Entwicklung der Darlehen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch seit dem Jahr 2021
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Peter Bohnhof, Gerrit Huy, Jan Feser, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Kann ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit den Bedarf als Sach- oder Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Darlehen können an einzelne Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften oder an mehrere gemeinsam vergeben werden. Solange Darlehensnehmer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, werden Rückzahlungsansprüche aus Darlehen ab dem auf die Auszahlung folgenden Monat durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 10 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs getilgt (§§ 24 und 42a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch [SGB II]).
Im Jahr 2015 verzeichnete der Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit rund 158 000 offene Darlehen, die unter anderem auf einen unabweisbaren Bedarf gründen. Hierzu zählen beispielsweise Darlehen für Kleidung, Möbel oder Haushaltsgeräte. Bis zum Jahr 2020 erhöhte sich die Zahl der Darlehen um mehr als ein Viertel auf 201 000 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/27669).
Diese Zahlen spiegeln jedoch nur einen Bruchteil der ausgezahlten Darlehen wider. Sie beziehen sich zudem nur auf Darlehen, die von den 300 Jobcentern ausgegeben wurden, die als sogenannte gemeinsame Einrichtungen (gE) organisiert sind. Die Daten der weiteren 104 Jobcenter, die als sogenannte zugelassene kommunale Träger (zkT) organisiert sind und rund ein Viertel der bundesweiten Jobcenter stellen, sind dabei noch nicht berücksichtigt. Hierzu zählen beispielsweise die Jobcenter verschiedener Großstädte wie München, Stuttgart, Leipzig oder Essen (https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Klassifikationen/Regionale-Gliederungen/Gebietsstruktur-Traeger-Grundsicherung/Generische-Publikationen/Gebietsstruktur-Traeger-Grund sicherung-XLS.xlsx;jsessionid=6AB3F8038CF3B7B7CC2B0F8FE59FEB0E?__blob=publicationFile&v=18).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 nach dem SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Wie haben sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl und die Höhe der offenen Darlehen im Rechtskreis des SGB II jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Anzahl der Darlehen nach dem SGB II mit einer Tilgungsdauer von
a) unter einem Monat,
b) unter drei Monaten,
c) unter sechs Monaten,
d) unter einem Jahr,
e) unter drei Jahren,
f) unter fünf Jahren und
g) mehr als fünf Jahren
jeweils entwickelt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und welche Darlehenssummen stehen hinter den jeweiligen Tilgungsdauern?
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 für die Erbringung von Mietsicherheiten (§ 22 Absatz 6 Satz 3 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 für die Begleichung von Schulden zur Sicherung der Unterkunft (§ 22 Absatz 8 Satz 4 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 bei einem unabweisbaren Bedarf (§ 24 Absatz 1 SGB II) jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 bei einem voraussichtlichen Einkommenszufluss nach § 24 Absatz 4 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Wie viele Darlehen in welcher Gesamthöhe wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 wegen fehlender sofortiger Verwertbarkeit des Vermögens nach § 24 Absatz 5 SGB II jeweils bewilligt (bitte nach Jahren getrennt ausweisen), und wie hoch war die durchschnittlich bewilligte Darlehenshöhe pro Leistungsberechtigtem?
Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften, bei denen ein Anspruch auf unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl am Stichtag 31. Dezember 2024?
Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag 31. Dezember 2024?
Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der durchschnittliche Zahlungsanspruch der Bedarfsgemeinschaften mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt?
Wie hoch war in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten, bei denen ein Anspruch auf unabweisbaren Bedarf festgestellt wurde (bitte Gesamtzahl pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war die Gesamtzahl der Leistungsberechtigten am Stichtag 31. Dezember 2024?
Wie hat sich in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 der Zahlungsanspruch der Leistungsberechtigten mit unabweisbarem Bedarf jeweils entwickelt (bitte Gesamthöhe pro Jahr sowie zusätzlich den Jahresdurchschnitt ausweisen), und wie hoch war der Zahlungsanspruch am Stichtag 31. Dezember 2024?
Wie viele Darlehen nach dem SGB II wurden in welcher Gesamthöhe in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 an Leistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit vergeben:
a) Deutsche,
b) Ausländer,
c) EU-Ausländer,
d) Top-8-nichteuropäische-Asylherkunftsländer,
und wie hoch war dabei jeweils der durchschnittliche Darlehensbetrag pro Leistungsberechtigtem?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2025 jeweils die Zahl der Leistungsberechtigten sowie die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, die
a) ein offenes Darlehen,
b) zwei offene Darlehen,
c) drei oder mehr offene Darlehen
besitzen?
In welchem Umfang wurden für den Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 jeweils durch die 104 zugelassenen kommunalen Träger Darlehen nach dem SGB II ausgereicht (bitte für jedes Jahr einzeln differenzieren sowie nach jeweiliger Darlehensform: § 24 Absatz 1, 2, 4 und 5 SGB II getrennt ausweisen)?
Wie viele aus Darlehen nach dem SGB II resultierende Restschulden wurden von den Jobcentern im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 fällig gestellt (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Wie hoch fielen die aus Darlehen nach dem SGB II resultierenden, noch offenen Restschulden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 aus (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Wie lange war die durchschnittliche Rückzahlungsdauer von Restschulden, die aus Darlehen nach dem SGB II resultieren, im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen)?
Wie viele Rückforderungen aus Darlehen nach dem SGB II wurden im Zeitraum von 2021 bis einschließlich 2025 niedergeschlagen (bitte für jedes Jahr einzeln ausweisen), und wie viele wurden in diesem Zeitraum erlassen?