[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4702
17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4498 –
Atommüll – Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe und Zwischenlager Nord
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Zwischenlager Nord (ZLN), auch bekannt als Zwischenlager Lubmin,
wird von den Energiewerken Nord GmbH (EWN) betrieben, die sich
vollständig in Bundeseigentum befinden. Für Rückbau und Entsorgung der
Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) ist die „Wiederaufarbeitungsanlage
Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH“ (kurz WAK GmbH) zuständig,
eine hundertprozentige Tochter der EWN. Mit der WAK und dem ZLN
beschäftigten sich bereits mehrere Kleine Anfragen (siehe unter anderem
Bundestagsdrucksachen 16/12989, 17/3756 und 17/4385).
Die Verglasung des hochradioaktiven Flüssigabfalls (kurz HAWC), besser
bekannt als sogenannte Karlsruher Atomsuppe, ist mittlerweile abgeschlossen.
Der Rückbau und die Entsorgung der WAK und VEK
(Verglasungseinrichtung) stellen jedoch weiterhin technisches Neuland in der großtechnischen
praktischen Anwendung dar. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass
weitere Probleme das gesamte Rückbauprojekt, das sich bereits mehrmals
verzögerte und verteuerte, abermals verzögern und verteuern.
Laut Kostenschätzung vom Dezember 2007 liegen die WAK-
Gesamtprojektkosten bei rund 2,63 Mrd. Euro, hiervon rund 2,2 Mrd. Euro für Verglasung
und Rückbau. Den Großteil der Kosten trägt der Bund. Vor dem Hintergrund
des im Atombereich geltenden Verursacherprinzips und der Tatsache, dass die
Energie- und Atomwirtschaft in erheblichem Ausmaß von der WAK profitiert
hat, erscheint die Kostenaufteilung zwischen öffentlicher Hand und
Privatwirtschaft mehr als kritisch (siehe hierzu auch den Beitrag in der ARD-
Sendung „Kontraste“ vom 13. Januar 2011).
Laut Medienberichten ist zu erwarten, dass die hochradioaktiven Kokillen mit
der verfestigten Atomsuppe Mitte Februar in das Zwischenlager Nord
transportiert werden (vgl. dpa-Meldung vom 4. Januar 2011). Die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4575
ergab unter anderem, dass die EWN im Herbst 2010 eine
Genehmigungsänderung für das Zwischenlager Nord beantragt haben, deren wesentliche Punkte
hier erfragt werden sollen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 4. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4702 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFragen zur WAK und VEK
1. Ist die Projektkostenschätzung für das Projekt WAK-Stilllegung und -
Entsorgung vom Dezember 2007 immer noch aktuell, oder durch welches/
welche Dokument/Dokumente welchen Datums wurde diese oder Teile
davon aktualisiert?
Wie hoch werden die betreffenden Kosten darin neu beziffert, welche
Kostensteigerungen in welcher Höhe und aufgrund welcher Ursachen werden
aktuell erwartet?
Die Projektkostenschätzung für das Projekt WAK-Stilllegung und -Entsorgung
(StiWAK) vom Dezember 2007 (Preisstand 2007, ohne Preissteigerung) mit
dem Endtermin 2023 hat unverändert Bestand. Im Haushaltsjahr 2010 wurden
rund 20 Mio. Euro weniger benötigt als ursprünglich geplant. Mit Bezug auf
die Gesamtlaufzeit des Projektes haben die bisherigen Fortschreibungen auf der
Basis des erreichten Projektfortschritts insgesamt keine wesentlichen
Änderungen ergeben.
2. Soweit nicht unter Frage 1 bereits behandelt: Liegen der Bundesregierung
bereits erste Erkenntnisse und Prognosen vor, in welcher Höhe sich die
WAK-Gesamtprojektkosten durch Verzögerungen bei der Inbetriebnahme
von Schacht Konrad erhöhen könnten (ggf. bitte erläutern und beziffern)?
Falls nein, weshalb nicht, und bis wann sollen diese vorliegen?
Für die WAK GmbH würde bei einer Verschiebung der Öffnung des Schachtes
Konrad in das Jahr 2019 etwa die Hälfte der Gesamtmehrkosten der
öffentlichen Hand von rund einer halben Mrd. Euro anfallen, d. h. rund 250 Mio. Euro.
3. Geht die WAK GmbH zusätzlich zu den in Frage 1 behandelten
Kostensteigerungen intern bereits von weiteren möglichen Kostensteigerungen
gegenüber der Projektkostenschätzung von 2007 aus (ggf. bitte erläutern
und beziffern)?
Falls nein, sind der WAK GmbH intern (technische) Probleme hinsichtlich
des Anlagen- und Gebäuderückbaus von WAK/VEK bekannt, die zu
Verzögerungen und Kostensteigerungen führen könnten (ggf. bitte alle
zutreffenden nennen, nicht nur eines/ausgewählte)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Im Übrigen sind derzeit keine neuen technischen Probleme hinsichtlich des
Anlagen- und Gebäuderückbaus bekannt.
4. Werden die Meilensteine „Gebäude-Entlassung aus dem Atomgesetz-
Geltungsbereich“ und „Grüne Wiese“ immer noch für 2020 bzw. 2023
erwartet?
Falls nein, für wann?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Liegt das neue Entsorgungskonzept einschließlich gesonderter
Kostenschätzung für die nuklearen Inhaltsstoffe des HAWC-Behälters 81-21
bereits vor?
Falls nein, weshalb nicht, und bis wann wird es nach aktuellem Stand
voraussichtlich vorliegen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4702Falls ja, was soll im Wesentlichen mit diesen radioaktiven Inhaltsstoffen
und dem Behälter geschehen, und was sind die wesentlichen Positionen
der Kostenschätzung in welcher Höhe?
Im Dezember 2010 wurde die Demontage der HAWC-Behälter einschließlich
des Behälters 81-21 atomrechtlich genehmigt. Die Feststoffe werden
rückbaubegleitend geborgen, in störfallfeste Endlagerbehälter verpackt und im Endlager
Konrad eingelagert, sofern die Annahmebedingungen eingehalten werden. Die
hierfür anfallenden Kosten sind Bestandteil der bisherigen
Projektkostenschätzung.
6. Welcher genaue Betrag in Euro lag dem in der Projektkostenschätzung von
2007 mit 32 Prozent bezifferten Anteil der Industrie an den WAK-
Gesamtprojektkosten zugrunde?
Wie hoch in Euro ist aktuell der Anteil der Industrie an den WAK-
Gesamtprojektkosten unter Einbeziehung von kalkulatorischen Anteilen an
erwirtschafteten Zinsen?
Der Anteil der Industrie beträgt ohne Berücksichtigung von Zinsen 832 Mio.
Euro. Unter Einbeziehung erwirtschafteter Zinsen ergibt sich ein Betrag von ca.
1 005 Mio. Euro.
7. Inwiefern kann die Industrie im Falle von Kostensteigerungen finanziell
herangezogen werden, und beabsichtigt die Bundesregierung in einem
solchen Fall, mit der Industrie erneut in Kostenverhandlungen zu treten (bitte
mit Begründung)?
Mit der Stilllegungsvereinbarung von 1991 für das Projekt StiWAK wurde die
finanzielle Beteiligung der Industrie an den Projektkosten pauschal abgegolten.
Im Rahmen der Neustrukturierung des Projekts 2005 wurde eine weitere
pauschalierte Kostenbeteiligung der Industrie für die Nachkonditionierung und
Zwischenlagerung der ihr zuzuordnenden radioaktiven Abfälle vereinbart. Die
Kosten der Endlagerung ihrer radioaktiven Betriebsabfälle aus der
Wiederaufarbeitung trägt ebenfalls die Industrie.
8. Inwiefern und in welcher Höhe haben sich die Kostenerwartungen
bezüglich des im Zusammenhang mit WAK-Rückbau und -Entsorgung zwischen
der WAK GmbH und ihrem ehemaligen Gesellschafter Deutsche
Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK)
geschlossenen Vertrages über nukleare Entsorgungsleistungen geändert?
Die Kostenerwartungen für die durch die WAK GmbH zu erbringenden
Leistungen haben sich nicht wesentlich geändert.
9. Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit der WAK bestätigen,
dass der sogenannte Waste-Schlüssel ein Maß für die Nutzung der Anlage
von Brennstoffen aus bundeseigenen und Industriekraftwerken ist?
Der Waste-Schlüssel, die prozentuale Aufteilung der Nutzung der WAK für die
Aufarbeitung von abgebrannten Brennstoffen aus bundeseigenen Anlagen und
Anlagen der Energieversorgungsunternehmen ist aus technischen und
wirtschaftlichen Gründen ein vernünftiges Maß. So war die technische Auslegung
der WAK im Wesentlichen durch die zu verarbeitende Brennstoffmenge
bestimmt. Auf der Basis der angelieferten Brennstoffmenge erfolgten auch die
Drucksache 17/4702 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeLeistungskalkulation des damaligen Betreibers und die Leistungsvergütung für
die Wiederaufarbeitung durch die jeweiligen Anlieferer der bestrahlten
Brennelemente.
10. Mit welchem konkreten Rechenansatz/Rechenweg hat die
Bundesregierung ein WAK-Nutzungsanteil der Industrie von rund 40 Prozent ermittelt
(bitte mit Angabe der wesentlichen Rechenfaktoren und ihrer Höhe)?
Der Rechenansatz ergibt sich aus der Antwort zu Frage 53 auf
Bundestagsdrucksache 16/13855. In der Antwort wird festgestellt, dass in der WAK
206,9 Tonnen Schwermetall während der Betriebsphase wiederaufgearbeitet
wurden und davon ca. 45 Prozent aus Brennelementeanlieferungen der
Energieversorgungsunternehmen stammen.
11. Liegt der Bundesregierung oder der WAK GmbH eine Übersicht vor, aus
der hervorgeht, welche einzelnen Atommülllieferungen an die WAK es
wann aus welchen der Anlagen, deren jeweilige Gesamtmengen auf
Bundestagsdrucksache 16/13855 zu Frage 53 aufgeführt sind, gegeben hat?
Falls ja, welche Lieferungen an die WAK gab es wann aus welchen
Anlagen (bitte tabellarische Übersicht mit Datum, Masse und Abbrand)?
In den 19 Betriebsjahren von 1971 bis 1990 wurden in 31 Kampagnen ca.
207 Tonnen Schwermetall aus bestrahlten Brennelementen verarbeitet. Einen
Überblick über die verschiedenen Aufarbeitungskampagnen bietet nachfolgende
Tabelle (FR-2: Forschungsreaktor 2 Karlsruhe, VAK: Versuchsatomkraftwerk
Kahl, KWO: Kernkraftwerk Obrigheim, MZFR: Mehrzweckforschungsreaktor
Karlsruhe, HDR: Heißdampfreaktor Großwelzheim, KRB: Kernkraftwerk
Gundremmingen, Otto Hahn: Reaktorschiff Otto Hahn, KKS: Kernkraftwerk Stade,
GKN: Gemeinschaftskernkraftwerk Neckarwestheim, RMK:
Restmengenkampagne Heiße Zelle Karlstein):
Jahr Kampagne Uran mittl. Abbrand
[Mg] [MWd/Mg U]
1971 1. FR-2 3,30 8 500
1971/1972 1. VAK 0,99 16 200
1972 1. KWO 3,35 15 800
1972/1973 1. MZFR 17,03 5 000
1974/1975 HDR 6,91 400
1975 2. VAK 1,54 15 500
1975 2. MZFR 6,00 6 000
1975/1976 2. KWO 10,79 24 500
1976/1977 1. KRB 10,93 17 600
1977/1978 3. KWO 12,70 29 000
1978 3. MZFR 11,99 6 900
1979 4. MZFR 19,17 10 500
1980 2. FR-2 6,73 14 000
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/470212. Welchem Bundesministerium liegt die auf Bundestagsdrucksache 16/13743
zu Frage 26 erwähnte Antwort der Energie Baden-Württemberg AG
(EnBW) vor, mit der EnBW die erfragte Kenntnisnahme der betreffenden
WAK-Verträge durch das Parlament ablehnte?
Die erwähnte Antwort der EnBW liegt dem Bundesministerium für Bildung
und Forschung vor.
Fragen zum Zwischenlager Nord
13. Liegen der Bundesregierung bzw. den EWN Erkenntnisse über die
zugehörigen Radionuklide zu den in der Tabelle auf Bundestagsdrucksache
17/1342 zu Frage 100 angegebenen Aktivitäten der radioaktiven
Abwässer, die am Standort Lubmin in die Ostsee eingeleitet werden, vor (ggf.
bitte ergänzte tabellarische Übersicht analog zu Bundestagsdrucksache
17/1342 zu Frage 100)?
In der nachfolgenden Tabelle sind die Aktivitäten der einzelnen ermittelten
Radionuklide der Ableitungen in den Abwässern aus dem Kernkraftwerk
Greifswald (KGR) und dem Zwischenlager Nord (ZLN) aufgeführt.
1980 3. VAK 2,44 17 000
1982 5. MZFR 6,25 12 000
1982/1983 3. FR-2 4,34 12 000
1983 4. KWO 9,92 28 000
1983/1984 Otto Hahn 2,89 19 500
1984 6. MZFR 11,80 12 700
1985 5. KWO 3,82 29 000
1. KKS 6,78 31 700
1986 1. GKN 7,10 31 300
2. GKN 3,72 38 000
1986/1987 7. MZFR 5,21 13 600
1987 2. KKS 6,09 34 300
8. MZFR/MOX 5,42/0,23 7 300/32 180
1987/1988 3. GKN 4,39 32 700
1988/1989 3. KKS 5,00 33 900
1989/1990 9. MZFR 6,15 10 500
1990 4. VAK 2,06 9 320
1990 RMK 1,89 24 100
Summe 206,90
Jahr Kampagne Uran mittl. Abbrand
[Mg] [MWd/Mg U]
Drucksache 17/4702 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBerichtigung: In der Antwort zu Frage 100 auf Bundestagsdrucksache 17/1342
wurde als abgegebene Gesamtaktivität mit dem Abwasser des KGR im Jahr
1995 irrtümlich ein Wert von 3,8 E+8 Bq angegeben. Die abgegebene
Gesamtaktivität mit dem Abwasser betrug 3,8 E+7 Bq.
14. Welche Regelungen und zulässigen Höchstmengen bezüglich
spezifischer Radionuklide enthalten die auf Bundestagsdrucksache 17/1342 zu
Frage 100 genannten Genehmigungen für die Einleitung radioaktiver
Abwässer in die Ostsee?
In der von der zuständigen Landesbehörde erteilten Genehmigung zur
Stilllegung der Gesamtanlage und zum Abbau von Anlagenteilen vom 30. Juni 1995
für das Kernkraftwerk Greifswald sind für die Abgabe radioaktiver Stoffe mit
dem Abwasser folgende Jahresgrenzwerte festgelegt:
Jahr Aktivität [Bq]
KGR ZLN
Mn-54 Co-60 Cs-134 Cs-137 Ag-110m Sr-90 Co-60
1992 2,6 E+7 4,3 E+7 7,4 E+7 1,7 E+8 3,9 E+6 3,0 E+6 –
1993 1,8 E+7 1,2 E+8 5,2 E+6 2,2 E+7 8,7 E+6 1,2 E+6 –
1994 0 1,5 E+7 2,4 E+7 1,2 E+8 4,4 E+5 1,6 E+6 –
1995 2,0 E+4 1,2 E+7 0 2,5 E+7 0 1,0 E+6 –
1996 0 2,9 E+7 1,0 E+7 1,2 E+8 2,0 E+4 9,0 E+5 –
1997 0 3,2 E+7 7,0 E+6 1,2 E+8 0 1,1 E+6 –
1998 0 5,2 E+7 2,9 E+6 9,2 E+7 0 7,5 E+5 0
1999 0 3,6 E+7 4,0 E+6 1,0 E+8 0 2,4 E+6 0
2000 0 6,7 E+6 0 1,0 E+7 0 0 0
2001 0 2,1 E+6 0 1,1 E+7 0 0 0
2002 0 4,6 E+5 0 1,7 E+7 0 0 0
2003 0 7,6 E+6 0 1,5 E+8 0 1,9 E+6 0
2004 0 1,7 E+6 0 5,5 E+7 0 0 0
2005 0 8,9 E+6 0 1,3 E+8 0 0 0
2006 0 9,4 E+6 0 6,7 E+7 0 0 0
2007 0 1,8 E+7 0 4,0 E+7 0 0 480
2008 0 1,9 E+6 0 9,8 E+7 0 0 0
2009 0 0 0 0 0 0 0
Nuklidgruppe Jahresgrenzwert
Tritium 7,4 E+11 Bq
Radionuklide ohne Tritium 4,0 E+9 Bq
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/4702In der von der zuständigen Landesbehörde erteilten Genehmigung nach § 3
StrlSchV (a. F.) zur Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven
Reststoffen/Abfällen im Zwischenlager Nord, Rubenow vom 20. Februar 1998
sind für die Ableitung radioaktiver Stoffe mit dem Abwasser folgende
Jahresgrenzwerte festgelegt:
Eine Unterteilung in einzelne Radionuklide (außer Tritium) ist dabei nicht
erfolgt.
15. Was sind die wesentlichen Änderungen, die die EWN mit der auf
Bundestagsdrucksache 17/4009 zu Frage 7 genannten „Änderungsanzeige
Z3-007-09“ vom 25. September 2009 für die „Zwischenlagerung von
festen radioaktiven Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen
Anlagen mit Leichtwasserreaktoren vor und nach einer Behandlung/
Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow“ beantragt haben (bitte
Wortlautangabe der wesentlichen Änderungen)?
Auf die Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 17/4009 wird
verwiesen.
16. Wurden die in der vorangegangen Frage behandelten beantragten
Änderungen bereits genehmigt (wann)?
Falls nein, bis wann wird aktuell mit ihrer Genehmigung gerechnet?
Der Änderungsantrag befindet sich noch in der Prüfung bei der zuständigen
atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem Innenministerium von
Mecklenburg-Vorpommern.
17. Haben die EWN in einem oder mehreren der Verträge für die Behandlung
und Lagerung von Atommüll im ZLN, die Gegenstand auf
Bundestagsdrucksache 17/4009 waren, Leistungen vereinbart bzw. zugesichert, die
sie nur erbringen können, wenn die o. g. beantragte Änderungsanzeige
Z3-007-09 genehmigt wird?
Falls ja, welche Leistungen in welchen Verträgen (falls zutreffend, bitte
ausführliche Antwort – auch dann, wenn die betreffende Genehmigung
mittlerweile bereits erteilt sein sollte)?
Nein, die abgeschlossenen Verträge basieren auf bereits erteilten
Genehmigungen.
Nuklidgruppe Jahresgrenzwert
Tritium 7,0 E+10 Bq
β-/γ-strahlende Nuklide 8,0 E+7 Bq
α-strahlende Nuklide 7,0 E+4 Bq
Drucksache 17/4702 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Sofern in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/4009
nicht angegeben – von wann stammen die genannten Verträge mit Dritten
(gefragt wird nur nach dem Datum)?
Nach Angaben der EWN haben die in der Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 17/4009 genannten Verträge folgende Datumsangaben (lfd.
Nummer entsprechend Tabelle):
1. 14. Dezember 2009
2. 20. August 2007
3. 21. August 2006
4. 31. Januar 2008
5. 16. August 1999
6. 2. März 2010
7. 27. Mai 2008
8. 27. Mai 2009.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]