Weichen dafür zu setzen, dass Menschenrechtsverletzungen in China langfristig Einhalt geboten wird, und wenn ja, wie? 126. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesministerin Annalena Baerbock im Zusammenhang ihrer laut medialer Berichterstattung Ende 2024 am Rande eines EU-Treffens in Brüssel gefallenen Bemerkung von „chinesischer Drohnenhilfe“ für Russland samt Forderung nach Konsequenzen („Das muss und wird Konsequenzen haben“, s. www.tagesscha u.de/ausland/baerbock-drohnen-china-100.html; www.zeit.de/politik/aus land/2024-11/ukraine-krieg-russland-china-drohnen-lieferung) als Konsequenz auf den Weg gebracht? 127. In welchem Kontext schätzt und ordnet die Bundesregierung das sicherheitspolitische Verhalten Chinas im asiatisch-pazifischen Raum, einschließlich der chinesischen Militärübungen im Südchinesischen Meer, in den vergangenen drei Jahren ein? 128. Sehen die Bundesregierung und das Auswärtige Amt den Verbau von chinesischen Fahrzeugkomponenten, die zur Datenübertragung oder zur Steuerung autonomen Fahrens in deutschen Autos verwendet werden, als potenzielles Sicherheitsrisiko an? a) Gibt es hierzu eine Untersuchung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)? b) Hat die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine Einfuhrbeschränkung dieser Komponenten eingesetzt? 129. Bewerten die Bundesregierung und das Auswärtige Amt die von den chinesischen Unternehmen Tencent, CATL und Integrity Technology Group produzierten und eingeführten Produkte als Dual-Use-Güter? a) Sieht das Auswärtige Amt die Aktivitäten der chinesischen Unternehmen Tencent, CATL und der Integrity Technology Group in Deutschland als potenziell cybersicherheitsrelevant an, und wenn ja, inwiefern? b) Sieht das Auswärtige Amt die Aktivitäten der chinesischen Unternehmen Tencent, CATL und der Integrity Technology Group in Deutschland als potenziell militärisch relevant an, und wenn ja, inwiefern? 130. Ist mit Blick auf das Ergreifen von Maßnahmen in Deutschland die Schaffung einer Verteidigungsagentur nach Vorbild der schwedischen „Psychological Defense Agency“, welche gegen Desinformation und psychologische Kriegsführung vorgeht, im Hinblick auf Chinas hybride außenpolitische Aktivitäten sinnvoll? 131. Liegen der Bundesregierung angesichts des Inkrafttretens der Verordnung über die Sicherheit von Netzdaten (Network Data Security Regulation) in China am 1. Januar 2025, nach der deutsche Unternehmen, welche chinesische Daten verarbeiten wollen, Datenverarbeitungszentren in China eröffnen müssen, Informationen vor, wie viele deutsche Unternehmen hiervon betroffen sind und inwiefern dies negative Auswirkungen auf Deutschlands Datensouveränität und die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale deutscher Unternehmen hat, und wenn ja, welche? 132. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesaußenministerin unternommen, um in Einklang mit der China-Strategie der Bundesregierung sicherzustellen, dass die chinesische Regierung mithilfe chinesischer Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE keinen Einfluss auf das deutsche 5G-Netz nehmen kann? 133. Bewertet die Bundesregierung ihre Zustimmung zum 5G-Ausbau, der vorsieht, dass auch über 2029 hinaus chinesische Hardware- und Softwarekomponenten im deutschen 5G-Zugangsnetz verbaut werden können, und in dem nur das 5G-Netzwerkmanagementsystem reguliert wurde, als die sicherheitspolitischen Belange Deutschlands ausreichend berücksichtigend? 134. Auf welche Art und Weise und in welchen Punkten hat das Auswärtige Amt die unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) entwickelte Strategie für eine Internationale Digitalpolitik ergänzt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/pm0 04-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicationFile), welche Teile der Strategie für eine Internationale Digitalpolitik fallen in die Zuständigkeit des Auswärtigen Amts, welche Ziele ergeben sich daraus, und welche Maßnahmen sind bereits daraus erfolgt? 135. Welche strategischen Ziele ergeben sich aus Sicht des Auswärtigen Amts im Bereich der Internationalen Digitalpolitik? 136. Wo liegt in der Internationalen Digitalpolitik ein Schwerpunkt der Arbeit des Auswärtigen Amts im Austausch mit folgenden Staaten: USA, Russland, China, Indien, Brasilien, Türkei, Südafrika, Kenia, Großbritannien und Australien (bitte inklusive Themen auflisten)? 137. Strebt das Auswärtige Amt im Kampf gegen Desinformation aktiv internationale Kooperationen in diesem Bereich an, und wenn ja, mit welchen Partnern, und welche Maßnahmen wurden bereits getroffen? 138. Inwiefern strebt das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei der Bekämpfung von Desinformation an? 139. Inwiefern unterstützt das Auswärtige Amt das Ziel, die digitale Souveränität Europas zu stärken, und sind hierzu Spannungsfelder mit anderen Ländern bekannt (bitte erläutern)? 140. Inwiefern strebt das Auswärtige Amt eine Zusammenarbeit mit Ländern des sog. Globalen Südens im Bereich der Digitalpolitik an und versucht, diese zu intensivieren? 141. Inwiefern bringt sich das Auswärtige Amt bei der Normierung oder Standardisierung von digitalen Technologien in internationalen Gremien ein? 142. Wie bewertet das Auswärtige Amt aktuell die Umsetzung der Vereinbarungen des Global Digital Compacts, für welche es federführend zuständig ist, welche Maßnahmen wurden konkret beschlossen, und in welchen Bereichen konnten erste Ergebnisse vorgelegt werden? 143. Mit welchen Stakeholdern gab es im Kontext des Global Digital Compacts Treffen und Austausche mit dem Auswärtigen Amt (bitte auflisten)? 144. Wie viele Mitarbeiter umfasst aktuell der Koordinierungsstab für Cyber- Außenpolitik? 145. Welche inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben liegen beim Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik und welche Zusammenarbeit gibt es hier mit anderen Bundesministerien und Bundesbehörden? 146. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen Vertretern des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Brasiliens, und über welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren jeweils für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer auflisten)? 147. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Brasilien gereist (bitte nach Jahren auflisten)? 148. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode brasilianische Regierungsvertreter in Deutschland durch das Auswärtige Amt empfangen (bitte nach Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)? 149. Wie erklärt die Bundesregierung die Schließung des Goethe-Institut- Standorts in Curitiba (Brasilien) vor dem Hintergrund ihrer im Koalitionsvertrag dargelegten Vorhaben, man wolle die Wertegemeinschaft mit den Demokratien Lateinamerikas stärken und das deutsche Engagement in der Region, aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik- Initiative, ausweiten (siehe www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalition svertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)? 150. Worin bestand die angekündigte Fortsetzung der im Jahr 2019 unter der damaligen Großen Koalition gestarteten Lateinamerika- und Karibik- Initiative des Auswärtigen Amts in der 20. Legislaturperiode konkret (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-904446), welche konkreten Ziele wurden in der 20. Legislaturperiode dazu erreicht und welche konkreten Projekte im genannten Zeitraum abgeschlossen (bitte auflisten)? 151. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Absagen des brasilianischen Präsidenten sowie des brasilianischen Außenministers für ein Treffen mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auf deren dreitägigem Antrittsbesuch in Brasilien im Juni 2023 (siehe www.zeit.de/politi k/ausland/2023-06/annalena-baerbock-brasilien-luis-inacio-lula-da-s ilva)? 152. Was ist der Inhalt der „gut ein Dutzend Absichtserklärungen“, die im Rahmen der zweiten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 unterschrieben wurden (siehe www.bundesregierun g.de/breg-de/aktuelles/regierungskonsultationen-deutschland-brasilien-2 246888), und wie ist jeweils der aktuelle Stand der darin enthaltenen Vorhaben, welche davon wurden bereits vollständig umgesetzt, welche wurden noch gar nicht begonnen? 153. Welche bilateralen Projekte zur Lieferung von grünem Wasserstoff von Brasilien nach Deutschland wurden vor dem Hintergrund der im Rahmen der zweiten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen durch Bundeskanzler Olaf Scholz erfolgten Ankündigung einer vertieften Zusammenarbeit in diesem Bereich (siehe www.bundesregierung.de/ breg-de/aktuelles/regierungskonsultationen-deutschland-brasilien-224 6888) in der 20. Legislaturperiode gestartet (bitte auch jeweiligen finanziellen Umfang sowie aktuellen Stand der Projekte angeben), wann erwartet die Bundesregierung die erste Lieferung von grünem Wasserstoff von Brasilien nach Deutschland? 154. Hat die Bundesregierung während der 20. Legislaturperiode zusätzliche Rohstoffabkommen mit Brasilien geschlossen, und wenn ja, wann, welche, und in welchem Umfang (bitte nach Art des Rohstoffs, Lieferungsumfang, Kosten aufschlüsseln)? 155. Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung im Bereich Klimaschutz unter dem brasilianischen G20-Vorsitz erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der Erwartungen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Brasilien solle den Klimaschutz in den Mittelpunkt seines G20-Vorsitzes stellen (siehe www.ta gesschau.de/ausland/amerika/g20-aussenministertreffen-rio-100.html)? 156. Welchen Stellenwert hatten Lateinamerika und die Karibik für die Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode, und welchem strategischen Ansatz ist sie in der Zusammenarbeit mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik gefolgt? 157. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Effizienz ihrer Afrikapolitik, und welche Schritte hat sie unternommen, um den veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen und dem wachsenden Einfluss Russlands und Chinas vor Ort Rechnung zu tragen? 158. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit den Militärputschen in Mali, Niger und Burkina Faso ergriffen, um ihre Sahel-Politik neu auszurichten? 159. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um der wachsenden Instabilität am Horn von Afrika entgegenzuwirken? 160. Sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller, dass ein außenpolitischer Schaden dadurch entstanden ist, dass die Bundesministerin des Auswärtigen ihre für Januar 2024 geplante Reise nach Dschibuti kurzfristig abgesagt und bis heute nicht nachgeholt hat, und wenn ja, welchen, bzw. wenn nein, warum nicht? 161. Wer hat die Entscheidung getroffen, den Flug nach Dschibuti anzutreten, ohne dass eine Überfluggenehmigung für Eritrea vorlag (www.spiege l.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-neue-panne-bei-baerbock-flu g-a-d86e55c9-5407-4818-b2ab-b8aded51b810)? 162. Welche Kosten sind durch die kurzfristige Absage des Besuchs der Bundesaußenministerin in Dschibuti im Januar 2024 verursacht worden, die nicht ersetzt werden konnten (Hotelbuchung, Essensbestellung, Verlegung von Personal von anderen Standorten nach Dschibuti etc.)? 163. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein Ausdehnen terroristischer Strukturen aus dem Sahel auf die Küstenanrainerstaaten am Golf von Guinea und am Atlantischen Ozean in Westafrika zu verhindern, und inwiefern hat sie sich hierzu mit anderen Partnern abgestimmt? 164. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um nach den richtungsändernden Wahlen in den geostrategisch relevanten Ländern Sri Lanka und der Republik Malediven trotz einer deutlichen Zuwendung der neuen Präsidenten zu China sowie erneuter finanzieller Abhängigkeit von China (www.dailynews.lk/2025/01/16/admin-c atagories/breaking-news/705754/sri-lanka-secures-3-7-billion-fdi-durin g-presidents-visit-to-china/) die traditionell guten Beziehungen zu Deutschland zu untermauern? 165. Inwieweit hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren deutsche Interessen im Hinblick auf die Indo-Pazifik-Leitlinien gegenüber Sri Lanka vertreten? 166. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich dschihadistischen Einflusses auf die Gesellschaft der Republik Malediven (www.lo wyinstitute.org/the-interpreter/maldives-legacy-islamic-state & www.orf online.org/research/poverty-criminality-extremism-the-interrelated-sourc es-of-insecurity-in-maldives), und welche sicherheitspolitischen Gefahren für die Region lassen sich daraus ableiten? 167. Wie hat sich die Stellensituation im Leitungsbereich des Auswärtigen Amts seit Beginn dieser Legislaturperiode verändert (bitte nach Laufbahnen, externen Mitarbeitern, neuen in dieser Legislaturperiode geschaffenen Stellen, Geschlecht auflisten)? 168. Wie hat sich die Stellensituation im Referat 013-9 des Auswärtigen Amts seit Beginn dieser Legislaturperiode verändert (bitte nach Laufbahnen, externen Mitarbeitern, neuen in dieser Legislaturperiode geschaffenen Stellen auflisten)? 169. Wie hat sich die Menge an Ministervorlagen im Auswärtigen Amt seit Beginn dieser Legislaturperiode im Vergleich zur Legislaturperiode davor verändert? 170. Wie viele Kosten fielen für Fotografen im Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode an? 171. Wie oft traf die Bundesministerin des Auswärtigen in dieser Legislaturperiode Mitglieder des Personalrats des Auswärtigen Amts zu einem persönlichen Gespräch? a) Wie oft in dieser Legislaturperiode führte die Bundesministerin des Auswärtigen Gespräche mit dem Personalrat als Gremium (ohne Personalversammlungen)? b) Wie oft in dieser Legislaturperiode führte die Bundesaußenministerin Gespräche mit dem Vorsitzenden des Personalrats? c) Ist es richtig, dass die Bundesministerin des Auswärtigen Gespräche mit dem Vorsitzenden des Personalrats auf Auslandsreisen im Flugzeug führte, weil im Auswärtigen Amt in Berlin die Zeit für solche Gespräche fehlte? d) Wie oft nahm die Bundesministerin des Auswärtigen an (Teil-)Personalversammlungen am Dienstsitz Bonn teil? e) Wie oft traf sich die Bundesministerin des Auswärtigen auf Auslandsdienstreisen mit dem örtlichen Personalrat? 172. Wie viele Mitarbeiter sind durchschnittlich im Einsatz, um einen externen Termin der Bundesministerin des Auswärtigen innerhalb Deutschlands vorzubereiten und zu begleiten? 173. Welche Referate und Strichreferate bzw. Arbeitseinheiten wurden im Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode neu geschaffen? 174. Wie viele pensionierte oder aus dem Auswärtigen Dienst ausgeschiedene Mitarbeiter (bekannt als „graue“ und „grüne Bären“) waren in dieser Legislaturperiode für das Auswärtige Amt aktiv im Dienst? 175. Wie entwickelten sich die Einstellungszahlen in den drei Ausbildungslehrgängen des Auswärtigen Dienstes in dieser Legislaturperiode (bitte nach Laufbahnen und Geschlecht aufschlüsseln), und wie viele Anwärterinnen und Anwärter wurden in dieser Legislaturperiode in den Auswärtigen Dienst übernommen? 176. Wie entwickelten sich die Zahlen für Beförderungen nach A16, A13 (gD) und A9+Z in dieser Legislaturperiode (bitte nach Geschlecht und Dienstalter aufschlüsseln)? 177. Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf Notenvergaben in Beurteilungsverfahren im Auswärtigen Dienst in dieser Legislaturperiode? 178. Wie lange verbleiben Beamte des Auswärtigen Dienstes durchschnittlich in ihren Besoldungsgruppen, bis sie befördert werden (bitte nach Geschlecht und Dienstalter aufschlüsseln)? 179. Wie entwickelte sich das Verhältnis zwischen im Ausland und im Inland eingesetzten Mitarbeitern des Auswärtigen Dienstes in dieser Legislaturperiode? 180. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Einrichtung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)? a) Wie viele Neueinstellungen wurden in dieser Legislaturperiode im BfAA vorgenommen? b) Wie viele der fürs BfAA vorgesehenen Stellen sind nach aktuellem Stand besetzt? c) Welche Prozesse konnten durch Auslagerung ins BfAA nachweislich beschleunigt werden (bitte mit Indikatoren auflisten)? d) Welche Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Bundesregierung wann noch ins BfAA übertragen werden? e) Welche Zuständigkeiten in der Visabearbeitung hat das BfAA mit welchem Erfolg übernommen? f) Wie haben sich die Bearbeitungszeiten in der Antragsbearbeitung der Projektförderung in dieser Legislaturperiode entwickelt? 181. Wie haben sich die durchschnittlichen Visabearbeitungszeiten (bitte nach Visa-Art und Auslandsvertretung aufschlüsseln) in dieser Legislaturperiode entwickelt? 182. Wie haben sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Termin zur Visumbeantragung (bitte nach Visa-Art und Auslandsvertretung aufschlüsseln) in dieser Legislaturperiode entwickelt? 183. Um wie viele Tage hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Visaanträgen seit der im Dezember 2022 begonnenen Pilotphase für die digitale Visumbeantragung an den teilnehmenden Auslandsvertretungen verändert (bitte nach Art des Visums und Auslandsvertretung aufschlüsseln)? 184. Wurde das mit dem Aktionsplan Visabeschleunigung ausgegebene Ziel, bis Anfang 2025 die vollständige Digitalisierung des Visumverfahrens abzuschließen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7754), erreicht, wenn nein, warum nicht, und wie ist der Umsetzungsstand des Aktionsplans Visabeschleunigung (bitte nach erreichten und nicht erreichten Zielen aufschlüsseln)? 185. Bei wie vielen aller gestellten Visaanträge zur Fachkräfteeinwanderung konnte durch das neu geschaffene Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) das Visumverfahren die anvisierte Bearbeitungsdauer von maximal vier Monaten eingehalten werden? 186. Wie viele zusätzliche Stellen wurden im Bereich der Visumbearbeitung seit 2021 geschaffen, und wie viele davon wurden besetzt? a) Wie viele davon sind ausschließlich mit der Bearbeitung von Visa zur Fachkräfteeinwanderung beschäftigt (bitte nach Behörden bzw. Referaten bzw. Auslandsvertretung aufschlüsseln)? b) Wie viele davon wurden dauerhaft besetzt und wie viele mit Beamten des Auswärtigen Dienstes? 187. Gibt es einen Fachkräfteeinwanderungsdialog zwischen Bundesregierung und deutscher Wirtschaft, und wenn nein, warum nicht? 188. In welchen Gremien sucht die Bundesregierung den Austausch mit der deutschen Wirtschaft zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung? 189. Wie hoch war der Anteil nicht zugunsten der Bundesregierung entschiedener verwaltungsgerichtlicher Klageverfahren in dieser Legislaturperiode (bitte nach Entscheidung zugunsten des Klägers, Einstellung des Verfahrens und Vergleich aufschlüsseln)? 190. Welche Fortschritte konnte das Auswärtige Amt in dieser Legislaturperiode in der Digitalisierung des Rechts- und Konsularbereichs verzeichnen, wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Passanträge in dieser Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Auslandsvertretung aufschlüsseln)? 191. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Bedeutung der deutschen Sprache im Ausland in dieser Legislaturperiode entwickelt? 192. Wie hat sich die Anzahl der vom deutschen Auslandsschulwesen betreuten Schulen entwickelt? 193. Wie viele Sicherheitsvorfälle gab es in dieser Legislaturperiode an deutschen Auslandsvertretungen (bitte nach Schwere aufschlüsseln)? 194. Wie viele deutsche Entsandte wurden im Ausland getötet oder verletzt (bitte nach Dienstort aufschlüsseln)? 195. Welche Instrumente des digitalen Wissensmanagements gibt es im Auswärtigen Amt (bitte samt Angabe, wer darauf Zugriff hat und wer Informationen einspeist, auflisten)? 196. Welche Großprojekte konnten im Bereich 1-IT-CIO des Auswärtigen Amts abgeschlossen werden, und welche befinden sich in der Umsetzung? 197. Wie hoch war der Anteil der von Referat S06 im Auswärtigen Amt negativ oder mit schwerwiegenden Defiziten evaluierten Projekte? 198. Welche grundsätzlichen Änderungen in der Projektförderung konnten durch Empfehlungen von Referat S06 im Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode erreicht werden? 199. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des VN-Standorts Bonn in dieser Legislaturperiode? 200. Welche Instrumente bietet Referat S05 im Auswärtigen Amt (PRE- VIEW, Krisenfrüherkennung, Analyse, Informationsmanagement) an (bitte samt Angabe, wer darauf Zugriff hat und wer Informationen einspeist, auflisten)? 201. Wie veränderte sich in dieser Legislaturperiode der Anteil Deutscher an der Belegschaft von EU-Behörden und in internationalen Organisationen (bitte nach Organisation aufschlüsseln)? 202. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von künstlicher Intelligenz und digitalen Technologien in der Außenpolitik, und welche Neuerungen führte sie in dieser Legislaturperiode in diesem Themenbereich ein? 203. Wie definiert die Bundesregierung das Feld der digitalen Diplomatie, welche Aktivitäten fallen nach Ansicht der Bundesregierung in diesen Bereich? 204. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung durch digitale Diplomatie, und werden diese Ergebnisse bemessen? 205. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um das im Koalitionsvertrag vorgesehene Ziel zu erreichen, „unseren Einsatz in internationalen Gremien, Normen- und Standardisierungsprozessen sowie Multi-Stakeholder-Foren“ zu stärken, und wie bewertet sie die Effektivität dieser Maßnahmen? 206. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel zu erreichen, „in der Entwicklungszusammenarbeit mit unseren Partnern am Aufbau ihrer unabhängigen digitalen Infrastruktur zur Stärkung ihrer digitalen Souveränität, auch auf EU-Ebene“, mitzuwirken, und wie bewertet sie die Effektivität dieser Maßnahmen? 207. Welche Initiativen im Bereich Public und Digital Diplomacy, die über das Angebot der Deutschen Welle hinausgehen, hat die Bundesregierung bereits umgesetzt oder plant sie in Afrika umzusetzen, um die Bekämpfung antiwestlicher Desinformationskampagnen (insbesondere seitens Russlands) voranzutreiben sowie den Aufbau eigener Narrative zu verstärken und ein positives Deutschlandbild zu fördern? 208. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Stärkung der digitalen Diplomatie der EU vor dem Hintergrund der EU- Ratsschlussfolgerungen vom 26. Juni 2023 (siehe www.consilium.europ a.eu/de/press/press-releases/2023/06/26/digital-diplomacy-council-sets-o ut-priority-actions-for-stronger-eu-action-in-global-digital-affairs/) beschlossen und umgesetzt? 209. In welchen sozialen Netzwerken sind Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland vertreten? a) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf Facebook (facebook.com) vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? b) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf X (x.com) vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? c) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf Instagram (instagram.com) vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? d) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf TikTok (tiktok.com) vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 210. Wie viele Mitarbeiterstellen in der Zentrale des Auswärtigen Amts sind durchschnittlich mit der Arbeit im Bereich der Digital Diplomacy betraut, wie hat sich diese Zahl von 2021 bis heute entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?   211. Wie viele Mitarbeiterstellen pro Auslandsvertretung sind durchschnittlich mit der Arbeit im Bereich der Digital Diplomacy betraut, wie hat sich diese Zahl von 2021 bis heute entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?   212. Gab es Auslandsvertretungen, die ihre Präsenz in einem oder mehreren sozialen Netzwerken im Laufe der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages eingestellt haben, und wenn ja, warum (bitte nach jeweiliger Auslandsvertretung, sozialem Netzwerk, Datum und Grund der Einstellung aufschlüsseln)? 213. Welche Folgen hat das Auswärtige Amt aus der Reaktion des ehemaligen US-amerikanischen Botschafters in Deutschland, Richard Grenell, auf den Tweet des Auswärtigen Amts (@GermanyDiplo) vom 11. September 2024 gezogen, in welchem der Account schreibt „[…] PS: We also don’t eat cats and dogs. #Debate2024“ (x.com/GermanyDiplo/statu s/1833808396618764327?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweete mbed%7Ctwterm%5E1833808396618764327%7Ctwgr%5Eeaad3e45b2 020e07b06653cee9237b5cf82a3ef5%7Ctwcon%5Es1_c10&ref_url=http s%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Fnachrichten%2Fausland%2Fusa%2 Fus-wahl%2Fid_100487822%2Fdonald-trump-auswaertiges-amt-spotte t-ueber-ex-praesidenten.html), und inwiefern gab es hierüber Gespräche mit Vertretern der aktuellen US-Administration, den neu ins Amt kommenden Administration und Mitgliedern sowie Mitarbeitern des US- Kongresses? 214. Von wem werden Tweets von offiziellen Kanälen des Auswärtigen Amts in den sozialen Medien vor Veröffentlichung geprüft, und wer ist für die Formulierungen verantwortlich? 215. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine im Sinne ihrer sog. feministischen Außenpolitik zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe sowie bei deren Aufarbeitung, Dokumentation und Verfolgung in den russisch besetzten Gebieten ergriffen? a) Welche Rolle spielt die Situation von Frauen, Mädchen und Kindern in der Ukraine und den von Russland besetzten Gebieten in Gesprächen und Verhandlungen der Bundesregierung, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation hat die Bundesregierung bisher unternommen? b) Welche Rolle spielt die Situation von Frauen, Mädchen und Kindern in den Gesprächen und Verhandlungen zum Wiederaufbau der Ukraine, wie und in welchem Umfang werden Frauen bei den Maßnahmen zum Wiederaufbau berücksichtigt? 216. Um wie viel Prozent hat sich der Frauenanteil in Führungspositionen des Auswärtigen Dienstes seit Inkrafttreten der „Leitlinien für feministische Außenpolitik“ erhöht (bitte nach Positionen aufschlüsseln: Leitung AV, AL, Beauftragte, RL, Kanzler, Leiter Rk, Leiter Visastelle)? 217. Um wie viel Prozent hat sich der Frauenanteil in der Attaché-Ausbildung des höheren Auswärtigen Dienstes, im KSA-Studium des gehobenen Auswärtigen Dienstes und in der RSA-Ausbildung des mittleren Auswärtigen Dienstes seit Inkrafttreten der „Leitlinien für feministische Außenpolitik“ erhöht? 218. Wurde das in den „Leitlinien für feministische Außenpolitik“ ausgegebene Ziel, „auf allen Hierarchieebenen Parität zu erreichen“, erreicht, und wenn nein, warum nicht? 219. Wurde das in den „Leitlinien zur feministischen Außenpolitik“ ausgegebene Ziel, 85 Prozent der Projektmittel bis 2025 an „gendersensible“ Projekte zu vergeben, erreicht und wenn nein, warum nicht, wie definiert das Auswärtige Amt „gendersensibel“ in diesem Zusammenhang? 220. Wurde das in den „Leitlinien zur feministischen Außenpolitik“ ausgegebene Ziel, 8 Prozent der Projektmittel bis 2025 an „gendertransformative“ Projekte zu vergeben, erreicht, und wenn nein, warum nicht, wie definiert das Auswärtige Amt „gendertransformativ“ in diesem Zusammenhang, wie viele der als „gendertransformativ“ eingestuften Projekte sind ausschließlich Frauen und Mädchen zugute gekommen? 221. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene „Reduktion kritischer Importprodukte“, die auch als Ziel in strategischen Dokumenten wie der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie verankert ist, erreicht, wo sieht die Bundesregierung weiterhin Handlungsbedarf? 222. Welche neuen Maßnahmen wurden im Rahmen von Rohstoffkooperationen und dem Konzept des „Friendshoring“ angestoßen, sowohl bilateral als auch im Rahmen der EU, um die Abhängigkeit von kritischen Importprodukten zu reduzieren und um die Diversifizierung und Resilienz von Lieferketten zu stärken? 223. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den – z. B. in der China-Strategie geforderten – Sicherstellung von Freiheit von Wissenschaft, Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen zu gewährleisten, die durch Einfluss der Konfuzius-Institute beeinträchtigt sein könnten, und wie bewertet sie deren Effektivität? 224. Wie bewertet die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen, und wie steht es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigte Maßnahmen zur Stärkung der Grenzräume durch Maßnahmen wie Grenzscouts, Regionalräte und Experimentierklauseln? 225. In welchen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der ausgehenden Legislaturperiode die Globale Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte (EUGHRSR) konkret zum Einsatz gekommen (bitte einzeln auflisten), und was hat die Bundesregierung unternommen, um dieses Instrumentarium noch gezielter und umfassender zu nutzen, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationale Umsetzung der Sanktionen im Rahmen des EUGHRSR effektiv und konsequent erfolgt? 226. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der im bisherigen Entwurf des Bundeshaushaltes 2025 vorgesehenen Mittel für humanitäre Hilfe für die Umsetzung der im September 2024 veröffentlichten neuen „Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“, in der sie u. a. die Bedeutung lokalisierter und vorausschauender humanitärer Hilfe hervorhebt? a) Welche Anteile dieser Mittel sind konkret für lokalisierte humanitäre Hilfe vorgesehen? b) Welche Anteile dieser Mittel sind konkret für vorausschauende humanitäre Hilfe vorgesehen? 227. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts global stark wachsender humanitärer Bedarfe ergriffen, um Finanzierungs- und Personallücken in der Umsetzung der humanitären Strategie zu schließen? 228. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das mit der neuen Strategie gesetzte Ziel, lokale Akteure stärker einzubinden, zu erreichen, und welche konkreten Maßnahmen plant sie dafür (bitte einzeln auflisten)? 229. Welche Erfolge und welche Defizite weist die Implementierung vorausschauender humanitärer Hilfe mit Blick auf die neue Strategie bislang auf (bitte einzeln auflisten)? 230. Welche Indikatoren liegen der Bewertung der Erreichung der Ziele der neuen Strategie zugrunde? 231. Welche Mechanismen zur Rechenschaftspflicht und Transparenz sind für die durch deutsche humanitäre Hilfe geförderten Projekte etabliert? 232. Wie wird sichergestellt, dass Mittel zweckentsprechend und effizient eingesetzt werden? 233. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Deutschlands als zweitgrößter humanitärer Geber im Rahmen internationaler humanitärer Programme hinsichtlich der in der neuen Strategie betonten Bedeutung lokalisierter und vorausschauender humanitärer Hilfe? 234. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch benachteiligte, marginalisierte und schwer erreichbare Gruppen humanitäre Hilfe erhalten? 235. Welche Maßnahmen wurden im Bereich humanitärer Diplomatie in der 20. Wahlperiode durchgeführt (bitte einzeln unter Einbezug von Erfolgen und Misserfolgen der jeweiligen Maßnahmen auflisten)? 236. Welche thematischen und geografischen Schwerpunkte setzt die Bundesregierung im Jahr 2025 im Bereich der humanitären Diplomatie, und welche Ziele werden hierbei konkret verfolgt (bitte nach Regionen, Themen und Zielsetzungen auflisten)? 237. Inwieweit stellt die Bundesregierung eine effiziente Koordinierung ihrer Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe mit denjenigen der EU und Partnerländern sicher, und welche Möglichkeiten zur Verbesserung der entsprechenden Abstimmung sieht sie (bitte konkret ausführen)? 238. Welche Initiativen gingen von der Bundesregierung zum Schutz und Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die sie als zentrale Bestandteile ihrer Menschenrechtspolitik bezeichnet, in den zurückliegenden drei Jahren im Rahmen der VN-Generalversammlung sowie im VN-Menschenrechtsrat aus (bitte einzeln auflisten), und wenn nicht, warum nicht? 239. Wie wurden die Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe und der Beauftragte für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das menschenrechtspolitische Handeln der Bundesregierung insgesamt eingebunden und in welchen Strukturen und Prozessen (bitte einzeln auflisten), und wenn nicht, warum nicht? 240. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe und des Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit, standen beide Beauftragten im regelmäßigen Austausch, und, wenn ja, in welchen Formaten und Strukturen fand die gegenseitige Einbindung und Abstimmung statt, und wenn nicht, warum nicht? 241. Nutzte die Bundesaußenministerin des Auswärtigen Informationen des Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit bei Gesprächen auf ihren Auslandsreisen auf Regierungsebene mit Blick auf bedrohte religiöse Minderheiten oder für ihren Einsatz für in ihren Menschenrechten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder Weltanschauung bedrohte Personen (bitte einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht? 242. Wie und mittels welcher konkreten Maßnahmen unterstützte das Auswärtige Amt die Erstellung des verspätet vorgelegten dritten Berichts der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, der den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 abbildet? 243. In welchem Erarbeitungsstand befindet sich der Entwurf des vierten Berichts der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und wann beabsichtigt die Bundesregierung, diesen zu vorzulegen? 244. Welche Kompetenz und Ressourcen hält das Auswärtige Amt mit Blick auf Religionsgemeinschaften vor, und wie pflegt es Verbindungen zu diesen? 245. Welche bilateralen oder multilateralen Partnerschaften hat die Bundesregierung in den letzten drei Jahren geschlossen oder verstärkt, um den Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit international zu fördern? 246. Wie schafft das Auswärtige Amt nach der Abschaffung des Referats 612 „Religion und Außenpolitik“ intern Sensibilität für sog. „religious literacy“? 247. Hat das Auswärtige Amt in der ausgehenden Legislaturperiode Maßnahmen ergriffen, um das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU dauerhaft personell und finanziell angemessen auszustatten, und wenn ja, welche? 248. Welche konkreten Schritte hat die Bundesaußenministerin auf internationaler Ebene unternommen, um den Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 20/5228 „Anerkennung und Gedenken an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014“ zur Prüfung der Möglichkeit einer internationalen politischen Konferenz zur Sicherheit und zum Wiederaufbau in der Region Sinjar umzusetzen, um einer Rückkehr religiöser Minderheiten in ihre Heimat den Weg zu ebnen (bitte einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht? 249. Welche der in den Fragen 6 und 7 aufgeführten Reisen hat die Bundesministerin des Auswärtigen mit dem Zug zurückgelegt? Berlin, den 21. Januar 2025 Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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