Deutscher Bundestag Drucksache 21/2396
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Gerrit Huy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1820 –
Fachkräftegewinnung durch die Bundesagentur für Arbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Presseberichten warnte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales
Bärbel Bas jüngst vor einem Verlust dringend benötigter Fachkräfte durch
eine zu restriktive Migrationspolitik und kündigte im Gegenzug eine stärkere
Zentralisierung der Fachkräfteeinwanderung über eine sogenannte Work-and-
Stay-Agentur an (vgl.
www.welt.de/politik/deutschland/article688ce6a872062
20d5326823d/Arbeitsmarkt-Bas-warnt-vor-Fachkraefteverlust-durch-harte-Mi
grationspolitik.html).
Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Fachkräftezuwanderung zu
vereinfachen, bürokratische Hürden einzureißen und insbesondere alle Prozesse
der Erwerbsmigration sowie der Anerkennung von Berufs- und
Studienabschlüssen zu beschleunigen (vgl.
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalition
svertrag2025_bf.pdf, S. 14 f.). Demnach sollen einheitliche
Anerkennungsverfahren künftig innerhalb von acht Wochen durchführbar sein (ebd., S. 15).
Bereits bestehende Programme der Fachkräftegewinnung wie „Triple Win“
(Pflegekräfte aus Drittstaaten), „Hand in Hand for International Talents“
(Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten), THAMM (Auszubildende und
Fachkräfte aus Nordafrika) und Institutionen wie die Zentrale Auslands- und
Fachvermittlung (ZAV), die in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit (BA)
realisiert werden, können dabei für die Fragesteller als Schlüsselstrukturen
gelten. Die geplante Zentralisierung der Verfahren rund um die
Fachkräfteeinwanderung durch eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ (siehe
„Verantwortung für Deutschland“,
www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag2
025_bf.pdf, S. 14), die nach Willen der Bundesregierung bei der Arbeits- und
Fachkräftegewinnung künftig eine zentrale Rolle spielen soll, muss sich nach
Auffassung der Fragesteller wie bereits bestehende Strukturen in diesem
Bereich auch an konkreten Ergebnissen messen lassen.
Um die Auswirkungen migrations- und sozialpolitischer Maßnahmen auf die
Fachkräftegewinnung hierzulande sowie die Entwicklung der Volkwirtschaft
insgesamt sachgerecht bewerten zu können, bedarf es nach Auffassung der
Fragesteller einer transparenten Evaluation der bestehenden Maßnahmen und
Programme. Nur so können in den Augen der Fragesteller wirtschaftliche und
gesellschaftliche Fehlentwicklungen, wie z. B. eine nicht intendierte, aber fak-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 23. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tische Überbürokratisierung in Sozialstaat und öffentlicher Verwaltung,
frühzeitig erkannt und vermieden werden.
1. Wie haben sich die Anzahl der BA-Teilorganisationen, Institutionen,
Projekte und Programme sowie die zugehörigen Personalbestände innerhalb
oder in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit, die explizit mit
der Fachkräftegewinnung im In- und Ausland betraut sind, in den letzten
20 Jahren entwickelt (bitte alle mit der Fachkräftegewinnung bzw.
Fachkräfteeinwanderung betrauten Organisationen bzw. Teilorganisationen
der BA auflisten sowie die absoluten Zahlen der jeweils dort tätigen
Mitarbeiter inklusive der prozentualen Veränderungen je nach
Organisationseinheit, Projekt, Programm usw. jahresweise aufschlüsseln)?
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startete 2013 mit dem operativen Geschäft
der Fachkräftegewinnung im Ausland, das durch die besondere Dienststelle der
Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) ausgeführt wird. Die BA
betreibt keine Dienststellen oder Niederlassungen im Ausland. Die Projekte und
Programme der BA zur aktiven Gewinnung von Fachkräften und
Auszubildenden werden durch die ZAV betreut und operativ umgesetzt. Externe
Kooperationspartner, sowohl im In- als auch im Ausland, sind nicht Teil der BA und
werden auch nicht durch die BA finanziert.
Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
sowie das im November 2022 beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der
Fachkräfteeinwanderung (FEG 2.0) führten qualitativ und quantitativ zu
veränderten Anforderungen an die Aufgabenwahrnehmung der ZAV. Zugleich
wurde aufgrund veränderter Bedingungen der Arbeitsmärkte in der EU eine
vermehrte Gewinnung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten
notwendig. Die Entwicklung der Personalkapazitäten der ZAV-Auslandsvermittlung
kann der Tabelle in der Antwort zu Frage 2 entnommen werden.
2. Wie viele Beschäftigte in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) waren in den
Jahren 2010, 2013, 2016, 2020 und 2024 explizit mit Fachkräftegewinnung
bzw. Fachkräftevermittlung in den folgenden Organisationen betraut, und
wie groß war jeweils deren Anteil an allen Beschäftigten
a) in der Bundesagentur für Arbeit insgesamt,
b) spezifisch bei „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch beim „THAMM“-Programm,
d) spezifisch beim „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch in der „ZAV“
(bitte die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderungen – seit Bestehen der Organisation – aufschlüsseln)?
Die Personalkapazität der BA beträgt insgesamt zum II. Quartal 2025 rund
101 650 Vollzeitäquivalente (VZÄ). Davon entfallen 2024 zum Stichtag
31. Dezember 2024 insgesamt 263,63 VZÄ auf die ZAV, die in der BA explizit
mit der Fachkräftegewinnung und -vermittlung betraut ist. Dies entspricht
einem prozentualen Anteil von 0,26 am Gesamt-VZÄ Bestand der BA. Für die
Entwicklung der VZÄ-Zahlen siehe die nachfolgende Tabelle.
Die Zahlen geben die Aufwände der ZAV wieder, die mit der
Fachkräftegewinnung und -vermittlung, aber auch der Beratung von Fachkräften aus dem
Ausland, im Zusammenhang stehen. Sie umfassen daher neben Projekten und
Programmen auch die Beratung von Fachkräften, die sich außerhalb des Projekt-
und Programmgeschäfts individuell und selbstständig an die ZAV wenden,
sowie das Kompetenzcenter AMZ (Arbeitsmarktzulassung). Der Anteil des
eingesetzten VZÄ für die Projekte bzw. Programme unter Beteiligung der ZAV
liegt lediglich für den Zeitraum 2024 vor und beträgt für „Hand in Hand for
International Talents“ 3,5, für „THAMM“ 5,5 sowie für „Triple Win“
20,0 VZÄ.
3. Wie hoch waren 2024 die durchschnittlichen Personalkosten für
Mitarbeiter allgemein sowie speziell für Vermittler von ausländischen
Fachkräften bei folgenden Organisationen:
a) Bundesagentur für Arbeit,
b) spezifisch bei „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch beim „THAMM“-Programm,
d) spezifisch beim „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch bei der „ZAV“
(bitte jeweils die absoluten Zahlen, das Jahresbruttogehalt o. Ä.
insgesamt sowie die zusätzlichen Sachkostenpauschalen für 2024 ausweisen)?
Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, ist ausschließlich die ZAV in der BA
für die Fachkräftegewinnung und -vermittlung von Menschen im Ausland
operativ zuständig.
Es gibt keinen speziellen Kostensatz für Mitarbeitende, die in Projekten
eingesetzt sind. Es gilt daher der allgemeine Kostensatz. Demnach betrugen die
Personalkosten bei „Hand in Hand for International Talents“ auf 358 000 Euro/
Jahr, beim „THAMM“-Programm auf 562 000 Euro/Jahr und beim „Triple-
Win“-Programm 2 Mio. Euro/Jahr.
Zur Berechnung wurden die nachfolgenden Pauschalen für das Jahr 2024
zugrunde gelegt.
Die Personalkostenpauschale für das Jahr 2024 beträgt.
A 12/A 11/TE III 113 734,18 Euro
A 10/A 9 gD/A 9mD/TE IV 102 153,35 Euro
A 8/A 7/TE V 76 258,79 Euro
A 6/A 5/TE VI 72 490,54 Euro
Die Sachkostensätze enthalten die laufenden Betriebskosten eines
Arbeitsplatzes. Die Sachkostenpauschale ist für ein VZÄ berechnet und beträgt
24 070,34 Euro für das Jahr 2024.
4. Wie lange dauert im Durchschnitt die Vermittlung ausländischer
Fachkräfte in (sozialversicherungspflichtige) Arbeit hierzulande
a) durch die Bundesagentur für Arbeit,
b) spezifisch durch „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch durch das „THAMM“-Programm,
d) spezifisch durch das „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch durch die „ZAV“
(bitte jeweils die durchschnittliche Gesamtdauer bis zum Zeitpunkt der
Arbeitsaufnahme sowie jeweils die durchschnittliche Dauer des
Spracherwerbs und der Anerkennung der Berufsqualifikation separat
ausweisen)?
Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, ist ausschließlich die ZAV in der BA
für die Fachkräftegewinnung und -vermittlung von Menschen im Ausland
operativ zuständig.
Die ausländischen Fachkräfte, die über die ZAV über das Projekt- und
Programmgeschäft vermittelt werden, kommen bereits mit einem
Arbeitsplatzangebot nach Deutschland. Daher gibt es für diesen Personenkreis hierzulande
keine Vermittlungszeit.
5. Wie hat sich der Fallbestand, den eine mit der Fachkräftevermittlung von
Ausländern betraute Vermittlungskraft im Durchschnitt bearbeitet, in den
letzten zehn Jahren entwickelt, und wie viele Termine werden im
Durchschnitt pro Woche durch eine Vermittlungskraft bearbeitet
a) in der Bundesagentur für Arbeit insgesamt,
b) spezifisch im Programm „Hand in Hand for International Talents“,
c) spezifisch im „THAMM“-Programm,
d) spezifisch im „Triple Win“-Programm,
e) spezifisch bei der „ZAV“
(bitte jeweils die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung jahresweise separat ausweisen)?
Es wird davon ausgegangen, dass hier der Betreuungsschlüssel für
Vermittlungsfachkräfte in der Arbeitnehmerorientierten Vermittlung von im Ausland
angeworbenen Fachkräften gemeint ist. Im Ausland lebende Fachkräfte und
Auszubildende werden nur in der ZAV betreut, daher wird auf a) nicht
eingegangen. Für die angefragten Projekte liegen ausschließlich Zahlen für Ende
2024 vor. Für die ZAV insgesamt (nur mit der Auslandsvermittlung befasster
Teil) können folgende Aussagen getroffen werden:
– Die Fallmenge (VZÄ/Bewerberbestand) für die ZAV gesamt betrug 2024:
108,5, 2023: 91,0 und 2022: 61,5. Daten vor 2022 können aufgrund
geänderter Strukturen nicht zur Verfügung gestellt werden.
– Die Fallmenge (VZÄ/Bewerberbestand) für „Triple Win“ betrug 2024:
114,7.
– Die Fallmenge (VZÄ/ Bewerberbestand) für „Hand in Hand“ betrug 2024:
34,9.
– Die Fallmenge (VZÄ/ Bewerberbestand) für „THAMM“ betrug 2024: 82,4.
6. Wie haben sich die Anzahl der Mitarbeiter, die Zahl der Träger und
Kooperationspartner sowie die Vermittlungsquoten aller unter dem Dach
des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland „Make
it in Germany“ firmierenden Projekte seit deren Gründung jeweils
entwickelt, und welche Jahresbudgets stellt der Bund hierfür im Einzelnen
sowie insgesamt jeweils zur Verfügung (bitte die absoluten Zahlen
inklusive der prozentualen Veränderungen jeweils für alle 15 aktuellen
Projekte bzw. Förderprogramme, wie z. B. „Fachkräfte aus Kolumbien und
Usbekistan für die Klimahandwerke“, „Hand in Hand for International
Talents“, „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“, „UB
Aconnect“ usw. separat jahresweise aufschlüsseln)?
Das Portal der Bundesregierung „Make it in Germany“ dient als Plattform, um
Informationen zu allen Themen rund um die Zuwanderung von Fachkräften
und Auszubildenden nach Deutschland gebündelt zur Verfügung zu stellen. Die
aufgeführten Vorhaben liegen nicht in der Verantwortung von „Make it in
Germany“, sondern gehören jeweils zu unterschiedlichen Institutionen.
Das Projekt- und Programmgeschäft der BA hat eine wichtige
Wegbereiterfunktion, um Korridore geordneter Arbeitsmigration gemeinsam mit
Partnerländern, Partnerverwaltungen und Partnerunternehmen zu erschließen. Es ist
eine Investition der BA zur Erschließung neuer Wege für die Erwerbsmigration
und ein wichtiges Angebot der BA bei Verhandlungen mit potenziellen
Partnern sowie beim Abschluss neuer Absprachenkommen, so dass die Anzahl der
Vermittlungen nicht der maßgebliche Erfolgsindikator für die nachfolgenden
Programme ist.
Zur Frage der „Träger/Kooperationspartner“ sind jeweils die Projektpartner in
Deutschland aufgeführt, mit denen zur Projektumsetzung eine formale
Kooperation mit der BA besteht. Hinzu kommen jeweils unterschiedliche
Netzwerkpartner im In- und Ausland, mit denen anlassbezogen zur Projektumsetzung
kooperiert wird und die nicht einzeln aufgelistet werden. Die Vermittlungsquote
kann nicht ausgewiesen werden, siehe auch die Antwort zu der Frage 9.
Ersatzweise wird die Anzahl der Vermittlungen seit Projektbeginn bzw. für den
auswertbaren Zeitraum angegeben. Dabei wird Vermittlung als Arbeitsaufnahme
definiert.
Bei den Projekten mit BA-Beteiligung erfolgt die Vermittlung ausschließlich
durch das Personal der BA. Die Personalkosten der BA werden nicht aus
Bundesmitteln, sondern aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung getragen.
Die vom Bund bereitgestellten Mittel bei Projekten anderer Institutionen mit
BA-Beteiligung dienen nicht der Vermittlung, sondern den anderen
Projektzwecken. Soweit nicht anders angegeben, beziehen sich die im Folgenden
stehenden Angaben zu den Projekten auf das Personal in der ZAV der BA.
– African Skills 4 Germany – Ihr Zugang zu Fachkräften und Auszubildenden
aus Afrika:
Das Pilotprojekt startete schrittweise ab dem dritten Quartal 2024 und wird
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gefördert. Um
Unternehmen gezielt bei der Anwerbung von Talenten aus Afrika zu
unterstützen, werden in Zusammenarbeit mit den Auslandshandelskammern (AHKs) in
elf afrikanischen Partnerländern passende Kandidatinnen und Kandidaten
identifiziert, sprachlich und interkulturell vorbereitet und mit interessierten
Unternehmen in Deutschland vernetzt.
Aufgrund der abgestuften Tätigkeitsaufnahme in den Partnerländern
(vollständige Projekttätigkeit an allen Standorten erst seit Juni 2025), des notwendigen
Aufbaus nutzbarer Strukturen sowie der Komplexität der vorbereitenden
Prozesse im Herkunftsland (z. B. Dauer von Sprachkursen, langwierige
Anerkennungs- und Visaverfahren) kann noch keine aussagekräftige Angabe zum Stand
der Vermittlungen gemacht werden.
– „Future International Talents for German Climate Businesses“ (FIT):
Fachkräfte aus Kolumbien und Usbekistan für die Klimahandwerke:
Das Projekt wird seit Februar 2024 vom BMWE gefördert und wird in
Federführung von der sequa gGmbH mit der Projektpartnerin BA und dem ZDH
umgesetzt. Innerhalb der BA werden 0,5 VZÄ eingesetzt. Zielgruppe sind
Fachkräfte im Handwerk. Seit Projektbeginn wurden 63 Fachkräfte in das Projekt
aufgenommen. Die Teilnehmenden befinden sich derzeit im Sprachkurs, im
Anerkennungsverfahren oder sind aus dem Projekt ausgeschieden. Es gab
bislang keine Arbeitsaufnahme, 38 Teilnehmende haben bereits eine
Einstellungszusage.
– „Hand in Hand for International Talents“ (HiH) bringt Fachkräfte und
Unternehmen zusammen:
Das Projekt wird seit Februar 2024 vom BMWE gefördert und wird in
Federführung der DHIK Service GmbH mit der Projektpartnerin BA umgesetzt.
Innerhalb der BA werden 3,5 VZÄ eingesetzt. Zielgruppe sind Fachkräfte in
den Branchen Elektro, IT sowie Hotels und Gaststätten. Seit Projektbeginn
wurden 188 Fachkräfte in das Projekt aufgenommen. Sie befinden sich in
Deutschsprachkursen und Anerkennungsverfahren zur Vorbereitung auf eine
Vermittlung nach Deutschland. Es gab seit Projektbeginn 9 Arbeitsaufnahmen
und 46 Teilnehmende haben eine Einstellungszusage.
Hinweis: Für HiH und FIT gilt, dass aufgrund der Länge der vorbereitenden
Prozesse im Herkunftsland (z. B. Dauer des Sprachkurses, Anerkennungs- und
Visaverfahren) die Angabe der Vermittlungen erst zum Ende des Projektes
sinnvoll und aussagekräftig ist.
Die Zielsetzung der Projekte HiH und FIT ist eine strukturierte und
systematische Zusammenarbeit im In- und Ausland in der Praxis zu erproben und
hemmende sowie begünstigende Faktoren bei der Fachkräfteeinwanderung (insb. in
Hinblick auf den neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen) zu identifizieren –
sie dienen somit primär dem Erkenntnisgewinn in der Praxis.
– Förderprogramm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“:
„Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ ist ein Förderprogramm, das
vom BMWE seit Januar 2024 (aktuelle Förderperiode) aus Bundesmitteln
finanziert wird. Gefördert wird der Einsatz von Beratungskräften an Kammern
und Wirtschaftsorganisationen, die Unternehmen bundesweit bei der Besetzung
von Ausbildungsstellen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland
sowie Geflüchteten individuell unterstützen. Bei Geflüchteten ist auch die
Vermittlung in Arbeit möglich. 2025 beteiligen sich bundesweit 101
projektumsetzende Stellen mit 211 Beratungskräften an dem Programm.
– UBAconnect: Fachkräfte finden über eine Anpassungsqualifizierung:
„UBAconnect“ ist seit 2016 ein Angebot des mit Mitteln des
Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projekts
„Unternehmen Berufsanerkennung“ mit dem Ziel, Fachkräfte mit einer
teilanerkannten Berufsqualifikation (teilweisen Gleichwertigkeit) und
Unternehmen zu der für die volle Anerkennung erforderlichen Nachqualifizierung
zusammenzubringen und den weiteren Prozess zu unterstützen. Für dieses
Angebot werden im Rahmen der Förderung des Projektes gesondert keine Daten im
Sinne der Fragestellung erhoben bzw. keine Mittel gesondert zur Verfügung
gestellt.
– „Specialized!“ Rekrutierung, Vermittlung und Qualifizierung von
Humanmedizinern:
Das Projekt wird von der BA umgesetzt. Innerhalb der BA/ZAV sind 4,3 VZÄ
angesetzt. Seit 2021wurden 269 Vermittlungen mit dem Projektpartner IQ
Netzwerk realisiert.
– Programm Triple Win: Pflegefachkräfte und -Auszubildende aus dem
Ausland:
Das Projekt wird von der BA und der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) gemeinsam umgesetzt. Innerhalb der BA/ZAV sind
20 VZÄ angesetzt. Seit 2013 wurden 6 410 Vermittlungen (Fachkräfte und
Auszubildende) realisiert.
– Pflegekräfte aus Lateinamerika für Deutschland:
Das Projekt wird von der BA umgesetzt. Innerhalb der BA/ZAV sind 17,9 VZÄ
angesetzt und es wurden seit 2021 1 556 Vermittlungen realisiert.
– APAL - Ausbildungspartnerschaften mit Asien und Lateinamerika:
Das Projekt wird von der BA seit 2019 umgesetzt, seit 2021 mit dem
Projektpartner Goethe-Institut. Innerhalb der BA/ZAV sind 5,5 VZÄ eingesetzt und
seit Beginn des Projekts wurden 335 Vermittlungen realisiert.
– PAM - Partnerschaften für reguläre Ausbildungs- und Arbeitsmigration:
Das Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung gefördert. Im Jahr des Programmstarts 2019 befand sich das
Vorhaben und entsprechend das Projektteam noch im Aufbau, die Anzahl der
Mitarbeitenden lag hier bei 5, während es keine Träger/Kooperationspartner
gab. Das Jahresbudget betrug 180 000 Euro. Aktuell (2025) liegt das Budget
bei 3 000 000 Euro, es gibt 11 Mitarbeitende (inkl. nationale Mitarbeitende in
den Kooperationsländern) und 25 Träger/Kooperationspartner. Im Zeitraum
vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025 wurden 82 Personen vermittelt, 203
Personen wurden auf eine Ausbildungs- und Arbeitsmigration vorbereitet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Vermittlungsquote im Projekt PAM nur
einen von mehreren relevanten Indikatoren darstellt und daher allein wenig
aussagekräftig für den Gesamterfolg des Projekts ist. Ein wesentlicher Bestandteil
von PAM ist der Aufbau nachhaltiger Migrationspartnerschaften zwischen
Akteuren der deutschen Wirtschaft und den drei Kooperationsländern sowie die
Stärkung der organisationalen Kapazitäten von Partnern in den
Herkunftsländern für die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Beschäftigungsfähigkeit von migrationsinteressierten Personen – für den internationalen oder
nationalen Arbeitsmarkt. Die Qualität und Nachhaltigkeit dieser Kooperationen
sind für das Projektziel entscheidend – nicht allein die Anzahl der beteiligten
Partnerinstitutionen. Darüber hinaus entwickelt und testet PAM Modelle zur
strukturierten Fachkräftemigration, die über die reine Vermittlung hinausgehen
und langfristige systemische Wirkung entfalten sollen, die über quantitative
Kennzahlen nur sehr begrenzt abgebildet werden können.
– THAMM Plus: Fachkräfte und Auszubildende fair gewinnen:
Zum Programmstart (Februar 2019 bis Januar 2020) lag die Anzahl der
Mitarbeitenden bei 7 und die Anzahl der Träger/Kooperationspartner bei 2, bei
einem Jahresbudget von 341 856,13 Euro. Aktuell (Februar 2024 bis Januar
2025) beträgt die Anzahl der Mitarbeitenden 30, was eine prozentuale
Veränderung von 329 Prozent ergibt. Die Anzahl der Träger/Kooperationspartner liegt
aktuell bei 90, die prozentuale Veränderung damit bei 4 400 Prozent, während
die Anzahl der Vermittlungen aktuell 60 beträgt (Februar 2019 bis Januar 2025
= 509). Das Budget beträgt 2 091 936,44 Euro. Das ergibt eine prozentuale
Veränderung von 512 Prozent.
Die Kapazitäten der BA für den Personaleinsatz belaufen sich auf 5,5 VZÄ.
– Förderprogramm Targeted Mobility Schemes:
Das Förderprogramm wird aus Fördermitteln der EU umgesetzt. Die EU-
Kommission stellt seit 2011 im Europäischen Sozialfonds für Deutschland (ESF)-
Programm „Targeted Mobility Scheme“ (TMS) Mittel bereit, die den Abbau
von Hürden für die Arbeitsmobilität und den Arbeitsmarktausgleich in der EU
unterstützen. Die EU-KOM refinanziert sog. Verwaltungskosten (z. B.
Personalkosten Sachausgaben) und Teilnehmerkosten (z. B. Sprach-, Reise- und
Aufenthaltskosten) zu 95 Prozent. Die antragstellenden Projektträger und
Konsortiums-Partner übernehmen einen fünfprozentigen Eigenanteil an den
Gesamtkosten.
– T.E.A.M.: Technik-Fachkräfte aus Kolumbien:
Das Projekt T.E.A.M. der BA ist ein Fachkräfterekrutierungsprogramm aus
Kolumbien für deutsche Arbeitgeber, bei dem 3,4 VZÄ innerhalb der BA/ZVA
eingesetzt werden. Seit Projektbeginn im Jahr 2021 hat es 153 Vermittlungen
gegeben.
– FIMA - Fit für den deutschen Arbeitsmarkt:
FIMA ist ein Projekt, bei dem das Goethe Institut mit der BA kooperiert.
Durchführende Projektstandorte sind Brasilien (Sao Paulo und Porto Alegre),
Mexiko und Kolumbien. Unternehmen haben durch das Projekt die
Möglichkeit, Talente für sich zu gewinnen, die im Rahmen des Projektes von einer
kostenlosen sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung profitieren. Zum
Programmstart 2023 betrug die Anzahl der Mitarbeitenden beim Goethe Institut 49
bei einem Budget von 500 000 Euro. Aktuell im Jahr 2025 liegt die Anzahl der
Mitarbeitenden beim Goethe Institut bei 79, die prozentuale Veränderung liegt
damit bei 61,22 Prozent. Im Jahr 2025 befinden sich 1 829 Personen im Projekt
bei einem Budget von 263 200 Euro, was eine prozentuale Veränderung von
-47,36 Prozent ergibt.
– Willkommen im Kindergarten: Erziehungsfachkräfte aus der EU:
Im Rahmen des Programms „Willkommen im Kindergarten“ der BA werden
gezielt Erziehungsfachkräfte aus anderen EU-Staaten (derzeit mit Schwerpunkt
Spanien und Italien) nach Deutschland für den Einsatz in deutschen
Kindertagesstätten rekrutiert. Seit Projektbeginn 2022 wurden 713 Personen vermittelt.
Innerhalb der BA/ZAV werden 4,6 VZÄ eingesetzt.
– Shaping the Future: Kita-Personal aus Kolumbien:
Das Projekt Shaping the Future: Kita-Personal aus Kolumbien ist ein Projekt
der BA, das bei der Suche nach Erzieherinnen/Erziehern und
Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen aus Kolumbien unterstützt.
Ziel ist es, eine umfassende Begleitung während des gesamten
Zuwanderungsprozesses zu gewährleisten. Das Projekt startete 2024. Derzeit befinden sich die
Teilnehmenden in Sprachkursen, sodass noch keine Vermittlungen abgebildet
werden können. Innerhalb der BA/ZAV werden 3,2 VZÄ eingesetzt.
7. Wie haben sich die Anzahl und der Anteil der Beamten, die in den in
Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen, Institutionen, Projekten und
Programmen usw. zum Zwecke der Fachkräftegewinnung beschäftigt
sind, in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte die absoluten und
relativen Zahlen sowie die prozentualen Veränderungen jahresweise
aufschlüsseln)?
Für die ZAV wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für Projekte und
Programme sind keine vergleichbaren Daten verfügbar.
8. Wie haben sich die Ausgaben des Bundes und nach Kenntnis der
Bundesregierung der Länder für die in Frage 1 erfragten BA-
Teilorganisationen, Institutionen, Projekte und Programme usw. in den letzten 20 Jahren
entwickelt (bitte die absoluten Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderungen jeweils für alle erragten Organisationen jahresweise
aufschlüsseln)?
Die Frage wird unter Berücksichtigung der Zielsetzung der Kleinen Anfrage
(Fachkräfterekrutierung durch die BA) und der Ausrichtung der Fragen 1 bis 4
so verstanden, dass sie sich lediglich auf die Ausgaben des Bundes für BA-
Teilorganisationen, Institutionen und Projekte bezieht. In der BA ist
ausschließlich die ZAV mit der Gewinnung ausländischer Fachkräfte befasst. Die
Ausgaben für die ZAV werden größtenteils durch Beitragsgelder der
Arbeitslosenversicherung getragen. Zusätzliche Ausgaben im Sinne der Fragestellung fallen
nur für das Land Baden-Württemberg beim Programm „Triple-Win“ an. Hier
beliefen sich die Ausgaben auf 299 700 Euro (2023) bzw. 434 700 Euro (2024).
9. Wie haben sich jeweils die Vermittlungsquoten in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung der in Frage 1 erfragten BA-Teilorganisationen,
Institutionen, Projekte und Programme in den letzten 20 Jahren
entwickelt, und wie viele ausländische Fachkräfte wurden im selben
Zeitraum hierzulande tatsächlich in Arbeit vermittelt (bitte die absoluten und
relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderungen je nach
Wirtschaftssektor, z. B. Pflege, Handwerk, IT, Transport, jahresweise
aufschlüsseln)?
Eine Vermittlungsquote im Falle der in Frage 1 abgefragten BA-
Teilorganisationen, Institutionen, Projekten und Programme gibt es nicht. Weiter ist zu
beachten, dass als Vermittlungsquoten immer das Verhältnis von Abgängen durch
Vermittlung zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit errechnet wird. Abgänge aus
Arbeitslosigkeit implizieren, dass die Person vorher bei der BA im Inland
arbeitslos gemeldet gewesen sein muss. Da sich die Personen der in Frage 1
benannten Organisationseinheiten im Ausland befinden, wird an dieser Stelle keine
Vermittlungsquote erhoben.
10. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich
die Anerkennung ausländischer Studien- und Berufsabschlüsse, und
welche Kosten entstehen Bund und Ländern im Rahmen der
Anerkennungsverfahren im Durchschnitt pro Jahr (bitte die Ausgaben von Bund
und Ländern für Anerkennungsverfahren im Jahr 2024 insgesamt sowie
die durchschnittlichen Pro-Kopf-Kosten für Anerkennungsverfahren
ausweisen)?
Für die Dauer der Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse wird im
Hinblick auf die Bearbeitungsdauer eines Antrages auf Zeugnisbewertung für einen
ausländischen Hochschulabschluss durch die Zentralstelle für ausländisches
Bildungswesen (ZAB) auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/1914 verwiesen.
Bei der Anerkennung eines ausländischen Studien- oder Berufsabschlusses zu
einem bundesrechtlich geregelten Beruf als Referenzberuf lag 2024 die Dauer
zwischen der Vollständigkeit der vorzulegenden Unterlagen (Fristbeginn) und
dem ersten rechtsmittelfähigen Bescheid, bezogen auf alle rund 54 150
erstmalig beschiedene Verfahren, im Durschnitt bei 68 Tagen (Mittelwert).
Der Vollzug der Verfahren obliegt insbesondere den Ländern und Kammern,
die hierfür Gebühren erheben. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich
grundsätzlich nach dem Angemessenheits-/Kostendeckungsprinzip. Weitere
Informationen hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
Zur Dauer der Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Studien- oder
Berufsabschlusses zu einem landesrechtlich geregelten Beruf als Referenzberuf
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
11. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Abbruchquoten
bei den Anerkennungsverfahren in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte
die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderungen für die Anerkennungsverfahren insgesamt wie auch für die
zugehörigen Sprachkurse jahresweise aufschlüsseln)?
Bei den Verfahren zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation
gibt es keine Abbruchquoten im Sinne der Fragestellung. Die gestellten
Anträge werden, sofern sie sich nicht anderweitig z. B. durch Rücknahme erledigen,
beschieden.
Gegenstand der Anerkennungsverfahren ist die Feststellung der
Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands. Demgegenüber sind Sprachkurse bzw. vielmehr
hinreichende Sprachkompetenzen eine davon unabhängig zu betrachtende,
häufig in reglementierten Berufen zu erfüllende weitere Voraussetzung (wie zum
Beispiel auch Zuverlässigkeit oder gesundheitliche Eignung), um den Beruf
ausüben zu dürfen. Daher sind auch entsprechende Sprachkurse nicht Teil des
Anerkennungsverfahrens.
Für Berufssprachkurse im Zusammenhang mit Verfahren zur
Berufsanerkennung liegen keine Daten für den angeforderten Zeitraum vor.
12. Wie viele jener im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung bzw.
Fachkräftegewinnung in Deutschland beschäftigten ausländischen Personen
benötigten nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten 20 Jahren
hierfür eine staatlich geförderte berufliche Anpassungsqualifikation oder
eine ähnliche Fördermaßnahme der berufsorientierten Qualifikation, und
welche Branchen betraf dies hauptsächlich (bitte die absoluten und
relativen Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten in Deutschland
beschäftigte ausländische Personen benötigten vor allem aufgrund deutscher
Vorgaben zur Berufszulassung und formalen Anerkennung im Ausland erworbener
Abschlüsse häufig eine berufliche Anpassungsqualifizierung, insbesondere in
sog. reglementierten Berufen mit besonders hohen Fachkräftebedarfen (z. B.
Pflegekräfte; Humanmedizinerinnen und Humanmediziner). Eine bescheinigte
Anpassungsqualifizierung kann daher nicht mit einer fehlenden Qualifikation
als Fachkraft gleichgesetzt werden, sondern bedeutet lediglich, dass
Unterschiede zur deutschen Ausbildung im jeweiligen Referenzberuf bestehen. Da
ein Großteil der Fachkräfteeinwanderung als selbstgesteuerte Erwerbsmigration
oder über private Anwerbung erfolgt und keine statistischen Daten dazu
vorliegen, wie viele der so angeworbenen Personen eine Anpassungsqualifizierung
benötigen, kann die Fragestellung nicht mit konkreten Zahlen beantwortet
werden. Die BA selbst ist noch nicht zwanzig Jahre in der Fachkräftegewinnung in
Drittstaaten aktiv (vgl. die Antwort zu Frage 1). Einen Anhaltspunkt bietet die
amtliche Statistik zu den Anerkennungsgesetzen des Bundes und der Länder,
die eine deutliche Zunahme der Anträge in den letzten Jahren zeigt, jedoch
keine Informationen zum Aufenthaltsstatus umfasst.
13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn
Jahren der Anteil jener ausländischen Fachkräfte, die in Deutschland eine
staatliche Förderung der beruflichen Anpassungsqualifikation oder eine
ähnliche Maßnahme der berufsorientierten Qualifikation in Anspruch
genommen haben und zeitlich nach absolvierter Anpassungsqualifikation
bzw. Qualifikationsmaßnahme Deutschland wieder verlassen haben (bitte
jeweils die absoluten und relativen Zahlen inklusive der prozentualen
Veränderung jahresweise aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Was kosteten den Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung die
Länder die in den Fragen 11 und 12 erfragten beruflichen
Qualifikationsmaßnahmen in den letzten 20 Jahren insgesamt und jeweils durchschnittlich
pro Kopf (geförderte Person), und wie lange dauerte eine berufliche
Anpassungsqualifikation im Durchschnitt (bitte die absoluten und relativen
Zahlen inklusive der prozentualen Veränderung jahresweise
aufschlüsseln)?
Zur Frage der Kosten wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Im Bereich der nicht reglementierten Berufe ist die Aufnahme der
Erwerbstätigkeit berufsrechtlich nicht von einer Zulassung abhängig, so dass mit einer
ausländischen Qualifikation eine direkte Bewerbung auf dem deutschen
Arbeitsmarkt oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich sind.
Dies trifft in besonderem Maß auch auf Personen mit einem Bescheid über die
teilweise Gleichwertigkeit zu. Personen mit nicht reglementierten Berufen
können gleichwohl über eine Qualifizierungsmaßnahme, hier einer sogenannten
Anpassungsqualifizierung, wesentliche Unterschiede zwischen ihrer
ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf ausgleichen. Da
ein Ausgleich der wesentlichen Unterschiede nicht verpflichtend ist, liegen
Informationen zur Anzahl der Fälle und der durchschnittlichen Dauer der
Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesregierung nicht vor.
Demgegenüber müssen in reglementierten Berufen wesentliche Unterschiede
zwischen einer ausländischen Berufsqualifikation und einem deutschen
Referenzberuf ausgeglichen werden, um insoweit die Grundlage für die Erteilung
der Erlaubnis zur Berufsausübung zu schaffen. Die hierfür erforderliche
Ausgleichsmaßnahme kann je nach Beruf und rechtlicher Regelung ein
Anpassungslehrgang oder eine Prüfung sein, wobei letzterer häufig eine freiwillige
Qualifizierungsmaßnahme vorgelagert ist (Vorbereitungskurs). Aus der
amtlichen Statistik zu den Anerkennungsverfahren in den bundesrechtlich geregelten
Berufen ist die Dauer zwischen einem Bescheid mit der „Auflage“ einer
Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid bekannt, sofern das
Anerkennungsverfahren nach dem ersten Bescheid weiterverfolgt wurde. Rund 14 500
Verfahren zu reglementierten Berufen wurden 2024 nach der Absolvierung
einer Ausgleichsmaßnahme endgültig beschieden (98 Prozent mit der vollen
Gleichwertigkeit). Bei der Hälfte dieser Verfahren waren zwischen dem
Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen
Bescheid bis zu 466 Tage vergangen (Median, 50 Prozent-Quartil). Im
Durchschnitt (Mittelwert) waren es 529 Tage zwischen der „Auflage“ einer
Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid. Im Vorjahr 2023 wurden
rund 11 600 Verfahren zu reglementierten Berufen endgültig beschieden
(99 Prozent mit der vollen Gleichwertigkeit nach der erfolgreichen
Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme). Bei der Hälfte dieser Verfahren waren
zwischen dem Bescheid mit der „Auflage“ einer Ausgleichsmaßnahme und dem
endgültigen Bescheid bis zu 426 Tage vergangen (Median, 50 Prozent-Quartil).
Im Durchschnitt (Mittelwert) waren es 500 Tage zwischen der „Auflage“ einer
Ausgleichsmaßnahme und dem endgültigen Bescheid. Damit lagen die Werte
für die Dauer seinerzeit niedriger als im vorangegangenen Jahr 2022 (rund
9 100 endgültig beschiedene Verfahren; Median 458 Tage, Mittelwert 522
Tage). Daten zu den Vorjahren 2017 bis 2021 können der Veröffentlichung des
Bundesinstituts für Berufsbildung „Wie lange dauert die Anerkennung
ausländischer Berufsqualifikationen? Analysen zur Verfahrensdauer anhand der
amtlichen Statistik für die Jahre 2017 bis 2021“ entnommen werden (
https://res.bib
b.de/vet-repository_780599).
Die Dauer bis zum Abschluss einer Ausgleichsmaßnahme kann von vielen
Faktoren abhängen, dazu gehören unter anderem: Auffinden einer passenden
Ausgleichsmaßnahme und Klärung der Finanzierung; Dauer des
Anpassungslehrgangs; Zeit der Vorbereitung für die Teilnahme an einer Kenntnisprüfung;
Erwerb (weiterer) Deutschkenntnisse, um an einer Ausgleichsmaßnahme
teilnehmen zu können.
Die Kosten für Berufssprachkurse im Zusammenhang mit Verfahren zur
Berufsanerkennung lassen sich nicht auf der gewünschten Detailebene auswerten.
15. Wie viele ausländische Fachkräfte insgesamt wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten 20 Jahren aus Deutschland abgeschoben
(bitte jeweils die absoluten und relativen Zahlen angeben sowie, wenn
möglich, bitte auch angeben, wie hoch die Gesamtzahl und der Anteil der
abgeschobenen Fachkräfte waren, die vor der Abschiebung in einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Deutschland tätig waren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Eine Statistik im
Sinne der Fragestellungen wird nicht geführt.
16. Welche Maßnahmen und Regelungen im Bereich der
Fachkräftegewinnung plant die Bundesregierung im Zusammenhang mit der laut
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025
„Verantwortung für Deutschland“ geplanten „Neuen Grundsicherung“, und
welche Kosten werden hierfür in welchem Zeitrahmen kalkuliert?
Die Bundesregierung beabsichtigt, die Vereinbarungen aus dem
Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zur Umgestaltung der Grundsicherung für
Arbeitsuchende zügig umzusetzen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales wird hierfür zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegen.
Die konkreten Inhalte und die erwarteten Gesetzesfolgen können dem
entsprechenden Referentenentwurf entnommen werden, sobald dieser vorliegt.
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