Anbindung des geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim
der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In einem Zeitungsartikel der „Stuttgarter Zeitung“ wird von einer nur eingleisigen Anbindung des im Zuge von Stuttgart 21 (S21) geplanten Abstellbahnhofs Untertürkheim von und nach Bad Cannstatt berichtet, obwohl eigentlich eine zweigleisige Anbindung geplant war (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.abstellbahnhof-in-stuttgart-bahn-muss-s-21-plaene-in-untertuerkheim-aendern.97c20740-0ec8-467a-97b9-4691ed64ae98.html?utm_medium=Social&utm_campaign=Echobox&utm_source=Facebook#Echobox=1735541212). Eine Reduzierung der Kapazität der Anbindung kann zu betrieblichen Beeinträchtigungen führen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist die fehlende zweigleisige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim in den Fahrplanentwürfen für die Inbetriebnahme von Stuttgart 21 berücksichtigt?
Aus welchen Gründen kann die Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim nicht zweigleisig gebaut werden?
Welche Fahrplaneinschränkungen gegenüber dem ursprünglich geplanten Fahrplan mit zweigleisiger Anbindung des Abstellbahnhofs sind zu erwarten?
Kreuzt die bestehende eingleisige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim die Gleise der Schusterbahn, und wenn ja, ist mit Konflikten zwischen den aus Richtung Bad Cannstatt in den Abstellbahnhof einrückenden Fahrzeugen und den Güterzügen auf der Schusterbahn zu rechnen?
Wurde das Planänderungsverfahren, das nach Informationen der Fragestellenden bereits im Oktober 2021 absehbar war, eingeleitet?
Wie sieht die alternative Planung für die zukünftige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim an Bad Cannstatt aus, und wies ist der aktuelle Planungsstand?
Wann wird beabsichtigt, eine ausreichend leistungsfähige Anbindung an den Abstellbahnhof (ursprüngliche zweigleisige Anbindung des Abstellbahnhofs Untertürkheim oder alternative Planungen) in Betrieb zu nehmen?