Förderungen von CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen
der Abgeordneten Nicole Hess, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung fördert seit Jahren Organisationen in den Feldern sogenannter Demokratieförderung, Integration und Antidiskriminierung. Dazu zählen u. a. die CLAIM gGmbH („Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit“), das Netzwerk Neue Deutsche Organisationen (ndo) sowie regionale Partner wie Teilseiend e. V. bzw. die Muslimische Akademie Heidelberg (MAH). Zuwendungen des Bundes an private Projektträger dürfen nur unter der Voraussetzung eines erheblichen bundesstaatlichen Interesses gewährt werden (§ 23 der Bundeshaushaltsordnung), was einen besonders umfassenden parlamentarischen Aufklärungsbedarf begründet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Bundeszuwendungen haben seit 2015 CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen unmittelbar oder mittelbar empfangen (bitte nach Jahr, Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Name des Förderprojektes o. Ä., Zuwendungshöhe und ggf. Erst-, Mittel- und Letztmittelempfänger aufschlüsseln)?
a) Welchem erheblichen Bundesinteresse nach § 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) entsprechen diese Förderungen jeweils?
b) Unter welchem Bundeshaushaltstitel erfolgten diese Zuwendungen jeweils?
c) In welcher Form erfolgten diese Zuwendungen jeweils (als institutionelle oder projektbezogene Zuwendung, durch Auftrag, mittels Rahmenvertrag, über Kaskadenfinanzierung usw.)?
d) Wurden bei den projektbezogenen Förderungen Personalausgaben nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Nummer 1.3 übernommen, und wenn ja, bei welchen, und in welcher Höhe?
e) Wurden alle bewilligten Mittel ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und warum?
f) Wurden ausgezahlte Mittel zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum?
g) Wie viele dieser etwaig zurückgeforderten Mittel wurden von den Zuwendungsempfängern erstattet (bitte nach Jahr und Projektname aufschlüsseln, falls es sich um keine institutionelle Förderung handelt)?
h) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger jeweils?
i) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern eingefordert, und wenn nein, welche, und warum?
j) Wurden die Verwendungsnachweise innerhalb der sechsmonatigen Frist von den Zuwendungsempfängern vorgelegt, und enthielten sie jeweils einen Sachbericht und einen zahlenmäßigen Nachweis, der den geltenden Bestimmungen Genüge getan hat (vgl. ANBest-P Nummer 6 bzw. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Nummer 7), und wenn nein, bei welchen Förderungen war dies nicht der Fall?
k) Wurden aus den Zuwendungen auch die Personalausgaben bestritten, und wenn ja, wie hoch waren diese jeweils (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
l) Welche Förderrichtlinien, Fördergrundsätze oder Förderkriterien galten jeweils?
m) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Organisationen, die sowohl Mitglied bei CLAIM als auch NDO sind, und wenn ja, welche?
Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 EU-Fördermittel erhalten (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
a) Hat die Bundesregierung Zuwendungen der EU an diese Organisationen weitergeleitet, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
b) Haben diese Organisationen EU-Fördermittel auf dem Wege der nationalen Kofinanzierung erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, EU-Programm oder EU-Fonds, Namen des Förderprojekts o. Ä., Höhe des EU- und des kofinanzierten Anteils)?
c) Wurden alle bewilligten Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – ausgezahlt, und wenn nein, welche wurden zurückgehalten, und warum?
d) Wurden ausgezahlte Mittel – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – zurückgefordert, und wenn ja, welche, und warum?
e) Wie hoch waren die Eigenmittel der Zuwendungsempfänger – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – jeweils?
f) Wurden alle Eigenmittelanteile von den Zuwendungsempfängern – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – eingefordert, und wenn nein, welche nicht, und warum nicht?
Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 Fördermittel der Länder oder ihrer Kommunen unmittelbar oder mittelbar erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Land bzw. Kommune, Jahr, Name des Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?
Haben CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen – ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung – seit 2015 Fördermittel von Bundesstiftungen, Länderstiftungen oder privaten Stiftungen erhalten, und wenn ja, welche (bitte nach Jahr, Stiftung, Name des Förderprojekts o. Ä., Förderhöhe aufschlüsseln)?
Wurden bei den in den Fragen 1, 2 und 4 erfragten Förderungen Zuwendungsbescheide nach der Bundeshaushaltsordnung (BHO), den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO), dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), ANBest-P, ANBest-I oder weiteren einschlägigen Vorschriften oder Bestimmungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst wie unwirksam, und wenn ja, welche?
Gab es unter den in den Fragen 1 bis 4 erfragten Förderungen solche, die vom Bundesrechnungshof (vgl. §§ 91, 100 BHO) oder nach Kenntnis der Bundesregierung von Landesrechnungshöfen auf ihre Verwendung überprüft wurden, und wenn ja, welche, und mit welchem Ergebnis?
Hat die Bundesregierung vor oder während ihrer Förderungen CLAIM gGmbH, Teilseiend e. V., Muslimische Akademie Heidelberg und Neue Deutsche Organisationen bzw. deren etwaigen Teilorganisationen auf deren Verfassungstreue, Akzeptanz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) und parteipolitische Neutralität überprüft, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht?
Welche Projekte in den sogenannten Themenfeldern Islamfeindlichkeit, Antidiskriminierung, Demokratieförderung und politische Jugendbildung wurden seit 2015 nach Kenntnis der Bundesregierung zugleich aus Bundesmitteln und von privaten Stiftungen gefördert (bitte nach Projektbeginn, Projektdauer, privater und Bundesförderhöhe aufschlüsseln)?
Wurden Bundesmittel seit 2015 für die Einrichtung oder den Betrieb von Meldestellen zu sogenanntem antimuslimischem Rassismus aufgewendet, und wenn ja, für welche (bitte nach Jahr, Namen, Träger, Summe aufschlüsseln)?
Besitzt die Bundesregierung Kenntnis über abgestimmte Kommunikationsstrategien zwischen staatlich geförderten sogenannten Nichtregierungsorganisationen und öffentlich-rechtlichen Medienanstalten, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt, um sicherzustellen, dass Bundesförderungen nicht in die Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) eingreifen und keine staatlich geförderte einseitige Beeinflussung medialer Diskurse bewirken, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung weitere Modellprojekte nach dem Vorbild etablierter Institutionen (z. B. „christliche Akademien politischer Bildung“) im islamischen oder postmigrantischen Kontext seit 2015 gefördert, und wenn ja, welche (bitte nach Namen des Förderprojekts, Förderzeitraum, Bundesministerium oder nachgeordneter Behörde, Zuwendungshöhe aufschlüsseln)?
a) Sind geförderte Organisationen im Lobbyregister des Bundes oder der EU erfasst, und wenn ja, welche?
b) Haben geförderte Organisationen politische Beratungsleistungen für Bundesministerien oder nachgeordnete Behörden vor, während oder nach dem Förderzeitraum erbracht, und wenn ja, welche Leistungen (bitte erläutern)?
c) Haben nach Kenntnis der Bundesregierung ehemalige Regierungsbeamte oder Regierungsangestellte in den letzten fünf Jahren Funktionen in diesen Organisationen übernommen, und wenn ja, wie viele in welchen?
Überprüft die Bundesregierung die Internetauftritte geförderter Organisationen auf deren Einhaltung der Impressumspflicht und einschlägiger Datenschutzbestimmungen, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt?
Überprüft die Bundesregierung die Projektträger bei Projekten mit Minderjährigen, ob Einwilligungs‑ oder Schutzkonzepte vorgelegt wurden, und wenn nein, warum findet keine Überprüfung statt?
Plant die Bundesregierung, eine Gesamtliste aller Bundesförderungen seit 2015 inklusive relevanter Anlagen wie Bescheide, Verträge und Prüfberichte soweit rechtlich zulässig an zentraler Stelle zu veröffentlichen, und wenn nein, welche Schwierigkeiten hat die Bundesregierung mit dem Konzept hinreichender Transparenz angesichts des erheblichen Bundesinteresses, das diesen Projekten innewohnen sollte?