Kommunale Selbstverwaltung – Finanzierung und Herausforderungen
der Abgeordneten Sahra Mirow, Sascha Wagner, Luigi Pantisano, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Agnes Conrad, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Pascal Meiser, David Schliesing, Aaron Valent, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Schulen und Kindergärten, Sportanlagen und Bibliotheken, Straßen und Radwege, öffentlicher Personennahverkehr: All dies sind kommunale Dienstleistungen, die wesentlich darüber entscheiden, ob Landkreise, Städte und Gemeinden für Menschen lebenswerte Orte sind und ob sie dort ihren Lebensalltag problemlos bestreiten können. Wichtige Entscheidungen zu diesen Dienstleistungen werden vor Ort von der Kommunalpolitik getroffen.
Das Grundgesetz garantiert Landkreisen, Städten und Gemeinden „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln“ (Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)). Somit besteht im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ein Anspruch auf kommunale Selbstverwaltung. In der Praxis fällt der Gestaltungsspielraum dieser kommunalen Selbstverwaltung jedoch unterschiedlich aus. Dies liegt nicht zuletzt an der Finanzausstattung der jeweiligen Kommunen. Dabei ist die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise bedrohlich. Laut KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)-Kommunalpanel ist der Investitionsrückstand der deutschen Kommunen im Jahr 2024 um 15,9 Prozent auf einen Rekordwert von 215,7 Mrd. Euro gestiegen.
Besonders hervorzuheben ist im Zusammenhang der kommunalen Selbstverwaltung auch die trotz des eingeführten Aufgabenübertragungsverbots im Zuge der Föderalismusreform von 2005 fortwährende Aufgabenübertragung vom Bund auf die Kommunen. Dabei hat der Bund den Kommunen in der Vergangenheit immer wieder teure Aufgaben übertragen, ohne Regelungen für einen finanziellen Ausgleich zu schaffen. Seit der Föderalismusreform I ist eine entsprechende Aufgabenübertragung zwar nicht mehr zulässig, dies gilt indes nicht für Bundesgesetze, die vor Inkrafttreten der Föderalismusreform I im Jahr 2006 erlassen wurden, sowie für die Erweiterung bereits bestehender gesetzlicher Aufgaben. Dies betrifft u. a. die Kosten der Unterkunft. Während in den Landesverfassungen in der Regel ein striktes Konnexitätsprinzip zugunsten der Kommunen verankert ist, fehlt jedoch eine entsprechende Regelung auf Bundesebene. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz sprach im Juni 2025 bei seiner Rede auf dem Kommunalkongress des Städte- und Gemeindebundes von einer „Überfrachtung der Städte und Gemeinden mit immer neuen Aufgaben“ (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-kommunalkongress-2351564).
Auch hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zu dem Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, der bezahlt“) bekannt. Dabei betont die Bundesregierung: „Wenn Bundesgesetze oder andere Maßnahmen des Bundes bei den Ländern und Kommunen zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen führen, muss sichergestellt werden, dass die Mittel bei der ausführenden Ebene ankommen.“ Jedoch haben die kommunalen Spitzenverbände wiederholt öffentlich beklagt, dass das Konnexitätsprinzip nicht gewahrt wird, und dabei finanziellen Ausgleich für die sie betreffende Gesetze durch den Bund gefordert (vgl. www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/kein-gesetz-mehr-ohne-gegenfinanzierung).
Schließlich ist außerdem festzuhalten, dass die kommunalen Spitzenverbände eine mangelnde Einbeziehung ihrerseits in Gesetzgebungsprozesse beklagen (vgl. www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/positionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-2024.pdf). Nach wie vor müssen Kommunen bei kommunalrelevanten Vorhaben des Bundesgesetzgebers nicht angehört werden. Es gibt keine verbindliche Beteiligung der Kommunen bei der Abschätzung der Folgen und Kosten von Gesetzen sowie an europarechtlichen Abstimmungsverfahren zwischen Bund und Ländern.
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass die Übertragung immer neuer Aufgaben an die Kommunen und die damit einhergehende immer stärker werdende finanzielle Belastung für diese, das in der Praxis nicht gewahrte Konnexitätsprinzip zwischen Bund und Kommunen sowie die mangelnde Einbeziehung von Kommunen in kommunalrelevante Vorhaben des Bundesgesetzgebers die kommunale Selbstverwaltung ad absurdum führen. Dabei ist diese besonders wichtig, damit über die Angelegenheiten „vor Ort“ auch dort entschieden werden kann, wo sie umgesetzt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Welche Entscheidungen des Bundes (Gesetze und Verordnungen) führen seit 2020 nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer größeren Aufgaben- und damit höheren Ausgabenverpflichtung der Kommunen, und welche sind bis Ende der Legislatur noch geplant (bitte nach Entscheidungen, Höhe der jeweiligen kommunalen Mehrausgaben, Bundesländern und Jahren bis einschließlich 2029 aufschlüsseln)?
Welche finanziellen Mittel für welche übertragenen Aufgaben haben Bund und Länder den Kommunen zur Erfüllung dieser Aufgaben im Zeitraum seit 2020 zur Verfügung gestellt (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Für welche von Bund und Ländern auf die Kommunen übertragenen Aufgaben werden keine finanziellen Mittel vonseiten des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt?
Welche, bis zum Inkrafttreten des Aufgabenübertragungsverbot der Föderalismusreform von 2005 von Bund und Ländern auf die Kommunen, übertragenen Aufgaben bleiben ohne finanziellen Ausgleich?
Welche Rolle spielt nach Einschätzung der Bundesregierung das Konnexitätsprinzip in der aktuellen Finanzpraxis zwischen Bund, Ländern und Kommunen, und ist diese Praxis im Einklang mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Auffassung der Bundesregierung, sich am Grundsatz dieses Prinzips zu orientieren (vgl. Verantwortung für Deutschland, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD), vereinbar?
Welche konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um auf die wiederholte Kritik der kommunalen Spitzenverbände einzugehen, dass das Konnexitätsprinzip eingehalten werden muss, um die Kommunen nachhaltig finanziell zu entlasten (vgl.: https://www.staedtetag.de/presse/pressemeldungen/2025/kein-gesetz-mehr-ohne-gegenfinanzierung)?
Plant die Bundesregierung eine rechtlich verbindliche Verankerung des Konnexitätsprinzips zwischen Bund und Kommunen, ähnlich den Regelungen, die in den meisten Landesverfassungen bestehen, wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes, und wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung konkret, um, nach Zitat des Bundeskanzlers Friedrich Merz, der „Überfrachtung der Städte und Gemeinden mit immer neuen Aufgaben“ Einhalt zu gebieten (vgl.: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundeskanzler-kommunalkongress-2351564)?
Erachtet die Bundesregierung die Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 als ausreichend bezüglich des Schutzes von Kommunen vor der direkten Übertragung von Aufgaben durch den Bund auf die Kommunen, und wenn nein, welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Kommunen besser vor einer solchen Aufgabenübertragung zu schützen?
Welche Vorhaben beinhaltet der von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angestrebte „Zukunftspakt Bund, Länder und Kommunen“ hinsichtlich der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, und gibt es bereits einen Zeitplan?
Welche Maßnahmen außerhalb des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität plant die Bundesregierung, um die kommunale Investitionsfähigkeit kurz- und mittelfristig sicherzustellen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den wiederholten Forderungen der kommunalen Spitzenverbände nach einem fairen und umfassenden finanziellen Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Kommunen?
Bezüglich welcher erweiterten Aufgaben beanstanden die Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten, dass sie nicht genügend finanzielle Mittel zur Ausführung hätten, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Kommunen bei diesen erweiterten Aufgaben finanziell zu entlasten?
Welche Infrastruktur (z. B. Schulgebäude, Schwimmbad, öffentlichen Personennahverkehr) leidet nach Kenntnis der Bundesregierung am meisten und nach welchem Maße unter dem Investitionsrückstand der Kommunen (bitte nach Bundesländern, nach Art der zehn kostenintensivsten Infrastrukturbereichen und Investitionsrückstand aufschlüsseln)?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Kritik des Deutschen Städtetags, dass es einer ausreichenden Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren bedarf, diese jedoch in der Praxis oft nicht stattfindet (vgl. www.staedtetag.de/files/dst/docs/Publikationen/Positionspapiere/2024/positionspapier-rolle-der-staedte-fuer-gute-gesetze-2024.pdf)?
Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Belange der Kommunen bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen ausreichend zu beachten, und wenn ja, welche?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Erstellung von Gesetzentwürfen die Kosten- und Umsetzungsfolgen für Städte, Gemeinden und Landkreise?
Plant die Bundesregierung, die Kommunen zukünftig mehr in ihre Finanzentscheidungen einzubinden, wenn nein, warum nicht, und wenn ja, wie?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass kommunale Interessen und Umsetzungsfolgen auch in europarechtlichen Verfahren zwischen Bund und Ländern ausreichend berücksichtigt werden?
Welche Kontrollinstanzen existieren, um die durch Aufgabenübertragung entstandenen Kosten für die Kommunen nachvollziehen zu können?