Sanierung und Entwicklung des Helenesees bei Frankfurt (Oder)
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Der Helenesee in Frankfurt (Oder), ein ehemaliger Tagebau, zählt zu den bekanntesten Freizeit- und Erholungsgebieten Ostbrandenburgs. Seit Mai 2021 ist der See infolge massiver Böschungsrutschungen gesperrt. Ein geologisches Gutachten der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bestätigte im Jahr 2024 erhebliche Risiken durch instabile Uferbereiche. Die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen ist durch Mittel des Bundes und des Landes Brandenburg gesichert (siehe www.lmbv.de/finanzierung-der-sicherung-des-helenesees-bei-frankfurt-o-durch-bund-und-land-bestaetigt).
Trotz dieser Fortschritte bestehen nach Kenntnis der Fragestellenden weiter Unsicherheiten über den genauen Zeitplan, die konkreten Maßnahmen sowie die Beteiligung lokaler Akteure an den Entscheidungsprozessen. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der langjährigen Sperrung für die Region sind aus Sicht der Fragestellenden bislang nur unzureichend bewertet worden.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Der Bund sowie die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beteiligen sich an der Finanzierung der Sanierung der Hinterlassenschaften der Braunkohlenindustrie der früheren DDR auf der Grundlage fortgesetzter Verwaltungsabkommen, konkret des Verwaltungsabkommens über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten vom 1. Dezember 1992 (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995, sowie der ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung.
Der aktuelle Finanzierungszeitraum nach dem Sechsten ergänzenden Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VII BKS) umfasst die Jahre 2023 bis 2027. In diesem Zeitraum stellen der Bund und das Land Brandenburg Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 78,8 Mio. Euro für Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers sowie für sonstige Maßnahmen im Zusammenhang mit der Braunkohlesanierung (§ 3 VA VII BKS) auf dem Gebiet des Landes Brandenburg bereit. Über die Verteilung der Mittel auf einzelne Projekte entscheidet der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (StuBA) auf Antrag der als Projektträgerin eingesetzten Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Fragen und Antworten12
Welche Mittel werden vom Bund für die Sanierung des Helenesees insgesamt geplant, und über welche Haushaltstitel bzw. Programme soll das Geld fließen (bitte Haushaltstitel mit Summen auflisten)?
Die Leistungen im Rahmen des Sonderprojekts Helenesee werden vom StuBA als sonstige Maßnahme im Zusammenhang mit der Braukohlesanierung nach § 3 Absatz 1 Alternative 2 VA VII BKS eingeordnet. Der aktuelle Genehmigungsumfang beträgt 1.912.700 Euro. Der Bund stellt den auf ihn entfallenden Finanzierungsanteil (50 Prozent) – wie für alle Maßnahmen nach § 3 VA VII BKS – als Zuwendung für den Betrieb der LMBV in Kapitel 0803 Titel 682 31 bereit. Ein spezifischer Mittelansatz für das Projekt Helenesee ist dabei nicht veranschlagt. Auch ein Gesamtansatz des zukünftigen Mittelbedarfs für die Sanierung des Helenesees ist noch nicht bekannt. Er kann erst nach Vorliegen der vorbereitenden Gutachten sowie der darauf aufbauenden Planungen konkretisiert werden. Hiermit ist frühestens ab 2027 zu rechnen.
Welche der geplanten Mittel (siehe Frage 1) sind über Verpflichtungsermächtigungen im Bundeshaushalt abgebildet (bitte Haushaltstitel mit konkreten Ermächtigungen auflisten)?
Für Maßnahmen im Rahmen von § 3 VA VII BKS sind im Haushaltsgesetz 2022 Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2023 bis 2027 in Höhe von insgesamt 127 Mio. Euro in Kapitel 0803 Titel 682 31 ausgebracht. Ein spezifischer Mittelansatz für das Projekt Helenesee ist dabei nicht abgebildet.
Welche der geplanten Mittel (siehe Frage 1) wurden bereits ausgezahlt (bitte einzelne Zahlungen mit Haushaltstitel bzw. Programm, Datum und Empfänger angeben)?
Im Rahmen des Sonderprojekts Helenesee wurden bisher noch keine Mittel abgerufen.
Wann sollen weitere Zahlungen der geplanten Mittel (siehe Frage 1) erfolgen (bitte einzelne Zahlungen mit Haushaltstitel bzw. Programm, Datum und Empfänger angeben)?
Höhe und Zeitpunkt von etwaigen Zahlungen sind aufgrund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht zuverlässig abschätzbar. Berechtigt zum Abruf wäre ausschließlich die LMBV als Projektträgerin. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Welche Mittel werden nach Kenntnis der Bundesregierung vom Land Brandenburg für die Sanierung des Helenesees insgesamt geplant?
Die Finanzierung von Maßnahmen nach § 3 VA VII BKS erfolgt jeweils hälftig durch den Bund und das beteiligte Land – hier das Land Brandenburg. Über weitergehende Kenntnisse verfügt die Bundesregierung nicht.
Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind in die Planung und Durchführung der Sicherungsmaßnahmen involviert (bitte einzeln mit jeweiliger Aufgabe nennen)?
Mitglieder des Steuerungs- und Budgetausschusses für die Braunkohlesanierung (StuBA) sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Projektträgerin ist die bundeseigene Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Zeitplan für die Sanierung aus (bitte zum einen für alle Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] benennen sowie zum anderen – soweit nicht abgedeckt durch die HOAI – für folgende Aspekte: a) Abschluss des Artenschutzgutachtens; b) Vergabe der Planungsleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen auflisten]; c) Abschluss der Planung; d) Vergabe der Bauleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen auflisten]; e) Beginn der Sanierungsarbeiten [bitte ggf. unterschiedliche Arbeiten auflisten]; f) Abschluss der Sanierungsarbeiten)?
Die LMBV hat den nachfolgenden vorläufigen Zeitplan übermittelt. Der Zeitplan steht unter dem Vorbehalt des Planungsfortschritts sowie unter dem Genehmigungs- und Finanzierungsvorbehalt.
a) Abschluss des Artenschutzgutachtens; Im Jahr 2024 erfolgte die Kartierung des Helenesees gemäß den Standarduntersuchungsanforderungen des Landes Brandenburg. Im Rahmen der Bearbeitung der Leistungsphase (LP) 4 wird auf Basis der gewonnenen Ergebnisse aus der Planung der notwendige landschaftspflegliche Begleitplan nach den gültigen Regelungen des BNatSchG erstellt.
b) Vergabe der Planungsleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen auflisten]; Veröffentlichung Planungsleistungen: Juli 2025 Vertragsbeginn Planungsleistungen: Januar 2026 Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden nur optional vergeben.
c) Abschluss der Planung; Planungsleistungen: LP1 – Grundlagenermittlung: Mai 2026 LP2 – Vorplanung: August 2026 LP3 – Entwurfsplanung: Januar 2027 LP4 – Genehmigungsplanung: Januar 2027 Einholung Genehmigung/-en: April 2027 LP5 – Ausführungsplanung: September 2027
d) Vergabe der Bauleistungen [bitte ggf. unterschiedliche Leistungen auflisten]; LP6 – Vorbereiten der Vergabe: November 2027 LP7 – Mitwirken bei der Vergabe: Mai 2028
e) Beginn der Sanierungsarbeiten [bitte ggf. unterschiedliche Arbeiten auflisten]; Beginn Sicherungsarbeiten: 2028 LP8 – Bauoberleitung: 2033
f) Abschluss der Sanierungsarbeiten)? Abschluss Sicherungsarbeiten: 2033 LP9 – Objektbetreuung: 2038
Sieht die Bundesregierung – in Abstimmung mit dem Land Brandenburg und den beteiligten Behörden – bei der Sanierung Möglichkeiten der Planungs- und Realisierungsbeschleunigung (wenn ja, bitte auflisten)?
Die Möglichkeiten einer Planungs- und Realisierungsbeschleunigung lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Hierzu müssen erst die erforderlichen Untersuchungen und darauf aufbauende Planungen abgeschlossen werden.
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Umsetzung der Maßnahmen auch eine temporäre Wiedereröffnung des Helenesees für die Bade- und Freizeitnutzung geprüft (wenn nein, bitte ausführlich begründen)?
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Nutzung des Helenesees während der Sicherung der Uferböschungen nicht möglich.
Welche Maßnahmen zur Information und Beteiligung der Bevölkerung und der lokalen Akteure sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Kontext der Sanierung des Helenesees wann vorgesehen?
Entsprechende Maßnahmen obliegen den Behörden des Landes Brandenburg.
Wie bewertet die Bundesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen der Vollsperrung des Helenesees auf den Tourismus, die Gastronomie und Naherholung in der Region Frankfurt (Oder)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine spezifischen Kenntnisse vor.
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um negativen Auswirkungen der Vollsperrung des Helenesees auf die Region Frankfurt (Oder) zu begegnen, und welche weiteren sind wann geplant?
Entsprechende Maßnahmen obliegen nicht der Bundesregierung.