Steuervollzug und Auswirkungen der Vermietung von Ferienwohnungen über Plattformen wie Airbnb
der Abgeordneten Katalin Gennburg, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, David Schliesing, Isabelle Vandre, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof listet in seinem Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung über Maßnahmen zur Stärkung der Einnahmebasis vom 15. April 2025 (Bundestagsdrucksache 21/32) als Maßnahme 16 auf: „Besteuerung bei der Plattformökonomie sicherstellen“. Er stellt fest, dass „ein nicht unerheblicher Teil der über Plattformen erzielten Vermietungseinkünfte der Finanzverwaltung nicht bekannt“ sei und dass sich diese Situation mit dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz dahin gehend verschärfen werde, dass die Finanzverwaltungen möglicherweise nicht in der Lage seien, dieses erhöhte Datenaufkommen zu bearbeiten.
Gleichzeitig warnen sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seit vielen Jahren vor einer Verödung ganzer Stadtteile durch eine hohe Ferienwohnungsdichte, die sowohl auf die nachgewiesenen Mietsteigerungen im Umfeld als auch auf das Verschwinden essentieller Nahversorgungseinrichtungen für die Nachbarschaften zurückzuführen ist. Diese Entwicklungen haben zuletzt in mehreren Regionen europaweit zu Protesten in den Städten geführt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Welche digitalen Plattformen zur Vermietung von Ferienwohnungen sind der Bundesregierung bekannt, und wo haben diese ihren Sitz in der europäischen Union (bitte die zehn größten Portale auflisten)?
Wie viele Datensätze wurden von diesen Plattformen seit der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/51 4 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 201 1/1 6/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts vom 20. Dezember 2022 von den Plattformbetreibern an die deutschen Steuerbehörden im Rahmen des DPI (Deep Packet Inspection)-Verfahrens übermittelt (bitte nach Jahren, Plattform und Ländern aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Datensätze wurden durch die Steuerbehörden ausgewertet (bitte nach Jahren, Plattform und Ländern aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die durch die Auswertung der Daten erzielten Steuermehreinnahmen (bitte nach Jahren, Plattform und Ländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit Länder oder Kommunen die im Rahmen des DPI-Verfahrens übermittelten Daten zur Verfolgung illegaler Zweckentfremdung nutzen?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, inwieweit Länder oder Kommunen die im Rahmen des DPI-Verfahrens übermittelten Daten zur Erhebung von CityTaxes, Kurtaxen, Übernachtungssteuern oder vergleichbarer lokaler Steuern oder Abgaben verwenden?
Wie steht die Bundesregierung zur Nutzung der im Rahmen des DPI-Verfahrens zur Verfolgung illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum bzw. zur Eintreibung lokaler Steuern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs (s. Vorbemerkung der Fragesteller), dass „ein nicht unerheblicher Teil der über Plattformen erzielten Vermietungseinkünfte der Finanzverwaltung nicht bekannt“ sei, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bundesrechnungshofs (s. Vorbemerkung der Fragesteller), dass die Finanzverwaltungen möglicherweise nicht in der Lage sein werden, das erhöhte Datenaufkommen aufgrund des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes zu bearbeiten, und wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung dagegen?
Wie steht die Bundesregierung zur Aussage des Bundesrechnungshofes, dass die Auswertung der Daten mittels IT-gestützter Verfahren verbessert werden könnte, und welchen Fahrplan hat die Bundesregierung, die Finanzbehörden entsprechend auszustatten (s. Bundestagsdrucksache 21/32, S. 35)?
Nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesbehörden oder ggf. das Bundeszentralamt für Steuern künstliche Intelligenz (KI) zur Auswertung der Daten aus dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis (bitte darstellen, wo sich die KI bewährt hat und wo nicht)?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Anzahl von Ferienwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt vor, die über digitale Plattformen zur Vermietung von Ferienwohnungen angeboten werden?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang von Mietentwicklung und Ferienwohnungsdichte vor, wie sie z. B. durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung untersucht wurde (vgl.: www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.810825.de/21-7-1.pdf)?
Sind der Bundesregierung Berechnungen oder Schätzungen bekannt, inwiefern sich eine hohe Dichte an Ferienwohnungen, vermittelt über die Mietenentwicklung vor Ort, auf die Ausgaben der öffentlichen Hand für Wohngeld bzw. die Kosten der Unterkunft für Menschen im Transferleistungsbezug auswirkt, und wie hoch sind die dadurch verursachten Kosten?
Wie hoch sind die geschätzten oder berechneten Kosten (bitte nach Ländern, Art der Transferleistung und Jahren aufschlüsseln)?
Für wann plant die Bundesregierung entsprechende Berechnungen oder Schätzungen vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, falls sie ihr derzeit nicht vorliegen?
Hat die Bundesregierung seit der Vorstellung des Gutachtens „Sharing Economy im Wirtschaftsraum Deutschland“ weitere Untersuchungen oder Gutachten in Auftrag gegeben oder selbst durchgeführt, um die Lage auf dem Ferienwohnungsmarkt und dessen Interaktion mit der Mietentwicklung, der Stadtentwicklung sowie lokaler ökonomischer Entwicklungen zu untersuchen?
Welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen oder Gutachten erbracht, und wo sind diese einsehbar?
Für wann plant die Bundesregierung entsprechende Gutachten oder Untersuchungen zu erstellen oder in Auftrag zu geben?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Airbnb und vergleichbare Plattformen auch möblierte Mietwohnungen vermitteln?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über weitere Dienstleistungen vor, die über Airbnb vermittelt werden, und werden auch dazu Daten mittels des DPI-Verfahrens ausgetauscht?
Plant die Bundesregierung für Digitalplattformen und ähnliche Geschäfte eine Digitalsteuer nach dem Vorbild anderer EU-Staaten wie Frankreich oder Italien bzw. im Sinne des Entwurfs der Europäischen Kommission (d ata.consilium.europa.eu/doc/document/ST-7420-2018-INIT/de/pdf)?