Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit Pkws – Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung hat durch einen Erlass im Jahr 2024 die bisher gängige Praxis beendet, kinderreichen Familien Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung aller eigenen Kinder in einem Fahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen zu erteilen, wenn nur ein Führerschein der Klasse B oder BE vorliegt.
Familien, die mit acht oder mehr Kindern unterwegs sind, sehen sich nun erheblichen praktischen und bürokratischen Hürden gegenüber, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen (www.haller-kreisblatt.de/region/24087954_Grossfamilien-brauchen-jetzt-Bus-Fuehrerschein-Familienvater-sucht-Loesung.html#:~:text=Ab%20sofort%20d%C3%BCrften%20bundesweit%20keine,dem%20Fahrer)%20pr%C3%BCfungsfrei%20erteilt%20wurde).
Ein betroffener Familienvater aus Espelkamp berichtete auf einer überregional beachteten Informationsveranstaltung am 29. April 2025 im Bürgerhaus Espelkamp – unter Mitwirkung von Fahrlehrern und einem Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) – von der neuen Gesetzeslage und den praktischen Schwierigkeiten, eine D1-Fahrerlaubnis zu erwerben. In vielen Fällen sei eine D1-Ausbildung nicht möglich, weil keine Fahrschule im näheren Umkreis entsprechende Schulungsfahrzeuge bereitstellt oder überhaupt eine Ausbildung anbietet (ebd.).
Zudem sind viele geeignete Fahrzeuge mit neun Sitzplätzen formal als Pkw eingestuft und daher für eine D1-Ausbildung nicht verwendbar. Umgekehrt ist es häufig unmöglich, Kleinbusse für den privaten Gebrauch zuzulassen und zu versichern. Es besteht nach Auffassung der Fragesteller eine regelungstechnische Lücke zulasten kinderreicher Familien, die den Gleichbehandlungsgrundsatz und die staatliche Familienförderung infrage stellt.
Laut Mikrozensus 2024 gibt es in Deutschland 98 000 Familien mit fünf Kindern und mehr. Davon 59 000 Familien mit fünf Kindern und mehr unter 18 Jahren (www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevölkerung/mikrozensus-2024.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Fragen und Antworten12
Welche konkreten Gründe führten zum Erlass aus dem Jahr 2024, der die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen durch Inhaber eines Führerscheins der Klasse B untersagt?
Der Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen und damit die Entscheidung über Ausnahmen obliegen den Ländern. Einen Erlass des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zu dem dargestellten Sachverhalt gibt es nicht. Es bestand eine unterschiedliche Vollzugspraxis in den Ländern, die 2024 Anlass für Erörterungen des Themas im zuständigen Bund-Länder-Gremium war.
Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die Vorschriften des Europäischen Rechts durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Erteilung von nationalen Ausnahmen enge Grenzen setzen. Nach den Vorgaben dieser EU-Richtlinie ist für das Führen von Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, zumindest eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 erforderlich. Für den Erwerb der Klasse D1 ist EU-rechtlich Vor diesem Hintergrund hat sich das Bund-Länder-Gremium darauf verständigt, keine Ausnahmen mehr zuzulassen, bis eine EU-rechtlich zulässige Lösung gefunden wurde.
Welche gesetzlichen, verordnungstechnischen oder verwaltungstechnischen Änderungen wären erforderlich, um kinderreichen Familien eine Sonderregelung zur Nutzung von Mehrsitzern (je nach Familiengröße) mit Klasse B zu ermöglichen?
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.
Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer neuen nationalen Fahrerlaubnisregelung oder Sondergenehmigung zur Förderung kinderreicher Familien (z. B. im Sinne einer Familienfahrerlaubnis)?
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.
Sieht die Bundesregierung im bestehenden Rechtsrahmen Möglichkeiten für Erleichterungen bei der privaten Nutzung und Versicherung von Kleinbussen für kinderreiche Familien, und wenn ja, inwiefern?
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.
Gibt es Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern zur Schaffung praxistauglicher Lösungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Erwerb des D1-Führerscheins für Privatpersonen, besonders Familien, zu erleichtern?
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.
Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das aktuelle EU-Recht so geändert wird, dass die vorherige Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen für kinderreiche Familien wieder zulässig ist bzw. eine Regelungsänderung auf EU-Ebene, die dies im EU-Recht generell vorsieht, und wenn ja, welche Schritte wurden dafür bisher unternommen?
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.
Welche Rückmeldungen aus der Praxis (z. B. von Familienverbänden, Fahrlehrern, Versicherungen) liegen der Bundesregierung zu dieser Regeländerung ggf. vor?
Das Bundesministerium für Verkehr ist zu der Thematik mit dem Verband kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) im Austausch.
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die tatsächliche Verfügbarkeit von D1-Ausbildungsangeboten bundesweit, insbesondere im ländlichen Raum?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Wie viele Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung kinderreicher Familien wurden bundesweit bis April 2024 erteilt?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Wie viele Familien mit acht und mehr Kindern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass durch die neue Rechtslage eine Benachteiligung kinderreicher Familien vorliegt?
Bei den an der Rechtsetzung Beteiligten besteht Einigkeit, weiterhin nach einer EU-rechtskonformen Erleichterung für den Erwerb einer adäquaten Fahrerlaubnis für Eltern kinderreicher Familien zu suchen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 verwiesen.