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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Berichte über Steuervermeidung von Tesla

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

12.06.2025

Aktualisiert

18.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/29127.05.2025

Berichte über Steuervermeidung von Tesla

der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Janina Böttger, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Maria Conrad, Mirze Edis, Mandy Eißing, Dr. Fabian Fahl, Katrin Fey, Uwe Foullong, Vinzenz Glaser, Nicole Gohlke, Ates Gürpinar, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Ina Latendorf, Stella Merendino, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Charlotte Neuhäuser, Luigi Pantisano, Lea Reisner, Sören Pellmann, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Ulrich Toden, Isabelle Vandre, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Janine Wissler und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das US-Unternehmen Tesla zahlte für seine Tochterfirma „Tesla Manufacturing Brandenburg SE“, bei der die Fertigung des Tesla-Werks in Grünheide (Brandenburg) liegt, laut Jahresabschluss (www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=50CA33372448BA65DE8519CE930C01C9.web03-1?submitaction=showDocument&id=34871024) im Jahr 2023 bei einem Umsatz von 7,8 Mrd. Euro nur rund 26 Mio. Euro Unternehmenssteuern in Deutschland. Dass sich diese niedrige Steuerzahlung aus einer Gewinnverschiebung ins Ausland erklären dürfte, zeigt ein neuer Bericht des Rechercheprojekts „Follow the money“ (www.ftm.eu/articles/tesla-tax-tactic-billions-profits). Als Erklärung für die Gewinnverschiebung wird vor allem angeführt, dass das Werk in Grünheide nur als Vertragsfertiger für die niederländische Europazentrale von Tesla arbeite und vermutlich Zahlungen für die Nutzung von geistigen Eigentumsrechten leiste. Dadurch bleibe nur ein geringer sogenannter Routineprofit bei der deutschen Tochterfirma, der meiste Gewinn fließe in die Niederlande. Der Bericht stellt auch dar, dass Tesla in letzter Zeit eine europäische Unternehmensstruktur auffällig umstrukturiert hat, unter anderem durch Gründung einer Stiftung in den Niederlanden als Eigentümer des Europageschäfts und zuletzt Ende 2024 durch eine Verschiebung des Eigentums an dieser Stiftung an eine Gesellschaft in Zug (Schweiz). Sowohl die Niederlande als auch die Schweiz sind als Niedrigsteuerländer für Unternehmen bekannt (siehe Corporate Tax Haven Index, cthi.taxjustice.net). Im Fall von Tesla nennt „Follow the money“ für die Niederlande im Jahr 2023 nur einen – gemessen an der Umsatzrendite – aus Sicht der Fragesteller niedrigen Gewinn (300 Mio. Euro bei 26 Mrd. Euro Umsatz, also ca. 1,2 Prozent) mit entsprechend niedriger Steuerzahlung (101 Mio. Euro).

Teslas Tochtergesellschaft „Tesla Germany GmbH“ für den Vertrieb in Deutschland zahlte im Jahr 2023 laut Jahresabschluss (www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=50CA33372448BA65DE8519CE930C01C9.web03-1?submitaction=showDocument&id=34744979) mit 14 Mio. Euro bei einem Umsatz von 3,1 Mrd. Euro aus Sicht der Fragesteller wenig Steuern, zumal dies auch schon in den vergangenen Jahren so war und Gewinne an die damalige niederländische Muttergesellschaft weitergeleitet wurden (siehe www.businessinsider.de/wirtschaft/teslas-deutschland-bericht-warum-das-unternehmen-hier-trotz-umsatzexplosion-2019-unter-vier-millionen-euro-steuern-zahlte-b).

Die Muttergesellschaft „Tesla Inc.“ hat in den USA fast keine Unternehmenssteuer (48 Mio. US-Dollar) auf ihre 11 Mrd. US-Dollar Gewinn in den letzten drei Jahren bezahlt, stellte Anfang dieses Jahres ein Bericht des Institute on Taxation and Economic Policy auf Basis der Jahresabschlüsse von Tesla fest (siehe itep.org/tesla-reported-zero-federal-income-tax-in-2024).

Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage ermitteln, wie die Bundesregierung eine mögliche Gewinnverschiebung von Tesla aus Deutschland heraus bewertet und wie vor diesem Hintergrund die Maßnahmen und Beschlüsse gegen Unternehmenssteuervermeidung auf internationaler (OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/G20-Projekt gegen „Base Erosion and Profit Shifting“ (BEPS)) und europäischer Ebene sowie in Deutschland zu werten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat die Bundesregierung zum Ziel, die wirtschaftlich nicht gerechtfertigte, also aggressive Verschiebung von Unternehmensgewinnen aus Deutschland heraus in Niedrigsteuerländer innerhalb und außerhalb der EU zu unterbinden?

2

Geht die Bundesregierung davon aus, dass aktuell eine aggressive Verschiebung von Unternehmensgewinnen aus Deutschland heraus noch möglich ist oder nicht, und wo sieht sie gegebenenfalls noch Handlungsbedarf, um eine solche Verschiebung zu unterbinden (bitte wichtige Themenfelder auflisten)?

3

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller in Anlehnung an entsprechende Ausführungen des BEPS-Projekts, dass bei einer Auftragsfertigung („contract manufacturing“) mit Routineprofiten in Verbindung mit Zahlungen des Auftragsfertigers für die Nutzung geistiger Eigentumsrechte grundsätzlich eine Möglichkeit besteht, Unternehmensgewinne wirtschaftlich ungerechtfertigt zu verschieben und so Steuern zu vermeiden (siehe z. B. www.oecd.org/content/dam/oecd/de/publications/reports/2015/10/aligning-transfer-pricing-outcomes-with-value-creation-actions-8-10-2015-final-reports_g1g58cea/9789264274297-de.pdf, Beispiel 28, S. 163 f.)?

4

Geht die Bundesregierung davon aus, dass das in Frage 3 genannte Vermeidungsmodell aktuell in Deutschland noch genutzt wird bzw. werden kann, und wenn nein, warum nicht?

5

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung einen Schwellenwert für die Umsatzrendite eines Unternehmens (ggf. für bestimmte Branchen), bei dessen – ggf. mehrjähriger – Unterschreitung von einem Indiz für aggressive Steuergestaltung ausgegangen werden kann (bitte ggf. auch angeben, welcher Gewinn bzw. Erlös bzw. welches Ergebnis aus dem Jahresabschluss genau als Basis genommen wird)?

6

Ist der Bundesregierung bekannt, ob Tesla möglicherweise in Deutschland aggressiv Steuern vermeidet, und wenn ja, welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Europäische Kommission untersucht, ob Tesla in der EU möglicherweise aggressiv Steuern vermeidet bzw. ob die Niederlande möglicherweise durch Gewährung von Steuervorteilen an Tesla gegen EU-Beihilferecht verstößt?

8

Hat die Bundesregierung den Bericht von „Follow the money“ über die mögliche, ggf. schon als aggressiv zu bezeichnende Steuervermeidung von Tesla zur Kenntnis genommen (siehe www.ftm.eu/articles/tesla-tax-tactic-billions-profits)?

9

Prüft die Bundesregierung bzw. das Bundeszentralamt für Steuern die Vorwürfe aus dem in Frage 8 genannten „Follow the money“-Bericht, oder ist der Bundesregierung bekannt, ob die Vorwürfe von Länderbehörden geprüft werden?

10

Hält die Bundesregierung die Erkenntnisse des in Frage 8 genannten „Follow the money“-Berichts und die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zahlen zu Tesla für vereinbar

a) mit den Zielen und Ergebnissen des „BEPS“-Projekts;

b) mit den EU-Gesetzen gegen Gewinnverschiebung von Unternehmen;

c) mit den deutschen Gesetzen gegen Gewinnverschiebung von Unternehmen sowie

d) mit den Zielen des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de, S. 47: „Wir sind uns einig, dass die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und ein wirksamer Steuervollzug für die Sicherung der Einnahmen und die Handlungsfähigkeit des Staates unerlässlich sind.“)?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob hinsichtlich der Besteuerung der niederländischen Konzerngesellschaften von Tesla im Hinblick auf die von deutschen Tochtergesellschaften erhaltenen Zahlungen von den niederländischen Behörden ein „Tax Ruling“ (steuerlicher Vorbescheid für ein Unternehmen mit grenzüberschreitender Wirkung) an deutsche Behörden mitgeteilt wurde, und wenn ja, mit welchem Inhalt?

12

Ist die Bundesregierung bzw. eine Bundesbehörde im Austausch mit der niederländischen respektive Schweizer Regierung bzw. Verwaltung hinsichtlich der Besteuerung von Tesla oder ist der Bundesregierung Entsprechendes von einer Landesbehörde bekannt?

Berlin, den 12. Mai 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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