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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Einführung der Aktivrente

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.12.2025

Aktualisiert

23.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/280913.11.2025

Einführung der Aktivrente

der Abgeordneten Sarah Vollath, Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansın Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Aaron Valent, Isabelle Vandre, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) bewertet die Aktivrente in einer Studie vom August 2025 als teure Maßnahme, deren Nutzen ungewiss sei. Die Mitnahmeeffekte würden sich auf bis zu 2,8 Mrd. Euro belaufen (vgl. www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Kurzberichte/PDF/2025/IW-Kurzbericht_2025-Aktivrente.pdf).

Von der sogenannten Aktivrente, also einem Steuerfreibetrag in Höhe von 2 000 Euro monatlich bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen nach Erreichen der Regelaltersgrenze, würden laut einer Analyse des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) vor allem besserverdienende Rentnerinnen und Rentner profitieren (vgl. www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.958419.de/25-25-1.pdf). Die Daten des DIW zeigen, dass sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Rentenalter im Vergleich zu Beschäftigten mit Minijobs überdurchschnittlich oft in der obersten Einkommensgruppe vertreten sind und häufig höhere Bildungsabschlüsse haben.

Im Jahr 2023 waren 278 291 Personen mit Rentenbezug nach der Regelaltersgrenze mehr als geringfügig beschäftigt. Dagegen waren 923 771 Personen mit Rentenbezug nach der Regelaltersgrenze nur geringfügig beschäftigt (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 131 auf Bundestagsdrucksache 21/747). Bei Beschäftigten im Rentenalter ist schon seit Jahren ein eindeutiger Trend zu Minijobs zu erkennen. Die Minijobberinnen und Minijobber würden von der geplanten Aktivrente allerdings nicht profitieren.

Auch Selbstständige, die laut Mikrozensus 2022 rund 35 Prozent aller Erwerbstätigen ab der Regelaltersgrenze ausmachen, sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Die Gründe für eine Weiterbeschäftigung über das Renteneintrittsalter hinaus können bei dieser Gruppe sehr unterschiedlich sein. Einer dieser Gründe sind die teilweise geringen Rentenansprüche, beispielsweise bei selbständigen Künstlerinnen und Künstlern, die oftmals dazu gezwungen sind, über das Rentenalter hinaus weiterzuarbeiten.

Mit der nachfolgenden Kleinen Anfrage soll ein umfangreiches Bild über die geplanten Auswirkungen der Einführung einer Aktivrente geschaffen werden. Um vollständige Beantwortung der Fragen ohne Verweis auf andere Drucksachen wird gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Welche Hindernisse und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt verhindern derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung, dass Beschäftigte über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten?

2

Mit welchem Zuwachs der Beschäftigung rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente in den kommenden zehn Jahren (bitte gesamt und pro Jahr aufgeschlüsselt angeben)?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung der Mindereinnahmen in den kommenden zehn Jahren infolge der Einführung der Aktivrente ein, insbesondere mit Blick auf den zu erwartenden jährlichen Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen (bitte pro Jahr und jeweils getrennt für Bund, Länder und Kommunen angeben)?

4

Wie viele Personen (bitte nach Geschlecht aufteilen) sind nach Schätzungen der Bundesregierung bei der Aktivrente anspruchsberechtigt?

5

Ab wie vielen zusätzlichen Beschäftigten können die Steuermindereinnahmen, die sich durch die Einführung der Aktivrente ergeben, ausgeglichen werden, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine entsprechende Mehrbeschäftigung für realistisch?

6

In welchen Branchen erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente besonders positive Effekte auf die Beschäftigungssituation, und wie ist das Matching mit Branchen, die besonders vom Fachkräftemangel betroffen sind?

7

Mit welcher Begründung koppelt die Bundesregierung den Steuerfreibetrag in Höhe von 2 000 Euro nicht an den Rentenbezug?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Personen ab der Regelaltersgrenze entwickelt, die geringfügig und mehr als geringfügig beschäftigt waren (bitte für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 und differenziert nach Rentenbezug und kein Rentenbezug angeben)?

9

Wie begründet die Bundesregierung den Ausschluss von jüngeren Personen von der Steuerbefreiung, insbesondere von denjenigen, die bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente in Anspruch nehmen?

10

Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente unterschiedliche Effekte für Beschäftigte unterschiedlicher Geschlechter, und wenn ja, welche?

11

Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente auf verschiedene Einkommensgruppen (bitte nach Quintilen getrennt angeben)?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den DIW-Wochenbericht „Aktivrente entlastet vor allem besserverdienende Rentner*innen – mit unsicheren Beschäftigungseffekten“, und wenn ja, wie bewertet sie die Ergebnisse, insbesondere die Aussage, dass die Aktivrente vor allem besserverdienende Rentnerinnen und Rentner entlastet?

13

Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch Einführung der Aktivrente auf Personen, die aktuell nach Erreichen der Regelaltersgrenze in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis angestellt sind?

14

Erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente Effekte auf Personen unterhalb der Regelaltersgrenze, etwa eine Umverteilung der Lebensarbeitszeit auf den Lebensabschnitt ab dem Renteneintrittsalter, um vom Steuerfreibetrag profitieren zu können?

15

Welche Auswirkungen auf die Altersarmut in Deutschland erwartet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente?

16

Welche Motive bewegen ältere Erwerbstätige derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, über die Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten?

17

Welche Mitglieder der Bundesregierung haben neben ihrem Mandat bzw. Amt derzeit Nebeneinkünfte, und in welcher Höhe?

18

Wie begründet die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellenden erhebliche Ungleichbesteuerung von Einkünften bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Selbstständigen durch die Einführung der Aktivrente?

19

Wie begründet die Bundesregierung, dass Selbstständige von der Aktivrente ausgeschlossen werden, die pflichtweise oder freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und im Rentenalter Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung erhalten?

20

Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung die besondere Situation von Selbstständigen in den Bereichen Kunst oder Publizistik bei der Einführung der Aktivrente, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und bei denen das Erreichen des Rentenalters meist nicht gleichbedeutend mit dem Eintritt in den Ruhestand ist?

21

Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbesteuerung von Einkünften bei älteren und jüngeren Arbeiternehmern, die im gleichen Unternehmen in vergleichbaren Positionen beschäftigt sind?

22

Mit welchen Auswirkungen auf die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rechnet die Bundesregierung durch die Einführung der Aktivrente?

Berlin, den 10. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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