Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin durch die Deutsche Bahn InfraGO AG
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/539 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut Presseberichten sollen sich die Kosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin und für andere Generalsanierungen gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich erhöhen. Der Geschäftsführer des Verband „Die Güterbahnen“ Peter Westenberger nennt unter anderem die schlechte Planung der Deutschen Bahn (DB) InfraGO AG als einen maßgeblichen Grund für diese Mehrkosten (www.dvz.de/unternehmen/schiene/detail/news/bahnsanierungen-teurer-als-geplant.html).
Fragen und Antworten22
Mit welchen Gesamtkosten für die Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin rechnet die Bundesregierung aktuell?
Die aktuellen Projektkosten belaufen sich nach Auskunft der DB InfraGO AG auf 2,2 Mrd. Euro.
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin Maßnahmen, die ursprünglich vorgesehen waren, jetzt aber aus zeitlichen oder anderen Gründen nicht mehr umgesetzt werden können (wenn ja, bitte auflisten und jeweils Gründe nennen)?
Mit fortschreitender Planung kommt es zur Konkretisierung und ggf. zu Anpassungen. Es entfällt unter anderem die kostenintensive Doppelausrüstung der Strecke mit dem European Train Control System (ETCS) Level 2 mit Signalen.
Was genau bedeutet es nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn die DB AG bei der Generalsanierung die Bahnstrecke Hamburg…Berlin nur „auf den zukünftigen Einsatz von ETCS [European Train Control System] vorbereiten“ will (siehe www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Hamburg-Berlin-DB-vergibt-planmaessig-letzte-Bauauftraege-fuer-Generalsanierung--13379814; bitte genau auflisten und erklären, welche technischen Maßnahmen die Vorbereitung umfasst)?
Die DB InfraGO AG wird die Stellwerke sowie die Achszähltechnik auf den Einsatz von ETCS vorbereiten (ETCS-ready). Die konventionellen Zugsicherungssysteme PZB (punktförmige Zugbeeinflussung) und LZB (linienförmige Zugbeeinflussung) bleiben in Betrieb.
Wie viele Überleitstellen bzw. Überholgleise waren nach Kenntnis der Bundesregierung ursprünglich bei der Generalsanierung Hamburg…Berlin geplant, und wie viele werden umgesetzt?
Von den ursprünglich geplanten 12 Überleitstellen sollen 6 umgesetzt werden.
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Vergabe der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen aufgrund eines Mangels an Angeboten seitens der Bieter, aufgrund zu hoher von den Bietern verlangter Preise und bzw. oder aufgrund einer fehlenden Eignung der Bieter nicht wie geplant im April 2025 erfolgt, oder was war sonst der Grund?
Die Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen wurden im Mai 2025 vollständig vergeben.
Hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die späte Vergabe für die Bauleistungen auf dem Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen zur Folge, dass a) eine Verteuerung der Generalsanierung erfolgt ist (ggf. in welcher Höhe) und bzw. oder b) Maßnahmen gestrichen werden mussten (ggf. bitte auflisten)?
Nein.
Kann die DB InfraGO AG nach Kenntnis der Bundesregierung sicherstellen, dass trotz der verspäteten Vergabe der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen eine längere Sperrung der Strecke ausgeschlossen bleibt?
Ja.
Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die umgeleiteten Fern- und Güterzüge auf der Umleitungsstrecke Uelzen…Stelle trotz schon zum jetzigen Zeitpunkt bestehender Überlastung nicht von weiteren Verspätungen betroffen sind (vgl. www.dbinfra-go.com/resource/blob/9726442/251ff8a12a73c2bc8b5188576b113c11/pek_uelzen-Stelle-data.pdf)?
Die DB InfraGO AG plant Baumaßnahmen mit entsprechendem Vorlauf und ermöglicht die Eintaktung aller Züge inkl. Fernverkehr in den Netzfahrplan/Jahresfahrplan. Die Erfahrungen der Baumaßnahmen auf dem Korridor Hamburg – Berlin in 2021 und 2024 zeigen, dass das Umleitungskonzept funktioniert.
Mit welcher Rechtfertigung kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufgabenträger für die vier Stationen Schwanheide, Prizier, Brahlsdorf und Boizenburg (Elbe) eine Bahnsteighöhe von 38 cm wünschen, obwohl Bahnsteige auf eine Höhe von 76 cm über der Schienenoberkante genormt sind und andere Baumaßnahmen an den Stationen geplant sind (vgl. Frage 5 und 6 auf Bundestagsdrucksache 20/11673, § 13 Absatz 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung – EBO)?
Die beim Aufgabenträger vorhandenen Züge sind aktuell nicht für höhere Bahnsteighöhen geeignet. Eine Änderung der Bahnsteighöhen würde zu einer Verschlechterung der Einstiegssituation der Reisenden führen.
Aus welchem Grund wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Barrierefreiheit an der Station Werden nicht im Rahmen der Generalsanierung Hamburg…Berlin hergestellt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Auf dem Korridor Hamburg – Berlin gibt es keine Station Werden.
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin die öffentliche WLAN-Infrastruktur an den Verkehrsstationen ausgebaut?
Ein Ausbau ist nach Auskunft der DB InfraGO AG am Bahnhof Ludwigslust vorgesehen.
Wann plant nach Kenntnis der Bundesregierung die DB InfraGO AG Maßnahmen zu ergreifen, um bei der Station Werden Barrierefreiheit herzustellen?
Die Fragen 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Auf dem Korridor Hamburg – Berlin gibt es keine Station Werden.
Erhält nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmensgruppe Eco-Vista einen lückenlos barrierefreien Schienenersatzverkehr während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin anbieten können?
Die DB InfraGO AG geht davon aus, dass die Unternehmensgruppe ecoVista den Schienenersatzverkehr wie vertraglich vereinbart umsetzt. Das schließt auch die Barrierefreiheit ein.
Prüft die Bundesregierung, ob bei der Finanzierung eines Ersatzverkehrs mit Zügen ab Wustermark von der grundsätzlich vereinbarten Kostenteilung zwischen Bund, Bahn und Bundesländern abgewichen werden kann, damit die Länder nicht auf den Kosten für diese Züge sitzenbleiben (siehe www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/bahnstrecke-berlin-hamburg-ab-august-gesperrt-fahrgaeste-müssen-leiden-wofür-eigentlich-l i.2328021)?
Es erfolgt keine Prüfung, da der § 11c Absatz 6 BSWAG eindeutig regelt, dass entweder nur straßengebundene oder nur schienengebundene Ersatzverkehre gefördert werden können.
Erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Personen, die auf der Ersatzverkehrsstrecke während der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg…Berlin deutlich länger fahren müssen als früher, eine Reduktion bei den Fahrpreisen?
Nein.
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung letztlich die Kosten der Generalsanierung der Riedbahn, und in welcher Höhe waren sie geplant?
Die Kosten belaufen sich aktuell auf rund 1,5 Mrd. Euro im Vergleich zu den nach Vergaben geplanten Kosten von 1,2 Mrd. Euro.
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den etwaigen Kostensteigerungen bei der Riedbahn für andere Strecken, die zur Generalsanierung anstehen, insbesondere für die Strecke Hamburg…Berlin?
Bei der Korridorsanierung Hamburg – Berlin sind die Vergaben der Bauleistungen für den Abschnitt zwischen Hamburg-Rothenburgsort und Büchen gewerkeweise erfolgt.
Welcher Leistungsumfang war bei der Generalsanierung der Riedbahn vorgesehen, welcher wurde letztlich realisiert, und welche Gründe gab es hierfür?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Es wurden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem etwaigen geringen realisierten Leistungsumfang bei der Generalsanierung der Riedbahn für andere Generalsanierungen von Strecken, insbesondere der Strecke Hamburg…Berlin?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Es wurden alle geplanten Maßnahmen umgesetzt.
Ab wann greift die im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD (S. 26) festgeschriebene Finanzierung der Hochleistungskorridore (HLK) durch das Sondervermögen Infrastruktur?
Die Finanzierung ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen.
In welcher Höhe plant die Bundesregierung aus dem Sondervermögen Infrastruktur Gelder für die Generalsanierungen ein (bitte ggf. nach Jahren aufschlüsseln)?
Aufgrund der der noch nicht abgeschlossenen Bedarfsermittlung für die LV InfraGO kann hierzu keine Aussage getroffen werden.
Welche Zeitpläne hat die Bundesregierung in Bezug auf die im Koalitionsvertrag (S. 26) angekündigte Überprüfung und Anpassung des Sanierungskonzepts Hochleistungskorridore, und kommt dies bereits für die Strecke Hamburg…Berlin zum Tragen?
Derzeit erarbeitet die DB InfraGo AG mit der Bauindustrie einen neuen Zeitplan (vgl.: www.bmv.de/SharedDocs/DE/RedenUndInterviews/2025/schnieder-dvz-30-06-2025.html). Für die Korridorsanierung Hamburg – Berlin kommen etwaige Anpassungen aufgrund des Baubeginns am 1. August 2025 nicht mehr zum Tragen.