Altschulden der Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ina Latendorf, Caren Lay, Sascha Wagner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung der Fragesteller
Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sehen 34 Prozent der befragten Kämmerer die finanzielle Situation von Städten, Gemeinden und Landkreisen als „mangelhaft“ an. Nur 17 Prozent gaben an, dass ihre Finanzen in einem „guten“ oder gar „sehr guten“ Zustand seien. Dieser Zustand hat Rückwirkungen auf die Investitions- und Zukunftsaussichten der Städte und Gemeinden und in den Kommunen. 88 Prozent blicken pessimistisch in die Zukunft (www.sueddeutsche.de/panorama/kfw-umfrage-wachsende-sorge-in-kommunen-wegen-enger-finanzen-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240523-99-134381). Das Thema der kommunalen Altschulden ist 2025 in der Wahrnehmung nochmals gestiegen: Mit 70 Prozent (2024: 50 Prozent) Nennung lässt es andere Themen wie Wohnen, die Unterbringung Geflüchteter oder den Klimaschutz hinter sich (nachrichten.idw-online.de/2025/04/15/kommunen-finanzen-dominieren-demokratiesorge-waechst). Gleichzeitig erschien nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller durch den Kabinettsbeschluss der damaligen Minderheitsregierung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENvom 24. Januar 2025 Licht am Ende des Tunnels: Artikel 143h des Grundgesetzes (GG) sollte dergestalt angepasst werden, dass dem Bund einmalig die hälftige Übernahme des Entschuldungsvolumens des jeweiligen Landes möglich ist (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2025/01/2025-01-24-kommunale-altschuldenproblematik.html). Der Bundesrat hat daraufhin beschlossen, gegen diesen Regierungsvorschlag keine Einwände zu erheben (www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2025/Plenarprotokoll-1053.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD erkennt die Bundesregierung in Zeile 1764 an, dass es eine kommunale Altschuldenproblematik gibt.
Fragen und Antworten15
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell die Altschulden aller Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland, und wie haben sie sich innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern und zusätzlich pro Kopf aufschlüsseln)?
Wie hoch ist dabei der Anteil an den bestehenden kommunalen Altschulden in Form von Kassenkrediten im Verlauf der letzten zehn Jahre (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung versteht unter kommunalen „Altschulden“ die Verschuldung mit Liquiditätskrediten, die neben den Kassenkrediten die Wertpapierschulden zur Liquiditätssicherung umfassen. Die Daten zur Verschuldung der Kommunen können der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Statistik „Vierteljährliche Schulden des Öffentlichen Gesamthaushalts“ entnommen werden.
In welcher Höhe bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in den ostdeutschen Kommunen Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen, und wie haben sich diese im Verlauf der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zum Stand und Verlauf der Altschulden der ostdeutschen kommunalen Wohnungsbauunternehmen keine Unternehmensdaten oder statistischen Erhebungen vor. Die ostdeutschen Länder hatten im Rahmen der Arbeitsgruppe „Kommunale Altschulden“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ Anfang des Jahres 2019 den Altschuldenbestand ihrer kommunalen Wohnungsunternehmen auf rund 2,1 Mrd. Euro beziffert. Aktuellere Angaben, insbesondere zur seither erfolgten Tilgung, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Wie hoch war die kumulierte Zinslast durch die kommunalen Altschulden im Verlauf der letzten zehn Jahre?
Das Statistische Bundesamt erhebt keine Daten zu den Zinsausgaben nach verschiedenen Arten der Verschuldung (Kredite, Wertpapierschulden, Kassenkredite). Es liegen daher keine Informationen über die aus der Liquiditätskreditverschuldung resultierende (kumulierte) Zinslast vor.
Plant die Bundesregierung eine entsprechende Änderung von Artikel 143h GG, die es dem Bund einmalig ermöglicht, die Hälfte des Entschuldungsvolumens der Länder zu übernehmen?
Wann wird die Bundesregierung die ostdeutschen Bundesländer beim Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) um weitere 10 Prozentpunkte entlasten, wie im Koalitionsvertrag notiert?
Durch welche konkreten Maßnahmen wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesbeteiligung an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder in Höhe von 250 Mio. Euro pro Jahr umgesetzt, fanden hierzu bereits Gespräche mit den Ländern statt, und welche Ergebnisse wurden erzielt?
Die Fragen 5, 6 und 12 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hält weiterhin an ihrem Vorhaben fest, die Länder bei der Lösung des Problems kommunaler Altschulden zu unterstützen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird der Bund hierfür in dieser Legislaturperiode den betroffenen Ländern 250 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag mit den Vereinbarungen verknüpft, im gleichen Zeitraum die finanzstarken Länder im bundesstaatlichen Finanzausgleich um jährlich 400 Mio. Euro zu entlasten und die Bundesbeteiligung an den Finanzierungslasten des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes bei den Zusatzversorgungssystemen um weitere zehn Prozentpunkte zu erhöhen. Wie die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags umgesetzt werden sollen, wird derzeit geprüft. Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung hierzu ist noch nicht abgeschlossen.
Welchen Einfluss hatten die kommunalen Altschulden nach Kenntnis der Bundesregierung auf das Investitionsverhalten von Kommunen und Ländern in den letzten 25 Jahren?
Hohe Kassenkredite gehen häufig mit niedrigeren Investitionen in den betroffenen Kommunen einher. Der Einfluss der kommunalen Altschulen auf das Investitionsverhalten in den letzten 25 Jahren lässt sich jedoch nicht quantifizieren.
Welchen Einfluss haben die kommunalen Altschulden auf die Investitionsvorhaben der Bundesregierung und des Sondervermögens Infrastruktur?
Der am 2. Juli 2025 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf des Länder- und Kommunalinvestitionsgesetzes (LuKIFG-E) sieht vor, dass bei der Verteilung der an die Länder zufließenden finanziellen Mittel aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ an die Kommunen die Länder die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen sollen (§ 2 Absatz 2 LuKIFG-E). Zu den finanzschwachen Kommunen zählen insbesondere auch Kommunen mit hohen Altschulden. Aus der Bundessäule des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ und dem Bundeshaushalt werden darüber hinaus keine Investitionsvorhaben des Bundes finanziert, die speziell auf Kommunen mit hohen Altschulden ausgerichtet sind.
Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Investitionsfähigkeit der durch hohe Altschulden belasteten Kommunen zu erhöhen?
Nach dem Grundgesetz tragen die Länder Finanzverantwortung für ihre Kommunen. Es ist damit in erster Linie Aufgabe der Länder, die Investitionsfähigkeit ihrer Kommunen sicher zu stellen bzw. betroffene Kommunen von ihren Altschulden zu entlasten. Gleichwohl sieht die Bundesregierung Maßnahmen zur Steigerung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Kommunen, zu denen auch Kommunen mit hohen Altschulden gehören, vor. Zu diesen Maßnahmen zählt neben der geplanten Beteiligung des Bundes an den Altschuldenlösungen der Länder (siehe Antwort zu Frage 6) auch die Förderung kommunaler Investitionen durch Bundesförderprogramme oder über Finanzhilfen. Diese zielen nicht speziell auf Kommunen mit hohen Altschulden ab, sehen aber häufig Sonderregelungen vor, um finanzschwachen Kommunen die Inanspruchnahme der Mittel zu erleichtern. Eine massive Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit wird über das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ angestrebt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen.
Welche Folgen haben die Altschuldenbelastungen der Kommunen aus Sicht der Bundesregierung für die Bürgerinnen und Bürger, und wie hoch werden nach Schätzung der Bundesregierung die Einnahmeausfälle für Länder und Kommunen durch die Kabinettsbeschlüsse vom 4. Juni 2025 (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kabinett-beschliesst-wachstumsbooster-2351752) in den nächsten fünf Jahren ausfallen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Hohe Kassenkreditbestände gehen in den betroffenen Kommunen aufgrund der Zinsbelastungen und Konsolidierungserfordernisse häufig mit einer geringen Investitionstätigkeit und einer Einschränkung freiwilliger Leistungen einher. Die hieraus resultierenden Folgen für Bürgerinnen und Bürger sind entsprechend vielfältig. Für die nach föderalen Ebenen untergliederten Angaben zu den geschätzten Steuermindereinnahmen wird auf die Bundestagsdrucksache 21/629 verwiesen. Eine Aufschlüsselung nach den Bundesländern liegt nicht vor.
Durch welche Maßnahmen und innerhalb von welchem Zeitrahmen plant die Bundesregierung, die Einnahmeausfälle für Länder und Kommunen zu kompensieren, nachdem laut Koalitionsvertrag auch Mindereinnahmen der Veranlassungskonnexität unterliegen (Koalitionsvertrag, S. 144)?
Das Konnexitätsprinzip betrifft die Finanzierungsverantwortung für Aufgabenlasten. Für die Verteilung von Steuereinnahmen gelten hingegen die allgemeinen, gesetzlich festgelegten Regelungen über die Steuerertragsverteilung. Gleichwohl ist der Bund in Einzelfällen bereit, Länder und Kommunen von Mindereinnahmen auf Grund von Steuerrechtsänderungen zu entlasten. So ist derzeit politisch beabsichtigt, die durch das steuerliche Investitionssofortprogramm (siehe Frage 10) in den Jahren 2025 bis 2029 entstehenden Steuermindereinnahmen der Gemeinden in Höhe von 13,5 Mrd. Euro vollständig über eine entsprechende Anpassung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer (Festbetrag) zu kompensieren. Der Bund ist bereit, die Mindereinnahmen der Länder anteilig zu übernehmen. Die Kompensation erfolgt über eine Laufzeit von 2026 bis 2029 in Höhe von zusätzlich 8 Mrd. Euro über Programme mit Mitteln aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Finanzsituation der Kommunen in den nächsten Jahren strukturell zu verbessern (bitte nach Programmen, Laufzeit und Höhe der Unterstützung aufschlüsseln)?
Eine strukturelle Verbesserung der Finanzsituation der Kommunen lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht durch „Programme“ erreichen, sondern muss grundlegend an den kommunalen Einnahmen- und Ausgabenstrukturen ansetzen. Ungeachtet der finanzverfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder für die Finanzsituation ihrer Kommunen haben sich die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag daher auf umfassende Reformvorhaben verständigt. Mit einem Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit auf allen föderalen Ebenen gestärkt und eine umfassende Aufgaben- und Kostenkritik vorgenommen werden. Ziele sind u. a., den Kommunen eine verlässliche und aufgabenadäquate Einnahmebasis bzw. Mittelausstattung zu schaffen, Belastungen der Kommunen durch bundesgesetzliche Entscheidungen weitmöglichst zu vermeiden und Gesetze auf ihre Kommunalverträglichkeit hin zu prüfen. Strukturelle Auswirkungen auf die Finanzsituation der Kommunen sind auch durch das ebenfalls im Koalitionsvertrag genannte Vorhaben einer Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung zu erwarten. Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung zu den genannten Vorhaben ist noch nicht abgeschlossen.
Wie haben sich die kommunalen Einnahmen im Vergleich zu den kommunalen Ausgaben im Zeitraum der letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt, und welche Gründe bestehen aus Sicht der Bundesregierung für diese Entwicklung (bitte nach Ausgaben, Bundesländern und prozentualer Veränderung aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der kommunalen Ausgaben und Einnahmen in den letzten zehn Jahren können den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Vierteljährlichen Kassenstatistiken und den jährlichen Rechnungsergebnissen der kommunalen Kern- und Extrahaushalte entnommen werden. In den Jahren 2015 bis 2022 war die kommunale Finanzlage durch eine dynamische Einnahmeentwicklung geprägt. Im Ergebnis verzeichnete die kommunale Ebene insgesamt durchgängig Finanzierungsüberschüsse, die teilweise sehr hoch ausfielen. Maßgeblich für die dynamische Einnahmeentwicklung waren dynamisch ge wachsene kommunale Steuereinnahmen sowie die umfangreichen Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern – insbesondere während der COVID-19-Pandemie. Seit 2023 hat sich die kommunale Finanzlage deutlich verschlechtert. Der Grund hierfür ist eine hohe Ausgabendynamik, die 2024 vor allem bei den Sozialausgaben und den Personalausgaben zu beobachten war. Hinzukam ab 2024 ein schwaches Einnahmenwachstum, sodass im vergangenen Jahr die kommunalen Haushalte insgesamt ein erhebliches Defizit realisiert haben.
Wie viele Kommunen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren unter Haushaltssicherungsmaßnahmen arbeiten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für die Haushaltssicherungsmaßnahmen der Kommunen sind die Länder zuständig. Der Bund hat hierüber keine Information.