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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Möglichkeiten zur Manipulation im Stromhandel

Sektorenuntersuchung Stromerzeugung und Stromgroßhandel des Bundeskartellamts vom 12. Januar 2011: ungewöhnliche 25 Prozent durchschnittlicher Nichtverfügbarkeit der Erzeugungskapazitäten aufgrund technischer Restriktionen bei den vier großen Stromerzeugungsunternehmen, Verdacht der Strompreismanipulation durch Kapazitätszurückhaltung, unzureichende Ressourcen des Bundeskartellamts zur Überprüfung, europäischer und inländischer Vergleich, Maßnahmen zur Verringerung von Manipulationsanreizen<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

15.02.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/460428. 01. 2011

Möglichkeiten zur Manipulation im Stromhandel

der Abgeordneten Ingrid Nestle, Kerstin Andreae, Bärbel Höhn, Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, Katrin Göring-Eckardt, Winfried Hermann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Dr. Hermann Ott, Christine Scheel, Dorothea Steiner, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Am 12. Januar 2011 veröffentlichte das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Sektorenuntersuchung Stromerzeugung und Stromgroßhandel.

In der Untersuchung, welche auf Grundlage der von den Unternehmen gelieferten Angaben zur Kraftwerkseinsatzsteuerung und zur Kostensituation der einzelnen Kraftwerke erstellt wurde, wurde den vier großen Stromkonzernen keine Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten nachgewiesen. Das Bundeskartellamt betonte aber deutlich, dass die großen Erzeugungsunternehmen den „Anreiz und die Möglichkeiten haben, den Strompreis durch missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen erheblich zu beeinflussen“.

Besonders die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit der Erzeugungskapazitäten aufgrund technischer Restriktionen von 25 Prozent erscheint dem Bundeskartellamt selbst ungewöhnlich hoch. Das Bundeskartellamt schließt deshalb nicht aus, dass Erzeugungsunternehmen Kapazitätszurückhaltungen im Rahmen der Datenerhebung als technische Restriktionen ausgewiesen und so Strompreismanipulationen kaschiert haben.

Aus der Untersuchung geht klar hervor, dass eine Feststellung von Missbrauch nicht möglich war, weil dem Bundeskartellamt für die Untersuchung der Angaben der Unternehmen nicht genügend Ressourcen zur Verfügung standen und Daten fehlten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Erscheint der Bundesregierung die Zahl von 25 Prozent durchschnittlicher Nichtverfügbarkeit von Kraftwerken aufgrund technischer Restriktionen ungewöhnlich hoch, und warum?

2

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Sektorenuntersuchung angesichts der Aussage des Bundeskartellamts, dass „die Angaben der Unternehmen zu technischen Restriktionen auch nur für einzelne Zeitpunkte und Kraftwerksblöcke nachzuvollziehen sehr aufwändig wäre und daher mit den Ressourcen der Beschlussabteilung nicht leistbar war“?

3

Wird die Bundesregierung dem Bundeskartellamt zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellen?

4

Gab es während der Entstehung der Sektorenuntersuchung Stromerzeugung und Stromgroßhandel mündliche oder schriftliche Unterrichtungen durch das Bundeskartellamt an die Bundesregierung zur genannten Sektorenuntersuchung, und wenn ja, wann, und welche?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine ausführlichere Prüfung der Gründe für die Nichtverfügbarkeit von Kraftwerken aufgrund von technischen Restriktionen zu ermöglichen, besonders angesichts der Aussage des Bundeskartellamts, dass „die Beschlussabteilung die Angaben zu technischen Restriktionen nicht im Einzelnen hat überprüfen können“?

6

Wie lauten die Daten für die durchschnittliche Häufigkeit der Nichtverfügbarkeit von Kraftwerken aufgrund technischer Restriktionen in anderen Ländern Europas über welche die Bundesregierung verfügt (bitte aufgeschlüsselt nach Erzeugungstechnologien), und wenn sie über keine Daten verfügt, will sie sich diese beschaffen?

7

Wie lauten die Daten für die durchschnittliche Häufigkeit der Nichtverfügbarkeit von Kraftwerken aufgrund technischer Restriktionen in den letzten 20 Jahren in Deutschland über welche die Bundesregierung verfügt (bitte aufgeschlüsselt nach Erzeugungstechnologien), und wenn sie über keine Daten verfügt, will sie sich diese beschaffen?

8

Was wird die Bundesregierung veranlassen, damit die unterschiedlich hohen Anteile technischer Restriktionen bei den vier großen Erzeugungsunternehmen (2007: 24 Prozent, 2008: 26 Prozent) und den übrigen Erzeugern (2007: 20 Prozent, 2008: 17 Prozent) weiter untersucht und ergründet werden?

9

Welche Schritte sieht die Bundesregierung neben der Errichtung einer Marktransparenzstelle vor, um die Möglichkeiten und Anreize für Preismanipulationen im Strommarkt zukünftig auszuschließen?

10

Plant die Bundesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Entflechtungsinstrument, wie von der Monopolkommission vorgeschlagen, mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen einzuführen, und wenn ja, wann?

11

Welche substanziellen Veränderungen bei der Ausgestaltung des Entflechtungsinstruments plant die Bundesregierung gegenüber dem diesbezüglichen Referentenentwurf, der sich bereits seit Januar 2010 in der Ressortabstimmung befindet, insbesondere auch hinsichtlich der Unabhängigkeit von einem konkreten Missbrauchsnachweis?

12

Welche Sanktionen plant die Bundesregierung zur Implementierung des EU-Verordnungsvorschlags zum Stromgroßhandel (Verordnung zur Integrität und Transparenz der Energiemärkte)?

Berlin, den 28. Januar 2011

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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