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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

27.10.2025

Aktualisiert

31.10.2025

BT21/215410.10.2025

Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/2154 21. Wahlperiode 10.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Christian Reck, Manfred Schiller, Dr. Ingo Hahn, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD Ungebundene Finanzkredite des Bundes für Klima- und Transformationsprojekte Als wichtige Industrienation zählt Deutschland zu den größten Rohstoffkonsumenten der Welt. Eine stabile und verlässliche Versorgung mit Rohstoffen für die Industrie ist daher von zentraler Bedeutung. Wegen der begrenzten inländischen Ressourcen ist die Bundesrepublik Deutschland jedoch auf den Bezug von Rohstoffen aus dem Ausland angewiesen. Die Rohstoffversorgung ist dabei zunächst Aufgabe der Unternehmen selbst. Durch Handelsverzerrungen, Angebotsengpässe, drastische Preisanstiege sowie politische Einflussnahmen werden die Versorgungssituation und der Zugang zu bestimmten Rohstoffen für deutsche Unternehmen jedoch teilweise erschwert. An dieser Stelle setzen die Garantien für Ungebundene Finanzkredite des Bundes (UFK-Garantien) an, die seit 1961 den Zugang zu Rohstoffen im Ausland erleichtern. Seit 1961 dienen UFK-Garantien der Unterstützung der deutschen Industrie beim Bezug von Rohstoffen zur eigenen Verarbeitung. Die Funktion der UFK-Garantien ist die Absicherung der Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken. Sie sind zentraler Bestandteil der Rohstoffstrategie der Bundesregierung. Sie sind ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Mit der Durchführung beauftragt ist die Euler Hermes AG. Über die Übernahme von UFK-Garantien entscheidet der Interministerielle Ausschuss „UFK-Garantien“ im Konsens mit den Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Aussenwirtscha ft/garantien-fuer-ungebundene-kredite.html). Förderungswürdig ist ein Rohstoffbezug, der durch einen langfristigen Abnahmevertrag zwischen einem ausländischen Produzenten oder Händler mit einem deutschen Abnehmer gesichert wird. „Ungebunden“ ist diese Bundesgarantie, weil sie im Gegenzug nicht – wie bei Exportkreditgarantien – an deutsche Lieferungen und Leistungen gebunden ist (www.ufk-garantien.de/de). Mit der Einführung des Garantieinstruments Klima-UFK zum 1. November 2023 fördert der Bund weltweit Klimatransformationsprojekte mit deutscher Beteiligung. Das bislang auf Rohstoffe fokussierte Garantieinstrument UFK wurde damit erweitert und auch für Projekte zur Verfügung gestellt, die auf Basis langfristiger Abnahmeverträge zur Versorgung der deutschen Industrie mit Vorprodukten für die Transformation beitragen (Bundestagsdrucksache 20/10415, S. 78). Das UFK-Instrument wurde somit auf folgende Bereiche erweitert (vgl. www.u fk-garantien.de/de/nachhaltigkeit/nachhaltigkeit/klima-ufk.html): – Klima- und rohstoffwirtschaftlich förderungswürdige Produkte bzw. Technologien, u. a. bei Energieträgern („grüner“ Wasserstoff, Synfuels und Batterietechnologien), der chemischen Industrie („grünes“ Methanol oder „grünes“ Ammoniak) und weiteren Industrien („grüner“ Stahl oder Strom bzw. Stromübertragung), – Transformationsprojekte im Ausland und damit im Wesentlichen Projekte im Zusammenhang mit Energieträgern sowie in den Bereichen Energieerzeugung und Energieinfrastruktur sowie Projekte nachgelagerter, energieintensiver Industrien, die einen signifikanten Beitrag zur Dekarbonisierung leisten, – Unterstützung eines deutschen Unternehmens im internationalen Geschäftsverkehr in der konkreten Einzeltransaktion. Aus dem Jahresbericht 2024 über die UFK-Garantien der Bundesrepublik Deutschland geht hervor, dass der Bund 2024 ein Batteriezellenprojekt in Deckung genommen und drei grüne Wasserstoff- und Ammoniakprojekte als förderungswürdig anerkannt hat. Es habe außerdem 21 Anfragen zu Transformationsprojekten gegeben. Die Höchsthaftung des Bundes aus den übernommenen und sich im Risiko befindenden Gewährleistungen – einschließlich Zinsdeckung – belief sich Ende 2024 auf 10,9 Mrd. Euro, verteilt auf 13 Garantien. Davon entfielen 8,0 Mrd. Euro auf Rohstoffprojekte (zehn Garantien) und 2,9 Mrd. Euro auf Transformationsprojekte (drei Garantien, www.ufk-garantie n.de/_Resources/Persistent/6/d/e/1/6de11147e4310dbca5c5611d4978816fce69 5af2/ufk-jb-2024.pdf). Die Fragesteller sind u. a. daran interessiert, zu erfahren, wie sich die Zahlen sowie die Position der Bundesregierung seit Ende 2024 bzw. seit dem Beginn der 21. Legislaturperiode entwickelt haben. Sollten in einigen Fragen Geschäftsgeheimnisse betroffen sein, bitten die Fragesteller die Bundesregierung darum, diese Informationen (zum Beispiel die Namen der Unternehmen) wegzulassen, aber den Rest zur Verfügung zu stellen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des infrage stehenden Deckungsbetrags erstellen)?  2. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten hat es seit Einführung der Klima-UFK gegeben (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des beantragten Deckungsbetrags erstellen)?  3. Welche Projekte hat der Bund seit Einführung der Klima-UFK in Deckung genommen oder als förderungswürdig anerkannt (bitte eine Liste mit dem Namen des oder der beteiligten Unternehmen, mit Art und Ort des Projekts und der Höhe des in Deckung genommenen oder noch zu nehmenden Betrags erstellen)?  4. Wie viele Anfragen und Anträge zu Klima-UFK liegen der Bundesregierung aktuell vor, und um welche Projekte und Deckungsbeträge handelt es sich jeweils?  5. Wie viele Anfragen zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der angefragte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?  6. Wie viele Anträge zu Transformationsprojekten kamen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der beantragte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?  7. Wie viele der in Deckung genommenen und anerkannten Projekte stammen nach Kenntnis der Bundesregierung von kleinen, wie viele von mittleren und wie viele von großen Unternehmen, und wie hoch war der bewilligte Betrag, der jeweils auf kleine, mittlere und große Unternehmen entfiel?  8. Sind der Bundesregierung bisher Zahlungsverpflichtungen aus vergebenen Klima-UFK entstanden, wenn ja, um welche Beträge handelte es sich jeweils, und was war jeweils der Grund für die Zahlungsverpflichtungen?  9. Hat die Bundesregierung eine Evaluierung der bisher vergebenen Klima- UFK durchgeführt oder durchführen lassen, und wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Klima-UFK? 10. Welche CO2-Vermeidungskosten entstanden bzw. (im Falle zukünftiger derartiger Projekte) entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Projekten sowohl in der Privatwirtschaft als auch ggf. dem Bund? 11. Plant die Bundesregierung, Änderungen an der Ausrichtung oder am Umfang der Klima-UFK vorzunehmen, und wenn ja, welche? Berlin, den 29. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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