Generationengerechtigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung
der Abgeordneten Anja Schulz, Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Anikó Glogowski-Merten, Julian Grünke, Thomas Hacker, Philipp Hartewig, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Pascal Kober, Michael Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Claudia Raffelhueschen, Ria Schröder, Dr. Stephan Seiter, Bettina Stark-Watzinger, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die gesetzliche Rentenversicherung sieht sich durch den demografischen Wandel mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Durch den Renteneintritt der Babyboomer, der geburtenstarken Jahrgänge, gerät vor allem das umlagefinanzierte Rentensystem zunehmend unter Druck. Immer weniger Erwerbstätige müssen die Renten einer wachsenden Zahl an Rentnern finanzieren. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet ab 2027 mit einem ersten Anstieg des Beitragssatzes, ab 2029 soll er bereits die Marke von 20 Prozent überschreiten, was einen historischen Höchststand darstellen würde. Laut dem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung 2024 wird sich dieser Trend bis 2035 fortsetzen, wobei der Beitragssatz dann voraussichtlich 21,3 Prozent erreichen wird. Dies würde vor allem die aktuelle und zukünftige Arbeitnehmerschaft belasten. Die junge Generation müsste deutlich höhere Rentenbeiträge zahlen als ältere Jahrgänge und hätte keine Garantie, dass sie ähnliche Leistungen wie ihre Eltern und Großeltern erhalten würde. Höhere Sozialversicherungsbeiträge mindern die Nettoeinkommen der Versicherten, verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in Deutschland und verstärken die Ungerechtigkeit zwischen den Generationen. Daher fordern Fachleute bereits seit Jahren umfassende Reformen. Mit dem Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz (Bundestagsdrucksache 20/11898), dem sogenannten Rentenpaket II, will die Bundesregierung jedoch ein Mindestrentenniveau von 48 Prozent bis ins Jahr 2040 einführen und nimmt damit in Kauf, dass die ohnehin absehbaren Beitragssatzanstiege noch weiter verstärkt werden. Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus steigen die Beiträge um etwa 1 Prozentpunkt stärker an, als es ohne Rentenpaket II notwendig wäre. Damit würde die Finanzierung der Rentenversicherung noch weiter erschwert. Getragen würden die Mehrkosten von jungen Menschen, die hierfür durch höhere Rentenbeiträge und eine noch stärkere Verwendung ihrer Steuermittel für die Rentenversicherung aufkommen müssten, ohne eine garantierte Gegenleistung ihrerseits dafür zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie definiert die Bundesregierung die Kriterien der Generationengerechtigkeit mit Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung?
Wie plant die Bundesregierung ihr Ziel, ein „angemessenes Verhältnis von Rentenversicherungsbeiträgen und Leistungen“ (Einführung in den Kabinettsentwurf zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz (Rentenpaket II)) zu wahren, wenn durch die Festschreibung des Rentenniveaus bei 48 Prozent, ohne eine Haltelinie für den Beitragssatz, nur auf der Leistungsseite Maßnahmen getroffen werden und die Beitragsseite unreguliert bleibt?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Stellungnahmen der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung zum Rentenpaket II (u. a. von Prof. Axel Börsch-Supan, Prof. Martin Werding, Bundesrechnungshof, Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände), die kritisieren, dass das sogenannte Rentenpaket II vor allem zulasten jüngerer Generationen geht, die jedoch selbst keinen Vorteil aus dem Rentenpaket II ziehen können?
Worauf stützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seine These (www.bmas.de/DE/Service/Presse/Interviews/2024/2024-04-25-die-zeit.html, www.bmas.de/DE/Service/Presse/Zitate/2024/zitat-heil-anhoerung-rentenpaket-ii.html), dass die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2045 auf für jüngere Generationen die Stabilität ihres zukünftigen Rentenniveaus sichert?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die Wissenschaft diese These mehrheitlich nicht bestätigt?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Prof. Martin Werding, Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass die Grenze zwischen Profiteuren und Verlierern des Rentenpaket II beim 46. Lebensjahr verläuft, und wenn nicht, welche Jahrgänge würden aus Sicht der Bundesregierung von einer Festschreibung des Rentenniveaus bis 2039 profitieren, welche würden stärker belastet?
Wie steht die Bundesregierung zum 2019 in Kraft getretenen Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung, in dem erstmalig ein Mindestrentenrentenniveau von 48 Prozent festgeschrieben wurde, in dem jedoch gleichzeitig auch eine Beitragssatzgarantie von 20 Prozent vereinbart wurde, mit der Begründung, dass „die Anerkennung der Lebensleistung der arbeitenden Bevölkerung in der allgemeinen Rentenversicherung […] sich insbesondere im Sicherungsniveau vor Steuern [zeigt]. Eine Lebensleistung [könne] gleichwohl nur erbracht werden, wenn die Menschen nicht mit verpflichtenden Beitragszahlungen überfordert werden“?
Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Lebensleistung der arbeitenden Bevölkerung anzuerkennen und diese Menschen nicht mit verpflichtenden Beitragszahlungen zu überfordern, mit dem Rentenpaket II nicht mehr, und wenn doch, warum wurde im Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz keine Beitragsgarantie festgehalten?
Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode entschieden, dass eine übermäßige Belastung für die Beitragszahler bei 20 Prozent Rentenversicherungsbeitrag eintritt?
Auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung in der 20. Wahlperiode entschieden, dass eine Erhöhung des Beitragssatzes auf über 20 Prozent (im Kabinettsentwurf des Rentenpaket II sind bis zu 22,3 Prozent prognostiziert) „vertretbar“ (Kabinettsentwurf Rentenpaket II, S. 20) ist, wenn dies in der 19. Wahlperiode noch als übermäßige Belastung eingeordnet wurde?
Wie würde sich der Rentenbeitragssatz bis 2038 ohne Berücksichtigung des Kabinettsentwurfs zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz entwickeln (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie würde sich der Beitragssatz bis 2038 entwickeln, wenn zwar das Mindestrentenniveau bei 48 Prozent festgeschrieben wird, aber die stabilisierende Komponente des Generationenkapitals nicht berücksichtigt wird (bitte analog zur Übersicht „Finanzielle Auswirkungen auf die allgemeine Rentenversicherung“ aus dem Kabinettsentwurf nach Jahren aufgeschlüsselt darstellen)?
Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Sicherungsniveaus vor Steuern (Rentenniveau) in der aktuellen Rechtslage, ohne Berücksichtigung von Kabinettsbeschlüssen, bis zum Jahr 2045 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Prognosen liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Zuschusses an die Rentenversicherung aus Bundesmitteln in der aktuellen Rechtslage, ohne Berücksichtigung von Kabinettsentschlüssen, bis zum Jahr 2045 vor (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie würden sich laut Projektion der Bundesregierung der Beitragssatz und das Rentenniveau bei einem geringeren Wanderungssaldo von 200 000 entwickeln (bitte einmal mit und ohne Berücksichtigung des Kabinettsbeschlusses angeben)?
Wie wird sich laut Vorausrechnungen der Bundesregierung das Verhältnis von Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern und Rentenbezieherinnen und Rentenbeziehern in Zukunft entwickeln (bitte bis 2045 nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich dieses Verhältnis zwischen 1957 und 2024 entwickelt?
Wie hat sich diese Prognose vor allem durch die Rentenreformen der Großen Koalition in den Jahren 2014 und 2018 verändert?
Wie entwickelt sich nach Prognosen der Bundesregierung in Zukunft das durchschnittliche Verhältnis von Arbeitsjahren und Rentenbezugsjahren (bitte tabellarisch nach Jahren bis 2045 aufschlüsseln)?
Wie hat sich das Verhältnis von Arbeitsjahren zu Rentenbezugsjahren zwischen 1960 und 2024 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie hat sich das durchschnittliche Renteneintrittsalter seit Einführung der Rente für besonders langjährig Versicherte im Jahr 2014 entwickelt (bitte unter Berücksichtigung der Jahre 2012 und 2013 als Referenzwerte vor der Einführung tabellarisch nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Schlüsse zieht das BMAS aus dieser Entwicklung?
Konterkariert diese Entwicklung die Ziele des 2007 in Kraft getretenen RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, deren Ziel eine Erhöhung des Renteneintrittsalters zur Anpassung an die demografische Realität war?
Sieht die Bundesregierung Reformbedarf, um auch die Angemessenheit der Belastung der Beitrags- und Steuerzahler in Zukunft, insbesondere wenn die Generation der sogenannten Babyboomer das Rentenalter vollständig erreicht, sicherzustellen, und wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und mit welchen zeitlichen Zielsetzungen?