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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Verjährung von Steuerbetrug durch Cum-Ex und Cum-Cum

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

19.06.2025

Aktualisiert

26.06.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/31003.06.2025

Verjährung von Steuerbetrug durch Cum-Ex und Cum-Cum

der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Durch die Steuergestaltungen „Cum-Ex“ und „Cum-Cum“ sind erhebliche Summen an Steuergeldern erstattet worden, die vorher nicht gezahlt worden waren, oder Steueranrechnungen gewährt worden, obwohl kein Anrecht darauf bestand. Die Summe des Steuerschadens durch Cum-Ex und Cum-Cum wird auf 38,5 Mrd. bis 40 Mrd. Euro geschätzt (www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/wp-content/uploads/2024/05/240425_Jahrbuch2024.pdf, S. 73). Trotz dieser enormen Summen an Steuergeldern verzeichnen die Verfahren gegen die Steuerbetrügerinnen und Steuerbetrüger in diesem Bereich nach Auffassung der Fragestellenden wenig Erfolg. Nach einem Bericht des Bundesministeriums der Finanzen an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom Oktober 2024 wurden bis Ende 2023 in Cum-Ex-Fällen 3,1 Mrd. Euro an Steuern zurückgefordert, in Cum-Cum-Fällen nur 205 Mio. Euro.

Im Jahr 2020 wurde die Verjährung für schwere Steuerhinterziehung von zehn auf 15 Jahre verlängert, aber diese Frist läuft in vielen Fällen Ende 2025 aus (rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/cum-ex-betrug-verjaehrung). Durch das Bürokratie-Entlastungsgesetz IV wurde zudem 2024 § 257 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 4 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geändert, sodass die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege unter anderem zu Wertpapierkäufen ab 2025 von zehn auf acht Jahre gesunken ist. Allerdings wurde auf öffentlichen Druck hin (www.finanzwende.de/themen/cumcum/ein-jahr-um-cumcum-milliarden-zurueckzuholen) für Finanzinstitute die Anwendung dieser neuen Regel um ein Jahr verschoben, sodass Verfahren im Jahr 2025 noch auf die Dokumente zugreifen können und aus Sicht der Fragestellenden sowie der Zivilgesellschaft (www.finanzwende.de/kampagnen/cumcum-milliarden-zeit-ist-steuergeld) auch müssen.

Die Fragestellenden wollen sich mit dieser Kleinen Anfrage Einblick in die Verjährungsproblematik der Cum-Ex- und Cum-Cum-Ermittlungen und Cum-Ex- und Cum-Cum-Verfahren verschaffen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittlerweile bekannte Anzahl der Cum-Ex-Verdachtsfälle in Deutschland sowie die mit diesen Fällen verbundenen Volumina an möglichen Betrugsschäden (bitte sowohl Anzahl als auch Volumina angeben)?

2

In wie vielen Cum-Ex-Verdachtsfällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen aufgenommen, Verfahren eingeleitet und entstandene Steuerschäden zurückgeholt (bitte jeweils Gesamtzahl angeben sowie nach Bundesländern und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln; sofern zu den Bundesländern bzw. Staatsanwaltschaften keine Zahlen genannt werden können, bitte die Länder bzw. Staatsanwaltschaften nennen, bei denen ermittelt wird)?

3

Wie viele der Verfahren im Bereich Cum-Ex beinhalten nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Tatvorwürfe, die verjährt sind, und wie hoch sind die Volumina der verjährten Tatvorwürfe nach Kenntnis der Bundesregierung?

4

Wie viele der Verdachtsfälle im Bereich Cum-Ex führten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Verjährung zu keinen weiteren Ermittlungen oder zu keinen Verfahren (bitte sowohl Anzahl als auch Volumina angeben)?

5

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die mittlerweile bekannte Anzahl der Cum-Cum-Verdachtsfälle in Deutschland sowie die mit diesen Fällen verbundenen Volumina an möglichen Betrugsschäden (bitte sowohl Anzahl als auch Volumina angeben)?

6

In wie vielen Cum-Cum-Verdachtsfällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen aufgenommen, Verfahren eingeleitet und entstandene Steuerschäden zurückgeholt (bitte jeweils Gesamtzahl angeben sowie nach Bundesländern und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln; sofern zu den Bundesländern bzw. Staatsanwaltschaften keine Zahlen genannt werden können, bitte die Länder bzw. Staatsanwaltschaften nennen, bei denen ermittelt wird)?

7

Wie viele der Verfahren im Bereich Cum-Cum beinhalten nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Tatvorwürfe, die verjährt sind, und wie hoch sind die Volumina der verjährten Tatvorwürfe nach Kenntnis der Bundesregierung?

8

Wie viele der Verdachtsfälle im Bereich Cum-Cum führten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund einer Verjährung zu keinen weiteren Ermittlungen oder zu keinen Verfahren (bitte sowohl Anzahl als auch Volumina angeben)?

9

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der früheren Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker, dass Cum-Cum weiterläuft (www.lto.de/recht/nachrichten/n/fruehere-oberstaatsanwaeltin-brorhilker-cum-ex-laeuft-weiter)?

a) Wenn nein, warum nicht (bitte Datengrundlage angeben)?

b) Wenn ja, warum, und in welchen konkreten Konstellationen?

10

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Volumen von Cum-Cum-Gestaltungen am Kapitalmarkt vor, gegen welche weitere Maßnahmen geprüft werden könnten, so wie es auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorsieht (www.koalitionsvertrag2025.de, S. 47)?

11

Gibt es zum Erkennen von Cum-Cum-Fällen eine Steuerlückenschätzung durch die Bundesregierung bei der Kapitalertragsteuer oder ist eine solche geplant (wenn ja, bis wann)?

12

Wie viele Verdachtsfälle für die Gestaltungsmodelle „Reverse Market Claims“ und „Manufactured Overseas Dividends“ (vgl. Sondervotum der Fraktion Die Linke im Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, Abschlussbericht, S. 265) mit jeweils welchen Volumina sind der Bundesregierung jeweils bekannt, und sind diese Fälle in den jährlichen Meldungen zu Cum-Cum oder Cum-Ex inkludiert (ggf. wo)?

13

Hat die Sondereinheit Cum-Ex beim Bundeszentralamt für Steuern bereits weitere, in dieser Kleinen Anfrage noch nicht explizit genannte Gestaltungsmodelle mit rechtswidriger Erstattung von Kapitalertragsteuern identifiziert, und wenn ja, welche?

14

Wie erklärt sich die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellenden bestehende Diskrepanz zwischen den Schätzungen zu den Volumina der Steuerschäden durch Cum-Ex (10 Mrd. bis 12 Mrd. Euro, Abschlussbericht Cum-Ex-Untersuchungsausschuss, Bundestagsdrucksache 18/12700, S. 271 ff. und 466 ff.) und Cum-Cum (28,5 Mrd. Euro laut Prof. Dr. Christoph Spengel, www.wiwo.de/politik/deutschland/steuerskal-cum-cum-banker-erstmals-angeklagt/100116341.html) und den Volumina der Verdachtsfälle in Bearbeitung der Finanzämter (siehe Bundestagsdrucksache 20/12988)?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass mit den auf acht Jahre verkürzten Aufbewahrungspflichten nach § 257 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 4 HGB eine Aufklärung vieler missbräuchlicher Steuergestaltungen ab 1. Januar 2026 nicht mehr möglich ist?

16

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die für Finanzinstitute um ein Jahr verschobene Einführung der von zehn auf acht Jahre verkürzten Aufbewahrungspflichten nach § 257 Absatz 1 Nummer 4, Absatz 4 HGB für eine möglichst weitgehende Aufklärung von missbräuchlichen Steuergestaltungen zu nutzen (bitte konkrete Maßnahmen mit Zeithorizont nennen)?

17

Bis wann wird die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag (S. 47) angekündigte Prüfung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Cum-Cum-Geschäften abgeschlossen haben?

18

Prüft die Bundesregierung aktuell eine weitere Aussetzung der verkürzten Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege durch Finanzinstitute über 2025 hinaus?

19

Wie viele Stellen haben jeweils die Gruppe „Kapitalmarkt“ in der Sondereinheit zu Cum-Ex im Bundeszentralamt für Steuern sowie dort das Referat zu Cum-Ex-Gestaltungen, und wie viele dieser Stellen sind jeweils besetzt?

20

Wie viele Stellen für Staatsanwälte bzw. Staatsanwältinnen haben die mit Cum-Ex-Fällen befassten Staatsanwaltschaften nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (bitte Gesamtzahl nennen und nach Staatsanwaltschaften aufschlüsseln), und wie viele dieser Stellen sind besetzt?

21

Wird die Bundesregierung die Zahl der Stellen bei der Gruppe „Kapitalmarkt“ in der Sondereinheit zu Cum-Ex im Bundeszentralamt für Steuern bzw. dort beim Referat zu Cum-Ex-Gestaltungen in diesem Jahr erhöhen, und wenn ja, wann, und um wie viele Stellen?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Wirkungen des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes auf das Erstattungsvolumen ausländischer Depotbanken vor?

23

Welchen Einfluss auf das Kapitalertragsteuer-Erstattungsvolumen erwartet die Bundesregierung durch die nationale Umsetzung der FASTER-Initiative (FASTER = Faster and Safer Tax Relief of Excess Withholding Taxes; www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2024/05/14/taxation-council-agrees-on-new-rules-for-withholding-tax-procedures-faster)?

24

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der von ihr beauftragten Studie „Untersuchung zur Eignung der Blockchain-Technologie als Mittel gegen Gestaltungen zur Umgehung der Besteuerung von Dividendenzahlungen“ (vgl. cris.fau.de/publications/330983867), und arbeitet die Bundesregierung insbesondere auf die Nutzung von Blockchain-Technologie zur effektiveren Nachverfolgung von Aktientransaktionen hin?

Berlin, den 27. Mai 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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