Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung
(insgesamt 249 Einzelfragen)
Fraktion
CDU/CSU
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
14.02.2025
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.02.2025
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/1482330.01.2025
Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14823
20. Wahlperiode 30.01.2025
Kleine Anfrage
der Fraktion der CDU/CSU
Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist vor drei Jahren mit einem Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter der Überschrift „Mehr
Fortschritt wagen“ (im Folgenden: Koalitionsvertrag) gestartet. Dieser enthält im
Bereich der Außenpolitik ambitionierte Ziele wie die Stärkung der
Europäischen Union als geopolitischer Akteur, die Förderung einer sog. feministischen
Außenpolitik und den Einsatz für eine regelbasierte internationale Ordnung.
Nach dem Ampelbruch und dem vorzeitigen Ende der Koalition von SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im November 2024 steht die Amtszeit
der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, vor ihrem Ende.
Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage
nach einer Bilanz der politischen Arbeit der Außenministerin.
Der Koalitionsvertrag setzte hohe Erwartungen, etwa mit der Ankündigung
einer „wertegeleiteten Außenpolitik“, die sich klar zu Freiheit, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit bekenne. Doch immer wieder gab es Kritik an der
Umsetzung von Experten aus Presse und Wissenschaft – zu unkoordiniert und zu
eindimensional in ihrer Herangehensweise sei die deutsche Außenpolitik (s. u. a.
www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aussenpolitik-experten-kritisieren-u
msetzung-der-china-strategie/100047902.html, www.spiegel.de/politik/deutschl
and/aussenpolitik-der-ampel-koalition-deutschland-ist-nur-ein-leichtgewicht-a-
9bade0f8-5456-4538-b974-8635f3dda171, www.n-tv.de/politik/politik_perso
n_der_woche/Baerbocks-Aussenpolitik-mit-dem-Zeigefinger-funktioniert-nich
t - a r t i c l e 2 4 4 6 9 3 7 5 .html), selbst die damalige Vorsitzende von BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Ricarda Lang, untermauerte diese Kritik (www.focu
s.de/politik/kritik-an-deutscher-aussenpolitik-gruenen-chefin-ricarda-lang-wir-
muessen-zuverlaessiger-sein_id_259681540.html), die sich nicht nur an die
Bundesaußenministerin, sondern auch an die damalige Ampelregierung als
Ganzes richtet.
Tektonische Verschiebungen in der Außen- und Sicherheitspolitik, sich neu
ordnende Kräfteverhältnisse und eine anhaltend unsichere geopolitische Lage –
allen voran durch den anhaltenden völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, ein immer aggressiver auftretendes China – fordern
eine starke, kohärente und anpassungsfähige deutsche Außenpolitik. Diese
Herausforderungen sowie der Umgang mit der ins Amt kommenden neuen US-
Regierung oder der Kontakt zu der steigenden Zahl autoritärer Regime werfen
Fragen zur Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der deutschen Außenpolitik auf.
Die Außenpolitik muss sich grundsätzlich am Leitmotiv messen: Konnte sie
das Ansehen Deutschlands in der Welt steigern?
Angesichts dieser Kernfrage, der zahlreichen Herausforderungen und des
bevorstehenden Regierungswechsels ist eine Bewertung der außenpolitischen
Bilanz der Bundesaußenministerin nach Auffassung der Fragesteller unerlässlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche der im Koalitionsvertrag festgelegten außenpolitischen Ziele
konnte die Bundesregierung in ihrer Amtszeit ihrer Ansicht nach
erreichen?
2. Welche von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen hatten nach
Ansicht der Bundesregierung die größte globale Wirkung?
3. Gibt es außenpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die ihrer Ansicht
nach gescheitert sind?
4. Welche internationalen Partnerschaften wurden gestärkt oder neu
aufgebaut?
5. Welche konkreten Verbesserungen im Außenhandeln Deutschlands
konnten durch die Vorlage der Nationalen Sicherheitsstrategie erreicht
werden, wie werden die Bundesländer in die Umsetzung der Nationalen
Sicherheitsstrategie einbezogen, gibt es einen institutionalisierten
Austausch mit den Bundesländern zu dieser Frage?
6. In welche Staaten ist die Bundesministerin des Auswärtigen in ihrer
Amtszeit gereist (bitte genaue Daten und Ziele auflisten)?
7. Wie viele Flugkilometer hat die Bundesministerin des Auswärtigen auf
diesen Reisen zurückgelegt?
8. Welche Instrumente hat die deutsche Außenpolitik, das Ansehen
Deutschlands im Ausland und die Wahrnehmung des Führungsprofils
Deutschland in der Welt zu messen?
a) Wie haben sich beide in den vergangenen Jahren entwickelt?
b) Worauf führt die Bundesregierung die Entwicklungen zurück?
9. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Bemühungen um eine Reform des VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrates
und anderer Teile der Vereinten Nationen erzielen?
10. In welchen zwischen- und innerstaatlichen Konflikten konnte
Deutschland erfolgreich vermitteln?
11. Welche Rolle spielt Deutschland in internationalen Organisationen in
den VN am Ende dieser Legislaturperiode nach Ansicht der
Bundesregierung im Vergleich zum Ende der letzten Legislaturperiode?
12. Wie erfolgreich hat die Bundesregierung ihrer Ansicht nach die
Interessen der deutschen Wirtschaft international vertreten, und mit welcher
Priorität behandelte die Bundesregierung diese?
13. Wurde von der Bundesregierung eine Initiative zur Reform des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen angestoßen, damit die Rolle von
Menschenrechtsverbrechern in diesem Gremium zurückgedrängt wird?
14. Wie wurde im Rahmen der werteorientierten Außenpolitik angesichts
der Blockade des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine
Weiterentwicklung des Völkerrechts zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit
und Menschenrechten vorangetrieben?
15. Inwieweit hat sich die Bundesregierung im Rahmen der feministischen
Außenpolitik für die Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen in der
Islamischen Republik Iran eingesetzt?
16. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung, die
systematische Verfolgung und die Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer
Zugehörigkeit zu einem Geschlecht und weitere von der
Untersuchungskommission der Vereinten Nationen anerkannte Verbrechen gegen die
Menschlichkeit nach dem Weltrechteprinzip juristisch zu ahnden?
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge ihrer Bemühungen ein, eine
atomare Bewaffnung der Islamischen Republik Iran zu verhindern?
18. Welche konkreten Maßnahmen (bitte detailliert auflisten) hat die
Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um den deutschen Handel
mit der Islamischen Republik Iran gezielt zu reduzieren,
beziehungsweise, wie die Bundesministerin des Auswärtigen es formulierte, „kein
business as usual“ fortzusetzen (x.com/ABaerbock/status/158520652672090
9313) und so das dortige Regime zu schwächen, und welche messbaren
Erfolge kann sie in diesem Zusammenhang vorweisen?
19. Warum hat die Bundesregierung die Terrorlistung der islamischen
Revolutionsgarden auf EU-Ebene trotz Befürwortung der Bundesministerin
des Auswärtigen (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-93
3516) noch immer nicht durchgesetzt, obwohl dies nach Ansicht der
Fragesteller politisch dringend geboten war und die rechtlichen
Voraussetzungen eindeutig vorliegen?
20. Welchen messbaren Unterschied hat die von der Bundesaußenministerin
angekündigte sog. feministische Außenpolitik in der Iranpolitik der
Bundesregierung bewirkt, wenn selbst angesichts der brutalen
Niederschlagung der von Frauen angeführten Proteste im Jahr 2022 durch das
Mullah-Regime die getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung
und der EU nach Ansicht der Fragesteller, die zahlreiche konkrete
Sanktionsvorschläge machten, nicht über schrittweise Minimalsanktionen
hinausgingen?
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Effizienz ihrer
sog. feministischen Außenpolitik, und nach welchen Zielvorgaben,
Kriterien und Instrumenten bemisst sie diese?
22. Wie steht die Bundesregierung zur Bilanz führender
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die sog. feministische Außenpolitik der
Bundesregierung knapp zwei Jahre nach Veröffentlichung der
zugehörigen Leitlinien als „Schadensbegrenzungsansatz“ und
„Begleitprogramm“ (www.swp-berlin.org/10.18449/2024S07/) bezeichnen, die auf
außenpolitische Entscheidungen nur wenig Einfluss habe?
23. Welche Schutzprogramme oder Schutzmechanismen hat die
Bundesregierung speziell für Mädchen und Frauen in Konfliktregionen
entwickelt oder gefördert, und wie werden diese Maßnahmen evaluiert?
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Reaktion auf die Gewalt
gegen Frauen und Mädchen im Iran seit dem Tod von Mahsa Jina Amini
im September 2022 im Sinne ihrer sog. Feministischen Außenpolitik
ergriffen?
a) Welche Erfolge und Fortschritte hat die Bundesregierung im Alltag
für Frauen und Mädchen im Iran seitdem erreicht?
b) Zu welchen Erkenntnissen hat die von der Bundesregierung initiierte
VN-Mission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen durch
das iranische Regime geführt, und welche konkreten Verbesserungen
für Frauen und Mädchen im Iran konnten dadurch erreicht werden?
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz für
Frauen- und Menschenrechte im Iran in Abwägung anderer
politischer Ziele (wirtschaftlich, sicherheitspolitisch) bei?
d) Welche konkreten Veränderungen in den bilateralen Beziehungen
zum Iran hat die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre sog.
feministische Außenpolitik vorgenommen?
e) Welche Rolle spielen Frauen- und Menschenrechte in Gesprächen
mit der neuen iranischen Regierung unter Präsident Massud
Peseschkian, insbesondere mit Blick auf die mögliche
Wiederaufnahme der Verhandlungen zum Joint Comprehensive Plan of Action
(JCPoA)?
f) Welche Gespräche und bzw. oder Treffen haben seit Beginn der
Proteste im Iran im Jahr 2022 zwischen der Bundesaußenministerin und
oppositionellen Bewegungen und Frauenrechtlerinnen der iranischen
Diaspora stattgefunden (bitte Gesprächspartnerinnen, Zeitpunkt und
Ort der Treffen nennen)?
g) Warum lehnte die Bundesregierung die Schließung des Islamischen
Zentrums Hamburgs während der Frauenproteste im Iran im
Herbst 2022 noch ab, während diese dann nach dem Überfall der
Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 doch verfügt wurde, und
welche Erkenntnisse bzw. Gesichtspunkte waren dafür
ausschlaggebend, welche Bedeutung spielten für die Bundesregierung dabei
Frauen- und Menschenrechte?
25. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
die deutschen Staatsbürger, die als Geiseln vom Mullah-Regime im Iran
festgehalten werden, freizubekommen, und warum hat die
Bundesregierung hierbei bisher kaum Erfolge aufzuweisen, während andere
europäische Regierungen nach Ansicht Betroffener (www.zeit.de/gesellschaft/2
024-11/iran-politische-geisel-nahid-taghavi-bundesregierung) ihre
Staatsbürger schneller befreien konnten?
26. Hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt konkrete Schritte
unternommen, um die Aktivitäten der Hisbollah in Europa, insbesondere bei
der Rekrutierung von Unterstützern und der Finanzierung ihrer
Terrorstrukturen, effektiver zu bekämpfen, und wenn ja, welche, und welche
nachweisbaren Fortschritte wurden ggf. hierbei erzielt?
27. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen unternommen, um den
nach wie vor großen Einfluss der iranischen Regierung im Irak
einzudämmen, und wenn ja, welche, und welche messbaren Fortschritte kann
sie dabei ggf. vorweisen?
28. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der
iranischen Führung unternommen, um die Freilassung der in Iran inhaftierten
Personen mit deutscher und der Staatsbürgerschaft anderer EU-Staaten
zu erreichen, welche Besuche und Gespräche vor Ort fanden dazu statt,
und wie oft sind dazu Vertreter der Bundesregierung in den Iran gereist?
29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber dem
Iran ergriffen, um auf die wiederholten Angriffe des Iran auf Israel zu
reagieren, und welche direkten Kontakte gab es dazu seitens der
Bundesregierung mit Vertretern des Iran?
30. Hat die Bundesregierung Initiativen und konkrete Maßnahmen
gegenüber den engsten Verbündeten initiiert, um gemeinsam eine Strategie
und konkrete politische Maßnahmen gegen den Iran und seine
wiederholten Angriffe auf Israel zu koordinieren, und wenn ja, welche, und
welche Beratungen wurden dazu ggf. von Vertretern der
Bundesregierung angestoßen und bzw. oder als Teilnehmer besucht?
31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den wiederholten
Angriffen des Iran auf Israel für ihre Politik gegenüber dem Iran gezogen?
32. Welche konkrete Unterstützung hat die Bundesregierung Israel im Zuge
der iranischen Angriffe und danach zukommen lassen?
33. Wie bringt sich die Bundesregierung in die Verhandlungen zwischen
Israel und der Hamas ein, um eine Freilassung der Geiseln und einen
Waffenstillstand im Gazastreifen zu erreichen?
34. Verfügt die Bundesregierung über belastbare direkte oder indirekte
Kontakte zur Hamas, und welche Kontakte nutzt die Bundesregierung, um
auf die Hamas einzuwirken, um alle Geiseln aus ihrer Haft in Gaza zu
entlassen?
35. Verfügt die Bundesregierung weiterhin über belastbare Gesprächskanäle
nach Katar, um eine Vermittlung zwischen Hamas und Israel wirksam zu
unterstützen, wurden politische Gespräche zur Unterstützung des
Verhandlungsprozesses Israel-Hamas seitens der Bundesregierung geführt,
und wenn ja, über welche konkreten Kontakte nach Katar, auf welcher
Ebene, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
36. Verfügt die Bundesregierung weiterhin über belastbare Gesprächskanäle
nach Ägypten, um eine Vermittlung zwischen Hamas und Israel wirksam
zu unterstützen, wurden politische Gespräche zur Unterstützung des
Verhandlungsprozesses Israel-Hamas seitens der Bundesregierung geführt,
wenn ja, über welche konkreten Kontakte nach Ägypten, auf welcher
Ebene, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
37. Hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 konkrete
Maßnahmen und Initiativen gegenüber der Hisbollah unternommen, um deren
Angriffe auf Israel zu verhindern, und wenn ja, welche, und haben sich
dazu Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern der Hisbollah und
bzw. oder der libanesischen Regierung getroffen, und wenn ja, wie oft,
und wann?
38. Verfügt die Bundesregierung über belastbare direkte oder indirekte
Kontakte zur Hisbollah, und wenn ja, welche Kontakte nutzt die
Bundesregierung, um auf die Hisbollah einzuwirken, einen dauerhaften
Waffenstillstand gegenüber Israel einzuhalten und zukünftig auf jede Form von
Angriffen auf israelisches Staatsgebiet zu verzichten?
39. Welche konkreten Maßnahmen zur militärischen Verteidigung Israels
gegen die Angriffe der Hisbollah hat die Bundesregierung angeboten
und umgesetzt?
40. Welche Schritte hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
unternommen, um eine umfassende Strategie für den Nahen und Mittleren
Osten sowie Nordafrika zu entwickeln, die deutsche Interessen wahrt
und den Weg für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe bereitet?
41. Hat sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in der EU für
eine Reform der südlichen Nachbarschaftspolitik und eine europäische
Strategie für den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika
eingesetzt, und wenn ja, wie?
42. Ist die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode dem Einfluss
Russlands und Chinas im Nahen und Mittleren Osten entgegengetreten, und
wenn ja, wie, und inwiefern wurde eine koordinierte EU-Strategie mit
gemeinsamen Interessen und Angeboten vorangetrieben, um diese
Region näher an die EU zu binden?
43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
privatwirtschaftliches Engagement im Nahen und Mittleren Osten stärker zu
unterstützen und abzusichern?
44. Hat sich die Bundesregierung in der EU und bilateral für den Ausbau des
Handels mit Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas
eingesetzt und den regelbasierten Handel innerhalb der Region
gefördert, nach Vorbild der Middle East Free Trade Area (MEFTA), und wenn
ja, wie?
45. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und duale Ausbildung mit den
Staaten des Nahen und Mittleren Ostens auszubauen, insbesondere durch
Förderung von Auslandsschulen, universitärem Austausch und
beruflicher Bildung?
46. Mit welchen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Migrations- oder
Rückführungsabkommen abgeschlossen?
47. Wie hat das Auswärtige Amt in dieser Legislaturperiode die Arbeit des
Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen unterstützt?
48. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
den Handel mit dem Irak auszuweiten und die Präsenz deutscher
Unternehmen vor Ort zu stärken, welche messbaren Fortschritte kann sie
dabei vorweisen?
49. Welche konkreten Fortschritte kann die Bundesregierung bei der
Umsetzung ihrer Energiepartnerschaft mit den Vereinigten Arabischen
Emiraten vorweisen, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien?
50. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um gegen die
Huthi-Rebellen und die Gefährdung internationaler Seewege
vorzugehen, und haben Gespräche mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten
dazu konkrete Ergebnisse im Sinne einer koordinierten Strategie
erbracht?
51. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
sicherzustellen, dass deutsche humanitäre Hilfe im Jemen nicht von
Konfliktparteien, insbesondere den Huthis, missbraucht wird, und
welche Kontrollmechanismen wurden hierfür eingeführt?
52. Welche sicherheitspolitischen Initiativen hat die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode mit den Golfstaaten Katar, den Vereinigten
Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien gestartet, um den Einfluss Irans und
seiner Stellvertreter einzudämmen, und inwiefern wurde ein
sicherheitspolitischer Dialog mit dem Golfkooperationsrat sowie der
Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum intensiviert?
53. Welche Fortschritte wurden seit dem Memorandum vom 7. März 2024
zur Errichtung ägyptisch-deutscher Schulen erzielt, insbesondere bei der
Schulplanung, Entwicklung pädagogischer Konzepte, Einrichtung des
beratenden Ausschusses, Lehrerausbildung und Integration der
vereinbarten Werte wie Nichtdiskriminierung und kritisches Denken?
54. Welche konkreten Begegnungen und Initiativen zur Kooperation und
weiterem Ausbau der bilateralen Beziehungen hat die Bundesregierung
gegenüber dem Königreich Saudi-Arabien, Oman und den Vereinigten
Arabischen Emiraten in den vergangenen dreieinhalb Jahren ergriffen,
und welche Kontakte und Gespräche auf politischer Ebene wurden dazu
durch die Bundesregierung initiiert?
55. Welche Themen waren Gegenstand der Gespräche zwischen dem
französischen Außenminister, der deutschen Bundesaußenministerin und dem
syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa bei der jüngsten Syrienreise
von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, wurden auch die
Themen der Drogenproduktion und des Drogenhandels bzw.
Drogenschmuggels (Captagon) sowie das Thema Migration (Rückführung)
thematisiert, und wenn nein, warum nicht, welche Rolle spielte die
Situation von Frauen und Mädchen in Syrien bei den Gesprächen der
Bundesaußenministerin vor Ort, und wie wird die Bundesregierung ihr
Vorhaben, die Einhaltung von Frauen- und Menschenrechten zur Bedingung
für die Lockerung von Sanktionen zu machen, umsetzen (www.faz.net/a
ktuell/politik/ausland/berlin-will-lockerung-von-syrien-sanktionen-1102
18645.html)?
56. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Sinne ihrer sog.
feministischen Außenpolitik, um die Situation von Frauen und Mädchen in
Syrien zu verbessern?
57. Welche Schritte hat die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen
Partnern und auf Ebene der EU ergriffen, um die beträchtlichen
Vermögenswerte, welche von Angehörigen des Assad-Regimes außer Landes
geschafft wurden, zu lokalisieren und ggf. einzufrieren und für den
Wiederaufbau Syriens zur Verfügung zu stellen?
58. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation
für Frauen und Mädchen in Afghanistan, und welchen konkreten
Handlungsbedarf sieht sie?
59. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinne ihrer sog.
feministischen Außenpolitik seit der Machtübernahme der Taliban 2021
ergriffen, um die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan zu
verbessern?
a) Welche Erfolge und Fortschritte hat die Bundesregierung im Alltag
für Frauen und Mädchen in Afghanistan seitdem erreicht?
b) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz für
Frauen- und Menschenrechte in Afghanistan in Abwägung anderer
politischer Ziele (sicherheitspolitisch, migrationspolitisch) bei?
c) Welche konkreten Veränderungen in ihrer Afghanistan-Politik hat die
Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre sog. feministische
Außenpolitik vorgenommen?
d) Welche Gespräche und bzw. oder Treffen haben seit der
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan 2021 zwischen der
Bundesaußenministerin und oppositionellen Bewegungen und Frauenrechtlerinnen
der afghanischen Diaspora stattgefunden (bitte
Gesprächspartnerinnen, Zeitpunkt und Ort der Treffen nennen)?
60. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um Deutschlands „besondere Verantwortung in einem dienenden
Verständnis für die EU als Ganzes“ (Koalitionsvertrag) durch
Abstimmungen mit wichtigen Partnern in der EU (u. a. Frankreich, Polen, Weimarer
Dreieck) wahrzunehmen?
61. Wie bilanziert die Bundesregierung die Umsetzung des im Vertrag der
gescheiterten Ampelkoalition formulierten eigenen Anspruchs, eine
eindeutige und frühzeitige Positionierung zu Vorhaben der Europäischen
Kommission durch eine stringentere Koordinierung zu erreichen?
62. Warum gelang es der der Bundesregierung nicht, sog. German Votes
(Enthaltung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
(AStV) aufgrund von Nichteinigung zwischen den Ressorts) zu
verhindern?
63. Warum hat die Bundesregierung bereits vereinbarte Kompromisse nach
erfolgreichen Trilogverhandlungen aufgekündigt?
64. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
den u. a. durch das in den Fragen 60 und 61 dargelegte Agieren
verursachten Vertrauensverlust anderer EU-Mitgliedstaaten in Deutschland als
führende Kraft und zuverlässiger Partner in Europa wiederherzustellen?
65. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass Polen
und die skandinavischen Länder ohne die Beteiligung Deutschlands
Initiativen zum Schutz der Ostsee gegen russische hybride Maßnahmen
ergreifen?
66. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des letzten Telefonats
des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit Präsident Wladimir Putin, und
inwieweit waren die europäischen Partner informiert oder eingebunden
und im Nachgang informiert worden?
67. Welche spezifischen gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden mit
Frankreich in dieser Legislaturperiode umgesetzt?
68. Welche Vorschläge des von der deutsch-französischen Arbeitsgruppe
unabhängiger Sachverständiger am 19. September 2023 beim Rat für
Allgemeine Angelegenheiten präsentierten Berichts zu den institutionellen
Reformen der EU konnten bislang in konkrete Ergebnisse überführt
werden?
69. Welche Reformvorschläge hat die Bundesregierung in der EU
eingebracht, um Entscheidungsprozesse im Bereich der Außenpolitik zu
beschleunigen?
70. Wann konkret und inwiefern haben die Bundesaußenministerin bzw. ihre
Vertreter in den Ratsformationen und bei anderen Gelegenheiten in der
auslaufenden Legislaturperiode darauf gedrungen, dass die zuletzt im
Schreiben des Bundeskanzlers an Ursula von der Leyen erhobene
Forderung, „vermehrt Mehrheitsentscheidungen anzuwenden“, in der EU-
Zustimmung findet?
71. Wie bewertet das Auswärtige Amt (AA) den Stand der
Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans heute im Vergleich zu
2021?
72. Hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen, um strategisch
wichtigen Beitrittskandidaten (insbesondere die Länder des Westbalkans,
Ukraine, Moldau) angesichts der viele Jahre bzw. jahrzehntelang
dauernden Verhandlungen eine europäische Perspektive zu bieten, die nach
Ansicht der Fragesteller schnell und spürbar sein sollte, und wenn ja,
welche?
73. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen hat der Deutsch-
Französische Sicherheitsrat in Bezug auf die Abstimmung gemeinsamer
Positionen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)
seit 2021 erzielt (bitte einzeln aufzählen)?
74. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen sind im Rahmen des
Weimarer Dreiecks in Bezug auf die Abstimmung gemeinsamer
Positionen in der GASP bzw. GSVP seit 2021 erzielt worden (bitte einzeln
aufzählen)?
75. Welche konkreten Fortschritte konnten im Rahmen der Verbesserung der
zivil-militärischen Führungs- und Einsatzbefähigung der EU erzielt
werden?
76. Hat sich die Bundesregierung in die Erarbeitung des angekündigten
Weißbuchs zur europäischen Verteidigung eingebracht, und wenn ja,
inwiefern, und in welchem Umfang?
77. Wie will das Auswärtige Amt die Quote deutscher Angehöriger in den
europäischen Institutionen so erhöhen, dass der interne Repräsentanz-
Richtsatz von 13,8 Prozent tatsächlich erreicht wird (bitte konkrete
Maßnahmen und Initiativen einzeln aufführen)?
78. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
hybride und verdeckte Einflussnahme Russlands in den EU-Beitritts-
und Kandidatenländern aufzuklären und ihnen im EU-Rahmen zu
begegnen?
79. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragesteller zu, dass sie die
Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs immer nur zögerlich
unterstützt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen, bzw. wenn nein,
warum stimmt sie nicht zu?
80. Wird die Bundesregierung der Ukraine bis Ende der Legislaturperiode
die aktuell diskutierten zusätzlichen 3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen,
wenn ja, wann genau, und wenn nein, warum nicht?
81. Sind aus Sicht der Bundesregierung die eingefrorenen russischen
Vermögenswerte in Europa in Gänze zur Unterstützung der Ukraine (auch im
Bereich der militärischen Ausrüstung) heranziehbar, und was hat die
Bundesregierung bisher getan, um die in der EU eingefrorenen 210
Milliarden an russischen Vermögenswerten für die Ukraine zu verwenden?
82. Wie viele eingefrorene russische Vermögenswerte befinden sich derzeit
in Deutschland, und was tut die Bundesregierung, um diese der Ukraine
zur Verfügung zu stellen?
83. Was tut die Bundesregierung, um ein Sondertribunal zur Ahndung des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einzurichten und die
Strafverfolgung der russischen Troika zu ermöglichen, wird es zum dritten
Jahrestag des Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2025
Fortschritte geben, auch bezüglich des von den 41 Staaten der
Kerngruppe für die Einrichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der
Aggression gegen die Ukraine vorgeschlagenen bilateralen Abkommens
zwischen dem Europarat und der Regierung der Ukraine?
84. Inwieweit hat sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen
Union für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen und
wirtschaftlichen Modernisierung der Länder der Östlichen Partnerschaft auf
der Grundlage differenzierter Kooperationsangebote und des „Mehr für
mehr“-Ansatzes eingesetzt?
85. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung hinsichtlich stabilerer und
nachhaltigerer Nachbarschaftsbeziehungen im politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Bereich?
86. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Projekt der „Östlichen
Partnerschaft“ ein Zukunftsmodell ist?
87. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um ähnlich
erfolgreich wie Polen eine engere Zusammenarbeit mit dem Forum
„Nordic-Baltic Eight“ zu suchen, und wenn ja, welche?
88. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
multilaterale Zusammenarbeit mit den Arktisanrainern außer Russland
im Arktischen Rat, in der NATO, im Rahmen der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik der EU, beim Arctic Security Forces Roundtable
und der Nordischen Verteidigungskooperation zu intensivieren, um den
Frieden in der Arktis durch eine vertiefte Kooperation zu erhalten und
negative Konsequenzen für rechtsbrechende Nationen zu beschließen?
89. Welche Fortschritte konnten erreicht werden, um zur Stärkung der
NATO-Nordostflanke durch militärische Präsenz auch der Deutschen
Marine in der Arktis und arktisnahen Gewässern Russland und China
von einem Bruch internationaler Abkommen in der Arktis
abzuschrecken?
90. Konnten Fortschritte erzielt werden, um das Seerechtsübereinkommen
dahin gehend zu ergänzen, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb
der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen
Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen und dass etwaige
Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
unterliegen müssen?
91. Hat die Bundesregierung die Initiative ergriffen, um die 45-tägige
Anmeldefrist Russlands für die Nordostpassage vor dem Internationalen
Seegerichtshof überprüfen zu lassen?
92. Wie hat sich die Bundesregierung innerhalb ihrer Klimaaußenpolitik
dafür eingesetzt, dass vorhandene Umweltstandards in der Arktis
eingehalten, militärische Altlasten im Arktischen Ozean erkundet und wenn
möglich entsorgt und neue Kontaminationsquellen in der Arktis
verhindert werden?
93. Wurden seitens der Bundesregierung Initiativen ergriffen, um die
borealen Feuerbrände in Kanada und Sibirien, die immer früher beginnen,
weiter nach Norden vordringen und im Jahr 2022 eine Fläche betrafen,
die etwa der Hälfte Deutschlands entspricht, zu bekämpfen?
94. Wurden im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
der EU arktistaugliche Sensor- und Kommunikationsplattformen zur
Erstellung und Übermittlung eines Echtzeitlagebilds entwickelt und
beschafft?
95. Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um zu
verhindern, dass wichtige Arktisinfrastrukturen wie Häfen, Flughäfen
oder Kommunikationsinfrastrukturen unter die Kontrolle des russischen
oder chinesischen Staates kommen oder neue Abhängigkeiten von
diesen Staaten entstehen?
96. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sich auf
multilateraler Ebene und beim Internationalen Seegerichtshof gegen die
zahlreichen Völkerrechtsverstöße der Russischen Föderation im
Schwarzen Meer einzusetzen?
97. Gab es Initiativen der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die
schnelle Verwirklichung des „Neptun Deep“-Projektes zur Gasförderung
im Schwarzen Meer einzusetzen, um die Energieabhängigkeit von
Drittstaaten zu reduzieren?
98. Welche konkreten grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen
Kooperationen hat die Bundesregierung mit den Ländern des Westlichen
Balkans und den Schwarzmeeranrainern zur Bekämpfung illegaler
Migration, organisierter Kriminalität sowie Menschen-, Drogen- und
Waffenhandel initiiert?
99. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern
Pläne zur politischen und wirtschaftlichen Unterstützung von Belarus im
Falle demokratischer Umwälzungen vorangetrieben und transparente
Bedingungen für deren Umsetzung entwickelt?
100. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um sich gemäß
dem Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache
20/9146 „Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie“
unnachgiebig für die Freilassung aller politischer Gefangener, für freie
und faire Neuwahlen unter Beobachtung der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und für ein unverzügliches
Ende von Folter und Gewalt einzusetzen?
101. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren
Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen Vertretern
des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Spaniens, und über
welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren und jeweils
für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer
auflisten)?
102. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre
Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Spanien gereist (bitte nach
Jahren auflisten)?
103. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode spanische
Regierungsvertreter in Deutschland durch das Auswärtige Amt empfangen (bitte nach
Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)?
104. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Planungen sowie der geplante Zeitpunkt der Fertigstellung der
Wasserstoffpipeline H2Med von Portugal über Spanien und Frankreich nach
Deutschland, deren Verlängerung nach Deutschland im Januar 2023 mit
Frankreich vereinbart wurde (siehe www.tagesschau.de/wirtschaft/wasse
rstoffleitung-deutschland-frankreich-101.html) und die von der
Bundesregierung in ihrer Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie
vom 27. Juli 2023 (Bundestagsdrucksache 20/7910) als
„Schwerpunktkorridor“ im Rahmen eines europäischen Wasserstoff-Kernnetzes
benannt wird, dessen Planungen zeitnah und mit Nachdruck umgesetzt
werden sollen (siehe Bundestagsdrucksache 20/7910)?
105. Wie oft war das Projekt der Wasserstoffpipeline H2Med Thema bei
bilateralen Treffen oder Gesprächen von Bundesaußenministerin Annalena
Baerbock bzw. ihrer Staatsministerinnen und Staatsminister mit ihren
Amtskollegen aus Spanien und Portugal (bitte nach einzelnen Staaten
auflisten)?
106. Mit welchen Personen besetzte die Bundesregierung die „hochrangige
Arbeitsgruppe“ zum Thema Wasserstoff, die Deutschland und
Frankreich auf Ministeriumsebene einsetzen wollten, um gemeinsame
Strategien im Bereich Wasserstoff zu entwickeln (siehe www.tagesschau.de/wi
rtschaft/wasserstoffleitung-deutschland-frankreich-101.html), wie oft hat
sich die Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung im Frühjahr 2023 physisch
sowie virtuell getroffen?
107. Hat die Bundesregierung Spanien bei der Flutkatastrophe in der Region
Valencia im Herbst 2024 (bilateral) unterstützt, wie von Bundeskanzler
Olaf Scholz Ende Oktober 2024 angeboten (siehe www.t-online.de/nach
richten/deutschland/aussenpolitik/id_100520532/unwetter-in-spanien-de
utschland-bietet-hilfe-nach-ueberschwemmungen-an.html), wie sah
diese Unterstützung konkret aus, und welche Organisationen waren
daran beteiligt (bitte Maßnahmen und jeweilige Kosten dafür auflisten), im
Falle von finanziellen Hilfen, wie hoch waren diese insgesamt?
108. Hat sich die Bundesregierung zu dem im Mai 2024 endgültig
verabschiedeten Amnestiegesetz der Regierung Sánchez III zur Begnadigung
katalanischer Separatisten, welches derzeit vom spanischen
Verfassungsgericht geprüft wird, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie
lautet diese (siehe www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100455606/a
mnestie-gesetz-kommt-in-spanien-vors-verfassungsgericht.html)?
109. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren
Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen Vertretern
des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Portugals, und über
welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren und jeweils
für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer
auflisten), wie viele Treffen davon waren mit Vertretern der neuen
portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April 2024 im Amt ist (bitte nach
Datum und Teilnehmern auflisten)?
110. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre
Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Portugal gereist (bitte
nach Jahren auflisten), wie viele Reisen davon dienten dem Austausch
mit der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April 2024
im Amt ist?
111. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode portugiesische
Regierungsvertreter in Deutschland im Auswärtigen Amt empfangen (bitte nach
Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten), wurden bereits
Vertreter der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April
2024 im Amt ist, in Deutschland empfangen, und wenn ja, wer (bitte
nach Datum und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)?
112. Welche konkreten Vorschläge enthielt die sog. Kooperationsagenda 2023
zur Vertiefung der deutsch-portugiesischen Zusammenarbeit im Bereich
Digitalisierung, Klima- und Meeresschutz sowie Europa- und
Außenpolitik, die Bundesaußenministern Annalena Baerbock vor ihrem
Antrittsbesuch in Portugal im Januar 2023 ankündigte (siehe www.auswaertige
s-amt.de/de/service/laender/portugal-node/baerbock-portugal-2571688),
und welche der enthaltenen Vorschläge wurden ganz oder teilweise
umgesetzt (bitte nach aktuellem Stand der Umsetzung gliedern)?
113. Welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Mitarbeiter
aus Ministerien nahmen seit 2021 am Deutsch-Portugiesischen Forum
teil, das hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft zusammenführt (www.auswaertiges-amt.de/de/service/l
aender/portugal-node/bilateral-210200)?
114. Hat die Bundesregierung Portugal bei den dortigen Waldbränden im
Sommer 2024 zusätzlich zu den Hilfen aus dem EU-Kohäsionsfonds
bilateral unterstützt, und wenn ja, wie sah diese Unterstützung konkret aus
(bitte Maßnahmen und jeweilige Kosten dafür auflisten)?
115. Welche Rolle spielen die Rohstoffpartnerschaften mit Kasachstan und
der Mongolei, um einseitige Abhängigkeiten der deutschen Wirtschaft
von China zu reduzieren?
116. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung gemeinsam mit
der indischen Regierung angestoßen, um die strategische Kooperation in
internationalen Fragen der Handels-, Menschenrechts-, Umwelt-,
Klima-, Biodiversitäts-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik
auszubauen?
117. Sieht die Bundesregierung angesichts der selbst ernannten Rolle Indiens
als Führungsmacht des sog. Globalen Südens Möglichkeiten, gemeinsam
mit Indien eine Allianz der regelbasierten, multilateralen Weltordnung
auf- und auszubauen und faire und auf Ausgleich basierte Institutionen
zu stärken, und wenn ja, wie?
118. Welche dauerhaften Gesprächsformate von Indien und Deutschland
gemeinsam mit Drittstaaten, insbesondere mit Wertepartnern im
asiatischpazifischen Raum wurden in der Amtszeit der Bundesregierung
entwickelt?
119. Welche nennenswerten Projekte wurden von der Bundesregierung
etabliert, um eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen,
technischen und wirtschaftlichen Modernisierung Indiens auf der Grundlage
der gemeinsamen Werte voranzutreiben?
120. Ist die in der „Gemeinsamen Erklärung“ des 5+1-Treffens mit
Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Kirgistan postulierte
strategische Partnerschaft Deutschlands mit den zentralasiatischen
Ländern lebendige Wirklichkeit, und welche konkreten Projekte wurden
nach dem Gipfel im September 2023 bereits umgesetzt?
121. Welche konkreten Fortschritte der Kooperation resultieren aus Sicht der
Bundesregung aus den „Fünf plus Eins“-Gesprächen mit den Ländern
Zentralasiens im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union?
122. Wie hat sich die Verfolgung einer sog. feministischen Außenpolitik auf
die Chinapolitik des Auswärtigen Amts in der 20. Legislaturperiode
ausgewirkt?
123. Hatte die Bundesregierung Kontakt mit Mitgliedern der ins Amt
kommenden Trump-Regierung zu chinapolitischen Fragestellungen (wenn ja,
bitte die einzelnen Gespräche und die Teilnehmenden nennen)?
124. Hat die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, u. a. in den Gremien des
Rats der Europäischen Union, hinsichtlich der Fragestellung, ob und
inwiefern eine Notwendigkeit besteht, die Chinapolitik der EU im Rahmen
der Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident anzupassen, aktiv
eingebracht (bitte die konkreten Vorschläge und Maßnahmen, die
Deutschland in diesem Kontext eingebracht bzw. ergriffen hat, nennen)?
125. Welche konkreten Maßnahmen hat das Auswärtige Amt in der gesamten
20. Legislaturperiode ergriffen, um im Rahmen der deutsch-chinesischen
diplomatischen Beziehungen sowie im multilateralen Kontext und somit
im Rahmen von Deutschlands Mitgliedschaften in den entsprechenden
Gremien (u. a. G7, G20, Vereinte Nationen und ihrer
Unterorganisationen, OECD, EU-Institutionen und ihre Gremien) Chinas
Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch in Xinjiang, zu thematisieren, und
hat sie sich dabei auch dafür eingesetzt, aktive Weichen dafür zu setzen,
dass Menschenrechtsverletzungen in China langfristig Einhalt geboten
wird, und wenn ja, wie?
126. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesministerin Annalena
Baerbock im Zusammenhang ihrer laut medialer Berichterstattung Ende
2024 am Rande eines EU-Treffens in Brüssel gefallenen Bemerkung von
„chinesischer Drohnenhilfe“ für Russland samt Forderung nach
Konsequenzen („Das muss und wird Konsequenzen haben“, s. www.tagesscha
u.de/ausland/baerbock-drohnen-china-100.html; www.zeit.de/politik/aus
land/2024-11/ukraine-krieg-russland-china-drohnen-lieferung) als
Konsequenz auf den Weg gebracht?
127. In welchem Kontext schätzt und ordnet die Bundesregierung das
sicherheitspolitische Verhalten Chinas im asiatisch-pazifischen Raum,
einschließlich der chinesischen Militärübungen im Südchinesischen Meer,
in den vergangenen drei Jahren ein?
128. Sehen die Bundesregierung und das Auswärtige Amt den Verbau von
chinesischen Fahrzeugkomponenten, die zur Datenübertragung oder zur
Steuerung autonomen Fahrens in deutschen Autos verwendet werden,
als potenzielles Sicherheitsrisiko an?
a) Gibt es hierzu eine Untersuchung des Bundesamts für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI)?
b) Hat die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine
Einfuhrbeschränkung dieser Komponenten eingesetzt?
129. Bewerten die Bundesregierung und das Auswärtige Amt die von den
chinesischen Unternehmen Tencent, CATL und Integrity Technology
Group produzierten und eingeführten Produkte als Dual-Use-Güter?
a) Sieht das Auswärtige Amt die Aktivitäten der chinesischen
Unternehmen Tencent, CATL und der Integrity Technology Group in
Deutschland als potenziell cybersicherheitsrelevant an, und wenn ja,
inwiefern?
b) Sieht das Auswärtige Amt die Aktivitäten der chinesischen
Unternehmen Tencent, CATL und der Integrity Technology Group in
Deutschland als potenziell militärisch relevant an, und wenn ja,
inwiefern?
130. Ist mit Blick auf das Ergreifen von Maßnahmen in Deutschland die
Schaffung einer Verteidigungsagentur nach Vorbild der schwedischen
„Psychological Defense Agency“, welche gegen Desinformation und
psychologische Kriegsführung vorgeht, im Hinblick auf Chinas hybride
außenpolitische Aktivitäten sinnvoll?
131. Liegen der Bundesregierung angesichts des Inkrafttretens der
Verordnung über die Sicherheit von Netzdaten (Network Data Security
Regulation) in China am 1. Januar 2025, nach der deutsche Unternehmen,
welche chinesische Daten verarbeiten wollen,
Datenverarbeitungszentren in China eröffnen müssen, Informationen vor, wie viele deutsche
Unternehmen hiervon betroffen sind und inwiefern dies negative
Auswirkungen auf Deutschlands Datensouveränität und die wirtschaftlichen
Entwicklungspotenziale deutscher Unternehmen hat, und wenn ja,
welche?
132. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesaußenministerin
unternommen, um in Einklang mit der China-Strategie der Bundesregierung
sicherzustellen, dass die chinesische Regierung mithilfe chinesischer
Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE keinen Einfluss auf das
deutsche 5G-Netz nehmen kann?
133. Bewertet die Bundesregierung ihre Zustimmung zum 5G-Ausbau, der
vorsieht, dass auch über 2029 hinaus chinesische Hardware- und
Softwarekomponenten im deutschen 5G-Zugangsnetz verbaut werden können,
und in dem nur das 5G-Netzwerkmanagementsystem reguliert wurde, als
die sicherheitspolitischen Belange Deutschlands ausreichend
berücksichtigend?
134. Auf welche Art und Weise und in welchen Punkten hat das Auswärtige
Amt die unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr (BMDV) entwickelte Strategie für eine Internationale
Digitalpolitik ergänzt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/pm0
04-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicationFile), welche
Teile der Strategie für eine Internationale Digitalpolitik fallen in die
Zuständigkeit des Auswärtigen Amts, welche Ziele ergeben sich daraus,
und welche Maßnahmen sind bereits daraus erfolgt?
135. Welche strategischen Ziele ergeben sich aus Sicht des Auswärtigen Amts
im Bereich der Internationalen Digitalpolitik?
136. Wo liegt in der Internationalen Digitalpolitik ein Schwerpunkt der Arbeit
des Auswärtigen Amts im Austausch mit folgenden Staaten: USA,
Russland, China, Indien, Brasilien, Türkei, Südafrika, Kenia, Großbritannien
und Australien (bitte inklusive Themen auflisten)?
137. Strebt das Auswärtige Amt im Kampf gegen Desinformation aktiv
internationale Kooperationen in diesem Bereich an, und wenn ja, mit
welchen Partnern, und welche Maßnahmen wurden bereits getroffen?
138. Inwiefern strebt das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit anderen
Ländern bei der Bekämpfung von Desinformation an?
139. Inwiefern unterstützt das Auswärtige Amt das Ziel, die digitale
Souveränität Europas zu stärken, und sind hierzu Spannungsfelder mit anderen
Ländern bekannt (bitte erläutern)?
140. Inwiefern strebt das Auswärtige Amt eine Zusammenarbeit mit Ländern
des sog. Globalen Südens im Bereich der Digitalpolitik an und versucht,
diese zu intensivieren?
141. Inwiefern bringt sich das Auswärtige Amt bei der Normierung oder
Standardisierung von digitalen Technologien in internationalen Gremien
ein?
142. Wie bewertet das Auswärtige Amt aktuell die Umsetzung der
Vereinbarungen des Global Digital Compacts, für welche es federführend
zuständig ist, welche Maßnahmen wurden konkret beschlossen, und in welchen
Bereichen konnten erste Ergebnisse vorgelegt werden?
143. Mit welchen Stakeholdern gab es im Kontext des Global Digital
Compacts Treffen und Austausche mit dem Auswärtigen Amt (bitte
auflisten)?
144. Wie viele Mitarbeiter umfasst aktuell der Koordinierungsstab für Cyber-
Außenpolitik?
145. Welche inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben liegen beim
Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik und welche Zusammenarbeit gibt
es hier mit anderen Bundesministerien und Bundesbehörden?
146. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren
Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen Vertretern
des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Brasiliens, und über
welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren jeweils für
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer auflisten)?
147. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre
Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Brasilien gereist (bitte
nach Jahren auflisten)?
148. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode brasilianische
Regierungsvertreter in Deutschland durch das Auswärtige Amt empfangen (bitte
nach Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)?
149. Wie erklärt die Bundesregierung die Schließung des Goethe-Institut-
Standorts in Curitiba (Brasilien) vor dem Hintergrund ihrer im
Koalitionsvertrag dargelegten Vorhaben, man wolle die Wertegemeinschaft
mit den Demokratien Lateinamerikas stärken und das deutsche
Engagement in der Region, aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik-
Initiative, ausweiten (siehe www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalition
svertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)?
150. Worin bestand die angekündigte Fortsetzung der im Jahr 2019 unter der
damaligen Großen Koalition gestarteten Lateinamerika- und Karibik-
Initiative des Auswärtigen Amts in der 20. Legislaturperiode konkret
(www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-904446), welche
konkreten Ziele wurden in der 20. Legislaturperiode dazu erreicht und welche
konkreten Projekte im genannten Zeitraum abgeschlossen (bitte
auflisten)?
151. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Absagen des
brasilianischen Präsidenten sowie des brasilianischen Außenministers für ein
Treffen mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auf deren
dreitägigem Antrittsbesuch in Brasilien im Juni 2023 (siehe www.zeit.de/politi
k/ausland/2023-06/annalena-baerbock-brasilien-luis-inacio-lula-da-s
ilva)?
152. Was ist der Inhalt der „gut ein Dutzend Absichtserklärungen“, die im
Rahmen der zweiten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen
im Dezember 2023 unterschrieben wurden (siehe www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/regierungskonsultationen-deutschland-brasilien-2
246888), und wie ist jeweils der aktuelle Stand der darin enthaltenen
Vorhaben, welche davon wurden bereits vollständig umgesetzt, welche
wurden noch gar nicht begonnen?
153. Welche bilateralen Projekte zur Lieferung von grünem Wasserstoff von
Brasilien nach Deutschland wurden vor dem Hintergrund der im
Rahmen der zweiten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen
durch Bundeskanzler Olaf Scholz erfolgten Ankündigung einer
vertieften Zusammenarbeit in diesem Bereich (siehe www.bundesregierung.de/
breg-de/aktuelles/regierungskonsultationen-deutschland-brasilien-224
6888) in der 20. Legislaturperiode gestartet (bitte auch jeweiligen
finanziellen Umfang sowie aktuellen Stand der Projekte angeben), wann
erwartet die Bundesregierung die erste Lieferung von grünem Wasserstoff
von Brasilien nach Deutschland?
154. Hat die Bundesregierung während der 20. Legislaturperiode zusätzliche
Rohstoffabkommen mit Brasilien geschlossen, und wenn ja, wann,
welche, und in welchem Umfang (bitte nach Art des Rohstoffs,
Lieferungsumfang, Kosten aufschlüsseln)?
155. Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung im Bereich
Klimaschutz unter dem brasilianischen G20-Vorsitz erzielt, und wie
bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der Erwartungen
von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Brasilien solle den
Klimaschutz in den Mittelpunkt seines G20-Vorsitzes stellen (siehe www.ta
gesschau.de/ausland/amerika/g20-aussenministertreffen-rio-100.html)?
156. Welchen Stellenwert hatten Lateinamerika und die Karibik für die
Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung in der 20.
Wahlperiode, und welchem strategischen Ansatz ist sie in der
Zusammenarbeit mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik gefolgt?
157. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Effizienz ihrer
Afrikapolitik, und welche Schritte hat sie unternommen, um den
veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen und dem wachsenden Einfluss
Russlands und Chinas vor Ort Rechnung zu tragen?
158. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit den Militärputschen in
Mali, Niger und Burkina Faso ergriffen, um ihre Sahel-Politik neu
auszurichten?
159. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen,
um der wachsenden Instabilität am Horn von Afrika entgegenzuwirken?
160. Sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller, dass ein außenpolitischer
Schaden dadurch entstanden ist, dass die Bundesministerin des
Auswärtigen ihre für Januar 2024 geplante Reise nach Dschibuti kurzfristig
abgesagt und bis heute nicht nachgeholt hat, und wenn ja, welchen, bzw.
wenn nein, warum nicht?
161. Wer hat die Entscheidung getroffen, den Flug nach Dschibuti anzutreten,
ohne dass eine Überfluggenehmigung für Eritrea vorlag (www.spiege
l.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-neue-panne-bei-baerbock-flu
g-a-d86e55c9-5407-4818-b2ab-b8aded51b810)?
162. Welche Kosten sind durch die kurzfristige Absage des Besuchs der
Bundesaußenministerin in Dschibuti im Januar 2024 verursacht worden, die
nicht ersetzt werden konnten (Hotelbuchung, Essensbestellung,
Verlegung von Personal von anderen Standorten nach Dschibuti etc.)?
163. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein
Ausdehnen terroristischer Strukturen aus dem Sahel auf die
Küstenanrainerstaaten am Golf von Guinea und am Atlantischen Ozean in Westafrika zu
verhindern, und inwiefern hat sie sich hierzu mit anderen Partnern
abgestimmt?
164. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um nach den richtungsändernden Wahlen in den geostrategisch
relevanten Ländern Sri Lanka und der Republik Malediven trotz einer
deutlichen Zuwendung der neuen Präsidenten zu China sowie erneuter
finanzieller Abhängigkeit von China (www.dailynews.lk/2025/01/16/admin-c
atagories/breaking-news/705754/sri-lanka-secures-3-7-billion-fdi-durin
g-presidents-visit-to-china/) die traditionell guten Beziehungen zu
Deutschland zu untermauern?
165. Inwieweit hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren
deutsche Interessen im Hinblick auf die Indo-Pazifik-Leitlinien gegenüber
Sri Lanka vertreten?
166. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich
dschihadistischen Einflusses auf die Gesellschaft der Republik Malediven (www.lo
wyinstitute.org/the-interpreter/maldives-legacy-islamic-state & www.orf
online.org/research/poverty-criminality-extremism-the-interrelated-sourc
es-of-insecurity-in-maldives), und welche sicherheitspolitischen
Gefahren für die Region lassen sich daraus ableiten?
167. Wie hat sich die Stellensituation im Leitungsbereich des Auswärtigen
Amts seit Beginn dieser Legislaturperiode verändert (bitte nach
Laufbahnen, externen Mitarbeitern, neuen in dieser Legislaturperiode
geschaffenen Stellen, Geschlecht auflisten)?
168. Wie hat sich die Stellensituation im Referat 013-9 des Auswärtigen
Amts seit Beginn dieser Legislaturperiode verändert (bitte nach
Laufbahnen, externen Mitarbeitern, neuen in dieser Legislaturperiode
geschaffenen Stellen auflisten)?
169. Wie hat sich die Menge an Ministervorlagen im Auswärtigen Amt seit
Beginn dieser Legislaturperiode im Vergleich zur Legislaturperiode
davor verändert?
170. Wie viele Kosten fielen für Fotografen im Auswärtigen Amt in dieser
Legislaturperiode an?
171. Wie oft traf die Bundesministerin des Auswärtigen in dieser
Legislaturperiode Mitglieder des Personalrats des Auswärtigen Amts zu einem
persönlichen Gespräch?
a) Wie oft in dieser Legislaturperiode führte die Bundesministerin des
Auswärtigen Gespräche mit dem Personalrat als Gremium (ohne
Personalversammlungen)?
b) Wie oft in dieser Legislaturperiode führte die Bundesaußenministerin
Gespräche mit dem Vorsitzenden des Personalrats?
c) Ist es richtig, dass die Bundesministerin des Auswärtigen Gespräche
mit dem Vorsitzenden des Personalrats auf Auslandsreisen im
Flugzeug führte, weil im Auswärtigen Amt in Berlin die Zeit für solche
Gespräche fehlte?
d) Wie oft nahm die Bundesministerin des Auswärtigen an
(Teil-)Personalversammlungen am Dienstsitz Bonn teil?
e) Wie oft traf sich die Bundesministerin des Auswärtigen auf
Auslandsdienstreisen mit dem örtlichen Personalrat?
172. Wie viele Mitarbeiter sind durchschnittlich im Einsatz, um einen
externen Termin der Bundesministerin des Auswärtigen innerhalb
Deutschlands vorzubereiten und zu begleiten?
173. Welche Referate und Strichreferate bzw. Arbeitseinheiten wurden im
Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode neu geschaffen?
174. Wie viele pensionierte oder aus dem Auswärtigen Dienst ausgeschiedene
Mitarbeiter (bekannt als „graue“ und „grüne Bären“) waren in dieser
Legislaturperiode für das Auswärtige Amt aktiv im Dienst?
175. Wie entwickelten sich die Einstellungszahlen in den drei
Ausbildungslehrgängen des Auswärtigen Dienstes in dieser Legislaturperiode (bitte
nach Laufbahnen und Geschlecht aufschlüsseln), und wie viele
Anwärterinnen und Anwärter wurden in dieser Legislaturperiode in den
Auswärtigen Dienst übernommen?
176. Wie entwickelten sich die Zahlen für Beförderungen nach A16, A13
(gD) und A9+Z in dieser Legislaturperiode (bitte nach Geschlecht und
Dienstalter aufschlüsseln)?
177. Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf
Notenvergaben in Beurteilungsverfahren im Auswärtigen Dienst in dieser
Legislaturperiode?
178. Wie lange verbleiben Beamte des Auswärtigen Dienstes durchschnittlich
in ihren Besoldungsgruppen, bis sie befördert werden (bitte nach
Geschlecht und Dienstalter aufschlüsseln)?
179. Wie entwickelte sich das Verhältnis zwischen im Ausland und im Inland
eingesetzten Mitarbeitern des Auswärtigen Dienstes in dieser
Legislaturperiode?
180. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Einrichtung des
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)?
a) Wie viele Neueinstellungen wurden in dieser Legislaturperiode im
BfAA vorgenommen?
b) Wie viele der fürs BfAA vorgesehenen Stellen sind nach aktuellem
Stand besetzt?
c) Welche Prozesse konnten durch Auslagerung ins BfAA nachweislich
beschleunigt werden (bitte mit Indikatoren auflisten)?
d) Welche Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Bundesregierung wann
noch ins BfAA übertragen werden?
e) Welche Zuständigkeiten in der Visabearbeitung hat das BfAA mit
welchem Erfolg übernommen?
f) Wie haben sich die Bearbeitungszeiten in der Antragsbearbeitung der
Projektförderung in dieser Legislaturperiode entwickelt?
181. Wie haben sich die durchschnittlichen Visabearbeitungszeiten (bitte nach
Visa-Art und Auslandsvertretung aufschlüsseln) in dieser
Legislaturperiode entwickelt?
182. Wie haben sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Termin zur
Visumbeantragung (bitte nach Visa-Art und Auslandsvertretung
aufschlüsseln) in dieser Legislaturperiode entwickelt?
183. Um wie viele Tage hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei
Visaanträgen seit der im Dezember 2022 begonnenen Pilotphase für die
digitale Visumbeantragung an den teilnehmenden Auslandsvertretungen
verändert (bitte nach Art des Visums und Auslandsvertretung
aufschlüsseln)?
184. Wurde das mit dem Aktionsplan Visabeschleunigung ausgegebene Ziel,
bis Anfang 2025 die vollständige Digitalisierung des Visumverfahrens
abzuschließen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7754), erreicht, wenn nein, warum
nicht, und wie ist der Umsetzungsstand des Aktionsplans
Visabeschleunigung (bitte nach erreichten und nicht erreichten Zielen aufschlüsseln)?
185. Bei wie vielen aller gestellten Visaanträge zur Fachkräfteeinwanderung
konnte durch das neu geschaffene Instrument des beschleunigten
Fachkräfteverfahrens nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) das
Visumverfahren die anvisierte Bearbeitungsdauer von maximal vier
Monaten eingehalten werden?
186. Wie viele zusätzliche Stellen wurden im Bereich der Visumbearbeitung
seit 2021 geschaffen, und wie viele davon wurden besetzt?
a) Wie viele davon sind ausschließlich mit der Bearbeitung von Visa
zur Fachkräfteeinwanderung beschäftigt (bitte nach Behörden bzw.
Referaten bzw. Auslandsvertretung aufschlüsseln)?
b) Wie viele davon wurden dauerhaft besetzt und wie viele mit
Beamten des Auswärtigen Dienstes?
187. Gibt es einen Fachkräfteeinwanderungsdialog zwischen
Bundesregierung und deutscher Wirtschaft, und wenn nein, warum nicht?
188. In welchen Gremien sucht die Bundesregierung den Austausch mit der
deutschen Wirtschaft zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung?
189. Wie hoch war der Anteil nicht zugunsten der Bundesregierung
entschiedener verwaltungsgerichtlicher Klageverfahren in dieser
Legislaturperiode (bitte nach Entscheidung zugunsten des Klägers, Einstellung des
Verfahrens und Vergleich aufschlüsseln)?
190. Welche Fortschritte konnte das Auswärtige Amt in dieser
Legislaturperiode in der Digitalisierung des Rechts- und Konsularbereichs
verzeichnen, wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Passanträge in
dieser Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Auslandsvertretung
aufschlüsseln)?
191. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Bedeutung der deutschen
Sprache im Ausland in dieser Legislaturperiode entwickelt?
192. Wie hat sich die Anzahl der vom deutschen Auslandsschulwesen
betreuten Schulen entwickelt?
193. Wie viele Sicherheitsvorfälle gab es in dieser Legislaturperiode an
deutschen Auslandsvertretungen (bitte nach Schwere aufschlüsseln)?
194. Wie viele deutsche Entsandte wurden im Ausland getötet oder verletzt
(bitte nach Dienstort aufschlüsseln)?
195. Welche Instrumente des digitalen Wissensmanagements gibt es im
Auswärtigen Amt (bitte samt Angabe, wer darauf Zugriff hat und wer
Informationen einspeist, auflisten)?
196. Welche Großprojekte konnten im Bereich 1-IT-CIO des Auswärtigen
Amts abgeschlossen werden, und welche befinden sich in der
Umsetzung?
197. Wie hoch war der Anteil der von Referat S06 im Auswärtigen Amt
negativ oder mit schwerwiegenden Defiziten evaluierten Projekte?
198. Welche grundsätzlichen Änderungen in der Projektförderung konnten
durch Empfehlungen von Referat S06 im Auswärtigen Amt in dieser
Legislaturperiode erreicht werden?
199. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des VN-Standorts
Bonn in dieser Legislaturperiode?
200. Welche Instrumente bietet Referat S05 im Auswärtigen Amt (PRE-
VIEW, Krisenfrüherkennung, Analyse, Informationsmanagement) an
(bitte samt Angabe, wer darauf Zugriff hat und wer Informationen
einspeist, auflisten)?
201. Wie veränderte sich in dieser Legislaturperiode der Anteil Deutscher an
der Belegschaft von EU-Behörden und in internationalen Organisationen
(bitte nach Organisation aufschlüsseln)?
202. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von künstlicher Intelligenz
und digitalen Technologien in der Außenpolitik, und welche Neuerungen
führte sie in dieser Legislaturperiode in diesem Themenbereich ein?
203. Wie definiert die Bundesregierung das Feld der digitalen Diplomatie,
welche Aktivitäten fallen nach Ansicht der Bundesregierung in diesen
Bereich?
204. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung durch digitale Diplomatie,
und werden diese Ergebnisse bemessen?
205. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um das im
Koalitionsvertrag vorgesehene Ziel zu erreichen, „unseren Einsatz in
internationalen Gremien, Normen- und Standardisierungsprozessen
sowie Multi-Stakeholder-Foren“ zu stärken, und wie bewertet sie die
Effektivität dieser Maßnahmen?
206. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das im
Koalitionsvertrag verankerte Ziel zu erreichen, „in der
Entwicklungszusammenarbeit mit unseren Partnern am Aufbau ihrer unabhängigen
digitalen Infrastruktur zur Stärkung ihrer digitalen Souveränität, auch auf
EU-Ebene“, mitzuwirken, und wie bewertet sie die Effektivität dieser
Maßnahmen?
207. Welche Initiativen im Bereich Public und Digital Diplomacy, die über
das Angebot der Deutschen Welle hinausgehen, hat die Bundesregierung
bereits umgesetzt oder plant sie in Afrika umzusetzen, um die
Bekämpfung antiwestlicher Desinformationskampagnen (insbesondere seitens
Russlands) voranzutreiben sowie den Aufbau eigener Narrative zu
verstärken und ein positives Deutschlandbild zu fördern?
208. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Stärkung
der digitalen Diplomatie der EU vor dem Hintergrund der EU-
Ratsschlussfolgerungen vom 26. Juni 2023 (siehe www.consilium.europ
a.eu/de/press/press-releases/2023/06/26/digital-diplomacy-council-sets-o
ut-priority-actions-for-stronger-eu-action-in-global-digital-affairs/)
beschlossen und umgesetzt?
209. In welchen sozialen Netzwerken sind Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland vertreten?
a) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf Facebook (facebook.com)
vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021
bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf X (x.com) vertreten, wie
entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis heute (bitte
nach Jahr aufschlüsseln)?
c) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf Instagram (instagram.com)
vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021
bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
d) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf TikTok (tiktok.com)
vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis
heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
210. Wie viele Mitarbeiterstellen in der Zentrale des Auswärtigen Amts sind
durchschnittlich mit der Arbeit im Bereich der Digital Diplomacy
betraut, wie hat sich diese Zahl von 2021 bis heute entwickelt (bitte nach
Jahr aufschlüsseln)?
211. Wie viele Mitarbeiterstellen pro Auslandsvertretung sind
durchschnittlich mit der Arbeit im Bereich der Digital Diplomacy betraut, wie hat
sich diese Zahl von 2021 bis heute entwickelt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
212. Gab es Auslandsvertretungen, die ihre Präsenz in einem oder mehreren
sozialen Netzwerken im Laufe der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages eingestellt haben, und wenn ja, warum (bitte nach
jeweiliger Auslandsvertretung, sozialem Netzwerk, Datum und Grund der
Einstellung aufschlüsseln)?
213. Welche Folgen hat das Auswärtige Amt aus der Reaktion des
ehemaligen US-amerikanischen Botschafters in Deutschland, Richard Grenell,
auf den Tweet des Auswärtigen Amts (@GermanyDiplo) vom 11.
September 2024 gezogen, in welchem der Account schreibt „[…] PS: We
also don’t eat cats and dogs. #Debate2024“ (x.com/GermanyDiplo/statu
s/1833808396618764327?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweete
mbed%7Ctwterm%5E1833808396618764327%7Ctwgr%5Eeaad3e45b2
020e07b06653cee9237b5cf82a3ef5%7Ctwcon%5Es1_c10&ref_url=http
s%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Fnachrichten%2Fausland%2Fusa%2
Fus-wahl%2Fid_100487822%2Fdonald-trump-auswaertiges-amt-spotte
t-ueber-ex-praesidenten.html), und inwiefern gab es hierüber Gespräche
mit Vertretern der aktuellen US-Administration, den neu ins Amt
kommenden Administration und Mitgliedern sowie Mitarbeitern des US-
Kongresses?
214. Von wem werden Tweets von offiziellen Kanälen des Auswärtigen Amts
in den sozialen Medien vor Veröffentlichung geprüft, und wer ist für die
Formulierungen verantwortlich?
215. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des russischen
Angriffskrieges in der Ukraine im Sinne ihrer sog. feministischen
Außenpolitik zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe sowie
bei deren Aufarbeitung, Dokumentation und Verfolgung in den russisch
besetzten Gebieten ergriffen?
a) Welche Rolle spielt die Situation von Frauen, Mädchen und Kindern
in der Ukraine und den von Russland besetzten Gebieten in
Gesprächen und Verhandlungen der Bundesregierung, welche konkreten
Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation hat die
Bundesregierung bisher unternommen?
b) Welche Rolle spielt die Situation von Frauen, Mädchen und Kindern
in den Gesprächen und Verhandlungen zum Wiederaufbau der
Ukraine, wie und in welchem Umfang werden Frauen bei den Maßnahmen
zum Wiederaufbau berücksichtigt?
216. Um wie viel Prozent hat sich der Frauenanteil in Führungspositionen des
Auswärtigen Dienstes seit Inkrafttreten der „Leitlinien für feministische
Außenpolitik“ erhöht (bitte nach Positionen aufschlüsseln: Leitung AV,
AL, Beauftragte, RL, Kanzler, Leiter Rk, Leiter Visastelle)?
217. Um wie viel Prozent hat sich der Frauenanteil in der Attaché-Ausbildung
des höheren Auswärtigen Dienstes, im KSA-Studium des gehobenen
Auswärtigen Dienstes und in der RSA-Ausbildung des mittleren
Auswärtigen Dienstes seit Inkrafttreten der „Leitlinien für feministische
Außenpolitik“ erhöht?
218. Wurde das in den „Leitlinien für feministische Außenpolitik“
ausgegebene Ziel, „auf allen Hierarchieebenen Parität zu erreichen“, erreicht, und
wenn nein, warum nicht?
219. Wurde das in den „Leitlinien zur feministischen Außenpolitik“
ausgegebene Ziel, 85 Prozent der Projektmittel bis 2025 an „gendersensible“
Projekte zu vergeben, erreicht und wenn nein, warum nicht, wie definiert
das Auswärtige Amt „gendersensibel“ in diesem Zusammenhang?
220. Wurde das in den „Leitlinien zur feministischen Außenpolitik“
ausgegebene Ziel, 8 Prozent der Projektmittel bis 2025 an
„gendertransformative“ Projekte zu vergeben, erreicht, und wenn nein, warum nicht, wie
definiert das Auswärtige Amt „gendertransformativ“ in diesem
Zusammenhang, wie viele der als „gendertransformativ“ eingestuften Projekte
sind ausschließlich Frauen und Mädchen zugute gekommen?
221. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene „Reduktion
kritischer Importprodukte“, die auch als Ziel in strategischen Dokumenten
wie der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie
verankert ist, erreicht, wo sieht die Bundesregierung weiterhin
Handlungsbedarf?
222. Welche neuen Maßnahmen wurden im Rahmen von
Rohstoffkooperationen und dem Konzept des „Friendshoring“ angestoßen, sowohl bilateral
als auch im Rahmen der EU, um die Abhängigkeit von kritischen
Importprodukten zu reduzieren und um die Diversifizierung und Resilienz
von Lieferketten zu stärken?
223. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den – z. B.
in der China-Strategie geforderten – Sicherstellung von Freiheit von
Wissenschaft, Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen zu
gewährleisten, die durch Einfluss der Konfuzius-Institute beeinträchtigt
sein könnten, und wie bewertet sie deren Effektivität?
224. Wie bewertet die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
festgeschriebene Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen, und wie steht
es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigte
Maßnahmen zur Stärkung der Grenzräume durch Maßnahmen wie Grenzscouts,
Regionalräte und Experimentierklauseln?
225. In welchen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der
ausgehenden Legislaturperiode die Globale Sanktionsregelung der EU im
Bereich der Menschenrechte (EUGHRSR) konkret zum Einsatz gekommen
(bitte einzeln auflisten), und was hat die Bundesregierung unternommen,
um dieses Instrumentarium noch gezielter und umfassender zu nutzen,
wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationale Umsetzung der
Sanktionen im Rahmen des EUGHRSR effektiv und konsequent erfolgt?
226. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der im bisherigen Entwurf
des Bundeshaushaltes 2025 vorgesehenen Mittel für humanitäre Hilfe
für die Umsetzung der im September 2024 veröffentlichten neuen
„Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“, in der
sie u. a. die Bedeutung lokalisierter und vorausschauender humanitärer
Hilfe hervorhebt?
a) Welche Anteile dieser Mittel sind konkret für lokalisierte humanitäre
Hilfe vorgesehen?
b) Welche Anteile dieser Mittel sind konkret für vorausschauende
humanitäre Hilfe vorgesehen?
227. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts global stark
wachsender humanitärer Bedarfe ergriffen, um Finanzierungs- und
Personallücken in der Umsetzung der humanitären Strategie zu schließen?
228. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
das mit der neuen Strategie gesetzte Ziel, lokale Akteure stärker
einzubinden, zu erreichen, und welche konkreten Maßnahmen plant sie dafür
(bitte einzeln auflisten)?
229. Welche Erfolge und welche Defizite weist die Implementierung
vorausschauender humanitärer Hilfe mit Blick auf die neue Strategie bislang
auf (bitte einzeln auflisten)?
230. Welche Indikatoren liegen der Bewertung der Erreichung der Ziele der
neuen Strategie zugrunde?
231. Welche Mechanismen zur Rechenschaftspflicht und Transparenz sind für
die durch deutsche humanitäre Hilfe geförderten Projekte etabliert?
232. Wie wird sichergestellt, dass Mittel zweckentsprechend und effizient
eingesetzt werden?
233. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Deutschlands als
zweitgrößter humanitärer Geber im Rahmen internationaler humanitärer
Programme hinsichtlich der in der neuen Strategie betonten Bedeutung
lokalisierter und vorausschauender humanitärer Hilfe?
234. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch benachteiligte,
marginalisierte und schwer erreichbare Gruppen humanitäre Hilfe erhalten?
235. Welche Maßnahmen wurden im Bereich humanitärer Diplomatie in der
20. Wahlperiode durchgeführt (bitte einzeln unter Einbezug von
Erfolgen und Misserfolgen der jeweiligen Maßnahmen auflisten)?
236. Welche thematischen und geografischen Schwerpunkte setzt die
Bundesregierung im Jahr 2025 im Bereich der humanitären Diplomatie, und
welche Ziele werden hierbei konkret verfolgt (bitte nach Regionen,
Themen und Zielsetzungen auflisten)?
237. Inwieweit stellt die Bundesregierung eine effiziente Koordinierung ihrer
Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe mit denjenigen der EU
und Partnerländern sicher, und welche Möglichkeiten zur Verbesserung
der entsprechenden Abstimmung sieht sie (bitte konkret ausführen)?
238. Welche Initiativen gingen von der Bundesregierung zum Schutz und
Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die sie als
zentrale Bestandteile ihrer Menschenrechtspolitik bezeichnet, in den
zurückliegenden drei Jahren im Rahmen der VN-Generalversammlung sowie
im VN-Menschenrechtsrat aus (bitte einzeln auflisten), und wenn nicht,
warum nicht?
239. Wie wurden die Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe und der Beauftragte für weltweite
Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das menschenrechtspolitische
Handeln der Bundesregierung insgesamt eingebunden und in welchen
Strukturen und Prozessen (bitte einzeln auflisten), und wenn nicht,
warum nicht?
240. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe und des
Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
standen beide Beauftragten im regelmäßigen Austausch, und, wenn ja, in
welchen Formaten und Strukturen fand die gegenseitige Einbindung und
Abstimmung statt, und wenn nicht, warum nicht?
241. Nutzte die Bundesaußenministerin des Auswärtigen Informationen des
Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit bei
Gesprächen auf ihren Auslandsreisen auf Regierungsebene mit Blick auf
bedrohte religiöse Minderheiten oder für ihren Einsatz für in ihren
Menschenrechten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder
Weltanschauung bedrohte Personen (bitte einzeln auflisten), und wenn nein, warum
nicht?
242. Wie und mittels welcher konkreten Maßnahmen unterstützte das
Auswärtige Amt die Erstellung des verspätet vorgelegten dritten Berichts der
Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit, der den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 abbildet?
243. In welchem Erarbeitungsstand befindet sich der Entwurf des vierten
Berichts der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit und wann beabsichtigt die Bundesregierung,
diesen zu vorzulegen?
244. Welche Kompetenz und Ressourcen hält das Auswärtige Amt mit Blick
auf Religionsgemeinschaften vor, und wie pflegt es Verbindungen zu
diesen?
245. Welche bilateralen oder multilateralen Partnerschaften hat die
Bundesregierung in den letzten drei Jahren geschlossen oder verstärkt, um den
Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit international zu
fördern?
246. Wie schafft das Auswärtige Amt nach der Abschaffung des Referats 612
„Religion und Außenpolitik“ intern Sensibilität für sog. „religious
literacy“?
247. Hat das Auswärtige Amt in der ausgehenden Legislaturperiode
Maßnahmen ergriffen, um das Amt des EU-Sonderbeauftragten für Religions-
und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU dauerhaft personell und
finanziell angemessen auszustatten, und wenn ja, welche?
248. Welche konkreten Schritte hat die Bundesaußenministerin auf
internationaler Ebene unternommen, um den Beschluss des Deutschen
Bundestages auf Bundestagsdrucksache 20/5228 „Anerkennung und Gedenken
an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014“ zur Prüfung der
Möglichkeit einer internationalen politischen Konferenz zur Sicherheit
und zum Wiederaufbau in der Region Sinjar umzusetzen, um einer
Rückkehr religiöser Minderheiten in ihre Heimat den Weg zu ebnen
(bitte einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht?
249. Welche der in den Fragen 6 und 7 aufgeführten Reisen hat die
Bundesministerin des Auswärtigen mit dem Zug zurückgelegt?
Berlin, den 21. Januar 2025
Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
BT20/1498114.02.2025
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14823 - Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 20/14981
20. Wahlperiode 14.02.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Friedrich Merz und der Fraktion der
CDU/CSU
– Drucksache 20/14823 –
Außenpolitische Bilanz der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung ist vor drei Jahren mit einem Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP unter der Überschrift „Mehr
Fortschritt wagen“ (im Folgenden: Koalitionsvertrag) gestartet. Dieser enthält
im Bereich der Außenpolitik ambitionierte Ziele wie die Stärkung der
Europäischen Union als geopolitischer Akteur, die Förderung einer sog.
feministischen Außenpolitik und den Einsatz für eine regelbasierte internationale
Ordnung. Nach dem Ampelbruch und dem vorzeitigen Ende der Koalition von
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im November 2024 steht die
Amtszeit der Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, vor
ihrem Ende. Vor diesem Hintergrund stellt sich nach Auffassung der Fragesteller
die Frage nach einer Bilanz der politischen Arbeit der Außenministerin.
Der Koalitionsvertrag setzte hohe Erwartungen, etwa mit der Ankündigung
einer „wertegeleiteten Außenpolitik“, die sich klar zu Freiheit, Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit bekenne. Doch immer wieder gab es Kritik an der
Umsetzung von Experten aus Presse und Wissenschaft – zu unkoordiniert und
zu eindimensional in ihrer Herangehensweise sei die deutsche Außenpolitik
(s. u. a. www.handelsblatt.com/politik/deutschland/aussenpolitik-experten-krit
isieren-umsetzung-der-china-strategie/100047902.html, www.spiegel.de/politi
k/deutschland/aussenpolitik-der-ampel-koalition-deutschland-ist-nur-ein-leich
tgewicht-a-9bade0f8-5456-4538-b974-8635f3dda171, www.n-tv.de/politik/po
litik_person_der_woche/Baerbocks-Aussenpolitik-mit-dem-Zeigefinger-funkti
oniert-nicht-article24469375.html), selbst die damalige Vorsitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ricarda Lang, untermauerte diese Kritik
(www.focus.de/politik/kritik-an-deutscher-aussenpolitik-gruenen-chefin-ricard
a-lang-wir-muessen-zuverlaessiger-sein_id_259681540.html), die sich nicht
nur an die Bundesaußenministerin, sondern auch an die damalige
Ampelregierung als Ganzes richtet.
Tektonische Verschiebungen in der Außen- und Sicherheitspolitik, sich neu
ordnende Kräfteverhältnisse und eine anhaltend unsichere geopolitische Lage
– allen voran durch den anhaltenden völkerrechtswidrigen russischen
Angriffskrieg gegen die Ukraine, ein immer aggressiver auftretendes China –
fordern eine starke, kohärente und anpassungsfähige deutsche Außenpolitik.
Diese Herausforderungen sowie der Umgang mit der ins Amt kommenden
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
neuen US-Regierung oder der Kontakt zu der steigenden Zahl autoritärer
Regime werfen Fragen zur Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der deutschen
Außenpolitik auf. Die Außenpolitik muss sich grundsätzlich am Leitmotiv
messen: Konnte sie das Ansehen Deutschlands in der Welt steigern?
Angesichts dieser Kernfrage, der zahlreichen Herausforderungen und des
bevorstehenden Regierungswechsels ist eine Bewertung der außenpolitischen
Bilanz der Bundesaußenministerin nach Auffassung der Fragesteller
unerlässlich.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die vergangenen drei Jahre waren außenpolitisch maßgeblich geprägt durch
den noch immer andauernden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Dieser richtet sich gegen die europäische Sicherheitsordnung als Ganzes. Er stellt
die größte sicherheitspolitische Herausforderung für Deutschland und Europa
seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs dar und einen eklatanten Bruch des
Völkerrechts und der internationalen regelbasierten Ordnung. Dabei wird Russland
in seiner Aggression von Iran, Nordkorea und anderen Akteuren unterstützt;
auch China unterstützt Russland wirtschaftlich und politisch und ist mit
Abstand wichtigster Lieferant von Dual-Use-Gütern. Weltweit wächst die
Tendenz, Völkerrecht und internationale Regeln zu missachten.
Die Bundesregierung hat sich in dieser Zeit großer geopolitischer
Verschiebungen gemeinsam mit ihren europäischen, transatlantischen und indo-pazifischen
Partnern, außerdem zahlreichen Partnern aus anderen Weltregionen,
entschieden an die Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer gestellt. Sie hat dabei im
Rahmen des multilateralen Systems und auf Basis des internationalen Völkerrechts
entschlossen gehandelt. Sie bekennt sich zur nachhaltigen Stärkung der
Abschreckung und Verteidigung. So stärkt sie unter anderem die Bundeswehr als
einen Grundpfeiler der Verteidigung in Europa, vergrößert den europäischen
Beitrag zur NATO und baut Deutschlands Engagement an der Ostflanke des
Bündnisses aus. Landes- und Bündnisverteidigung sieht sie als eins, wie auch
in der Nationalen Sicherheitsstrategie festgeschrieben.
Zur Unterstützung der Ukraine hat die Bundesregierung in einer beispiellosen
Kraftanstrengung bislang 44 Mrd. Euro bereitgestellt, mehr als eine Million
Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland eine vorübergehende Heimat
gegeben und die internationale Ächtung und Sanktionierung Russlands maßgeblich
vorangetrieben. Als zweitgrößter Unterstützer der Ukraine beweist
Deutschland, dass es bereit ist, substanziell in die Sicherheit des Kontinents und in die
Verteidigung der regelbasierten Ordnung zu investieren – im engen
Schulterschluss mit seinen Partnern in EU, NATO, OSZE, G7 und G20. Nicht zuletzt
durch entschlossenes deutsches Handeln ist Putin mit seinem Ziel gescheitert,
die Ukraine zu erobern sowie Europa und die NATO zu spalten.
Auch konnte die durch Russland beabsichtigte Destabilisierung der Republik
Moldau im Zuge des russischen Krieges verhindert werden. Einen zentralen
Beitrag hierzu leistete die keine sechs Wochen nach der russischen Vollinvasion
der Ukraine in Berlin ins Leben gerufene Moldau-Unterstützungsplattform.
Moldau erhielt wie die Ukraine mit dem EU-Beitrittskandidatenstatus eine
europäische Perspektive, was die Bundesregierung aktiv unterstützt hat. Ein
abgestimmtes europäisches Vorgehen war und ist in diesen Zeiten zentral. Die
Bundesregierung hat sich daher – auch mit Blick auf kommende Erweiterungen
der EU – intensiv dafür eingesetzt, die EU in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) handlungsfähiger zu machen, etwa durch die
Einführung von Mehrheitsentscheidungen. Eine besonders enge außenpolitische
Abstimmung auch in diesem Bereich fand mit Frankreich und Polen statt, bilateral
sowie im Weimarer-Dreieck-Format.
Im Nahen Osten hat sich die Bundesregierung nach dem grausamen Überfall
der Hamas am 7. Oktober 2023 in fester Solidarität an die Seite Israels gestellt
und konsequent eine Haltung vertreten, bei der die Existenz und die langfristige
Sicherheit Israels sowie die Bekämpfung des Antisemitismus, die Unteilbarkeit
der Menschenrechte und die Verpflichtungen aus dem humanitären Völkerrecht
zentral sind.
Durch ihre intensive Pendeldiplomatie wurde die Bundesministerin des
Auswärtigen zu einer geschätzten Gesprächspartnerin und Brückenbauerin in der
Region, womit die Stimme Deutschlands gestärkt wurde. Die Schaffung
wichtiger Gesprächsformate mit westlichen und arabischen Partnern wie etwa das
5+5-Format, der Einsatz im Rahmen der G7, Deutschlands starke Rolle in der
humanitären Hilfe und bei der Einleitung eines Reformprozesses bei UNRWA
und nicht zuletzt die wegweisende Herzliya-Rede der Bundesministerin trugen
ebenso dazu bei. Der konsequente Einsatz für die Belange und die Freilassung
der Geiseln, darunter viele mit Deutschlandbezug, für einen Waffenstillstand in
Gaza und für die Verbesserung des humanitären Zugangs dort hat sich
schließlich ausgezahlt.
In Reaktion auf die global zunehmenden Spannungen hat die Bundesregierung
Deutschlands Position und Interessen in der Welt strategisch neu vermessen.
Mit der bereits im Koalitionsvertrag verankerten Nationalen
Sicherheitsstrategie, der China-Strategie, der Klimaaußenpolitikstrategie und den Leitlinien für
feministische Außenpolitik, die jeweils in der Federführung des Auswärtigen
Amts vorgelegt wurden, hat die Bundesregierung klare strategische Leitplanken
gezogen für Deutschlands diplomatisches, aber auch sicherheitspolitisches,
klimapolitisches, wirtschaftliches und gesellschaftliches Handeln in der Welt. Mit
der die sicherheitspolitische Dimension der Klimakrise reflektierenden
Steuerung der Klimaaußenpolitik aus dem Auswärtigen Amt und dem dort neu
eingerichteten Posten einer Klima-Sonderbeauftragten hat Deutschland in der
internationalen Klimapolitik deutlich an Profil und Einfluss gewonnen.
Die Bundesregierung hat die komplementär neben der China-Strategie
stehenden Leitlinien für den Indo-Pazifik weiter strategisch umgesetzt, unter anderem
durch das bisher größte „Indo-Pacific Deployment“ (IPD) der Bundeswehr im
Sommer 2024. Mit dem IPD24 hat die Bundesregierung gezeigt, dass
Deutschland bereit ist, Verantwortung im Indo-Pazifik zu übernehmen für die
Aufrechterhaltung der freien Schifffahrt und die Geltung des internationalen Seerechts.
Die Bundesregierung hat verstärkt in engere Partnerschaften auf dem gesamten
Globus investiert, um gefährliche ökonomische Abhängigkeiten wie im Falle
Russlands vor 2022 zu verringern bzw. zu verhindern und Deutschlands
politischen Spielraum zu vergrößern. Dies gilt insbesondere im Bereich der
Rohstoffversorgung und der Lieferketten. Die deutsche Wirtschaft profitiert von
diversifizierten Handelsbeziehungen und einer stärkeren Fachkräfteeinwanderung
aus verschiedenen Staaten. Dazu zählt beispielsweise die Partnerschaft mit
Indien, die mit dem Grundsatzdokument „Fokus auf Indien“ erstmals einen
strategischen Rahmen erhielt. Große Fortschritte hat das Auswärtige Amt bei
der Visadigitalisierung gemacht, eine für die auch praktisch erfolgreiche
Gewinnung der nötigen Fachkräfte im Ausland zentrale Voraussetzung. Seit dem
1. Januar 2025 sind alle Visastellen über das neue Auslandsportal digital
angeschlossen, wodurch sich Antrags- und Bearbeitungsprozesse absehbar deutlich
vereinfachen und verkürzen.
Die Bundesregierung hat sich zudem in den vergangenen Monaten auf ein
neues Kapitel in den transatlantischen Beziehungen eingestellt. Sie hat sich intern,
aber auch mit der Europäischen Kommission und mit Deutschlands Partnern
innerhalb und außerhalb Europas eng abgestimmt und tut dies weiterhin. Sie
hat in diesem Sinne systematisch und über Jahre hinweg Kontakte in beide
politischen Lage der USA aufgebaut und gepflegt. Damit ist sichergestellt, dass
Deutschland auf die neue US-Administration so gut wie möglich vorbereitet ist.
Zweite Vorbemerkung der Bundesregierung
Über das Gesagte hinaus weist die Bundesregierung daraufhin, dass
nachfolgende Angaben den vorliegenden und den mit zumutbarem Aufwand in der
vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen entsprechen. Gegen die
beantragte Fristverlängerung, die die umfangreichere Ermittlung der nicht
vorliegenden Informationen erleichtert hätte, hatte die CDU/CSU-Fraktion
Fristeinrede erhoben. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249.
Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt
oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Weitergehende Recherchen im Sinne der zahlreichen Fragestellungen zu nicht
vorliegenden Informationen würden aufgrund des Umfangs der Kleinen Anfrage von
249 Fragen, die alle Abteilungen des Auswärtigen Amtes betreffen und
umfangreiche Abstimmungsprozesse sowohl innerhalb des Auswärtigen Amtes als
auch im Ressortkreis erfordern, und der durch die Fristeinrede begrenzten zur
Verfügung stehenden Zeit, die Arbeitsfähigkeit der betroffenen
Arbeitseinheiten erheblich einschränken. Überdies wirft der Umfang der Kleinen Anfrage
die grundsätzliche Frage auf, ob auch die Zahl der Einzelfragen – unabhängig
vom Vorliegen der erfragten Informationen – einer Zumutbarkeitsschwelle
unterliegt. Dies liegt bei 249 Fragen in Verbindung mit einer Fristeinrede
zumindest nahe.
1. Welche der im Koalitionsvertrag festgelegten außenpolitischen Ziele
konnte die Bundesregierung in ihrer Amtszeit ihrer Ansicht nach
erreichen?
2. Welche von der Bundesregierung angestoßenen Initiativen hatten nach
Ansicht der Bundesregierung die größte globale Wirkung?
3. Gibt es außenpolitische Vorhaben der Bundesregierung, die ihrer Ansicht
nach gescheitert sind?
4. Welche internationalen Partnerschaften wurden gestärkt oder neu
aufgebaut?
Die Frage 1 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
5. Welche konkreten Verbesserungen im Außenhandeln Deutschlands
konnten durch die Vorlage der Nationalen Sicherheitsstrategie erreicht
werden, wie werden die Bundesländer in die Umsetzung der Nationalen
Sicherheitsstrategie einbezogen, gibt es einen institutionalisierten
Austausch mit den Bundesländern zu dieser Frage?
Die Nationale Sicherheitsstrategie dient als zentrale Richtschnur der deutschen
Sicherheitspolitik und leitet die Bundesregierung bei der Wahrung der
Sicherheit gegen Bedrohungen von außen und von innen. Mit dem Ansatz der
integrierten Sicherheit hat die Nationale Sicherheitsstrategie einen kontinuierlichen
Prozess des verbesserten Zusammenwirkens aller staatlichen Ebenen, der
Wirtschaft und der Gesellschaft zur Stärkung unserer Sicherheit eingeleitet, der
seitdem konsequent verfolgt wird. Die Nationale Sicherheitsstrategie enthält
konkrete Ziele in den drei Säulen Wehrhaftigkeit, Resilienz und Nachhaltigkeit.
Davon sind viele bereits umgesetzt; andere befinden sich auf dem Weg der
Umsetzung oder werden durch die Strategie befördert.
Die Länder wurden bei der Erstellung der Strategie der Bundesregierung mit
einbezogen. Sofern bei der Umsetzung der Maßnahmen der Nationalen
Sicherheitsstrategie Zuständigkeiten der Länder berührt werden, wahrt die
Bundesregierung die bestehenden Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte der Länder.
Dies erfolgt fortlaufend über die jeweils etablierten Gremien der für die
einzelnen Maßnahmen federführenden Ressorts. Während der Veranstaltung zum
einjährigen Jubiläum der Nationalen Sicherheitsstrategie auf Einladung von
Bundesaußenministerin Annalena Baerbock in der Bundesakademie für
Sicherheitspolitik waren auch Vertreterinnen und Vertreter der Länder eingeladen. Der
Chef der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, das zum damaligen
Zeitpunkt die Präsidentschaft des Bundesrats innehatte, war aktiv als Sprecher
beteiligt.
6. In welche Staaten ist die Bundesministerin des Auswärtigen in ihrer
Amtszeit gereist (bitte genaue Daten und Ziele auflisten)?
Die Antwort kann der Anlage 1* entnommen werden.
7. Wie viele Flugkilometer hat die Bundesministerin des Auswärtigen auf
diesen Reisen zurückgelegt?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe BSW
auf Bundestagsdrucksache 20/14851 wird verwiesen. Eine Erfassung der auf
diesen Teilstrecken zurückgelegten Flugkilometer liegt dem Auswärtigen Amt
nicht vor und kann in der gewünschten Frist nicht vom federführenden Ressort
zugeliefert werden. Ergänzend wird auf die zweite Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Welche Instrumente hat die deutsche Außenpolitik, das Ansehen
Deutschlands im Ausland und die Wahrnehmung des Führungsprofils
Deutschland in der Welt zu messen?
a) Wie haben sich beide in den vergangenen Jahren entwickelt?
b) Worauf führt die Bundesregierung die Entwicklungen zurück?
Die Fragen 8 bis 8b werden zusammen beantwortet.
Die analytische Berichterstattung über Deutschlands Ansehen im Ausland und
die Wahrnehmung seines Führungsprofils zählt zu den zentralen Aufgaben der
225 deutschen Auslandsvertretungen. Die Mittlerorganisationen der
Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik tragen dazu über deren Berichtswege bei.
Des Weiteren steht die Bundesregierung in einem engen Austausch mit der
außenpolitischen Forschung wie Think Tanks und Universitäten, mit
Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und mit zivilgesellschaftlichen
Organisationen aller Art, die Deutschlands Rolle in der Welt beobachten und
analysieren. Die so gewonnenen Einschätzungen fließen in das politische Handeln ein.
Deutschland genießt international stabil hohes Ansehen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14981 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Bemühungen um eine Reform des VN (Vereinte Nationen)-Sicherheitsrates
und anderer Teile der Vereinten Nationen erzielen?
Als Ko-Verhandlungsführer des im September 2024 verabschiedeten,
thematisch sehr umfassenden, VN-Zukunftspakts („Pact for the Future“) ist es der
Bundesregierung gelungen, Konsens der VN-Mitgliedstaaten auch zu
zahlreichen Reformfragen der Vereinten Nationen zu erzielen.
Der Zukunftspakt hält unter anderem den Entschluss der VN-Mitgliedstaaten
fest, „den Sicherheitsrat in der Erkenntnis [zu] reformieren, dass er dringend
repräsentativer, inklusiver, transparenter, effizienter, wirksamer, demokratischer
und stärker rechenschaftspflichtig gemacht werden muss“.
Die Bundesregierung hat zudem ihre systematischen Bemühungen für eine
umfassende Reform des VN-Sicherheitsrats im Rahmen der sogenannten „Group
of Four“ (G4) gemeinsam mit Brasilien, Indien und Japan fortgesetzt. Zuletzt
hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock am 23. September 2024 ein
G4-Ministertreffen am Rand der VN-Generalversammlung geleitet und dort mit
ihren Amtskolleginnen und -kollegen aktuelle Chancen und Herausforderungen
einer Reform erörtert.
Im Rahmen der Peacekeeping-Reform („Action for Peacekeeping”, A4P,
A4P+) unterstützte die Bundesregierung VN-Friedensmissionen und VN-
Truppensteller, unter anderem im Rahmen von Ausbildung und Kapazitätsaufbau
um die Leistungsfähigkeit der VN-Friedenssicherung zu verbessern. Hierzu
übernehmen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der Verteidigung
auch Verantwortung durch die gemeinsame Ausrichtung des UN Peacekeeping
Ministerial 2025 in Berlin.
10. In welchen zwischen- und innerstaatlichen Konflikten konnte
Deutschland erfolgreich vermitteln?
Die deutsche Diplomatie ist dem Erhalt des Friedens in der Welt verpflichtet.
Diesem Ziel entsprechend tritt die Bundesregierung für eine regelbasierte
internationale Ordnung ein, die auf Gerechtigkeit und friedlicher Streitbeilegung
basiert, betreibt eine aktive Krisendiplomatie und setzt sich weltweit für
friedensfördernde Maßnahmen ein. Ein Hauptziel der deutschen Außenpolitik ist es
dabei, Konflikte in der Welt frühzeitig zu erkennen und sie zu entschärfen, bevor
sie eskalieren, beziehungsweise im Falle einer Eskalation des Konflikts,
zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln.
Dabei sind Vermittlungsverfahren wie Mediation und Dialogunterstützung ein
wesentlicher Bestandteil des integrierten Friedensengagements der
Bundesregierung, das in den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen,
Frieden fördern“ und auch in der nationalen Sicherheitsstrategie verankert ist und
sich an den Leitlinien Feministischer Außenpolitik ausrichtet.
Handlungsleitend für das außenpolitische Vermittlungsengagement ist zudem das „Konzept
Friedensmediation“ des Auswärtigen Amts. Eine Rolle als direkte Vermittlerin
ist eine von mehreren Formen des außenpolitischen Engagements. Bei der
Unterstützung einer Drittpartei in Vermittlungsprozessen wird mit staatlichen,
nichtstaatlichen und multilateralen Akteuren, etwa den Vereinten Nationen,
zusammengearbeitet. Mit diesem Ansatz unterstützt das Auswärtige Amt mit
Mitteln aus dem Titel „Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung“
weltweit Friedensprozesse auf regionaler, nationaler oder subnationaler Ebene.
Voraussetzung für den Erfolg von Dialog- und Mediationsunterstützung ist in
der Regel die Vertraulichkeit des Engagements. Dennoch tritt die
Bundesregierung mitunter auch sichtbar in Vermittlungsprozessen auf.
Im Übrigen wird auf die Anlage zu Frage 2 der Antwort der Bundesregierung
auf die Große Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14327
verwiesen.
11. Welche Rolle spielt Deutschland in internationalen Organisationen in den
VN am Ende dieser Legislaturperiode nach Ansicht der Bundesregierung
im Vergleich zum Ende der letzten Legislaturperiode?
Die Bundesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode für die Stärkung der
Vereinten Nationen (VN) und die Verteidigung der internationalen Ordnung auf
Grundlage der VN-Charta umfassend eingesetzt. So hat Deutschland an der
Bildung und dem Erhalt einer die große Mehrheit der VN-Generalversammlung
umfassenden Koalition mitgewirkt, die sich mehrfach durch eine deutliche
Verurteilung von Russlands Aggression gegen die Ukraine zur regelbasierten
internationalen Ordnung bekannt hat. Deutschland setzt sich unter anderem als
Mitglied des Menschenrechtsrats (2023 bis 2025) für Förderung und Schutz von
Menschenrechten ein. So hat das Auswärtige Amt beispielsweise die
Einrichtung einer sogenannten Fact Finding Mission zur Lage der Frauen und
Mädchen nach den Protesten im Jahr 2022 in Iran initiiert. Deutschland trägt als
aktuell zweitgrößter Beitragszahler zur Handlungsfähigkeit des VN-Systems
bei. Neben vielen weiteren Initiativen hat Deutschland zum 1. Februar 2025 für
ein Jahr den Vorsitz der Peacebuilding Commission übernommen und
kandidiert für einen nicht-ständigen Sitz im Sicherheitsrat 2027/2028. Zudem stellt
die Bundesregierung die Kandidatin für das Amt der Präsidentin der 80. VN-
Generalversammlung.
12. Wie erfolgreich hat die Bundesregierung ihrer Ansicht nach die
Interessen der deutschen Wirtschaft international vertreten, und mit welcher
Priorität behandelte die Bundesregierung diese?
Die Bundesregierung unterstützt die Interessen der deutschen Wirtschaft im
Ausland durch eine aktive Außenwirtschaftsförderung. Das deutsche System
der Außenwirtschaftsförderung wird von Staat und Wirtschaft gemeinsam
getragen und im Ausland institutionell in drei Säulen gebündelt, den
Auslandsvertretungen, den Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen
der Deutschen Wirtschaft (AHKs) sowie der bundeseigenen Gesellschaft für
Außenwirtschaft und Standortmarketing Germany Trade and Invest mbH
(GTAI). Dieses System flankiert seit vielen Jahren erfolgreich die
Geschäftstätigkeit deutscher Unternehmen im Ausland. Die Bundesregierung behandelt
Anliegen der deutschen Wirtschaft in der Außen- und Außenwirtschaftspolitik
mit hoher Priorität.
13. Wurde von der Bundesregierung eine Initiative zur Reform des
Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen angestoßen, damit die Rolle von
Menschenrechtsverbrechern in diesem Gremium zurückgedrängt wird?
Die Mitglieder des VN-Menschenrechtsrats sind bereits jetzt in besonderer
Weise dem Schutz und Förderung der Menschenrechte verpflichtet. Die
Bundesregierung erinnert an diese Verpflichtung, zum Beispiel mittels
Unterstützung einer Resolution der VN-Generalsammlung 2022, die Russland aus dem
VN-Menschenrechtsrat ausschloss. Russland ist jedoch mit seinem freiwilligen
Austritt der Umsetzung dieser Resolution zuvorgekommen. Deutschland ist
von 2023 bis 2025 erneut Mitglied im VN-Menschenrechtsrat. Im Rahmen
dieser Mitgliedschaft setzt sich die Bundesregierung, im Verbund mit der EU,
gegen menschenrechtsfeindliche Initiativen ein und drängt somit die Rolle von
Staaten, die solche einbringen, zurück.
14. Wie wurde im Rahmen der werteorientierten Außenpolitik angesichts der
Blockade des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eine
Weiterentwicklung des Völkerrechts zur weltweiten Durchsetzung von Freiheit und
Menschenrechten vorangetrieben?
Blockaden im VN-Sicherheitsrat sind eine Belastung für Frieden und
Sicherheit. Wenn der Sicherheitsrat blockiert ist, kann auch die VN-
Generalversammlung handeln. So hat die VN-Generalversammlung in ihrer Resolution „Uniting
for Peace“ im Jahr 1950 entschieden, dass die VN-Generalversammlung sich
bei Uneinigkeit des Sicherheitsrates im Rahmen von sogenannten
„Dringlichkeitssondersitzungen“ (emergency special sessions) mit Fragen von Frieden
und Sicherheit befassen kann, wenn der VN-Sicherheitsrat handlungsunfähig
ist. Auch durch die sogenannte „Liechtenstein-Initiative“ hat die
Generalversammlung 2022 beschlossen, dass sie im Falle eines Vetos im Sicherheitsrat
automatisch mit der Frage befasst wird, gegen die ein Veto eingelegt wurde.
Die Bundesregierungen unterstützt diese Ansätze, gestaltet die VN-Politik aktiv
mit und setzt sich darüber hinaus für notwendige Reformen und langfristig für
eine Reform des VN-Sicherheitsrats ein, damit dieser die Realität der heutigen
Welt reflektiert. Deutschland ist bereit, im Zuge einer umfassenden Reform mit
einem ständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat mehr Verantwortung zu
übernehmen. Deutschland bewirbt sich für die Jahre 2027/2028 erneut um einen Sitz
als nichtständiges Mitglied im VN-Sicherheitsrat.
Zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte im Besonderen leistet die
Bundesregierung beispielsweise als Mitglied des VN-Menschenrechtsrats
(2023 bis 2025) einen aktiven Beitrag.
Die Bundesregierung tritt kontinuierlich ein für die Stärkung und
Fortentwicklung einer freien internationalen Ordnung auf Grundlage des Völkerrechts und
der Charta der Vereinten Nationen. Eine solche regelbasierte Ordnung schafft
Stabilität und die Voraussetzungen für Frieden, Sicherheit und menschliche
Entwicklung. Zugleich bietet sie unserem offenen und vernetzten Land Schutz
und Raum zur Entfaltung.
Die Bundesregierung unterstützt daher etwa internationale Gerichte und
Rechenschaftsmechanismen, insbesondere den Internationalen Strafgerichtshof
(IStGH), und strebt gemeinsam mit anderen Staaten deren Stärkung und
Verbesserung an. Die Bundesregierung setzt sich etwa aktiv für eine Reform des
Römischen Statuts ein, um die bislang beschränkte Zuständigkeit des IStGH für
das Aggressionsverbrechen auszuweiten und an die Zuständigkeit für die
anderen drei Kernverbrechen anzupassen, und hat eine Staatengruppe ins Leben
gerufen, in der konkrete Schritte diskutiert und der Prozess vorangetrieben wird.
Wie bei den anderen Völkerrechtsverbrechen soll es dafür genügen, dass die
Tat auf dem Territorium eines Staates, der die Zuständigkeit des IStGH
anerkannt hat, begangen wurde. Auch auf diese Initiative hin hat die
Vertragsstaatenversammlung des IStGH nun für den 7. bis 9. Juli 2025 eine Sondersitzung
einberufen, in der die Reform zwischen allen 125 Vertragsstaaten verhandelt
werden wird.
15. Inwieweit hat sich die Bundesregierung im Rahmen der feministischen
Außenpolitik für die Freiheit und Selbstbestimmung von Frauen in der
Islamischen Republik Iran eingesetzt?
Die Bundesregierung hat sich aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und
insbesondere in Reaktion auf die brutale Niederschlagung der Frau-Leben-
Freiheit Proteste für die Verhängung weitreichender EU-Sanktionen gegen Iran
eingesetzt. Insgesamt sind aktuell 227 Einzelpersonen und 42 Entitäten mit
Sanktionen belegt. Darunter befinden sich unter anderem zahlreiche Minister,
Angehörige der Justiz, die Führung und Mitglieder der Revolutionsgarden und der
sogenannten Sittenpolizei, die für die Niederschlagung der Proteste
verantwortlich sind. Die Sanktionen im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen
in Iran umfassen Einreiseverbote für Einzelpersonen, das Einfrieren der
Vermögenswerte von Einzelpersonen und Organisationen, sowie ein
Bereitstellungsverbot. Das heißt, es ist verboten technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder
Finanzmittel für Personen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in
Iran bereitzustellen.
Die auf deutsche Initiative vom VN-Menschenrechtsrat in Genf mandatierte,
internationale Fact Finding Mission wird im März 2025 einen weiteren Bericht
vorlegen. Sie setzt sich für die Aufklärung und Beweissicherung im
Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen – vor allem auch an Frauen und
Mädchen – ein. Gleiches gilt für die Arbeit der VN-Sonderberichterstatterin für
Iran. Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit beider Instrumente. Darüber
hinaus beobachtet die Deutsche Botschaft Teheran die Menschenrechtslage und
die Situation der Rechte der Frauen vor Ort genau und adressiert die
Missstände in direkten Gesprächen. Auch die Außenministerin selbst setzt sich in ihren
direkten Gesprächen mit dem iranischen Außenminister für die Rechte der
Frauen und Mädchen in Iran ein und fordert eindringlich Verbesserungen.
16. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung, die
systematische Verfolgung und die Gewalt gegen Menschen aufgrund ihrer
Zugehörigkeit zu einem Geschlecht und weitere von der
Untersuchungskommission der Vereinten Nationen anerkannte Verbrechen gegen die
Menschlichkeit nach dem Weltrechteprinzip juristisch zu ahnden?
Die juristische Verfolgung von Völkerstraftaten obliegt in Deutschland dem
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof. Er hat in der Vergangenheit in
einer Vielzahl von Ermittlungsverfahren wegen Völkerstraftaten sexualisierte
Gewalt einschließlich der systematischen Verfolgung und Gewalt gegen
Menschen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einem Geschlecht im Zusammenhang
mit bewaffneten Konflikten weltweit verfolgt und setzt diese Ermittlungen fort.
Zu erwähnen sind beispielhaft Straftaten im Zusammenhang mit dem
Völkermord in Ruanda, dem Vorgehen von Milizionären der im Ostkongo
marodierenden Gruppierung „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ (FDLR)
zum Nachteil der dortigen Zivilbevölkerung, von Angehörigen des syrischen
Regimes zum Nachteil von tatsächlichen, mutmaßlichen oder vermeintlichen
Oppositionellen sowie jüngst auch im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg
Russlands auf die Ukraine. Ein positives Beispiel für Ermittlungen, in denen
Straftaten der vorgenannten Art ermittelt und verantwortliche Personen hierfür
durch deutsche Gerichte verurteilt worden sind, sind insbesondere die
Verurteilungen wegen Taten zum Nachteil von Jesidinnen durch Mitglieder des
sogenannten Islamischen Staates. Hierzu sind seit dem Jahr 2021 zwei weitere
Urteile ergangen; im Dezember 2024 sind zwei Anklagen erhoben worden.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des
Völkerstrafrechts, das am 3. August 2024 in Kraft getreten ist, das
Völkerstrafgesetzbuch um neue Tatbestände, insbesondere hinsichtlich sexualisierter Gewalt
und des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung, erweitert, die
Opferrechte durch Ermöglichung der Nebenklage und des erleichterten Zugangs zur
psychosozialen Prozessbegleitung gestärkt sowie die Breitenwirkung
völkerstrafrechtlicher Prozesse verbessert.
Am 8. Februar 2024 hat außerdem die durch das Bundesministerium der Justiz
(BMJ) geförderte elektronische Datenbank „Völkerstrafrecht in Deutschland“
ihren Betrieb aufgenommen. Die Datenbank enthält Übersichten sowie
sogenannten „Case Information Sheets“ zu Entscheidungen des Bundesgerichtshofs
und der Oberlandesgerichte zum Völkerstrafrecht in deutscher und englischer
Sprache. Neben der Datenbank fördert das BMJ auch die Übersetzung
wegweisender Urteile deutscher Gerichte auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts in die
englische Sprache. Beide Vorhaben greifen ineinander und sind wichtige
Pfeiler, die den Zugang der nicht-deutschsprachigen Öffentlichkeit zu
wegweisenden deutschen Urteilen auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts ermöglichen.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge ihrer Bemühungen ein, eine
atomare Bewaffnung der Islamischen Republik Iran zu verhindern?
In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung zusammen mit den
Regierungen Frankreichs und des Vereinigten Königreichs („E3“) intensiv darauf
hingewirkt, Iran wieder zu einer vollständigen Umsetzung seiner
Verpflichtungen aus dem Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) zu bewegen und
gleichzeitig eine Rückkehr der USA in den JCPoA zu ermöglichen. Iran hat
dies jedoch 2022 durch zweimalige Ablehnung entsprechender Vorschläge
vereitelt. Weitere Versuche seitens der E3 bzw. der USA, Iran zu konkreten und
verifizierbaren Schritten zu drängen, schlugen ebenfalls fehl. Als Antwort auf
die fortgesetzte Verletzung des JCPoA durch Iran haben die E3 im Oktober
2023 bestimmte Sanktionen, die bei Einhaltung des JCPoA seitens Iran
aufgehoben worden wären, gegen Iran fortgeführt.
Auch entsprechende Vorstöße der IAEO, Iran zur Lösung der noch offenen
Safeguards-Fragen zu bewegen, führten zu keinen signifikanten Fortschritten,
wie die Berichte des IAEO-Generaldirektors dokumentieren. Aus diesem
Grund haben die E3 2024 erfolgreich zwei Resolutionen eingebracht, mit denen
der IAEO-Gouverneursrat auf die Verstöße Irans gegen seine Rechtspflichten
aus dem Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und dem zwischen Iran
und der IAEO geschlossenen Umfangreichen Sicherungsabkommen reagiert.
Ziel des fortgesetzten Drucks bleibt, eine nukleare Bewaffnung Irans zu
verhindern und im Rahmen einer Verhandlungslösung Iran auch in anderen, für die
Sicherheit in der Region kritischen Bereichen wie seines ballistischen
Raketenprogramms sowie seines regionalpolitischen Verhaltens zu einer Änderung
seines Verhaltens zu drängen. Die Bundesregierung verfolgt dieses Ziel
konsequent und in kontinuierlicher Absprache mit ihren europäischen und
internationalen Partnern.
Unabhängig vom Nukleardossier hat die EU, auf maßgebliche Initiative der
Bundesregierung, den Druck auf Iran durch gezielte Sanktionen insbesondere
in Reaktion auf Irans Destabilisierung der Region sowie Irans
Raketenproliferation substanziell erhöht.
18. Welche konkreten Maßnahmen (bitte detailliert auflisten) hat die
Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt ergriffen, um den deutschen Handel
mit der Islamischen Republik Iran gezielt zu reduzieren,
beziehungsweise, wie die Bundesministerin des Auswärtigen es formulierte, „kein
business as usual“ fortzusetzen (x.com/ABaerbock/status/158520652672090
9313) und so das dortige Regime zu schwächen, und welche messbaren
Erfolge kann sie in diesem Zusammenhang vorweisen?
Der Handel mit Iran bewegt sich auf historisch niedrigem Niveau und
unterliegt weiter sanktions- und embargorechtlichen Vorgaben, die zuletzt zum
Beispiel auf Initiative des Auswärtigen Amts um die Sanktionierung von
iranischen Fluggesellschaften und der iranischen Staatsreederei IRISL aufgrund der
unterstützenden Rolle für den russischen Angriffskrieg erweitert wurden. Das
Vermögen sanktionierter Personen und Entitäten wird so eingefroren und
Bereitstellungsverbote werden erteilt. Das heißt, es ist verboten technische Hilfe,
Vermittlungsdienste oder Finanzmittel für Personen oder Einrichtungen in Iran
oder zur Verwendung in Iran bereitzustellen. Sanktionierte Personen dürfen
außerdem nicht in die EU einreisen. Die Sanktionen richten sich dabei zum
Beispiel gegen die Verantwortlichen von Menschenrechtsverletzungen, nicht
gegen die iranische Bevölkerung.
Im Jahr 2023 betrug das Außenhandelsvolumen nur noch circa 1,44 Mrd. Euro
und lag damit rund 40 Prozent unterhalb des Niveaus von 2015, als die bis dato
umfassendsten EU-Wirtschaftssanktionen gegen Iran in Kraft waren (2,38 Mrd.
Euro). Iran lag damit auf Rang 77 der Handelspartner hinter Island und
Liechtenstein. Ein wesentlicher Teil der verbliebenen Exporte nach Iran sind
humanitäre Güter, wie Nahrungsmittel und Medizinprodukte.
19. Warum hat die Bundesregierung die Terrorlistung der islamischen
Revolutionsgarden auf EU-Ebene trotz Befürwortung der Bundesministerin
des Auswärtigen (www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-93
3516) noch immer nicht durchgesetzt, obwohl dies nach Ansicht der
Fragesteller politisch dringend geboten war und die rechtlichen
Voraussetzungen eindeutig vorliegen?
Die Bundesregierung setzt sich weiterhin für die Listung der IRGC unter dem
EU-Terrorsanktionsregime ein. Zur Terrorlistung der islamischen
Revolutionsgarden laufen derzeit die EU-internen Abstimmungsprozesse. Allgemein gilt:
Verfahren zu Listungen unter dem EU-Anti-Terror-Sanktionsregime werden in
vertraulichem Rahmen geführt. Für Listungsentscheidungen ist ein Konsens
aller EU-Staaten erforderlich, der durch einen einstimmigen Beschluss des Rates
formalisiert werden muss.
Die Revolutionsgarden sind bereits als Entität unter dem Sanktionsregime für
Massenvernichtungswaffen in Iran EU weit gelistet. Auch Mitglieder der IRGC
Führungsriege sowie ausgewählte nachgeordnete Entitäten und von ihnen
kontrollierte Unternehmen sind unter diesem Regime sowie unter dem EU-
Menschenrechtssanktionsregime erfasst. Sanktionsrechtlich betrachtet ergäben sich
aus einer Listung unter dem EU-Antiterror-Sanktionsregime keine zusätzlichen
Maßnahmen. Alle derartigen Auswirkungen wie das Einfrieren von
Vermögenswerten, und das Bereitstellungsverbot gelten bereits.
20. Welchen messbaren Unterschied hat die von der Bundesaußenministerin
angekündigte sog. feministische Außenpolitik in der Iranpolitik der
Bundesregierung bewirkt, wenn selbst angesichts der brutalen
Niederschlagung der von Frauen angeführten Proteste im Jahr 2022 durch das
Mullah-Regime die getroffenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und
der EU nach Ansicht der Fragesteller, die zahlreiche konkrete
Sanktionsvorschläge machten, nicht über schrittweise Minimalsanktionen
hinausgingen?
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 18 wird verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Effizienz ihrer
sog. feministischen Außenpolitik, und nach welchen Zielvorgaben,
Kriterien und Instrumenten bemisst sie diese?
Zu zahlreichen erfolgreichen Umsetzungsbeispielen der feministischen
Außenpolitik wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 66 der Großen
Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14327 verwiesen.
22. Wie steht die Bundesregierung zur Bilanz führender
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die sog. feministische Außenpolitik der
Bundesregierung knapp zwei Jahre nach Veröffentlichung der
zugehörigen Leitlinien als „Schadensbegrenzungsansatz“ und „Begleitprogramm“
(www.swp-berlin.org/10.18449/2024S07/) bezeichnen, die auf
außenpolitische Entscheidungen nur wenig Einfluss habe?
Die genannte Studie nimmt nach eigener Darstellung eine sehr umfassende
Definition von feministischer Außenpolitik, die auch über die Leitlinien des
Auswärtigen Amtes hinausgeht, zum Maßstab.
Die drei Kernanliegen unserer feministischen Außenpolitik – eine Stärkung der
Rechte von Frauen und Mädchen weltweit, Einsatz für gleichberechtigte
Teilhabe von Frauen in allen Gesellschaftsbereichen, gleicher Zugang zu
Ressourcen für Frauen und marginalisierte Gruppen – sind breit im Auswärtigen Amt
verankert und haben täglich erheblichen Einfluss auf Entscheidungen.
Zu den zahlreichen erfolgreichen Umsetzungsbeispielen der feministischen
Außenpolitik in allen Bereichen der deutschen Außenpolitik wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 66 der Großen Anfrage der Gruppe BSW auf
Bundestagsdrucksache 20/14327 verwiesen.
23. Welche Schutzprogramme oder Schutzmechanismen hat die
Bundesregierung speziell für Mädchen und Frauen in Konfliktregionen
entwickelt oder gefördert, und wie werden diese Maßnahmen evaluiert?
Das Auswärtige Amt hat in den letzten drei Jahren die bestehenden
Schutzprogramme (Philipp Schwartz-Initiative, Hilde Domin-Programm, Martin Roth-
Initiative und Elisabeth-Selbert-Initiative) verstetigt und verstärkt sowie im
Jahr 2022 die Hannah-Arendt-Initiative ins Leben gerufen. Bei der
Stipendienvergabe der Martin Roth-Initiative (MRI) und Elisabeth-Selbert-Initiative
finden Frauenförderung sowie Gender- und Diversity-Aspekte eine besondere
Berücksichtigung.
Zur speziellen Förderung von Frauen im Sinne der Feministischen
Außenpolitik des Auswärtigen Amts unterstützt beispielsweise die MRI im Rahmen des
Sonderprojekts Ukraine „Digital Workshop Series and Spring Convention für
Female Feminist Artists and Cultural Actors from Ukraine“ von Mai 2024 bis
Mai 2025 20 feministische Künstlerinnen und weibliche Kulturtätige in der
Ukraine über Online- und Präsenzveranstaltungen zur Stärkung und
Aufrechterhaltung ihrer Arbeit sowie zur Vernetzung und Capacity Building.
Die gezielte Unterstützung von Frauen und Mädchen in Krisenregionen
weltweit ist Bestandteil der vielfältigen Projektarbeit der Bundesregierung.
Darunter fallen auch die Bereitstellung von Basisgesundheitsversorgung und
psychosozialen Dienstleistungen in Jemen für konfliktbetroffene Frauen, Kinder,
Überlebende sexualisierter Gewalt, marginalisierte Bevölkerungsgruppen (Al
Muhamasheen), ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Das Auswärtige Amt befindet sich mit allen Schutzprogrammen im
regelmäßigen und engen Austausch zur Prüfung des Erfolgs der Programme.
Auch mit der großvolumigen Förderung des UN Women’s Peace &
Humanitarian Fund (WPHF) leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zu dem
Schutz von Frauen und Mädchen in Konfliktregionen. Der Fonds unterstützt
lokale Zivilgesellschaftsorganisationen weltweit bei der Umsetzung von
Maßnahmen, die dem Schutz von Frauen und Mädchen in Konfliktregionen dienen,
beispielsweise in Bezug auf sexualisierte Gewalt. Mit über 80 Mio. Euro an
Beiträgen seit 2019 ist die Bundesregierung der kumulativ größte Geber des
Fonds. Zu den Programmen, die der Fond aus deutschen Mitteln unterstützt,
zählt unter anderem ein Schutzprogramm für Menschenrechtsaktivistinnen
sowie Nothilfeprogramme für binnenvertriebene Frauen und Mädchen im
Libanon.
Im Rahmen mehrerer Stabilisierungsvorhaben unterstützt das Auswärtige Amt
in konfliktbetroffenen Regionen zudem den Bau von Schutzeinrichtungen für
Frauen sowie den Aufbau lokaler behördlicher Kapazitäten zur besseren
Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung von sexualisierter Gewalt, wie unter
anderem in Irak, Ukraine und Südsudan.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Reaktion auf die Gewalt
gegen Frauen und Mädchen im Iran seit dem Tod von Mahsa Jina Amini
im September 2022 im Sinne ihrer sog. Feministischen Außenpolitik
ergriffen?
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 18 wird verwiesen.
a) Welche Erfolge und Fortschritte hat die Bundesregierung im Alltag für
Frauen und Mädchen im Iran seitdem erreicht?
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag
findet ihre Grenzen in dem Interesse der Bundesregierung an funktionsgerechter
und organadäquater Aufgabenwahrnehmung. Die Bundesregierung kann eine
parlamentarische Frage dann nicht beantworten, wenn gerade durch die
Beantwortung einer Frage die Bundesregierung in einer ihr verfassungsrechtlich
zugewiesenen Funktion nachhaltig beeinträchtigt wäre und sie dadurch ihrer
Verantwortung gegenüber Parlament und Bevölkerung nicht gerecht werden
könnte. Dafür ist das Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung mit dem
parlamentarischen Informationsinteresse abzuwägen.
Die Außenpolitik fällt in den Kompetenzbereich der Exekutive, insbesondere
der Bundesregierung. Die Bundesregierung und die islamische Republik Iran
haben unterschiedliche Vorstellung über die Rechte von Frauen und Mädchen
und ihre Umsetzung. Es ist das Ziel der Bundesregierung, trotz dieser
unterschiedlichen Ansichten Verbesserungen der Situation von Frauen und Mädchen
im Iran zu erreichen. Öffentliche Äußerungen der Bundesregierung darüber, ob
und wie die Bundesregierung Fortschritte in diesem Bereich im Iran erzielt hat,
könnten nicht nur die Bemühungen der Bundesregierung um die Umsetzung
dieser Ziele gefährden, sondern darüber hinaus zu einer Belastung der
Beziehungen mit der Islamischen Republik Iran führen. Dadurch würde die
Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer außenpolitischen Verantwortung
beeinträchtigt.
Im Übrigen wird auf die zweite Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) Zu welchen Erkenntnissen hat die von der Bundesregierung initiierte
VN-Mission zur Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen durch
das iranische Regime geführt, und welche konkreten Verbesserungen
für Frauen und Mädchen im Iran konnten dadurch erreicht werden?
Erkenntnisse der Mission sind öffentlich einsehbar (www.ohchr.org/en/hr-bodi
es/hrc/ffm-iran/index).
c) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz für Frauen-
und Menschenrechte im Iran in Abwägung anderer politischer Ziele
(wirtschaftlich, sicherheitspolitisch) bei?
Menschenrechte und die Rechte von Frauen und Mädchen sind ein zentraler
Pfeiler deutscher Außenpolitik, sie sind nicht verhandelbar. Die
Bundesregierung hat die Repression in Iran, die in einigen Fällen bis hin zu Hinrichtungen
reicht, wiederholt auf das Schärfste verurteilt. Sowohl in bilateralen
Gesprächen als auch in internationalen Foren macht die Bundesregierung gegenüber
Iran außerdem immer wieder deutlich, dass sie die teils willkürliche
Verhängung häufig überharter Strafen bis hin zur unmenschlichen Todesstrafe unter
allen Umständen ablehnt.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 15, 18 und 21 verwiesen.
d) Welche konkreten Veränderungen in den bilateralen Beziehungen zum
Iran hat die Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre sog.
feministische Außenpolitik vorgenommen?
Auf die Antworten zu den Fragen 15 und 18 wird verwiesen.
e) Welche Rolle spielen Frauen- und Menschenrechte in Gesprächen mit
der neuen iranischen Regierung unter Präsident Massud Peseschkian,
insbesondere mit Blick auf die mögliche Wiederaufnahme der
Verhandlungen zum Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA)?
Frauen- und Menschenrechte werden in allen Politikfeldern berücksichtigt.
f) Welche Gespräche und bzw. oder Treffen haben seit Beginn der
Proteste im Iran im Jahr 2022 zwischen der Bundesaußenministerin und
oppositionellen Bewegungen und Frauenrechtlerinnen der iranischen
Diaspora stattgefunden (bitte Gesprächspartnerinnen, Zeitpunkt und
Ort der Treffen nennen)?
Die Bundesaußenministerin hat zahlreiche Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartner in bilateralen Gesprächen, größeren Formaten oder am Rande
von Konferenzen und Veranstaltungen getroffen. Darunter befanden sich
Vertreterinnen und Vertreter der iranischen Diaspora in Deutschland, politisch
Verfolgte, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten sowie zahlreiche weitere
engagierte Personen.
g) Warum lehnte die Bundesregierung die Schließung des Islamischen
Zentrums Hamburgs während der Frauenproteste im Iran im
Herbst 2022 noch ab, während diese dann nach dem Überfall der
Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 doch verfügt wurde, und welche
Erkenntnisse bzw. Gesichtspunkte waren dafür ausschlaggebend,
welche Bedeutung spielten für die Bundesregierung dabei Frauen- und
Menschenrechte?
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen Hinweisen zu
möglichen extremistischen Bestrebungen wie auch strafrechtlich relevanten
Handlungen konsequent nach und prüfen kontinuierlich sämtliche
Bekämpfungsmöglichkeiten, die der Rechtsstaat bereithält. Die Bundesregierung äußert sich
generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob zu solchen
Überlegungen im Einzelfall Anlass besteht. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass
potenziell Betroffene ihr Verhalten danach ausrichten und dadurch die
Wirksamkeit operativer behördlicher Maßnahmen beeinträchtigt oder diese vereitelt
werden könnten. Dies gilt auch für die nachträgliche Mitteilung von
Erkenntnissen bzw. Gesichtspunkten, die für vollzogene Verbote eine
Entscheidungsgrundlage gewesen sind.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
25. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
die deutschen Staatsbürger, die als Geiseln vom Mullah-Regime im Iran
festgehalten werden, freizubekommen, und warum hat die
Bundesregierung hierbei bisher kaum Erfolge aufzuweisen, während andere
europäische Regierungen nach Ansicht Betroffener (www.zeit.de/gesellschaft/2
024-11/iran-politische-geisel-nahid-taghavi-bundesregierung) ihre
Staatsbürger schneller befreien konnten?
Die Bundesregierung setzt sich in jedem Einzelfall kontinuierlich und auf
unterschiedlichen Ebenen mit allen zur Verfügung stehenden Mittel für die
Betroffenen ein. Im Zentrum des jeweiligen Einzelfalls steht stets die Frage, wie
die Situation der Betroffenen verbessert werden kann. Der genannte Artikel
bezieht sich auf den Fall von Nahid Taghavi, die nach hochrangigem und
unermüdlichem Einsatz der Bundesregierung gegenüber den iranischen Behörden
freigelassen wurde.
26. Hat die Bundesregierung seit ihrem Amtsantritt konkrete Schritte
unternommen, um die Aktivitäten der Hisbollah in Europa, insbesondere bei
der Rekrutierung von Unterstützern und der Finanzierung ihrer
Terrorstrukturen, effektiver zu bekämpfen, und wenn ja, welche, und welche
nachweisbaren Fortschritte wurden ggf. hierbei erzielt?
Der Bundesinnenminister hat mit Verfügung vom 30. April 2020 die
Betätigung der Hisbollah in Deutschland verboten (BAnZ AT 30. April 2020 B1).
Das Verbot ist seit dem 28. August 2020 unanfechtbar (BAnZ AT 2. Oktober
2020 B1). Die Bundesinnenministerin hat mit Verfügung vom 24. Juli 2024 das
„Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH) mit seinen bundesweiten
Teilorganisationen verboten (BAnZ AT 24.07.2024 B1). Das IZH unterstützte unter
anderem die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot
belegte Terrororganisation Hisbollah. Es wird ebenfalls auf die Pressemitteilung
des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 24. Juli 2024
verwiesen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/07/iz
h.html).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat in einem
Pilotverfahren gegen zwei Deutschlandkader der Vereinigung Hisbollah im
November 2023 beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg Anklage erhoben.
Das Urteil gegen einen der beiden Angeklagten ist bereits rechtskräftig. Im Juli
2024 hat der GBA einen Beschuldigten festnehmen lassen, dem zur Last liegt,
in großem Ausmaß Komponenten für das Drohnenbauprogramm der Hisbollah
beschafft zu haben; insoweit dauern die Ermittlungen an. Darüber hinaus führt
der GBA weitere Ermittlungen gegen Personen, die im Verdacht stehen, sich
als Mitglieder an der Hisbollah in Deutschland oder im Ausland beteiligt zu
haben.
Die Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen wie der
Hisbollah wird innerhalb des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und der
nachgeordneten Behörden durch zahlreiche Maßnahmen vorangetrieben.
Für Deutschland ist die Bekämpfung des Terrorismus von oberster Priorität.
Ein wichtiger Baustein ist hierbei die Verhinderung, Unterbindung und
Sanktionierung von Finanzierungsaktivitäten. Die Zentralstelle für
Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sammelt und analysiert Verdachtsmeldungen aus
dem Privatsektor, die im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen
könnten, und leitet diese Informationen an die zuständigen
Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zum Zwecke der Ermittlung, Verhinderung oder
Verfolgung solcher Straftaten weiter. Nach dem Hamas-Terroranschlag vom
7. Oktober 2023 hat die FIU Deutschland die Initiative für eine intensivierte
Zusammenarbeit mit der FIU Israel und circa 20 weiteren FIUs ergriffen, um
gemeinsame Datenanalysen, auch betreffend der Hisbollah, zu verdächtigen
Finanzströmen durchzuführen und einen entsprechenden Prüfungsschwerpunkt
aufgesetzt.
Deutschland wird am 13. Februar 2025 die „No Money for Terror“-Konferenz
ausrichten. Die Konferenz ist ein bedeutender Meilenstein im globalen Kampf
gegen Terrorismusfinanzierung. Sie bietet eine Plattform für den Austausch
bewährter Praktiken, die Verbesserung internationaler Kooperationen und die
Entwicklung neuer Strategien.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist für die
Prävention von Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor zuständig. Sie überwacht die
Einhaltung des Geldwäschegesetzes durch Finanzinstitute und stellt sicher, dass
diese angemessene Risikomanagementsysteme implementieren. Dazu gehört
die Durchführung von Risikoanalysen, die Bewertung von Kundenrisiken und
die Implementierung von Sicherungsmaßnahmen. Die BaFin führt aktuell eine
Kampagne zur Prävention von Terrorismusfinanzierung durch. Diese zielt
darauf ab, Finanzinstitute für die besonderen Risiken der Terrorismusfinanzierung
zu sensibilisieren.
Derzeit entsteht unter Federführung des BMF der Band
„Terrorismusfinanzierung“ der Nationalen Risikoanalyse (NRA). Neben einer Einschätzung zur
Risikolage soll die NRA auch Handlungsempfehlungen formulieren und die
künftige behördliche Ausrichtung und die Gesetzgebung im Rahmen der
Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung prägen.
27. Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen unternommen, um den
nach wie vor großen Einfluss der iranischen Regierung im Irak
einzudämmen, und wenn ja, welche, und welche messbaren Fortschritte kann
sie dabei ggf. vorweisen?
Die irakische Regierung unter Premierminister Al-Sudani ist um souveräne
Regierungsführung bemüht, um das Land nach vergangenen Konflikten zu
stabilisieren. Das Engagement der Bundesregierung zielt darauf ab, Irak in diesen
Bestrebungen umfassend zu unterstützen. Darunter fallen auch Projekte zur
Förderung der Privatwirtschaft und zur Diversifizierung der irakischen
Energiequellen, um strategische Abhängigkeiten, auch von Iran, perspektivisch reduzieren
und unabhängiges Regierungshandeln zu stärken.
28. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung gegenüber der
iranischen Führung unternommen, um die Freilassung der in Iran inhaftierten
Personen mit deutscher und der Staatsbürgerschaft anderer EU-Staaten
zu erreichen, welche Besuche und Gespräche vor Ort fanden dazu statt,
und wie oft sind dazu Vertreter der Bundesregierung in den Iran gereist?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. Ein Austausch mit anderen EU-
Staaten und anderen Partnern findet auf unterschiedlichen Ebenen statt. Zu den
Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vertreterinnen und Vertretern
ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben.
29. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gegenüber dem
Iran ergriffen, um auf die wiederholten Angriffe des Iran auf Israel zu
reagieren, und welche direkten Kontakte gab es dazu seitens der
Bundesregierung mit Vertretern des Iran?
30. Hat die Bundesregierung Initiativen und konkrete Maßnahmen
gegenüber den engsten Verbündeten initiiert, um gemeinsam eine Strategie und
konkrete politische Maßnahmen gegen den Iran und seine wiederholten
Angriffe auf Israel zu koordinieren, und wenn ja, welche, und welche
Beratungen wurden dazu ggf. von Vertretern der Bundesregierung
angestoßen und bzw. oder als Teilnehmer besucht?
31. Welche Schlüsse hat die Bundesregierung aus den wiederholten
Angriffen des Iran auf Israel für ihre Politik gegenüber dem Iran gezogen?
32. Welche konkrete Unterstützung hat die Bundesregierung Israel im Zuge
der iranischen Angriffe und danach zukommen lassen?
Die Fragen 29 bis 32 werden zusammen beantworten.
Die Bundesregierung hat die direkten iranischen Angriffe auf das Staatsgebiet
Israels auf höchster Ebene auf das Schärfste verurteilt. Die Angriffe sind durch
nichts zu rechtfertigen und verstoßen gegen Völkerrecht. Israel und seinen
Menschen gilt die volle Solidarität Deutschlands. Bei der Koordinierung der
Reaktionen hat sich die Bundesregierung in zahlreichen Formaten im Kreis der
EU-Mitgliedstaaten, der G7 sowie mit weiteren Partnern abgestimmt.
Die Bundesregierung hat alle Akteure in der Region aufgerufen, verantwortlich
zu handeln und äußerste Zurückhaltung zu üben. Sie rief insbesondere Iran auf,
weitere Angriffe, auch über seine Verbündeten, unbedingt zu unterlassen.
Der Leiter der iranischen Botschaft in Berlin wurde jeweils unmittelbar nach
den Angriffen ins Auswärtige Amt einbestellt.
In Reaktion auf die Angriffe und aufgrund des Einsatzes der Bundesregierung
hat die EU ein bestehendes Sanktionsregime erweitert, um gegen Irans
destabilisierende Aktionen in der Region mit neuen Sanktionen vorgehen zu können.
Neue Sanktionen in diesem Sanktionsregime wurden daraufhin beschlossen,
unter anderem gegen hochrangige Mitglieder der Revolutionsgarden.
33. Wie bringt sich die Bundesregierung in die Verhandlungen zwischen
Israel und der Hamas ein, um eine Freilassung der Geiseln und einen
Waffenstillstand im Gazastreifen zu erreichen?
Die Bundesregierung unterstützte durchgehend die Vermittlungsbemühungen
Ägyptens, Katars und der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Bundesaußenministerin, die Sondergesandte für humanitäre Hilfe, der
Krisenbeauftragte sowie Mitglieder des unmittelbar nach den Terroranschlägen
vom 7. Oktober 2023 eingerichteten Sonderstabs für die von der Hamas
verschleppten Personen und zahlreiche weitere Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung führen regelmäßig Gespräche in der Region sowie von
Hauptstadtebene aus, um für die Freilassung der Geiseln, einen Waffenstillstand, und
verbesserten humanitären Zugang zu Gaza zu werben.
34. Verfügt die Bundesregierung über belastbare direkte oder indirekte
Kontakte zur Hamas, und welche Kontakte nutzt die Bundesregierung, um
auf die Hamas einzuwirken, um alle Geiseln aus ihrer Haft in Gaza zu
entlassen?
Die Bundesregierung unterhält keine Kontakte zur Hamas. Die
Bundesregierung steht jedoch in Kontakt mit Staaten, die in der Vergangenheit bewiesen
haben, Einfluss auf die Hamas zu haben, zum Beispiel zur Geiselthematik.
35. Verfügt die Bundesregierung weiterhin über belastbare Gesprächskanäle
nach Katar, um eine Vermittlung zwischen Hamas und Israel wirksam zu
unterstützen, wurden politische Gespräche zur Unterstützung des
Verhandlungsprozesses Israel-Hamas seitens der Bundesregierung geführt,
und wenn ja, über welche konkreten Kontakte nach Katar, auf welcher
Ebene, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfügt über belastbare Kontakte nach Katar. Der Emir
von Katar kam nach dem 7. Oktober 2023 mehrfach nach Deutschland und traf
dabei unter anderem den Bundeskanzler und die Bundesaußenministerin. Hinzu
kommen zahlreiche hoch- und höchstrangige Telefonate. Insgesamt erfolgten in
dieser Legislaturperiode zahlreiche hochrangige gegenseitige Besuche und
Gespräche des Bundeskanzleramts und des Auswärtigen Amts mit Katar.
Die Lage im Nahen Osten und im Besonderen in Gaza sowie die
Vermittlungsbemühungen, die im Januar 2025 zu einer Vereinbarung über
Geiselfreilassungen und einen Waffenstilland führten, waren Gegenstand dieser Gespräche.
Zudem steht die Bundesaußenministerin mit dem katarischen Außenminister
hierzu in engem und direktem Austausch. Sie hat ferner im Februar 2024 ein
Gesprächsformat auf Außenministerebene mit den wichtigsten arabischen sowie
europäischen und nordamerikanischen Partnern, zu denen auch Katar gehört,
initiiert, das sich seitdem wiederholt beraten hat.
36. Verfügt die Bundesregierung weiterhin über belastbare Gesprächskanäle
nach Ägypten, um eine Vermittlung zwischen Hamas und Israel wirksam
zu unterstützen, wurden politische Gespräche zur Unterstützung des
Verhandlungsprozesses Israel-Hamas seitens der Bundesregierung geführt,
wenn ja, über welche konkreten Kontakte nach Ägypten, auf welcher
Ebene, und mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verfügt über belastbare Kontakte nach Ägypten. Der
Bundeskanzler, die Bundesaußenministerin, die Sondergesandte für humanitäre
Hilfe in Nahen und Mittleren Osten und der Nahostbeauftragte sprachen mehrfach
mit dem ägyptischen Staatspräsidenten, dem Außenminister bz. dem
Verhandlungsführer beim Sicherheitsdienst. Die Lage im Nahen Osten und im
Besonderen in Gaza sowie die Vermittlungsbemühungen, die im Januar 2025 zu einer
Vereinbarung über Geiselfreilassungen und einen Waffenstilland führten, waren
Gegenstand dieser Gespräche. Die Ergebnisse der Gespräche flossen in die
diplomatische und öffentliche Kommunikation der Bundesregierung zur
Unterstützung des Verhandlungsprozesses ein.
37. Hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 konkrete Maßnahmen
und Initiativen gegenüber der Hisbollah unternommen, um deren
Angriffe auf Israel zu verhindern, und wenn ja, welche, und haben sich dazu
Vertreter der Bundesregierung mit Vertretern der Hisbollah und bzw.
oder der libanesischen Regierung getroffen, und wenn ja, wie oft, und
wann?
Die Bundesregierung hat sich nach dem 7. Oktober 2023 wiederholt öffentlich
wie auch in vertraulichen Gesprächen für eine Waffenruhe zwischen der
Hisbollah und Israel eingesetzt und ein Ende des Beschusses auf israelisches
Staatsgebiet durch die Hisbollah gefordert. Seit dem 7. Oktober 2023 kam es zu
folgenden Treffen der Bundesregierung mit Vertretern der libanesischen
Regierung: Politische Gespräche der Bundesaußenministerin in Beirut am 20.
Oktober 2023, am 9. und 10. Januar 2024, am 25. Juni 2024 und am 23. Oktober
2024; Besuch der Bundesentwicklungsministerin am 4. November 2024 sowie
Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), Niels Annen, vom 4.
bis zum 6. Februar 2024. Darüber hinaus gab es Besuche hochrangiger Beamter
der Bundesregierung und einen regelmäßigen Austausch der Botschaft Beirut
mit Vertretern der libanesischen geschäftsführenden Regierung.
38. Verfügt die Bundesregierung über belastbare direkte oder indirekte
Kontakte zur Hisbollah, und wenn ja, welche Kontakte nutzt die
Bundesregierung, um auf die Hisbollah einzuwirken, einen dauerhaften
Waffenstillstand gegenüber Israel einzuhalten und zukünftig auf jede Form von
Angriffen auf israelisches Staatsgebiet zu verzichten?
Die Bundesregierung traf sich, vertreten durch die Bundesaußenministerin, am
23. Oktober 2024 mit dem Parlamentspräsidenten und Abgeordneten der
schiitischen Amal-Partei Nabih Berri zu politischen Gesprächen in Beirut. Nabih
Berri war an der Ausarbeitung des Waffenruheabkommens beteiligt. Die
Bundesregierung setzt sich weiterhin für eine Verstetigung des Waffenstillstands
zwischen Israel und der Hisbollah und für eine vollständige Umsetzung der
VN-Sicherheitsratsresolution 1701 ein.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
39. Welche konkreten Maßnahmen zur militärischen Verteidigung Israels
gegen die Angriffe der Hisbollah hat die Bundesregierung angeboten und
umgesetzt?
Die Bundesregierung steht angesichts der fortgesetzten Bedrohung Israels
durch die Hisbollah im Libanon solidarisch an der Seite Israels. Die
Bundesregierung beteiligt sich an der VN-Friedensmission UNIFIL, die seit dem Jahr
2006 den Waffenstillstand im Südlibanon überwacht, ertüchtigt die libanesische
Armee in ihrer Funktion als nationale Sicherheitsinstitution und flankierte die
Vermittlungsbemühungen der USA und Frankreichs zum
Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und der Hisbollah, welches am 27. November 2024 in
Kraft trat.
40. Welche Schritte hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode
unternommen, um eine umfassende Strategie für den Nahen und Mittleren
Osten sowie Nordafrika zu entwickeln, die deutsche Interessen wahrt
und den Weg für eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe bereitet?
Die Nationale Sicherheitsstrategie gilt als Dachdokument und Richtschnur für
sämtliches außen- und sicherheitspolitische Handeln der Bundesregierung,
auch mit Bezug auf den Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika.
41. Hat sich die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in der EU für
eine Reform der südlichen Nachbarschaftspolitik und eine europäische
Strategie für den Nahen und Mittleren Osten sowie Nordafrika
eingesetzt, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung hat sich in dieser Legislaturperiode umfassend
diplomatisch im Nahen und Mittleren Osten engagiert. Auf die Antworten zu den
Fragen 27 bis 42 wird verwiesen. Darüber hinaus engagiert sich die
Bundesregierung zum Beispiel in der EU für eine Reform der Südlichen Nachbarschaft im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Aufbauend auf der
Gemeinsamen Mitteilung („A New Agenda for the Mediterranean“) der Europäischen
Kommission und des Hohen Vertreters vom 9. Februar 2021 hat sich
Deutschland aktiv in die Ausarbeitung und Umsetzung der Schlussfolgerungen des
Rates vom 16. April 2021 eingebracht. Am 30. September 2024 hat Deutschland
ein Non-Paper zur Stärkung der Südlichen Nachbarschaft („Strengthening the
Southern Neighbourhood Policy: Towards a True Mediterranean Partnership“)
gemeinsam mit den europäischen Partnern der MED9 in die Brüsseler
Diskussion eingebracht und beteiligt sich aktiv an Diskussionen zum von der
Europäischen Kommission angekündigten „Neuen Pakt für das Mittelmeer“. Die
Bundesregierung ist außerdem in der „Union für das Mittelmeer“ engagiert und
gestaltet den Reformprozess dieser Regionalorganisation aktiv mit.
42. Ist die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode dem Einfluss
Russlands und Chinas im Nahen und Mittleren Osten entgegengetreten, und
wenn ja, wie, und inwiefern wurde eine koordinierte EU-Strategie mit
gemeinsamen Interessen und Angeboten vorangetrieben, um diese
Region näher an die EU zu binden?
Die Bundesregierung hat sich in der vergangenen Legislaturperiode zum
Beispiel durch die Initiierung strategischer Dialoge und Partnerschaften, durch
Energiepartnerschaften und auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
und humanitären Hilfe bilateral intensiv im Nahen und Mittleren Osten
engagiert. Die Bundesregierung führt zudem mit den Staaten in der Region, wie
auch mit regionalen Organisationen, wie zum Beispiel dem
Golfkooperationsrat, einen intensiven und kritischen Dialog zur russischen Außenpolitik,
insbesondere im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und
die Kooperation Russlands mit Iran. Darüber hinaus tauscht sich die
Bundesregierung mit den Ländern der Region auch zu Fragen ausländischer
Direktinvestitionen in kritische Infrastruktur, unter anderem durch China, aus.
Bezüglich der Zusammenarbeit im EU-Kontext wird auf die Antwort zu Frage
41 verwiesen.
43. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um
privatwirtschaftliches Engagement im Nahen und Mittleren Osten stärker zu
unterstützen und abzusichern?
Die Bundesregierung unterstützt das Engagement der deutschen
Privatwirtschaft im Nahen und Mittleren Osten und Nordafrika (MENA) mit den
Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung. Mit dem Ziel der Diversifizierung hat
die Bundesregierung vier Länder der Region (Ägypten, Algerien, Marokko,
Tunesien) festgelegt, die bisher weniger im Fokus der Wirtschaft standen, aber
großes Potential bieten. Für Garantien der Bundesregierung auf deutsche
Auslandsinvestitionen gelten in diesen Ländern seit Oktober 2023 günstigere
Konditionen.
44. Hat sich die Bundesregierung in der EU und bilateral für den Ausbau des
Handels mit Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sowie Nordafrikas
eingesetzt und den regelbasierten Handel innerhalb der Region gefördert,
nach Vorbild der Middle East Free Trade Area (MEFTA), und wenn ja,
wie?
Die Bundesregierung hat sich auf EU-Ebene aktiv und wiederholt für den
Ausbau des Handels mit Ländern des Golfkooperationsrats (GCC) eingesetzt. Dies
umfasst die Forderung nach einer Wiederaufnahme von Verhandlungen über
ein Handelsabkommen mit dem GCC sowie die Aufnahme von Gesprächen der
Europäischen Kommission mit einzelnen GCC-Mitgliedstaaten über mögliche
bilaterale Handelsabkommen der EU mit dem jeweiligen GCC-Mitgliedsstaat.
Im Joint Statement des ersten EU-GCC-Gipfels am 17. Oktober 2024 wurde
die verstärkte Kooperation in den Bereichen Handel, Investitionen und
Wirtschaft ausdrücklich bekräftigt.
45. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
die Zusammenarbeit im Bereich Bildung und duale Ausbildung mit den
Staaten des Nahen und Mittleren Ostens auszubauen, insbesondere durch
Förderung von Auslandsschulen, universitärem Austausch und
beruflicher Bildung?
Die Bundesregierung fördert in den Staaten des Nahen und Mittleren Ostens
zehn Deutsche Auslandsschulen nach dem Auslandsschulgesetz. Die
Bundesregierung befürwortet, dort wo rechtlich möglich, die Einrichtung von
Begegnungsschulen, so dass auch Kinder aus den Sitzstaaten sowie dort ansässige
Drittstaater beschult werden können. Damit leisten die Deutschen
Auslandsschulen einen aktiven Beitrag zu zivilgesellschaftlichen Kontakten und
Verflechtungen mit diesen Ländern.
Darüber hinaus fördert das Auswärtige Amt Schulen, an denen verstärkter
Deutschunterricht angeboten wird (DSD- und Fit-Schulen: siehe www.pasch-n
et.de/de/pasch-schulen/weltkarte.html), sowie Schulpartnerschaften mit
Schulen aus der Region.
Das Goethe-Institut führt in der gesamten Region Bildungs-Projekte mit
Mitteln des Bundes durch. Dazu gehören unter anderem Stipendien für
Sprachkurse, Lehrkraftfortbildungen und Deutschlehrkräftequalifizierungen, sowie
Vorintegrationsprojekte .
Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert mit Mitteln des
Auswärtigen Amtes Stipendien, Lektorate an Hochschulen und internationale
Hochschulkooperationen. Zwischen den Jahren 2021 und 2024 wurden unter
anderem das Institut für Psychotherapie und Psychotraumatologie in Dohuk (Irak),
zwei Deutschland- und Europazentren in Israel und ein Klimazentrum in den
Palästinensischen Gebieten bzw. in Jordanien fortgeführt. Das Programm für
Hochschulpartnerschaften mit Irak hat bis zum Jahr 2023 zum Auf- und
Ausbau der irakischen Hochschullandschaft beigetragen. Das Hilde Domin-
Programm, das gefährdete Studierende sowie Doktorandinnen und Doktoranden an
deutschen Hochschulen unterstützt, hat auch Personen aus Iran und Syrien
gefördert. In Reaktion auf den Krieg in Gaza hat der DAAD in Deutschland
befindliche Studierende aus Israel und den Palästinensischen Gebieten unterstützt.
Die Bundesregierung engagiert sich außerdem über zahlreiche Vorhaben der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit seit vielen Jahren intensiv für die
Förderung der beruflichen Bildung in der MENA-Region. Im Fokus der
Zusammenarbeit stehen der Ausbau arbeitsmarktorientierter Berufsbildungssysteme,
die enge Kooperation zwischen Berufsbildungsinstitutionen und der Wirtschaft
sowie die Qualifizierung von Fachkräften für Zukunftsbranchen und
Schlüsselsektoren.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus Grund- und Sekundarbildung
über die multilateralen Bildungsfonds Education Cannot Wait (ECW) und
Global Partnership for Education (GPE). Im Bereich der tertiären Bildung fördert
die Bundesregierung die arbeitsmarktrelevante Qualifizierung zukünftiger
Fach- und Führungskräfte in Zukunftssektoren wie erneuerbare Energien und
Digitalisierung, basierend auf den Bedarfen des lokalen und regionalen
Arbeitsmarktes.
Die Bundesregierung fördert zudem bereits seit dem Jahr 1969 das Deutsch-
Israelische Programm zur Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung.
46. Mit welchen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens hat die
Bundesregierung in dieser Legislaturperiode Migrations- oder
Rückführungsabkommen abgeschlossen?
Zu Migrationsabkommen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in
der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf
Bundestagsdrucksache 20/14619 verwiesen.
47. Wie hat das Auswärtige Amt in dieser Legislaturperiode die Arbeit des
Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen unterstützt?
Das Auswärtige Amt steht mit dem Sonderbevollmächtigten der
Bundesregierung für Migrationsabkommen und den anderen beteiligten Ressorts im engen
und ständigen inhaltlichen Austausch, insbesondere im Rahmen der regelmäßig
tagenden Interministeriellen Arbeitsgruppe Migrationsabkommen. Die
Auslandsvertretungen tragen in ihren jeweiligen Gaststaaten entscheidend zum
Erfolg der Migrationsabkommen bei. Ferner hat das Auswärtige Amt einen
Beamten in das Team des Sonderbevollmächtigten abgeordnet.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2b und
2e der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14619 verwiesen.
48. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
den Handel mit dem Irak auszuweiten und die Präsenz deutscher
Unternehmen vor Ort zu stärken, welche messbaren Fortschritte kann sie dabei
vorweisen?
Bundeskanzler Olaf Scholz und der irakische Premierminister Al-Sudani
indossierten im Januar 2023 das sogenannte deutsch-irakische Arbeitsprogramm.
Dieses enthält 13 Schwerpunkte zum Ausbau und zur Stärkung der bilateralen
Beziehungen. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Ausbau der
wirtschaftlichen Beziehungen und zur Bewältigung der Elektrizitätskrise in Irak.
Auf Basis dieses Arbeitsprogramms entstand unter anderem eine intensive
Kooperation zwischen Irak und Siemens Energy. Des Weiteren wurde im Juni
2024 ein „Memorandum of Cooperation“ zwischen Euler Hermes und der
irakischen Handelsbank unterzeichnet, das die Förderung des irakischen
Privatsektors bis zu einem maximalen Rahmenbetrag in Höhe von insgesamt einer
Milliarde Euro unterstützt. Das erste infolge des „Memorandum of Cooperation“
zustande gekommene Geschäft zur Errichtung einer Glasfabrik mit einem
Auftragswert von knapp 120 Mio. Euro wurde am 12. Dezember 2024 gebilligt.
Das BMZ fördert zudem eine Kammer- und Verbandspartnerschaft zwischen
dem Bildungswerk der Bayerischen Wirtschaft und Industrie- und
Handelskammern in Irak sowie ein Projekt zur Stärkung des irakischen Gesundheitssektors.
49. Welche konkreten Fortschritte kann die Bundesregierung bei der
Umsetzung ihrer Energiepartnerschaft mit den Vereinigten Arabischen
Emiraten vorweisen, insbesondere im Bereich erneuerbare Energien?
Die Energiepartnerschaft wurde im Jahr 2017 vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) gemeinsam mit dem Ministerium für Energie
und Infrastruktur der Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) ins Leben
gerufen. Im Jahr 2022 erfolgte in Zusammenarbeit mit dem VAE-Ministerium für
Klimawandel und Umwelt eine Erweiterung um den Bereich Klimaschutz,
wodurch die Partnerschaft zur Energie- und Klimapartnerschaft (EKP) ausgebaut
wurde.
Zwischen den Jahren 2021 und 2025 konnten in den Bereichen erneuerbare
Energien, grüner Wasserstoff und Klimaschutz bedeutende Fortschritte erzielt
werden, zum Beispiel
– Gründung der Emiratisch-Deutschen Taskforce für Wasserstoff und
synthetische Kraftstoffe im November 2021;
– erste Testlieferungen von CO₂-armem Ammoniak aus den VAE an drei
deutsche Abnehmer 2022 und 2023, um eine zukünftige Wasserstoff-
Transportkette nach Deutschland zu etablieren;
– Zuschlag der ersten H2Global-Ausschreibung im Jahr 2024 an das VAE-
Unternehmen Fertiglobe, das ab 2027 grünes Ammoniak nach Deutschland
liefern wird;
– Gründung des Energy Security and Industry Accelerator zwischen VAE und
der Bundesregierung zur Stärkung der Energiesicherheit und der
erneuerbaren Energien in dessen Rahmen die VAE unter anderem ihr Interesse an
Investitionen von bis zu 10 Gigawatt Offshore-Windenergie in deutschen
Gewässern bekundete. Diese wurden bereits anteilig in dem Windpark
„Baltic Eagle“ mit einer Leistung von 476 Megawatt realisiert, welcher kurz vor
der Inbetriebnahme steht;
– Einrichtung einer CO₂-Bepreisungs-Taskforce und dem Aufbau eines
Emissionsregisters in den VAE.
50. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um gegen die
Huthi-Rebellen und die Gefährdung internationaler Seewege
vorzugehen, und haben Gespräche mit Saudi-Arabien und anderen Golfstaaten
dazu konkrete Ergebnisse im Sinne einer koordinierten Strategie
erbracht?
Die Bundesregierung hat sich nach Beginn der Angriffe der Huthis auf
internationale Handelsschiffe im Roten Meer und Golf von Aden aktiv für die rasche
Einrichtung einer maritimen EU-Operation zum Schutz der maritimen
Handelswege eingesetzt. Am 23. Februar 2024 hat der Bundestag auf Initiative der
Bundesregierung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EU-
NAVFOR ASPIDES zugestimmt und das Mandat am 30. Januar 2025
verlängert.
Parallel dazu hat die Bundesregierung in intensiven diplomatischen Kontakten
zu den Golfstaaten diese militärischen Aktivitäten politisch flankiert.
Die Bundesregierung hat die Bedrohungslage durch die Huthis zudem
regelmäßig im Kreis der G7, mit Anrainerstaaten des Roten Meeres bzw. Golf von
Aden thematisiert.
51. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
sicherzustellen, dass deutsche humanitäre Hilfe im Jemen nicht von
Konfliktparteien, insbesondere den Huthis, missbraucht wird, und welche
Kontrollmechanismen wurden hierfür eingeführt?
Die Bundesregierung hat ihr Engagement in Houthi-kontrollierten Gebieten in
enger Abstimmung mit anderen Gebern und den Vereinten Nationen einer
grundsätzlichen Überprüfung unterzogen. Lediglich lebensrettende Aktivitäten
in herausgehobenem Bundesinteresse werden dort noch umgesetzt.
Vertragsklauseln in Zuwendungsverträgen legen zudem fest, dass den Houthis keine
Mittel zufließen dürfen.
52. Welche sicherheitspolitischen Initiativen hat die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode mit den Golfstaaten Katar, den Vereinigten
Arabischen Emiraten und Saudi-Arabien gestartet, um den Einfluss Irans und
seiner Stellvertreter einzudämmen, und inwiefern wurde ein
sicherheitspolitischer Dialog mit dem Golfkooperationsrat sowie der
Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum intensiviert?
Die Bundesregierung stimmt sich mit allen relevanten Partnern zum Umgang
mit Iran und den von Iran unterstützten Milizen im Nahen und Mittleren Osten
ab. Dazu gehören auch zahlreiche Gespräche mit Vertretern von Saudi-Arabien,
Katar, der Vereinigten Arabischen Emirate sowie des Golfkooperationsrats.
Auch im Rahmen des hochrangigen sicherheitspolitischen Dialogs der EU mit
den Staaten des Golfkooperationsrats beim ersten Treffen auf Ebene der Staats-
und Regierungschefs sowie weiterer Dialogformate der EU mit den Staaten des
Golfkooperationsrats auf Ministerebene wurde der Umgang mit Iran und den
von Iran unterstützten Milizen thematisiert.
Die Bundesregierung ist als einer der größten Geber engagiert in der Union für
das Mittelmeer (UfM). Mögliche Dialoginitiativen in der Parlamentarischen
Versammlung der UfM obliegen den teilnehmenden Mitgliedern des Deutschen
Bundestages.
53. Welche Fortschritte wurden seit dem Memorandum vom 7. März 2024
zur Errichtung ägyptisch-deutscher Schulen erzielt, insbesondere bei der
Schulplanung, Entwicklung pädagogischer Konzepte, Einrichtung des
beratenden Ausschusses, Lehrerausbildung und Integration der
vereinbarten Werte wie Nichtdiskriminierung und kritisches Denken?
Seit Unterzeichnung des Memorandums am 7. März 2024 wurde der Dialog
zwischen deutschen und ägyptischen Stellen kontinuierlich fortgesetzt. Nach
aktuellen ägyptischen Planungen sollen die ersten beiden Schulen in diesem
Jahr ihren Betrieb aufnehmen. Entlang des von Ägypten vorgetragenen
Unterstützungsbedarfs berät und begleitet die deutsche Seite bei der Entwicklung
pädagogischer Konzepte, Lehrerfortbildung, Schulmanagement sowie in Fragen
der Bildungs- und Schulqualität.
54. Welche konkreten Begegnungen und Initiativen zur Kooperation und
weiterem Ausbau der bilateralen Beziehungen hat die Bundesregierung
gegenüber dem Königreich Saudi-Arabien, Oman und den Vereinigten
Arabischen Emiraten in den vergangenen dreieinhalb Jahren ergriffen,
und welche Kontakte und Gespräche auf politischer Ebene wurden dazu
durch die Bundesregierung initiiert?
Die Bundesregierung hat ihre hochrangigen Kontakte und die bilateralen
Beziehungen zu Saudi-Arabien, Oman und den Vereinigten Arabischen Emiraten in
den vergangenen dreieinhalb Jahren dieser Legislaturperiode intensiviert. Unter
anderem reiste Bundeskanzler Olaf Scholz im Jahr 2022 nach Saudi-Arabien,
in die Vereinigten Arabischen Emirate und nach Katar sowie im Dezember
2023 zur COP28 (Weltklimakonferenz) in den Vereinigten Arabischen
Emiraten. Die Bundesaußenministerin reiste viermal nach Saudi-Arabien sowie
zweimal in die Vereinigten Arabischen Emirate. Darüber hinaus reisten auch weitere
Kabinettsmittglieder nach Oman, Saudi-Arabien und in die Vereinigten
Arabischen Emirate.
55. Welche Themen waren Gegenstand der Gespräche zwischen dem
französischen Außenminister, der deutschen Bundesaußenministerin und dem
syrischen Machthaber Ahmed al-Scharaa bei der jüngsten Syrienreise
von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, wurden auch die
Themen der Drogenproduktion und des Drogenhandels bzw.
Drogenschmuggels (Captagon) sowie das Thema Migration (Rückführung) thematisiert,
und wenn nein, warum nicht, welche Rolle spielte die Situation von
Frauen und Mädchen in Syrien bei den Gesprächen der
Bundesaußenministerin vor Ort, und wie wird die Bundesregierung ihr Vorhaben, die
Einhaltung von Frauen- und Menschenrechten zur Bedingung für die
Lockerung von Sanktionen zu machen, umsetzen (www.faz.net/aktuell/polit
ik/ausland/berlin-will-lockerung-von-syrien-sanktionen-11021864
5.html)?
Die Bundesaußenministerin hat bei ihren Gesprächen in Syrien deutlich
gemacht, dass Frauen in den politischen Dialog in Syrien mit einbezogen werden
müssen und dass Frauenrechte ein Gradmesser für die Freiheit einer
Gesellschaft sind. Auch über Captagon und Migration wurde gesprochen. Die
Einzelheiten der entsprechenden politischen Gespräche sind vertraulich.
Eine Lockerung der Sanktionen auf europäischer Ebene ist politisch
beschlossen; die Einzelheiten der Umsetzung werden derzeit noch in den Ratsgremien
beraten. Die Einhaltung von Menschen- und insbesondere Frauenrechten ist
dabei allen EU-Mitgliedstaaten ein Anliegen.
56. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Sinne ihrer sog.
feministischen Außenpolitik, um die Situation von Frauen und Mädchen in
Syrien zu verbessern?
Die Grundüberzeugungen feministischer Außenpolitik sind integraler
Bestandteil des Acht-Punkte-Plans des Auswärtigen Amts für Syrien und seiner
Umsetzung. Dazu gehören unter anderem der Einsatz für einen inklusiven
Transitionsprozess sowie für eine inklusive Regierung, an der Frauen gleichberechtigt
beteiligt sind. Maßnahmen im Bereich Wiederaufbau und humanitäre Hilfe, die
ganz besonders den Bedürfnissen von Frauen und Mädchen gerecht werden, die
Aufarbeitung der Verbrechen des Assad-Regimes, darunter Rechenschaft für
sexuelle Gewalt und Unterstützung für die Überlebenden dieser Gewalt sowie
die Förderung von Frauenrechtsprojekten.
57. Welche Schritte hat die Bundesregierung gemeinsam mit internationalen
Partnern und auf Ebene der EU ergriffen, um die beträchtlichen
Vermögenswerte, welche von Angehörigen des Assad-Regimes außer Landes
geschafft wurden, zu lokalisieren und ggf. einzufrieren und für den
Wiederaufbau Syriens zur Verfügung zu stellen?
Im Rahmen der EU-Verordnung Nr. 36/2012 des Rates hat die EU zahlreiche
Vertreter, Unterstützer und Profiteure des Assad-Regimes sanktioniert. Neben
verhängten Ein- und Durchreisesperren gegen natürliche Personen sind in der
EU-Jurisdiktion befindliche Vermögenswerte eingefroren. Ferner gilt das
Verbot, den sanktionierten Personen und Entitäten wirtschaftliche Ressourcen
bereitzustellen. Beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU am 27. Januar
2025 beschlossen die Außenministerinnen und Außenminister der EU politisch,
diese Sanktionen gegen das ehemalige Assad-Regime aufrechtzuerhalten.
58. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Menschenrechtssituation
für Frauen und Mädchen in Afghanistan, und welchen konkreten
Handlungsbedarf sieht sie?
Die Menschenrechtslage in Afghanistan verschlechtert sich seit der faktischen
Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 kontinuierlich und ist von
einer systematischen Verletzung der Menschenrechte, insbesondere auch
grundlegendster Rechte von Frauen und Mädchen, gekennzeichnet.
Die institutionelle und systematische Diskriminierung von Frauen und
Mädchen durch die Taliban ist präzedenzlos massiv und bewirkt ihren Ausschluss
aus nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens und von jeglicher
gesellschaftlicher Teilhabe. Beispielhaft dafür stehen der vollständige Ausschluss
von politischer Teilhabe, die Aussetzung der Sekundarbildung für Mädchen,
das Universitätsverbot für Frauen, Beschäftigungsverbote für Frauen in VN-
Organisationen und Nichtregierungsorganisationen sowie massive
Einschränkungen eigenständiger Bewegungsfreiheit ohne männliche Familienangehörige
und weiterer Einschränkungen unter dem sogenannten Tugendgesetz, wie das
Verbot des öffentlichen Erhebens der eigenen Stimme für Frauen.
Die Bundesregierung verurteilt die menschen- und vor allem frauenverachtende
Politik der Taliban scharf. Die Taliban tragen die Verantwortung für die
menschenrechtliche Krise in Afghanistan. Gemeinsam mit internationalen Partnern
fordert die Bundesregierung daher die Rücknahme sämtlicher
diskriminierender Gesetze, Dekrete und weiterer Einschränkungen sowie die Einhaltung
internationaler Verpflichtungen Afghanistans unter anderem der sich aus dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW) ergebenden Verpflichtungen.
59. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Sinne ihrer sog.
feministischen Außenpolitik seit der Machtübernahme der Taliban 2021
ergriffen, um die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan zu
verbessern?
a) Welche Erfolge und Fortschritte hat die Bundesregierung im Alltag
für Frauen und Mädchen in Afghanistan seitdem erreicht?
b) Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Einsatz für
Frauen- und Menschenrechte in Afghanistan in Abwägung anderer
politischer Ziele (sicherheitspolitisch, migrationspolitisch) bei?
c) Welche konkreten Veränderungen in ihrer Afghanistan-Politik hat die
Bundesregierung unter Bezugnahme auf ihre sog. feministische
Außenpolitik vorgenommen?
Die Fragen 59, 59a, 59b und 59c werden zusammen beantwortet.
Zentraler Ansatzpunkt der Außenpolitik ist, dass Frieden, Sicherheit und
wirtschaftliche Entwicklung nur mit gleichberechtigter Beteiligung aller Menschen
nachhaltig erreicht werden können. Die Taliban sind für die verheerende Lage
der Menschenrechte in Afghanistan verantwortlich. Der faktische Ausschluss
von Frauen, Mädchen und weiteren marginalisierten Gruppen aus dem nahezu
gesamten gesellschaftlichen Leben führt zu relevanten ökonomischen Verlusten
und verschärft die humanitäre Lage. Das Fehlen einer inklusiven Regierung
gefährdet den langfristigen gesellschaftlichen Frieden. Die Forderung nach der
Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan steht daher auch in
Zusammenhang mit sicherheits- und migrationspolitischen Zielen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer Projektarbeit für den Schutz
der Menschenrechte, insbesondere der Menschenrechte von Frauen und
Mädchen, in Afghanistan ein. Neben der humanitären Hilfe und regierungsferner
und bevölkerungsnaher Unterstützung von Basisdienstleistungen, die nach dem
Grundsatz „mit Frauen für Frauen" geleistet wird, zählen dazu auch spezifische
Projekte zum Schutz der Menschen- und insbesondere Frauenrechte. Dabei hat
sich die Bundesregierung erfolgreich für einen internationalen Geberkonsens
eingesetzt, wonach Maßnahmen nur dort umgesetzt werden sollen, wo Frauen
arbeiten und Frauen und Mädchen erreicht werden können.
Auch in internationalen Foren fordert die Bundesregierung gemeinsam mit
internationalen Partnern die Einhaltung der Menschenrechte in Afghanistan
durch die Taliban, beispielsweise im Rahmen von Resolutionen und
gemeinsamen Erklärungen. Im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen unterstützt
die Bunderegierung kontinuierlich das Mandat des Sonderberichterstatters für
die Situation der Menschenrechte in Afghanistan. Im Jahr 2023 hat die
Bundesregierung zudem die Listung von fünf hochrangingen Taliban-Vertretern unter
dem Menschenrechtssanktionsregime der Europäischen Union gemeinsam mit
Partnern erfolgreich initiiert. Angesichts der schweren Verletzungen der
Frauenrechte in Afghanistan haben Deutschland, Australien, Kanada und die
Niederlande entschieden, Afghanistan und die De-facto-Regierung der Taliban für
Verletzungen der VN-Frauenrechtskonvention rechtlich in die Verantwortung
zu nehmen und die dafür in CEDAW vorgesehenen Verfahrensschritte
ergriffen. Diese Initiative wird von einer Reihe weiterer Staaten politisch unterstützt.
d) Welche Gespräche und bzw. oder Treffen haben seit der
Machtübernahme der Taliban in Afghanistan 2021 zwischen der
Bundesaußenministerin und oppositionellen Bewegungen und Frauenrechtlerinnen
der afghanischen Diaspora stattgefunden (bitte Gesprächspartnerinnen,
Zeitpunkt und Ort der Treffen nennen)?
Die Bundesaußenministerin hat in bilateralen Gesprächen, größeren Formaten
und am Rande von Konferenzen und Veranstaltungen zahlreiche Vertreterinnen
und Vertreter der afghanischen Diaspora in Deutschland,
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten aus Afghanistan und weitere engagierte Personen
getroffen.
So hielt die Bundesaußenministerin beispielsweise am 28. Juni 2022 die
Eröffnungsrede der Konferenz „Afghan Diaspora in Germany: Joining Efforts to
support Civil Society in Afghanistan“ im Auswärtigen Amt und nahm am
19. September 2023 im Rahmen der VN-Generalversammlung an der
Veranstaltung „Addressing systematic gender-based discrimination against women
and girls in Afghanistan“ teil.
Am 6. Juli 2023 fand zudem ein virtuelles Gespräch der
Bundesaußenministerin mit dem afghanischen Staatspräsidenten a. D. Hamid Karzai statt.
60. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um Deutschlands „besondere Verantwortung in einem dienenden
Verständnis für die EU als Ganzes“ (Koalitionsvertrag) durch
Abstimmungen mit wichtigen Partnern in der EU (u. a. Frankreich, Polen, Weimarer
Dreieck) wahrzunehmen?
Die Bundesregierung nimmt Deutschlands besondere Verantwortung in allen
Gremien des Rats der Europäischen Union, im Europäischen Rat sowie durch
ständige, bilateral und in anderen Formaten stattfindende Abstimmung mit
allen EU-Mitgliedstaaten wahr.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 67 und 74 verwiesen.
61. Wie bilanziert die Bundesregierung die Umsetzung des im Vertrag der
gescheiterten Ampelkoalition formulierten eigenen Anspruchs, eine
eindeutige und frühzeitige Positionierung zu Vorhaben der Europäischen
Kommission durch eine stringentere Koordinierung zu erreichen?
Die Zahl der Enthaltungen zu Ende der letzten EU-Legislatur hat im Vergleich
zur EU-Legislatur davor nicht zugenommen, obwohl die Bundesregierung in
dieser Legislaturperiode aus drei unabhängigen Koalitionspartnern bestand.
Der Koalitionsvertrag legt fest: „Wir wollen eine aktive Europapolitik betreiben
und haben einen konstruktiven Gestaltungsanspruch, zu dem auch gehört, uns
durch eine stringentere Koordinierung eindeutig und frühzeitig zu Vorhaben der
Europäischen Kommission zu positionieren".
Der Bundeskanzler und die Bundesministerinnen und Bundesminister stehen
im ständigen Austausch, um eine einheitliche Darstellung herzustellen.
Zur Abstimmung der Position der Bundesregierung hat nach den Grundsätzen
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) das
federführende Bundesministerium die anderen sachlich berührten Bundesministerien
möglichst frühzeitig zu beteiligen, um diesen eine rechtzeitige und umfassende
Mitprüfung des Vorhabens zu ermöglichen. Diese haben ihrerseits Entwürfe für
Stellungnahmen beschleunigt zu bearbeiten und weiterzuleiten. Dabei lässt sich
die Bundesregierung von folgenden Prinzipien leiten: Frühzeitige und
zielorientierte Dossiersteuerung, verlässliche und transparente Abstimmungen,
konstruktive Lösung etwaiger Konflikte und möglichst kohärente Positionierung.
Um den europapolitischen Gestaltungsanspruch der Bundesregierung
umzusetzen, hat die Bundesregierung die EU-Koordinierung weiter gestärkt und befasst
unter anderem in den etablierten Europakoordinierungsgremien auf Ebene der
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie der Abteilungsleitungen
regelmäßig mit einem frühzeitigen Austausch und Monitoring zu der
Positionierungsfindung innerhalb der Bundesregierung. Zusätzlich werden alle
politischen Gremien mit europapolitischen Fragen befasst.
Die Haltung der Bundesregierung ist in den Gremien der Europäischen Union
gemäß § 74 Absatz 6 GGO stets einheitlich darzustellen. Bei strittigen Themen
zwischen den Koalitionspartnern muss sich Deutschland deshalb teils im Rat
enthalten. Gegen Ende einer Legislaturperiode des Europäischen Parlaments
und der Amtszeit einer Europäischen Kommission werden viele, auch strittige,
Dossiers noch abgeschlossen, so dass die Gesamtzahl der Abstimmungen im
Rat steigt.
62. Warum gelang es der der Bundesregierung nicht, sog. German Votes
(Enthaltung im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten
(AStV) aufgrund von Nichteinigung zwischen den Ressorts) zu
verhindern?
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die
Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung und verantwortet
auch die Abstimmung der Positionierung der Bundesregierung für die
Europäische Union. Die Haltung der Bundesregierung ist in den EU-Gremien gemäß
§ 74 Absatz 6 GGO stets einheitlich darzustellen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 61 verwiesen.
63. Warum hat die Bundesregierung bereits vereinbarte Kompromisse nach
erfolgreichen Trilogverhandlungen aufgekündigt?
Der Trilog ist ein informelles Verhandlungsformat zwischen Vertreterinnen und
Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rats und der Europäischen
Kommission. Die Bundesregierung nimmt an Trilogverhandlungen nicht direkt teil,
die Interessen der Mitgliedstaaten werden in den Verhandlungen durch die
jeweilige Ratspräsidentschaft vertreten.
Sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament müssen den im
Trilogverfahren erzielten informellen Einigungen noch zustimmen. Die Bundesregierung
kann das jeweilige Ergebnis daher erst im Anschluss an die
Trilogverhandlungen beurteilen und ihre endgültige Position festlegen. Auf dieser Basis trifft die
Bundesregierung jeweils die Entscheidung, ob sie dem im Trilogverfahren
erreichten Ergebnis bei einer Abstimmung in den Ratsgremien zustimmen kann.
64. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
den u. a. durch das in den Fragen 60 und 61 dargelegte Agieren
verursachten Vertrauensverlust anderer EU-Mitgliedstaaten in Deutschland als
führende Kraft und zuverlässiger Partner in Europa wiederherzustellen?
Die Bundesregierung arbeitet vertrauensvoll, zuverlässig und konstruktiv mit
anderen EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat, im Rat der Europäischen
Union und auch in informellen Formaten zusammen, um die Anliegen der
Bundesrepublik zu vertreten und durchzusetzen.
Auf die Antwort zu Frage 61 wird verwiesen.
65. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Umstand, dass Polen
und die skandinavischen Länder ohne die Beteiligung Deutschlands
Initiativen zum Schutz der Ostsee gegen russische hybride Maßnahmen
ergreifen?
87. Hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, um ähnlich
erfolgreich wie Polen eine engere Zusammenarbeit mit dem Forum
„Nordic-Baltic Eight“ zu suchen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 65 und 87 werden gemeinsam beantwortet.
Der Schutz der Ostsee, insbesondere der kritischen Infrastruktur dort, ist der
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Sie steht dazu auf allen Ebenen
laufend in engem Austausch mit den genannten Ländern sowie allen anderen
Ostsee-Anrainern. Zuletzt traf sich Bundeskanzler Olaf Scholz mit seinen
Amtskolleginnen und -kollegen aus den Ostseeanrainer-Staaten am 14. Januar 2025
im Rahmen des Baltic Sea NATO Allies-Treffens in Helsinki, um gemeinsam
geeignete Maßnahmen zu beraten und voranzutreiben. Eine konkrete
Maßnahme der NATO ist unter anderem die neuen verstärkten Wachsamkeits-
Aktivitäten (EVA) „Baltic Sentry“, um die militärische Präsenz der NATO in der Ostsee
zu verstärken und die Fähigkeit der Verbündeten zu verbessern, auf
destabilisierende Handlungen zu reagieren. Hybride Bedrohungen und die Lage in der
Ostsee waren darüber hinaus Gegenstand des Treffens der
Bundesaußenministerin mit den Außenministerinnen und -ministern der nordischen und baltischen
Länder sowie Polens sowohl im Rahmen des Ostseerats am 14. Juni 2024 in
Porvoo wie auch am Rande des NATO-Außenministertreffens am 4. Dezember
2024 in Brüssel. Der nach Suspendierung und anschließendem Austritt
Russlands aus dem Ostseerat (OSR) unter deutschem Vorsitz 2022/2023
durchgeführte Reflexionsprozess kam zu dem Ergebnis, den Ostseerat als politisches
Forum gleichgesinnter Partner beizubehalten. Seither diskutieren die OSR-
Außenminister verstärkt auch sicherheitspolitische Fragen.
Im Rahmen der NATO, der EU und in weiteren Austauschformaten
insbesondere auch mit nordischen und baltischen Staaten sowie Polen erfolgt ein
regelmäßiger und enger Austausch zu russischen hybriden Bedrohungen und dem
Schutz der Ostsee.
66. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse des letzten Telefonats
des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit Präsident Wladimir Putin, und
inwieweit waren die europäischen Partner informiert oder eingebunden
und im Nachgang informiert worden?
Das geplante Telefonat war vorab in Gesprächen mit den Verbündeten
Deutschlands erörtert worden. Im Anschluss an das Gespräch hat die Bundesregierung
die Unterrichtung von Partnern und Alliierten sowie der Spitzen von EU und
NATO sichergestellt. Im Übrigen wird auf die Mitteilung des Sprechers der
Bundesregierung vom 15. November 2024 verwiesen.
67. Welche spezifischen gemeinsamen Projekte oder Initiativen wurden mit
Frankreich in dieser Legislaturperiode umgesetzt?
Im Sinne einer starken deutsch-französischen Partnerschaft arbeitet die
Bundesregierung intensiv auf allen Ebenen mit der französischen Regierung
zusammen und hat eine Fülle von Vorhaben gemeinsam mit Frankreich initiiert oder
vorangetrieben.
Die Abstimmung in außenpolitischen Belangen findet täglich und über alle
Bereiche und Ebenen der Regierungsarbeit hinweg statt. Gegenseitige
Kabinettbesuche von Regierungsmitgliedern sind Ausdruck der deutsch-französischen
Abstimmung auf hoher politischer Ebene. Im Oktober 2023 hat – auf Initiative des
Bundeskanzlers hin – erstmals eine deutsch-französische Regierungsklausur im
Vollformat beider Kabinette stattgefunden.
Sichtbares Zeichen der Zusammenarbeit sind zudem gemeinsame Reisen der
beiden Außenministerinnen und Außenminister, wie sie zum Beispiel im Januar
2023 nach Äthiopien, im Juli 2023 in die deutsch-französische Grenzregion
sowie im Januar 2025 nach Syrien stattfanden. Gemeinsame deutsch-französische
Kulturinstitute in Drittstaaten sind wichtige Träger der kulturellen
Zusammenarbeit.
Im sicherheitspolitischen Bereich hat sich die Abstimmung besonders seit
Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine intensiviert – zur
Unterstützung der Ukraine aber auch zum Verhältnis zu Russland (zum Beispiel das
deutsch-französisches Non-paper zur Neuausrichtung der Beziehungen
zwischen der EU und Russland im EU-Außenministerkreis). In den letzten beiden
Jahren konnten auch bezüglich der deutsch-französisch initiierten
Rüstungsprogramme für das Luftkampfsystem Next Generation Weapon System/Future
Combat Air System und das Landkampfsystem Main Ground Combat System
weitere entscheidende Schritte gegangen werden. Zuletzt zeichneten am 23.
Januar 2025 die beim Main Ground Combat System beteiligten deutschen und
französischen Industrien das Shareholder Agreement zur Gründung einer
Projektgesellschaft. Zudem vereinbarten beide Regierungen zusammen mit
anderen Partnern die Zusammenarbeit im Rahmen des European Long Range Strike
Approach (ELSA) zur Entwicklung abstandsfähiger Präzisionswaffen.
Zu weiteren Beispielen für gemeinsame deutsch-französische Projekte und
Initiativen wird auf die Erklärungen der Deutsch-Französischen Ministerräte
sowie der Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsräte vom 22.
Januar 2023 und vom 28. Mai 2024 verwiesen, insbesondere auch auf die
Deutsch-Französische Initiative zum Bürokratieabbau vom 11. Oktober 2023
sowie die am 28. Mai 2024 gemeinsam verabschiedete „Neue Agenda zur
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der Europäischen
Union“.
Die Bundesregierung hat sich darüber hinaus für die Förderung der
Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene sowie des zivilgesellschaftlichen
Engagements eingesetzt. So wurde im Jahr 2022 die Finanzierung des
erfolgreichen Projekts Deutsch-Französischer Bürgerfonds erhöht. Weitere
zivilgesellschaftliche und kulturelle Projekte werden durch Zuwendungen in
kleinerem Umfang unterstützt. Zudem werden zahlreiche Programme des
Jugendaustauschs gefördert – über das Deutsch-Französische Jugendwerk, aber auch über
andere trilaterale Programme in Europa und den Anrainerstaaten des südlichen
Mittelmeers.
68. Welche Vorschläge des von der deutsch-französischen Arbeitsgruppe
unabhängiger Sachverständiger am 19. September 2023 beim Rat für
Allgemeine Angelegenheiten präsentierten Berichts zu den institutionellen
Reformen der EU konnten bislang in konkrete Ergebnisse überführt
werden?
Die deutsch-französische Arbeitsgruppe unabhängiger Expertinnen und
Experten präsentierte am 19. September 2023 beim Rat für Allgemeine
Angelegenheiten ihren Bericht zu den institutionellen Reformen der EU. Sie gab damit der
Diskussion über die Reformen der EU neue Impulse.
Der Europäische Rat legte in der Folge im Juni 2024 einen Reformfahrplan
fest. Die Arbeiten in vier Feldern – Werte, Politik, Haushalt und Governance –
sollen parallel zum Erweiterungsprozess erfolgen. Die Europäische
Kommission kündigte eine Analyse des Reformbedarfs für eine Erweiterung der EU
und die polnische Ratspräsidentschaft einen Fortschrittsbericht an.
Ziel künftiger Reformen ist, dass die EU ihre interne wie externe
Handlungsfähigkeit sichert und stärkt, um ihre Ziele erreichen zu können – auch in einer
erweiterten EU.
69. Welche Reformvorschläge hat die Bundesregierung in der EU
eingebracht, um Entscheidungsprozesse im Bereich der Außenpolitik zu
beschleunigen?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 20. August 2022 an der Karls-Universität zu
Prag seine Vorschläge für die Zukunft der Europäischen Union vorgestellt.
Damit die Europäische Union weiter ein geopolitischer, souveräner und
handlungsfähiger Akteur sein kann, ist vor allem auch eine Ausweitung von
qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik nötig.
Das Auswärtige Amt initiierte im Mai 2023 die „Freundesgruppe zur
Verbesserung der Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik“, die Vorschläge erarbeitet, um Möglichkeiten für Entscheidungen mit
qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik auszuweiten.
Zusammen mit der slowenischen Regierung unterbreitete die Bundesregierung
beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 29. Januar 2024 den Vorschlag,
bei einigen technischen Zwischenschritten im Erweiterungsprozess
Entscheidungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit zu treffen – statt wie bisher
einstimmig („Non-Paper on a more efficient Enlargement Process – suggestions for
technical amendments to the Enlargement Methodology“).
70. Wann konkret und inwiefern haben die Bundesaußenministerin bzw. ihre
Vertreter in den Ratsformationen und bei anderen Gelegenheiten in der
auslaufenden Legislaturperiode darauf gedrungen, dass die zuletzt im
Schreiben des Bundeskanzlers an Ursula von der Leyen erhobene
Forderung, „vermehrt Mehrheitsentscheidungen anzuwenden“, in der EU-
Zustimmung findet?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 20. August 2022 an der Karls-Universität zu
Prag seine Vorschläge für die Zukunft der Europäischen Union vorgestellt.
Damit die Europäische Union weiter ein geopolitischer, souveräner und
handlungsfähiger Akteur sein kann, ist vor allem auch eine Ausweitung von
qualifizierten Mehrheitsentscheidungen in der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik nötig.
Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, warb auch bei der
Europakonferenz auf Außenministerebene am 2. November 2023 in Berlin
nachdrücklich und öffentlich dafür, mehr Entscheidungen mit qualifizierter
Mehrheit zu treffen. Gemeinsam mit den Außenministerinnen und -ministern
Belgiens, Luxemburgs, der Niederlande, Rumäniens, Sloweniens und Spaniens
veröffentlichte sie zudem am 12. Juni 2023 einen Namensartikel, in dem sie die
Bedeutung der verstärkten Anwendung qualifizierter Mehrheitsentscheidungen
für die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union unterstreicht. Dabei wirbt
sie für einen pragmatischen Ansatz, etwa in Form konstruktiver Enthaltungen,
der es der Europäischen Union ermöglicht, schnell und entschieden zu handeln.
Die Bundesregierung hat sich während der Legislaturperiode konsequent für
eine Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen eingesetzt. Die
Bundesaußenministerin stellte die Initiative der „Freundesgruppe zur Verbesserung der
Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ beim
Rat für Auswärtige Angelegenheiten am 22. Mai 2023 vor. Im Rahmen der
Freundesgruppe fanden in der Folge mehrere Treffen auf Arbeitsebene statt, um
praktische Optionen für Mehrheitsentscheidungen im Rahmen der bestehenden
Verträge auszuloten. Der Rat für Auswärtige Angelegenheiten befasste sich am
22. Juli 2024 mit der Frage. Zusammen mit der slowenischen Regierung
unterbreitete das Auswärtige Amt beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten am
29. Januar 2024 den Vorschlag, bei einigen technischen Zwischenschritten im
Erweiterungsprozess Entscheidungen im Rat mit qualifizierter Mehrheit zu
treffen. Unter den zwölf Co-Sponsoren fand am 7. Oktober 2024 ein
Koordinierungstreffen statt. Ein Workshop im ersten Halbjahr 2025 mit allen EU-
Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem Generalsekretariat des Rats
und dem Juristischen Dienst des Rats ist geplant.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 68 und 69 verwiesen.
71. Wie bewertet das Auswärtige Amt (AA) den Stand der
Beitrittsverhandlungen mit den Ländern des westlichen Balkans heute im Vergleich zu
2021?
Seit dem Jahr 2021 konnten die Länder des westlichen Balkans
leistungsbasierte Fortschritte im EU-Beitrittsprozess erzielen. Hierzu gehören unter anderem
die Öffnung des vierten Verhandlungsclusters mit Serbien (14. Dezember
2021), die formelle Eröffnung von Beitrittsverhandlungen mit Nordmazedonien
(19. Juli 2022), der Beschluss des Europäischen Rates zur Aufnahme von
Beitrittsverhandlungen mit Bosnien und Herzegowina (21. März 2024), die
Öffnung von zwei Verhandlungsclustern mit Albanien (Öffnung von Cluster 1 am
15. Oktober 2024, Öffnung von Cluster 6 am 17. Dezember 2024), und die
vorläufige Schließung von drei weiteren Verhandlungskapiteln mit Montenegro
(16. Dezember 2024).
72. Hat die Bundesregierung konkrete Schritte unternommen, um strategisch
wichtigen Beitrittskandidaten (insbesondere die Länder des Westbalkans,
Ukraine, Moldau) angesichts der viele Jahre bzw. jahrzehntelang
dauernden Verhandlungen eine europäische Perspektive zu bieten, die nach
Ansicht der Fragesteller schnell und spürbar sein sollte, und wenn ja,
welche?
Die Bundesregierung hat die Erweiterungspolitik in dieser Legislaturperiode zu
einem Schwerpunkt ihrer Europapolitik gemacht. Sie hat im Rahmen der
Europäischen Union konkrete Schritte unternommen, um den Ländern im EU-
Beitrittsprozess eine europäische Perspektive zu bieten. Hierzu gehören unter
anderem der Abschluss des Wachstumsplans für den Westlichen Balkan sowie der
Ukraine Fazilität, der Wachstumsplan für die Republik Moldau, sowie die
Aufnahme von Montenegro und Albanien in den SEPA-Raum. Mit Blick auf die
Türkei unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der Beziehungen auf
Grundlage der gemeinsamen Mitteilung des Hohen Vertreters und der
Europäischen Kommission vom November 2023.
Die Bundesregierung unterstützt die Beitrittskandidaten zudem in Form von
Projekten, die den Beitrittsprozess begleiten und den Entscheidungsträgern
beratend zur Seite stehen. So begleitet die Bundesregierung die Ukraine in 18 der
35 Verhandlungskapitel mit konkreten Projekten. Ein Schwerpunkt der
Unterstützung für Moldau liegt bei Fördermaßnahmen für die Verwaltungsreform
und die Modernisierung und Heranführung des Agrarsektors an die
Europäische Union. Die Unterstützung für die europäische Perspektive Moldaus und
den Beitritt zur Europäischen Union kam auch in der deutschen Initiative zur
Gründung der Moldau Unterstützungsplattform – heute Moldau
Partnerschaftsplattform – zum Ausdruck.
Das besondere Engagement der Bundesregierung für den Westlichen Balkan
wird auch durch die erstmalige Benennung eines Sondergesandten für den
Westlichen Balkan deutlich, der bei der Stärkung des Berlin Prozesses 2021 bis
2025 und der Aushandlung von Fortschritten für den Gemeinsamen Regionalen
Markt eine Schlüsselrolle gespielt hat.
Mit dem Berlin Prozess für den Westlichen Balkan unterstützt die
Bundesregierung die politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Annäherung an die EU
und flankiert damit die Beitrittsbemühungen. Eine der wichtigsten
Errungenschaften des Berlin Prozesses ist die Schaffung eines Gemeinsamen Regionalen
Marktes unter den sechs Westbalkanstaaten. Die Europäische Kommission
greift mit ihren EU-Wachstumsplan für den Westlichen Balkan Initiativen des
Berlin Prozesses auf, um sie mit ihren Reformagenden zu unterstützen. Beim
Berliner Gipfel 2022 konnten wichtige Mobilitätsabkommen unterzeichnet
werden und die Bundesregierung rief eine bilaterale Klimapartnerschaft für den
Westlichen Balkan mit einem Volumen von 1,5 Mrd. Euro ins Leben, um die
Region auch im Bereich Klima und Energie auf den EU-Binnenmarkt
vorzubereiten. Der Jubiläumsgipfel des Berlin Prozesses 2024 in Berlin brachte weitere
Fortschritte, unter anderem die Annahme des 2. Aktionsplans für den
Gemeinsamen Regionalen Markt für den Zeitraum 2025 bis 2028 sowie die
Deblockade des Entscheidungsgremiums des Mitteleuropäischen Freihandelsabkommen
(CEFTA), dem die 6 Westbalkanstaaten und Moldau angehören. Damit konnten
neun CEFTA-Beschlüsse angenommen werden, die die vier Grundfreiheiten im
Westlichen Balkan stärken und eine wichtige Voraussetzung für die weitere
ökonomische Entwicklung der Region sind.
73. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen hat der Deutsch-
Französische Sicherheitsrat in Bezug auf die Abstimmung gemeinsamer
Positionen in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie
der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) seit
2021 erzielt (bitte einzeln aufzählen)?
Die Ergebnisse und Vereinbarungen des Deutsch-Französischen Verteidigungs-
und Sicherheitsrat (DFVSR) in den Jahren 2024 und 2023 sind in den
jeweiligen veröffentlichten Schlussfolgerungen (Meseberg vom 28. Mai 2024, Paris
vom 22. Januar 2023) einsehbar. Im Jahr 2022 fand kein Deutsch-Französischer
Verteidigungs- und Sicherheitsrat statt.
74. Welche konkreten Ergebnisse und Vereinbarungen sind im Rahmen des
Weimarer Dreiecks in Bezug auf die Abstimmung gemeinsamer
Positionen in der GASP bzw. GSVP seit 2021 erzielt worden (bitte einzeln
aufzählen)?
Nach dem Regierungswechsel in Polen Ende des Jahres 2023 war das Jahr
2024 durch eine dichte Folge von Treffen des Weimarer Dreiecks
gekennzeichnet. Insbesondere dienten dabei die Treffen der Außenminister am 12. Februar
2024 bei Paris und am 22. Mai 2024 in Weimar der Abstimmung gemeinsamer
Positionen in der GASP/GSVP, wie in der Politischen Erklärung zum Treffen in
Paris und der anlässlich des Treffens in Weimar veröffentlichten „Weimar
Agenda“ festgehalten. Mit einem weiteren Treffen nebst Erklärung der drei
Außenminister in Chişinău am 17. September 2024 wurde ein klares Signal der
gemeinsamen Unterstützung für Moldau und die Ukraine gesetzt. Ein Treffen
der Verteidigungsminister im Format Weimarer Dreieck fand am 24. Juni 2024
in Paris statt unter anderem mit Abstimmungen zu Fragen verstärkter
Zusammenarbeit, beispielsweise Übungen im Format Weimarer Dreieck, und zur
Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie. Am 15. März 2024 haben sich
die Staats- und Regierungschefs im Format des Weimarer Dreiecks auf
Schwerpunkte für die Unterstützung der Ukraine verständigt.
Drei Treffen der Außenministerinnen und Außenminister des um Italien,
Spanien, Großbritannien, den EAD sowie die Ukraine erweiterten Weimarer
Dreiecks (sogenanntes „Weimar plus“ oder „Berlin-Format“) am 19. November
2024 in Warschau, am 12. Dezember 2024 in Berlin und am 12. Februar 2025
in Paris dienten der engen Abstimmung zu Sicherheits- und
Verteidigungsfragen im Kontext des Ukrainekrieges und der Gestaltung des transatlantischen
Verhältnisses.
75. Welche konkreten Fortschritte konnten im Rahmen der Verbesserung der
zivil-militärischen Führungs- und Einsatzbefähigung der EU erzielt
werden?
Die militärische Planungs- und Führungsfähigkeit der EU („Military Planning
and Conduct Capability“ – MPCC) und die zivile Planungs- und
Führungsfähigkeit der EU („Civilian Planning and Conduct Capability“ – CPCC)
stimmen sich in ihrer Arbeit eng ab; unter anderem im Rahmen von gemeinsam
genutzten Krisenstrukturen und in einer gemeinsamen Koordinierungszelle
(„Joint Coordination Cell“). Mit der Sicherheits- und Verteidigungsinitiative
der EU zur Unterstützung der westafrikanischen Staaten im Golf von Guinea
(EUSDI GoG, European Union Security and Defence Initiative in the Gulf of
Guinea) wurde im Jahr 2023 erstmals eine zivilmilitärische Mission der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU aufgesetzt.
76. Hat sich die Bundesregierung in die Erarbeitung des angekündigten
Weißbuchs zur europäischen Verteidigung eingebracht, und wenn ja,
inwiefern, und in welchem Umfang?
Die Bundesregierung hat sich mit einem Inputpapier in die Erarbeitung des
Weißbuchs zur Zukunft der europäischen Verteidigung eingebracht. Das
Inputpapier wurde dem Bundestag am 17. Januar 2025 zugeleitet.
77. Wie will das Auswärtige Amt die Quote deutscher Angehöriger in den
europäischen Institutionen so erhöhen, dass der interne Repräsentanz-
Richtsatz von 13,8 Prozent tatsächlich erreicht wird (bitte konkrete
Maßnahmen und Initiativen einzeln aufführen)?
Das EU-Beamtenstatut verpflichtet die EU-Institutionen, ihre Bediensteten auf
möglichst breiter geografischer Grundlage auszuwählen, um sicherzustellen,
dass Staatsangehörige aller Mitgliedsstaaten angemessen vertreten sind.
Gleichzeitig gibt es keine reservierte Dienstposten für Angehörige bestimmter
Mitgliedsstaaten oder Länderquoten, sondern lediglich interne Richtwerte. Die
meisten EU-Institutionen erreichen das Ziel der geografischen Ausgewogenheit
des Personals nicht. Viele Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, sind dort
weiterhin unterrepräsentiert. Eine der Ursachen für diese Unterrepräsentation
Deutschlands in den Institutionen ist der vergleichsweise starke Arbeitsmarkt in
Deutschland.
Die Bundesregierung setzt sich daher seit Langem kontinuierlich gegenüber
den Institutionen, insbesondere der Europäischen Kommission, dem Rat und
dem Europäischen Parlament für eine Behebung der bestehenden
Ungleichgewichte ein. Dieser Einsatz der Bundesregierung hat, in enger Abstimmung mit
den anderen betroffenen Mitgliedstaaten, dazu geführt, dass die Thematik nun
von jeder Ratspräsidentschaft im Ausschuss der Ständigen Vertreter behandelt
wird.
Mit der Europäischen Kommission hat die Bundesregierung im Sommer 2023
einen Aktionsplan zu geographischer Ausgewogenheit vereinbart, der konkrete
Maßnahmen enthält, um die deutsche Präsenz in der Kommission zu stärken.
78. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
hybride und verdeckte Einflussnahme Russlands in den EU-Beitritts- und
Kandidatenländern aufzuklären und ihnen im EU-Rahmen zu begegnen?
Die Bundesregierung beobachtet eine Zunahme von hybriden Aktivitäten,
insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus Russland. Diese richten sich auch
gegen Länder im EU-Beitrittsprozess. Die Bundesregierung hat sich daher in
Abstimmung mit Partnern in der EU über eine Vielzahl von Maßnahmen gegen
russische hybride Einflussnahme in den genannten Länderkontexten eingesetzt.
Unter anderem im Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland (ÖPR)“
wurden in allen Programmländern Projekte zur Förderung unabhängiger
Berichterstattung und der Resilienz gegen Desinformation umgesetzt.
Den Einsatz von Desinformationskampagnen und Informationsmanipulation
mit dem Ziel, das Selbstverteidigungsrecht der Ukraine und das Vertrauen in
die deutsche oder internationale Unterstützung der Ukraine in ihrer
Selbstverteidigung gegen die russische Aggression zu diskreditieren und damit die
Ukraine zu schwächen, beobachtet die Bundesregierung verstärkt seit Beginn des
russischen Angriffskriegs, in anderer Form bereits zuvor. Um diesen
Beeinflussungsversuchen vorzubeugen, steht die Bundesregierung in intensivem Kontakt
mit staatlichen ukrainischen Stellen sowie europäischen und internationalen
Akteuren. Hierzu gehört auch ein enger Austausch und Konsultationen mit der
Ukraine zu Fragen der strategischen Kommunikation. Ebenso tauscht sich die
Bundesregierung auch in informellen Zusammenschlüssen wie dem Weimarer
Dreieck zu gemeinsamer strategischer Kommunikation und anderen relevanten
Themen mit Blick auf russische Informationsmanipulation und zu
Unterstützungsmaßnahmen für die Ukraine aus.
Die zivile GSVP-Partnerschaftsmission (EUPM) in der Republik Moldau, an
der Deutschland durch Entsendung von Personal beteiligt ist, trägt seit Mai
2023 zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Sicherheitssektors der
Republik Moldau in den Bereichen Krisenbewältigung und hybride Bedrohungen,
einschließlich Cybersicherheit und Bekämpfung der Informationsmanipulation
und Einflussnahme aus dem Ausland, bei. Die Bundesregierung unterstützt
zudem im Zeitraum 2023 bis 2025 das staatliche Zentrum für Strategische
Kommunikation und Kampf gegen Desinformation mit 3 Mio. Euro, das die
Fähigkeiten von Regierungsinstitutionen und lokalen Verwaltungsakteuren beim
Umgang mit Desinformation stärkt.
Desinformationsbekämpfung und Cybersicherheit im Westlichen Balkan waren
Themen beim Jubiläumsgipfel des Berlin Prozesses im Oktober 2024 in Berlin,
auch beim Außenministertreffen und beim Zivilgesellschaftsforum, unter
anderem mit einem Workshop zum Thema hybride Bedrohungen für Diplomaten
aus der Region und einem deutsch-polnischen Workshop für Jugendliche vom
Westbalkan. Der Westliche Balkan ist eine der Schwerpunktregionen des
deutschen Cyberkapazitätsaufbauprogramms, das sich für eine Stärkung der
Cybersicherheit und der Zusammenarbeit in cyberaußenpolitischen Fragen in der
Region engagiert. Die Bundesregierung unterstützt dort verschiedene Projekte zur
Stärkung gesellschaftlicher Resilienz, dem Auf- und Ausbau von Fähigkeiten
zum bewussten Medienkonsum (media literacy) und zur Erkennung und
Bekämpfung von Informationsmanipulation, unter anderem durch ein Projekt der
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit in Nordmazedonien
„Schüler*innen-Akademie: Medienkompetenz und gesellschaftliche Teilhabe
stärken”, in Kosovo eine Veranstaltung zum Regionalprojekt „From Fake to
Check“ und das Projekt UPcast mit der Universität Pristina sowie direkte und
regelmäßige Austausche mit entsprechend engagierten NGOs und Plattformen.
In Serbien führte die Deutsche Welle Akademie das „Brave New Media
Forum“ durch, unter anderem mit Workshops zu Medienkompetenz und
Werkzeugen zur Erkennung von Manipulation für junge Medienschaffende. In mehreren
Städten wurde die Ausstellung „Fakeless“ des Goethe-Instituts präsentiert, die
den bewussten Umgang mit Nachrichten und Medien und die Erkennung von
Falschinformationen und Desinformation fördern soll.
79. Stimmt die Bundesregierung der Ansicht der Fragesteller zu, dass sie die
Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskriegs immer nur zögerlich
unterstützt hat, und wenn ja, aus welchen Gründen, bzw. wenn nein,
warum stimmt sie nicht zu?
Seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die
Ukraine am 24. Februar 2022 steht die Bundesregierung fest an der Seite der
Ukraine und unterstützt die Ukraine politisch, finanziell, zivil und militärisch in
großem Umfang. Dies geschieht sowohl bilateral, als auch im Rahmen der
internationalen Zusammenarbeit in der EU, den VN, den G7, der NATO, der
OSZE, dem Europarat und in anderen Formaten. Seit Beginn des russischen
Angriffskriegs hat die Bundesregierung der Ukraine bilaterale Unterstützung
im Gesamtwert von knapp 44 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Damit ist
Deutschland nach den Vereinigten Staaten zweitgrößter bilateraler Unterstützer
der Ukraine weltweit. Darüber hinaus hat die Bundesregierung sich sowohl im
EU- als auch im G7-Rahmen erfolgreich für weitere erhebliche finanzielle und
militärische Unterstützung der Ukraine eingesetzt.
80. Wird die Bundesregierung der Ukraine bis Ende der Legislaturperiode
die aktuell diskutierten zusätzlichen 3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen,
wenn ja, wann genau, und wenn nein, warum nicht?
Für 2025 stehen laut Regierungsentwurf bis zu 4 Mrd. Euro für militärische
Unterstützung aus der Ertüchtigungsinitiative bereit. Im Übrigen wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 des Abgeordneten
Karsten Klein auf Bundestagsdrucksache 20/14639 verwiesen.
81. Sind aus Sicht der Bundesregierung die eingefrorenen russischen
Vermögenswerte in Europa in Gänze zur Unterstützung der Ukraine (auch im
Bereich der militärischen Ausrüstung) heranziehbar, und was hat die
Bundesregierung bisher getan, um die in der EU eingefrorenen 210
Milliarden an russischen Vermögenswerten für die Ukraine zu verwenden?
82. Wie viele eingefrorene russische Vermögenswerte befinden sich derzeit
in Deutschland, und was tut die Bundesregierung, um diese der Ukraine
zur Verfügung zu stellen?
Die Fragen 81 und 82 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12821 verwiesen.
83. Was tut die Bundesregierung, um ein Sondertribunal zur Ahndung des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine einzurichten und die
Strafverfolgung der russischen Troika zu ermöglichen, wird es zum dritten
Jahrestag des Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2025
Fortschritte geben, auch bezüglich des von den 41 Staaten der
Kerngruppe für die Einrichtung des Sondertribunals für das Verbrechen der
Aggression gegen die Ukraine vorgeschlagenen bilateralen Abkommens
zwischen dem Europarat und der Regierung der Ukraine?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 27 bis 31 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/6365 wird
verwiesen. Bei der letzten Sitzung der Kerngruppe für das Sondertribunal am 3.
und 4. Februar 2025 in Brüssel konnten Fortschritte hinsichtlich der
Grundprinzipien eines Statuts für das Sondertribunal erzielt werden. Die Arbeiten am
Statut werden in der Kerngruppe fortgesetzt.
84. Inwieweit hat sich die Bundesregierung innerhalb der Europäischen
Union für eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen und
wirtschaftlichen Modernisierung der Länder der Östlichen Partnerschaft auf
der Grundlage differenzierter Kooperationsangebote und des „Mehr für
mehr“-Ansatzes eingesetzt?
Die Bundesregierung setzt sich innerhalb der EU auf Ebene der Staats- und
Regierungschefs, der Außenminister und der Senior Officials und in der
Ratsarbeitsgruppe Osteuropa und Zentralasien (COEST) für eine verstärkte
Zusammenarbeit bei der politischen und wirtschaftlichen Modernisierung der Länder
der Östlichen Partnerschaft ein. Schwerpunkte der Kooperation sind die fünf
Bereiche: Wirtschaftsentwicklung und Resilienz, Rechtsstaatlichkeit und
Sicherheit, Umwelt- und Klimaschutz, Digitalisierung und zivilgesellschaftliche
Zusammenarbeit. Dabei setzt sich die Bundesregierung für die Einhaltung des
Leistungsprinzips ein: Der Europäische Rat verlieh den Partnerländern Ukraine
und Moldau im Juni 2022 den Status von EU-Beitrittskandidaten, Georgien im
Dezember 2023. Seit Juni 2024 sind die EU-Beitrittsverhandlungen mit der
Ukraine und Moldau offiziell eröffnet. Die Kooperation zwischen der EU und
Armenien wurde zuletzt intensiviert, eine neue Partnerschaftsagenda wird
derzeit ausgearbeitet. Nach Aussetzung der Teilnahme an der Östlichen
Partnerschaft durch Belarus im Jahr 2021 wird die Zusammenarbeit mit der
belarussischen Zivilgesellschaft fortgesetzt, mit Aserbaidschan findet eine
Zusammenarbeit zu ausgewählten Themen statt. Bei Georgien stellte der Europäische Rat
im Juni 2024 den de facto Stillstand des Beitrittsprozesses fest, aufgrund der
Abkehr der Regierung vom EU-Weg.
85. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung hinsichtlich stabilerer und
nachhaltigerer Nachbarschaftsbeziehungen im politischen,
wirtschaftlichen und kulturellen Bereich?
Die Pflege der nachbarschaftlichen Beziehungen ist für die Bundesrepublik
Deutschland von besonderer Priorität. Gegenseitige Besuche der
Staatsoberhäupter und Regierungsmitglieder sowie Konsultationen von hochrangigen
Beamten und auf Arbeitsebene verstetigen den intensiven Austausch, festigen
gegenseitiges Vertrauen und befördern gemeinsame Initiativen.
Zusätzlich baut die Bundesregierung die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
konsequent weiter aus, in enger Abstimmung mit den Bundesländern –
insbesondere über den Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ)
mit Frankreich, die Regierungskommission Oberrhein mit Frankreich und der
Schweiz sowie die Deutsch-Polnische Regierungskommission. Seit dem Jahr
2023 organisiert die Bundesregierung jährlich das Deutsch-Tschechische
Regionalforum. Mit Dänemark wurde unter Einbeziehung des Landes Schleswig-
Holstein ein Grenzpanel etabliert, das auf den Abbau von Hemmnissen in der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hinwirken soll. Mit dem in diesem
Frühjahr beginnenden Pilotprojekt „Grenzraumcheck“ aus dem AGZ soll ein
Mechanismus zur Erkennung und Verhinderung von negativen Effekten
geplanter Gesetzesvorhaben bereits vor deren Beschluss (ex-ante-
Gesetzesfolgenabschätzung) erprobt werden.
86. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Projekt der „Östlichen
Partnerschaft“ ein Zukunftsmodell ist?
Die Bundesregierung unterstützt die Fortsetzung der Östlichen Partnerschaft.
Diese bedurfte jedoch angesichts der durch den russischen Angriffskrieg in der
Ukraine bedingten neuen geopolitischen Lage einer Neujustierung.
88. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die
multilaterale Zusammenarbeit mit den Arktisanrainern außer Russland
im Arktischen Rat, in der NATO, im Rahmen der Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik der EU, beim Arctic Security Forces Roundtable
und der Nordischen Verteidigungskooperation zu intensivieren, um den
Frieden in der Arktis durch eine vertiefte Kooperation zu erhalten und
negative Konsequenzen für rechtsbrechende Nationen zu beschließen?
Die Bundesregierung hat im September 2024 unter Federführung des
Auswärtigen Amts die neuen Leitlinien deutscher Arktispolitik vorgelegt und bekennt
sich darin zur internationalen regelbasierten Ordnung als Grundlage für
Sicherheit und Stabilität in der Arktis.
Die Bundesregierung wirkt in den oben aufgeführten Formaten sowie in
bilateralen Gesprächen aktiv darauf hin, die Arktis möglichst konfliktarm zu
gestalten und unterstützt ihre Partner in der EU und der NATO in der Region bei der
Verteidigung gemeinsamer Sicherheitsinteressen.
Deutschland ist nicht Bestandteil der Nordic Defence Cooperation (NORDEF-
CO), beteiligt sich aber aktiv an deren Ausbildungs- und Übungsangeboten.
89. Welche Fortschritte konnten erreicht werden, um zur Stärkung der
NATO-Nordostflanke durch militärische Präsenz auch der Deutschen
Marine in der Arktis und arktisnahen Gewässern Russland und China
von einem Bruch internationaler Abkommen in der Arktis
abzuschrecken?
Deutschland leistet bereits heute, nicht nur mit der Deutschen Marine, einen
großen Beitrag zur Sicherheit im Nordatlantik und Hohen Norden. Abgeleitet
aus den Leitlinien deutscher Arktispolitik ist eine weitere Stärkung der
Beiträge, nicht nur aus dem Verteidigungsressort, zur Aufrechterhaltung der
internationalen Ordnung und der Sicherheit unserer NATO-Alliierten angestrebt.
Die deutschen Beiträge zur Abschreckung und Verteidigung im Rahmen der
NATO sind Bestandteil der NATO-Verteidigungsplanung und können aufgrund
der Einstufung nicht weiter ausgeführt werden.
90. Konnten Fortschritte erzielt werden, um das Seerechtsübereinkommen
dahin gehend zu ergänzen, dass zeitweise vereiste Gewässer innerhalb
der Exklusiven Wirtschaftszonen im eisfreien Zustand keinen
Durchfahrtsbeschränkungen unterliegen und dass etwaige
Durchfahrtsbeschränkungen oder Auflagen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
unterliegen müssen?
Das Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 sieht für Gebiete
innerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszone, die während des größten Teiles des
Jahres von Eis bedeckt sind, bereits vor, dass Küstenstaaten dort nur solche
Vorschriften zur Verhütung der Meeresverschmutzung erlassen können, die
nichtdiskriminierend sind und neben dem Meeresumweltschutz auch die
Schifffahrt gebührend berücksichtigen. Voraussetzung für den Erlass solcher
Vorschriften und deren Durchsetzung ist auch, dass diese Gebiete aufgrund der
besonders strengen klimatischen Bedingungen und des Meereises Hindernisse
oder außergewöhnliche Gefahren für die Schifffahrt schaffen und eine
Verschmutzung der Meeresumwelt das ökologische Gleichgewicht ernstlich
schädigen oder endgültig zerstören könnte. Die Bundesregierung setzt sich
nachhaltig für die Bewahrung der Integrität des Seerechtsübereinkommens sowie die
Einhaltung der in ihm niedergelegten seevölkerrechtlichen Verpflichtungen ein.
91. Hat die Bundesregierung die Initiative ergriffen, um die 45-tägige
Anmeldefrist Russlands für die Nordostpassage vor dem Internationalen
Seegerichtshof überprüfen zu lassen?
Gemeinsam mit internationalen Partnern hat sich die Bundesregierung
gegenüber der Russischen Föderation für die Einhaltung ihrer Verpflichtungen als
Küstenstaat nach dem Seerechtsübereinkommens vom 10. Dezember 1982
eingesetzt und dabei ihre langwährende Rechtsposition zu Durchfahrtsrechten und
der Freiheit der Schifffahrt zum Ausdruck gebracht. Die Russische Föderation
hat bislang keine Erklärung nach Artikel 287 Absatz 1 Buchstabe a des
Seerechtsübereinkommens abgegeben, die eine Zuständigkeit des Internationalen
Seegerichtshofs in diesem Zusammenhang begründen würde.
92. Wie hat sich die Bundesregierung innerhalb ihrer Klimaaußenpolitik
dafür eingesetzt, dass vorhandene Umweltstandards in der Arktis
eingehalten, militärische Altlasten im Arktischen Ozean erkundet und wenn
möglich entsorgt und neue Kontaminationsquellen in der Arktis verhindert
werden?
Die Bundesregierung unterstreicht bei auch im Rahmen der Klimaaußenpolitik,
beispielsweise bei relevanten Anlässen im Rahmen der internationalen
Klimaverhandlungen, das vorhandene Umweltstandards zum Schutz der Arktis
eingehalten und umgesetzt werden, einschließlich Beseitigung und Verhinderung des
Eintrags von Schadstoffen und Kontaminationsquellen.
93. Wurden seitens der Bundesregierung Initiativen ergriffen, um die
borealen Feuerbrände in Kanada und Sibirien, die immer früher beginnen,
weiter nach Norden vordringen und im Jahr 2022 eine Fläche betrafen,
die etwa der Hälfte Deutschlands entspricht, zu bekämpfen?
Das Waldbrandjahr 2023 war das verheerendste in der Geschichte Kanadas, mit
Rekordverlusten an Waldfläche, Sachschäden, Emissionen und einer
außergewöhnlich langen Branddauer.
Deutschland und die EU unterstützen Kanada im Bedarfsfall über das bei der
Europäischen Kommission/Generaldirektion Europäischer Katastrophenschutz
und humanitäre Hilfe (DG ECHO) angesiedelte EU-
Katastrophenschutzverfahren. Im Jahr 2023 wurden in diesem Rahmen spezialisierte Einsatzkräfte aus
Südeuropa entsandt, da sie im Rahmen der Lastenteilung innerhalb der EU
optimal auf die spezifischen Anforderungen der Brandbekämpfung in Kanada
vorbereitet waren. Kanadische Fachleute wurden zudem mit Vertretern des
Deutschen Technischen Hilfswerks vernetzt, um sich über freiwillige
Strukturen zur Krisenbekämpfung auszutauschen.
Im Mai 2023 wurde auf der 8. Internationalen Wildland Fire Konferenz der
"Global Fire Management Hub" von der Ernährungs-
Landwirtschaftsorganisation der VN (FAO, Food and Agriculture Organization of the United Nations)
und des Umweltprogramms der VN (UNEP, United Nations Environment
Programme) erstmalig vorgestellt und auf der 27. Sitzung des FAO-Ausschusses
für Forstwirtschaft (Committee on Forestry) unterstützt. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte von in den Jahren 2023 bis 2024
hierfür eine Anschubfinanzierung für technische Workshops und
Konsultationen bereitgestellt und ist aktuell zusammen mit Kanada und dem Global Fire
Monitoring Centre des Max-Planck-Instituts für Chemie in Freiburg Mitglied
des Steuerungsgremiums.
94. Wurden im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
EU arktistaugliche Sensor- und Kommunikationsplattformen zur
Erstellung und Übermittlung eines Echtzeitlagebilds entwickelt und beschafft?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
95. Welche Schritte wurden von der Bundesregierung unternommen, um zu
verhindern, dass wichtige Arktisinfrastrukturen wie Häfen, Flughäfen
oder Kommunikationsinfrastrukturen unter die Kontrolle des russischen
oder chinesischen Staates kommen oder neue Abhängigkeiten von diesen
Staaten entstehen?
Die Souveränität über die entsprechende Infrastruktur in der Arktis liegt bei
den jeweiligen Regierungen der arktischen Anrainerstaaten. Die
Bundesregierung beobachtet das russische Vorgehen in der Arktis, einschließlich der
engeren Kooperation mit China, weiter genau und sucht hierzu auch den Austausch
mit den Arktisstaaten. Zu etwaigen Reaktionen stimmt sich die
Bundesregierung mit den Verbündeten und Partnern in NATO und EU ab. Die
Bundesregierung misst dem Austausch von Erfahrungen und Best Practices – unter anderem
bei Fragen der Resilienz – vor allem mit den europäischen Arktisstaaten große
Bedeutung zu. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundesregierung an der
Entwicklung und Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans zur Maritimen
Sicherheitsstrategie der Europäischen Union auch bezüglich der Arktis.
96. Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um sich auf
multilateraler Ebene und beim Internationalen Seegerichtshof gegen die
zahlreichen Völkerrechtsverstöße der Russischen Föderation im
Schwarzen Meer einzusetzen?
Die Bundesregierung verurteilt seit Beginn im Jahr 2014 die
völkerrechtswidrige Annexion der Krim und unterstützt gemeinsam mit ihren europäischen und
internationalen Partnern die Ukraine unter anderem im Rahmen der
sogenannten Krimplattform.
Seit Beginn des vollumfänglichen russischen Angriffskriegs im Jahr 2022 setzt
sich die Bundesregierung nachdrücklich für freie Schifffahrt im Schwarzen
Meer und die European Solidarity Lanes ein. Die Zunahme russischer Angriffe
auf die Handelsschifffahrt und die zivile Hafeninfrastruktur im Schwarzen
Meer hat die Bundesregierung zuletzt im Rahmen der G7 verurteilt (www.ausw
aertiges-amt.de/en/newsroom/news/2688056-2688056).
97. Gab es Initiativen der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die
schnelle Verwirklichung des „Neptun Deep“-Projektes zur Gasförderung
im Schwarzen Meer einzusetzen, um die Energieabhängigkeit von
Drittstaaten zu reduzieren?
Die Bundesregierung hat das Projekt als positiven Beitrag zur Eigenversorgung
der EU und Diversifizierung zur Kenntnis genommen. Angesichts der
Fortschritte des konkreten Projektes, die durch die beteiligten Investoren erreicht
werden konnten, hat sie keine Initiative auf EU-Ebene ergriffen.
98. Welche konkreten grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen
Kooperationen hat die Bundesregierung mit den Ländern des Westlichen
Balkans und den Schwarzmeeranrainern zur Bekämpfung illegaler
Migration, organisierter Kriminalität sowie Menschen-, Drogen- und
Waffenhandel initiiert?
Die Bundesregierung unterstützt seit vielen Jahren die Polizeien anderer
Staaten, auch in den in der Frage genannten Region, durch (grenz)polizeiliche
Aufbauhilfe zur Bekämpfung von illegaler Migration, Schleusungskriminalität,
organisierter Kriminalität und Terrorismus. Ziel ist dabei auch die Förderung
rechtsstaatlicher Strukturen im Bereich öffentlicher Sicherheit und Ordnung.
Zu Maßnahmen zählen unter anderem die Stärkung des Grenzmanagements
inklusive polizeilicher Ausstattungshilfe, die Beratung im Bereich der
Bekämpfung von Geldwäsche, die Information- und Erfahrungsaustausche mit
deutschen Fachbereichen, die Fortbildung, die Bekämpfung von Schleusungen, die
Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel, die Stärkung der
Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden und internationalen Partnern, die
Stärkung der Polizeilichen Aufbauhilfe, die polizeiliche Stipendiaten-Programme,
der Aufbau einer Zielfahndungseinheit bei der SIPA (in Bosnien und
Herzegowina), die polizeiliche und justizielle Kooperation von Polizei- und
Justizbehörden (unter anderem über Verbindungsbeamte), die Vorhaben zu Illicit
Financial Flows (Anti Money Laundering), sowie die Anti-Korruptions-
Unterstützung. Dabei gilt, dass nicht alle der genannten Maßnahmen in allen Staaten der
Region umgesetzt werden.
Die Zusammenarbeit im westlichen Balkan wird durch Initiativen wie das
Treffen der Innenminister im Rahmen des Berlin Prozesses verstärkt. Die
Bundesregierung hat gemeinsam mit Frankreich einen regionalen Ansatz zur
Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen, leichten Waffen, Munition und
Explosivstoffen in der Westbalkan-Region initiiert. Der im Jahr 2018
verabschiedete „regionale Fahrplan für eine nachhaltige Lösung bezüglich des
illegalen Besitzes, Missbrauchs und Handels von Kleinwaffen, leichten Waffen,
dazugehöriger Munition und Explosivstoffen“ wurde im Jahr 2024 verlängert für
eine zweite Phase bis zum Jahr 2030. Die Bundesregierung unterstützt den
Fahrplan finanziell und durch Teilnahme an Treffen verschiedener
Kleinwaffenkommissionen. Die regionale Unterorganisation „South Eastern and Eastern
Europe Clearinghouse for the Control of Small Arms and Light Weapons“
(SEESAC) koordiniert die Umsetzung mit Schwerpunkten auf
Grenzkontrollen, intensivierte regionale Zusammenarbeit der Justiz- und
Sicherheitsbehörden, einer robusteren Waffengesetzgebung, Öffentlichkeitsarbeit und der
Vernichtung illegaler Bestände.
99. Hat die Bundesregierung gemeinsam mit unseren europäischen Partnern
Pläne zur politischen und wirtschaftlichen Unterstützung von Belarus im
Falle demokratischer Umwälzungen vorangetrieben und transparente
Bedingungen für deren Umsetzung entwickelt?
Die Europäische Union hat unter anderem auf Initiative der Länder des
Weimarer Dreiecks einen umfassenden Plan zur wirtschaftlichen Unterstützung eines
künftigen demokratischen Belarus im Umfang von 3 Mrd. Euro vorgelegt. Im
Falle eines demokratischen Übergangs soll dieses Investitionsprogramm dazu
beitragen, die belarussische Wirtschaft zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu
schaffen. Das Programm baut auf einer Reihe von Säulen auf, darunter die
Unterstützung von Konnektivität zwischen der EU und Belarus und die
Förderung von grünen Technologien.
100. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um sich gemäß
dem Beschluss des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache
20/9146 „Für ein demokratisches Belarus in der europäischen Familie“
unnachgiebig für die Freilassung aller politischer Gefangener, für freie
und faire Neuwahlen unter Beobachtung der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und für ein unverzügliches
Ende von Folter und Gewalt einzusetzen?
Die Bundesregierung hält den Druck in Bezug auf die systematischen
Repressionen in Belarus weiterhin aufrecht. Die EU hat auf die erheblichen
Menschenrechtsverletzungen des belarussischen Regimes sowie die Unterstützung des
russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine schrittweise mit der Verhängung
von Sanktionen gegen verantwortliche Personen und Organisationen reagiert,
zuletzt im Dezember 2024.
Das Vorgehen des belarussischen Regimes bei den Parlaments- und
Regionalwahlen im Februar 2024 sowie den Präsidentschaftswahlen im Januar 2025
wurde öffentlich durch Stellungnahmen des Auswärtigen Amts und von
Partnern verurteilt. Dabei wurde wiederholt betont, dass keine
Wahlbeobachtungsmission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
(OSZE) eingeladen wurde bzw. die Einladung einer solchen zu spät erfolgte.
Die Bundesregierung setzt sich gleichermaßen weiterhin für die Freilassung
aller politscher Gefangenen in Belarus ein. Die Bundesregierung thematisiert die
Situation von politischen Gefangenen regelmäßig gegenüber der Regierung von
Belarus sowie in ihrer öffentlichen Kommunikation. Gemeinsam mit 37
Partnern wurde im Juli 2024 zudem der sogenannte „Wiener Mechanismus“ der
OSZE zur Lage politischer Gefangener in Belarus ausgelöst. Außerdem
konfrontierte die Bundesregierung Belarus Ende Januar 2025 im Namen von 38
OSZE Teilnehmerstaaten im Ständigen Rat mit dessen Nichteinhaltung von
eingegangenen Verpflichtungen in der Menschenrechtsdimension der OSZE.
Die Bundesregierung hat ihre Förderung psychosozialer und medizinischer
Hilfe für aus der Haft entlassene ehemalige politische Gefangene weiter
ausgebaut.
101. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren
Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen
Vertretern des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Spaniens, und
über welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren und
jeweils für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer
auflisten)?
102. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre
Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Spanien gereist
(bitte nach Jahren auflisten)?
103. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode spanische
Regierungsvertreter in Deutschland durch das Auswärtige Amt empfangen (bitte nach
Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)?
Die Fragen 101 bis 103 werden zusammen beantwortet.
In der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fanden zahlreiche
Treffen der Bundesaußenministerin, der Staatsministerinnen und -minister
sowie der Staatsekretärinnen und -sekretäre des Auswärtigen Amtes mit
Regierungsvertreterinnen und -vertretern Spaniens statt. Dabei wurden in
vertraulichem Rahmen jeweils die zentralen Fragen der bi- und multilateralen
Zusammenarbeit mit Spanien und sowie der Kooperation im Rahmen der
Europäischen Union thematisiert. Neben formalen Gesprächen bilateraler Natur fand
wiederholt ein Austausch am Rande multilateraler Veranstaltungen oder von
Treffen auf europäischer Ebene statt, der nicht statistisch erfasst ist.
Die folgende Übersicht erfasst Reisen der Bundesaußenministerin, der
Staatsministerinnen und -minister sowie der Staatssekretärinnen und -sekretäre des
Auswärtigen Amts zu Gesprächen mit ihren jeweiligen Amtskolleginnen und
-kollegen nach Spanien, bei denen der bilaterale Charakter und nicht die
Teilnahme an multilateralen Formaten im Vordergrund stand. Gleiches gilt für den
Empfang ihrer spanischen Amtskolleginnen und -kollegen durch die
Bundesaußenministerin, die Staatsministerinnen und -minister sowie die
Staatssekretärinnen und -sekretäre in Berlin. Telefonate und Videokonferenzen, auch
pandemiebedingt, sind nicht erfasst.
In der folgenden Auflistung werden die untenstehenden Abkürzungen
verwendet:
StS/StSin – Staatssekretär/Staatssekretärin
StM/StMin – Staatsminister/Staatsministerin
Datum Ort
2022
Februar Reise der Bundesministerin nach Madrid, unter anderem
Gespräch mit Außenminister José Manuel Albares Bueno
April – Gespräch von StS Michaelis mit StSin Ángeles Moreno Bau
in Berlin
– Gespräch von StMin Keul mit StSin Ángeles Moreno Bau in
Berlin
– Gespräch von StM Tobias Lindner mit StSin
Ángeles
Moreno Bau in Berlin
Juli Reise von StMin Lührmann nach Madrid, unter anderem
Gespräch mit StS Pascual Navarro Ríos
Oktober – Reise der Bundesministerin zur Teilnahme an den 25.
Deutsch-Spanischen Regierungskonsultationen in La
Coruña
– Staatsbesuch spanisches Königspaar
2023
März Gespräch von StMin Lührmann mit StS Pascual Navarro Ríos
in Berlin
April Gespräch der Bundesministerin mit Außenminister Albares
Bueno in Berlin
2024
März – Konsultationen von StS Bagger mit StS Diego Martínez
Belío in Berlin
– Gespräch von StM Lindner mit StS Diego Martínez Belío in
Berlin
Dezember Gespräch von StMin Lührmann mit StS Fernando Sampedro
Marcos in Berlin
104. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Planungen sowie der geplante Zeitpunkt der Fertigstellung der
Wasserstoffpipeline H2Med von Portugal über Spanien und Frankreich nach
Deutschland, deren Verlängerung nach Deutschland im Januar 2023 mit
Frankreich vereinbart wurde (siehe www.tagesschau.de/wirtschaft/wass
erstoffleitung-deutschland-frankreich-101.html) und die von der
Bundesregierung in ihrer Fortschreibung der Nationalen
Wasserstoffstrategie vom 27. Juli 2023 (Bundestagsdrucksache 20/7910) als
„Schwerpunktkorridor“ im Rahmen eines europäischen Wasserstoff-Kernnetzes
benannt wird, dessen Planungen zeitnah und mit Nachdruck umgesetzt
werden sollen (siehe Bundestagsdrucksache 20/7910)?
Die Projekte H2Med und HY-FEN sind von der Europäischen Kommission zu
Projects of Common Interest (PCI) erklärt worden und erhalten Mittel aus der
diesjährigen Ausschreibung der Connecting Europe Facility (CEF) zur
Durchführung von Machbarkeitsstudien und Vorbereitungsarbeiten. Anfang Februar
wurden vom spanischen Netzbetreiber Enagás die Ergebnisse eines marktlichen
Interessenbekundungsverfahren zur Nutzung beider Leitungen veröffentlicht,
an dem sich 168 Unternehmen mit 528 Projekten beteiligt haben.
Der Bau der H2Med Offshore-Pipeline soll nach Angaben der Projektpartner
im Jahr 2027 beginnen und die Pipeline voraussichtlich im Jahr 2030 in Betrieb
sein. Als Grenzübergangspunkt der Anschlusspipeline HY-FEN sind
Medelsheim (Département Moselle) und Obergailbach (Saarland) vorgesehen. Von
dort ist der Anschluss an das Kernnetz mit der H2ercules South Leitung von
Open Grid Europe (OGE) vorgesehen. Am 18. Oktober 2023 ist OGE den
H2Med-Projektpartnern um Enagás, REN, Teréga und GRTgaz mit der
Unterzeichnung eines Memorandum of Understanding beigetreten.
105. Wie oft war das Projekt der Wasserstoffpipeline H2Med Thema bei
bilateralen Treffen oder Gesprächen von Bundesaußenministerin
Annalena Baerbock bzw. ihrer Staatsministerinnen und Staatsminister
mit ihren Amtskollegen aus Spanien und Portugal (bitte nach einzelnen
Staaten auflisten)?
Das Projekt der Wasserstoffpipeline H2Med wurde wiederholt in bilateralen
Treffen und Gesprächen, auch auf Leitungsebene, mit beiden Ländern
thematisiert.
106. Mit welchen Personen besetzte die Bundesregierung die „hochrangige
Arbeitsgruppe“ zum Thema Wasserstoff, die Deutschland und
Frankreich auf Ministeriumsebene einsetzen wollten, um gemeinsame
Strategien im Bereich Wasserstoff zu entwickeln (siehe www.tagesschau.de/
wirtschaft/wasserstoffleitung-deutschland-frankreich-101.html), wie oft
hat sich die Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung im Frühjahr 2023
physisch sowie virtuell getroffen?
Deutschland und Frankreich haben mit der Erklärung des Deutsch-
Französischen Ministerrates vom 22. Januar 2023 eine gemeinsame hochrangig besetzte
Arbeitsgruppe zur Zusammenarbeit im Bereich Wasserstoff eingerichtet. Die
Arbeitsgruppe traf sich seitdem mehrfach sowohl physisch als auch virtuell in
verschiedenen Zusammensetzungen (hochrangige Sitzungen der
Arbeitsgruppen, technische Unterarbeitsgruppen sowie bilaterale Termine mit direktem
thematischem Bezug).
Die Sitzungen wurden auf deutscher Seite durch die zuständigen
Staatssekretärinnen und Staatssekretäre des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) sowie Vertretende auf Abteilungsleiterebene und auf
technischerer Ebene durch Referatsleiterinnen und Referatsleiter der zuständigen
Arbeitseinheiten im Bereich Wasserstoffstrategie und Wasserstoffinfrastruktur
geleitet.
107. Hat die Bundesregierung Spanien bei der Flutkatastrophe in der Region
Valencia im Herbst 2024 (bilateral) unterstützt, wie von Bundeskanzler
Olaf Scholz Ende Oktober 2024 angeboten (siehe www.t-online.de/nac
hrichten/deutschland/aussenpolitik/id_100520532/unwetter-in-spanien-
deutschland-bietet-hilfe-nach-ueberschwemmungen-an.html), wie sah
diese Unterstützung konkret aus, und welche Organisationen waren
daran beteiligt (bitte Maßnahmen und jeweilige Kosten dafür auflisten),
im Falle von finanziellen Hilfen, wie hoch waren diese insgesamt?
Die spanische Regierung stellte eine bilaterale Unterstützungsanfrage. Dieser
Anfrage nach Expertise im Bereich Abfallwirtschaft (Waste and Mud
Management) hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
(BBK) entsprochen und eine Videokonferenz mit dem spanischen
Bevölkerungsschutz (Protección Civil de España), der spanischen Einsatzleitung für
Aufräumarbeiten und Wiederaufbau vor Ort sowie deutschen Expertinnen und
Experten ausgerichtet. An den Beratungen waren Expertinnen und Experten des
BMI, des BBK, des Technischen Hilfswerks sowie der Landesbehörden und der
Abfallwirtschaft vertreten.
108. Hat sich die Bundesregierung zu dem im Mai 2024 endgültig
verabschiedeten Amnestiegesetz der Regierung Sánchez III zur Begnadigung
katalanischer Separatisten, welches derzeit vom spanischen
Verfassungsgericht geprüft wird, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja,
wie lautet diese (siehe www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_100455
606/amnestie-gesetz-kommt-in-spanien-vors-verfassungsgericht.html)?
Das Amnestiegesetz betrifft die Frage des innerspanischen Umgangs mit den
Geschehnissen rund um das katalanische Unabhängigkeitsreferendum im Jahr
2017.
Die Bundesregierung gibt zu Angelegenheiten aus dem Verantwortungsbereich
eines anderen Staates keine Stellungnahme ab. Der parlamentarische
Informationsanspruch erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die keinen konkreten Bezug
zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag
haben, weil sie in die Zuständigkeit und Verantwortung anderer Staaten fallen.
109. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren
Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen
Vertretern des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Portugals, und
über welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren und
jeweils für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer
auflisten), wie viele Treffen davon waren mit Vertretern der neuen
portugiesischen Minderheitsregierung, die seit April 2024 im Amt ist (bitte
nach Datum und Teilnehmern auflisten)?
110. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre
Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Portugal gereist
(bitte nach Jahren auflisten), wie viele Reisen davon dienten dem
Austausch mit der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit
April 2024 im Amt ist?
111. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode portugiesische
Regierungsvertreter in Deutschland im Auswärtigen Amt empfangen (bitte nach
Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten), wurden
bereits Vertreter der neuen portugiesischen Minderheitsregierung, die seit
April 2024 im Amt ist, in Deutschland empfangen, und wenn ja, wer
(bitte nach Datum und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)?
Die Fragen 109 bis 111 werden zusammen beantwortet.
In der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fanden zahlreiche
Treffen der Bundesaußenministerin, der Staatsministerinnen und -minister
sowie der Staatsekretärinnen und -sekretäre des Auswärtigen Amtes mit
Regierungsvertreterinnen und -vertretern Portugals statt. Dabei wurden in
vertraulichem Rahmen jeweils die zentralen Fragen der bi- und multilateralen
Zusammenarbeit mit Portugal und sowie der Kooperation im Rahmen der
Europäischen Union thematisiert. Neben formalen Gesprächen bilateraler Natur fand
wiederholt ein Austausch am Rande multilateraler Veranstaltungen oder von
Treffen auf europäischer Ebene statt, der nicht statistisch erfasst ist. Im Übrigen
wird auf die zweite Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Die folgende Übersicht erfasst Reisen der Bundesaußenministerin, der
Staatsministerinnen und -minister sowie der Staatssekretärinnen und -sekretäre des
Auswärtigen Amts zu Gesprächen mit ihren jeweiligen Amtskolleginnen und
-kollegen nach Portugal, bei denen der bilaterale Charakter und nicht die
Teilnahme an multilateralen Formaten im Vordergrund stand. Gleiches gilt für den
Empfang ihrer portugiesischen Amtskolleginnen und -kollegen durch die
Bundesaußenministerin, die Staatsministerinnen und -minister sowie die
Staatssekretärinnen und -sekretäre in Berlin. Telefonate und Videokonferenzen, auch
pandemiebedingt, sind nicht erfasst.
In der folgenden Auflistung werden die untenstehenden Abkürzungen
verwendet:
StS/StSin – Staatssekretär/Staatssekretärin
StM/StMin – Staatsminister/Staatsministerin
Datum Regierungsvertreterinnen und -vertreter / Ort
2022
Oktober Gespräch von StMin Lührmann mit StS Tiago Antunes in
Berlin
2023
Januar Reise der Bundesministerin nach Lissabon, unter anderem
Gespräch mit Außenminister João Titterington Gomes Cravinho
Datum Regierungsvertreterinnen und -vertreter / Ort
April Reise von StMin Lührmann nach Lissabon, unter anderem
Gespräch mit Außenminister João Titterington und StS Tiago
Antunes
August Reise von StMin Lührmann nach Ponte de Barca, unter
anderem Gespräch mit StS Tiago Antunes
2024
Mai Reise von StMin Keul nach Lissabon, unter anderem Gespräche
mit StS Nuno Sampaio und StS Pedro Dantas da Cunha
Oktober Gespräch von StM Lindner mit spanisch-portugiesischer
Delegation im Rahmen einer Gästeprogrammreise der
Bundesregierung, darunter StSin Maria João Correia Colunas Pereira in
Berlin
112. Welche konkreten Vorschläge enthielt die sog. Kooperationsagenda
2023 zur Vertiefung der deutsch-portugiesischen Zusammenarbeit im
Bereich Digitalisierung, Klima- und Meeresschutz sowie Europa- und
Außenpolitik, die Bundesaußenministern Annalena Baerbock vor ihrem
Antrittsbesuch in Portugal im Januar 2023 ankündigte (siehe www.aus
waertiges-amt.de/de/service/laender/portugal-node/baerbock-portugal-2
571688), und welche der enthaltenen Vorschläge wurden ganz oder
teilweise umgesetzt (bitte nach aktuellem Stand der Umsetzung gliedern)?
Die Kooperationsagenda zielt auf eine Intensivierung von Austausch und
Zusammenarbeit in für Deutschland wie Portugal zentralen Themen.
Entsprechend dieser Agenda wurden bilaterale Konsultationen mit jeweils europa-,
afrika-, lateinamerika- und chinapolitischem Bezug auf Fachebene durchgeführt.
Die Konsultationsagenda wird fortgeschrieben. Der in der Kooperationsagenda
ebenfalls vorgesehene Austausch zu „Blue Carbon“ Ökosystemen auf
Expertenebene findet in der Ad Hoc Gruppe Ozeane zwischen interessierten
europäischen Mitgliedstaaten einschließlich Portugal statt. Das ferner in der
Kooperationsagenda vorgesehene Deutsch-Portugiesische Forum zu Digitalisierung
fand am 17. April 2023 in Portugal statt. In die Schwerpunktsetzung der
Agenda fallen darüber hinaus insbesondere der gemeinsame Besuch von
Staatsministerin Dr. Anna Lührmann, und ihres portugiesischen Amtskollegen,
Staatssekretär Tiago Antunes, des Pilotprojekts einer Offshore-Windkraftanlage
„Windfloat Atlantic“ im August 2023 sowie die Reise von
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nach Lissabon anlässlich des WebSummits in Lissabon
im November 2024.
113. Welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und
Mitarbeiter aus Ministerien nahmen seit 2021 am Deutsch-Portugiesischen
Forum teil, das hochrangige Vertreter aus Politik, Wirtschaft,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammenführt (www.auswaertiges-am
t.de/de/service/laender/portugal-node/bilateral-210200)?
Die letzte Ausgabe des Deutsch-Portugiesischen Forums fand am 17. April
2023 in Lissabon statt unter dem Titel „Digitalisation: A Global and Bilateral
Perspective“ und mit Teilnahme des damaligen portugiesischen
Außenministers, João Gomes Cravinho, sowie Staatsministerin Dr. Anna Lührmann.
Weitere Teilnehmende waren Vertreter des portugiesischen Außen- und
Wirtschaftsministeriums sowie Vertreterinnen und Vertreter der Deutschen Botschaft
Lissabon, darüber hinaus deutsche wie portugiesische Fachexperten, Unternehmer
aus der digitalen und Start-Up Szene sowie portugiesische Studierende.
114. Hat die Bundesregierung Portugal bei den dortigen Waldbränden im
Sommer 2024 zusätzlich zu den Hilfen aus dem EU-Kohäsionsfonds
bilateral unterstützt, und wenn ja, wie sah diese Unterstützung konkret
aus (bitte Maßnahmen und jeweilige Kosten dafür auflisten)?
Die Bundesregierung hat im Zuge der Waldbrände in Portugal im Jahr 2024
portugiesische Ersuche über den EU-Katastrophenschutzmechanismus geprüft.
Da die angefragten Ressourcen (hauptsächlich mittlere bis schwere
Löschflugzeuge) in Deutschland nicht zur Verfügung stehen, konnte den Gesuchen nicht
entsprochen werden.
115. Welche Rolle spielen die Rohstoffpartnerschaften mit Kasachstan und
der Mongolei, um einseitige Abhängigkeiten der deutschen Wirtschaft
von China zu reduzieren?
Rohstoffpartnerschaften – auch die mit Kasachstan und der Mongolei –
unterstützen die deutsche Wirtschaft in ihren Bestrebungen zur Erschließung von
Rohstoffbezugsquellen und Handelskontakten im Ausland und flankieren somit
die langfristige Sicherung der deutschen Rohstoffversorgung. Die Schließung
konkreter Rohstofflieferverträge obliegt den Unternehmen.
116. Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung gemeinsam mit
der indischen Regierung angestoßen, um die strategische Kooperation
in internationalen Fragen der Handels-, Menschenrechts-, Umwelt-,
Klima-, Biodiversitäts-, Entwicklungs- und Sicherheitspolitik
auszubauen?
Strategische Kooperation zu den genannten Themen ist ein wichtiges Element
der deutsch-indischen Regierungskonsultationen im zweijährigen Turnus,
zuletzt der 6. bzw. 7. Regierungskonsultationen im Mai 2022 (www.bundesregier
ung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-indien-2029870) und Oktober 2024
(www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/deutsch-indische-regierungskonsultat
ionen-2681840). Ein Kernergebnis der Regierungskonsultationen im Mai 2022
war die Vereinbarung der deutsch-indischen Partnerschaft für Grüne und
Nachhaltige Entwicklung. Diese umfassende Partnerschaft setzt einen strategischen
Rahmen für den Ausbau der Zusammenarbeit zu Klima, Umwelt, Energie und
Entwicklung und zielt auch auf internationale Zusammenarbeit ab.
Im Bereich der Sicherheitspolitik hat die Bunderegierung ein neues Kapitel
aufgeschlagen und die strategische Kooperation mit Indien durch eine Vielzahl
gemeinsamer Initiativen auf ein deutlich höheres Niveau gehoben:
– Luft- und Seestreitkräfte Deutschlands und Indiens haben im Rahmen des
Indo-Pacific Deployments 2024 erstmals gemeinsam anspruchsvolle
Übungen abgehalten;
– Die Zusammenarbeit bei der Ausbildung im Bereich Friedenssicherung
zwischen dem Zentrum für VN-Friedenssicherung (CUNPK) in New Delhi
und seinem deutschen Partner, dem VN-Ausbildungszentrum Bundeswehr
(VNAusbZBw) in Hammelburg wird festgeschrieben;
– Eine Vereinbarung über gegenseitige logistische Unterstützung und
gegenseitigen logistischen Austausch zwischen den deutschen und indischen
Streitkräften wird geschlossen;
– Ein deutscher Verbindungsoffizier wird an die Informationszentrale der
Marine für die Region des Indischen Ozeans (IFC-IOR) in Gurugram entsandt.
Die Intensivierung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit ist ein zentraler
Baustein des Strategiepapiers „Fokus auf Indien“, in dem die Bundesregierung
ihren Willen erklärt hat, ein verlässlicher Sicherheitspartner Indiens zu sein.
Dies schließt den Austausch und die Kooperation in Rüstungsfragen ein:
– Im Rahmen regelmäßiger Entsendungen von Einheiten der Bundeswehr in
den Indo-Pazifik wird die Zusammenarbeit der Streitkräfte Deutschlands
und Indiens verstetigt;
– Durch die verstärkte Entsendung von Lehrgangsteilnehmenden werden die
militärischen Ausbildungsbeziehungen verstärkt;
– Die rüstungspolitische Zusammenarbeit wird ausgebaut. Die Verlässlichkeit
und Berechenbarkeit bei Rüstungsexporten wird weiter verbessert sowie die
Zusammenarbeit von deutschen und indischen Rüstungsunternehmen
gefördert.
117. Sieht die Bundesregierung angesichts der selbst ernannten Rolle
Indiens als Führungsmacht des sog. Globalen Südens Möglichkeiten,
gemeinsam mit Indien eine Allianz der regelbasierten, multilateralen
Weltordnung auf- und auszubauen und faire und auf Ausgleich basierte
Institutionen zu stärken, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung arbeitet mit Indien, Brasilien und Japan im Rahmen der
„G4“ zur Reform des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zusammen. Im
Rahmen der Vorbereitung des VN-Zukunftspakts hat sie intensiv mit der
indischen Regierung zusammengearbeitet und wird dies auch bei der Unterstützung
von dessen Umsetzung tun.
118. Welche dauerhaften Gesprächsformate von Indien und Deutschland
gemeinsam mit Drittstaaten, insbesondere mit Wertepartnern im
asiatischpazifischen Raum wurden in der Amtszeit der Bundesregierung
entwickelt?
Im Rahmen der trilateralen Entwicklungszusammenarbeit (bisher vorgesehene
Partnerländer: Äthiopien, Ghana, Kamerun, Madagaskar, Malawi und Peru)
wurden entsprechende Gesprächsformate etabliert.
119. Welche nennenswerten Projekte wurden von der Bundesregierung
etabliert, um eine verstärkte Zusammenarbeit bei der politischen,
technischen und wirtschaftlichen Modernisierung Indiens auf der Grundlage
der gemeinsamen Werte voranzutreiben?
Indien politisch zu modernisieren sieht die indische Regierung als ihre alleinige
Aufgabe an. Dies aus dem Ausland voranzutreiben, würde nachvollziehbar als
Einmischung in innere Angelegenheiten verstanden.
Bei den 6. Regierungskonsultationen im Mai 2022 wurde die deutsch-indische
Partnerschaft für Grüne und Nachhaltige Entwicklung vereinbart. Mit dieser
umfassenden Partnerschaft, die einen strategischen Rahmen für den Ausbau der
Zusammenarbeit zu Klima, Umwelt, Energie und Entwicklung setzen soll,
sollen nachhaltige Reformen unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere
– die deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit Indien, mit Fokus auf
Erneuerbare Energien und Energieeffizienz, Nachhaltige Stadtentwicklung,
Klimaresilienz, Umwelt- und Ressourcenschutz und Berufsbildung für
Zukunftstechnologien mit besonderem Fokus auf dem Beitrag von Frauen;
– die deutsch-indische Partnerschaft für Erneuerbare Energien, mit dem Ziel,
die breite Nutzung von Erneuerbaren Energien, die Integration erneuerbarer
Energiequellen in das Stromnetz sowie den Einsatz innovativer
Speichertechnologien voranzutreiben;
– die deutsch-indische Partnerschaft für urbane Mobilität;
– die „Indo-German Platform for Investments in Renewable Energy
Worldwide“, deren Ziel es ist, konkrete Lösungen für die Weiterentwicklung und
den Ausbau des indischen Marktes für erneuerbare Energien zu entwickeln
und die Kooperation mit der Privatwirtschaft voranzutreiben;
– die deutsch-indische „Roadmap“ für Grünen Wasserstoff sowie
– zahlreiche Projekte im Rahmen der Internationalen Klimaschutz-Initiative.
Ebenfalls zu nennen ist die deutsch-indische „Roadmap“ für eine Partnerschaft
zu Innovation und Technologie, die bei den siebten Regierungskonsultationen
im Oktober 2024 vereinbart wurde.
Im Bereich der Sicherheitspolitik sind beide Regierungen übereingekommen,
die verstärkte Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich auf Industrieebene mit
besonderem Schwerpunkt auf technologische Zusammenarbeit, Produktion,
Koproduktion und gemeinsame Entwicklung von verteidigungsrelevanten
Plattformen und Ausrüstungen beispielsweise im Bereich neuer U-Boot
Klassen oder im Bereich Luftwaffe zu unterstützen.
120. Ist die in der „Gemeinsamen Erklärung“ des 5+1-Treffens mit
Kasachstan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Kirgistan postulierte
strategische Partnerschaft Deutschlands mit den zentralasiatischen
Ländern lebendige Wirklichkeit, und welche konkreten Projekte wurden
nach dem Gipfel im September 2023 bereits umgesetzt?
Die strategische Regionalpartnerschaft Deutschlands mit den fünf
zentralasiatischen Staaten bietet einen Rahmen für den konkreten Austausch und die
Zusammenarbeit mit den folgenden vier Schwerpunkten: Wirtschaft, Energie und
natürliche Ressourcen, Regionale Zusammenarbeit und Resilienz, Klima und
Umwelt, direkte Kontakte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern. Es sind
Gesprächsformate sowohl auf höchster Ebene (zuletzt Folgegipfel im September
2024 in Kasachstan) wie auch auf Ebene leitender Beamten vereinbart worden.
Neben Fortführung bestehender Programme und Initiativen wie der Green
Central Asia Initiative sind auch neue Projekte angestoßen worden, wie zum
Beispiel der Central Asia Nature Fonds, Besucherreisen zum Austausch von
deutschen und zentralasiatischen Expertinnen und Experten oder eine Film- und
Konzertreihe.
121. Welche konkreten Fortschritte der Kooperation resultieren aus Sicht der
Bundesregung aus den „Fünf plus Eins“-Gesprächen mit den Ländern
Zentralasiens im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik der Europäischen Union?
Die Beziehungen zwischen der EU und den Ländern Zentralasiens basieren auf
der im Jahr 2019 neu verfassten EU-Zentralasienstrategie, die einen
umfassenden Politikansatz zu einer gezielten Vertiefung der Kooperation mit den Staaten
der Region und regionaler Zusammenarbeit skizziert. Es finden regelmäßige
EU-Zentralasien Ministertreffen statt, seit dem Jahr 2013 zudem ein
hochrangiger Sicherheitsdialog EU-Zentralasien. Beim letzten EU-Zentralasien
Außenministertreffen im Oktober 2023 wurde zudem eine umfassende Roadmap zur
Vertiefung der Zusammenarbeit beschlossen
data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-14587-2023-INIT/en/pdf.
122. Wie hat sich die Verfolgung einer sog. feministischen Außenpolitik auf
die Chinapolitik des Auswärtigen Amts in der 20. Legislaturperiode
ausgewirkt?
Die Grundsätze der Außenpolitik haben in die China-Strategie der
Bundesregierung als zentrales Strategiepapier Eingang gefunden. Insofern spiegeln
sich diese Grundsätze unmittelbar in der Ausgestaltung der Chinapolitik des
Auswärtigen Amtes wider.
123. Hatte die Bundesregierung Kontakt mit Mitgliedern der ins Amt
kommenden Trump-Regierung zu chinapolitischen Fragestellungen (wenn
ja, bitte die einzelnen Gespräche und die Teilnehmenden nennen)?
Das Kabinett von Präsident Donald Trump ist noch nicht vollständig vom Senat
bestätigt. Der Bundeskanzler hat seit der US-Wahl am 6. November 2024
bereits zweimal mit dem US-Präsidenten telefoniert. Ein erstes Gespräch
zwischen der Bundesaußenministerin und ihrem US-Amtskollegen Marco Rubio
fand am 27. Januar 2025 statt. Bei den Gesprächen ging es um eine Fülle
aktueller bilateraler und geopolitischer Dossiers.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht zu
vertraulichen Gesprächen.
124. Hat die Bundesregierung sich auf EU-Ebene, u. a. in den Gremien des
Rats der Europäischen Union, hinsichtlich der Fragestellung, ob und
inwiefern eine Notwendigkeit besteht, die Chinapolitik der EU im
Rahmen der Wiederwahl von Donald Trump als US-Präsident anzupassen,
aktiv eingebracht (bitte die konkreten Vorschläge und Maßnahmen, die
Deutschland in diesem Kontext eingebracht bzw. ergriffen hat,
nennen)?
Die Bundesregierung befürwortet eine intensivere Koordinierung innerhalb der
gesamten EU zum Umgang mit China und zur Zusammenarbeit der EU mit
China, um die Kohärenz im Handeln gegenüber China zu verbessern, zu einem
gemeinsamen Verständnis europäischer Interessen beizutragen und diese
Interessen koordiniert gegenüber China einbringen zu können.
Seit der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten am 6. November 2024
hat die Bundesregierung in den Aussprachen des Rates zu den transatlantischen
Beziehungen, unter anderem im Rat für Auswärtige Angelegenheiten am
18. November 2024 und am 27. Januar 2025, ihre Haltung zu den (zukünftigen)
Beziehungen mit den Vereinigten Staaten umfassend und unter Einschluss
grundsätzlicher außenpolitischer Fragestellungen eingebracht.
125. Welche konkreten Maßnahmen hat das Auswärtige Amt in der
gesamten 20. Legislaturperiode ergriffen, um im Rahmen der deutsch-
chinesischen diplomatischen Beziehungen sowie im multilateralen Kontext
und somit im Rahmen von Deutschlands Mitgliedschaften in den
entsprechenden Gremien (u. a. G7, G20, Vereinte Nationen und ihrer
Unterorganisationen, OECD, EU-Institutionen und ihre Gremien) Chinas
Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch in Xinjiang, zu
thematisieren, und hat sie sich dabei auch dafür eingesetzt, aktive Weichen
dafür zu setzen, dass Menschenrechtsverletzungen in China langfristig
Einhalt geboten wird, und wenn ja, wie?
Die Bundesregierung thematisiert chinesische Menschenrechtsverletzungen
regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen im bilateralen Austausch mit China,
in multilateralen Dialogformaten sowie in öffentlichen Erklärungen. Darüber
hinaus strebt die Bundesregierung an, den Menschenrechtsdialog mit China
zusammen mit dem Rechtsstaatsdialog neu aufzustellen. Ein Vorschlag zur
Neuaufstellung des Menschenrechtsdialogs wurde der chinesischen Seite in der
zweiten Jahreshälfte 2024 übermittelt.
126. Welche konkreten Maßnahmen hat Bundesministerin Annalena
Baerbock im Zusammenhang ihrer laut medialer Berichterstattung Ende
2024 am Rande eines EU-Treffens in Brüssel gefallenen Bemerkung
von „chinesischer Drohnenhilfe“ für Russland samt Forderung nach
Konsequenzen („Das muss und wird Konsequenzen haben“, s. www.tag
esschau.de/ausland/baerbock-drohnen-china-100.html; www.zeit.de/pol
itik/ausland/2024-11/ukraine-krieg-russland-china-drohnen-lieferung)
als Konsequenz auf den Weg gebracht?
Die Bundesregierung setzt sich mit Ansprachen im Ausland und unter Einsatz
restriktiver Maßnahmen dafür ein, dass Russlands Militär- und
Rüstungsindustrie keine weiteren kriegswichtigen Güter beziehen können. Im 15.
Sanktionspaket der EU gegen Russland, das am 16. Dezember 2024 vom Rat der EU
verabschiedet wurde, wurden die an der Drohnenproduktion für den russischen
Angriffskrieg beteiligten chinesischen Firmen Xiamen Limbach, Juhang
Aviation Technology und Redlepus TSK Vector gelistet.
127. In welchem Kontext schätzt und ordnet die Bundesregierung das
sicherheitspolitische Verhalten Chinas im asiatisch-pazifischen Raum,
einschließlich der chinesischen Militärübungen im Südchinesischen Meer,
in den vergangenen drei Jahren ein?
Chinesisches Verhalten im Indopazifik und chinesische Militärübungen im
Südchinesischen Meer haben die Spannungen in der Region zuletzt erhöht. Die
Bundesregierung setzt sich für Deeskalation und für die Achtung des
Völkerrechts ein.
128. Sehen die Bundesregierung und das Auswärtige Amt den Verbau von
chinesischen Fahrzeugkomponenten, die zur Datenübertragung oder zur
Steuerung autonomen Fahrens in deutschen Autos verwendet werden,
als potenzielles Sicherheitsrisiko an?
Aus Sicht der Bundesregierung können von vernetzten Fahrzeugen und darin
verbauten Fahrzeugkomponenten potentielle Risiken für die Cybersicherheit
und Privatsphäre ausgehen.
a) Gibt es hierzu eine Untersuchung des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI)?
Es liegen derzeit keine Untersuchungsergebnisse des Bundesamts für Sicherheit
in der Informationstechnik (BSI) zu potentiellen Sicherheitsrisiken, die durch
den Verbau von chinesischen Fahrzeugkomponenten in deutschen Autos
ausgehen könnten, vor.
b) Hat die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene für eine
Einfuhrbeschränkung dieser Komponenten eingesetzt?
Nein.
129. Bewerten die Bundesregierung und das Auswärtige Amt die von den
chinesischen Unternehmen Tencent, CATL und Integrity Technology
Group produzierten und eingeführten Produkte als Dual-Use-Güter?
a) Sieht das Auswärtige Amt die Aktivitäten der chinesischen
Unternehmen Tencent, CATL und der Integrity Technology Group in
Deutschland als potenziell cybersicherheitsrelevant an, und wenn
ja, inwiefern?
b) Sieht das Auswärtige Amt die Aktivitäten der chinesischen
Unternehmen Tencent, CATL und der Integrity Technology Group in
Deutschland als potenziell militärisch relevant an, und wenn ja,
inwiefern?
Die Fragen 129, 129a und 129b werden zusammen beantwortet.
Die Klassifizierung „Dual-Use-Güter“ ist ein Instrument der Ausfuhrkontrolle,
das bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland keine Anwendung findet. Zur
Cybersicherheitsrelevanz von chinesischen Unternehmen nimmt das
Auswärtige Amt keine anlassunabhängige Bewertung vor. Gleichwohl unterstreicht die
Bundesregierung in der China-Strategie, dass Deutschland und die EU in
Schlüsselbereichen nicht abhängig von Technologien aus Drittstaaten werden
dürfen, die unsere fundamentalen Werte nicht teilen. Die Bundesregierung
betont in der China-Strategie ebenfalls, dass der sichere und souveräne Betrieb
kritischer Infrastruktur wesentlich von der Minderung von Risiken abhängt, die
auf die Hersteller kritischer Komponenten zurückgehen, sowie, dass sich
aufgrund der von der chinesischen Regierung vorangetriebenen Politik der
zivilmilitärischen Fusion zivile und militärischen Aktivitäten chinesischer
Unternehmen nicht genau trennen lassen.
130. Ist mit Blick auf das Ergreifen von Maßnahmen in Deutschland die
Schaffung einer Verteidigungsagentur nach Vorbild der schwedischen
„Psychological Defense Agency“, welche gegen Desinformation und
psychologische Kriegsführung vorgeht, im Hinblick auf Chinas hybride
außenpolitische Aktivitäten sinnvoll?
Die Bundesregierung betrachtet die Stärkung der Resilienz gegen hybride
Bedrohungen in Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft als zentrale
Aufgabe, um gegen Deutschland gerichtete Aktivitäten abzuwehren. Die
Bundesregierung tritt jeglichen analogen und digitalen Spionage- und
Sabotageaktivitäten chinesischer Dienste sowie staatlich gesteuerter Gruppierungen in und
gegen Deutschland entschieden entgegen (vgl. China-Strategie der
Bundesregierung, Unterkapitel „4.9 Resilienz gegen Einflussnahme“, siehe S. 43).
Die Bundesregierung verweist auf den Verfassungsschutzbericht, der Hinweise
auf Kenntnisse über chinesische Einflussnahme enthält und so zur Stärkung des
öffentlichen Problembewusstseins beiträgt. Alle Maßnahmen der
Bundesregierung sind eng mit europäischen Partnern abgestimmt, insbesondere im Rahmen
der EU Hybrid Toolbox, und erfolgen im Austausch mit EU- und NATO-
Alliierten.
Die gezielte Manipulation von Information berührt alle Aspekte unserer
Außen- und Sicherheitspolitik. Die Bundesregierung baut deshalb eine „Zentrale
Stelle zu Erkennung ausländischer Informationsmanipulation“ im BMI auf, die
vom Auswärtigem Amt, dem BMJ und dem Bundespresseamt unterstützt wird.
Die Schaffung einer ressortübergreifenden Stelle zur Erkennung von
ausländischer Informationsmanipulation ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz
unserer demokratischen Grundordnung in diesem Sinne nachhaltig zu stärken. Wir
setzen damit die Zeitenwende entsprechend der Nationalen Sicherheitsstrategie
(Kapitel „Integrierte Sicherheit für Deutschland“, ab S. 28) im Sinne eines
integrierten Sicherheitsbegriffs um.
131. Liegen der Bundesregierung angesichts des Inkrafttretens der
Verordnung über die Sicherheit von Netzdaten (Network Data Security
Regulation) in China am 1. Januar 2025, nach der deutsche Unternehmen,
welche chinesische Daten verarbeiten wollen,
Datenverarbeitungszentren in China eröffnen müssen, Informationen vor, wie viele deutsche
Unternehmen hiervon betroffen sind und inwiefern dies negative
Auswirkungen auf Deutschlands Datensouveränität und die
wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale deutscher Unternehmen hat, und wenn ja,
welche?
Die Bundesregierung beobachtet die sich bereits seit längerer Zeit
verschärfende Datengesetzgebung mit Sorge. Statistische Erhebungen zur Zahl der
betroffenen deutschen Unternehmen liegen derzeit nicht vor. Mögliche
Auswirkungen auf die Datensouveränität werden von der Bundesregierung aufmerksam
beobachtet. Gespräche mit betroffenen deutschen Unternehmen und
Wirtschaftsverbänden zeigen, dass große Teile der deutschen Wirtschaft die Sorge
der Bundesregierung teilen und erhebliche Einschränkungen ihrer
Entwicklungsmöglichkeiten auf dem chinesischen Markt befürchten. Die
Bundesregierung spricht diese Thematik gegenüber China regelmäßig und auf allen Ebenen
an.
132. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesaußenministerin
unternommen, um in Einklang mit der China-Strategie der Bundesregierung
sicherzustellen, dass die chinesische Regierung mithilfe chinesischer
Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE keinen Einfluss auf das
deutsche 5G-Netz nehmen kann?
133. Bewertet die Bundesregierung ihre Zustimmung zum 5G-Ausbau, der
vorsieht, dass auch über 2029 hinaus chinesische Hardware- und
Softwarekomponenten im deutschen 5G-Zugangsnetz verbaut werden
können, und in dem nur das 5G-Netzwerkmanagementsystem reguliert
wurde, als die sicherheitspolitischen Belange Deutschlands ausreichend
berücksichtigend?
Die Fragen 132 und 133 werden zusammen beantwortet.
Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Bundesregierung im zweiten Quartal
2024 individuelle Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern Deutsche
Telekom, Vodafone und Telefónica über den weiteren Einsatz kritischer
Komponenten in den 5G-Mobilfunknetzen geführt. Die Verhandlungen konnte die
Bundesregierung im Juli 2024 mit einer Einigung abschließen. Die Verträge
verpflichten die Mobilfunkbetreiber, bis spätestens Ende des Jahres 2026 keine
kritischen Komponenten der Hersteller Huawei und ZTE mehr in ihren 5G-
Kernnetzen einzusetzen. Außerdem sind die Mobilfunkbetreiber verpflichtet,
bis Ende des Jahres 2029 die kritischen Funktionen der 5G-
Netzwerkmanagementsysteme der Hersteller Huawei und ZTE in ihren Zugangs- und
Transportnetzen des 5G-Mobilfunknetzes durch technische Lösungen anderer Hersteller
zu ersetzen.
Die Vereinbarungen mit den Mobilfunkbetreibern wurden auf der Grundlage
der bei ihnen zum Zeitpunkt der Verhandlungen in den 5G-Mobilfunknetzen
zum Einsatz kommenden kritischen Komponenten geführt und lassen ihre
Verpflichtung nach § 9b Absatz 1 des BSI-Gesetzes unberührt. Das BMI kann
somit den geplanten erstmaligen Einsatz einer kritischen Komponente unter den
in § 9b Absatz 2 BSI-Gesetz genannten Voraussetzungen untersagen oder
Anordnungen erlassen, wenn der Einsatz die öffentliche Ordnung oder
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland voraussichtlich beeinträchtigt.
Insgesamt sieht die Bundesregierung die sicherheitspolitischen Belange
Deutschlands, die auch in der China-Strategie der Bundesregierung artikuliert
werden, damit ausreichend berücksichtigt.
134. Auf welche Art und Weise und in welchen Punkten hat das Auswärtige
Amt die unter der Federführung des Bundesministeriums für Digitales
und Verkehr (BMDV) entwickelte Strategie für eine Internationale
Digitalpolitik ergänzt (bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/K/presse/p
m004-internationale-digitalpolitik-de.pdf?__blob=publicationFile),
welche Teile der Strategie für eine Internationale Digitalpolitik fallen in
die Zuständigkeit des Auswärtigen Amts, welche Ziele ergeben sich
daraus, und welche Maßnahmen sind bereits daraus erfolgt?
135. Welche strategischen Ziele ergeben sich aus Sicht des Auswärtigen
Amts im Bereich der Internationalen Digitalpolitik?
Die Fragen 134 und 135 werden zusammen beantwortet.
Das Auswärtige Amt hat sich insbesondere für eine starke Verankerung des
deutschen Einsatzes für den Schutz von Menschenrechten und Grundfreiheiten,
online wie offline, und für den Einsatz für ein globales, offenes, freies und
sicheres Internet eingesetzt. Beide Bereiche fallen in die Zuständigkeit des
Auswärtigen Amts.
Im Rahmen der Umsetzung der in der Strategie formulierten Ziele hat das
Auswärtige Amt beispielsweise die Einigung im Europarat auf eine
Rahmenkonvention über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit maßgeblich vorangetrieben. Die Konvention verpflichtet
ihre Unterzeichner, dafür Sorge zu tragen, dass der Einsatz von KI-Systemen
über ihren vollen Lebenszyklus hinweg in vollem Umfang im Einklang mit
ihren Verpflichtungen zum Schutz von Menschenrechten, Demokratie und
Rechtsstaatlichkeit steht.
Im Rahmen des deutschen Engagements in der Freedom Online Coalition
(FOC) setzt sich das Auswärtige Amt für den Schutz von Menschenrechten und
Grundfreiheiten ein, insbesondere durch Informations- und Wissensaustausch,
diplomatische Koordinierung und gemeinsame Erklärungen. Zu den im
vergangenen Jahr verabschiedeten Erklärungen gehören beispielsweise eine
Gemeinsame Erklärung über Desinformation online und Wahlen, eine Gemeinsame
Erklärung über vertrauenswürdiges Staatenhandeln bzgl. Künstlicher Intelligenz,
eine Gemeinsames Statement zu Technischen Standards und Menschenrechten
im Kontext digitaler Technologien oder eine Gemeinsame Erklärung zur
Zukunft des Multistakeholder-Ansatzes auf VN-Ebene.
136. Wo liegt in der Internationalen Digitalpolitik ein Schwerpunkt der
Arbeit des Auswärtigen Amts im Austausch mit folgenden Staaten: USA,
Russland, China, Indien, Brasilien, Türkei, Südafrika, Kenia,
Großbritannien und Australien (bitte inklusive Themen auflisten)?
Es besteht eine große Kongruenz zwischen deutschen digitalpolitischen
Interessen und denen des Vereinigten Königreichs, Australiens, der USA und (mit
gewissen Abstrichen) Indiens und Kenias. Schwerpunkt der Arbeit des
Auswärtigen Amts ist dabei die Vertretung gemeinsamer Ziele und Interessen in
verschiedenen multilateralen Foren. Was Russland und China betrifft, hat sich der
Schwerpunkt der Arbeit auf die Abwehr (in Kooperation mit gleichgesinnten
Partnern) von Angriffen beispielsweise auf das Modell der Multistakeholder-
Governance des Internets verlagert. Brasilien, die Türkei und Südafrika sind –
auch in der Digitalpolitik – Partner, die teilweise deutsche Positionen teilen, in
anderen Bereichen aber den Schulterschluss mit anderen Partnern suchen.
Schwerpunkt der Arbeit des Auswärtigen Amts ist hier das aktive Ausloten von
Schnittmengen, um für Deutschland wichtige Prozesse voranzubringen, wie
zuletzt bei den Verhandlungen zum Global Digital Compact.
137. Strebt das Auswärtige Amt im Kampf gegen Desinformation aktiv
internationale Kooperationen in diesem Bereich an, und wenn ja, mit
welchen Partnern, und welche Maßnahmen wurden bereits getroffen?
138. Inwiefern strebt das Auswärtige Amt die Zusammenarbeit mit anderen
Ländern bei der Bekämpfung von Desinformation an?
Die Fragen 137 und 138 werden zusammen beantwortet.
Die gezielte Manipulation von Information berührt alle Aspekte unserer
Außen- und Sicherheitspolitik. Ausländische Akteure versuchen, mittels
Desinformation Debatten und Diskurse in der Bundesrepublik Deutschland zu
beeinflussen. Ebenso wird Desinformation genutzt, um die Gesellschaft und
Partnerstaaten zu destabilisieren. Zudem wird Desinformation gezielt von
ausländischen Akteuren eingesetzt, um die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik
Deutschland im Ausland zu untergraben. Das Auswärtige Amt arbeitet vor
diesem Hintergrund mit Partnerstaaten bei der Erkennung von Desinformation
zusammen. Hierzu gehört insbesondere der Austausch im Rahmen des EU Rapid
Alert Systems, des G7 Rapid Response Mechanism, der NATO Rapid Response
Group sowie innerhalb des Weimar alert and response scheme zu ausländischer
Informationsmanipulation. Zudem führt das Auswärtige Amt anlassbezogen
bilaterale Konsultationen mit Partnerstaaten durch.
Im Fokus steht der Austausch über Strategien zum Umgang mit
Desinformation, das Teilen von Erkenntnissen zu Akteuren und Methoden ausländischer
Informationsmanipulation. Dabei werden auch Mechanismen entwickelt, um
die Kosten für die Verbreiter von ausländischer Desinformation zu erhöhen,
zum Beispiel durch EU-Sanktionen oder die Attribuierung von Kampagnen.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung mit Partnern zusammen, um die
aktive Kommunikation und die gesellschaftliche Resilienz zu stärken. Im
Rahmen des globalen Einsatzes zur Stärkung von Demokratie fördert das
Auswärtige Amt Projekte zur Stärkung der gesellschaftlichen Resilienz in
Partnerstaaten.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 20/5250 sowie die Antworten
zu den Fragen 23 und 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/13880 wird verwiesen.
139. Inwiefern unterstützt das Auswärtige Amt das Ziel, die digitale
Souveränität Europas zu stärken, und sind hierzu Spannungsfelder mit
anderen Ländern bekannt (bitte erläutern)?
Das Auswärtige Amt hat das Ziel der digitalen Souveränität in seinen
Strategien verankert. Das Auswärtige Amt unterstützt mit den Mitteln digitaler
Diplomatie die Ziele der sogenannten „Digitalen Dekade“ der EU bis 2030 darunter
auch die Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Die letzte Europäische
Kommission hat mit ihrer umfangreichen Legislativarbeit (Data Governance
Act, Digital Services Act, Digital Markets Act, AI Act) dazu eine Basis gelegt,
von der aus die digitale Souveränität Europas effektiv gesichert werden kann.
140. Inwiefern strebt das Auswärtige Amt eine Zusammenarbeit mit
Ländern des sog. Globalen Südens im Bereich der Digitalpolitik an und
versucht, diese zu intensivieren?
Das Auswärtige Amt strebt eine intensivere Zusammenarbeit mit den Ländern
des sogenannten Globalen Südens insgesamt an, auch im Bereich der
Digitalpolitik. Beispielsweise wurde im Rahmen eines vom Auswärtigen Amt
finanzierten Projekts der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit eine Reihe
von Konsultationen in Kenia, Mexiko und Indien zur Vorbereitung des Global
Digital Compact 2022 und 2023 durchgeführt. Im Rahmen desselben Projekts
fanden auch digitalpolitische Gespräche mit Kenia im Dezember 2023 statt.
141. Inwiefern bringt sich das Auswärtige Amt bei der Normierung oder
Standardisierung von digitalen Technologien in internationalen
Gremien ein?
Das Auswärtige Amt vertritt federführend die deutschen Interessen im
Europarat (zusammen mit dem BMJ) und auf VN-Ebene bei der Normierung
künstlicher Intelligenz und anderer digitaler Technologien (Governance).
Gleichermaßen bringt sich das Auswärtige Amt im Rahmen der Ressortabstimmung in
weitere internationale Gremien ein.
142. Wie bewertet das Auswärtige Amt aktuell die Umsetzung der
Vereinbarungen des Global Digital Compacts, für welche es federführend
zuständig ist, welche Maßnahmen wurden konkret beschlossen, und in
welchen Bereichen konnten erste Ergebnisse vorgelegt werden?
Die Umsetzung des Global Digital Compact, angenommen am 22. September
2024 durch die VN-Generalversammlung, begann Ende 2024 im Rahmen der
jährlichen Verhandlung im 5. Ausschuss zum VN-Haushalt mit der Stärkung
des Büros des Sondergesandten des VN-Generalsekretärs (§ 72). Die VN-
Mitglieder bewilligten dabei die Finanzierung der bisherigen sechs Stellen aus dem
regulären VN-Budget ab 2025. Zum 1. Januar 2025 wurde das Büro ins Office
for Digital and Emerging Technologies (ODET) umgewandelt. Im November
2024 ernannte der Präsident der VN-Generalversammlung (gemäß § 57)
Spanien und Costa Rica zu Ko-Fazilitatoren für die Etablierung eines Unabhängigen
Internationalen Wissenschaftlichen Panels zu Künstlicher Intelligenz und zum
Globalen Dialog zu KI (§ 56a/b). Die Verhandlungen begann am 17. Januar
2025 mit ersten informellen Konsultationen.
143. Mit welchen Stakeholdern gab es im Kontext des Global Digital
Compacts Treffen und Austausche mit dem Auswärtigen Amt (bitte
auflisten)?
Das Auswärtige Amt hat den breiten Multi-Stakeholder-Prozess vor und
während der intergouvernementalen Verhandlungen zum Global Digital Compact
aktiv unterstützt. Der Austausch wurde unter anderem beim Internet
Governance Forum (IGF), NetMundial, dem Treffen der Internet Engineering Task
Force und Konferenzen mit hoher zivilgesellschaftlicher Beteiligung (zum
Beispiel re:publica) geführt. Besonders anzuführen sind hier die in der deutschen
Sektion des IGF (IGF-D) organisierten zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Das Auswärtige Amt hat außerdem, gemeinsam mit den Regierungen von
Indien, Kenia und Mexiko und in Kooperation mit dem VN-
Technologiesondergesandten, drei regionale Multi-Stakeholder-Konsultationen in Nairobi (für
afrikanische Stakeholder), in Mexiko-Stadt (für Stakeholder aus Lateinamerika)
und in Neu-Delhi (für asiatische Stakeholder) organisiert und die Ergebnisse
aufbereitet an das Büro des Technologiesondergesandten des VN-
Generalsekretärs übermittelt. Schließlich hat das Auswärtige Amt den Besuch des VN-
Technologiesondergesandten im Juni 2024 in Berlin genutzt, um einen Austausch
mit der deutschen Zivilgesellschaft zu organisieren.
144. Wie viele Mitarbeiter umfasst aktuell der Koordinierungsstab für
Cyber-Außenpolitik?
Der Koordinierungsstab für Cyberaußenpolitik und Cybersicherheit ist zum
1. Februar 2025 mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt.
145. Welche inhaltlichen Schwerpunkte und Aufgaben liegen beim
Koordinierungsstab für Cyber-Außenpolitik und welche Zusammenarbeit gibt
es hier mit anderen Bundesministerien und Bundesbehörden?
Der Koordinierungsstab für Cyberaußenpolitik und Cybersicherheit des
Auswärtigen Amts koordiniert alle im Auswärtigen Amt wahrgenommenen
Aufgaben im Bereich Cyber-Außenpolitik, konzipiert in Abstimmung mit den
Ressorts und Arbeitseinheiten eine kohärente Cyber-Außenpolitik und koordiniert
die Position innerhalb des Auswärtigen Amtes für die Bundesregierung und
vertritt diese in internationalen Gremien. Schwerpunkte und Aufgaben liegen
insbesondere in der (Co-)Weisungsgebung für EU, VN und OSZE, der
Zusammenarbeit zu cyberaußenpolitischen Themen sowie bilateral als auch im
NATO-Kontext sowie im Cyber Capacity Building zugunsten von Drittstaaten.
Das Auswärtige Amt ist innerhalb der Bundesregierung Federführer für das
nationale Attribuierungsverfahren für zielgerichtete und erhebliche
Cyberangriffe. Im Auswärtigen Amt ist der Koordinationsstab für Cyberaußen- und
Cybersicherheitspolitik für dieses Verfahren zuständig. Zu diesen Inhalten
findet eine enge Zusammenarbeit mit allen im cyberaußen- und
cybersicherheitspolitischen Bereich agierenden Bundesministerien und -behörden sowie dem
Bundeskanzleramt statt.
146. Wie oft gab es in der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Treffen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, ihren
Staatsministerinnen und Staatsministern oder anderen hochrangigen
Vertretern des Auswärtigen Amts mit Regierungsvertretern Brasiliens, und
über welche Themen wurde jeweils gesprochen (bitte nach Jahren
jeweils für Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und Teilnehmer
auflisten)?
147. Wie oft sind Bundesaußenministerin Annalena Baerbock und ihre
Staatsministerinnen und Staatsminister in der 20. Legislaturperiode des
Deutschen Bundestages jeweils amtsbezogen nach Brasilien gereist
(bitte nach Jahren auflisten)?
148. Wie oft wurden in der 20. Legislaturperiode brasilianische
Regierungsvertreter in Deutschland durch das Auswärtige Amt empfangen (bitte
nach Jahren und empfangenen Regierungsvertretern auflisten)?
Die Fragen 146 bis 148 werden zusammen beantwortet.
In der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages fanden zahlreiche
Treffen der Bundesaußenministerin, der Staatsministerinnen und -minister
sowie der Staatsekretärinnen und Staatssekretäre des Auswärtigen Amts mit
Regierungsvertreterinnen und -vertretern von Brasilien statt. Dabei wurden in
vertraulichem Rahmen jeweils die zentralen Fragen der bi- und multilateralen
Zusammenarbeit mit Brasilien thematisiert. Neben formalen Gesprächen
bilateraler Natur fand wiederholt ein Austausch am Rande multilateraler
Veranstaltungen statt, der nicht statistisch erfasst ist.
Die folgende Übersicht erfasst Reisen der Bundesaußenministerin, der
Staatsministerinnen und Staatsminister sowie der Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre des Auswärtigen Amts zu Gesprächen mit ihren jeweiligen
Amtskolleginnen und -kollegen nach Brasilien, bei denen der bilaterale Charakter und
nicht die Teilnahme an multilateralen Formaten im Vordergrund stand. Gleiches
gilt für den Empfang ihrer brasilianischen Amtskolleginnen und -kollegen
durch die Bundesaußenministerin, die Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre im Auswärtigen Amt.
Telefonate und Videokonferenzen, auch pandemiebedingt, sind nicht erfasst.
In der folgenden Auflistung werden die untenstehenden Abkürzungen
verwendet:
StS/StSin – Staatssekretär/Staatssekretärin
StM/StMin – Staatsminister/Staatsministerin
Datum Ort und Teilnehmende
2021
Oktober Gespräch von StS Berger mit Senatorin Kátia Abreu in Berlin
2022
Dezember Reise von StSin Jennifer Morgan nach São Paulo und Brasília
Dezember –
Januar 2023
Reise von StM Tobias Lindner nach Brasília und Manaus
2023
Juni Reise der Bundesministerin nach Brasília, São Paulo und Belém
Oktober Reise von StS Bagger zu Konsultationen in Brasília und Rio de
Janeiro, u. A. Gespräche mit dem außenpolitischen Chefberater
von Staatspräsident Lula da Silva, Celso Amorim
Dezember Teilnahme der Bundesministerin an den zweiten Deutsch-
Brasilianischen Regierungskonsultationen in Berlin
2024
Datum Ort und Teilnehmende
März Reise von Staatssekretärin Jennifer Morgan nach Rio de Janeiro
und Brasília
April Gespräch Staatssekretär Thomas Bagger mit dem
außenpolitischen Chefberater von Staatspräsident Lula da Silva, Celso
Amorim, in Berlin
September Staatssekretärskonsultationen mit Brasilien unter Leitung von
Staatssekretär Thomas Bagger, Gespräch mit der
Generalsekretärin des brasilianischen Außenministeriums, Maria Laura da
Rocha
149. Wie erklärt die Bundesregierung die Schließung des Goethe-Institut-
Standorts in Curitiba (Brasilien) vor dem Hintergrund ihrer im
Koalitionsvertrag dargelegten Vorhaben, man wolle die Wertegemeinschaft
mit den Demokratien Lateinamerikas stärken und das deutsche
Engagement in der Region, aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik-
Initiative, ausweiten (siehe www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf)?
Im Rahmen eines umfassenden Reformkonzepts hat das Präsidium des Goethe-
Instituts auf Vorschlag des Vorstands am 27. September 2023 den Beschluss zur
Schließung von insgesamt weltweit neun Instituten gefasst, darunter das
Goethe-Institut in Curitiba. In Curitiba war die Zahl der Teilnehmenden an
Sprachkursen kontinuierlich zurückgegangen, so dass die Sprachkursarbeit
nicht kostendeckend geführt werden konnte. Gleichwohl gehört Brasilien auch
weiterhin zu den Ländern mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Goethe-
Instituten: Dazu gehören die verbleibenden vier Institute in Porto Alegre, Rio
de Janeiro, Salvador-Bahia und Sao Paulo, die ihre Aktivitäten landesweit
durchführen, beispielsweise durch die Digitalisierung von
Sprachkursangeboten.
Durch die Restrukturierung seines Netzwerkes wahrt das Goethe-Institut
angesichts der veränderten geopolitischen und finanziellen Rahmenbedingungen
seine Handlungsfähigkeit und sichert die Zukunftsfähigkeit seines weltweiten
Netzwerks. Das Auswärtige Amt unterstützt diesen Reformprozess.
150. Worin bestand die angekündigte Fortsetzung der im Jahr 2019 unter der
damaligen Großen Koalition gestarteten Lateinamerika- und Karibik-
Initiative des Auswärtigen Amts in der 20. Legislaturperiode konkret
(www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-904446), welche
konkreten Ziele wurden in der 20. Legislaturperiode dazu erreicht und
welche konkreten Projekte im genannten Zeitraum abgeschlossen (bitte
auflisten)?
Aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen
Amts hat die Bundesregierung die partnerschaftlichen Beziehungen mit den
Ländern Lateinamerikas und der Karibik in der 20. Legislaturperiode weiter
intensiviert. Schwerpunkte waren unter anderem die Intensivierung der
Beziehungen zu Brasilien (Regierungskonsultationen mit Umsetzung einer
umfangreichen Kooperationsagenda), die Fortsetzung des deutschen Engagements zur
Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien und die Unterstützung für
die Stabilisierungs- und Überwachungsmission (Multinational Security Support
Mission, MSSM) in Haiti. Die Bundesregierung hat sich zudem für den
Abschluss von Partnerschafts- und Freihandelsabkommen mit mehreren Staaten
der Region Lateinamerika und Karibik eingesetzt (EU-Mercosur, EU-Mexiko,
EU-Chile, EU-Andenstaaten). Im Rahmen der EU-Initiative Global Gateway
verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit der Europäischen Kommission
und den EU-Mitgliedstaaten, Entwicklungsbanken und dem Privatsektor das
Ziel, nachhaltige Partnerschaften im Einklang mit geopolitischen Zielen
strategisch auszubauen, unter anderem auch in Lateinamerika und der Karibik. Im
Rahmen der internationalen Verhandlungen zum Klima- und
Biodiversitätsschutz hat die Bundesregierung im Laufe der 20. Legislaturperiode mit vielen
Ländern der Region besonders eng zusammengearbeitet.
Auf zivilgesellschaftlicher Ebene wurde im Rahmen der Lateinamerika- und
Karibik-Initiative das deutsch-lateinamerikanisch-karibische Frauennetzwerk
Unidas weiter ausgebaut, neue Mitglieder gewonnen, mehrere
Netzwerkveranstaltungen durchgeführt und Projekte von Mitgliedern unterstützt. Zwei
Mitglieder des Netzwerks wurden mit dem Unidas-Preis für Frauenrechte und
Demokratie für ihr besonderes Engagement ausgezeichnet.
Daneben wurden im Rahmen der Rechtsstaatszusammenarbeit mit
Lateinamerika und der Karibik die Kursangebote für Justizpersonal fortgeführt und
inhaltlich weiterentwickelt.
Durch die Teilnahme von Unidas-Mitgliedern, zum Beispiel in internationalen
Frauenrechtsforen, und die Organisation eines Side-Events am Rande der
Generalversammlung der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) zum
Thema „Zugang von Frauen in ländlichen Gebieten zum Justizsystem“ wurde die
Sichtbarkeit der Lateinamerika- und Karibik-Initiative im multilateralen
Kontext weiter gestärkt.
151. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Absagen des
brasilianischen Präsidenten sowie des brasilianischen Außenministers für ein
Treffen mit Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auf deren
dreitägigem Antrittsbesuch in Brasilien im Juni 2023 (siehe www.zeit.de/p
olitik/ausland/2023-06/annalena-baerbock-brasilien-luis-inacio-lula-
dasilva)?
Während ihrer Reise nach Brasilien im Juni 2023 hat Bundesaußenministerin
Annalena Baerbock eine Reihe von hochrangigen Terminen wahrgenommen,
darunter Gespräche unter anderem mit dem außenpolitischen Chefberater von
Staatspräsident Lula, Celso Amorim, Vize-Staatspräsident Alckmin, Umwelt-
und Klimaministerin Marina Silva und Vize-Außenministerin da Rocha. Der
intensive Austausch mit Brasilien wurde seitdem kontinuierlich weiter vertieft.
Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 146 bis 148 verwiesen.
152. Was ist der Inhalt der „gut ein Dutzend Absichtserklärungen“, die im
Rahmen der zweiten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen
im Dezember 2023 unterschrieben wurden (siehe www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/regierungskonsultationen-deutschland-brasilien-
2246888), und wie ist jeweils der aktuelle Stand der darin enthaltenen
Vorhaben, welche davon wurden bereits vollständig umgesetzt, welche
wurden noch gar nicht begonnen?
Während der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im
Dezember 2023 unterzeichnete Bundeskanzler Scholz mit Brasiliens Staatspräsident
Lula da Silva eine neue „Partnerschaft für eine sozial-gerechte und ökologische
Transformation“. In diesem Kontext wurden durch die jeweils zuständigen
Fachministerinnen und -minister 18 weitere Absichtserklärungen unterzeichnet,
12 davon unter dem Dach der Transformationspartnerschaft. Eine Übersicht der
einzelnen Absichtserklärungen findet sich unter folgendem Link:
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/gemeinsame-erklaerung-der-2-deut
sch-brasilianischen-regierungskonsultationen-kommuniqu%C3%A9--2247168.
Die Vorhaben befinden sich derzeit in der Umsetzung.
153. Welche bilateralen Projekte zur Lieferung von grünem Wasserstoff von
Brasilien nach Deutschland wurden vor dem Hintergrund der im
Rahmen der zweiten deutsch-brasilianischen Regierungskonsultationen
durch Bundeskanzler Olaf Scholz erfolgten Ankündigung einer
vertieften Zusammenarbeit in diesem Bereich (siehe www.bundesregierun
g.de/breg-de/aktuelles/regierungskonsultationen-deutschland-brasilien-
2246888) in der 20. Legislaturperiode gestartet (bitte auch jeweiligen
finanziellen Umfang sowie aktuellen Stand der Projekte angeben),
wann erwartet die Bundesregierung die erste Lieferung von grünem
Wasserstoff von Brasilien nach Deutschland?
Die Bundesregierung steht in einem engen und vertrauensvollen
energiepolitischen Dialog mit Brasilien und setzt in dieser Legislaturperiode mehrere
Projekte im Bereich der Wasserstoffwirtschaft um. So fördert etwa das
International Hydrogen Ramp-up Programme (H2Uppp) des BMWK seit dem Jahr 2022
im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie Projekte und
Marktentwicklung für grünen Wasserstoff in Brasilien im Umfang von bisher 2,2 Mio. Euro.
Unter anderem arbeitet H2Uppp mit Unternehmen im Rahmen öffentlich-
privater Kooperationsprojekte zusammen und trägt somit zum Ausbau des H2-
Marktes und der Förderung der Export-Import-Beziehungen nach Deutschland und
Europa bei. Auch das BMZ ist mit verschiedenen Förderprogrammen zur
Entwicklung von grünem Wasserstoff (zum Beispiel H2Brasil) im Land aktiv. Auf
Grundlage der bekannten privatwirtschaftlichen Absichtserklärungen könnte
nach jetzigem Stand im Jahr 2030 mit ersten Lieferungen von grünem
Wasserstoff aus Brasilien nach Deutschland gerechnet werden.
154. Hat die Bundesregierung während der 20. Legislaturperiode zusätzliche
Rohstoffabkommen mit Brasilien geschlossen, und wenn ja, wann,
welche, und in welchem Umfang (bitte nach Art des Rohstoffs,
Lieferungsumfang, Kosten aufschlüsseln)?
Zur Vertiefung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der mineralischen
Rohstoffe und der Kreislaufwirtschaft hat das BMWK im März 2024 mit dem
brasilianischen Bergbauministerium eine Gemeinsame Absichtserklärung
unterzeichnet. Damit werden die Anstrengungen der deutschen Wirtschaft zu einem
verstärkten Engagement in der brasilianischen Rohstoffwirtschaft flankiert.
Konkrete Rohstofflieferverträge werden durch die Unternehmen geschlossen.
155. Welche Fortschritte wurden aus Sicht der Bundesregierung im Bereich
Klimaschutz unter dem brasilianischen G20-Vorsitz erzielt, und wie
bewertet die Bundesregierung diese vor dem Hintergrund der
Erwartungen von Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, Brasilien solle
den Klimaschutz in den Mittelpunkt seines G20-Vorsitzes stellen (siehe
www.tagesschau.de/ausland/amerika/g20-aussenministertreffen-rio-10
0.html)?
Der G20-Gipfel der Staats- und Regierungschefinnen und -chefs in Rio de
Janeiro 2024 sowie das G20-Außenministertreffen (Verabschiedung „Call to
Action on Global Governance“) gaben wichtige Impulse für die Entscheidungen
der COP29 und für die Beschleunigung der Anstrengungen zur Reform der
internationalen Finanzarchitektur. Durch die Schaffung einer „Task Force for
Global Mobilization against Climate Change” (TF-CLIMA) unter
brasilianischer G20-Präsidentschaft wurden erstmals klimabezogene Arbeiten des G20
Sherpa- und Finanztracks zusammengeführt und durch unabhängige
Expertinnen und Experten fachwissenschaftlich begleitet. Fortschritte erzielte die G20
unter anderem bei Arbeiten an einer effektiveren Transitionsplanung, Länder-
Plattformen zur Koordinierung und Klimafinanzierung (Regulierung,
Transparenz, MDB-Reformen und Fremdwährungsfinanzierung). In der G20
Sustainable Finance Working Group (Finance Track) wurden insbesondere mit Hilfe
der Expertengruppe konkrete Empfehlungen zur Verbesserung der
multilateralen Klima- und Umweltfonds erarbeitet. Die Environment and Climate
Sustainability Working Group (ECSWG) erzielte Einigungen im Bereich
Klimaanpassung, wie etwa zur übergreifenden Berücksichtigung der Erforderlichkeit
von Klimaanpassung in politischen Entscheidungen, zur wissenschaftsbasierten
Wissensbildung und zur Privatsektormobilisierung. Brasilien beabsichtigt nun,
im Rahmen seiner designierten COP30-Präsidentschaft auf den G20-Arbeiten
aus 2024 aufzubauen, was von der Bundesregierung begrüßt wird.
156. Welchen Stellenwert hatten Lateinamerika und die Karibik für die
Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung in der 20.
Wahlperiode, und welchem strategischen Ansatz ist sie in der
Zusammenarbeit mit den Staaten Lateinamerikas und der Karibik gefolgt?
Die Region Lateinamerika und Karibik bleibt aus Sicht der Bundesregierung
zentral, um Lösungen für globale Herausforderungen auf Grundlage
gemeinsamer Werte und Interessen zu gestalten. Die Bundesregierung verfolgt daher
eine fortlaufende Intensivierung der partnerschaftlichen Beziehungen mit den
Ländern Lateinamerikas und der Karibik. Auf die Antwort zu Frage 150 wird
verwiesen.
Leitlinien für das außenpolitische Handeln der Bundesregierung gegenüber
Lateinamerika und der Karibik waren während der 20. Legislaturperiode dabei
unter anderem die Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts
sowie auf europäischer Ebene die Gemeinsame Mitteilung von Hohem
Vertreter und Europäischer Kommission „Eine neue Agenda für die Beziehungen
zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik“.
157. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg und die Effizienz ihrer
Afrikapolitik, und welche Schritte hat sie unternommen, um den
veränderten geopolitischen Rahmenbedingungen und dem wachsenden
Einfluss Russlands und Chinas vor Ort Rechnung zu tragen?
Afrika hat sich zu einem Gravitationszentrum in einer multipolaren Welt
entwickelt. Deutschland und die EU befinden sich hier einem Wettbewerb mit
anderen Staaten, die nicht immer unsere demokratischen Werte und unsere
Interessen teilen.
Die Bundesregierung hat deshalb ihr Engagement mit den Staaten Afrikas in
dieser Legislaturperiode erheblich ausgebaut. Die Zahl der Reisen auf
politischer Ebene in beide Richtungen war höher als je zuvor. Die Unterzeichnung
des Migrations- und Mobilitätsabkommen mit Kenia ist ein Beispiel für einen
neuen Ansatz von Partnerschaften, die auf gemeinsamen Interessen aufbauen.
Mit den Anfang Januar 2025 beschlossenen Afrikapolitischen Leitlinien hat die
Bundesregierung den globalen Entwicklungen und diesem neuen Ansatz
Rechnung getragen und ihrer Afrikapolitik einen kohärenten und transparenten
Rahmen gegeben, der bei afrikanischen Partnern auf viel Zustimmung gestoßen ist.
Die Aufarbeitung der deutschen Kolonialvergangenheit (unter anderem
Rückgabe der Benin-Bronzen) war ein weiterer Schwerpunkt.
158. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit den Militärputschen
in Mali, Niger und Burkina Faso ergriffen, um ihre Sahel-Politik neu
auszurichten?
Infolge der Militärputsche in Mali, Burkina Faso und Niger 2020 bis 2023
haben sich die politischen Rahmenbedingungen für deutsches und europäisches
Engagement im Sahel deutlich verschlechtert. Der integrierte Ansatz bleibt das
Leitbild der Bundesregierung, kann derzeit im Sahel aber nur noch mit
erheblichen Einschränkungen verwirklicht werden. Gleichzeitig besteht das deutsche
und europäische Interesse an Sicherheit, Stabilität und nachhaltiger
Entwicklung im Sahel fort. Die Bundesregierung hat daraus insbesondere folgende
Schlussfolgerungen gezogen und setzt sich auch auf europäischer Ebene für
eine entsprechende Linie ein:
1. Die diplomatischen Beziehungen zu den Sahelländern werden fortgesetzt,
die deutschen Botschaften in allen betreffenden Staaten bleiben erhalten.
2. Der politische Dialog wird mit den Regierungen aller fünf Sahelländer
(Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Tschad) in angemessenem
Umfang aufrechterhalten. Dies gilt grundsätzlich auch für den Dialog mit
Militärregierungen, soweit es deutschen Interessen dient.
3. Die Unterstützung der Bevölkerung im Sahel durch humanitäre Hilfe,
angepasste entwicklungspolitische Zusammenarbeit, ausgewählte
Stabilisierungsvorhaben sowie Kultur- und Bildungsaustausch werden fortgesetzt. In
Ländern mit autoritären Regimen erfolgt die Umsetzung regierungsfern und
bevölkerungsnah.
4. Die bilaterale militärische Zusammenarbeit mit Burkina Faso, Mali und
Niger wurde erheblich reduziert, militärische Ertüchtigung und
Ausstattungshilfe eingestellt. Die Berater der Bundeswehr wurden abgezogen und der
deutsche Stützpunkt Niamey geschlossen.
159. Welche Maßnahmen und Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen,
um der wachsenden Instabilität am Horn von Afrika
entgegenzuwirken?
Zusätzlich zu Gewaltkonflikten in Äthiopien und Somalia hatten die Länder am
Horn von Afrika (Äthiopien, Eritrea, Djibouti, Somalia) im Zeitraum 2021 bis
2024 mit einem starken Anstieg der Lebensmittel-, Futtermittel- und
Düngemittelpreise, ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, zu
kämpfen und litten stark an Auswirkungen der Klimakrise. Daher gehörten
Äthiopien und Somalia im genannten Zeitraum für die Bundesregierung zu den
prioritär adressierten humanitären Krisen. In enger Abstimmung im EU-Kreis
setzte sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine Beilegung des Tigray-
Konflikts ein und förderte nach seiner Beendigung die Aufarbeitung des
Konflikts, den gesamtgesellschaftlichen Versöhnungsprozess, die Überwachung des
Waffenstillstands sowie gute Regierungsführung, Wiederaufbau, den Erhalt
wirtschaftlicher Grundlagen, Ernährungssicherung und klimaangepasste
Transformation der Landwirtschaft. In Somalia wurden Stabilisierungsprogramme
auf eine nachhaltige Unterstützung des Staatsaufbaus ausgerichtet, mit einem
besonderen Augenmerk auf die Auswirkungen des Klimawandels auf Frieden
und Sicherheit. Die Bundesregierung entsendet ziviles Personal sowie
Polizistinnen und Polizisten in die VN- und EU-Missionen in Somalia. Mit ihrer
Entwicklungszusammenarbeit adressiert die Bundesregierung strukturelle
Ursachen von Konflikten, Flucht und Gewalt. Mit Dschibuti wurde über die
Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung die Kooperation mit der
dschibutischen Polizei, die bereits bis 2013 lief, 2024 wieder aufgenommen. Angesichts
der komplexen politischen Lage am Horn von Afrika hat das Auswärtige Amt
zudem sein diplomatisches Personal aufgestockt und zum August 2023 die
Stelle eines Sondergesandten für das Horn von Afrika eingerichtet.
160. Sieht die Bundesregierung wie die Fragesteller, dass ein
außenpolitischer Schaden dadurch entstanden ist, dass die Bundesministerin des
Auswärtigen ihre für Januar 2024 geplante Reise nach Dschibuti
kurzfristig abgesagt und bis heute nicht nachgeholt hat, und wenn ja,
welchen, bzw. wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Bundesaußenministerin telefonierte unmittelbar nach der geplanten
Reise am 29. Januar 2024 mit ihrem Amtskollegen Mahamoud Ali Youssouf.
Außerdem traf sie diesen am Rande der Sudan-Konferenz am 15. April 2024 in
Paris zu einem ausführlichen und konstruktiven Gespräch. Die Beziehungen
mit Dschibuti sind weiterhin eng und vertrauensvoll.
161. Wer hat die Entscheidung getroffen, den Flug nach Dschibuti
anzutreten, ohne dass eine Überfluggenehmigung für Eritrea vorlag (www.spie
gel.de/politik/deutschland/annalena-baerbock-neue-panne-bei-baerboc
k-flug-a-d86e55c9-5407-4818-b2ab-b8aded51b810)?
Aufgrund eines kurzfristig wegen eines technischen Defekts notwendig
gewordenen Wechsels des Flugzeugs im Vorfeld der Reise der Ministerin des
Auswärtigen nach Dschibuti, Kenia und Südsudan mussten die
Überfluggenehmigungen für die Reise mit sehr wenig Vorlauf neu eingeholt werden. Es kann in
solchen Fällen gelegentlich vorkommen, dass bei längeren Flügen zum Start
der Maschine noch nicht alle Überfluggenehmigungen vorliegen. In der Regel
werden diese erteilt, während das Flugzeug sich in der Luft befindet. Die
Entscheidung, daher den Flug nach Dschibuti anzutreten, wurde vom Auswärtigen
Amt in Abstimmung mit der Flugbereitschaft des BMVg getroffen.
162. Welche Kosten sind durch die kurzfristige Absage des Besuchs der
Bundesaußenministerin in Dschibuti im Januar 2024 verursacht
worden, die nicht ersetzt werden konnten (Hotelbuchung, Essensbestellung,
Verlegung von Personal von anderen Standorten nach Dschibuti etc.)?
Die Kosten können in der Kürze der Zeit nicht valide zusammengestellt
werden.
Ergänzend wird auf die zweite Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
163. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um ein
Ausdehnen terroristischer Strukturen aus dem Sahel auf die
Küstenanrainerstaaten am Golf von Guinea und am Atlantischen Ozean in Westafrika
zu verhindern, und inwiefern hat sie sich hierzu mit anderen Partnern
abgestimmt?
Entsprechende Maßnahmen der Bundesregierung erfolgen in den Bereichen
zivile und militärische Ertüchtigung, Entwicklungszusammenarbeit sowie auf
Basis des integrierten Friedensengagements und erfolgen stets in enger
Abstimmung mit europäischen und internationalen Partnern sowie teils in
gemeinsamer Umsetzung. Die Bundesregierung beteiligt sich namentlich an der
zivilmilitärischen Sicherheits- und Verteidigungsinitiative der EU zur Unterstützung
der westafrikanischen Küstenstaaten.
Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/9920
verwiesen.
164. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen,
um nach den richtungsändernden Wahlen in den geostrategisch
relevanten Ländern Sri Lanka und der Republik Malediven trotz einer
deutlichen Zuwendung der neuen Präsidenten zu China sowie erneuter
finanzieller Abhängigkeit von China (www.dailynews.lk/2025/01/16/ad
min-catagories/breaking-news/705754/sri-lanka-secures-3-7-billion-
fdiduring-presidents-visit-to-china/) die traditionell guten Beziehungen zu
Deutschland zu untermauern?
Auf den Malediven und in Sri Lanka haben in den Jahren 2023 und 2024
jeweils demokratische Wahlen stattgefunden, in denen sich die Opposition
gegenüber der jeweiligen Vorgängerregierung durchgesetzt hat. Die
Bundesregierung pflegt traditionell gute Beziehungen zu den Malediven wie zu Sri Lanka
und unterstützt beide Staaten im Verbund mit westlichen Partnern in ihrem
jeweiligen ausgleichenden Kurs der Mitte. Die EU bleibt einer ihrer wichtigsten
Exportmärkte und zugleich die wichtigste Herkunftsregion für den Tourismus.
165. Inwieweit hat die Bundesregierung in den vergangenen drei Jahren
deutsche Interessen im Hinblick auf die Indo-Pazifik-Leitlinien
gegenüber Sri Lanka vertreten?
Im Sinne der Indo-Pazifik-Leitlinien und insbesondere mit dem Ziel des
weiteren Ausbaus verlässlicher Partnerschaften in der geostrategisch und
sicherheitspolitisch wichtigen Region hat sich die Bundesregierung weiter in Sri Lanka
engagiert und die bilateralen Beziehungen ausgebaut. Dies zeigte sich zum
Beispiel in hochrangigen bilateralen Treffen, unter anderem 2023 zwischen
Bundeskanzler Olaf Scholz und dem damaligen Präsidenten Ranil Wickremesinghe,
den Konsultationen des Indo-Pazifik-Beauftragten des Auswärtigen Amts mit
der zuständigen Staatssekretärin im Außenministerium im März 2023, in der
Zusammenarbeit im Bereich maritime Sicherheit mit dem Hafenbesuch der
Fregatte Bayern in Colombo im Januar 2022 und einem gemeinsamen
deutschsri-lankischen Projekt zur Umsetzung des VN-Seerechtsübereinkommens in
nationales Recht in den 23 Mitgliedstaaten der Indian Ocean Rim Association
(IORA). Durch ein Projekt der Max-Planck-Stiftung förderte die
Bundesregierung die Stärkung rechtsstaatlicher, demokratischer Strukturen. Zudem
unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin den Versöhnungsprozess und den
sozialen Zusammenhalt in Sri Lanka mit einem durch die EU kofinanzierten und
von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit durchgeführten
Programm (Strengthening Social Cohesion and Peace in Sri Lanka, SCOPE).
166. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich
dschihadistischen Einflusses auf die Gesellschaft der Republik Malediven (www.lo
wyinstitute.org/the-interpreter/maldives-legacy-islamic-state & www.or
fonline.org/research/poverty-criminality-extremism-the-interrelated-sou
rces-of-insecurity-in-maldives), und welche sicherheitspolitischen
Gefahren für die Region lassen sich daraus ableiten?
Sicherheitsbedenken wegen zahlreicher auf die Malediven zurückgekehrter
„Foreign Terrorist Fighters“ sind im vergangenen Jahr latent gestiegen. Die
Malediven sind jedoch weiter darum bemüht, den Einfluss dieser Rückkehrer
zu kontrollieren und zu begrenzen. Insgesamt zeigen die Malediven auch unter
der aktuellen Regierung weiter unvermindertes Engagement bei der
Bekämpfung von (islamistischem) Terrorismus. Die Malediven sind 2023 der „Global
Coalition to Defeat Daesh/ISIS“ offiziell beigetreten; 2024 nahmen sie erstmals
am Ministertreffen der Koalition teil und wurden dort offiziell willkommen
geheißen. Die Bundesregierung begrüßt dies.
167. Wie hat sich die Stellensituation im Leitungsbereich des Auswärtigen
Amts seit Beginn dieser Legislaturperiode verändert (bitte nach
Laufbahnen, externen Mitarbeitern, neuen in dieser Legislaturperiode
geschaffenen Stellen, Geschlecht auflisten)?
Die erfragten Informationen können der folgenden Übersicht entnommen
werden, Stichtage sind der 26. Oktober 2021 sowie der 3. Februar 2025. Neue
Stellen bzw. Dienstposten im Leitungsbereich wurden im Rahmen des
Haushaltsverfahrens oder durch Umschichtungen geschaffen. Nicht alle Dienstposten
waren zum jeweiligen Stichtag besetzt.
Stand 26. Oktober 2021 aktueller
Stand
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
höheren Dienstes
81 106
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
gehobenen Dienstes
63 70
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
mittleren Dienstes sowie durch
Fremdsprachenassistentinnen und -
assistenten und Bürofachkräfte
83 93
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
einfachen Dienstes
0 0
davon besetzt durch Frauen 130 146
davon besetzt durch Männer 72 88
168. Wie hat sich die Stellensituation im Referat 013-9 des Auswärtigen
Amts seit Beginn dieser Legislaturperiode verändert (bitte nach
Laufbahnen, externen Mitarbeitern, neuen in dieser Legislaturperiode
geschaffenen Stellen auflisten)?
Die erfragten Informationen können der folgenden Übersicht entnommen
werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 167 verwiesen.
Stand 26. Oktober 2021 aktueller
Stand
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
höheren Dienstes
7 8
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
gehobenen Dienstes
10 9
Dienstposten zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren)
mittleren Dienstes sowie durch
Fremdsprachenassistentinnen und -
assistenten und Bürofachkräfte
0 0
davon zu besetzen durch
Angehörige des (vergleichbaren) einfachen
Dienstes
0 0
davon besetzt durch Frauen 12 5
davon besetzt durch Männer 4 10
169. Wie hat sich die Menge an Ministervorlagen im Auswärtigen Amt seit
Beginn dieser Legislaturperiode im Vergleich zur Legislaturperiode
davor verändert?
Die Bundesministerin wird durch die Fachebene des Auswärtige Amtes mit
verschiedenen Arten von Produkten zur Unterrichtung, zur Vorbereitung von
Terminen oder zur Herbeiführung von Entscheidungen zu außenpolitischen
Fragen befasst. Eine statistische Erfassung der verschiedenen Produkte erfolgt
nicht.
170. Wie viele Kosten fielen für Fotografen im Auswärtigen Amt in dieser
Legislaturperiode an?
Auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion
der AfD auf Bundestagsdrucksachen 20/9825 und 20/5286 wird verwiesen.
Ergänzend wird auf die zweite Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
171. Wie oft traf die Bundesministerin des Auswärtigen in dieser
Legislaturperiode Mitglieder des Personalrats des Auswärtigen Amts zu einem
persönlichen Gespräch?
Die Angaben können den Antworten 171a bis 171e entnommen werden.
a) Wie oft in dieser Legislaturperiode führte die Bundesministerin des
Auswärtigen Gespräche mit dem Personalrat als Gremium (ohne
Personalversammlungen)?
Die Bundesministerin führte zwei Gespräche mit dem Personalrat als
Gremium, einmal zu Beginn ihrer Amtszeit und einmal nach der Neuwahl des
Personalrats im Sommer 2024.
b) Wie oft in dieser Legislaturperiode führte die Bundesaußenministerin
Gespräche mit dem Vorsitzenden des Personalrats?
Die Bundesministerin führt einmal pro Halbjahr ein Gespräch mit dem
Personalratsvorsitzenden.
c) Ist es richtig, dass die Bundesministerin des Auswärtigen Gespräche
mit dem Vorsitzenden des Personalrats auf Auslandsreisen im
Flugzeug führte, weil im Auswärtigen Amt in Berlin die Zeit für solche
Gespräche fehlte?
Dies ist nicht richtig. Zwei der unter Frage 171b genannten Gespräche fanden
im Flugzeug statt. Die Mitreise von Personalratsvorsitzenden auf einzelnen
Auslandsreisen der Bundesministerin bzw. des Bundesministers des
Auswärtigen ist langjährige Praxis; sie ist ein Ausdruck der vertrauensvollen
Zusammenarbeit und gewährt dem Personalrat wichtige Einblicke in Abläufe und
Praktiken von Delegationsreisen. Sie dient zudem der Kostenersparnis, da
der/die Personalratsvorsitzende im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben
immer auch Termine an den bereisten Auslandsvertretungen wahrnimmt und
durch die Mitreise in der Delegation der Bundesministerin bzw. des
Bundesministers zusätzliche Reisekosten eingespart werden können.
d) Wie oft nahm die Bundesministerin des Auswärtigen an (Teil-)
Personalversammlungen am Dienstsitz Bonn teil?
Bei den Teilpersonalversammlungen in Bonn wird die Bundesministerin durch
die Staatssekretärin des Auswärtigen Amts vertreten.
e) Wie oft traf sich die Bundesministerin des Auswärtigen auf
Auslandsdienstreisen mit dem örtlichen Personalrat?
Die Bundesministerin trifft regelmäßig die Belegschaft der
Auslandsvertretungen in von ihr bereisten Ländern, so zum Beispiel in Moskau, Peking, Kyjiw
und Beirut. An diesen Treffen nehmen in der Regel auch die örtlichen
Personalratsmitglieder teil.
172. Wie viele Mitarbeiter sind durchschnittlich im Einsatz, um einen
externen Termin der Bundesministerin des Auswärtigen innerhalb
Deutschlands vorzubereiten und zu begleiten?
Die Zahl der mit der Vorbereitung und Begleitung eines Inlandstermins der
Bundesministerin befassten Mitarbeitenden variiert stark in Abhängigkeit von
der Komplexität eines Termins – von kurzen Gesprächsterminen innerhalb
Berlins bis hin zu mehrtägigen Konferenzteilnahmen in anderen Städten. Eine
pauschale Angabe ist deshalb nicht möglich.
173. Welche Referate und Strichreferate bzw. Arbeitseinheiten wurden im
Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode neu geschaffen?
Eine Auflistung der im Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode neu
eingerichteten Organisationseinheiten kann der Tabelle in Anlage 2* entnommen
werden. Der Großteil der aufgelisteten Arbeitseinheiten wurde aufgrund
interner Reorganisation/Auflösung von anderen Organisationseinheiten eingerichtet
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14981 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
bzw. durch Übernahme von Aufgaben aus anderen Ressorts der
Bundesregierung notwendig.
174. Wie viele pensionierte oder aus dem Auswärtigen Dienst
ausgeschiedene Mitarbeiter (bekannt als „graue“ und „grüne Bären“) waren in dieser
Legislaturperiode für das Auswärtige Amt aktiv im Dienst?
In dieser Legislaturperiode wurden insgesamt 157 ausgeschiedene
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Auswärtige Amt als sogenannte „Grüne Bären“
(nach Ausscheiden aus dem Auswärtigen Amt vor Eintritt in den Ruhestand)
oder „Graue Bären“ (nach Eintritt in den Ruhestand) tätig.
175. Wie entwickelten sich die Einstellungszahlen in den drei
Ausbildungslehrgängen des Auswärtigen Dienstes in dieser Legislaturperiode (bitte
nach Laufbahnen und Geschlecht aufschlüsseln), und wie viele
Anwärterinnen und Anwärter wurden in dieser Legislaturperiode in den
Auswärtigen Dienst übernommen?
Die Einstellungen und Übernahmen in den benannten Ausbildungslehrgängen
entwickelten sich wie folgt.
Einstellungen: Gesamt: Männlich: Weiblich: Divers:
Mittlerer Dienst: RSA 22 34 15 19
Mittlerer Dienst: RSA 23 46 27 19
Mittlerer Dienst: RSA 24 35 13 22
Gehobener Dienst: KSA 22 74 44 30
Gehobener Dienst: KSA 23 96 36 59 1
Gehobener Dienst: KSA 24 57 20 37
Höherer Dienst: AL 77 83 43 40
Höherer Dienst: AL 78 79 51 28
Höherer Dienst: AL 79 70 35 35
Übernahmen: Gesamt: Männlich: Weiblich: Divers:
Mittlerer Dienst: RSA20 50 24 26
Mittlerer Dienst: RSA21 35 18 17
Mittlerer Dienst: RSA22 31 13 18
Gehobener Dienst: KSA 19 69 25 44
Gehobener Dienst: KSA 20 68 26 42
Gehobener Dienst: KSA 21 79 32 47
Höherer Dienst: AL 76 90 47 43
Höherer Dienst: AL 77 83 43 40
Höherer Dienst: AL 78 78 50 28
Erläuterung der Abkürzungen:
RSA: Lehrgang der Regierungssekretäranwärterinnen und -anwärter (mittlerer Auswärtiger Dienst)
KSA: Lehrgang der Konsulatssekretäranwärterinnen und -anwärter (gehobener Auswärtiger Dienst)
AL: Lehrgang der Attachés (höherer Auswärtiger Dienst)
176. Wie entwickelten sich die Zahlen für Beförderungen nach A16, A13
(gD) und A9+Z in dieser Legislaturperiode (bitte nach Geschlecht und
Dienstalter aufschlüsseln)?
Die erfragten Zahlen können den Tabellen in Anlage 3* entnommen werden. Ist
ein Jahr nicht aufgeführt, fanden in diesem Jahr keine entsprechenden
Beförderungen statt. Das Dienstalter kann sehr stark variieren, da auch Personen
befördert wurden, die zuvor in einer anderen Laufbahn im Auswärtigen Amt tätig
waren.
177. Wie entwickelten sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf
Notenvergaben in Beurteilungsverfahren im Auswärtigen Dienst in dieser
Legislaturperiode?
Durch eine neue Beurteilungsrichtlinie vom Mai 2023 wurden neue, kürzere
Beurteilungsformulare sowie ein neues Mahnsystem für Berichterstatterinnen
und Berichterstatter eingeführt. In der Folge konnten die Bearbeitungszeiten
der einzelnen Beurteilungsrunden deutlich verkürzt werden, zum Beispiel bei
den A13- und A14-Beurteilungen (Stichtag 2023) um drei bis vier Monate. Die
Bearbeitungszeit betrug zehn bis elf Monate. Auch bei den A7- und A11-
Beurteilungsrunden vom Stichtag 2023 ergaben sich deutlich kürzere
Bearbeitungszeiten von etwa einem Jahr.
178. Wie lange verbleiben Beamte des Auswärtigen Dienstes
durchschnittlich in ihren Besoldungsgruppen, bis sie befördert werden (bitte nach
Geschlecht und Dienstalter aufschlüsseln)?
Diese Frage kann nicht in der kurzen Frist, die für die Beantwortung der Frage
vorgesehen ist, beantwortet werden. Eine Auswertung der elektronisch
erfassten Daten im Personalverwaltungssystem des Auswärtigen Amts wäre für die
Beantwortung der Frage nicht ausreichend, da Gründe für das Verweilen im
jeweiligen Statusamt nicht nur in den gezeigten Leistungen liegen, sondern unter
anderem auch von der Verfügbarkeit von Beförderungsstellen sowie dem
Erfüllen von Voraussetzungen, die in Personalentwicklungskonzepten festgehalten
sind, abhängen. Um die individuellen Rahmenbedingungen seriös erheben zu
können, wäre eine Durchsicht jeder Personaleinzelakte der aktuell 3 600 im
Auswärtigen Amt tätigen Beamtinnen und Beamten erforderlich. Dies würde
einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten und könnte nicht im
zeitlich vorgegebenen Rahmen realisiert werden. Bei niedrig angesetzten fünf
Minuten Bearbeitungszeit pro Akte käme man auf 300 Stunden Arbeitszeit; hinzu
käme die Auswertung der Personalakten ausgeschiedener Beamtinnen und
Beamten.
Diesbezüglich wird ergänzend auf die die zweite Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
179. Wie entwickelte sich das Verhältnis zwischen im Ausland und im
Inland eingesetzten Mitarbeitern des Auswärtigen Dienstes in dieser
Legislaturperiode?
Zu Beginn der Legislaturperiode arbeiteten 75 Prozent der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes im Ausland und 25 Prozent im
Inland.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/14981 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Nach aktuellem Stand (Stichtag 3. Februar 2025) sind es 73,4 Prozent im
Ausland der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland im Einsatz und 26,6
Prozent im Inland.
180. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg der Einrichtung des
Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)?
Mit dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) wurde eine
leistungsfähige Struktur geschaffen, die die dienstleistungsorientierte, effiziente,
wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Wahrnehmung nichtministerieller
Kernaufgaben mit Auslandsbezug bündelt und das Auswärtige Amt und die
Auslandsvertretungen von Verwaltungsaufgaben entlastet. Das stärkt die
Handlungsfähigkeit unserer Außenpolitik. Zunehmend erfahren das Auswärtige Amt
und die Auslandsvertretungen weltweit durch Abgabe von
Verwaltungsaufgaben an das BfAA größere Flexibilität, um sich stärker auf ministerielle
Aufgaben fokussieren zu können. Insbesondere im Bereich der Zentralisierung und
Digitalisierung der Visumbearbeitung hat das BfAA wichtige Funktionen
übernommen und bildet damit die Grundlage für deutliche Effizienzgewinne durch
weitere Verlagerungen von Visumanträgen zum BfAA, gerade im Bereich
Fachkräfteeinwanderung.
a) Wie viele Neueinstellungen wurden in dieser Legislaturperiode im
BfAA vorgenommen?
Im BfAA konnten im Zeitraum vom 26. Oktober 2021 bis zum 31. Januar 2025
370 Neueinstellungen vorgenommen werden.
b) Wie viele der fürs BfAA vorgesehenen Stellen sind nach aktuellem
Stand besetzt?
Zum Stichtag 1. Oktober 2024 waren 669 Stellen besetzt.
c) Welche Prozesse konnten durch Auslagerung ins BfAA nachweislich
beschleunigt werden (bitte mit Indikatoren auflisten)?
Das BfAA übernimmt seit seiner Errichtung mit Wirkung vom 1. Januar 2021
kontinuierlich inhaltlich und quantitativ weitere Aufgaben. Dabei ist vor allem
die Zusammenführung von gleichartigen Aufgaben, die vorher an
verschiedenen Stellen im Auswärtigen Amt oder im Bundesverwaltungsamt
wahrgenommen wurden und für die keine Vergleichswerte zu Dauer und Qualität der
Bearbeitung vorliegen, hervorzuheben. Zu nennen wäre hier beispielsweise die
einer langjährigen Forderung des Bundestags entsprechende Bearbeitung
sämtlicher Projektfördermittel des Auswärtigen Amts im BfAA. Die erhoffte
rotationsfeste Expertise und Routine kann zunehmend mit der Besetzung der
eingerichteten Dienstposten, der vertieften Einarbeitung und der gezielten
Ausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation entwickelt werden. Ein Vergleich
zwischen den Ergebnissen der vergangenen Aufbaujahre und denen der
Konsolidierung und des weiteren Aufbaus wird dies perspektivisch nachvollziehen
können.
d) Welche Zuständigkeiten sollen aus Sicht der Bundesregierung wann
noch ins BfAA übertragen werden?
Der weitaus größte Teil nichtministerieller Aufgaben wurde mit und seit der
Errichtung des BfAA übertragen. Gleichzeitig wird fortlaufend geprüft, ob
weitere nichtministerielle Aufgaben sinnvoll und effizienzsteigernd an das BfAA
übertragen werden können. Hierbei handelt es sich regelmäßig nur noch um
Aufgabenbereiche mit vergleichbar geringem Ressourceneinsatz oder die
Übertragung weiterer Fallbearbeitungen im Rahmen bereits übergebener
Aufgabenbereiche. Größere Aufgabenzuweisungen könnten sich perspektivisch bei einer
weiteren Zentralisierung der Verwaltungsverfahren im Bereich der
Erwerbsmigration ergeben.
e) Welche Zuständigkeiten in der Visabearbeitung hat das BfAA mit
welchem Erfolg übernommen?
Das BfAA hat seit Übernahme der Visainlandsbearbeitung im zweiten Halbjahr
2021 sukzessive die Bearbeitung von Visumanträgen auf Erwerbstätigkeit und
Studium sowie dazugehörigen Familiennachzug übernommen und den Anteil
an der globalen Visumbearbeitung in diesen Kategorien kontinuierlich
gesteigert. In diesem Zeitraum wurden Stellenanzahl und Entscheidungskapazität
jeweils mehr als verdreifacht. Seit Mitte des Jahres 2023 ist die Abteilung V im
BfAA die größte deutsche Visastelle für nationale Visa weltweit. Die Zahl der
bearbeiteten Visa konnte Abteilung V jährlich jeweils nahezu verdoppeln mit
dem Ziel, perspektivisch alle wesentlichen Fachkräfteeinwanderungsvisa mit
dazugehörigem Familiennachzug im BfAA zu bündeln. Im Übrigen wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 der Kleinen Anfrage der Gruppe
BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14005 verwiesen.
f) Wie haben sich die Bearbeitungszeiten in der Antragsbearbeitung der
Projektförderung in dieser Legislaturperiode entwickelt?
In den Jahren 2022 bis 2024 konnten alle an das BfAA abgegebenen
Neuanträge fristgerecht beschieden werden.
181. Wie haben sich die durchschnittlichen Visabearbeitungszeiten (bitte
nach Visa-Art und Auslandsvertretung aufschlüsseln) in dieser
Legislaturperiode entwickelt?
185. Bei wie vielen aller gestellten Visaanträge zur Fachkräfteeinwanderung
konnte durch das neu geschaffene Instrument des beschleunigten
Fachkräfteverfahrens nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) das
Visumverfahren die anvisierte Bearbeitungsdauer von maximal vier
Monaten eingehalten werden?
Die Fragen 181 und 185 werden gemeinsam beantwortet.
Visaanträge werden nach Eingang unmittelbar und so zügig wie möglich
bearbeitet. Eine statistische Erfassung der Bearbeitungszeiten, das heißt der Dauer
zwischen Antragstellung und Entscheidung über den Visumantrag, findet nicht
statt. Die Bearbeitungszeit ist vom konkreten Einzelfall abhängig und kann
daher stark schwanken; sie hängt unter anderem davon ab, ob die
Antragsunterlagen vollständig vorliegen, ob eine weitergehende Überprüfung der Unterlagen
erforderlich wird oder ob und wie schnell die Rückmeldungen zu den
erforderlichen Beteiligungen von Behörden im Inland erfolgt sind. Das Auswärtige
Amt erweitert konsequent seine Kapazitäten, um Möglichkeiten der
Beschleunigung auszuschöpfen. Ein spürbarer Faktor ist hierbei die Reduzierung
gesetzlicher Beteiligungspflichten. So muss bei Visa für Studierende die
Ausländerbehörde nun im Regelfall nicht mehr beteiligt werden, wodurch sich die
Bearbeitungszeit um mindestens drei Wochen verkürzt hat.
Mit dem Aktionsplan Visabeschleunigung passt das Auswärtige Amt
Ressourcen und Strukturen im Visumverfahren an, um den Anforderungen eines
modernen und attraktiven Einwanderungslandes zu entsprechen. Die Auslagerung
der Antragstellung an externe Dienstleister, die Verlagerung der Bearbeitung
von Anträgen an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, sowie die
Einrichtung von Terminvergabesystemen konnten hier bereits vielfach zu einer
spürbaren Entlastung beitragen. Die umfassende Digitalisierung unseres
nationalen Visumverfahrens fördert eine schnellere und anwenderfreundlichere
Antragstellung über das Auslandsportal, während die elektronische Übersendung
der Visumakten nunmehr mehrere Wochen Postlaufzeit einspart. Dadurch
können zum Beispiel die zu beteiligenden Ausländerbehörden entsprechend
schneller auf die Vorgänge zugreifen, so dass die Dauer der Visumantragsbearbeitung
insgesamt verkürzt wird.
182. Wie haben sich die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Termin zur
Visumbeantragung (bitte nach Visa-Art und Auslandsvertretung
aufschlüsseln) in dieser Legislaturperiode entwickelt?
Bei Angaben zu Wartezeiten handelt es sich um rechnerische
Momentaufnahmen, die über das Jahr hinweg in Abhängigkeit von Nachfrage und verfügbaren
Bearbeitungskapazitäten stark schwanken. Dabei kann auch eine Priorisierung
bestimmter Antragsarten erforderlich sein. Durch eine Priorisierung bei der
Terminvergabe können die Visastellen zum Beispiel steuern, dass für
Antragstellende im beschleunigten Fachkräfteverfahren ausreichend Termine
innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von drei Wochen zur Verfügung stehen,
und saisonale Veränderungen der Nachfrage berücksichtigen. Auch das kann
ein Faktor für kurzfristig ansteigende Wartezeiten sein. Die Bundesregierung
setzt sich demgemäß fortlaufend dafür ein, die Wartezeiten bei der
Terminvergabe für alle Visumantragstellerinnen und -antragsteller trotz kontinuierlich
steigender Nachfrage insgesamt so gering wie möglich zu halten.
183. Um wie viele Tage hat sich die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei
Visaanträgen seit der im Dezember 2022 begonnenen Pilotphase für die
digitale Visumbeantragung an den teilnehmenden Auslandsvertretungen
verändert (bitte nach Art des Visums und Auslandsvertretung
aufschlüsseln)?
Aufgrund der begrenzten Benutzung während der Pilotierungsphasen und des
schrittweisen weltweiten Rollouts weiterer Funktionen und Antragsarten kann
noch keine valide Einschätzung über den Einfluss der Online-Beantragung auf
die Bearbeitungsdauer erfolgen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 181
verwiesen.
Positive zeitliche Effekte durch die Digitalisierung können jedoch vermerkt
werden: Deutlich spürbar ist, dass mehrfache zeitraubende und teure Anreisen
für Antragstellende vermieden werden können, weil Fragen im Vorfeld eines
Termins geklärt werden. Der Schaltertermin selbst ist sehr viel besser
vorbereitet, so dass es gelingt, die Schalterkapazität der Visastellen optimal zu nutzen.
Hinsichtlich der Blauen Karte, eines relativ einfachen Visumantrags, konnten
die Schaltertermine von üblicherweise etwa 20 Minuten auf deutlich unter
10 Minuten verkürzt werden. Es wird erwartet, dass sich diese Zeitersparnis bei
komplexeren Anträgen je nach Standort noch deutlicher auswirken kann.
Ein mittelbarer Effekt besteht in der durch die schrittweise Führung der
Antragstellenden verbesserten Antragsqualität. Dies erlaubt in begrenztem Maße, die
Anträge schneller zu bearbeiten. Wie stark sich dies auswirkt, ist zum
gegenwärtigen Zeitpunkt schwer zu beurteilen. Um die knappe
Entscheidendenkapazität noch besser adressieren zu können, wurde im Ressortkreis ein
Regelungsvorschlag für die Nutzung von KI im Visumverfahren erarbeitet und dem
Bundestag im Dezember 2024 als Formulierungshilfe übermittelt.
Eine weitere wichtige Zeitersparnis entsteht aus der digitalen Übertragung von
Visumakten an die Ausländerbehörden in Deutschland. Mit der seit August
2023 weltweit ausgerollten Binärdatenschnittstelle können Visumakten in
kurzer Zeit über das Bundesverwaltungsamt (BVA) digital an die
Ausländerbehörden übertragen werden. Dies spart im Einzelfall vier bis sechs Wochen
Postlaufzeit.
184. Wurde das mit dem Aktionsplan Visabeschleunigung ausgegebene Ziel,
bis Anfang 2025 die vollständige Digitalisierung des Visumverfahrens
abzuschließen (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7754), erreicht, wenn nein, warum
nicht, und wie ist der Umsetzungsstand des Aktionsplans
Visabeschleunigung (bitte nach erreichten und nicht erreichten Zielen
aufschlüsseln)?
Mit der Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens zum 1. Januar 2025
sollten zwei wesentliche Ziele erreicht werden:
Alle 167 Visastellen sollten an das Auslandsportal technisch angebunden und
damit in die Lage versetzt werden, das Auslandsportal zu nutzen. Dieses Ziel
wurde erreicht: Mitte Dezember wurde die letzte Gruppe der Visastellen an das
Auslandsportal angebunden.
Zweites Ziel war die Digitalisierung der weltweit relevanten Visumanträge.
Auch dieses Ziel wurde erreicht: Hierzu wurden in den Jahren 2023 und 2024
die Visumanträge aus den Bereichen Visa zur Erwerbstätigkeit, Visa zu
Studium und Studienbewerbung, Visa für Aus- und Fortbildung und Visa zur
Familienzusammenführung – insgesamt 28 einzelne Leistungen (Rechtsgrundlagen) –
digitalisiert. Diese wurden zur zugänglicheren Nutzerführung teilweise in
dynamischen Antragsbündeln zusammengefasst.
Auch in den anderen Bereichen des Aktionsplans Visabeschleunigung wurden
die gesetzten Ziele erreicht oder befinden sich in dem für die Umsetzung
gesteckten Zeitplan. Zur Zentralisierung der Bearbeitung von Fachkräftevisa im
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten wird auf die Antwort zu Frage
180e) verwiesen. So wurden und werden neben den Einstellungen in die
Sonderlaufbahnen des Auswärtigen Dienstes (vgl. Antwort zu Frage 175) weitere
Visaentscheiderinnen und -entscheider zur befristeten Verstärkung an besonders
geforderten Visastellen rekrutiert. Die Zahl der Dienstposten im Bereich der
Visabearbeitung wurde signifikant erhöht (vgl. Antwort zu Frage 186) und Visa-
Dienstposten priorisiert besetzt. Im Rahmen der Flexibilisierung wird Personal
darüber hinaus bedarfsgerecht zur Verstärkung von Visastellen eingesetzt.
Die Ausweitung der Auslagerung an externe Dienstleister wurde in Bezug auf
die Aufnahme weiterer Länder im Rahmen der erforderlichen Ausschreibungen
angestoßen und im Rahmen bereits bestehender Verträge je nach lokalen
Bedürfnissen inhaltlich auf zusätzliche Unterkategorien ausgeweitet.
186. Wie viele zusätzliche Stellen wurden im Bereich der Visumbearbeitung
seit 2021 geschaffen, und wie viele davon wurden besetzt?
An den deutschen Auslandsvertretungen wurden seit Beginn der 20.
Legislaturperiode im Bereich der Visumsbearbeitung 44 Entsandten-Dienstposten neu
eingerichtet, von denen 39 besetzt werden konnten. Die restlichen fünf
Dienstposten werden zeitnah besetzt. Für lokal Beschäftigte wurden 85 Dienstposten
neu eingerichtet, von denen 80 zeitnah besetzt werden konnten.
Des Weiteren wurden die Kapazitäten im Bereich der Visumsbearbeitung durch
Einrichtung des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten erhöht. Nach
aktuellem Stand umfasst die dortige Abteilung V (Visabearbeitung) 136
Dienstposten. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36
der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14005
verwiesen.
a) Wie viele davon sind ausschließlich mit der Bearbeitung von Visa zur
Fachkräfteeinwanderung beschäftigt (bitte nach Behörden bzw.
Referaten bzw. Auslandsvertretung aufschlüsseln)?
Der Einsatz von Personal im Bereich der Visumsbearbeitung erfolgt
bedarfsangepasst und wird nicht auf einzelne Unterkategorien von nationalen Visa
bezogen erfasst.
b) Wie viele davon wurden dauerhaft besetzt und wie viele mit Beamten
des Auswärtigen Dienstes?
Entsandten-Dienstposten werden mit GAD-Personal besetzt. Dienstposten für
lokal Beschäftigte werden je nach organisatorischer Notwendigkeit sowie unter
Beachtung der Haushaltssituation befristet oder unbefristet besetzt.
187. Gibt es einen Fachkräfteeinwanderungsdialog zwischen
Bundesregierung und deutscher Wirtschaft, und wenn nein, warum nicht?
188. In welchen Gremien sucht die Bundesregierung den Austausch mit der
deutschen Wirtschaft zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung?
Die Fragen 187 und 188 werden zusammen beantwortet.
Die Fachkräfteeinwanderung hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität.
Zu dem Thema tauschen sich die Bundesregierung bzw. einzelne
Bundesressorts daher regelmäßig in unterschiedlichsten Formaten mit Vertreterinnen und
Vertretern der deutschen Wirtschaft aus.
Im Rahmen eines Initiativkreises „Arbeiten und Ausbildung in Deutschland“
findet seit dem Jahr 2024 unter Federführung des BMWK ein regelmäßiger
Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaft und Verwaltung
sowie Wissenschaft und Zivilgesellschaft statt. Mit dem Initiativkreis werden im
Wesentlichen zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen vorhandene Strukturen,
Prozesse und Regelungen bei der Fachkräfteeinwanderung im Dialog mit der
Wirtschaft daraufhin betrachtet werden, ob sie dem gemeinsamen Ziel einer
effizienten und steigenden Fachkräfteeinwanderung dienen. Zum anderen bietet
der Initiativkreis Gelegenheit, den eigenverantwortlichen Beitrag der
fachkräftesuchenden Wirtschaft als auch der Politik zum Gelingen der
Fachkräfteeinwanderung herauszustellen. Zu beiden Elementen soll der Initiativkreis dazu
dienen, Vorschläge für praktische Verbesserungen zu erarbeiten und geplante
Aktivitäten der teilnehmenden Ressorts und Organisationen transparent zu
machen.
Im Rahmen der Entwicklung des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte
aus dem Ausland „Make it in Germany“ werden Vertreterinnen und Vertreter
der Wirtschaft regelmäßig eingebunden bzw. beteiligt.
In einer Reihe thematischer Dialoge hat das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung den Austausch mit Vertreterinnen und
Vertretern der Wirtschaft weiter intensiviert. Es werden Bereiche identifiziert,
in denen sich die Netzwerke und Erfahrungen aus Pilotprojekten der
Entwicklungspolitik mit der Innovationskraft und dem Sektorwissen der Wirtschaft
ergänzen.
Im Zeitraum zwischen Verkündung und Inkrafttreten von Gesetz und
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung traten die
federführenden Bundesministerien des Innern und für Heimat (BMI) sowie für
Arbeit und Soziales (BMAS) in den Austausch mit einer großen Zahl an
Verbänden, um Fragen zu den neuen und wesentlich geänderten Rechtsgrundlagen und
Verfahren zu klären.
Im Rahmen der länderspezifischen Umsetzung der Maßnahmen zur
Fachkräftegewinnung unterstützen die deutschen Auslandsvertretungen die strategische
Vernetzung zwischen allen relevanten Akteuren, insbesondere in
Herkunftsländern mit hohem Fachkräftepotential. Zentral hierbei ist die Einbindung der
deutschen Wirtschaft vor Ort, sowohl einzelner Unternehmen als auch von
Kammern und Verbänden.
Im Bereich Tourismus hat die Bundesregierung mit der Nationalen Plattform
Zukunft des Tourismus ein Instrument etabliert, das einen strategischen
Dialogprozess von Akteuren aus Bund, Ländern, Branche und Wissenschaft steuert.
Die Akteure tauschen sich regelmäßig aus und entwickeln praxisorientierte
Initiativen in vier Arbeitsgruppen weiter, eine davon zum Schwerpunktthema
Arbeitskräftesicherung und -gewinnung im Tourismus.
189. Wie hoch war der Anteil nicht zugunsten der Bundesregierung
entschiedener verwaltungsgerichtlicher Klageverfahren in dieser
Legislaturperiode (bitte nach Entscheidung zugunsten des Klägers, Einstellung
des Verfahrens und Vergleich aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung versteht die Formulierung „nicht zu Gunsten der
Bundesregierung“ dahingehend, dass diese Gerichtsverfahren meint, in denen das
Gericht der Rechtsauffassung der Bundesregierung nicht gefolgt ist. Im Zeitraum
vom 26. Oktober 2021 bis zum 31. Dezember 2024 wurden insgesamt 12 637
Gerichtsverfahren über Visaklagen vor dem Verwaltungsgericht Berlin in der
ersten Instanz beendet. Davon folgte das Gericht in seiner Entscheidung in 145
Verfahren (1,14 Prozent) ganz oder teilweise nicht der Rechtsauffassung der
Bundesregierung.
Ergänzend wird auf die zweite Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
190. Welche Fortschritte konnte das Auswärtige Amt in dieser
Legislaturperiode in der Digitalisierung des Rechts- und Konsularbereichs
verzeichnen, wie haben sich die Bearbeitungszeiten für Passanträge in
dieser Legislaturperiode entwickelt (bitte nach Auslandsvertretung
aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt hat über die Visadigitalisierung hinaus fristgerecht zu
Ende Dezember 2022 weitere Leistungen aus dem Rechts- und
Konsularbereich digitalisiert. Seit Dezember 2022 steht im Auslandsportal die Funktion
zur digitalen Antragsvorbereitung für Reisepässe für Erwachsene zur
Verfügung und wird an den Pilot-Auslandsvertretungen London, Oslo und Bischkek
genutzt.
Mit Blick auf die Bedeutung der Fachkräfteeinwanderung wurde bei der
weiteren Umsetzung die Digitalisierung des Visumverfahrens priorisiert und die
existierende Leistung im Bereich Pass zunächst zurückgestellt. Es ist geplant,
Entwicklung und Rollout in der nächsten Legislaturperiode fortzusetzen.
Aufgrund der bislang begrenzten Benutzung liegen noch keine validen
Erkenntnisse über den Einfluss der Online-Antragsvorbereitung auf die
Bearbeitungsdauer vor, zumal sich die Bearbeitungszeiten je nach Sachverhalt stark
unterscheiden können. Deutlich spürbar ist, dass weitere Anreisen für
Antragstellende umfassend vermieden werden können, weil sämtliche Fragen im Vorfeld
des Termins, der sehr viel kürzer ist, geklärt werden können. Dadurch gelingt
es, die Schalterkapazität der Konsulate optimal zu nutzen.
Weitere Digitalisierungserfolge konnten im Bereich Hilfe für Deutsche im
Ausland erreicht werden: Die Krisenvorsorgeliste ELEFAND steht nicht nur online,
sondern auch als App zur Verfügung.
In anderen Bereichen, in denen Gesetzgebung notwendig ist, um weitere
Digitalisierungsfortschritte zu erreichen, wurden diese in der vergangenen
Legislaturperiode erarbeitet: Sowohl für die Nutzung von künstlicher Intelligenz (KI)
im Visumverfahren als auch für die digitale Präsenzbeurkundung wurden
entsprechende Regelungen im Ressortkreis entwickelt und dem Bundestag im
Dezember 2024 als Formulierungshilfe übermittelt.
191. Wie hat sich aus Sicht der Bundesregierung die Bedeutung der
deutschen Sprache im Ausland in dieser Legislaturperiode entwickelt?
Die Vermittlung der deutschen Sprache im Ausland spielt weiterhin eine
wichtige Rolle an Schulen, Hochschulen und im Sprachkursbetrieb weltweit. Der
am 18. Dezember 2024 vom Kabinett bestätigte „Masterplan für die Deutschen
Auslands- und Partnerschulen“ trägt dem Rechnung und identifiziert
Maßnahmen, die sich gezielt auf die weitere Stärkung der Förderung der deutschen
Sprache im Ausland richten.
Die Zahl der vom Goethe-Institut durchgeführten Sprachprüfungen hat sich von
rund 650 000 im Jahr 2021 auf mehr als 1 Million im Jahr 2024 deutlich
erhöht. Konkrete Angaben zur Zahl von Deutschlernenden weltweit werden vom
Auswärtigen Amt gemeinsam mit dem Goethe-Institut jeweils im Fünf-Jahres-
Rhythmus erfasst. Für den Zeitraum 2020 bis 2025 sollen die Ergebnisse bis
August 2025 vorliegen.
192. Wie hat sich die Anzahl der vom deutschen Auslandsschulwesen
betreuten Schulen entwickelt?
Zum Stichtag (8. Dezember 2021) förderte das Auswärtige Amt 137 anerkannte
Deutsche Auslandsschulen, aktuell werden 136 anerkannte Deutsche
Auslandsschulen gefördert. Das Netzwerk der im Rahmen der PASCH-Initiative
betreuten Schulen hat sich im gleichen Zeitraum von 1 775 auf 1 812 Schulen erhöht.
193. Wie viele Sicherheitsvorfälle gab es in dieser Legislaturperiode an
deutschen Auslandsvertretungen (bitte nach Schwere aufschlüsseln)?
Das Auswärtige Amt überprüft laufend seine materiellen, personellen,
organisatorischen und Cyber-Sicherheitsmaßnahmen und passt diese der sich
verändernden Gefährdungslage an den jeweiligen Dienstorten an. Das Auswärtige
Amt führt keine systematische Erfassung von Sicherheitsvorfällen. Diese
bewegen sich jedoch zumeist in einem niederschwelligen Gefährdungsbereich
(Vandalismus, Behinderungen, Sachbeschädigungen, Drohungen, verdächtige
Postsendungen).
194. Wie viele deutsche Entsandte wurden im Ausland getötet oder verletzt
(bitte nach Dienstort aufschlüsseln)?
Es wird keine zentrale Statistik über diese Todesfälle oder Verletzungen
geführt. Soweit solche Ereignisse dienstlich relevant wären, würden diese in den
jeweiligen Personaleinzelakten erfasst; die Durchsicht mehrerer tausend
Personalakten allein im Auswärtigen Amt würde einen unverhältnismäßig großen
Aufwand bedeuten und könnte nicht im zeitlich vorgegebenen Rahmen
realisiert werden. Würde man von konservativ angesetzten 6 400 auszuwertenden
Akten ausgehen, so käme man bei niedrig angesetzten fünf Minuten
Bearbeitungszeit pro Akte auf über 500 Stunden Arbeitszeit. Das Zusammenführen der
Zahlen sowie die Koordination der Rückläufe aus anderen Ressorts für von dort
abgeordnete und versetzte Beschäftigte müsste noch zusätzlich zu diesem
Aufwand hinzugerechnet werden. Ergänzend wird auf die zweite Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
195. Welche Instrumente des digitalen Wissensmanagements gibt es im
Auswärtigen Amt (bitte samt Angabe, wer darauf Zugriff hat und wer
Informationen einspeist, auflisten)?
Die erbetenen Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Instrument Wer hat Zugriff? Wer kann Informationen
einspeisen?
E-Akte Bund Alle Beschäftigten mit
Büroarbeitsplatz
Alle Beschäftigten mit
Büroarbeitsplatz
MS
Sharepoint
Alle Beschäftigten mit
Büroarbeitsplatz
Alle Beschäftigten mit
Büroarbeitsplatz
196. Welche Großprojekte konnten im Bereich 1-IT-CIO des Auswärtigen
Amts abgeschlossen werden, und welche befinden sich in der
Umsetzung?
Als Großprojekte werden solche Digitalisierungsvorhaben aufgeführt, die
aufgrund ihrer Kosten, Laufzeit und technisch-organisatorischen
Herausforderungen besonders viele Ressourcen binden bzw. gebunden haben.
Großprojekte, die in der aktuellen Legislaturperiode abgeschlossen wurden:
– PREVIEW (Prediction, Visualization, Early Warning), eine Plattform zur
indikatorgestützten, frühzeitigen Identifikation politischer, wirtschaftlicher
und gesellschaftlicher Entwicklungen, die das Potenzial bergen, vorhandene
Konflikte innerhalb von Gesellschaften gewaltsam eskalieren zu lassen;
– Schaffung der Big Data und KI Plattform PLAIN ("Platform Analysis and
Information Systems“); PLAIN realisiert die in der Digitalstrategie der
Bundesregierung gesetzten Ziele, indem sie einen Standard für die souveräne
und geschützte Nutzung von Big Data und KI-Lösungen in der
Bundesregierung schafft. PLAIN ist eine Plattform für explorative und produktive
Analytics-Aufgaben und basiert als mandantenfähige „XaaS“-Plattform
("Everything-as-a Service") auf „cloud-native“-Technologien;
– Digitalisierung des nationalen Visumverfahrens im Auslandsportal;
– Stärkung der digitalen Souveränität, Cybersicherheit und Krisenresilienz
durch Weiterentwicklung der nationalen Krypto-Technologie (Aufbau der
ressortübergreifenden VS-Kommunikation (R-VSK));
Großprojekte, die sich aktuell in der Umsetzung befinden:
– Portfolio.Atlas: Entwicklung einer Datenbank und Anwendung aufbauend
auf der ressortübergreifenden Plattform PLAIN, um das gesamte
internationale deutsche Projektengagement der Bundesregierung für strategische
Analysebedarfe darzustellen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird die
strategische Steuerungsfähigkeit der Bundesregierung insgesamt gestärkt
und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltung ein
wichtiges Werkzeug zur Verfügung gestellt;
– Weitere Digitalisierung des Rechts- und Konsularangebots und
Funktionalitätsausbau im Auslandsportal;
– Weitere Stärkung der digitalen Souveränität, Cybersicherheit und
Krisenresilienz durch Weiterentwicklung der nationalen Krypto-Technologie und des
R-VSK-Verbundes;
– Unterstützung der Umsetzung des Global Digital Compact;
197. Wie hoch war der Anteil der von Referat S06 im Auswärtigen Amt
negativ oder mit schwerwiegenden Defiziten evaluierten Projekte?
Referat S06 beauftragt Programmevaluierungen (und keine
Projektevaluierungen). Ergebnisse dieser Evaluierungen erfolgen auf programmatischer
Ebene und lassen daher in der Regel keine Aussagen in Bezug auf
Einzelprojekte zu.
198. Welche grundsätzlichen Änderungen in der Projektförderung konnten
durch Empfehlungen von Referat S06 im Auswärtigen Amt in dieser
Legislaturperiode erreicht werden?
Die Nennung von möglichen Handlungsempfehlungen ist Aufgabe der extern
beauftragten Evaluatorinnen und Evaluatoren. Empfehlungen beziehen sich auf
den jeweiligen Evaluierungsgegenstand der Programmevaluierung, so dass die
Umsetzung von Handlungsempfehlungen lediglich auf programmatischer (und
nicht grundsätzlicher) Ebene erfolgt.
199. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung des VN-Standorts
Bonn in dieser Legislaturperiode?
Nach Abschluss des Zuzugs von Abteilungen von UNAIDS und UN Women –
um nur die größten Neuansiedlungen zu nennen, die in der abgelaufenen
Legislaturperiode akquiriert werden konnten – wird der UN Campus Bonn mit circa
1 200 VN-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern um 20 Prozent angewachsen sein
und insgesamt 27 VN-Einrichtungen beherbergen.
Das im gleichen Zeitraum weitgehend ausgearbeitete Projekt einer
Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz enthält mit seinem Kapitel „Region
Bundesstadt Bonn als Standort der Vereinten Nationen und von internationalen
Organisationen“ einen Fahrplan für die weitere Stärkung des internationalen
Standorts.
200. Welche Instrumente bietet Referat S05 im Auswärtigen Amt (PRE-
VIEW, Krisenfrüherkennung, Analyse, Informationsmanagement) an
(bitte samt Angabe, wer darauf Zugriff hat und wer Informationen
einspeist, auflisten)?
Referat S05 unterstützt im Rahmen seines Auftrags zur Krisenfrüherkennung
dabei, indikatorengestützt frühzeitig politische, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Entwicklungen zu analysieren, die das Potential bergen, Konflikte
innerhalb von Gesellschaften gewaltsam eskalieren zu lassen.
Zu den Instrumenten von Referat S05 gehören:
• Steuerung der ressortgemeinsamen Arbeitsgruppe Krisenfrüherkennung
(AG KFE);
• Strategische Vorausschau, Szenario-Workshops;
• quantitative Konfliktanalysen, Akteursmappings;
• Modellierung und Visualisierung von Daten im Kontext der
Krisenfrüherkennung;
• Visualisierungen, Karten und Datenrecherchen.
Hierfür werden themen- und fallspezifische offene wie interne Informationen
und Datenquellen genutzt. Das Referat S05 erstellt sowie liefert entsprechende
Produkte selbst und in Abstimmung mit anfragenden Arbeitseinheiten und
Auslandsvertretungen an diese oder verteilt sie themenabhängig auch an Ressorts.
Teilweise wird auch das Intranet des Auswärtigen Amts mit VS-Schleuse zur
Verteilung einiger Produkte genutzt. Referat S05 ist auch für den „Climate–
Conflict–Vulnerability Index“ (CCVI) verantwortlich, welcher öffentlich unter
climate-conflict.org erreichbar ist.
201. Wie veränderte sich in dieser Legislaturperiode der Anteil Deutscher an
der Belegschaft von EU-Behörden und in internationalen
Organisationen (bitte nach Organisation aufschlüsseln)?
Mit dem 8. Bericht der Bundesregierung zur deutschen Personalpräsenz in
internationalen Organisationen wurde über Veränderungen im Zeitraum 2021
und 2022 berichtet. Zahlen für den 9. Bericht, der den Zeitraum 2023 und 2024
abdeckt, werden so erhoben, dass eine Veröffentlichung zu Sommer 2025
erfolgen kann. Aus einzelnen bereits verfügbaren Daten lässt sich schlussfolgern,
dass die Anzahl Deutscher in EU-Behörden und in internationalen
Organisationen in der Legislaturperiode weit überwiegend konstant geblieben ist. Den
Bemühungen um eine Erhöhung des Anteils standen eine höhere Zahl von
Pensionierungen und insbesondere im Bereich der internationalen Organisationen
Einstellungsrestriktionen aufgrund global sinkender Finanzmittel gegenüber. Auf
die Antwort zu Frage 77 zu deutschem Personal in EU-Institutionen wird
verwiesen.
202. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rolle von künstlicher Intelligenz
und digitalen Technologien in der Außenpolitik, und welche
Neuerungen führte sie in dieser Legislaturperiode in diesem Themenbereich
ein?
Fragen der KI-Governance, Technologieführerschaft oder -Lieferketten sind
mehr und mehr geopolitisch und geoökonomisch. Um der gewachsenen
Bedeutung Rechnung zu tragen, wurde im Auswärtigen Amt zum Beispiel der
Koordinierungsstab für Künstliche Intelligenz und digitale Technologien in der
Außenpolitik (KS-KI-A) in der Abteilung für internationale Ordnung, Vereinte
Nationen und Rüstungskontrolle geschaffen. Mit der Schaffung der Big Data
und KI Plattform PLAIN ("Platform Analysis and Information Systems“)
realisiert das Auswärtige Amt die in der Digitalstrategie der Bundesregierung
gesetzten Ziele, indem sie einen Standard für die souveräne und geschützte
Nutzung von Big Data und KI-Lösungen in der Bundesregierung schafft. PLAIN
ist eine Plattform für explorative und produktive Analytics-Aufgaben und
basiert als mandantenfähige „XaaS“-Plattform ("Everything-as-a Service") auf
„cloud-native“-Technologien. Das AA nutzt PLAIN u. a. für die Entwicklung
und Bereitstellung von KI-Systemen im AA sowie für die Erprobung von
innovativen digitalen Technologien.
203. Wie definiert die Bundesregierung das Feld der digitalen Diplomatie,
welche Aktivitäten fallen nach Ansicht der Bundesregierung in diesen
Bereich?
204. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung durch digitale Diplomatie,
und werden diese Ergebnisse bemessen?
Die Fragen 203 und 204 werden zusammen beantwortet.
Im Verständnis der Bundesregierung ist es das Ziel digitaler Diplomatie, die
Rolle Deutschlands und Europas in der digitalen Welt zu sichern, seine
strategischen Interessen zu schützen und für seinen dynamischen
Regulierungsrahmen, mit dem Menschen im Zentrum, für einen inklusiven digitalen Wandel zu
werben. Digitale Diplomatie bedient sich dabei des klassischen diplomatischen
Werkzeugkastens, wie beispielsweise Gedankenpapiere und Konferenzen, um
internationale Meinungsbildung anzustoßen bzw. voranzutreiben,
Projektförderung im Sinne der Zielsetzung deutscher Außenpolitik oder Demarchen zur
Förderung der Wahlchancen deutscher Kandidatinnen und Kandidaten für
Positionen in einschlägigen internationalen Organisationen.
205. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um das im
Koalitionsvertrag vorgesehene Ziel zu erreichen, „unseren Einsatz in
internationalen Gremien, Normen- und Standardisierungsprozessen
sowie Multi-Stakeholder-Foren“ zu stärken, und wie bewertet sie die
Effektivität dieser Maßnahmen?
Im Bereich der internationalen Digitalpolitik hat sich die Bundesregierung in
der 20. Legislaturperiode mit der im Februar 2024 verabschiedeten Strategie
für internationale Digitalpolitik strategisch aufgestellt und erste
Umsetzungsmaßnahmen eingeleitet.
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen Stakeholder-Prozess zur
strategischen Vorausschau gestartet. Expertinnen und Experten arbeiten hier
zusammen, um mögliche Entwicklungen in der internationalen KI- und Internet-
Governance besser zu antizipieren.
In der Strategie bekennt sich die Bundesregierung zum Multi-Stakeholder-
Ansatz und hat eine Reihe von Maßnahmen zu dessen Förderung umgesetzt.
Die Bundesregierung unterstreicht ihr Engagement durch ihre Teilnahme an
Multi-Stakeholder-Formaten. Dazu zählt neben den Teilnahmen auf
Staatssekretärs-Ebene am IGF 2024 in Riad und am IGF 2023 in Kyoto auch die
Teilnahme von Bundesminister Volker Wissing am ICANN High Level
Government Meeting im Juni 2024 in Kigali, Ruanda.
Die Bundesregierung hat sich zahlreichen internationalen Formaten und
Prozessen der internationalen Digitalpolitik, wie dem Global Digital Compact, für
den Multi-Stakeholder-Ansatz eingesetzt. Und das mit Erfolg: Paragraph 27 des
Global Digital Compact erkennt beispielsweise an, dass die Internet-
Governance global und nach dem Multi-Stakeholder-Prinzip gestaltet wird.
Ebenso hat die Bundesregierung mit einer Einzahlung in den Main Trust Fund
in Höhe von 250 000 Euro das IGF-Sekretariat finanziell unterstützt.
Mit einem neu geschaffenen Fellowship-Programm fördert die
Bundesregierung zudem die Beteiligung junger Menschen an internationalen Foren,
Formaten und Entscheidungsprozessen in der internationalen Digitalpolitik. Sechzehn
Fellows im Alter von 18 bis 30 Jahren erhalten von Oktober 2024 bis Juni 2025
eine umfassende Förderung, die insbesondere die Reisekosten zum Internet
Governance Forum 2024 und 2025 abdeckt.
Ebenso setzt die Bundesregierung ihr Engagement in multilateralen Formaten
wie den Digitalministertracks der G7 und G20, der OECD und der ITU fort.
Auf G7-Ebene haben wir mit dem Hiroshima Code of Conduct erstmals
internationale Leitplanken für die Förderung sicherer und vertrauenswürdiger KI-
Systeme entwickelt, die mittlerweile von über 50 Ländern und Regionen
unterstützt werden.
206. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das im
Koalitionsvertrag verankerte Ziel zu erreichen, „in der
Entwicklungszusammenarbeit mit unseren Partnern am Aufbau ihrer unabhängigen
digitalen Infrastruktur zur Stärkung ihrer digitalen Souveränität, auch auf
EU-Ebene“, mitzuwirken, und wie bewertet sie die Effektivität dieser
Maßnahmen?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zielt mit allen ihren Maßnahmen
im digitalpolitischen Bereich auf die Stärkung der digitalen Souveränität ihrer
Partnerländer. Sie ist eine der führenden Geberinnen im Bereich der digitalen
Transformation und gilt vor allem im Bereich Daten und KI in der
Entwicklungspolitik als Vorreiterin. Dazu tragen insbesondere die Initiativen „Data
Economy“, „DataCipation“, „FAIR Forward“ und das Netzwerk der 22
Digitalzentren in den Partnerländern bei.
Im Bereich der digitalen öffentlichen Infrastruktur (DPI) unterhält das BMZ die
Initiative „GovStack“, einer der Leuchttürme der Digitalstrategie der
Bundesregierung. „GovStack“ unterstützt Partnerregierungen mit einer offenen
Rahmenarchitektur zur Bereitstellung staatlicher Leistungen, wie zum Beispiel
Gesundheitsversorgung, Geburtenregistrierung oder Sozialleistungen auf Basis
digitaler, interoperabler Bausteine. Dadurch wird die Abhängigkeit der
Partnerländer von einzelnen Anbietern verringert.
Auf europäischer Ebene ist die Bundesregierung eine treibende Kraft hinter
dem Digital-for-Development-(D4D)-Hub der EU. Ziel dieser Plattform von 16
Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission ist es, die digitale
Entwicklungspolitik der EU voranzubringen. Deutschland setzt sich auch in
diesem Rahmen für die digitale Souveränität der Partnerländer ein. Ein Beispiel
hierfür ist die deutsche Beteiligung an der Team-Europe-Maßnahme ‚Data
Governance in Africa‘, die unter anderem eine Fazilität für digitale Investitionen
beinhaltet.
Alle Maßnahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterliegen
einer regelmäßigen Fortschrittsberichterstattung; ihre Effizienz und
Zielerreichung wird anhand einer vor Projektbeginn festgelegten Wirkungsmatrix
fortlaufend überprüft.
207. Welche Initiativen im Bereich Public und Digital Diplomacy, die über
das Angebot der Deutschen Welle hinausgehen, hat die
Bundesregierung bereits umgesetzt oder plant sie in Afrika umzusetzen, um die
Bekämpfung antiwestlicher Desinformationskampagnen (insbesondere
seitens Russlands) voranzutreiben sowie den Aufbau eigener Narrative
zu verstärken und ein positives Deutschlandbild zu fördern?
Die Regionalen Deutschlandzentren (RDZ) in Dakar, Kairo und Pretoria
vermitteln ein aktuelles Deutschlandbild in der Region und informieren über
Schwerpunkte und Interessen der deutschen Außenpolitik. Über die RDZ
werden sowohl politische als auch gesellschaftliche und kulturelle Inhalte über
Deutschland erstellt, die über die Social-Media-Kanäle der RDZ verfügbar sind
und von den deutschen Auslandsvertretungen genutzt werden. Inhalte werden
auf Englisch, Französisch und Arabisch erstellt.
Das vom Auswärtigen Amt geförderte Besucherreisen-Programm ermöglicht
unter anderem Journalistinnen und Journalisten aus Afrika nach spezifischen
Themen zugeschnittene Reisen nach Deutschland, um so in der Region ein
besseres Verständnis für Deutschland zu ermöglichen.
Deutschland setzt sich zudem dafür ein, in Kooperation mit europäischen
Partnern in Drittstaaten, zum Beispiel in Afrika, als „Team Europe“ zu
kommunizieren, um die Sichtbarkeit deutschen und europäischen Engagements zum
Beispiel in der Entwicklungszusammenarbeit, wie auch bei Investitionen der EU-
Mitgliedstaaten vor Ort zu erhöhen.
Zur Stärkung dieses Engagements hat sich die Bundesregierung für die
Schaffung einer Sub-Sahara StratCom Task Force des Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) eingesetzt und unterstützt diese personell.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/4616
verwiesen.
208. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Stärkung
der digitalen Diplomatie der EU vor dem Hintergrund der EU-
Ratsschlussfolgerungen vom 26. Juni 2023 (siehe www.consilium.europ
a.eu/de/press/press-releases/2023/06/26/digital-diplomacy-council-
setsout-priority-actions-for-stronger-eu-action-in-global-digital-affairs/)
beschlossen und umgesetzt?
Die Bundesregierung engagiert sich aktiv für die vollständige Umsetzung der
oben genannten EU-Ratsschlussfolgerungen. Deutschland ist ein starker
Befürworter des Team-Europe-Ansatzes und hat zu dessen Stärkung beispielsweise
die Einrichtung sog. Digital Diplomacy Hubs in ausgewählten Hauptstädten
von Drittstaaten vorgeschlagen, um somit ein kohärentes Auftreten vor Ort
sicherzustellen. Der EAD hat diesen Vorschlag derweil aufgenommen und in
das Netzwerk der D4D-Hubs integriert. Zudem bringt sich Deutschland aktiv in
die Ausgestaltung und Umsetzung des Global Digital Compact ein, zuletzt mit
einem Positionspapier zur Etablierung eines Unabhängigen Internationalen
Panel zu Künstlicher Intelligenz. Deutschland begleitet in enger Absprache mit
dem EAD die Kooperationsvorhaben der Europäischen Kommission in
Drittstaaten durch bilaterale Projekte. Schließlich ist Deutschland aktives Mitglied
im Netzwerk Digitale Diplomatie.
209. In welchen sozialen Netzwerken sind Auslandsvertretungen der
Bundesrepublik Deutschland vertreten?
a) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf Facebook (facebook.com)
vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021
bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf X (x.com) vertreten, wie
entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis heute (bitte
nach Jahr aufschlüsseln)?
c) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf Instagram (insta-
gram.com) vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts
von 2021 bis heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
d) Wie viele Auslandsvertretungen sind auf TikTok (tiktok.com)
vertreten, wie entwickelte sich die Anzahl der Accounts von 2021 bis
heute (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 209 bis 209d werden zusammen beantwortet.
Eine Liste der Kanäle der Auslandsvertretungen in den sozialen Medien findet
sich auf der Webseite des Auswärtigen Amts, die Liste wird fortlaufend
aktualisiert:
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/sozialemedien/soziale-medien-220
1904.
Die Entwicklung der Anzahl der Accounts nach Plattformen und Jahren wird
statistisch nicht durch das Auswärtige Amt erfasst.
210. Wie viele Mitarbeiterstellen in der Zentrale des Auswärtigen Amts sind
durchschnittlich mit der Arbeit im Bereich der Digital Diplomacy
betraut, wie hat sich diese Zahl von 2021 bis heute entwickelt (bitte nach
Jahr aufschlüsseln)?
211. Wie viele Mitarbeiterstellen pro Auslandsvertretung sind
durchschnittlich mit der Arbeit im Bereich der Digital Diplomacy betraut, wie hat
sich diese Zahl von 2021 bis heute entwickelt (bitte nach Jahr
aufschlüsseln)?
Die Fragen 210 und 211 werden zusammen beantwortet.
Sowohl in der Zentrale des Auswärtigen Amts als auch an den deutschen
Auslandsvertretungen kommunizieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus
verschiedensten Arbeitseinheiten über Social-Media-Kanäle des Auswärtigen
Amts. Eine genaue Aufschlüsselung ist nicht möglich.
212. Gab es Auslandsvertretungen, die ihre Präsenz in einem oder mehreren
sozialen Netzwerken im Laufe der 20. Legislaturperiode des Deutschen
Bundestages eingestellt haben, und wenn ja, warum (bitte nach
jeweiliger Auslandsvertretung, sozialem Netzwerk, Datum und Grund der
Einstellung aufschlüsseln)?
Die Präsenz der deutschen Auslandsvertretungen in den sozialen Netzwerken
entwickelt sich abhängig von den Kommunikationsgewohnheiten ihrer
Zielgruppen im jeweiligen Gastland ständig fort. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 209 verwiesen.
213. Welche Folgen hat das Auswärtige Amt aus der Reaktion des
ehemaligen US-amerikanischen Botschafters in Deutschland, Richard Grenell,
auf den Tweet des Auswärtigen Amts (@GermanyDiplo) vom 11.
September 2024 gezogen, in welchem der Account schreibt „[…] PS: We
also don’t eat cats and dogs. #Debate2024“ (x.com/GermanyDiplo/statu
s/1833808396618764327?ref_src=twsrc%5Etfw%7Ctwcamp%5Etweet
embed%7Ctwterm%5E1833808396618764327%7Ctwgr%5Eeaad3e45
b2020e07b06653cee9237b5cf82a3ef5%7Ctwcon%5Es1_c10&ref_url=
https%3A%2F%2Fwww.t-online.de%2Fnachrichten%2Fausland%2Fus
a%2Fus-wahl%2Fid_100487822%2Fdonald-trump-auswaertiges-amt-s
pottet-ueber-ex-praesidenten.html), und inwiefern gab es hierüber
Gespräche mit Vertretern der aktuellen US-Administration, den neu ins
Amt kommenden Administration und Mitgliedern sowie Mitarbeitern
des US-Kongresses?
Das Auswärtige Amt hat die in Rede stehende Reaktion auf den erwähnten X-
Post des Auswärtigen Amtes zur Kenntnis genommen. In Gesprächen mit der
US-Administration bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des US-Kongresses
wurde dies nicht thematisiert.
214. Von wem werden Tweets von offiziellen Kanälen des Auswärtigen
Amts in den sozialen Medien vor Veröffentlichung geprüft, und wer ist
für die Formulierungen verantwortlich?
Es wird auf die Antwort des Auswärtigen Amts auf die Schriftliche Frage 46
des Abgeordneten Jürgen Hardt auf Bundestagsdrucksache 20/13047
verwiesen.
215. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des
russischen Angriffskrieges in der Ukraine im Sinne ihrer sog. feministischen
Außenpolitik zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe
sowie bei deren Aufarbeitung, Dokumentation und Verfolgung in den
russisch besetzten Gebieten ergriffen?
a) Welche Rolle spielt die Situation von Frauen, Mädchen und
Kindern in der Ukraine und den von Russland besetzten Gebieten in
Gesprächen und Verhandlungen der Bundesregierung, welche
konkreten Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Situation hat die
Bundesregierung bisher unternommen?
b) Welche Rolle spielt die Situation von Frauen, Mädchen und
Kindern in den Gesprächen und Verhandlungen zum Wiederaufbau der
Ukraine, wie und in welchem Umfang werden Frauen bei den
Maßnahmen zum Wiederaufbau berücksichtigt?
Die Fragen 215, 215a und 215b werden zusammenbeantwortet.
Die Bundesregierung verurteilt die Völker- und Menschenrechtsverbrechen
Russlands in der Ukraine aufs Schärfste. Mit einer Million Euro unterstützt
Deutschland den Multi-Partner-Trust Fund des Team of Experts on Conflict-
Related Sexual Violence der VN-Sonderbeauftragten für sexuelle Gewalt in
Konflikten, Pramila Patten. Davon sind 500 000 Euro speziell für die Arbeit
dieses Teams in der Ukraine vorgesehen. Im Rahmen des VN-Gesamtansatzes
„Strengthening prevention and response to conflict-related sexual violence in
Ukraine“ werden damit die Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und
Accountability für konfliktbezogene sexuelle Gewalt, in enger Zusammenarbeit mit
ukrainischen Strafverfolgungsstellen, unterstützt. Deutschland löste gemeinsam mit 44
weiteren OSZE-Teilnehmerstaaten und in Absprache mit der Ukraine viermal
den „Moskauer Mechanismus“ zur Untersuchung von Verstößen gegen
humanitäres Völkerrecht (HVR) und MR-Verletzungen in der Ukraine im Zuge des
russischen völkerrechtswidrigen Angriffskriegs aus. Eine im Rahmen des VN-
Menschenrechtsrats eingesetzte Commission of Inquiry dokumentiert
Vergewaltigung und sexuelle Gewalt und Verschleppung von Kindern als
Kriegsverbrechen. Die Bundesregierung unterstützt ebenso die OHCHR Human Rights
Monitoring Mission (HRMMU) in Ukraine, bei der ein Fokus auf dem Kampf
gegen konfliktbezogene sexuelle Gewalt liegt. Zudem hat die Bundesregierung
Projekte von Nichtregierungsorganisationen zugunsten von ukrainischen
Überlebenden sexualisierter Kriegsgewalt gefördert, die unter anderem juristische
und psychosoziale Unterstützung umfassten.
Seit 2022 unterstützt die Bundesregierung im Rahmen der OSZE mit bisher ca.
1,3 Mio. Euro die ODIHR Human Rights Monitoring Initiative, welche seit
Kriegsbeginn besonders schwere HVR-Verstöße und MR-Verletzungen
dokumentiert, hierunter auch solche im Sinne der Fragestellung. Ebenfalls wird
hierzu das International Centre for the Prosecution of the Crime of Aggression
against Ukraine (ICPA) von der Bundesregierung für die
Beweismittelsammlung unterstützt.
Die Bundesregierung sieht den Wiederaufbau der Ukraine als eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur unter Einbezug aller Bevölkerungsgruppen
gelingen kann. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die auf der Ukraine
Recovery Conference 2022 in Lugano beschlossenen Prinzipien eines
nachhaltigen, sozialen und inklusiven Wiederaufbaus. Auf der Ukraine Recovery
Conference 2024 (URC2024) am 11. bis 12. Juni 2024 in Berlin hat die
Bundesregierung den gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen des Wiederaufbaus,
einschließlich auf Frauen, Mädchen und Kindern, eine herausgehobene Stellung
durch Einführung der „menschlichen Dimension“ des Wiederaufbaus verliehen.
Im Rahmen dieser Dimension fand unter anderem ein eigenes Panel zum
Thema „Gender Mainstreaming and Female Leadership: Ensuring Gender-
Responsive and Inclusive Recovery for Ukraine“ statt. Um die besondere Rolle von
Frauen beim Wiederaufbau in den Blick zu nehmen, ihre Bedarfe zu
berücksichtigen und ihre Perspektive einzubinden, hat die Bundesregierung zudem auf
der URC2024 gemeinsam mit der ukrainischen Regierung in Kooperation mit
UN Women Ukraine eine Alliance for Gender-Responsive and Inclusive
Recovery ins Leben gerufen. Im Rahmen seiner Stabilisierungsprojekte fördert das
Auswärtige Amt gezielt Frauen, Mädchen und Kinder und trägt so dazu bei,
dass diese bei den Maßnahmen zum Wiederaufbau berücksichtigt werden.
216. Um wie viel Prozent hat sich der Frauenanteil in Führungspositionen
des Auswärtigen Dienstes seit Inkrafttreten der „Leitlinien für
feministische Außenpolitik“ erhöht (bitte nach Positionen aufschlüsseln:
Leitung AV, AL, Beauftragte, RL, Kanzler, Leiter Rk, Leiter Visastelle)?
Es wird auf die Leitlinien „Feministische Außenpolitik gestalten – Leitlinien
des Auswärtigen Amts“ verwiesen (siehe Seite 38, www.auswaertiges-amt.de/r
esource/blob/2599746/2414ad4186223471a1e5db6ef92e8114/ffp-de-data.pdf).
Ergänzend wird auf die zweite Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
217. Um wie viel Prozent hat sich der Frauenanteil in der Attaché-
Ausbildung des höheren Auswärtigen Dienstes, im KSA-Studium des
gehobenen Auswärtigen Dienstes und in der RSA-Ausbildung des mittleren
Auswärtigen Dienstes seit Inkrafttreten der „Leitlinien für feministische
Außenpolitik“ erhöht?
Da die absoluten Einstellungszahlen in jedem Jahr leicht voneinander
abweichen, fehlt für die Angabe der jährlichen Steigerungen des Frauenanteils in den
Laufbahnen eine solide Grundlage. Daher wird nachfolgend der Frauenanteil in
den jeweiligen Ausbildungsjahrgängen in den Jahren 2022 bis 2025 dargestellt.
Dieser ist das Ergebnis der jeweils jährlich stattfinden Auswahlprozesse und
unterliegt daher im Bereich der Einstellung von Männern und Frauen
statistischen Schwankungen.
Frauenanteil in Prozent
Mittlerer Dienst: RSA22 55,88
Mittlerer Dienst: RSA23 41
Mittlerer Dienst: RSA24 62
Gehobener Dienst: KSA 22 40,3
Gehobener Dienst: KSA 23 59,5
Gehobener Dienst: KSA 24 64,9
Höherer Dienst: AL 77 48,19
Höherer Dienst: AL 78 35,44
Höherer Dienst: AL 79 50
218. Wurde das in den „Leitlinien für feministische Außenpolitik“
ausgegebene Ziel, „auf allen Hierarchieebenen Parität zu erreichen“, erreicht,
und wenn nein, warum nicht?
Der Frauenanteil an der Belegschaft des Auswärtigen Amts insgesamt beträgt
rund 50 Prozent, sowohl bei den Entsandten als auch bei den lokal
Beschäftigten der Auslandsvertretungen. Das Auswärtige Amt hat den Anteil an Frauen in
Führungspositionen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Bei den
Führungspositionen des gehobenen Dienstes ist inzwischen nahezu Parität erreicht.
Im höheren Dienst wird das Zielweiter verfolgt: der Anteil von Frauen in
Führungspositionen ist hier in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert worden.
Das Auswärtige Amt bleibt dem Ziel der Parität verpflichtet. Es wird den
Frauenanteil an Führungspositionen sukzessive steigern, um das Ziel der
Geschlechterparität in Führungspositionen unter Beachtung des
Leistungsgrundsatzes so schnell wie möglich zu erreichen. Im Fokus stehen dabei weiter der
Anspruch an attraktive Arbeitsbedingungen sowie der Anspruch, auf
Geschlechterparität bei den Einstellungen zu den unterschiedlichen
Beschäftigtengruppen hinzuwirken.
219. Wurde das in den „Leitlinien zur feministischen Außenpolitik“
ausgegebene Ziel, 85 Prozent der Projektmittel bis 2025 an „gendersensible“
Projekte zu vergeben, erreicht und wenn nein, warum nicht, wie
definiert das Auswärtige Amt „gendersensibel“ in diesem Zusammenhang?
220. Wurde das in den „Leitlinien zur feministischen Außenpolitik“
ausgegebene Ziel, 8 Prozent der Projektmittel bis 2025 an
„gendertransformative“ Projekte zu vergeben, erreicht, und wenn nein, warum nicht,
wie definiert das Auswärtige Amt „gendertransformativ“ in diesem
Zusammenhang, wie viele der als „gendertransformativ“ eingestuften
Projekte sind ausschließlich Frauen und Mädchen zugute gekommen?
Die Fragen 219 und 220 werden zusammen beantwortet.
Das Auswärtige Amt hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum ursprünglichen Ende
der Legislaturperiode Gender Budgeting auf die gesamten Projektmittel des
Auswärtigen Amts anzuwenden und schrittweise auf den gesamten Haushalt
des Ministeriums auszuweiten. Ein entsprechender Marker zur Erfassung des
Gender Budgeting wurde im April 2023 ausgerollt.
Eine Auswertung der Daten für 2025 und eine Bilanzierung des Ziels wird
Anfang 2026 möglich sein.
Von den 2024 verausgabten Fördermitteln des Auswärtigen Amts sind 95
Prozent in das sogenannte Gender-Budgeting überführt worden. Davon konnten
circa 70 Prozent als gendersensibel und circa 4 Prozent als gendertransformativ
kategorisiert werden (Stand 27. Dezember 2024). Institutionell geförderte
Zuwendungsempfänger müssen ihre Rückmeldung bis zum 2. April 2025
übermitteln, so dass noch Abweichungen bei den oben genannten Zahlen zu erwarten
sind.
Die Kategorie „gendersensibel“ (GS) beschreibt, dass ein Vorhaben
nachweislich im Hinblick auf Genderaspekte überprüft wurde und somit eine Sensibilität
für Fragen der Gleichstellung gegeben ist. Eine solche gendersensible
Herangehensweise ergibt sich aus dem Projektantrag oder der Maßnahmenbeschreibung
und ist aus der Konzeption eines Vorhabens erkennbar. So werden Aussagen
darüber getroffen, wie Gender- oder Inklusionsaspekte in Planung und
Umsetzung einer Maßnahme miteinbezogen werden, zum Beispiel durch eine
Genderanalyse/gendersensible Zielgruppenbetrachtung, konkrete
Maßnahmenvorschläge und Ergebnisindikatoren mit Genderbezug.
Üblicherweise sollte mindestens ein Indikator des Projekts den Bereich
Gleichberechtigung bzw. Gleichstellung in den Blick nehmen. Der
Zuwendungsempfänger sollte bei der Planung Stellung beziehen zu verschiedenen
Fragestellungen, die sich mit dem Bereich Gender auseinandersetzen.
Projektaktivitäten, die bewirken sollen, dass sich Geschlechtergerechtigkeit
verbessert, gehören in die Kategorie „gendertransformativ“ (GT). Ein
gendertransformativer Ansatz zielt darauf ab, Ursachen wie geschlechtsspezifische
Rollenzuschreibungen, ungleiche Machtverhältnisse und -strukturen oder
soziale Normen und Regeln, die zu Benachteiligungen, Diskriminierungen oder
Ausgrenzungen führen, zu verändern, um (mehr) Geschlechtergerechtigkeit
herzustellen.
Darunter fallen wie zum Beispiel Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt,
Flüchtlingsstipendien für Frauen, Bildungsprojekte für Mädchen oder die
Förderung von Frauen in der Politik, gender-targeted Maßnahmen in der
humanitären Hilfe, aber auch Projekte zur Unterstützung von marginalisierten Gruppen
mit anderen Genderorientierungen (zum Beispiel Unterstützung von
LGBTIQ*-Aktivisten, inklusive Bildungs-, Schul- und Kunstaktivitäten). All
diese Projekte haben zum Schwerpunkt, die Gleichstellung von Frauen und
Mädchen zu fördern und ihre Lage dadurch zum Positiven zu verändern.
Zielt ein Vorhaben zum Beispiel auf die generelle Stärkung mehrerer
Teilgruppen der Zivilgesellschaft ab (manche Projektaktivitäten verfolgen jedoch
explizit die Stärkung weiblicher Gruppierungen), dann weist das Vorhaben in einem
Teilbereich einen gendertransformativen Charakter auf, und ein wesentlicher
Bestandteil der Maßnahme würde ohne diesen nicht realisiert. Bei der
Bewertung und Abgrenzung zur gendersensiblen Kategorie muss deshalb bewertet
werden, wie bedeutsam der gendertransformative Teilcharakter einer
Maßnahme im Vergleich zum gesamten Vorhaben ausfällt.
Aus den erhobenen Daten kann jedoch nicht entnommen werden, welche der
als “gendertransformativ“ eingestuften Projekte ausschließlich Frauen und
Mädchen zugutekommen.
221. Inwiefern wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene „Reduktion
kritischer Importprodukte“, die auch als Ziel in strategischen Dokumenten
wie der Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsindustriestrategie
verankert ist, erreicht, wo sieht die Bundesregierung weiterhin
Handlungsbedarf?
222. Welche neuen Maßnahmen wurden im Rahmen von
Rohstoffkooperationen und dem Konzept des „Friendshoring“ angestoßen, sowohl
bilateral als auch im Rahmen der EU, um die Abhängigkeit von kritischen
Importprodukten zu reduzieren und um die Diversifizierung und
Resilienz von Lieferketten zu stärken?
Die Fragen 221 und 222 werden zusammen beantwortet.
Um die Stabilität unserer Lieferketten aufrechtzuerhalten und geopolitische
Risiken abzufedern, gilt es, wirtschaftliche und technologische Abhängigkeiten zu
vermeiden oder zumindest rasch abzubauen. Die Diversifizierung der
Lieferketten liegt dabei in erster Linie in der Eigenverantwortung der Unternehmen.
Der Staat kann die Diversifizierungsbemühungen der Wirtschaft im Rahmen
seiner Außenwirtschaftspolitik flankieren und Anreize zur Reduzierung von
Abhängigkeiten setzen. So wurden die Instrumente der
Außenwirtschaftsförderung neu justiert und noch stärker auf neue Absatz- und Beschaffungsmärkte
ausgerichtet. Das gilt auch für das Netz der Auslandshandelskammern,
Delegationen und Repräsentanzen sowie die GTAI als zentralen institutionellen Säulen
der deutschen Außenwirtschaftsförderung.
Mit dem European Chips Act und den beiden Important Projects of Common
European Interest (IPCEI) im Bereich Mikroelektronik wurden zwei wichtige
europäische Instrumente eingeführt, die Deutschland genutzt hat. Mit beiden
IPCEI wurden und werden knapp vierzig innovative Projekte zur ersten
industriellen Anwendung gebracht. Weiterhin wurden mit der Ansiedlung eines für
Europa neuen Akteurs der Chip-Fertigung (European Semiconductor
Manufacturing Company (ESMC), ein Joint Venture zwischen TSMC, Bosch, Infineon
und NXP), dem Ausbau einer bestehenden (Infineon) Chip-Fabrik in Sachsen
sowie dem Aufbau einer dezentralen Pilotlinie bei der Forschungsfabrik
Mikroelektronik wichtige Erfolge erzielt.
Der europäische Net Zero Industry Act (NZIA) liefert wichtige Anreize für
eine stärkere Diversifizierung und partielle europäische Autarkie bei
Transformationstechnologien. Darüber hinaus wurde beispielsweise im Rahmen des
Ende 2024 vorgestellten Windindustrie-Maßnahmenpakets auch mit den
europäischen Herstellern von Windenergieanlagen eine Roadmap der Industrie
vereinbart, die eine Verringerung der Abhängigkeit von chinesischen
Permanentmagneten zum Ziel hat.
Einen wesentlichen Beitrag zur Diversifizierung der Lieferketten und damit
Abbau einseitiger Abhängigkeiten leisten EU-Handelsabkommen. Die
Bundesregierung hat sich daher intensiv gegenüber der Europäischen Kommission
zum Abschluss neuer Handelsabkommen eingesetzt, insbesondere auch mit
rohstoffreichen Partnerländern. Zuletzt hat sich die Bundesregierung mit der
Wachstumsinitiative vom 17. Juli 2024 (Ziffer 11) zu einer ambitionierten
Freihandelsagenda bekannt. In dieser Legislatur erfolgreich abgeschlossen werden
konnten die Verhandlungen mit Neuseeland (Abkommen in Kraft seit 1. Mai
2024), Kenia (Abkommen in Kraft seit 1. Juli 2024), Chile (modernisiertes
Interim-Handelsabkommens in Kraft seit 1. Februar 2025) sowie MERCOSUR
(politische Einigung am 6. Dezember 2024) und Mexiko (politische Einigung
über Modernisierung am 17. Januar 2024).
Die Bundesregierung hat sich unter anderem für die Verabschiedung des
Europäischen Critical Raw Material Act (CRMA) eingesetzt, der die Europäische
Diversifizierung der Rohstoffversorgung unterstützt. Hierzu laufen die Arbeiten
zur nationalen Implementierung. Darüber hinaus hat die Bundesregierung Ende
des vergangenen Jahres einen Nationalen Rohstofffonds aufgesetzt, der
Projekte zur Rohstoffgewinnung, -weiterverarbeitung und -recycling in Form von
Bundesbeteiligungen über die KfW fördert. Weiterhin wurde von der
Bundesregierung die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) beschlossen, die
Ziele und Maßnahmen enthält um die Kreislaufwirtschaft weiter auszubauen.
Der Austausch mit den bisherigen Rohstoffpartnerschaften und -kooperationen
wurde intensiviert. 2024 kamen neue Rohstoffkooperation mit Brasilien und
Usbekistan sowie eine Lithium-Partnerschaft mit Chile hinzu. Insbesondere
durch den in Kraft getretenen Europäischen Critical Raw Material Act und den
darin verankerten „Strategischen Projekten“ sowie den Nationalen
Rohstofffonds erwartet die Bundesregierung eine weitere Intensivierung bestehender
Rohstoffpartnerschaften und -kooperationen.
223. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den – z. B.
in der China-Strategie geforderten – Sicherstellung von Freiheit von
Wissenschaft, Lehre und Forschung an deutschen Hochschulen zu
gewährleisten, die durch Einfluss der Konfuzius-Institute beeinträchtigt
sein könnten, und wie bewertet sie deren Effektivität?
Die Bundesregierung beobachtet das Wirken der Konfuzius-Institute an
deutschen Hochschulen aufmerksam, um potentielle Risiken für die akademische
Freiheit in Deutschland identifizieren und darauf eingehen zu können. Die
Bundesregierung sensibilisiert regelmäßig deutsche Hochschulen und
Wissenschaftsorganisationen sowie die Länder im Rahmen der in der China-Strategie
vereinbarten Austauschformate, um sicherzustellen, dass Kooperationen mit
Konfuzius-Instituten und chinesischen Partnern aus dem Wissenschaftsbereich
transparent erfolgen und den Ansprüchen unseres Bildungs- und
Wissenschaftssystems, und dabei insbesondere dem Gedanken der Freiheit von
Wissenschaft, Forschung und Lehre, gerecht werden.
224. Wie bewertet die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag
festgeschriebene Verbesserung der Zusammenarbeit in Grenzräumen, und wie
steht es um die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigte
Maßnahmen zur Stärkung der Grenzräume durch Maßnahmen wie
Grenzscouts, Regionalräte und Experimentierklauseln?
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten hat für die
Bundesregierung besondere Bedeutung. Daher hat sie, in enger
Zusammenarbeit von Auswärtigem Amt und BMI, in den vergangenen Jahren
systematisch daran gearbeitet, der teilweise bereits seit langem bekannten juristisch
komplexen Gemengelage in den Grenzregionen zu begegnen:
Das Auswärtige hat Studien zur Potentialanalyse und Konzeption von
Grenzscouts, Regionalräten und Experimentierklauseln durchführen lassen. Mit der
vom BMI neu eingerichteten Förderrichtlinie Grenzscouts werden
Beratungsstrukturen in Grenzräumen bei der Ausweitung und Verbesserung ihres
Informations- und Unterstützungsangebots gefördert. In den neuen gegründete
Regional-Formaten des Deutsch-Tschechischen Regionalforums und des Deutsch-
Dänischen Cross-Border-Panels engagiert sich die Bundesregierung im
Austausch mit lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Akteuren des
Grenzraums.
Das Auswärtige Amt fördert aktuell eine vertiefende Studie, die mit
Akteurinnen und Akteuren aus den Grenzregionen konkrete Anwendungsfälle für
Öffnungs- und Experimentierklauseln identifiziert, juristisch prüft und auf
Landesebene diskutiert. Diese könnten im Rahmen eines Reallabore-Gesetzes
umgesetzt werden.
Zur Erfüllung des in Artikel 14 des Vertrages von Aachen vorgegebenen
Auftrags, Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Grenzregionen zu
analysieren, bereitet das Auswärtige Amt auf Beschluss des deutsch-französischen
Ausschusses für Grenzüberschreitende Zusammenarbeit das Pilotprojekt
„Grenzraumcheck" zur Erprobung einer ex-ante-Gesetzesfolgenabschätzung
zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von negativen
Grenzraumeffekten vor.
225. In welchen Fällen ist nach Kenntnis der Bundesregierung in der
ausgehenden Legislaturperiode die Globale Sanktionsregelung der EU im
Bereich der Menschenrechte (EUGHRSR) konkret zum Einsatz
gekommen (bitte einzeln auflisten), und was hat die Bundesregierung
unternommen, um dieses Instrumentarium noch gezielter und umfassender
zu nutzen, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die nationale
Umsetzung der Sanktionen im Rahmen des EUGHRSR effektiv und
konsequent erfolgt?
Die Bundesregierung hat in der ausgehenden Legislaturperiode gemeinsam mit
Partnern zahlreiche Listungsvorschläge erfolgreich ins EU-
Menschenrechtssanktionsregime eingebracht. Zum Beispiel auf Basis von Folter und anderer
grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe. Dazu
zählen auch die regelmäßig mit Frankreich und den Niederlanden
eingebrachten Sanktionspakete zu sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt gegen
Personen und Entitäten unter anderem aus Afghanistan, Haiti, Nordkorea,
Russland und Syrien sowie gegen die Hamas.
226. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der im bisherigen Entwurf
des Bundeshaushaltes 2025 vorgesehenen Mittel für humanitäre Hilfe
für die Umsetzung der im September 2024 veröffentlichten neuen
„Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland“,
in der sie u. a. die Bedeutung lokalisierter und vorausschauender
humanitärer Hilfe hervorhebt?
Die Strategie des Auswärtigen Amts zur Humanitären Hilfe im Ausland bildet
den Handlungsrahmen und setzt inhaltliche Schwerpunkte innerhalb des
prinzipien- und bedarfsorientierten Handelns unabhängig von der Höhe der jährlich
zur Verfügung stehenden Mittel. Ziel ist zudem, die Transformation des
humanitären Systems hin zu mehr Effizienz und Effektivität zu gestalten sowie die
Schlüsselkomponenten für effiziente und effektive humanitäre Hilfe zu stärken.
a) Welche Anteile dieser Mittel sind konkret für lokalisierte humanitäre
Hilfe vorgesehen?
Humanitäre Mittel werden bedarfsorientiert verausgabt. Zur Förderung lokaler
Partnerinnen und Partner ist dabei im Rahmen unserer Verpflichtungen im
„Grand Bargain“ vorgesehen, mindestens 25 Prozent der Mittel so direkt wie
möglich, das heißt über maximal einen Intermediär, einzusetzen.
b) Welche Anteile dieser Mittel sind konkret für vorausschauende
humanitäre Hilfe vorgesehen?
Mit einer politischen Selbstverpflichtung stellt das Auswärtige Amt bereits seit
2023 mindestens 5 Prozent der humanitären Mittel für Projekte der
vorausschauenden humanitären Hilfe zur Verfügung. Es ist vorgesehen, dies
weiterzuführen.
227. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung angesichts global stark
wachsender humanitärer Bedarfe ergriffen, um Finanzierungs- und
Personallücken in der Umsetzung der humanitären Strategie zu schließen?
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren als Teil der Facilitation Group
„Grand Bargain“ mit allen großen humanitären Gebern und Vertretern aller
humanitären Organisationen intensiv daran gearbeitet, die humanitäre
Finanzierungslücke durch Reduzierung der Bedarfe, Effizienzgewinne und Erweiterung
der Geberbasis anzugehen.
Die Bundesregierung arbeitet u. a. zu zentralen Themen wie wachsenden
humanitären Bedarfen, Krisensituationen und Effizienzgewinnen im humanitären
System eng mit den größten humanitären Gebern zusammen. Ziel der
Zusammenarbeit ist eine verbesserte Arbeitsteilung der Geber, um
Finanzierungslücken verstärkt gemeinsam anzugehen und – wo möglich – aufzufangen.
Darüber hinaus ist Deutschland aktiv in wichtigen Steuerungsgremien wie dem
des VN Nothilfekoordinationsbüros (UNOCHA), des VN-Hochkommissariats
für Flüchtlinge (UNHCR) und des VN-Welternährungsprogramms (WFP) und
setzt sich dort – unter anderem in Form der Zusammenarbeit der großen Geber
– für größere Effizienzgewinne des humanitären Systems sowie eine effektivere
Priorisierung humanitärer Bedarfe und Lieferung von Hilfsleistungen ein.
Ebenso hat sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratsarbeitsgruppe für
humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe (COHAFA) mit den EU-
Mitgliedstaaten zum Thema der wachsenden Finanzierungslücke ausgetauscht. Der
Europäische Rat hat im Mai 2023 Ratsschlussfolgerungen zur Adressierung der
humanitären Finanzierungslücke verabschiedet.
Zur Ausweitung der Geberbasis und Kooperation bei der humanitäre Hilfe
führt die Bundesregierung kontinuierlich Gespräche mit nicht-traditionellen
humanitären Geberländern. Ziel ist, diese zu verstärktem, idealerweise
partnerschaftlichem, Engagement zu motivieren.
228. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
das mit der neuen Strategie gesetzte Ziel, lokale Akteure stärker
einzubinden, zu erreichen, und welche konkreten Maßnahmen plant sie dafür
(bitte einzeln auflisten)?
Die Bundesregierung unterstützt die Lokalisierung humanitärer Hilfe
maßgeblich im Rahmen ihrer Mitarbeit im „Grand Bargain“ sowie durch eigene
Förderentscheidungen. Durch die aktive Teilnahme der Bundesregierung im
sogenannten „Caucus on the role of intermediaries“ wurden eine Reihe von
Verpflichtungen für Geber, internationale Organisationen und lokale Akteure
erstellt, die eine gleichberechtige Partnerschaft zwischen Intermediären und
lokalen Akteuren in der Planung und Umsetzung von humanitärer Hilfe
sicherstellen soll. Die Bundesregierung setzt sich zudem als Mitglied in den
Steuerungsgremien der von den VN verwalteten länderbasierten Gemeinschaftsfonds
(Country Based Pooled Funds, CBPF) für eine stärkere Beteiligung und
besseren Zugang lokaler Akteure ein.
Die Lokalisierung der humanitären Hilfe wird von der Bundesregierung
weiterhin direkt unterstützt, indem sie in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen
Konsortien und Initiativen arbeitet. So zielt beispielsweise das ToGETHER-
Projekt (bestehend aus Caritas Deutschland, Deutsche Welthungerhilfe,
Diakonie Katastrophenhilfe und Malteser International) darauf ab, die Kapazitäten
von 40 lokalen Partnerorganisationen in acht Länderkontexten zu stärken.
Weiterhin haben lokale Organisationen im Falle von humanitären
Notsituationen, nach Naturkatastrophen oder Großschadensereignissen die Möglichkeit,
schnell, gezielt und wirksam direkte Finanzierung für humanitäre Hilfe
Projekte über die Auslandsvertretungen zu erhalten. Darüber hinaus wird auf die
Antwort zu Frage 226a) verwiesen.
229. Welche Erfolge und welche Defizite weist die Implementierung
vorausschauender humanitärer Hilfe mit Blick auf die neue Strategie bislang
auf (bitte einzeln auflisten)?
Durch vorausschauende humanitäre Hilfe werden die humanitären Folgen des
Klimawandels gemindert oder vermieden und wirksame und würdevolle Hilfe
für von Krisen und Naturereignissen betroffene Menschen gestaltet.
Vorausschauendes Handeln ist effizienter und effektiver als reaktives. Die
Bundesregierung setzt sich für die Standardisierung der vorausschauenden
humanitären Hilfe ein, zum Beispiel im Caucus des „Grand Bargain“ im Rahmen einer
Gebergruppe (Donor Group Friends of Anticipatory Action). Hier übernimmt
Deutschland eine führende Rolle. Zur Überprüfung der Erfolge und Defizite
wird im Jahr 2025 eine Evaluierung durchgeführt.
Die Bundesregierung hat sich verpflichtet, 5 Prozent seines humanitären
Haushalts für vorausschauende humanitäre Hilfe einzusetzen. Das Auswärtige Amt
unterstützt Programme zu vorausschauender humanitärer Hilfe in allen großen
humanitären Organisationen, darunter Programme von OCHA, WFP, IFRK und
FAO.
Das Start Network hat seit Oktober 2024 allein über den Start Fund (für
sofortige und vorausschauende humanitäre Maßnahmen) bereits vier Maßnahmen im
Wert von gut 1 Mio. Euro, überwiegend durch eine deutsche Fondseinzahlung
finanziert, umgesetzt. Dies betraf vorhergesagte Epidemien (Mpox) sowie
Schutz für Vertriebene aufgrund von sich verschärfenden Konflikten.
Zur Vorbeugung der Auswirkungen einer extremen Dürre in Äthiopien wurde
im letzten Quartal 2024 Unterstützung für den Contry based Pooled Fund EHF
von OCHA in Höhe von 2,4 Mio. Euro und eine direkte Unterstützung über das
Deutsche Rote Kreuz mit 3 Mio. Euro für ca. 276 000 Personen aus besonders
vulnerablen Haushalten in den Regionen Somali und Oromia geleistet.
230. Welche Indikatoren liegen der Bewertung der Erreichung der Ziele der
neuen Strategie zugrunde?
Ein Umsetzungsplan, der sich an den in der Strategie verankerten Zielwerten
orientiert, ist derzeit in Ausarbeitung.
231. Welche Mechanismen zur Rechenschaftspflicht und Transparenz sind
für die durch deutsche humanitäre Hilfe geförderten Projekte etabliert?
Grundlage zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht gegenüber der deutschen
Öffentlichkeit und der betroffenen Bevölkerung sind der gewissenhafte Umgang
mit Zuwendungen, nachgehalten durch regelmäßiges Monitoring,
Evaluierungen und Berichterstattung zur Mittelverwendung. Transparenz und proaktive,
rechtzeitige Kommunikation bezüglich der Nutzung flexibler Mittel sind
maßgeblich, um die zielgerichtete, bedarfsorientierte Mittelverwendung
nachvollziehbar darzustellen.
Über die Verwendung der Zuwendung, die Erreichung des Zuwendungszwecks
und die Einhaltung der Auflagen aus dem Bewilligungsbescheid /
Zuwendungsvertrag muss der Zuwendungsempfänger jährlich in Form von
Nachweisen an den Zuwendungsgeber Rechenschaft ablegen. Sämtliche Nachweise
werden geprüft.
232. Wie wird sichergestellt, dass Mittel zweckentsprechend und effizient
eingesetzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 230 wird verwiesen. Dazu kommen die Prüfungen
durch Audits, die meist durch interne Vorgaben der Zuwendungsempfänger
(v.a. internationale Organisationen) gefordert werden, durchgeführt werden.
Zuwendungsempfänger sind verpflichtet jährlich (teilweise auch vierteljährlich)
Bericht zu erstatten und nach Ende des Projektzeitraumes
Verwendungsnachweise und Abschlussberichte einzureichen. Zuwendungsempfänger sind gem.
Zuwendungsrecht verpflichtet, Minderausgaben sofort zu melden, bei
Nichteinhaltung werden Zinsen fällig, bzw. wird riskiert, dass Teile der Zuwendung
oder der Gesamtbetrag zurückgefordert werden. Daneben finanziert
Deutschland auch Effizienzinitiativen, die das gesamte humanitäre System effizienter
gestalten sollen.
233. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle Deutschlands als
zweitgrößter humanitärer Geber im Rahmen internationaler humanitärer
Programme hinsichtlich der in der neuen Strategie betonten Bedeutung
lokalisierter und vorausschauender humanitärer Hilfe?
Deutschland treibt nicht erst seit der Veröffentlichung der Strategie, sondern
schon in den vergangenen Jahren die Verankerung der Themen
vorausschauende humanitäre Hilfe und Lokalisierung im humanitären System voran. So hatte
Deutschland als Teil der Facilitation Group des „Grand Bargain“ und als
Federführer im Anticipatory Action Caucus des „Grand Bargain“ maßgeblichen
Anteil an der Verabschiedung des final outcome document of the Caucus on
Scaling up Anticipatory Action, das maßgebliche Standards für das humanitäre
System im Bereich vorausschauende humanitäre Hilfe setzt. Bereits zuvor hat
sich Deutschland im Rahmen des Intermediaries Caucus dafür eingesetzt, dass
den internationalen humanitären Partnern und Zuwendungsempfängern
(Intermediaries) Standards für die Lokalisierung humanitärer Hilfe gesetzt werden.
Die Bundesregierung hat diese Themen auch in anderen internationalen Foren
wie den Exekutivräten und Steuerungsgremien der humanitären Organisationen
und den G7 vorangetrieben.
234. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch benachteiligte,
marginalisierte und schwer erreichbare Gruppen humanitäre Hilfe erhalten?
Humanitäre Hilfe wird bedarfsbasiert geleistet. Die Berücksichtigung
besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen wird bei den Zuwendungen an die
Umsetzungspartner der Bundesregierung insbesondere durch einen Gender, Age
und Disability (GAD) Marker sichergestellt. Gemäß der Strategie des
Auswärtigen Amts zu Gender in der humanitären Hilfe wird die deutsche humanitäre
Hilfe zu 100 Prozent mindestens gendersensibel und, wo immer möglich,
gender-targeted umgesetzt. Im Rahmen des Global Disability Summit in Berlin
wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die spezifischen Bedarfe
von Menschen mit Behinderungen noch stärker bei Planung, Design,
Implementierung und Evaluierung humanitärer Hilfe berücksichtigt werden.
235. Welche Maßnahmen wurden im Bereich humanitärer Diplomatie in der
20. Wahlperiode durchgeführt (bitte einzeln unter Einbezug von
Erfolgen und Misserfolgen der jeweiligen Maßnahmen auflisten)?
236. Welche thematischen und geografischen Schwerpunkte setzt die
Bundesregierung im Jahr 2025 im Bereich der humanitären Diplomatie, und
welche Ziele werden hierbei konkret verfolgt (bitte nach Regionen,
Themen und Zielsetzungen auflisten)?
Die Fragen 236 und 237 werden zusammen beantwortet.
Das humanitäre Engagement der Bundesregierung ist eingebettet in die
Nationale Sicherheitsstrategie und die Strategie für humanitäre Hilfe im Ausland. Sie
flankiert ihre Unterstützung in allen Kontexten politisch und wird die
Unterstützung entlang der Ziele auch 2025 fortsetzen.
Nachfolgender Auflistung können Schwerpunkte im Sinne der Fragestellung
entnommen werden.
K
on
te
xt
M
aß
na
hm
en
Z
ie
le
N
ah
os
t
G
az
a
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
, u
nt
er
a
nde
re
m
d
ur
ch
re
ge
lm
äß
ig
e
ho
ch
ra
ng
ig
e
R
ei
se
n
un
d
G
es
pr
äc
he
in
d
er
R
eg
io
n
so
w
ie
k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
u
nd
-b
ew
er
tu
ng
; E
rn
en
nu
ng
d
er
S
on
-
de
rg
es
an
dt
en
fü
r H
um
an
itä
re
H
ilf
e,
D
ei
ke
P
ot
ze
l,
zi
el
ge
ric
ht
et
e
un
d
be
da
rf
sg
er
ec
ht
e
hu
m
an
itä
re
H
ilf
e;
ö
ffe
nt
lic
he
r E
in
sa
tz
fü
r E
in
ha
ltu
ng
de
s h
um
an
itä
re
n
V
öl
ke
rr
ec
ht
s e
in
sc
hl
ie
ßl
ic
h
de
s S
ch
ut
ze
s h
um
an
itä
re
r
O
pe
ra
tio
ne
n,
G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
W
af
fe
ns
til
ls
ta
nd
, E
in
ha
ltu
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
V
öl
ke
rr
ec
ht
s,
Sc
hu
tz
d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
-
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
ide
nd
e
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
Sy
rie
n
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
, u
nt
er
a
nde
re
m
d
ur
ch
h
oc
hr
an
gi
ge
R
ei
se
n
un
d
G
es
pr
äc
he
, k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
-
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
u
nd
-b
ew
er
tu
ng
, G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Sc
hu
tz
, d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
-
le
id
en
de
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
Je
m
en
po
lit
is
ch
e
Fl
an
ki
er
un
g
un
se
re
r U
nt
er
st
üt
zu
ng
, k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
u
nd
-b
ew
er
tu
ng
, G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
im
V
N
-R
ah
m
en
Sc
hu
tz
d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s u
nd
h
um
an
itä
re
r O
pe
ra
tio
-
ne
n
ge
ge
n
Ei
nm
is
ch
un
g
de
r H
ut
hi
s,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
ani
tä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
no
tle
id
en
de
M
en
sc
he
n
ei
ns
ch
lie
ßl
ic
h
Fr
au
en
u
nd
K
in
de
rn
in
H
ut
hi
-k
on
tro
lli
er
te
n
G
eb
ie
te
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
Li
ba
no
n
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
, u
nt
er
a
nde
re
m
d
ur
ch
h
oc
hr
an
gi
ge
R
ei
se
n
un
d
G
es
pr
äc
he
, k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
-
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
u
nd
-b
ew
er
tu
ng
, f
rü
hz
ei
tig
es
C
on
tin
ge
nc
y
Pl
an
ni
ng
, G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Sc
hn
el
le
N
ot
hi
lfe
fü
r I
D
Ps
u
nd
F
lü
ch
tli
ng
e,
V
er
be
ss
er
un
g
de
s h
um
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
-
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
id
en
de
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
Af
rik
a
Su
da
n-
K
on
te
xt
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
, e
in
-
sc
hl
ie
ßl
ic
h
du
rc
h
B
es
uc
hs
di
pl
om
at
ie
in
d
er
R
eg
io
n,
A
ge
nd
a
Se
tti
ng
,
C
o-
G
as
tg
eb
er
m
eh
re
re
r h
oc
hr
an
gi
ge
r P
le
dg
in
g-
K
on
fe
re
nz
en
, M
ob
ili
-
si
er
un
g
de
r i
nt
er
na
tio
na
le
n
G
eb
er
ge
m
ei
ns
ch
af
t,
ko
nt
in
ui
er
lic
he
r,
en
-
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
un
d
-b
ew
er
tu
ng
, A
bs
tim
m
un
g
vo
n
Pe
tit
a
an
d
ie
K
on
fli
kt
pa
rte
ie
n,
öf
fe
nt
lic
he
r E
in
sa
tz
fü
r E
in
ha
ltu
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
V
öl
ke
rr
ec
ht
s e
in
-
sc
hl
ie
ßl
ic
h
de
s S
ch
ut
ze
s h
um
an
itä
re
r O
pe
ra
tio
ne
n
H
um
an
itä
re
P
au
se
n
(E
nd
e
de
r K
am
pf
ha
nd
lu
ng
en
),
Sc
hu
tz
de
s h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s,
Ei
nh
al
tu
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
V
öl
-
ke
rr
ec
ht
s,
Li
nd
er
un
g
de
r H
un
ge
rs
no
t,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
hu
m
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t
vi
el
e
no
tle
id
en
de
M
en
sc
he
n
in
ne
rh
al
b
Su
da
ns
, a
be
r a
uc
h
in
Fl
üc
ht
lin
ge
u
nd
R
üc
kk
eh
re
r a
uf
ne
hm
en
de
n
N
ac
hb
ar
st
aa
te
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
H
or
n
vo
n
A
fr
ik
a
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
e
in
sc
hl
ie
ßlic
h
B
es
uc
hs
di
pl
om
at
ie
in
d
er
R
eg
io
n;
k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
-
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
u
nd
-b
ew
er
-
tu
ng
; f
rü
hz
ei
tig
e
M
ob
ili
si
er
un
g
vo
n
M
itt
el
n
zu
r A
bw
en
du
ng
e
in
er
D
ür
re
ka
ta
st
ro
ph
e
20
22
/2
3,
G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Ve
rh
in
de
ru
ng
d
er
V
N
-p
ro
gn
os
tiz
ie
rte
n
D
ür
re
u
nd
H
un
ge
rs
-
no
t 2
02
2/
23
, V
er
be
ss
er
un
g
de
s h
um
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
Si
ch
er
st
el
lu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
id
en
de
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
K
on
te
xt
M
aß
na
hm
en
Z
ie
le
Sa
he
l
Po
lit
is
ch
e
Fl
an
ki
er
un
g
un
se
re
s E
ng
ag
em
en
ts
v
or
O
rt;
k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
r g
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
un
d
-b
ew
er
tu
ng
; G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Sc
hu
tz
d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
-
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
ide
nd
e
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
D
R
K
on
go
Po
lit
is
ch
e
Fl
an
ki
er
un
g
un
se
re
s E
ng
ag
em
en
ts
v
or
O
rt;
k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
r g
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
un
d
-b
ew
er
tu
ng
; G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
,
da
ss
m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
id
en
de
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
As
ie
n
A
fg
ha
ni
st
an
-
K
on
te
xt
Po
lit
is
ch
e
Fl
an
ki
er
un
g
un
se
re
s E
ng
ag
em
en
ts
v
or
O
rt;
k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
r g
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
un
d
-b
ew
er
tu
ng
; G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Sc
hu
tz
d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s e
in
sc
hl
ie
ßl
ic
h
Si
ch
er
st
el
-
lu
ng
, d
as
s F
ra
ue
n
ar
be
ite
n
un
d
Fr
au
en
u
nd
K
in
de
r e
rr
ei
ch
t
w
er
de
n
kö
nn
en
(V
er
an
ke
ru
ng
im
G
eb
er
ko
ns
en
s)
, V
er
be
ss
eru
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s
m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
id
en
de
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nne
n
R
oh
in
gy
a-
Fl
üc
ht
lin
gs
kr
is
e
Po
lit
is
ch
e
Fl
an
ki
er
un
g
un
se
re
s E
ng
ag
em
en
ts
v
or
O
rt;
k
on
tin
ui
er
lic
he
r,
en
ge
n
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
r g
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
un
d
-b
ew
er
tu
ng
; G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
,
da
ss
m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
id
en
de
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
Eu
ro
pa
U
kr
ai
ne
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
; B
es
uc
hs
-
di
pl
om
at
ie
u
nd
h
oc
hr
an
gi
ge
G
es
pr
äc
he
; k
on
tin
ui
er
lic
he
r ,
en
ge
n
A
us
-
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ea
na
ly
se
u
nd
-b
ew
er
-
tu
ng
G
eb
er
ko
or
di
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Sc
hu
tz
d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
-
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
ide
nd
e
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
B
er
g-
K
ar
ab
ac
h/
A
rm
en
ie
n
H
oc
hr
an
gi
ge
p
ol
iti
sc
he
F
la
nk
ie
ru
ng
u
ns
er
er
U
nt
er
st
üt
zu
ng
; k
on
tin
uie
rli
ch
er
, e
ng
en
A
us
ta
us
ch
m
it
hu
m
an
itä
re
n
O
rg
an
is
at
io
ne
n
zu
r L
ag
ean
al
ys
e
un
d
-b
ew
er
tu
ng
fr
üh
ze
iti
ge
E
ve
nt
ua
lp
la
nu
ng
en
; G
eb
er
ko
or
di
-
ni
er
un
g,
K
oo
rd
in
ie
ru
ng
m
it
de
n
V
N
Sc
hu
tz
d
es
h
um
an
itä
re
n
R
au
m
s,
Ve
rb
es
se
ru
ng
d
es
h
um
an
itä
-
re
n
Zu
ga
ng
s u
nd
S
ic
he
rs
te
llu
ng
, d
as
s m
ög
lic
hs
t v
ie
le
n
ot
le
ide
nd
e
M
en
sc
he
n
er
re
ic
ht
w
er
de
n
kö
nn
en
237. Inwieweit stellt die Bundesregierung eine effiziente Koordinierung
ihrer Aktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe mit denjenigen der
EU und Partnerländern sicher, und welche Möglichkeiten zur
Verbesserung der entsprechenden Abstimmung sieht sie (bitte konkret
ausführen)?
Die Bundesregierung koordiniert sich im monatlichen Zyklus mit den
Mitgliedstaaten der EU zu der humanitären Hilfe im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe
„Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe“. In diesem Rahmen finden zudem
regelmäßige Abstimmungen bei der Erstellung von gemeinsamen Botschaften
(sogenannte Common Messages), Redeelementen sowie
Ratsschlussfolgerungen zu humanitären Themen statt.
238. Welche Initiativen gingen von der Bundesregierung zum Schutz und
Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, die sie als
zentrale Bestandteile ihrer Menschenrechtspolitik bezeichnet, in den
zurückliegenden drei Jahren im Rahmen der VN-Generalversammlung
sowie im VN-Menschenrechtsrat aus (bitte einzeln auflisten), und wenn
nicht, warum nicht?
Im Rahmen der EU setzte sich die Bundesregierung für Verabschiedung der
Resolutionen zur Religions- und Weltanschauungsfreiheit in der VN-
Generalversammlung (Dezember 2022, 2023 und 2024) und im VN-Menschenrechtsrat
(März 2022, 2023, 2024) ein.
239. Wie wurden die Beauftragten der Bundesregierung für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe und der Beauftragte für weltweite
Religions- und Weltanschauungsfreiheit in das menschenrechtspolitische
Handeln der Bundesregierung insgesamt eingebunden und in welchen
Strukturen und Prozessen (bitte einzeln auflisten), und wenn nicht,
warum nicht?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt berät die Bundesministerin des Auswärtigen
laufend zu menschenrechtspolitischen Fragestellungen, insbesondere bei
Strategieprozessen wie den Leitlinien zur Feministischen Außenpolitik oder der China-
Strategie der Bundesregierung. Sie tauscht sich mit der Bundesaußenministerin
in regelmäßigen Gesprächsformaten sowie anlassbezogen aus. Die Beauftragte
nimmt an ausgewählten Terminen und Reisen der Bundesministerin teil (unter
anderem Begleitung der Reise der Bundesministerin nach Israel/
Palästinensische Gebiete und Ägypten Januar 2023; Begleitung in die Ukraine Januar 2025;
Mitglied der Delegation der Bundesregierung zur Generalversammlung der
Vereinten Nationen im September 2024/2023/2022). Vor dem
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen vertritt die Beauftragte für Menschenrechtspolitik
und humanitäre Hilfe die Bundesaußenministerin. Im Rahmen des
Staatenüberprüfungsverfahrens vor dem Menschenrechtsrat („UPR“) leitete und
koordinierte die Beauftragte die ressortübergreifende Delegation und den
Staatenbericht der Bundesregierung im November 2023.
In ihrem Zuständigkeitsbereich gestaltet die Beauftragte für
Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe das menschenrechtspolitische Handeln der
Bundesregierung durch eine in die außenpolitischen Prioritäten der Bundesregierung
eingebettete eigene Schwerpunktsetzung und bringt als Brücke zur
Zivilgesellschaft zivilgesellschaftliche Forderungen in die Außenpolitik der
Bundesregierung ein. Sie wirkt mit an der Erstellung des Menschenrechtsberichts der
Bundesregierung, der in Federführung des Auswärtigen Amts erstellt wird.
Anlassbezogen steht die Beauftragte im Austausch mit weiteren Mitgliedern
der Bundesregierung.
Zu den Aufgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit zählt unter anderem die Erarbeitung des Berichts zur
weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit. In diesem
Zusammenhang gibt es kontinuierlich einen umfassenden Austausch mit der
gesamten Bundesregierung zu diesem Themenfeld. Schwerpunkte waren neben
einzelnen Ländern und Regionen, wie etwa Lateinamerika, Naher Osten, Asien
sowie Subsahara Afrika Themen wie Religions- und Weltanschauungsfreiheit
Indigener, Religions- und Weltanschauungsfreiheit und Künstliche Intelligenz
sowie Missbrauch der Religionsfreiheit durch Populisten. Zu allen genannten
Themen gab es intensiven Austausch mit dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Auswärtigen Amt, sowie
dem BMAS und dem BMI.
Darüber hinaus wurde der Beauftragte bei der Vorbereitung seiner Reisen ins
europäische und außereuropäische Ausland umfassend unterstützt sowie von
BMZ und örtlichen Vertretungen begleitet, wie zum Beispiel bei seinen Reisen
nach Genf, Brüssel, Guatemala, Rumänien, Nigeria, Griechenland, Irak,
Brasilien und Großbritannien. Des Weiteren gibt es Unterstützung durch das
Auswärtige Amt und durch die Auslandsvertretungen hinsichtlich gefährdeter
Einzelpersonen. Dazu gehören Gespräche und Korrespondenz mit Regierungen,
regelmäßiger Austausch mit gefährdeten Personen selbst, deren Familien und
anwaltlichen Vertretungen sowie tätige Organisationen. Darüber hinaus gibt es
koordinierte Unterstützung diverser Regierungen über Organisationen wie
International Religious Freedom or Belief Alliance (IRFBA).
Auch bei der Planung und Durchführung internationaler Konferenzen wie etwa
im November 2022 „Indigene Völker und ihre Religionsfreiheit, im September
2024 „Zukunft der Êzîd*innen in Shingal – Wie können wir eine Zukunft
gestalten?“ sowie im Oktober 2024 „International Ministerial Conference –
Freedom of Religion or Belief and Artificial Intelligence (AI)“ gab es breite
Unterstützung durch das BMZ sowie durch das Auswärtige Amt.
240. Wie gestaltete sich die Zusammenarbeit der Beauftragten der
Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe und des
Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
standen beide Beauftragten im regelmäßigen Austausch, und, wenn ja, in
welchen Formaten und Strukturen fand die gegenseitige Einbindung
und Abstimmung statt, und wenn nicht, warum nicht?
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt und der Beauftragte für Religions- und
Weltanschauungsfreiheit im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
arbeiten vertrauensvoll und anlassbezogen zusammen.
241. Nutzte die Bundesaußenministerin des Auswärtigen Informationen des
Beauftragten für weltweite Religions- und Weltanschauungsfreiheit bei
Gesprächen auf ihren Auslandsreisen auf Regierungsebene mit Blick
auf bedrohte religiöse Minderheiten oder für ihren Einsatz für in ihren
Menschenrechten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit oder
Weltanschauung bedrohte Personen (bitte einzeln auflisten), und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesministerin des Auswärtigen wird auf die Gespräche auf ihren
Auslandsreisen umfangreich vorbereitet. Auch die Erkenntnisse der Beauftragten
der Bundesregierung fließen in diese Vorbereitung mit ein. Die
Bundesaußenministerin thematisiert die Lage der Menschenrechte, unter anderem auch die
Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit, sowie Einzelfälle regelmäßig
auf ihren Auslandsreisen.
242. Wie und mittels welcher konkreten Maßnahmen unterstützte das
Auswärtige Amt die Erstellung des verspätet vorgelegten dritten Berichts
der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und
Weltanschauungsfreiheit, der den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 abbildet?
Das Auswärtige Amt wirkte intensiv an der Erarbeitung des genannten Berichts
mit. Insbesondere die Zulieferungen der Auslandsvertretungen für die
Länderkapitel forderten hohen Personal- und Ressourceneinsatz. Neben zahlreichen
Auslandsvertretungen und Länderreferaten waren mehrere Fachreferate des
Auswärtigen Amts an der Erstellung und Abstimmung beteiligt.
243. In welchem Erarbeitungsstand befindet sich der Entwurf des vierten
Berichts der Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions-
und Weltanschauungsfreiheit und wann beabsichtigt die
Bundesregierung, diesen zu vorzulegen?
Der Deutsche Bundestag hat einen 4. Bericht der Bundesregierung über die
weltweite Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit bislang nicht
mandatiert.
244. Welche Kompetenz und Ressourcen hält das Auswärtige Amt mit Blick
auf Religionsgemeinschaften vor, und wie pflegt es Verbindungen zu
diesen?
Grundsatzfragen, die die Religionen betreffen, werden im Auswärtigen Amt in
einer zuständigen Arbeitseinheit behandelt. Darüber hinaus pflegt das
Auswärtige Amt in der ganzen Breite der einschlägigen regionalen und fachlichen
Zuständigkeiten im Haus anlassbezogen und individuell Kontakt mit den
Religionsgemeinschaften.
Ebenso gibt es im Einzelplan 05 mehrere Haushaltstitel, aus denen Projekte der
Religionsgemeinschaften gefördert werden können. Darüber hinaus gibt es im
Einzelplan 05 mehrere Haushaltstitel, aus denen Projekte der
Religionsgemeinschaften gefördert werden können.
245. Welche bilateralen oder multilateralen Partnerschaften hat die
Bundesregierung in den letzten drei Jahren geschlossen oder verstärkt, um den
Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit international zu
fördern?
Die Bundesregierung bringt sich aktiv ein in Netzwerke wie der International
Contact Group on Freedom of Religion or Belief (ICG FoRB) sowie in
diversen Gremien beim Netzwerk International Partnership on Religion and
Sustainable Development (PaRD). Darüber hinaus ist Deutschland seit letztem Jahr
Mitglied bei der International Religious Freedom or Belief Alliance (IRFBA)
und engagiert sich dort im Steering Committee und als Co-Chair der Working
Group on Humanitarian Assistance and Sustainable Development.
246. Wie schafft das Auswärtige Amt nach der Abschaffung des Referats
612 „Religion und Außenpolitik“ intern Sensibilität für sog. „religious
literacy“?
Der zuvor von Referat 612 betreute Themenbereich Religion ist im Zuge einer
internen Umstrukturierung einer anderen Arbeitseinheit zugeordnet worden.
247. Hat das Auswärtige Amt in der ausgehenden Legislaturperiode
Maßnahmen ergriffen, um das Amt des EU-Sonderbeauftragten für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit außerhalb der EU dauerhaft personell
und finanziell angemessen auszustatten, und wenn ja, welche?
Das Auswärtige Amt hat hierzu keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung
ergriffen, da es innerhalb der Bundesregierung nicht die Zuständigkeit für
diesen Themenbereich innehat.
248. Welche konkreten Schritte hat die Bundesaußenministerin auf
internationaler Ebene unternommen, um den Beschluss des Deutschen
Bundestages auf Bundestagsdrucksache 20/5228 „Anerkennung und Gedenken
an den Völkermord an den Êzîdinnen und Êzîden 2014“ zur Prüfung
der Möglichkeit einer internationalen politischen Konferenz zur
Sicherheit und zum Wiederaufbau in der Region Sinjar umzusetzen, um einer
Rückkehr religiöser Minderheiten in ihre Heimat den Weg zu ebnen
(bitte einzeln auflisten), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren mit umfangreichen Mitteln für die
jesidische Gemeinschaft in Irak ein und wird dies auch weiter tun. Zentraler
Referenzpunkt ist dabei der Bundestagsbeschluss vom 19. Januar 2023. Der
Fokus der Unterstützung der Bundesregierung liegt einerseits auf der
Unterstützung der Bevölkerung, die in Lagern in der Region Kurdistan-Irak leben,
andererseits auch auf dem Wiederaufbau des traditionellen jesidischen
Siedlungsgebiets Sinjar, u. a. durch Verbesserung der Basisinfrastruktur, Aufbau von
Wohnhäusern sowie die Wiederherstellung von Lebensgrundlagen (vor allem im
landwirtschaftlichen Bereich, Beschäftigungsförderung). Hinzu kommt die
Förderung der Aufarbeitung von Verbrechen des sogenannten IS, insbesondere
auch an Jesidinnen und Jesiden. Dies umfasst Förderungen zur Unterstützung
bei Beweissammlung und internationaler Strafverfolgung, Aufklärung von
Vermisstenschicksalen, Umsetzung eines offiziellen Entschädigungsmechanismus
(„Yazidi Survivor’s Law“) sowie bei der Traumabewältigung. Dabei gilt der
Grundsatz, dass die Unterstützung allen vom Konflikt betroffenen Menschen
unabhängig von ihrer ethnischen und religiösen Zugehörigkeit zugutekommen
soll. Bei ihrem Engagement arbeitet die Bundesregierung eng mit den
relevanten VN-Organisationen sowie der Zivilgesellschaft zusammen und steht im
engen Austausch mit der irakischen Zentralregierung und der kurdischen
Regionalregierung, um beständig und hochrangig irakische Eigenverantwortung zur
Herstellung der Sicherheit im Sinjar und die Schaffung von Perspektiven für
Rückkehrende einzufordern. Der Beauftragte der Bundesregierung für
Religions- und Weltanschauungsfreiheit hat im September 2024 zu einem Runden
Tisch zur „Zukunft der Jesiden in Sinjar“ nach Berlin geladen, um über
Herausforderungen der Rückkehr nach Sinjar zu diskutieren und Möglichkeiten der
engeren Zusammenarbeit zwischen der deutschen, irakischen und kurdischen
Regierung zu erörtern.
249. Welche der in den Fragen 6 und 7 aufgeführten Reisen hat die
Bundesministerin des Auswärtigen mit dem Zug zurückgelegt?
Zugverbindungen wurden im Rahmen der folgenden Reisen genutzt:
08.-10.12.2021 Paris/Frankreich, Brüssel/Belgien, Warschau/Republik
Polen
20.-22.02.2022 Brüssel/Belgien, Paris/Frankreich
09.-11.05.2022 Kyjiw, Butscha, Irpin/Ukraine
09.-11.09.2022 Kyjiw, Welyka Dymerka/Ukraine
16.-17.10.2022 Luxemburg/Luxemburg
09.- 11.01.2023 Charkiw/Ukraine
22.-23.01.2023 Paris/Frankreich, Brüssel/Belgien, Straßburg/Frankreich
12.-18.04.2023 Tianjin, Peking/China, Seoul, DMZ/Republik Korea,
Karuizawa/Japan
10.- 12.09.2023 Kyjiw / Ukraine
12.- 22.09.2023 Austin, Houston, Wichita Falls, Washington DC, New
York/USA
01.- 03.10.2023 Kyjiw/Ukraine
20.-22.05.2024 Kyjiw/Ukraine
03.-06.11.2024 Kyjiw, Tschernihiw/Ukraine
18.11.2024 Brüssel/Belgien
Anlage 1 zu Frage 6
6. In welchen Staaten ist die Bundesministerin des Auswärtigen in ihrer Amtszeit gereist (bitte Liste
mit genauen Daten und Zielen)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen.
Datum Staat Ort
8. bis 10.12.2021
Frankreich Paris
Belgien Brüssel
Polen Warschau
10. bis 13.12.2021
Vereinigtes Königreich Liverpool
Belgien Brüssel
14.12.2021 Schweden Stockholm
10.01.2022 Italien Rom
13. bis 14.01.2022 Frankreich Brest
17. bis 18.01.2022
Ukraine Kyjiw
Russische Föderation Moskau
23. bis 24.01.2022 Belgien Brüssel
07. bis 08.02.2022 Ukraine Kyjiw, Saporishja
09. bis 12.02.2022
Israel Tel Aviv, Jerusalem
Palästinensische Gebiete Ramallah
Jordanien Amman
Ägypten Kairo
15.02.2022 Spanien Madrid
21.02.2022 Belgien Brüssel
21. bis 22.02.2022 Frankreich Paris
01.bis 02.03.2022
Polen Lodz
Vereinigte Staaten New York City
04.03.2022 Belgien Brüssel
09. bis 12.03.2022
Bosnien und Herzegowina Sarajewo
Kosovo Pristina, Mitrovica
Serbien Belgrad
Moldau Chişinău, Palanca
20. bis 21.03.2022 Belgien Brüssel
06.04.2022 Belgien Brüssel
08.04.2022 Liechtenstein Liechtenstein
11.04.2022 Luxemburg Luxemburg
11. bis 15.04.2022
Mali Gao, Bamako
Niger Niamey, Ouallam
20. bis 22.04.2022
Lettland Riga
Estland Tallinn
Litauen Vilnius
09. bis 11.05.2022 Ukraine Kyjiw, Butscha, Irpin
16.05.2022 Belgien Brüssel
18.05.2022 Vereinigte Staaten New York City
19. bis 20.05.2022 Italien Turin
24. bis 25.05.2022 Norwegen Kristiansand
06. bis 08.06.2022 Pakistan Islamabad
20.06.2022 Luxemburg Luxemburg
28. bis 30.06.2022 Spanien Madrid
07. bis 11.07.2022
Indonesien Bali
Palau Palau
Japan Nagasaki, Tokyo, Yokosuka
Anlage 1 zu Frage 6
15.07.2022 Rumänien Bukarest
25. bis 26.07.2022
Tschechien Prag
Slowakei Bratislava
28. bis 30.07.2022
Griechenland Athen, Piräus
Türkei Istanbul, Ankara
01. bis 02.08.2022 Vereinigte Staaten New York City
24. bis 26.08.2022
Marokko Rabat, Agadir
Dänemark Kopenhagen
30. bis 31.08.2022 Tschechien Prag
09. bis 11.09.2022 Ukraine Kyjiw, Welyka, Dymerka
20. bis 24.09.2022 Vereinigte Staaten New York City
03. bis 04.10.2022 Polen Warschau
16. bis 17.10.2022 Luxemburg Luxemburg
05. bis 06.10.2022 Spanien La Coruña
30.10 bis 02.11.2022
Kasachstan Astana
Usbekistan Taschkent, Samarkand
14.11.2022 Belgien Brüssel
16. bis 20.11.2022 Ägypten Sharm-el-Sheikh
20. bis 21.11.2022 Frankreich Paris
24.11.2022 Schweiz Genf
29. bis 30.11.2022
Rumänien Bukarest
Polen Lodz
04. bis 06.12.2022 Indien Neu-Delhi, Khori
08. bis 09.12.2022 Irland Dublin
11. bis 12.12.2022 Belgien Brüssel
13.12.2022 Frankreich Paris
18. bis 20.12.2022 Nigeria Abuja, Maiduguri, Benin City
03. bis 04.01.2023 Portugal Lissabon
05.01.2023 Vereinigtes Königreich London
09. bis 11.01.2023 Ukraine Charkiw
11. bis 13.01.2023 Äthiopien Addis Abeba, Adama
16.01.2023 Niederlande Den Haag
22.01. bis 24.01.2023
Frankreich Paris
Belgien Brüssel
Frankreich Straßburg
13. bis 14.02.2023
Finnland Helsinki
Schweden Stockholm
20.02.2023 Belgien Brüssel
21.02.2023 Türkei Gaziantep, Pazarcık
23. bis 25.02.2023 Vereinigte Staaten New York City
27.02.2023 Schweiz Genf
01. bis 03.03.2023 Indien Neu-Delhi
07. bis 10.03.2023 Irak Bagdad, Erbil, Dohuk, Sindschar, Basrah
17. bis 19.03.2023 Japan Tokyo
20.03.2023 Belgien Brüssel
22. bis 24.03.2023
Nordmazedonien Skopje
Georgien Tiflis, Mukhrani
27.03.2023 Niederlande Rotterdam
04. bis 05.04.2023 Belgien Brüssel
12. bis 18.04.2023
China Tianjin, Peking
Republik Korea Seoul, DMZ
Japan Kuruizawa
Anlage 1 zu Frage 6
27.04.2023 Österreich Salzburg
09. bis 10.05.2023 Frankreich Paris
12.05.2023 Schweden Stockholm
15. bis 17.05.2023
Saudi-Arabien Dschidda
Katar Doha
21. bis 22.05.2023 Belgien Brüssel
31.05. bis 01.06.2023 Norwegen Oslo
04. bis 10.06.2023
Brasilien Brasilia, São Paulo, Belém
Kolumbien Cali
Panama Panama City
20. bis 21.06.2023 Vereinigten Königreich London
25. bis 28.06.2023 Südafrika Johannesburg, Pretoria
28. bis 30.06.2023 Mongolei Ulan Bator
07.07.2023 Österreich Wien
10. bis 12.07.2023 Litauen Vilnius
13. bis 14.08.2023 Vereinigte Arabische Emirate
Abu Dhabi (Zwischenstopp auf
Australien-Ozeanien Reise, die
abgebrochen werden musste)
16. bis 18.07.2023 Vereinigte Staaten New York City
19. bis 20.07.2023 Belgien Brüssel
30. bis 31.08.2023 Spanien Toledo
10. bis 12.09.2023 Ukraine Kyjiw
12. bis 22.09.2023 Vereinigte Staaten
Austin, Houston, Wichita Falls,
Washington, New York City
01. bis 03.10.2023 Ukraine Kyjiw
05. bis 06.10.2023 Albanien Tirana
13.10.2023 Israel Tel Aviv, Netivot
16. bis 17.10.2023 Moldau Chişinău
19. bis 20.10.2023
Jordanien Amman
Israel Tel Aviv
Libanon Beirut
22. bis 23.10.2023 Luxemburg Luxemburg
23. bis 25.10.2023 Vereinigte Staaten New York City
03. bis 04.11.2023
Armenien Eriwan, Grenzregion Jareskh, Artaschat
Aserbaidschan Baku
06. bis 08.11.2023 Japan Tokyo
10. bis 12.11.2023
Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi
Saudi-Arabien Riad
Palästinensische Gebiete Ramallah
Israel Tel Aviv
13.11.2023 Belgien Brüssel
27.11.2023 Spanien Barcelona
28. bis 29.11.2023 Belgien Brüssel
29. bis 30.11.2023 Nordmazedonien Skopje
04. bis 05.12.2023 Slowenien Ljubljana
07. bis 12.12.2023 Vereinigte Arabische Emirate Dubai
17. bis 19.12.2023 Ruanda Kigali
07. bis 13.01.2024
Israel Tel Aviv, Jerusalem
Palästinensische Gebiete Ramallah
Ägypten Kairo, Al-Arish, Rafah
Libanon Beirut
Philippinen Manila
Anlage 1 zu Frage 6
Malaysia Kuala Lumpur
Singapur Singapur
16.01.2024 Schweiz Davos
22.01.2024 Belgien Brüssel
24. bis 27.01.2024
Saudi-Arabien Dschidda
Kenia Sangana
Südsudan Dschuba
Jordanien Amman
12.02.2024 Frankreich La Celle St. Cloud
14. bis 15.02.2024 Israel Tel Aviv, Kerem Shalom, Jerusalem
19.02.2024 Belgien Brüssel
21. bis 24.02.2024
Brasilien Rio de Janeiro
Vereinigte Staaten New York City
24.-25.02.2024 Ukraine Odessa, Mykolajiw
26.02.2024 Schweiz Genf
04. bis 05.03.2024
Montenegro Podgorica
Bosnien und Herzegowina Sarajewo
Frankreich Paris
18.03.2024 Belgien Brüssel
24. bis 26.03.2024
Ägypten Kairo
Israel Jerusalem, Tel Aviv, Kerem Shalom
Palästinensische Gebiete Ramallah
03. bis 04.04.2024 Belgien Brüssel
15.04.2024 Frankreich Paris
16. bis 19.04.2024
Israel Jerusalem, Tel Aviv
Italien Capri
22.04.2024 Luxemburg Luxemburg
29.04.2024 Saudi-Arabien Riad
01.05.2024 Polen Słubice
01. bis 08.05.2024
Australien Adelaide
Neuseeland Auckland
Fidschi Nadi, Suva, Vuniniudrovo, Togoru
16. bis 17.05.2024 Frankreich Straßburg
20. bis 22.05.2024 Ukraine Kyjiw
27.05.2024 Belgien Brüssel
31.05.2024 Tschechien Prag
13. bis 14.06.2024 Finnland Porvoo
24.06.2024 Luxemburg Luxemburg
24. bis 25.06.2024
Israel Herzliya, Jerusalem
Palästinensische Gebiete Ramallah
Libanon Beirut
02.07.2024 Polen Warschau
09. bis 11.07.2024 Vereinigte Staaten Washington
15. bis 17.07.2024
Senegal Dakar
Côte d’Ivoire Abidjan, Jaqueville
22.07.2024 Belgien Brüssel
01. bis 02.08.2024 Frankreich Paris
29.08.2024 Belgien Brüssel
02.09.2024 Frankreich Paris
04. bis 06.09.2024
Saudi-Arabien Riad
Jordanien Amman
Israel Tel Aviv
Anlage 1 zu Frage 6
Palästinensische Gebiete Ramallah
16. bis 17.09.2024 Republik Moldau Chişinău
23. bis 28.09.2024 Vereinigte Staaten New York City
23. bis 24.10.2024
Libanon Beirut
Frankreich Paris
24. bis 26.10.2024 Indien Neu-Delhi
03. bis 06.11.2024 Ukraine Kyjiw
18.11.2024 Belgien Brüssel
19.11.2024 Polen Warschau
19. bis 23.11.2024
Armenien Eriwan
Aserbaidschan Baku
25. bis 26.11.2024 Italien Anagni, Fiuggi
01. bis 03.12.2024 China Peking
03. bis 04.12.2024 Belgien Brüssel
04. bis 05.12.2024 Malta Valletta
20.12.2024 Türkei Ankara
02. bis 03.01.2025 Syrien Damaskus
12.01.2025 Saudi-Arabien Riad
27.01.2025 Belgien Brüssel
Anlage 2 zu Frage 173
173. Welche Referate und Strichreferate/ Arbeitseinheiten wurden im Auswärtigen Amt in dieser Legislaturperiode neu geschaffen?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen.
Datum
Organisationserlass
Bezeichnung
Referat = R
„Strichreferat“/Bereich
= S
Arbeitsstab = AS
Sonstiges *
13.12.2021 107-8 Informationssicherheitsbeauftragte/-r AA S
17.01.2022 AS-AP Arbeitsstab Ausreiseprogramm Afghanistan (aufgelöst am 05.03.2024)* AS
19.01.2022 613 Deutsches Archäologisches Institut, Kulturerhalt R
04.02.2022
Staatssekretärin und Sonderbeauftragten für internationale Klimapolitik
*Geschäftsbereich
Staatssekretärin
405 Klimaaußenpolitik, internationaler Klimaschutz, UNFCCC R
406 Finanzierung des internationalen Klimaschutzes, Klimaschutz in Entwicklungsbanken, nachhaltige Finanzierung R
407 Klimapartnerschaften, bilaterale Klimazusammenarbeit, AA-Klimafonds, IKI-Projekte des AA R
408 Klima und Sicherheit R
17.02.2022 010-9 Reden und Texte S
14.03.2022 SG-WEB Sondergesandter der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans
*Sondergesandter der
Bundesregierung
22.03.2022 AS-SiSt Arbeitsstab Sicherheitsstrategie (aufgelöst am 21.09.2023)* AS
22.03.2022 128 Digitale Souveränität, Internationale VS-IT R
30.05.2022
OR-Stab IO-Koordinierung, 50 Jahre deutsche Mitgliedschaft in den VN, Kommunikation AS
OR 06-9 Feministische Außenpolitik S
08.06.2022 AS-PUA Arbeitsstab Parlamentarischer Untersuchungsausschuss AS
20.06.2022 1-GuD Geschlechtergerechtigkeit und Diversität R
23.06.2022 130 Chief Data Scientist - Grundsatz Datenstrategie und -politik, Datenlabor, PLAIN R
04.08.2022 512 Amtliche Pässe und Visa R
10.10.2022 AS-BAP Arbeitsstab Bundesaufnahmeprogramm AS
*Arbeitseinheiten, die anlassbezogen geschaffen und inzwischen aufgelöst worden sind
Anlage 2 zu Frage 173
05.01.2023 114 Service Zentrale R
14.02.2023 AS-SRK Arbeitsstab Deutsche Sicherheitsratskandidatur 2027/2028 AS
21.02.2023
KO-SMZ Koordinator/-in für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit dem Südlichen Kaukasus, der
Republik Moldau und Zentralasien
*Koordinator der
Bundesregierung
27.02.2023 407-9 Haushalt der Stränge 4-B-2 und 4-B-4 S
10.03.2023 S 01-9 Entwicklungszusammenarbeit: Akteure und außenpolitische Koordinierung S
15.03.2023 07-5 Nachverfolgung von Inspektionsergebnissen S
24.03.2023 615 Internationale Medienpolitik, Deutsche Welle, Schutzprogramm Journalisten R
20.04.2023 5-DIGI Digitalisierung im Rechts- und Konsularbereich R
20.04.2023 AS-VISA Arbeitsstab Beschleunigung und Digitalisierung im Visaverfahren AS
09.05.2023 1-MOD Modernisierung, Innovationsstrategie und Führung im Auswärtigen Amt R
06.06.2023
EU-K-9 Deutsches Personal in EAD und EU-Institutionen, Förderung der deutschen Sprache in EU-Institutionen,
amtsinterne EU-Fortbildung, EU-Kolleg
S
07.08.2023 AS-SP Arbeitsstab Sanktionspolitik AS
06.10.2023 AS-URC24 Arbeitsstab Ukraine Recovery Conference (aufgelöst am 31.08.2024)* AS
18.10.2023
OR06-8 Wirtschaft und Menschenrechte S
KS-KI-A Koordinierungsstab Künstliche Intelligenz und digitale Technologien in der Außenpolitik AS
01.02.2024 1-Ak-P Personalgewinnung S
07.03.2024 129 IT-Unterstützung der Auslandsvertretungen und Zentrale, IT-Lagezentrum und Cyber-Control R
15.03.2024 702-9 Inlandsprotokoll und Großkonferenzen S
13.06.2024 313-9 Syrien S
16.07.2024 5-FEG Fachkräfteeinwanderung R
16.07.2024 S 09-2 Humanitäre Hilfe im Nahen und Mittleren Osten S
13.01.2025 321-9 Sahel S
*Arbeitseinheiten, die anlassbezogen geschaffen und inzwischen aufgelöst worden sind
Anlage 3 zu Frage 176
176. Wie entwickelten sich die Zahlen für Beförderungen nach A16, A13 (gD) und A9+Z in
dieser Legislaturperiode (bitte nach Geschlecht und Dienstalter aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen.
Gewährung der Amtszulage nach A9+Z:
2023
Gewährungen insgesamt: 62
Weiblich 14 Männlich 48
Dienstalter 1x18 Dienstalter: 1x18
2x19
2x22
2x23
1x24
1x25
1x27
1x29 1x29
4x30 4x30
1x31 8x31
1x32 5x32
3x33 9x33
1x34 3x34
2x35
1x36
2x37 5x37
2024
Gewährungen insgesamt: 46
Weiblich 15 Männlich 31
Dienstalter 1x18 Dienstalter: 2x18
1x19
2x20
4x21 1x21
1x22
3x23
2x24
2x25
1x27 2x27
2x28
1x29 1x29
1x30 3x30
1x31
3x32
3x33
2x34 3x34
2x36
1x38 1x38
Anlage 3 zu Frage 176
Beförderungen nach A13 (gehobener Dienst):
2023
Beförderungen insgesamt 72
Weiblich 54 Männlich 18
Dienstalter 3x8 Dienstalter:
1x17
1x18
2x19
1x20 1x20
2x21
1x22
6x23
2x24
3x25
1x26
4x27
3x28 1x28
3x29 2x29
3x30 1x30
7x31 4x31
3x32 3x32
4x33 1x33
2x34
1x35
2x36 1x36
1x37 1x37
1x41
Beförderungen nach A 16:
2022
Beförderungen insgesamt: 57
Weiblich: 23 Männlich: 34
Dienstalter Dienstalter: 1 x 6
1 x 13
2 x 16 1 x 16
2 x 17 5 x 17
4 x 18 5 x 18
4 x 19 6 x 19
2 x 20 5 x 20
2 x 21 2 x 21
1 x 22
3 x 23
1 x 30
3 x 31 1 x 31
1 x 32
1 x 33
1 x 35
1 x 38
1 x 39
1 x 41
Anlage 3 zu Frage 176
2023
Beförderungen insgesamt: 10
Weiblich: 4 Männlich: 6
Dienstalter Dienstalter: 3 x 16
2 x 17
1 x 18 1 x 18
1 x 19
1 x 21
1 x 33
2024
Beförderungen insgesamt: 67
Weiblich: 21 Männlich: 46
Dienstalter Dienstalter: 1 x 14
2 x 15 1 x 15
4 x 16 8 x 16
5 x 17
3 x 18 4 x 18
1 x 19
2 x 20
2 x 21 4 x 21
2 x 22 7 x 22
1 x 23 2 x 23
2 x 24
1 x 25 2 x 25
1 x 28
2 x 29
2 x 30
1 x 31
1 x 33
2 x 34
1 x 37
1 x 38 1 x 38
1 x 39
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Ähnliche Kleine Anfragen
Deutsch-russische Geheimtreffen ehemaliger Spitzenpolitiker aus CDU und SPD in Baku
AfD21.08.2026
Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026
AfD13.08.2026
Lage der christlichen Minderheit in Nigeria im Kontext anhaltender Gewalt durch Terrorgruppen, Milizen und organisierte Kriminalität
AfD13.08.2026
Lage der christlichen Minderheit im Sudan im Kontext des Bürgerkriegs seit April 2023
AfD13.08.2026