Energiesicherheit im Kontext der Pipeline Nord Stream 2
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kellner, Robin Wagener, Dr. Alaa Alhamwi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Die russische Regierung unter Präsident Wladimir Putin hat wiederholt ihre Bereitschaft gezeigt, Energielieferungen als massives Druckmittel gegen Deutschland und andere europäischen Staaten zu verwenden: Im Jahr 2022 ließ sie deutsche Gasspeicher systematisch leerlaufen, um die Energiepreise für Menschen und Unternehmen in Deutschland in die Höhe zu treiben und damit Druck auf die deutsche Wirtschaft und Regierung auszuüben. Zudem musste 2022 unter Hochdruck die von Russland politisch gesteuerte Liquidierung von Gasprom-Germania vereitelt werden, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten und eine weitere Explosion der Energiepreise für die Bevölkerung zu verhindern. In Summe hat Russland versucht, Deutschland über die Zusammenarbeit in der Energiepolitik politisch zu destabilisieren und dadurch zu schwächen. In den vergangenen Jahren konnte sich Deutschland nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dank einer bemerkenswerten politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Kraftanstrengung aus der Abhängigkeit von russischem Gas und Öl befreien.
Zeitgleich wurde der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland und Europa deutlich beschleunigt: Sie stellen heute eine zentrale Säule der Energieversorgung dar, senken die Energiepreise für Menschen und Unternehmen, leisten einen Beitrag zum Klimaschutz und stärken zugleich die nationale und europäische Sicherheit. Mit dem Wasserstoff-Kernnetz wurden außerdem die Weichen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft gestellt, die beispielsweise für die energieintensive Grundstoffindustrie entscheidend ist. Deutschland konnte nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller so viel Vertrauen bei wichtigen Partnern zurückgewinnen und sich der energiepolitischen Erpressung durch Russland entziehen.
Umso besorgniserregender sind aktuelle Entwicklungen: Die Pipeline Nord Stream 2, deren Zertifizierung der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck 2022 nur zwei Tage vor der russischen Vollinvasion in der Ukraine stoppte, ist zurück in der öffentlichen Debatte. Es gibt Interessenbekundungen eines US-amerikanischen Investors aus dem Umfeld von US-Präsident Donald Trump mit der Absicht, die Pipeline zu erwerben und für den Import russischen Gases zu reaktivieren (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/stephen-lynch-ein-us-investor-will-nord-stream-2-kaufen-110128881.html). Die Insolvenz der Nord Stream 2 AG, einer 100-prozentigen Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom, wurde auf den letzten Metern verhindert. Nicht bekannt ist, ob das jetzt SPD-geführte Bundesministerium der Finanzen in diesem Kontext eine Rolle gespielt hat. Auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD schließt neue Energielieferungen aus Russland nicht explizit aus. Die hier sichtbaren Muster sind nicht neu. Wie von aktuellen Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ (Berichterstattung u. a. vom 16. Mai 2025) erneut hervorgehoben wird, waren die mit Nord Stream 2 verbundenen Risiken für die deutsche Versorgungssicherheit auch der damaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bekannt. Dennoch wurden diese Risiken in Kauf genommen. Die Billigung und Unterstützung des Projektes wurde nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller hinter vermeintlich fehlender Handhabe der Bundesregierung durch mangelhafte Regeln zur Investitionssicherung versteckt. Nord Stream 2 wurde als rein privatwirtschaftliches Vorhaben dargestellt. Das jedoch war es nie. Eine Rückkehr zu Energieimporten aus Russland würde zur Finanzierung der russischen Kriegswirtschaft beitragen und die energiepolitische Unabhängigkeit Europas gefährden. Dahin gehende Überlegungen stoßen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zurecht auf Unverständnis unserer europäischen Partner. Im Gegensatz zu diesen in Deutschland aufkommenden Stimmen will die EU-Kommission die Einfuhr von russischem Gas, Öl und Uran in die Europäische Union (EU) bis Ende 2027 vollständig verbieten und plant, den Mitgliedstaaten in den nächsten Monaten hierzu einen konkreten Plan vorzulegen. Es bedarf daher aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller dringend einer klaren Absage der Bundesregierung an die Nutzung der Nord-Stream-2-Pipeline für den Import russischen Gases sowie eine Klarstellung der Rolle der Bundesregierung im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG. In ihrer Außen- und Energiepolitik muss die Bundesregierung sicherstellen, dass die Energieabhängigkeit von Autokratien weiter reduziert und neue fossile Lock-Ins vermieden werden.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts) den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Personen und Institutionen. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher Kontakte – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
Fragen und Antworten22
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Vermeidung des Konkurses der Nord Stream 2 AG? a) Hängt die weitere Geltung der Genehmigungen der Pipeline Nord Stream 2 nach Ansicht der Bundesregierung an der erfolgten Abwendung des Konkurses der Nord Stream 2 AG oder besteht die Geltung der bestehenden Genehmigungen unabhängig davon? b) Wenn die Geltung als unabhängig von der Frage des Konkurses beurteilt wird, aus welchen Gründen kommt die Bundesregierung zu diesem Schluss? c) Wenn die Geltung nicht als unabhängig von der Frage des Konkurses beurteilt wird, welche Genehmigungen wären nach Einschätzung der Bundesregierung von einem Konkurs betroffen gewesen? d) Auf welche Auswirkungen auf bestehende und ausstehende Genehmigungsprozesse der Pipeline hatte sich die Bundesregierung für den Fall eines Konkurses der Nord Stream 2 AG vorbereitet?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für die bestehenden Genehmigungen liegt bei den entsprechenden Landesbehörden.
Für die bestehenden Genehmigungen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 1c verwiesen. Die Zuständigkeit für das ruhende Zertifizierungsverfahren liegt bei der Bundesnetzagentur.
Ist der Bundesregierung der Nachlassvertrag (Dividendenausgleich) bekannt, der den Konkurs der Nord Stream 2 AG abwendete, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die Bundesregierung war im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter.
Welche der an der Nord Stream 2 AG beteiligten Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung einer Gläubigervereinbarung bzw. einem Schuldenschnitt zugestimmt, und war eine Mehrheit der Gläubiger für einen Schuldenschnitt zur Abwendung des Konkurses ausreichend?
An der Nord Stream 2 AG ist lediglich Gazprom beteiligt. Das Abstimmverhalten von Gazprom ist der Bundesregierung nicht bekannt. Nach Artikel 305 des Schweizerischen Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) ist ein Nachlassvertrag angenommen, wenn ihm bis zum Bestätigungsentscheid entweder die Mehrheit der Gläubiger, die zugleich mindestens zwei Drittel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten, oder ein Viertel der Gläubiger, die mindestens drei Viertel des Gesamtbetrages der Forderungen vertreten, zugestimmt hat.
Hat die Bundesregierung sich mit dem bundeseigenen Konzern Uniper SE über einen Schuldenschnitt der Nord Stream 2 AG beraten, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung bleibt das Unternehmen selbst verantwortlich. Dies entspricht der gesetzlichen Aufgabenzuweisung, wonach bei einer Aktiengesellschaft – wie Uniper SE – die operative Geschäftsführung gemäß § 76 Absatz 1 des Aktiengesetzes dem Vorstand obliegt. Die Bundesregierung hat sich nicht mit dem Unternehmen über einen möglichen Schuldenschnitt beraten.
In welchem Umfang hat das bundeseigene Unternehmen Uniper SE auf Forderungen gegenüber der Nord Stream 2 AG verzichtet, und welcher Betrag der ursprünglich investierten rund 950 Mio. Euro gilt nach aktuellem Stand als verloren oder abgeschrieben?
Im März 2022 teilte Uniper mit, eine vollständige Wertberichtigung seiner Darlehen an die Nord Stream 2 AG in Höhe von rund 1 Mrd. Euro vorzunehmen. Dieser Wert setzt sich aus den ursprünglich ausgezahlten Darlehen (695 Mio. Euro) zuzüglich der bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Zinsen (292 Mio. Euro) zusammen (vgl. www.uniper.energy/news/de/update-zu-unipers-russlandaktivitaeten-und-weiteren-schritten). Die Forderungen der Uniper gegenüber der Nord Stream 2 AG sind seit diesem Zeitpunkt also bereits vollständig im Wert berichtigt („abgeschrieben“).
Wurde die Bundesregierung im Vorfeld über die Entscheidung der bundeseigenen Uniper SE informiert, fand dieser Verzicht die Billigung der Bundesregierung, und wenn ja, warum bzw. wenn nein, plant die Bundesregierung, den Nachlassvertrag anzufechten?
Der Bund war im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter. Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung bleibt das Unternehmen selbst verantwortlich. Eine Pflicht, beim Bund eine Genehmigung einzuholen, bestand nicht. Dementsprechend wurde die Bundesregierung nicht im Vorfeld über die konkrete Entscheidung der Uniper SE informiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Sieht die Bundesregierung Vorteile in einer Restrukturierung der Nord Stream 2 AG, und wenn ja, welche?
Ein Vorteil einer Restrukturierung ist, dass damit ein Konkursverfahren abgewendet wird.
Wie ist das Mitspracherecht der bestehenden Investoren (etwa des sich in Eigentum des Bundes befindlichen Unternehmens Uniper SE) bei einem potenziellen Verkauf oder bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord Stream 2 AG ausgestaltet?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Uniper SE ist auch nach dem Einstieg des Bundes nicht weisungsgebunden. Für die operative Geschäftsführung bleibt das Unternehmen selbst verantwortlich.
Hat die Bundesregierung, etwa über das bundeseigene Unternehmen Uniper SE, auf die Schaffung von Strukturen hingewirkt, die ein Mitspracherecht bestehender Investoren bei einem potenziellen Verkauf oder bei dem Einstieg neuer Investoren in die Nord Stream AG erlauben, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und in welcher Form?
Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung für den Fall eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von Anteilen daran durch neue Investoren vor, die eine Reaktivierung der Pipeline für den Import russischen Gases planen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
Auf welche Auswirkungen bereitet sich die Bundesregierung speziell für den Fall eines potenziellen Erwerbs der Nord Stream 2 AG oder von Anteilen daran durch den US-amerikanischen Investor Stephen Lynch vor?
Wurden von der Bundesregierung oder im Auftrag der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit Stephen Lynch oder seinem Umfeld geführt, und wenn ja, welche Kontakte gab es mit Stephen Lynch oder seinem Umfeld (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
Bezugnehmend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hat es keinen Austausch auf Leitungsebene gegeben.
Ist die Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller korrekt, dass Deutschland keine Möglichkeit hat, bei einem Verkauf von Nord Stream 2 eine Investitionsprüfung durchzuführen, weil das deutsche Investitionsprüfungsrecht hier noch keine Handhabe erlaubt? 14. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, etwa Anpassungen im Außenwirtschaftsrecht, um einen Einstieg ausländischer Investoren in kritische Energieinfrastruktur künftig besser überprüfen zu können? a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Die Fragen 13 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Sofern eine deutsche Zielgesellschaft als Betreiberin kritischer Infrastruktur nach der KRITIS-Verordnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik einzuordnen ist, kann die Bundesregierung im Rahmen der Investitionsprüfung bereits jetzt jeden Erwerb durch einen unionsfremden Investor ab 10 Prozent der Stimmrechte prüfen. Derartige Erwerbe sind nach dem Außenwirtschaftsrecht beim BMWE meldepflichtig und können nicht ohne Zustimmung desselben vollzogen werden. Die Bundesregierung kann im Zuge der außenwirtschaftsrechtlichen Prüfung Maßnahmen ergreifen, sofern der Erwerb eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit Deutschlands darstellt. Im Fall der Nord Stream 2 Pipeline ist die Betreibergesellschaft in der Schweiz ansässig. Daher unterfiele ein Erwerb derzeit nicht der Investitionsprüfung nach dem Außenwirtschaftsrecht.
Derzeit wird innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, ob es eine Novellierung der rechtlichen Grundlagen der Investitionsprüfung in dieser Legislaturperiode geben wird.
War das Bundesministerium der Finanzen in Verfahren zur Entschädigung von Kleingläubigern der Nord Stream 2 AG involviert? a) Wenn ja, in welcher Form? b) Gab es Kontakte oder Gespräche zwischen deutschen und US-amerikanischen Behörden, um eine Befriedigung der verbliebenen Kleingläubiger trotz amerikanischer Sanktionen zu erreichen, und wenn ja, welche Stellen waren daran beteiligt? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen trotz bestehender US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 Geld an die Transliq AG überwiesen haben (das diese dann z. B. zur Auszahlung von Kleingläubigern der Nord Stream 2 AG nutzen konnte; www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Erster-Kleinglaeubiger-erhaelt-Geld-von-Nord-Stream-2-AG,nordstream992.html), wenn ja, um welche Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen es sich handelte, und hat die Bundesregierung möglicherweise diesen Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen hierbei geholfen, z. B. indem die Bundesregierung oder ihr nachgeordnete Behörden sich gegenüber den relevanten US-amerikanischen Institutionen bemüht hat bzw. bemüht haben, Sanktionen in diesem Fall zu verhindern?)
Die Fragen 15 und 15a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund war im Nachlassverfahren der Nord Stream 2 AG kein Verfahrensbeteiligter.
Der Bund war bei der Befriedung der verbliebenen Kleingläubiger nicht involviert.
Es liegen keine Kenntnisse darüber vor, ob Banken, Sparkassen oder sonstigen Unternehmen trotz bestehender US-Sanktionen gegen die Nord Stream 2 AG Geld an die Transliq AG überwiesen haben.
Zu welchen Kontakten kam es im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 10. Mai 2025 zwischen Vertreterinnen oder Vertretern der Bundesregierung und a) Vertreterinnen oder Vertretern der Uniper SE, b) Vertreterinnen oder Vertretern der Sparkasse Vorpommern, c) Vertreterinnen oder Vertretern der Nord Stream 2 AG?
- Datum Kontakt Bundesregierung Uniper SE 08.01.2025 Gespräch St a. D. Heiko Thoms Michael Lewis (CEO Uniper) Thomas Blades (Vorsitzender des Aufsichtsrates) Florian Dötterl (Leiter Politik und Kommunikation)
- 08.01.2025 Telefonat BM a. D. Jörg Kukies Michael Lewis (CEO Uniper)
- 16.01.2025 Telefonat BM a. D. Jörg Kukies St a. D. Heiko Thoms Michael Lewis (CEO Uniper)
- 10.02.2025 Gespräch St a. D. Heiko Thoms Michael Lewis (CEO Uniper)
Darüberhinausgehend: Da dem BMF die Beteiligungsführung der Uniper SE obliegt, gibt es einen regelmäßigen Austausch mit dem Unternehmen auf verschiedenen Ebenen. Es wird zudem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Es gab keine Kontakte im Sinne der Fragestellung. Es wird zudem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Es gab keine Kontakte im Sinne der Fragestellung. Es wird zudem auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Hatte die Bundesregierung seit 2024 Kontakt mit der Kanzlei Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP (WilmerHale), wenn ja, auch zu Fragen im Zusammenhang mit der Nord Stream 2 AG, wenn ja, wann, und in welchem Rahmen (bitte die Gesamtzahl der Treffen angeben und unter Angabe des Datums und des Themas des Austausches aufschlüsseln)?
Bezugnehmend auf die Vorbemerkung der Bundesregierung hat es keinen Austausch auf Leitungsebene gegeben.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem aktualisierten REPowerEU-Fahrplan zum endgültigen Ende von Gasimporten aus Russland bis 2027, der am 6. Mai 2025 von der Europäische Kommission (EU-KOM) vorgelegt wurde? a) Erübrigt sich aus Sicht der Bundesregierung mit diesem Fahrplan die Nutzung von Nord Stream 1 und Nord Stream 2 für den Import von russischem Gas, und wenn nein, warum nicht? b) Ist es die Absicht der Bundesregierung, sicherzustellen, dass ab Ende des Jahres 2027 kein russisches Gas mehr nach Deutschland importiert wird?
Die Fragen 18 und 18a werden gemeinsam beantwortet.
Ja.
Die Bundesregierung unterstützt die Roadmap und die Bemühungen der Europäischen Kommission, Energieimporte aus Russland in die EU schrittweise zu beenden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Energieunabhängigkeit und -sicherheit der Union bei. Deutschland bezieht schon jetzt kein russisches Pipelinegas mehr. Auch an deutschen LNG-Terminals wird kein russisches LNG angelandet.
Hat es seitens der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 Gespräche mit den Regierungen Frankreichs, Großbritanniens, Polens, der Ukraine oder des Baltikums über die Zukunft der Nord Stream 2 AG bzw. der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 gegeben, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche oder auch zugehöriger vertraulicher, etwa dem wechselseitigen Ausloten von Verhandlungspositionen dienender Korrespondenz des Bundeskanzlers mit Vertreterinnen und Vertretern ausländischer Regierungen macht die Bundesregierung keine Angaben. Derartige Gespräche und Korrespondenzen sind Akte der Staatslenkung und somit unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und damit auch aus Gründen des Staatswohls geboten. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament – würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auch auf persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.
In welchem Zusammenhang stehen alle Fragen rund um Nord Stream 2 zu den aktuell laufenden Verhandlungen der Trump-Administration mit Blick auf den Krieg in der Ukraine? a) Wie sind in diesem Zusammenhang die Äußerungen des russischen Außenministers Sergei Lawrow zu verstehen (vgl. www.t-online.de/klima/leben-umwelt/id_100653282/nord-stream-lawrow-bestaetigt-gespraeche-mit-usa-ueber-pipeline.html)? b) Gab es Gespräche mit der russischen Regierung zu Nord Stream 2 und allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit welchem Ziel? c) Gab es im Rahmen der transatlantischen Regierungskonsultationen zur Erreichung eines Waffenstillstands in der Ukraine auch Gespräche mit der US-amerikanischen Regierung zu Nord Stream 2 und allen Aspekten, die diese Pipeline betreffen, und wenn ja, mit welchem Ziel und Ergebnis?
Die Fragen 20 bis 20c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zu Inhalten vertraulicher Gespräche zwischen Dritten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Auf welche Auswirkungen bereitet die Bundesregierung sich für den Fall vor, dass der Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen umgesetzt wird, Nord Stream 1 und Nord Stream 2 in ein weiteres Sanktionspaket gegen Russland aufzunehmen, unterstützt die Bundesregierung diesen Vorschlag der Kommissionspräsidentin, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die Vorschläge der Europäischen Kommission, Sanktionen gegen Nord Stream 1 und 2 im Rahmen des 18. Sanktionspakets zu verhängen.
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Inbetriebnahme der Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 zum Import fossilen Erdgases und der Dekarbonisierungsverpflichtung Deutschlands und der EU im Rahmen des Pariser Klimaabkommens, welches vorsieht, Klimaneutralität bis 2045 (bzw. 2050) zu erreichen?
Eine Inbetriebnahme bzw. Wiederinbetriebnahme der Pipelines ist nicht geplant. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Energiekrise in Bezug auf die Notwendigkeit, ihre Außen- und Energiepolitik so auszurichten, dass in Abstimmung mit unseren europäischen Partnern die Energieabhängigkeit von Autokratien weltweit weiter reduziert wird?
Die Energiekrise hat gezeigt, dass starke Abhängigkeiten bei Energieimporten von einzelnen Ländern zu Verwundbarkeiten führen können – insbesondere dann, wenn ein Lieferland bereit ist, Energie als Waffe und Druckmittel einzusetzen. Die nationale Sicherheitsstrategie von 2023 betont daher die Ziele der Wehrhaftigkeit, Resilienz, inklusive Diversifizierung, sowie der Nachhaltigkeit. Sowohl die Politik der Bundesregierung als auch die Ausrichtung der EU-Kommission in der Energiepolitik folgt einem Dreiklang zum Erreichen von mehr Energiesicherheit, wie sie sich etwa in der RePowerEU-Strategie der EU-Kommission von 2022 wiederfindet: Diversifizierung der Energieimporte, Energieeffizienzmaßnahmen sowie den Ausbau erneuerbarer Energien. Zudem kommt dem Schutz der Energieinfrastruktur, u. a. vor Sabotage, eine zunehmend wichtige Rolle zu.
Die Bundesregierung arbeitet bei diesen Zielen eng mit den Regierungen der europäischen und globalen Partnerländer zusammen und bringt sich aktiv in die Arbeit von Organisationen wie der NATO, EU, der Internationalen Energieagentur und weiteren Organisationen ein. Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung in vielen ihrer rund 30 Energiepartnerschaften zu den genannten Themenbereichen zusammen.