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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2010

Angaben zur Anerkennung von Abschiebungshindernissen (Gesamtschutzquote), Widerrufsverfahren, Rücküberstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung, Vergleichswerte vom Vorjahr, Asylanträge für hier geborene Kinder, Jugendliche und unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, Angaben zur Asylentscheidungspraxis der Verwaltungsgerichte, v. a. bei Klagen afghanischer und türkischer Flüchtlinge gegen Bescheide des BAMF, nichtstaatliche Verfolgung als fast ausschließlicher Anerkennungsgrund für Flüchtlingseigenschaft<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/441517. 01. 2011

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das vierte Quartal und das Gesamtjahr 2010

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Kersten Steinke, Frank Tempel, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten ergänzenden Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sollen Aspekte näher beleuchten, die von der offiziellen monatlichen Statistik ausgeblendet werden.

Hierdurch wird unter anderem deutlich, welche große Bedeutung Asylwiderrufsverfahren in der Entscheidungspraxis des BAMF haben. Im Jahr 2009 wurden über 10 500 solcher Verfahren eingeleitet und in über 4 500 Fällen kam es zum Widerruf einer in der Vergangenheit ausgesprochenen Asyl- bzw. Flüchtlingsanerkennung. In keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gibt es auch nur annähernd so viele Widerrufsverfahren. Lediglich Frankreich spricht Widerrufe in einer niedrigen dreistelligen Zahl jährlich aus, in den meisten Mitgliedstaaten gibt es entweder gar keine oder eine nur geringe Zahl von Asylwiderrufen.

Die offizielle monatliche Asylstatistik enthält auch keine Angaben zum Anteil derjenigen Asylanträge, für die nach Auffassung der Bundesrepublik Deutschland ein anderer EU-Mitgliedstaat im Rahmen der Dublin-II-Verordnung zuständig ist. Dies ist jedoch in einem wachsenden Umfang der Fall, im Jahr 2009 bei etwa einem Drittel aller Asylanträge. Ausgerechnet das ohnehin überforderte Griechenland wurde dabei mit 2 288 Ersuchen am häufigsten – in jedem vierten Fall – wegen der Übernahme von Asylsuchenden aus Deutschland angefragt. Flüchtlinge aus Afghanistan und Irak bildeten dabei die größten Gruppen der Betroffenen. Hoch brisant ist, dass nach Angaben vom Statistischen Amt der Europäischen Union in Deutschland 2009 über 30 Prozent der Asylsuchenden einen Flüchtlingsstatus erhielten, während dieser Wert in Griechenland bei lediglich 0,2 Prozent lag. Von auch nur annähernd gleichen Chancen im europäischen Asylsystem, die das gegenwärtige Zwangsverteilungssystem im Rahmen der Dublin-Verordnung rechtfertigen können sollen, kann deshalb keine Rede sein.

Wenig bekannt ist auch, dass genau ein Drittel aller Asylsuchenden im Jahr 2009 minderjährige Kinder waren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)/der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und von Abschiebungshindernissen nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG) in der Entscheidungspraxis des BAMF im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2010, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte des Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und der Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – staatliche/ nichtstaatliche Verfolgung –, Flüchtlingsschutz – staatliche/nichtstaatliche Verfolgung –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 2 und 5 AufenthG – unmenschliche Behandlung –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 3 AufenthG – Todesstrafe –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 2 AufenthG – bewaffnete Konflikte –, subsidiärer Schutz nach § 60 Absatz 7 Satz 1 AufenthG – sonstige existenzielle Gefahren –), und wie hoch war in den genannten Zeiträumen die Ablehnungsquote, wenn Dublin-Entscheidungen nicht berücksichtigt werden?

2

Wie viele Widerrufsverfahren wurden im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2010 eingeleitet, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte des Vorjahres (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

3

Wie viele Entscheidungen in Widerrufsverfahren mit welchem Ergebnis gab es in den vorgenannten Zeiträumen (bitte Gesamtzahlen angeben und nach den verschiedenen Formen der Anerkennung und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren, bitte auch die jeweiligen Widerrufsquoten benennen)?

4

Wie lang war die durchschnittliche Verfahrensdauer im Jahr 2010 (bzw. soweit bekannt) bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung (d. h. inklusive eines Gerichtsverfahrens, bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

5

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-II-Verordnung wurden im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2010 eingeleitet, und wie lauten die jeweiligen Vergleichswerte des Vorjahres (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern (EURODAC: Datenbank für Fingerabdrücke von Asylbewerbern) basierenden Verfahren und die Quote der Verfahren nach „illegalem“ Grenzübertritt ohne Asylgesuch angeben)?

5

Welches waren in den benannten Zeiträumen die zehn am stärksten betroffenen Herkunftsländer, und welches die zehn am stärksten angefragten EU-Mitgliedstaaten (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben)?

5

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt nach Artikel 3 Absatz 2 der Dublin-Verordnung (DublinV), humanitäre Fälle nach Artikel 15 DublinV) gab es in den benannten Zeiträumen?

5

Wie viele Überstellungen nach der Dublin-II-Verordnungen wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Werten und in Prozentzahlen angeben und auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und EU-Mitgliedstaaten – in jedem Fall auch Griechenland – differenzieren)?

5

Wie hoch war der Anteil der in Zuständigkeit der Bundespolizei durchgeführten Dublin-Verfahren bzw. Überstellungen?

6

Wie viele Asylanträge wurden im vierten Quartal und im Gesamtjahr 2010 (bitte auch die jeweiligen Vergleichswerte des Vorjahres nennen) nach § 14a Absatz 2 des Asylverfahrensgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch war die Gesamtschutzquote bei unbegleiteten Minderjährigen bzw. bei unter 18-Jährigen?

7

Wie lautet die Statistik zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das Jahr 2010 (soweit vorliegend), und welche Angaben zur Dauer des gerichtlichen Verfahrens lassen sich machen (bitte wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/1717 zu Frage 7 darstellen)?

7

Wieso hält das BAMF an seiner Entscheidungspraxis in Bezug auf afghanische Flüchtlinge fest, obwohl auch nach den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 2010 (10 C 9 und 10.09) afghanische Flüchtlinge, die gegen eine Ablehnung durch das BAMF klagen, in einem auffallend hohen Anteil durch Gerichte einen Schutzstatus zugesprochen bekommen und diese Klagen in nur sehr wenigen Fällen abgelehnt werden, und welche Schlussfolgerungen zieht das BAMF aus den genannten Urteilen, zu denen eine schriftliche Begründung inzwischen vorliegen dürfte (bitte möglichst genau ausführen, Nachfrage zu den Antworten auf Bundestagsdrucksachen 17/2674 und 17/3744, jeweils zu Frage 7a)?

7

Inwieweit lässt sich anhand der aktuellen Zahlen zur Rechtsprechung bezüglich der Widerrufe gegenüber türkischen Flüchtlingen die Auffassung der Bundesregierung belegen, die Bewertung des BAMF, solche Widerrufe seien aufgrund einer angeblich dauerhaft und grundlegend geänderten Sachlage in der Türkei gerechtfertigt, könnte sich bei den Verwaltungsgerichten durchsetzen, und mit welcher Begründung hält das BAMF an seiner diesbezüglichen Widerrufspraxis, die in nur geringem Anteil gerichtlich bestätigt wird, trotz des hohen prozessualen Aufwands für alle Beteiligten und der psychischen Belastungen für die Betroffenen fest (Nachfrage zu der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/3744 zu Frage 7b)?

7

Welche Schlussfolgerungen für seine Widerrufspraxis in Bezug auf anerkannte Flüchtlinge aus Togo zieht das BAMF daraus, dass diese Widerrufe in nur geringer Zahl gerichtlich bestätigt bzw. zu über 75 Prozent (Januar bis August 2010) von den Gerichten als rechtswidrig beurteilt wurden (bitte begründen, Nachfrage zu der Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/3744 zu Frage 7c)?

8

Wie bewertet und erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass im Jahr 2009 über 99 Prozent (2008 waren es über 90 Prozent) aller Anerkennungen einer Flüchtlingseigenschaft auf einer nichtstaatlichen Verfolgung basierten (Wiederholung der insoweit unbeantwortet gebliebenen Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/3744)?

8

Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass dieser enorm hohe Anteil nichtstaatlicher Verfolgung bei den Anerkennungen auch ohne genaue statistische Kenntnisse zu den Fluchtgründen (in Bezug auf deren (Nicht-)Staatlichkeit) vor dem Jahr 2005 die Annahme zulässt, dass viele derjenigen, die heute als „schutzbedürftige Flüchtlinge“ anerkannt werden, vor dem Jahr 2005 nach dem damals geltenden Recht als „nichtschutzbedürftig“ abgelehnt worden wären (bitte begründen)?

8

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich hieraus für die in der Vergangenheit auch von mehreren Bundesregierungen geäußerte Auffassung, bei Asylsuchenden handele es sich zu einem hohen Prozentsatz (der z. B. auf 95 Prozent beziffert wurde) um bloße „Wirtschaftsflüchtlinge“ oder „Scheinasylanten“ (bitte ausführen)?

Berlin, den 17. Januar 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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