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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Castor-Transporte aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

12.05.2025

Aktualisiert

25.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/5517.04.2025

Castor-Transporte aus Jülich in das Zwischenlager Ahaus

der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Lorenz Gösta Beutin, Agnes Conrad, Katrin Fey, Uwe Foullong, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sahra Mirow, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Ulrich Thoden, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Im Januar 2025 hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Entwurf der Transportgenehmigung für die Jülicher Brennelemente nach Ahaus an das nordrhein-westfälische Ministerium für Wirtschaft (MWIKE NRW) als Aufsichtsbehörde geschickt mit der Aufforderung zu einer Stellungnahme bis zum 21. März 2025.

Bei Genehmigung des Transports wären das 152 Schwerlasttransporter mit bestrahlten Brennelementen auf den Straßen Nordrhein-Westfalens. Pro Sattelzug kann nur ein AVR-Behälter (AVR = Atomversuchsreaktor) transportiert werden. Nach derzeitiger Projektplanung wird mit einer Gesamtdauer von zwei Jahren ab Beginn der Transporte gerechnet (www.ksta.de/politik/nrw-politik/genehmigung-in-der-endphase-castor-transporte-sollen-im-fruehjahr-durch-nrw-rollen-968245).

Der Transport der Jülicher Brennelemente nach Ahaus steht nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller im klaren Widerspruch zu der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in NRW für die Jahre 2022 bis 2027. Darin heißt es wörtlich: „Wir setzen uns für eine Minimierung von Atomtransporten ein. Das gilt auch für Transporte aus anderen Bundesländern. Im Fall der in Jülich lagernden Brennelemente bedeutet dies, dass wir die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich vorantreiben.“

Die rund 300 000 abgebrannten Brennelemente aus dem Betrieb des stillgelegten Jülicher Atomversuchsreaktors werden bisher im AVR-Behälterlager am Standort des Forschungszentrums Jülich in Castor-Behältern zwischengelagert. Betreiberin des Zwischenlagers und für die Lagerung oder den Abtransport der Brennelemente verantwortlich ist die bundeseigene Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN).

Das AVR-Behälterlager in Jülich war von 1993 bis 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der Genehmigung erforderte jedoch Nachweise zur Erdbebensicherheit, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen, z. B. basierend auf einem theoretisch möglichen Extremerdbeben. Da diese kurzfristig nicht erbracht werden konnten, sprach das Wirtschaftsministerium NRW 2014 schließlich eine atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Brennelemente aus dem bestehenden Jülicher Zwischenlager aus. Diese wurde aber bis heute nicht umgesetzt. Ab dem 1. Juli 2013 und auch heute noch lagern die Brennelemente ohne Genehmigung in Jülich. Unterdessen wurde 2022 bekannt, dass Extremerdbeben keine Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit haben würden (www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/fragen-antworten (A2)). Die Option eines Neubaus eines Zwischenlagers am Standort Jülich wurde diskutiert, das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) sowie das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben aber in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im September 2022 die Ahaus-Option als „grundsätzlich vorzugswürdig“ bewertet (s. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11406). Die derzeit noch parallele Verfolgung der Neubau-Option soll beendet werden, sobald die ersten Transporte nach Ahaus durchgeführt wurden (www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wann wurde der Bundesregierung die vom BASE angeforderte Stellungnahme zum Entwurf der Transportgenehmigung durch das Wirtschaftsministerium NRW übermittelt, und welchen Inhalt hatte diese Stellungnahme?

2

Mit welcher Rechts- bzw. Sachlage begründet es die Bundesregierung, dass sie die auf der Basis des Atomrechts im Jahre 2016 erteilte Aufbewahrungsgenehmigung für 152 Lagerbehälter des Typs CASTOR aus Jülich in Ahaus nicht umgesetzt hat, und warum wird nach Kenntnis der Bundesregierung deren Transport und die Umsetzung der Aufbewahrungsgenehmigung für Ahaus ausgerechnet jetzt forciert?

3

Hat die Bundesregierung bzw. das BASE Gespräche mit der zuständigen Atomaufsichtsbehörde über die Möglichkeit des Verbleibs der Castoren in Jülich geführt, und wenn ja, wann, und mit welchem Inhalt (bitte nach Datum, involvierten Abteilungen des BASE bzw. des BMUV und den jeweiligen Abteilungen des zuständigen Wirtschaftsministeriums in Nordrhein-Westfalen aufschlüsseln)?

4

Welche weiteren Gründe neben Tempo und Kosten führt die Bundesregierung an, die Option des Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich „so bald wie möglich“ nicht weiter zu verfolgen, wie sie laut der Vorbemerkung der Fragesteller in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/11406 „Sachstand zum Verbleib der abgebrannten Brennelemente aus dem Versuchsreaktor Jülich“ in einem Bericht gegenüber dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angegeben haben soll?

5

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass eine Aussetzung der unverzüglichen Räumungsanordnung des Zwischenlagers Jülich nach dem Wegfall der Zweifel zur Erdbebensicherheit, wie sie auch vom BASE 2022 bestätigt wurden, geboten gewesen wäre, um sich ausführlicher mit sicherheitstechnischen Vorteilen von Alternativen zur Räumung nach Ahaus zu befassen (bitte begründen)?

6

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hemmnisse bei der Erfüllung der Nachweisforderung seitens der JEN, und wenn ja, welche?

7

Welche Nachweisforderungen für eine Genehmigung der weiteren Aufbewahrung der AVR-Castoren am Standort Jülich wurden seitens der JEN wann erfüllt, und welche Nachweisforderungen für eine Genehmigung sind noch offen (bitte tabellarisch auflisten)?

8

Welche konkreten Sachverhalte standen oder stehen nach Kenntnis des BASE einer Entscheidung zu einer weiteren befristeten Aufbewahrung im Zwischenlager Jülich entgegen (bitte nach Prüfkomplexen aufschlüsseln, jeweils mit Angabe zum Verfahrensstand, Begründung, warum noch nicht abgeschlossen, und Angabe, ob Tätigwerden der Antragstellerin JEN oder Dritter erforderlich ist)?

9

Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für den Transport der AVR-Castoren von Jülich nach Ahaus (bitte nach Einzeltransporten und Gesamtkosten aufschlüsseln)?

10

Welche Mehrkosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung im Zwischenlager Ahaus durch die geplante Einlagerung der 152 AVR-Castoren für den Betrieb, die evtl. Erweiterung oder die Prüf-, Monitoring- und Personalkosten insgesamt und jährlich?

11

Zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 3. Dezember 2024 (Aktenzeichen: 21 D 98/17.AK), wonach die abgebrannten Brennelemente aus Jülich in Ahaus gemäß der geltenden Rechtslage zwischengelagert werden dürfen, nunmehr den Schluss, dass dies zwingend erfolgen muss (bitte begründen)?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die technische Integrität der für den Transport von Jülich nach Ahaus vorgesehenen Castor-Behälter?

13

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass jedem Transport von abgebrannten Brennelementen und anderem radioaktiven Material die Wahrscheinlichkeit einer Havarie und einer möglichen Freisetzung dieses Materials innewohnt (bitte begründen)?

14

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Transporte von AVR-Castoren von Jülich nach Ahaus bei der offensichtlich vorhandenen Alternative eines Verbleibs in Jülich angesichts der Risiken von Havarien und Freisetzung von Radioaktivität vermieden werden müssen, und wenn nein, wie bewertet sie das Risiko der Freisetzung radioaktiven Materials im Hinblick auf Gefährdungen der menschlichen Gesundheit und der Umwelt in Abwägung zu einem Verbleib der AVR-Castoren in Jülich?

15

Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der erste derzeit im AVR-Zwischenlager Jülich gelagerte Castor-Behälter mit hochradioaktivem Abfall bestückt?

16

Nach wie viel Jahren treten nach Kenntnis der Bundesregierung technisch signifikante Alterserscheinungen an den Castor-Behältern und deren Dichtungen auf?

Berlin, den 17. April 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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