[Deutscher Bundestag Drucksache 17/4794
17. Wahlperiode 14. 02. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Jan van Aken, Christine
Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/4547 –
Menschenrechtsverletzungen in den USA
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Trotz feststellbarer schwerwiegender und strukturierter
Menschenrechtsverletzungen fehlen im aktuellen 9. Menschenrechtsbericht der Bundesregierung
(Teil C) Aussagen zu den Vereinigten Staaten von Amerika (USA). Die USA
gehören zu den fünf Ländern, die weltweit die meisten Todesurteile
vollstrecken. Erst in 15 der 50 US-Bundesstaaten ist die Todesstrafe abgeschafft. Seit
Ende des Hinrichtungsmoratoriums 1976 wurden nach Angaben von Amnesty
International insgesamt 1188 Menschen hingerichtet (Stand: Mai 2010),
zuletzt stieg die Zahl im Jahr 2009 sprunghaft auf 52 Personen an. Die mit
Abstand häufigste Hinrichtungsmethode bildet die Injektion (Giftspritze).
Weitere, von Bundesstaat zu Bundestaat variierende, zugelassene
Tötungsmethoden sind Elektrokution (elektrischer Stuhl), Vergasen, Erhängen und
Erschießen. Die bislang letzte Hinrichtung in einer Gaskammer erfolgte 1999.
Einer US-amerikanischen Studie zufolge sind unabhängig von der Art des
begangenen Verbrechens zwei Kriterien maßgebend dafür, welche
Todeskandidaten für die Hinrichtung ausgewählt werden. Neben dem Geschlecht betrifft
dies den Bildungsstand bzw. die Zahl der Jahre, die die zum Tode Verurteilten
eine Schule besucht haben. Besonders hinrichtungsgefährdet sind demnach
Männer, die über keine oder nur über eine geringe Bildung verfügen (vgl.
www.sueddeutsche.de/wissen/hinrichtungen-in-den-usa-was-ueber-leben-
undtod-entscheidet- 1.220277). Hinzu kommt, dass die Todesinsassen
überproportional afroamerikanischer und hispanoamerikanischer Herkunft sind. Dies
deutet auf eine durch Willkür und rassistische Vorurteile geprägte
Rechtspraxis hin.
Im Zusammenhang mit dem „Kampf gegen den Terror“ setzen die USA ihre
bisherige Praxis der unbefristeten Inhaftierung von ausländischen
Staatsangehörigen ohne Anklageerhebung im Internierungslager Guantánamo fort. Mit
dem aktuellen Beschluss des Verteidigungshaushalts 2011 durch den US-
Kongress wird die Schließung des Lagers faktisch bis auf weiteres verhindert, da
Finanzmittel für die Unterbringung von Guantánamo-Häftlingen auf dem US-
Festland bzw. Prozesse vor zivilen US-Gerichten ausdrücklich nicht
vorgesehen sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Februar 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/4794 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine juristische Aufarbeitung der unter der vormaligen Bush-Administration
in geheimen Haftzentren der CIA systematisch ausgeübten Folterpraktiken
wie simuliertes Ertrinken („Waterboarding“) ist bislang unterblieben. In
zahlreichen US-Hochsicherheitsgefängnissen laufen die Haftbedingungen nach
wie vor der UN-Antifolterkonvention und anderen internationalen Standards
humaner Behandlung zuwider. Dies betrifft insbesondere die Praxis
dauerhafter Isolationshaft mit unzureichender medizinisch-therapeutischer Versorgung
und ohne Überprüfung der Haftbedingungen. Im Fall des mutmaßlichen Wiki-
Leaks- Informanten Bradley Manning prüft gegenwärtig der UN-
Sonderberichterstatter über Folter auch eine Beschwerde über die Haftbedingungen in
US-Militärkasernen. Zudem starben im Jahr 2009 mindestens 47 Menschen
bei Polizeiangriffen durch den Einsatz von Elektroschockwaffen (vgl. Amnesty
International Report 2010, USA).
Zehntausende Migranten, darunter selbst Asylsuchende, werden routinemäßig
unter erschwerten Bedingungen und ohne ausreichenden Zugang zu
medizinischer Versorgung und rechtlichen Beistand in Haft gehalten. Der UN-
Sonderberichterstatter über extralegale Hinrichtungen zeigte sich im Mai 2009
darüber besorgt, dass es seit 2003 weit mehr als die offiziell gemeldeten 74
Todesfälle unter Migranten im Gewahrsam der Einwanderungs- und
Zollbehörden gegeben hat. Dennoch lehnte die US-Regierung die Einführung
landesweit geltender, juristisch einklagbarer Standards für Haftbedingungen
ab. Das Grenzsicherungsregime an der US-amerikanisch-mexikanischen
Grenze verstößt weiterhin gegen internationale humanitäre Standards und
gegen die Menschenrechte von Flüchtlingen und stellt eine Gefahrenquelle für
deren Leben dar.
Die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte vor allem der
afroamerikanischen, hispanoamerikanischen und indigenen Bevölkerung
unterliegen zum Teil erheblichen Einschränkungen. Dies betrifft vor allem die
Zugangschancen zum staatlichen Bildungssystem sowie die soziale Sicherheit
von Menschen, die von Erwerbslosigkeit, Armut und Krankheit betroffen
sind. Das Recht auf Gesundheit ist für die insgesamt 52 Millionen US-
Amerikanerinnen und US-Amerikaner, die 2009 nicht krankenversichert waren,
praktisch nicht gewährleistet. Zudem hängt der Zugang zum
Gesundheitssystem in hohem Maß von Faktoren wie Einkommen, aber auch ethnischer
Zugehörigkeit oder Herkunft ab. Die Müttersterblichkeit von Afroamerikanerinnen
ist beispielsweise viermal höher als bei Frauen mit weißer Hautfarbe. In
ländlichen Wohnarealen der indigenen Bevölkerung ist die Infrastruktur für
Gesundheit und Bildung oft nur unzureichend entwickelt.
Das Erstarken der ultra-rechtskonservativen „Tea-Party“-Bewegung hat die
US-amerikanische Gesellschaft zusätzlich tief polarisiert. Die Bewegung
stigmatisiert gezielt sozial benachteiligte und einkommensschwache Gruppen, die
Angehörigen von bestimmten ethnischen und religiösen Minderheiten (v. a.
Muslime), Menschen aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität und sexuellen
Orientierung und lehnt die UN-Konvention über die Rechte von Kindern ab.
Als einer der wichtigsten politischen Verbündeten verfügt die deutsche
Bundesregierung über beste Voraussetzungen, um mit den USA in einen kritischen
Menschenrechtsdialog einzutreten und der von allen Fraktionen des
Deutschen Bundestags geforderten weltweiten Abschaffung der Todesstrafe (vgl.
Bundestagsdrucksachen 17/2114, 17/2131, 17/2331) Nachdruck zu verleihen
sowie weitere, konkrete Verbesserungen in der Menschenrechtslage
einzufordern.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein demokratischer Rechtsstaat. Die
Bundesregierung arbeitet mit den USA eng und vertrauensvoll zusammen – auf
der Grundlage sowohl gemeinsamer Werte wie Demokratie, Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit als auch gemeinsamer historischer Erfahrungen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/4794Die USA haben im 20. Jahrhundert wesentlich zur Überwindung der Diktaturen
in Deutschland beigetragen. Sie unterstützten die Wiedervereinigung
Deutschlands 1989/90 und ermöglichten damit auch Freiheit, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland.
Die Bundesregierung macht sich die einseitig-negative Darstellung der USA
und ihrer Gesellschaft, die die Antragsteller vorausschicken, in keiner Weise zu
eigen.
Das enge partnerschaftliche Verhältnis zu den USA ist neben der europäischen
Integration der wichtigste Pfeiler der deutschen Außenpolitik. Deutschland und
die USA verfolgen in ihrer bilateralen Zusammenarbeit sowie in
internationalen Zusammenschlüssen wie den Vereinten Nationen gemeinsam die Ziele von
Freiheit, Demokratie und Menschenrechten sowie von freiem Handel,
Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung für alle Völker.
Diese enge Zusammenarbeit schließt den offenen, vertrauensvollen und
konstruktiven Austausch über Menschenrechte in bilateralen Kontakten und im
Rahmen der Europäischen Union ein. Dabei thematisiert die Bundesregierung
selbstverständlich auch Bereiche, in denen die Auffassungen der USA sich von
denen der Bundesregierung unterscheiden. Dies gilt beispielsweise für die
Todesstrafe, für deren Abschaffung sich die Bundesregierung gemeinsam mit
der EU und den EU-Mitgliedstaaten weltweit und auch gegenüber den USA
regelmäßig einsetzt.
Die Herausforderungen durch den Terrorismus können nur in Einklang mit dem
Völkerrecht, insbesondere dem humanitären Völkerrecht und unter Achtung
der Menschenrechte erfolgreich bewältigt werden. Die Bundesregierung hat
auch den Willen der US-Administration unter Präsident Barack Obama, das
Gefangenenlager Guantánamo so bald wie möglich zu schließen, von Anfang
an begrüßt und die Administration durch die Aufnahme von zwei ehemaligen
Guantánamo-Häftlingen im Jahr 2010 unterstützt.
1. Führt die Bundesregierung mit den USA einen institutionalisierten Dialog
über Menschenrechtsthemen, und falls ja, welche politischen Ebenen sind
hierbei einbezogen und welche inhaltlichen Schwerpunkte werden
behandelt (falls nein, bitte begründen)?
Die Bundesregierung führt mit den USA keinen institutionalisierten Dialog
über Menschenrechtsthemen. Sie bespricht Menschenrechtsthemen regelmäßig
in ihren bilateralen Gesprächen mit Vertretern der US-Regierung, so
beispielsweise der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und
Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, auf seiner USA-Reise
vom 6. bis 17. Februar 2011. Dabei werden sowohl Fragen der gemeinsamen
Zusammenarbeit beim Einsatz für die Umsetzung der Menschenrechte auf
internationaler Ebene als auch bilaterale Fragen mit einem Bezug zu
Menschenrechtsthemen angesprochen.
2. Welche internationalen Menschenrechtsabkommen haben die USA noch
nicht unterzeichnet bzw. wurden bislang nicht ratifiziert?
Die USA haben im Rahmen der Vereinten Nationen (VN) folgende
internationale Menschenrechtsabkommen unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert: Den
Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, das
Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,
das Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das Übereinkommen über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Internationale Konvention zum
Drucksache 17/4794 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeSchutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen
haben die USA bislang nicht unterzeichnet.
3. Hat die Bundesregierung die US-Regierung oder ggf. Gouverneure
einzelner US-Bundesstaaten über die von allen Fraktionen des Deutschen
Bundestags vertretene Position zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe
informiert, und wie haben die US-amerikanischen Gesprächspartner hierauf
reagiert?
Der US-Regierung ist die Position des Deutschen Bundestages und der
Bundesregierung zur Todesstrafe gut bekannt. Auch Gouverneuren der US-
Bundesstaaten und anderen hochrangigen Politikern und Vertretern der US-Regierung
ist im Allgemeinen die Haltung der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur
Todesstrafe gut bekannt. Die EU wird auf Grundlage der „EU-Leitlinien zu
Menschenrechten und Humanitärem Völkerrecht“ regelmäßig zum Thema
Todesstrafe gegenüber den USA aktiv. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
4. Welche Anstrengungen gedenkt die Bundesregierung angesichts ihres neu
gewonnenen, nichtständigen Sitzes im UN-Sicherheitsrat zu unternehmen,
um auf UN-Ebene für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe zu
werben und den Dialog darüber mit den USA und anderen Staaten, die die
Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, zu suchen?
Der VN-Sicherheitsrat hat nach Artikel 24 der VN-Charta die primäre
Zuständigkeit für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit.
Menschenrechtliche Aspekte finden Berücksichtigung, beispielsweise bei der
Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Frauen als Mittel der Kriegsführung, dem
Schutz von Zivilisten in bewaffneten Konflikten, und dem Kampf gegen die
Ausbeutung von Kindern als Kindersoldaten. Deutschland wird sich als
nichtständiges Mitglied für eine Berücksichtigung von menschenrechtlichen
Aspekten einsetzen, beispielsweise bei Mandaten von VN-Friedensmissionen. Wir
unterstützen zudem die Verhinderung von Straflosigkeit, insbesondere für
schwerste Menschenrechtsverletzungen.
Der Sicherheitsrat ist jedoch nicht das Organ der Vereinten Nationen mit
primärer Zuständigkeit für Menschenrechte. Die Frage der Todesstrafe steht derzeit
nicht auf der Tagesordnung des VN-Sicherheitsrates. Deutschland setzt sich im
Rahmen der Vereinten Nationen jedoch auch in der VN-Generalversammlung
weiterhin aktiv für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Dort haben wir uns im
vergangenen Jahr erfolgreich für die erneut mit verbessertem Ergebnis
verabschiedete Resolution über ein Todesstrafen-Moratorium eingesetzt und weitere
Unterstützer hinzugewinnen können.
5. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um im Rahmen der
Europäischen Union einen Menschenrechtsdialog mit den USA über die
Todesstrafe und andere Menschenrechtsthemen zu initiieren?
Die EU führt mit den USA einen institutionalisierten Austausch über
Menschenrechtsthemen im Rahmen ihrer jährlichen Menschenrechtskonsultationen.
In diesem Forum wird neben allen anderen Themen mit einem Bezug zu
Menschenrechtsfragen auch die Todesstrafe thematisiert.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/47946. Wie viele Todesurteile wurden seit dem Jahr 2000 in den USA vollstreckt
(bitte möglichst nach Jahr, Geschlecht, Hinrichtungsmethode und
Bundesstaat aufschlüsseln)?
Zahl der Hinrichtungen nach Jahr (Quelle EU):
2000: 85
2001: 66
2002: 71
2003: 65
2004: 59
2005: 60
2006: 53
2007: 42
2008: 37
2009: 52
2010: 46
Zahl der Hinrichtungen nach Staat, Gesamtzahlen für die Jahre 2000 bis 2010
(Quelle EU):
Texas: 265
Oklahoma: 77
Ohio: 40
Virginia: 35
Alabama: 31
North Carolina: 28
Missouri: 26
Georgia: 26
Florida: 25
South Carolina: 18
Indiana: 13
Mississippi: 9
Arakansas: 6
California: 6
Tennessee: 6
Arizona: 5
Delaware: 4
Nevada: 4
Lousiana: 3
Bundesebene: 3
Maryland: 2
Washington: 2
Connecticut: 1
Drucksache 17/4794 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeKentucky: 1
Montana: 1
New Mexico: 1
South Dakota: 1
Utah: 1
Colorado: 0
Idaho: 0
Illinois: 0
Nebraska: 0
Oregon: 0
Pennsylvania: 0
Wyoming: 0
Der District of Columbia und die 15 Staaten Alaska, Hawaii, Iowa, Maine,
Massachussetts, Michigan, Minnesota, New Jersey, New Mexico, New York,
North Dakota, Rhode Island, Vermont, West Virginia und Wisconsin haben die
Todesstrafe abgeschafft. In New York hat der Verfassungsgerichtshof des
Staates die Todesstrafe 2004 für verfassungswidrig erklärt.
Hinrichtungsmethoden: Die tödliche Injektion ist in allen die Todesstrafe
anwendenden Bundesstaaten die fast ausschließlich angewandte und oft auch die
einzige zulässige Hinrichtungsmethode. Detailliertere Angaben waren in der
nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Beantwortung
der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht verfügbar.
7. Wie viele Verurteilte warten gegenwärtig noch in US-Todeszellen auf ihre
Hinrichtung, und wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre und
menschenrechtliche Situation der Todeskandidatinnen und
Todeskandidaten (bitte ggf. auch auf einzelne US-Bundesstaaten eingehen)?
Im Januar 2010 waren nach Informationen, die der EU vorliegen, 3 261
Personen in den USA zum Tode verurteilt. Die Bundesregierung lehnt die
Todesstrafe aus ethisch-moralischen und rechtspolitischen Gründen ab und betrachtet
sie als grausame, unmenschliche und entwürdigende Strafform. Vor diesem
Hintergrund sieht die Bundesregierung auch die humanitäre und
menschenrechtliche Situation der Betroffenen in den Bundesstaaten, die die Todesstrafe
anwenden.
8. Wie viele der gegenwärtig auf ihre Hinrichtung wartenden
Todeskandidatinnen und Todeskandidaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
afroamerikanischer bzw. hispanoamerikanischer Herkunft?
Nach Informationen, die der EU vorliegen, sind im Januar 2011 1 351
(41,43 Prozent) der Todesstrafenkandidaten afroamerikanischer und 383
(11,74 Prozent) lateinamerikanischer Herkunft.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/47949. Welche Kriterien und Verfahrensregeln sind nach Kenntnis der
Bundesregierung maßgebend dafür, an welchen Personen die Todesstrafe
vollstreckt werden soll, und wie beurteilt die Bundesregierung diese
Auswahlpraxis der US-Behörden?
Soweit bekannt, handelt es sich dabei um einzelfallbezogene Entscheidungen in
dem jeweiligen Bundesstaat, die sich danach richten, ob laufende
Rechtsbehelfe im Einzelfall der Vollstreckung entgegenstehen oder ob die Rechtslage
die Vollstreckung zulässt.
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Fortführung des US-
Strafgefangenenlagers Guantánamo, und inwieweit werden hierbei nach
Einschätzung der Bundesregierung humanitäre Grundsätze des
internationalen Völkerrechts und des Völkerstrafrechts eingehalten, und wie ist
die momentane Situation der Strafgefangenen zu bewerten?
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat bereits am 9. Januar 2006 öffentlich
erklärt, dass eine Institution wie Guantánamo so nicht auf Dauer existieren dürfe
und dass Mittel und Wege für einen anderen Umgang mit den Gefangenen
gefunden werden müssen. Dies ist noch immer die Haltung der Bundesregierung.
Daher hat die Bundesregierung den Willen der US-Administration unter US-
Präsident Barack Obama, das Gefangenenlager Guantánamo so bald wie
möglich zu schließen, von Anfang an begrüßt und sie durch die Aufnahme von zwei
ehemaligen Guantánamo-Häftlingen im Jahr 2010 unterstützt. Der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, hat diese Entscheidung als
notwendig bezeichnet.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen Integrationserfolge der
zwei Ex-Guantánamo-Gefangenen, die im Jahr 2010 von der
Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden, und welche staatlichen
Integrationshilfen stehen hierbei den Betroffenen zur Verfügung und
inwieweit ist ihr Zugang zu medizinischer Versorgung und psychologischer
Betreuung gewährleistet?
Die zuständigen Landesbehörden haben zugesagt, alles zu unternehmen, um
den beiden Betroffenen hier in Deutschland einen Neuanfang und eine
nachhaltige und zielgerichtete Integration in die neuen Lebensumstände zu
ermöglichen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 1. Oktober
2010 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 17/3159 verwiesen.
12. Wie viele Personen sind gegenwärtig noch im US-Strafgefangenenlager
Guantánamo interniert, und wäre die Bundesregierung bereit, durch die
Aufnahme von weiteren Guantánamo-Gefangenen einen Beitrag zur
Schließung des Lagers zu leisten (bitte mit Begründung und Nennung der
Herkunftsländer der Gefangenen, soweit bekannt)?
Die Bundesregierung verfügt nicht über offiziell bestätigte Informationen über
die genaue Anzahl der noch in Guantanamo festgehaltenen Personen. Der
Bundesminister des Innern hat mit Presseerklärung vom 16. September 2010
darüber informiert, dass Deutschland mit der Aufnahme von Murat K. im August
2006 und der beiden ehemaligen Guantánamo-Insassen im September 2010
seinen humanitären Beitrag zur Schließung des Gefangenenlagers auf
Guantánamo geleistet hat.
Drucksache 17/4794 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie viele Guantánamo-Gefangene haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Gefangenschaft bislang Suizid begangen, und wie viele
Gefangene haben Suizidversuche unternommen, die sie überlebten?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass in fünf Todesfällen von Gefangenen in
den Jahren 2006, 2007 und 2009 Suizid als Todesursache von den zuständigen
US-Stellen angegeben wurde. Der Bundesregierung sind ebenfalls
Presseberichte bekannt, in denen über zahlreiche Suizidversuche von Gefangenen
berichtet wird. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine eigenen
Erkenntnisse vor.
14. Wie viele Guantánamo-Gefangene haben seit Entscheidung des Obersten
Gerichtshofs ein Haftüberprüfungsverfahren angestrengt, und wie viele
Verfahren wurden bislang tatsächlich eröffnet und Betroffene angehört?
Seit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs haben nach Informationen aus
öffentlich verfügbaren Quellen 38 Antragsteller einen erfolgreichen Antrag auf
Haftprüfung (habeas corpus) gestellt. 19 weitere Anträge auf Haftprüfung
waren nicht erfolgreich.
15. Gegen wie viele Guantánamo-Gefangene wurden bisher Verfahren vor
Militärkommissionen eingeleitet, und welche Bilanz ist hierbei zu
ziehen?
Nach Informationen aus öffentlich verfügbaren Quellen wurden bislang fünf
Verfahren vor Militärkommissionen abgeschlossen. Zwei der Beklagten
konnten mittlerweile in ihre Heimat zurückkehren, ein Beklagter wurde zu
lebenslanger Haft verurteilt. In zwei weiteren Fällen wurden strafprozessrechtliche
Vereinbarungen (plea bargain) getroffen.
16. Über welche gegenwärtigen Befugnisse verfügt nach Kenntnis der
Bundesregierung der US-amerikanische Geheimdienst CIA bei der
„vorübergehenden“ Inhaftierung von terrorverdächtigen Personen, und welche
zeitlichen Begrenzungen sind hierbei zu beachten und mit welchen
Kontrollmechanismen wird gewährleistet, dass künftig Folterpraktiken und
„verschärfte Verhörmethoden“ wie simuliertes Ertrinken, erzwungene
Nacktheit und dauerhafter Schlafentzug tatsächlich ausgeschlossen sind?
US-Präsident Barack Obama hat am Tag nach seinem Amtsantritt eine
Präsidiale Verfügung erlassen, die die umstrittenen Verhörmethoden formell
beendet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten,
dass die Verfügung von Präsident Barack Obama nicht umgesetzt wird.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre und
menschenrechtliche Situation von Gefangenen in US-Hochsicherheitsgefängnissen
(bitte ggf. auch auf einzelne US-Bundesstaaten eingehen)?
Der Schutz der verfassungsmäßigen Grundrechte und des in deren
Ausgestaltung erlassenen amerikanischen Rechts gilt auch für Häftlinge in
amerikanischen Gefängnissen. Dazu gehört insbesondere der Anspruch auf ein
gesetzmäßiges und gerechtes Gerichtsverfahren und das Verbot von grausamen und
unüblichen Strafen. Der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit ist für
Beschwerden von Häftlingen eröffnet. Pflichtverteidiger werden regelmäßig und
soweit erforderlich gestellt. Ein Zugang zu ärztlicher Versorgung besteht im
Rahmen der für die Haftbedingungen geltenden Vorschriften. Soweit es in ame-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/4794rikanischen Hochsicherheitsgefängnissen problematische Zustände
insbesondere im Hinblick auf die Einzelhaft gibt, ist es die Aufgabe der amerikanischen
Gesetzgebung und Rechtsprechung, diesen abzuhelfen. Darüber hinaus
engagieren sich zahlreiche Rechtsanwälte pro bono und andere Vertreter der
Zivilgesellschaft sowie Nichtregierungsorganisationen, um Gefangene bei der
Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.
18. Wie viele Häftlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in US-
Hochsicherheitsgefängnissen in dauerhafter Isolationshaft gehalten, und
für welche Verbrechen wird seitens der US-Behörden üblicherweise
dauerhafte Isolationshaft verhängt?
Nach Angabe der amerikanischen Gefängnisverwaltungsbehörde (Federal
Bureau of Prisons) unterlagen 11 Prozent von 209 770 Gefangenen in
Haftanstalten auf Bundesebene der höchsten Sicherheitsstufe (Stichtag: 25. Dezember
2010). Wieviele davon in sogenannten Hochsicherheitsgefängnissen inhaftiert
sind, ist nicht bekannt. Nähere Angaben konnten in der nach der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages für die Beantwortung der Anfrage zur
Verfügung stehenden Zeit nicht ermittelt werden.
19. Mit welchen gesetzlichen Kontrollmöglichkeiten wird nach Kenntnis der
Bundesregierung garantiert, dass Isolationshäftlinge in US-
Hochsicherheitsgefängnissen keiner Folter oder anderen Formen körperlicher und
psychischer Misshandlung ausgesetzt sind und Zugang zu medizinischer
Versorgung haben und die Haftbedingungen überprüft werden können
(bitte ggf. auch auf einzelne US-Bundesstaaten eingehen)?
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung von humanitären und
menschenrechtlichen Standards bei Isolationshaft im Bereich der US-
Militärgerichtsbarkeit bzw. in US-Militärkasernen, und welche
strafrechtliche Sanktionen könnten ggf. in der Bundesrepublik Deutschland
verhängt werden, falls Militärangehörige als geheim eingestuftes
Informationsmaterial öffentlich bekannt machten oder an Dritte weitergäben?
Der in Antwort zu Frage 17 genannte Schutz gilt grundsätzlich auch für
Häftlinge in amerikanischen Militärgefängnissen, wobei der volle Schutz der
amerikanischen Verfassung nur Häftlingen auf amerikanischem Territorium
zukommt. Das von US-Präsident Barack Obama erlassene Verbot umstrittener
Verhörmethoden wird, soweit bekannt, in allen amerikanischen Haftanstalten
weltweit wie auch in amerikanischen Militärgefängnissen eingehalten. Die
Obama-Administration macht darüber hinaus geltend, dass für alle Häftlinge,
die im Ausland als Kriegsgefangene festgehalten werden, die Haftbedingungen
den Maßstäben des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen
entsprechen.
Ob auf das Handeln amerikanischer Militärangehöriger, die in den USA dort
als geheim eingestuftes Informationsmaterial öffentlich bekannt machen oder
an Dritte weitergeben, deutsches Strafrecht anwendbar ist und ob sich diese
Personen nach Maßgabe des deutschen Strafrechts strafbar machen, bedarf
jeweils einer Prüfung im Einzelfall. Die strafrechtliche Beurteilung von
diesbezüglichen Geschehnissen im Einzelfall obliegt darüber hinaus nach der
verfassungsmäßigen Ordnung des Grundgesetzes den zuständigen Stellen der
Justiz des Bundes und der Länder.
Drucksache 17/4794 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode21. Welche Position bezieht die Bundesregierung gegenüber der US-
Regierung in Bezug auf die humanitären und menschenrechtlichen
Haftbedingungen in US-Gefängnissen von Menschen mit geistigen Behinderungen
oder mit schweren chronischen Erkrankungen wie HIV/AIDS und
Tuberkulose?
Die Bundesregierung vertritt auch gegenüber der US-Regierung die Haltung,
dass die Haftbedingungen in Gefängnissen internationalen humanitären und
menschenrechtlichen Standards entsprechen müssen. Das schließt auch
Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Erfordernissen ein. Die
Bundesregierung setzt sich gegenüber der US-Regierung für die Ratifizierung der VN-
Antifolterkonvention und der VN-Behindertenrechtskonvention ein. Darüber hinaus
setzt sie sich dafür ein, die Empfehlungen des Menschenrechtsrates, die dieser
im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal
Periodic Review) an die Vereinigten Staaten ausgesprochen hat und die sich unter
anderem auf die Bedingungen in Gefängnissen beziehen, umzusetzen.
22. In welcher Größenordnung machen die US-Behörden nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Praxis Gebrauch, Asylsuchende und
Migrantinnen und Migranten routinemäßig und häufig unter erschwerten
Bedingungen und ohne ausreichende medizinische Versorgung zu inhaftieren,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in
Gesprächen mit der US-Regierung?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer solchen angeblichen Praxis
amerikanischer Behörden. Die Ministerin für Heimatschutz, Janet Napolitano,
hat im August 2009 eine umfassende Reform der Haftanstalten der
Immigrationsbehörden (U. S. Immigration and Customs Enforcement – ICE) eingeleitet.
Hierzu gehört u. a. eine grundlegende Verbesserung der medizinischen,
zahnmedizinischen und psychologischen/psychiatrischen Versorgung der Insassen in
Abschiebehaft.
23. Wie viele Todesfälle hat es seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der
Bundesregierung unter Migrantinnen und Migranten gegeben, die sich im
Gewahrsam der Einwanderungs- und Zollbehörden befanden (bitte
möglichst nach Jahr und Bundesstaat auflisten)?
Nach Angaben der amerikanischen Immigrationsbehörde ICE gab es folgende
Zahlen von Todesfällen in den Abschiebehaftanstalten (für die Jahre vor 2004
waren keine Zahlen erhältlich):
2004: 34
2005: 18
2006: 18
2007: 7
2008: 15
2009: 10
2010: 10
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/479424. Wie bewertet die Bundesregierung das bestehende
Grenzsicherungsregime zwischen den USA und Mexiko im Hinblick auf seine
Auswirkungen auf das Leben und die Menschenrechte von Flüchtlingen?
Bei der Ausübung des Rechts eines Staates, seine Grenzen zu kontrollieren und
zu sichern sowie Regeln zur Einwanderung und zum Aufenthalt von
ausländischen Staatsbürgern auf seinem Staatsgebiet zu erlassen, hat die jeweilige
Regierung die Pflicht, internationale Menschenrechtsstandards zu beachten. Der
Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zur Verletzung von
Menschenrechtsstandards bei der Grenzsicherung vor.
25. Wie viele illegale Übertritte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Inkrafttreten des „Secure Fence Act of 2006“ pro Jahr an der US-
amerikanisch-mexikanischen Grenze gegeben, und wie viele Menschen
kamen seither beim Versuch des illegalen Grenzübertritts ums Leben?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine offiziellen Zahlen vor.
26. In welchem Umfang wird der Grenzzaun durch elektronische Anlagen
gesichert, und wie bewertet die Bundesregierung seine reale Wirksamkeit
im Hinblick auf die Eindämmung des Drogen-, Waffen- und
Menschenhandels an der US-amerikanisch-mexikanischen Grenze?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, die eine qualitative
Bewertung der Wirksamkeit zulassen.
27. Welche Bevölkerungsgruppen unterliegen nach Einschätzung der
Bundesregierung Einschränkungen ihrer wirtschaftlichen, sozialen und
kulturellen Menschenrechte, und in welcher quantitativen Größenordnung ist
dies zu beobachten, und welche Rechte sind davon am stärksten
betroffen?
Die USA bekennen sich zu dem Schutz und der Universalität der
Menschenrechte. Dies schließt individuelle Freiheiten, Gleichheit vor dem Gesetz und die
Menschenwürde ein. Damit bestehen rechtlich gleiche Entwicklungschancen
für alle Bevölkerungsgruppen unabhängig von ihrer Herkunft oder ethnischen
Zuordnung.
28. Wie viele US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner sind nach Kenntnis
der Bundesregierung gegenwärtig von absoluter Armut im Sinne der
Definition der Weltbank (Einkommen unter 1,25 US-Dollar/Tag) betroffen?
Die Weltbank benutzt den Begriff der „absoluten Armut“ im Zusammenhang
mit sich entwickelnden Ländern. In ökonomisch entwickelten Staaten gelten
Menschen als armutsgefährdet bzw. arm, deren Einkommen unter der
jeweiligen Armutsschwelle liegt. Nach der Definition des U.S. Census Bureau lebt
eine vierköpfige Familie mit knapp 22 000 US-Dollar Bruttoeinkommen pro
Jahr unterhalb der Armutsgrenze. Finanzielle Rücklagen oder Immobilien
werden dabei nicht berücksichtigt. 2009 lag die Armutsrate nach offiziellen
Angaben bei 14,3 Prozent. Betroffen sind ca. 43,6 Millionen Menschen.
Drucksache 17/4794 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode29. Wie viele US-Amerikanerinnen und US-Amerikaner sind gegenwärtig
nach der Berechnungsmethode der modifizierten OECD-Skala von
relativer Armut betroffen?
Nach der Skala der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (OECD) leben in den USA circa 53 Millionen Menschen (17 Prozent
der Bevölkerung) in Armut.
30. Wie viele Kinder unter 18 Jahren sind in den USA nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge der Einkommensarmut der Eltern als arm bzw.
armutsgefährdet zu betrachten, und welche Chancen haben sie,
struktureller Armut zu entgehen?
Nach Angaben des U.S. Census Bureau leben knapp 15 Millionen Kinder unter
18 Jahren unterhalb der Armutsgrenze, das entspricht einem Anteil von 20
Prozent. Eine Vielzahl staatlicher Hilfsprogramme der US-Regierung und
einzelner Bundesstaaten verbessern die Aufstiegschancen von Kindern, z. B.
„Temporary Assistance for Needy Families“ (TANF) oder „Children’s Health
Insurance Program“ (CHIP). Diese werden durch eine große Zahl privater, religiös
verankerter und zivilgesellschaftlicher Initiativen ergänzt.
31. Welche Zugangschancen haben nach Kenntnis der Bundesregierung US-
amerikanische Kinder aus einkommensschwachen Familienhaushalten zu
gesundheitlicher Versorgung, zum staatlichen Bildungssystem sowie zu
höherer Bildung an Universitäten, und welchen Stellenwert spielt hierbei
die soziale und/oder ethnische Herkunft?
Der Zugang zu medizinischer Grundversorgung der Bevölkerung der USA ist
bei zum Teil erheblichen regionalen und qualitativen Unterschieden
grundsätzlich sichergestellt. Zugleich bestehen, auch für Kinder aus sozial schwachen
Familien, strukturelle Defizite beim Zugang zu einer umfassenden
gesundheitlichen Versorgung und zu Krankenversicherungen.
Die Gesundheitsreform 2010 zielt darauf, diese strukturellen Defizite zu
überwinden und die Zugangschancen auch von Kindern zu umfassender
gesundheitlicher Versorgung zu verbessern.
Das Schulsystem der USA ist von einer großen Vielfalt von
Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft gekennzeichnet. Der Zugang zu
staatlichen Bildungseinrichtungen ist mit regionalen und qualitativen
Unterschieden grundsätzlich gewährleistet. Die Verbesserung der Leistungen des
staatlichen Schulsystems ist eine hohe Priorität der Obama-Regierung und
einzelner Bundesstaaten. Zum Beispiel fördert das Programm „Race to the Top“
gezielt Programme in öffentlichen Schulen in sozial schwächeren Gebieten. Im
Zuge einer umfassenden Immigrationsreform beabsichtigt US-Präsident Barack
Obama, den Schulzugang auch für Kinder illegaler Einwanderer sicherzustellen.
Das US-Hochschulsystem zeichnet sich durch ein umfassendes
Stipendienwesen – insbesondere auch für Minderheiten – aus. Außerdem will die US-
Regierung ein Programm zur steuerlichen Absetzbarkeit von Hochschulgebühren
verlängern.
32. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Weigerung
der USA, die UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren im Hinblick auf
die Einhaltung der Menschenrechte von Kindern, und inwieweit gedenkt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/4794die Bundesregierung auf die USA einzuwirken, damit sie die Konvention
doch noch ratifizieren?
Die Vereinigten Staaten haben die VN-Kinderrechtskonvention 1995
unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Dagegen haben die Vereinigten Staaten die
beiden Zusatzprotokolle zur VN-Kinderrechtskonvention bereits ratifiziert. Die
Bundesregierung setzt sich für eine weltweite Ratifikation der VN-
Kinderrechtskonvention (und ihrer Zusatzprotokolle) ein, also auch gegenüber den
USA.
Die Bundesregierung begrüßt in diesem Zusammenhang die Erklärung von US-
Präsident Barack Obama aus dem Jahr 2009, auf eine Zustimmung des US-
Senats zur Ratifikation der VN-Kinderrechtskonvention hinzuwirken.
33. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle Lage der
afroamerikanischen, hispanoamerikanischen und indigenen Bevölkerung im Hinblick
auf ihren Zugang zu staatlicher Bildung, Gesundheitsdienstleistungen,
existenzsichernden Erwerbseinkommen und sozialen Transferleistungen?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
34. Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtssituation von
Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie Transgendern in den USA?
Die USA bekennen sich zur Universalität der Menschenrechte. Dies schließt
individuelle Freiheiten, Gleichheit vor dem Gesetz und die Menschenwürde ein.
Die US-Regierung ist bestrebt, ggf. noch bestehende Benachteiligungen
abzubauen und gesetzliche Gleichstellung zu erreichen. US-Präsident Barack Obama
setzt sich aktiv für die Rechte von Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie
Transgendern ein. Die USA haben im Frühjahr 2009 als 67. Staat eine von EU-
Mitgliedern initiierte und Ende 2008 vor der Generalversammlung der VN
verlesene Erklärung zu LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual, Transgender)-Rechten
unterzeichnet. Innenpolitisch sind die Abschaffung der „Don’t ask, don’t tell“-
Gesetzgebung, der „Matthew Shepard and James Byrd, Jr. Hate Crimes Prevention
Act of 2009“, der „Employment Non-Discrimination Act“ und die
Unterstützung des „Domestic Partnership Benefits and Obligations Act“ zu erwähnen.
Die Möglichkeit staatlich anerkannter gleichgeschlechtlicher Ehen/
Lebenspartnerschaften sind bundesstaatlich unterschiedlich geregelt und Gegenstand einer
offen geführten gesellschaftlichen und politischen Debatte. Es existieren
professionelle zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für die Rechte der
Homo-, Bi- und Transsexuellen sowie Transgendern in den USA einsetzen.
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ISSN 0722-8333]