[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4619
17. Wahlperiode 27. 01. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz,
Sevim Dag˘delen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4394 –
Mikrokredite im Spannungsfeld zwischen Verschuldung und Veruntreuung
einerseits und Armutsbekämpfung andererseits
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Lange Zeit wurden Mikrokredite als eine Art Wunderwaffe im Kampf gegen
Armut dargestellt. Es wurde argumentiert, mit ihrer Hilfe könnten sich
Menschen im Globalen Süden eine Existenz aufbauen. Die Vergabe von
Mikrokrediten soll Menschen, die unterhalb der Armutsgrenze leben, ein
finanzielles Auskommen sichern, das ihnen sowohl Möglichkeiten auf dem
Arbeitsmarkt als auch Zugang zu Bildung und Gesundheit ermöglicht.
Vergeben werden die Mikrokredite von Nichtregierungsorganisationen (NRO)
sowie nationalen und internationalen Bankinstituten. Innerhalb kurzer Zeit
wurde der Markt von großen Banken erobert, wie z. B. in Indien von der
Staatsbank Bank of India, der Weltbank-Tochter FTC, dem Soros Economic
Development Fund oder dem responsAbility Global Microfinance Fund,
einem Fonds, an dem u. a. die CREDIT SUISSE GROUP AG beteiligt ist.
Das Gesamtvolumen von Mikrokrediten beträgt mittlerweile 60 Mrd. US-
Dollar, und es gibt in diesem Bereich „Schätzungsweise 90 Anlagefonds und
-papiere mit einem Gesamtvolumen von sechs Milliarden Euro (…). Die
Weltbank rechnet bis 2015 mit einem Zuwachs auf 15 Milliarden.“ (Gesine
Wolfinger, welt-sichten, Dezember 2009). Dass private Akteure auf diesen
Markt drängen, verwundert nicht: Die zu erzielenden Profite sind ansehnlich.
Zinssätze von 40 oder gar 70 bis 100 Prozent sind durchaus üblich.
In Deutschland hat sich die KfW Bankengruppe „im Auftrag des BMZ zum
weltweit größten, öffentlichen Investor im Bereich Mikrofinanzen
entwickelt“, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. hervorgeht (Bundestagsdrucksache 17/2680).
Deutschland unterstütze „in Indien maßgeblich das größte
Mikrofinanzprogramm der Welt, dessen Kunden zu 90 Prozent Frauen sind.“
Das übliche Verfahren sieht so aus, dass eine „Spargruppe“ aus fünf bis
sechs Kreditnehmerinnen oder Kreditnehmern sich zusammenfindet, die
abwechselnd einen Kredit erhalten und gegenseitig füreinander bürgen.
Hierdurch werden die Transaktionskosten (Infrastruktur- und Prüfungskosten) für Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 25. Januar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4619 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedie Kredite auf die Beteiligten abgewälzt. Eine Insolvenz kann vernichtende
persönliche Folgen für die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer haben (vgl.
etwa das „house breaking“ in Bangladesch, bei welchem die Mitglieder der
Spargruppe bei Nichtrückzahlung des Kredits durch ein Mitglied in dessen
Haus einbrechen und Wertgegenstände mitnehmen).
In den vergangenen Monaten wurden neue wissenschaftliche Untersuchungen
(Bateman 2010) und Berichte in den Medien veröffentlicht, die die
Wirksamkeit der Mikrokredite bei der Armutsbekämpfung nicht nur infrage stellen,
sondern Mikrokredite sogar als zusätzliches Armutsrisiko darstellen. Auch der
Friedensnobelpreisträger und Begründer der bangladeschischen
Mikrokreditinstitution Grameen Bank Muhammad Yunus stand in der Kritik. Ihm wird u. a.
vorgeworfen, Gelder der KfW Bankengruppe und der Deutschen Gesellschaft
für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) sowie der staatlichen
Entwicklungsinstitute Norwegens und Schwedens in Höhe von 100 Mio. US-Dollar
veruntreut zu haben. An Haus- und Mikrokredite zweckgebundene
Entwicklungshilfegelder – unter anderem der KfW Bankengruppe und der GTZ – seien
Ende der 90er-Jahre über Umwege in die Mobilfunkgesellschaften Grameen
Telecom und Grameenphone Ltd. geflossen. Zwar sei nach mehrmonatigen
Verhandlungen zwischen der norwegischen Regierung und Muhammad Yunus
im Mai 1998 eine Teilsumme wieder ihrem ursprünglichen Zweck zugeführt
worden. Zum Verbleib der Entwicklungshilfegelder aus Deutschland gibt es
jedoch keinerlei Informationen (die tageszeitung, 4./5. Dezember 2010).
In die Kritik geraten ist auch das größte indische Mikrokreditinstitut SKS
Microfinance Ltd., das im August dieses Jahres an die Börse ging und mit der
Aktienemission 350 Mio. Dollar erwirtschaftete. SKS, das 26,7 Prozent
Zinsen auf Mikrokredite erhebt (eigene Angaben, siehe
www.sksindia.com), steht
im Zentrum einer Mikrofinanzkrise im Bundesstaat Andhra Pradesh. Von den
80 Millionen Einwohnern sind in Andhra Pradesh etwa zehn Millionen
Menschen bei Mikrofinanzinstitutionen verschuldet – mehr als in jedem anderen
indischen Bundesstaat. Mit Wucherzinsen und zügelloser Kreditvergabe habe
die Branche Millionen Menschen in die Schuldenfalle getrieben. Allein in
Andhra Pradesh hätten aus Angst vor den Geldeintreibern mehr als 30
Schuldnerinnen und Schuldner Selbstmord begangen (Handelsblatt, 15. November
2010).
Auch international findet die Krise allein aufgrund ihrer Dimension
Beachtung. Muhammad Yunus selbst ist deshalb darum bemüht, die Krise als eine
regionale Einzelerscheinung darzustellen und sein eigenes Institut davon
abzugrenzen. Doch anders als es Muhammad Yunus und andere Befürworter der
Mikrofinanz – etwa das Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe Dr. Norbert
Kloppenburg – im „Handelsblatt“ vom 15. November 2010 darstellen, „ist die
Mikrofinanz nicht allein wegen spekulativ eingestellter Finanzinvestoren in
die Krise geraten“ (FAZ, 3. Dezember 2010). Einen Beleg dafür liefert u. a.
eine Radiodokumentation des Deutschlandfunks vom 20. Juli 2010. Die
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer der Grameen Bank aus Bangladesch, die
darin porträtiert werden, sind ausnahmslos verschuldet. Sie verkaufen ihre
kleinen Äcker und schicken ihre Kinder nicht in die Schule, sondern als
Tagelöhner zur Feldarbeit, um die wöchentlichen Raten begleichen zu können. Das
sind Auswirkungen, die mit der entwicklungspolitischen Zielsetzung der
Armutsbekämpfung nur schwerlich in Einklang zu bringen sind. Der
Dokumentation, die sich auf Daten von Wirtschaftswissenschaftlern und der staatlichen
Aufsichtsbehörde für Mikrofinanzkredite stützt, zufolge gelingt es nur 5 bis
10 Prozent der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, sich mit Hilfe der
Mikrokredite, auf die auch die Grameen Bank 20 Prozent Zinsen erhebt, aus
der Armut zu befreien. Demgegenüber sind 70 Prozent der insgesamt 30
Millionen Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer in Bangladesch bei mehr als
einem Institut verschuldet. Sogar wenn sie Opfer einer Naturkatastrophe sind
und alles verloren haben, bestehen die Mitarbeiter der Mikrofinanzinstitute
auf die Begleichung der wöchentlichen Ratenzahlungen.
Die Bundesregierung insistiert in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
(Bundestagsdrucksache 17/2680), dass die von ihr geförderten
Mikrofinanzinstitutionen (MFI) nachhaltig arbeiten. Unklar bleibt dabei jedoch, wie und ob die
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4619deutsche Entwicklungszusammenarbeit zwischen sozialer Wirksamkeit
einerseits und betriebswirtschaftlichen Erfolgen der Mikrofinanzinstitute
andererseits unterscheidet, ob die Bundesregierung die soziale Wirksamkeit also
direkt aus den betriebswirtschaftlichen Erfolgsdaten der MFI ableitet.
Bei aller Kritik darf nicht vergessen werden, dass es sehr erfolgreiche und für
die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer nachhaltige Mikrokreditprojekte
gibt, meist von kleineren Nichtregierungsorganisationen wie beispielsweise
SODI (Solidaritätsdienst International e. V.). Diese sehen Mikrokredite als
Mittel zur Armutsbekämpfung, nicht als Mittel der Gewinnerwirtschaftung an
und legen sehr strenge Kriterien zur Kreditvergabe fest: niedrige Zinsen, lange
Laufzeiten, Verwaltung durch zivilgesellschaftliche Institutionen,
Kombination mit Anschubfinanzierung, Schulungen und kontinuierlicher Beratung,
revolvierende Fonds.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der überwiegende Teil der weltweiten Mikrofinanzinstitutionen hält sich an
strenge Grundprinzipien der Mikrofinanzierung. Millionen von Menschen
profitieren hiervon jeden Tag. Mikrofinanzierung bleibt deshalb im Grundsatz ein
Erfolgsmodell. Auch die Ergebnisse der neuesten wissenschaftlichen Studien
bestätigen dies und zeichnen ein sehr differenziertes, überwiegend positives
Bild (z. B. Karlan and Zinman (2008); Banerjee, Duflo et al. (2009); Morduch,
Jonathan and David Roodman (2009); Dupas and Robinson (2008) sowie Ralf
Radermacher (2009)).
Die Bundesregierung betont aber nochmals: Mikrofinanzierung ist weder eine
Wunderwaffe noch ein Allheilmittel (s. auch Vorbemerkung der
Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 17/2680, S. 3). Sie ist Teil eines Gesamtansatzes
zur Armutsreduzierung und Mikrofinanzierung ist nicht nur Kredit, auch Spar-
und Versicherungsmöglichkeiten gehören hierzu.
Eine differenzierte Betrachtung macht deutlich: Wenn die Grundregeln der
Mikrofinanzierung eingehalten werden, ist Mikrofinanzierung eine erfolgreiche
Strategie zur Armutsbekämpfung: Die Betonung des Sparens gegenüber einem
Kredit schützt vor Verschuldung und mobilisiert lokales Kapital. Gleichzeitig
gilt aber auch: Aktuelle Herausforderungen müssen angegangen werden. Die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) fördert deshalb mit ihrem
systemischen Ansatz Aufklärung, Regulierung und Effektivität des gesamten
Finanzsektors. Im Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen Standards für einen
verantwortungsvollen Umgang nachhaltig operierender Finanzinstitutionen mit ihren
Kunden, das sog. Responsible Finance. Die KfW Bankengruppe wendet bereits
seit Jahren die strengen Prinzipien von Responsible Finance in allen Projekten
an, darunter die Client Protection Principles, um Kunden vor Überschuldung
und harschen Geschäftspraktiken zu schützen. Gleichzeitig unterstützt die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) im Auftrag
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) Partnerländer in einer adäquaten Regulierung von
Mikrofinanzinstitutionen inklusive Konsumentenschutz. Darüber hinaus berät die GIZ
Zentralbanken, Bildungs- und Finanzministerien in den Bereichen Konsumentenschutz
und finanzielle Grundbildung auf nationaler Ebene.
1. Welche (Kredite/Zuschüsse) und wie viele Mittel erhielten bzw. erhalten
Mikrofinanzinstitutionen (bitte detailliert den entsprechenden Instituten
zuordnen) von oder durch die Bundesregierung (einschließlich der Mittel,
die über den Kapitalmarkt aufgenommen und z. B. durch die KfW
Bankengruppe als Mittlerin weitergeleitet werden)?
Das Mikrofinanzportfolio der KfW Entwicklungsbank betrug Ende 2009
2,1 Mrd. Euro für über 200 Vorhaben in rd. 60 Ländern. Davon stammen
Drucksache 17/4619 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode264 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt, 274 Mio. Euro von Mandaten anderer
Geber und 1,6 Mrd. Euro aus KfW-Mitteln. Die Gesamtfördersumme aller
jemals durch die Bundesregierung geförderten Projekte der Mikrofinanzierung
und Finanzsystementwicklung (laufende und abgeschlossene Projekte) beträgt
ca. 2,7 Mrd. Euro (bis einschließlich 2009).
a) Wie, wann, mit welchen Mitteln und in welchem Umfang förderte bzw.
fördert die Bundesregierung die Grameen Bank und MFI in
Bangladesch?
Die Bundesregierung unterstützte die Grameen Bank von 1987 bis 1998 mit
insgesamt drei Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) im Umfang von
24 Mio. Euro und zwei Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) im
Umfang von 13,2 Mio. Euro.
FZ-Mittel dienten unter anderem der Refinanzierung von Einzel- und
Gemeinschaftskrediten für Einkommen schaffende Zwecke, Hausbaudarlehen, den Bau
von Häusern im Rahmen eines Sturmflutrehabilitierungsprogramms und den
Bau von Sturmflutschutzbauten, die Rehabilitierung und den Ausbau einer
Fischfarm zur Verbesserung der Ernährungssituation und der Schaffung von
Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Landlose. Der Großteil der
TZ-Mittel diente der Kapazitätsentwicklung bei der Grameen Bank, übrige
Mittel dienten einem Flutnothilfeprogramm.
Andere Mikrofinanzinstitutionen in Bangladesch unterstützte die
Bundesregierung von 1995 bis 2005 mit drei Vorhaben der FZ im Gesamtvolumen von
21,4 Mio. Euro. Diese Mittel dienten folgenden Zwecken: über MFI der
Bangladesh Small Industries and Commerce Bank Limited (BASIC Bank Limited)
(5,5 Mio. Euro) sowie den Leasingunternehmen United Leasing Company (ULC)
(5,5 Mio. Euro) und Industrial Development Leasing Company (IDLC) (4,3 Mio.
Euro) zur Refinanzierung von Endkrediten und Leasingverträgen zur
Investitionsförderung bei Klein- und Kleinstbetrieben; über die NRO Rangpur Dinajpur
Rural Service (RDRS) (6,1 Mio. Euro) zur Durchführung von Einkommen
schaffenden Trainingsmaßnahmen, Vergabe von Kleinkrediten sowie zum Bau
von Trainingszentren im Nordwesten Bangladeschs.
Aus Garantien der KfW Bankengruppe zur Förderung des
Mikrofinanzgeschäfts der NRO BRAC besteht derzeit noch eine Haftung der KfW
Bankengruppe von bis zu 10 Mio. US-Dollar.
Über die Unterstützung privater Träger fördert die Bundesregierung ebenfalls
Mikrofinanzierungen in Bangladesch. Für solche Vorhaben, die neben einer
Kreditkomponente häufig auch Bildung und/oder Gesundheit fördern, wurden
seit 1983 insgesamt 4,5 Mio. Euro bewilligt. Vorhaben im Umfang von 1,8 Mio.
Euro befinden sich derzeit in der Umsetzung.
Zur Förderung der Verbreitung von Heimsolaranlagen (Solar Home Systems)
und Biogasanlagen werden mit EZ-Mitteln in gegenwärtig durchgeführten
Vorhaben auch Ratenkäufe zum Erwerb solcher Anlagen unterstützt. Der Umfang
der hierfür eingesetzten FZ-Mittel beträgt ca. 22 Mio. Euro, aus der
deutschniederländischen Partnerschaft Energising Development werden 8 Mio. Euro
über die TZ zur Verfügung gestellt. Partner auf bangladeschischer Seite ist die
Infrastructure Development Company Limited (IDCOL).
Über den in Bangladesch ansässigen Grameen Trust unterstützte die TZ bis
2003 auch den Aufbau ländlicher Bankensysteme in anderen Ländern im
Umfang von 2,6 Mio. Euro.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/4619b) Mit welchen Summen unterstützte bzw. unterstützt die KfW
Bankengruppe/Bundesregierung MFI im indischen Andhra Pradesh (bitte
aufschlüsseln nach Namen der MFI)?
Die Bundesregierung hat keine MFI in Andhra Pradesh direkt unterstützt.
c) In welcher Form und wie lange war bzw. ist die Bundesregierung am
Aufbau der Mikrofinanzsysteme in Indien und Bangladesch beteiligt –
zum Beispiel durch Berater, durch finanzielle oder technische
Unterstützung (zentral und Bundesstaatsebene)?
Zu Bangladesch siehe Antwort zu Frage 1a.
In Indien unterstützt die Bundesregierung seit Ende der 1990er-Jahre im
Rahmen der FZ Vorhaben im Bereich Mikrofinanzierung. Bis Ende 2010 wurden
von der KfW Bankengruppe im Auftrag der Bundesregierung aus Marktmitteln
zinsverbilligte Darlehen in Höhe von 85 Mio. Euro zur Refinanzierung von
Mikrofinanzinstitutionen an die Small Industries Development Bank of India
(SIDBI) zugesagt. Auch ein zinsverbilligtes Darlehen in Höhe von 130 Mio.
Euro zur Reform der ländlichen Genossenschaftsbanken an die National Bank
for Agriculture and Rural Development (NABARD) enthält
Mikrofinanzelemente. Daneben hält die KfW Bankengruppe eine Förderbeteiligung an dem
Mikrofinanzbeteiligungsfonds Lok Capital in Höhe von 1,98 Mio. Euro.
Im Rahmen der Technischen Zusammenarbeit führte die GTZ/GIZ im Auftrag
der Bundesregierung insgesamt drei Programme zur Unterstützung von MFI
durch. Das Linkage-Banking-Programm (1998 bis 2004) beriet die NABARD
zunächst bei der Anbindung von dörflichen Selbsthilfegruppen an den formalen
Bankensektor. Dieses Programm wurde ab 2005 um eine Komponente zur
Unterstützung der Reform des genossenschaftlichen Bankensektors ergänzt und
bis 2008 als Rural-Financial-Systems-Development-Programm fortgesetzt.
Dieses Programm wird seit 2009 als Rural-Financial-Institutions-Programm
weitergeführt, das Ende 2013 auslaufen soll.
Wesentliche Elemente dieser Programme sind Capacity Building bei den
beteiligten indischen Akteuren, die Entwicklung von Schulungs- und
Zertifizierungssystemen für die verschiedenen Institutionen und Organe des
genossenschaftlichen Kreditwesens in Indien sowie die Unterstützung bei der
Verbesserung des Finanzmanagements etwa durch geeignete Prüfsysteme.
Über die Unterstützung privater Träger fördert die Bundesregierung ebenfalls
Mikrofinanzierungen in Indien. Für solche Vorhaben, die neben einer
Kreditkomponente häufig auch andere Aspekte fördern, wurden seit 1979 insgesamt
3,2 Mio. Euro bewilligt. Vorhaben im Umfang von 1 Mio. Euro befinden sich
derzeit in der Umsetzung.
2. Gedenkt die Bundesregierung, dem Vorwurf der Veruntreuung von
Steuergeldern durch die Grameen Bank nachzugehen?
a) Wenn ja, wann, und mit welchen Mitteln?
b) Wenn ja, welche rechtlichen Schritte sind vorgesehen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist den in einer Fernsehdokumentation erhobenen
Vorwürfen, die Grameen Bank habe Gebermittel nicht vereinbarungsgemäß genutzt,
detailliert nachgegangen. Sie ist in diesem Zusammenhang auch mit der
norwegischen Regierung in Kontakt getreten. Aus auf der Grundlage eigener Akten,
Prüfberichte und herangezogener Informationen durchgeführten Überprüfungen
ist eine Fehlverwendung deutscher EZ-Mittel nicht ersichtlich. Die Bundes-
Drucksache 17/4619 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderegierung teilt insofern die entsprechende Einschätzung der norwegischen
Regierung in dem vom norwegischen Außenministerium veröffentlichten
Untersuchungsbericht. Rechtliche Schritte sind daher nicht vorgesehen.
3. Wie hoch sind angesichts des Umstandes, dass für die Bereitstellung der
nötigen Finanzarchitektur und der für die Abwicklung des
Mikrokreditwesens notwendigen Infrastruktur bis Ende 2009 von deutscher Seite 2,7 Mrd.
Euro zur Verfügung gestellt wurden, demgegenüber die Summen, die die
Bundesregierung direkt zur Förderung des Bildungs- und
Gesundheitssektors in den Entwicklungsländern aufbringt?
Für den Gesundheitssektor hat die Bundesregierung zwischen 1980 und 2009
Gesamtmittel in Höhe von 4,7 Mrd. Euro im Rahmen ihrer bilateralen
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt. Für den
Bildungssektor beläuft sich die Gesamtsumme bilateraler Fördermittel seit dem Jahr 2002
auf 7,4 Mrd. Euro.
4. a) Sind der Bundesregierung ähnliche wie die im Deutschlandfunk
geschilderten Fälle bekannt, in denen Kreditnehmer zur Begleichung ihrer
Raten Ackerland verkaufen mussten?
b) Wenn ja, in welchen Ländern und bei welchen MFI?
In keinem von der deutschen EZ geförderten Projekt sind Vorfälle wie der
Verkauf des Ackerlandes oder das „house breaking“ bekannt. Verantwortungsvolle
Mikrofinanzierung, wie sie von Deutschland gefördert wird, setzt an den
Problemen der armen Menschen an und orientiert sich an ihren Einkommensstrukturen
(Cash Flow). Dies erhöht auch die Rückzahlungsquote. Eine Vernachlässigung
der Rückzahlungsfähigkeit ist dagegen inakzeptabel. Gute Mikrofinanzierung
betont das Sparen, ist reguliert und transparent.
5. a) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung „marktkonforme
Kreditzinsen“ (Bundestagsdrucksache 17/2680)?
Marktkonforme Zinsen decken die Kosten von Mikrofinanzinstitutionen ab, so
dass diese nachhaltig wirtschaften und daraus sämtliche Kosten begleichen
können. Kreditzinsen setzen sich zusammen aus den Kosten der Refinanzierung für
MFI, Ausgaben für Kreditausfälle, Betriebskosten (Personal, Infrastruktur,
Administration) und Gewinn. Gemäß dem unabhängigen Think Tank CGAP
(Consultative Group to Assist the Poor) betragen die weltweiten
durchschnittlichen Zinssätze für nachhaltig wirtschaftende MFI zwischen 24 und 28 Prozent
(CGAP, Auswahl: 555 Mix-Market-registrierte MFI). Dieses Zinsniveau ist
jedoch kein Selbstzweck, sondern spiegelt starke Informationsasymmetrien und
hohe Transaktionskosten im Vergleich zur geringen Kredithöhe wider.
Gleichzeitig gilt aber auch, dass hohe Zinssätze nicht gerechtfertigt sind, wenn diese
auf internen Ineffizienzen oder einem geringen Wettbewerbsniveau beruhen und
nicht hohen Transaktionskosten geschuldet sind.
b) Wie definiert die Bundesregierung demgegenüber die von ihr kritisierte
„kurzfristige Rendite“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/2680)?
Werden sehr hohe Überschussrenditen an Kapitalgeber ausgeschüttet, wird
Mikrofinanzierung als Anlageklasse missbraucht und dient nicht der Erreichung
entwicklungspolitisch wichtiger Wirkungen. Hier unterstellen wir kurzfristige
Renditeziele, denen wir aus entwicklungspolitischer Sicht kritisch
gegenüberstehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4619c) Was wäre demnach eine „angemessene Rendite“?
Eine „angemessene“ Rendite, wie sie bei nachhaltigen MFI real vorliegt, ist
stark vom regionalen Kontext abhängig. Empirisch ist festzustellen, dass
nachhaltig wirtschaftende MFI ihre Kreditzinsen im Laufe ihrer Operationstätigkeit
senken – im Durchschnitt um 2,3 Prozentpunkte pro Jahr (CGAP). Gleichzeitig
ist eine angemessene Rendite die Voraussetzung dafür, externes Kapital zur
Refinanzierung zu gewinnen, falls die Ersparnismobilisierung nicht ausreicht.
MFI, welche nicht profitabel arbeiten, sind hingegen auf eine kontinuierliche
Subventionierung entweder durch den Staat oder durch internationale Geber
angewiesen: Erstens ist dies nicht nachhaltig, da Subventionen zeitlich begrenzt
und damit endlich sind. Zweitens leiden rein subventionierte MFI, da sie nicht
nachhaltig wirtschaften, unter operativer Ineffizienz, mangelnden
Skaleneffekten, fehlender Wettbewerbsfähigkeit und hohen administrativen Kosten.
Im weltweiten Durchschnitt beläuft sich die Rendite (hier definiert als Gewinne
nach Steuern) von nachhaltigen MFI auf 6 Prozent ihres Kreditportfolios,
allerdings regional- und kontextabhängig mit einer gewissen Schwankungsbreite
(Auswahl: 175 Mix-Market-Institutionen).
d) Warum fördert die Bundesregierung keine „von den Marktkonditionen
abweichende Zinssubventionierung von Endkreditnehmern“
(Bundestagsdrucksache 17/2680, Antwort zu Frage 11)?
Zinssubventionen für Endkreditnehmer sind nicht förderlich für die
Armutsreduzierung und Entwicklungsfinanzierung. Sie wirken entwicklungspolitisch
kontraproduktiv. In der internationalen Gemeinschaft setzte sich innerhalb der
letzten 30 Jahre anhand zahlreicher Erfahrungen und empirischer Studien die
Erkenntnis durch, dass subventionierte Kredite zu Kreditausfällen und
Dekapitalisierung, Rationierung, Einschränkung der Dienstleistungen,
Fehlallokationen und unerwünschten Einkommenstransfers führen, welche die Verarmung
niedriger Einkommensgruppen nur noch beschleunigen.
Im Gegensatz zu einer direkten Subventionierung der Endkreditnehmer kann
eine subventionierte Finanzierung der Finanzinfrastruktur
(Kreditinformationsbüros, Bankakademien, Greenfielding etc.) sinnvoll sein. Darüber hinaus kann
es auch sinnvoll sein, MFI dort zu finanzieren, wo extreme Risikofaktoren
(z. B. politisch oder rechtlich) vorliegen.
6. a) Auf welcher Grundlage kommt die Bundesregierung zu ihrer in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/2680
formulierten Annahme, dass Selbsthilfegruppen in Indien, die durch das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung unterstützt werden, die „absolute Armutsrate der Teilnehmer von
50 auf 30 Prozent“ reduzieren konnten?
Diese Einschätzung beruht im Wesentlichen auf Studien des National Council
of Applied Economic Research (NCAER, Neu Delhi) zu den Wirkungen des
Linkage-Banking-Programms (z. B. NCAER 2008, Impact and sustainability
of SHG Bank Linkage Programme, New Delhi) und auf Wirkungsstudien zum
Thema, die die frühere GTZ in Kooperation mit der indischen Regierung im
Rahmen der o. g. Vorhaben erstellt hat.
Drucksache 17/4619 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wer führt in Indien – und in den anderen Partnerländern für
Mikrofinanzprogramme – die Evaluierung der MFI-Projekte durch, die durch
die Bundesregierung gefördert werden?
Alle Projektevaluierungen werden im Auftrag des BMZ als unabhängige
Evaluierungen durchgeführt.
Die Evaluierungen der MFI-Projekte werden, soweit es sich um Vorhaben der
FZ handelt, von der unabhängigen Evaluierungseinheit FZ-E der KfW
Bankengruppe durchgeführt. Seitens der TZ werden die Evaluierungen durch
die Stabsstelle Evaluierung der GTZ/GIZ in Auftrag gegeben. Die deutschen
MFI-Projekte waren und sind zudem Gegenstand von Evaluierungen und
wissenschaftlichen Untersuchungen durch andere EZ-Organisationen und
Universitäten.
Über private Träger umgesetzte Mikrofinanzprogramme werden mit den von
diesen Trägern etablierten Mechanismen evaluiert.
c) Wie groß ist der Anteil der externen, wie groß der Anteil der internen
Untersuchungen, auf die sich die Bundesregierung in ihrer
Einschätzung bezieht (Indien und weltweit)?
Die Bundesregierung bezieht sich bei ihrer fachlichen Einschätzung sowohl auf
die Untersuchungen anerkannter Sachverständiger und renommierter
wissenschaftlicher Institutionen als auch auf interne unabhängige Untersuchungen,
welche die beteiligten Durchführungsorganisationen wie GTZ/GIZ oder KfW
Bankengruppe über ihre Evaluierungseinheiten im Auftrag der
Bundesregierung veranlasst haben. Die Bundesregierung führt jedoch nicht Buch über die
Anzahl oder den geografischen Ursprung der bei der Meinungsbildung jeweils
zu Rate gezogenen Quellen.
d) Wie werden die Evaluationen durchgeführt (bitte mit Angaben über
Quellen, Zeiträume, Buchhaltungsdaten, Feldrecherche,
betriebswirtschaftliche Eckdaten, soziale Wirksamkeit etc.)?
Unabhängige Evaluierungen von TZ- und FZ-Programmen werden von
externen und unabhängigen Gutachtern bzw. qualifizierten Beratungsunternehmen
durchgeführt. Dabei erfolgt eine interne Qualitätssicherung bei der GIZ z. B.
durch deren Stabsstelle Evaluierung, bei der KfW Bankengruppe durch die
unabhängige Evaluierungseinheit FZ-E.
Methodisch kommen die unabhängigen Evaluierungen den folgenden Vorgaben
nach:
Sämtliche Bewertungskriterien müssen sich streng an den entsprechenden
OECD-DAC-Kriterien orientieren (Relevanz, Effektivität, Wirkung, Effizienz
und Nachhaltigkeit).
Die Studien werden in einem Methodenmix durchgeführt (z. B. Verwendung
von qualitativen und quantitativen Datenerhebungs- und
Auswertungsmethoden), möglichst unter Einbeziehung von Vergleichs- bzw. Kontrollgruppen
(quasi-experimentelle und experimentelle Designs).
Eine intensive Feldrecherche vor Ort ist ein grundlegender Bestandteil jeder
unabhängigen Evaluierung, wobei die Gutachter durchschnittlich 18 Tage vor
Ort sind.
Die Wirksamkeitsmessung erfolgt auf Zielgruppenebene und vergleicht die im
Programm festgelegten Indikatoren mit dem Status quo.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/46197. Sind die Client Protection Principles der CGAP (Consultative Group to
Assist the Poor), die die deutsche Entwicklungspolitik mit entwickelt hat,
bindend?
Die Client Protection Principles sind Prinzipien, zu denen sich MFI freiwillig
verpflichten. Viele MFI haben sich zu diesen Prinzipien inzwischen
ausdrücklich bekannt, andere praktizieren sie ohnehin, d. h. auch ohne explizites
„Commitment“. Allerdings stellen sie keine verbindlichen Rechtsnormen dar; sie
können nicht „eingeklagt“ werden. Sie verstehen sich als Selbstregulierung der
Mikrofinanzindustrie in Ergänzung zu rechtlich verbindlichen Normen, die in
dieser Form in vielen Ländern noch nicht existieren. Damit können dann
Erfahrungen gesammelt und Standards gesetzt werden, die für eine angemessene
Regulierung hilfreich sind. Die deutsche Entwicklungspolitik fördert diese
Prinzipien auf allen Ebenen und unterstützt MFI dabei, sie einzuhalten. Die
Prinzipien einzuhalten (oder nicht), ist kein Tatbestand mit klaren Grenzen.
Vielmehr werden schrittweise Verbesserungen angestrebt. Allerdings ist eine
Förderung von MFI bei grober Missachtung der Client Protection Principles
ausgeschlossen.
8. Mit welchen Mitteln „achtet (die deutsche Entwicklungszusammenarbeit)
darauf, dass die Client Protection Principles in allen MFI umgesetzt
werden“ (Zitat auf Bundestagsdrucksache 17/2680, Antwort zu Frage 9)?
Bei den Partner-MFI der deutschen EZ wird bereits in einem frühen Stadium,
spätestens aber im Rahmen der Projektprüfung, auf die Umsetzung der Client
Protection Principles geachtet. Dies geschieht u. a. mittels einer
diesbezüglichen Checkliste, die die KfW Entwicklungsbank erarbeitet hat. Ferner bestehen
Handreichungen für den Dialog zur Einführung/Stärkung von Kreditbüros. Bei
allen anderen (nicht Partner-)MFI im Sektor ist ein direktes Einwirken nicht
möglich, so dass hier nur die Option bleibt, über die Stärkung der
Bankenaufsicht, der Zentralbanken etc. für förderliche Rahmenbedingungen zu sorgen,
die dazu beitragen, dass die Prinzipien effektiv umgesetzt werden. Dies genau
ist Bestandteil des sektorpolitischen Dialogs mit Aufsichtsbehörden,
Zentralbanken und den MFI selbst.
9. Welche Sanktionsmechanismen stehen zur Verfügung, um MFI zur
Rechenschaft zu ziehen, die die Client Protection Principles missachten?
Zunächst bleibt festzuhalten, dass keine Partner-MFI der deutschen EZ
aufgrund der guten Vorauswahl und der Fördermaßnahmen auf allen Ebenen des
Finanzsektors die Prinzipien missachtet. Darüber hinaus sind die Client
Protection Principles keine spezifische Vorgabe der internationalen Geber, sondern im
ureigensten Interesse nachhaltig operierender MFI, da ihre Missachtung zu
deutlich höheren Kreditrisiken führt. Dennoch werden alle von der deutschen
EZ unterstützten MFI zur Einhaltung guter Praktiken verpflichtet. Sollten wider
Erwarten Informationen über kritikwürdige Praktiken auftauchen, würde sofort
reagiert und die MFI würden zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen
aufgefordert.
10. Inwiefern beteiligt sich die Bundesregierung an der Diskussion, die
Folgen der Mikrokreditkrise einzudämmen?
Die aktuelle Mikrofinanzkrise im indischen Bundesstaat Andhra Pradesh ist ein
Sonderfall, welcher nicht auf den Mikrofinanzsektor in Indien und erst recht
nicht weltweit übertragen werden kann. Die Mikrofinanzkrise in Südindien ist
Drucksache 17/4619 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodespezifischen Strukturen geschuldet: In den betroffenen Institutionen wurden die
Kernprinzipien der Mikrofinanzierung missachtet. Es gibt ferner Informationen
über fahrlässige Kreditvergabe und Missachtung sozialer Gruppenstrukturen. In
dieser Situation hätten viele Menschen nie einen Kredit erhalten dürfen.
Allerdings stammen nur 11 Prozent der Kredite in Andhra Pradesh von
Mikrofinanzinstitutionen. Die Mehrzahl der Kredite stammt aus informellen Kreditquellen,
von staatlich subventionierten Institutionen und von kommerziellen Banken.
Eine bessere Regulierung hätte Fehlentwicklungen kontrolliert und Sanktionen
durchgesetzt. In diesem Zusammenhang ist wichtig: Der überwiegende Teil der
internationalen MFI – auch die Mehrzahl der MFI in Andhra Pradesh – hält sich
an strenge Grundprinzipien der Mikrofinanzierung.
Mit Blick auf die Gründe der aktuellen Mikrofinanzkrise in Andhra Pradesh
(insbesondere Mehrfachkreditaufnahme, Überhitzungstendenzen) unterstreicht
die deutsche Entwicklungspolitik die Notwendigkeit adäquater Regulierung,
qualitativ hochwertiger Finanzdienstleistungen und das verantwortungsvolle
Verhalten aller Akteure, das sog. Responsible Finance.
11. Setzt sich die Bundesregierung für eine gesetzlich verbindliche
Regulierung des Mikrofinanzsektors ein?
Ja. Der Aufbau stabiler und transparenter Finanzsysteme inklusive
Mikrofinanzsysteme, einschließlich ihrer angemessenen Regulierung, ist ein
wichtiges Ziel der deutschen Entwicklungspolitik.
Wenn ja, inwiefern?
Im Rahmen der deutschen EZ werden Zentralbanken und Finanzministerien zur
Regulierung und Überwachung des gesamten Finanzsektors und des
Mikrofinanzbereiches in ca. 30 Ländern weltweit, darunter in China, Indien,
Indonesien, Ghana, Nigeria, Uganda, Senegal, Namibia, Jemen, Mosambik und in
einigen zentralasiatischen Staaten, sowie in überregionalen Projekten in Afrika
beraten. Auch auf internationaler Ebene, z. B. im G20-Prozess, setzt sich
Deutschland für eine engere Zusammenarbeit mit den internationalen
Regulierungsbehörden ein, um Gesetze im Bankbereich auch auf den
Mikrofinanzsektor anzuwenden (z. B. Basel Committee of Banking Supervision – BCBS).
Im Rahmen der FZ sind die regulatorischen Rahmenbedingungen regelmäßig
integraler Bestandteil des sektorpolitischen Dialogs mit Zentralbanken und der
Bankenaufsicht.
Wenn nein, warum nicht?
Siehe Antwort zu Frage 11.
12. Sind die Auskünfte der Kreditinformationsbüros (hierzulande: SCHUFA
Holding AG), die die Bundesregierung in Entwicklungsländern anregt,
für die MFI in dem Sinne bindend, dass dort als überschuldet registrierte
Kreditnehmer keine weiteren Kredite mehr erhalten dürfen?
Kreditinformationsbüros werden mit dem Sinn und Zweck etabliert, finanzielle
Daten über Kunden (sowohl Individuen wie Firmen) zu sammeln und für einen
transparenten Austausch aufzubereiten. Kundenprofile werden sowohl der
Zentralbank als auch anderen, lizenzierten Finanzinstitutionen bereitgestellt.
MFI werden über die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden und deren Kredithistorie
aufgeklärt und entscheiden anhand dieser verfügbaren Informationen über eine
Kreditvergabe. Die Vermeidung der Mehrfachkreditvergabe und Überschul-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/4619dung ist somit das eigentliche Ziel von Kreditinformationsbüros. Dies ist
insofern bindend, als dass Kunden mit einer negativen Kredithistorie die Kosten für
Kreditausfälle in die Höhe treiben und Banken so zum Verzicht der
Mehrfachvergabe von Krediten zwingen.
13. Befürwortet die Bundesregierung eine gesetzliche Obergrenze für Zinsen
in Ländern wie Mexiko und Indien, wo MFI zum Teil exorbitante Zinsen
erheben (Antwort bitte mit Begründung)?
Zinshöchstgrenzen für Kredite ziehen in aller Regel Sparzinsen unter der
Inflationsrate nach sich, erschweren die Ersparnismobilisierung und tragen zur
weiteren Verarmung ärmerer Sparer bei. Generell gehören Zinsobergrenzen
deshalb nicht zum Instrumentarium der deutschen EZ. Inwiefern eine gesetzliche
Regelung von Zinsobergrenzen sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen
Landeskontext ab; die bisherigen Erfahrungen hiermit waren negativ. Je risikoreicher das
Umfeld, desto höher liegen die angemessenen Zinsen.
14. Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Begrenzung der Zinssätze auf
maximal 100 Prozent jährlich – wie von der Bundesstaatsregierung in
Andhra Pradesh als Reaktion auf die Krise verabschiedet – für
ausreichend (siehe
http://indiamicrofinance.com)?
Zinsobergrenzen sind Eingriffe in den Finanzmarkt und können zu
Marktverzerrungen führen. Angemessene Höchstgrenzen sind deshalb schwierig zu
bestimmen. Diese hingen z. B. auch von der makroökonomischen Situation
(Inflationsrate) und der spezifischen Struktur des Finanzsektors ab. Als
generelle Regel lässt sich festhalten: Je größer der Wettbewerb, je geringer die
Inflationsrate, je standardisierter das Kreditprodukt und damit je geringer die
Transaktionskosten, umso strengere Anforderungen wären an die Höhe des
Effektivzinses zu stellen. Von vornherein eine Zinsbegrenzung staatlich festzulegen, ist
hingegen nicht zielführend, da die Angemessenheit einer solchen vorab kaum
seriös beurteilt werden kann. Zinssätze von real bis zu 100 Prozent p. a.
bezeugen jedoch die Funktionsunfähigkeit eines Finanzsystems, die Ineffizienzen
einer Finanzinstitution oder schlicht einen Wucherzins und sind für transparent
wirtschaftende MFI inadäquat.
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ISSN 0722-8333]