Hintergründe der Förderung von Gewerkschaften für die Umsetzung politischer Projekte im Ausland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Goßner, René Springer, Rocco Kever, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD heißt es, das „bürgerschaftliche Engagement in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum Beispiel durch Kirchen, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und politische Stiftungen wollen wir weiter fördern“ (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf, S. 19; abgerufen am 21. Mai 2025). Nach Ansicht der Fragesteller knüpft die Bundesregierung damit an das Strategiepapier „BMZ-Agenda [BMZ = Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für gute Arbeit weltweit“ an, demgemäß bei der „Förderung von Gewerkschaften auf die Zusammenarbeit mit starken Partnern“ wie dem „Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes“ gesetzt werde sowie „Internationale Partnerschaften zur Gewerkschaftsförderung und zur Stärkung von Arbeitnehmerrechten“ wie die von der US-Regierung initiierte und u. a. von der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung (USAID) geleitete M-Power-Initiative u. a. durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt werden (www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-agenda-fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 15 f.; abgerufen am 21. Mai 2025; www.dol.gov/sites/dolgov/files/ILAB/508-M-POWER-02092022.pdf, S. 2; abgerufen am 21. Mai 2025). Als konkretes Beispiel für internationale Gewerkschaftsförderung wird dort das „Dindigul Agreement to End Gender-Based Violence and Harassment in Indien“ angeführt (www.bmz.de/resource/blob/183440/bmz-agenda-fuer-gute-arbeit-weltweit.pdf, S. 16; abgerufen am 21. Mai 2025). Anfragen der Fraktion der AfD ergaben bereits Förderungen des Gemeinnützigen Bildungswerks des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB Bildungswerk) durch das BMZ in sechsstelliger Höhe (Bundestagsdrucksache 20/10233, S. 127; Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu), S. 269).
Zudem kooperiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nach eigenen Angaben mit der u. a. im Auftrag des BMAS tätigen Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH (www.dgb.de/politik/bildung-und-gesellschaft/internationale-und-europaeische-gewerkschaftspolitik/; abgerufen am 21. Mai 2025). Die Kooperation werde koordiniert durch einen entsendeten GIZ-Mitarbeiter (Union Scout), wobei die Zusammenarbeit das Ziel verfolge, gewerkschaftliche Ansätze und Netzwerke stärker in der deutschen Entwicklungspolitik zu verankern. Mit weiteren Entsendungen an DGB-Mitgliedsgewerkschaften solle ein „Union Scout-Cluster“ innerhalb der ebenfalls im Auftrag der Bundesregierung tätigen Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) entstehen.
In einer durch das BMAS sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und auf der Internetseite der von der Staatsministerin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des DGB heißt es: „Sie arbeiten in Deutschland? Werden Sie Mitglied einer Gewerkschaft – es lohnt sich! […] Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, können wir uns gemeinsam für eine Verbesserung Ihrer Arbeitssituation einsetzen. […] In Deutschland sind Gewerkschaften Organisationen, die von ihren Mitgliedern finanziert und getragen werden. Die Gewerkschaften sind unabhängig von politischen Parteien und arbeiten unabhängig vom Staat“ (www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/resource/blob/1817746/1813358/6ca68e5b95efff1d2bc3b55cdfd449746/flyer-werden-sie-mitglied-einer-gewerkschaft-data.pdf?download=1, S. 1 f.)
Vorbemerkung der Bundesregierung
Mit Blick auf die Vorbemerkung und die Fragen 3, 4, 8, 9 und 10 des Fragestellers stellt die Bundesregierung richtig, dass die Förderung von Gewerkschaften in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) primär im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) liegt. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) wird vom BMZ mit der Umsetzung von Projekten und Programmen in den Partnerländern der deutschen EZ beauftragt.
Die Förderung von Gewerkschaften trägt zur Erreichung des Nachhaltigen Entwicklungsziels (SDG) 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ bei. Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen von Erwerbstätigen sind wichtige Fürsprecher für faire Löhne, gute Produktions- und Arbeitsbedingungen und die Einhaltung internationaler Arbeit- und Sozialstandards in den Partnerländern der deutschen EZ.
Da Gewerkschaften ihre Legitimität aus ihrer Unabhängigkeit von staatlicher und politischer Seite ziehen, erfolgt der Großteil der Förderung von Gewerkschaften indirekt bzw. mittelbar. Dazu setzt die Bundesregierung auf die Zusammenarbeit mit Partnern, die in diesem Bereich ein Mandat haben, u. a. die Friedrich-Ebert-Stiftung, das Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), Engagement Global und die Internationale Arbeitsorganisation (IAO).
Fragen und Antworten10
Plant die Bundesregierung, hinsichtlich der Förderzwecke an die Förderung von Gewerkschaften und von mit Gewerkschaften verbundenen Organisationen wie dem Gemeinnützigen Bildungswerk des Deutschen Gewerkschaftsbundes anzuknüpfen, wie sie im Strategiepapier „BMZ-Agenda für gute Arbeit weltweit“ beschrieben ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Ja.
a) Wenn ja, in welchem Umfang veranschlagt die Bundesregierung, Fördermittel hierfür zu gewähren?
Der künftige Einsatz von Fördermitteln ist generell vorbehaltlich des parlamentarischen Haushaltsbeschlusses und der Verfügbarkeit von Mitteln. Aufgrund der laufenden Haushaltsverhandlungen können für 2025 noch keine konkreten Zusagen gemacht werden.
b) Wenn nein, zu welchen anderen Förderzwecken plant die Bundesregierung, die Förderung von Gewerkschaften oder etwaigen mit Gewerkschaften verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk fortzusetzen, und in welchem Umfang veranschlagt die Bundesregierung, Fördermittel hierfür zu gewähren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Stellt es nach Ansicht der Bundesregierung einen Einsatz für die Verbesserung der Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer dar, Gewerkschaften oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland mit Bundesmitteln auszustatten?
Ja.
a) Wenn ja, welche konkreten Vorteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der aus Bundesmitteln finanzierten Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland für die Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer hinsichtlich der Entwicklung von betrieblicher Mitbestimmung, von Löhnen und Gehältern, Arbeitszeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, beruflicher Weiterbildung oder in anderen Bereichen mit unmittelbarer Auswirkung auf die Arbeitssituation deutscher Arbeitnehmer?
Gewerkschaften und andere Interessensvertretungen von Erwerbstätigen vertreten die Rechte der Arbeitnehmenden und leisten damit einen Beitrag zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen entlang globaler Lieferketten. Dies kommt mittelbar auch deutschen Arbeitnehmenden zu Gute, da sich gute Arbeitsbedingungen positiv auf die Außenwahrnehmung und die Resilienz von deutschen Unternehmen auswirkt, zu nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung beiträgt und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland. Zudem trägt die Förderung von Gewerkschaften und anderen Interessenvertretungen von Erwerbstätigen dazu bei, die Märkte in unseren Partnerländern zu stabilisieren und krisenfester zu gestalten, was wiederum neue Absatzmärkte für deutsche Produkte und Dienstleistungen schafft. Davon profitieren auch deutsche Unternehmen und Arbeitnehmende im Inland und Ausland.
b) Wenn nein, warum stattet die Bundesregierung dann Gewerkschaften oder mit Gewerkschaften verbundene Organisationen wie das DGB Bildungswerk für die Umsetzung entwicklungspolitischer Vorhaben im Ausland mit Bundesmitteln aus, obwohl laut einer durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten und auf der Internetseite der von der BMAS-Staatsministerin Natalie Pawlik verantworteten EU-Gleichbehandlungsstelle veröffentlichten Publikation des Deutschen Gewerkschaftsbundes der Zweck von Gewerkschaften in Deutschland darin besteht, sich für die Verbesserung der Arbeitssituation der ihnen angehörenden deutschen Arbeitnehmer einzusetzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland umzusetzenden Projekte zur Förderung von Gewerkschaften hat das BMAS seit 2015 gefördert (bitte nach Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der Projektumsetzung, konkretem Projektziel und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Das BMZ veröffentlicht monatlich aktualisierte Projektdaten nach IATI-Standard, diese schließen auch die Projekte zur Förderung von Gewerkschaften ein. Damit die IATI-Daten für die breite Öffentlichkeit zugänglich und verständlich sind, hat das BMZ das Transparenzportal (www.transparenzportal.bund.de) entwickelt.
Welche der seit 2015 durch das BMAS geförderten entwicklungspolitischen oder anderweitig im Ausland umzusetzenden Projekte zur Förderung von Gewerkschaften wurden auf Initiative, unter der Leitung oder unter Beteiligung der Behörde der Vereinigten Staaten für internationale Entwicklung umgesetzt?
Die Bundesregierung wirkt seit Ende 2021 bei der Initiative M-Power (Multilateral Partnership for Organizing, Worker Empowerment and Rights) mit. M-Power geht auf die Biden Regierung zurück und hat zum Ziel, Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte national und weltweit zu stärken. Bis Ende 2024 wurde die Initiative vom US-Arbeitsministerium, dem US-Außenministerium und von USAID zusammen mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund (ITUC) geleitet. Die Bundesregierung wirkt auch nach dem Rückzug der USA als Partner ohne finanzielle Beteiligung mit und bringt sich insbesondere über Wissenstransfer in die Initiative ein.
In welche Mitgliedsgewerkschaften des DGB sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang jeweils wie viele Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Union Scouts entsandt und für die Mitarbeit im „Union Scout-Cluster“ der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung eingesetzt worden, und welche aus Bundesmitteln zu begleichenden Kosten sind daraus bislang jährlich entstanden?
Es besteht eine Union Scout-Stelle beim DGB zur besseren Vernetzung mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie drei weitere Entsendungen in die Mitgliedsgewerkschaften Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die Industriegewerkschaft (IG) Metall und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE). Die Kosten der Entsendungen können vor der Schlussrechnung des Projekts nicht beziffert werden.
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in Gewerkschaften außerhalb des DGB Mitarbeiter der GIZ GmbH als Union Scouts entsandt worden?
Nein.
a) Wenn ja, welche Gewerkschaften sind dies?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
b) Wenn nein, weshalb ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung bislang nicht geschehen?
Aufgrund begrenzter Mittel hat sich die Bundesregierung entschieden, Scouts in eine kleine Anzahl international tätiger Gewerkschaften zu entsenden. Deren Tätigkeit wird vom DGB als größtem Gewerkschaftsdachverband koordiniert.
Welche entwicklungspolitischen Projekte sind seit 2015 in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt worden, und welche aus Bundesmitteln zu begleichenden Kosten sind daraus je Projekt entstanden (bitte nach Projektnamen, Projektlaufzeit, Land als Ort der Projektumsetzung, konkretem Projektziel und Fördervolumen aufschlüsseln)?
Es wird auf die Anlage 1 verwiesen.*
Werden entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt werden, oder durch das BMAS geförderte im Ausland umzusetzende Projekte zur Förderung von Gewerkschaften einer regelmäßigen Evaluation unterzogen?
Ja.
a) Wenn ja, wie werden diese Evaluationen konkret durchgeführt, und zu welchen Ergebnissen haben sie im Hinblick auf die seit 2015 in entsprechender Weise geförderten Projekte geführt?
Die zentralen Evaluierungsstellen der Durchführungsorganisationen überprüfen durch Evaluierungen aufgrund einer aussagekräftigen Stichprobe die Zielerreichung entwicklungspolitischer Projekte jeweils zum Projektende oder nach Projektabschluss. Die Vorgaben dafür sind in den Leitlinien für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ konkretisiert und umfassen Standards sowie international anerkannte Bewertungskriterien des Entwicklungsausschusses der OECD zur Prüfung von Maßnahmen. Die Evaluierungsberichte der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können auf den Webseiten der Organisationen eingesehen werden.
b) Wenn nein, warum werden solche Evaluationen nicht durchgeführt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
Ist es seit 2015 im Rahmen von entwicklungspolitischen Projekten, die in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt wurden, oder von durch das BMAS geförderten im Ausland umzusetzenden Projekten zur Förderung von Gewerkschaften zu Zielkonflikten oder Divergenzen zwischen der Wahrung nationaler Interessen Deutschlands und gewerkschaftlichen Zielsetzungen gekommen, und wann, in welchen Ländern und im Rahmen der Umsetzung welcher Projekte sind diese Zielkonflikte oder Divergenzen gegebenenfalls aufgetreten?
Nein.
Hat die Bundesregierung Vorkehrungen dafür getroffen, sicherzustellen, dass aktuell fortlaufende oder für die Zukunft geplante entwicklungspolitische Projekte, die in Kooperation zwischen dem DGB, Mitgliedsgewerkschaften des DGB oder verbundenen Organisationen wie dem DGB Bildungswerk einerseits und der GIZ GmbH andererseits umgesetzt werden, oder durch das BMAS geförderte und im Ausland umzusetzende Projekte zur Förderung von Gewerkschaften nicht zur direkten oder indirekten parteipolitischen Einflussnahme genutzt werden, z. B. durch ideologische Nähe zu bestimmten Parteien oder Regierungen?
Wenn ja, welche Vorkehrungen sind dies konkret?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen?
Die Fragen 10a und 10b werden zusammen beantwortet. Die Förderung von Gewerkschaften und anderen Interessensvertretungen von Erwerbstätigen in der Entwicklungszusammenarbeit zielt auf die Umsetzung international vereinbarter Arbeits- und Sozialstandards ab, darunter insbesondere die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation. Daher sind keine spezifischen Vorkehrungen nötig. In der Umsetzung vor Ort werden nur Institutionen unterstützt, die ein entsprechendes Mandat haben: In der Regel werden Gewerkschaftsvertretende in einem demokratischen Prozess gewählt. Die Legitimität der Gewerkschaften und anderen Interessensvertretungen von Erwerbstätigen wird zudem vor Beginn einer Kooperation geprüft.