Zusatzbeiträge im Jahr 2011
der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Diana Golze, Inge Höger, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat es sich mit der jüngsten „Gesundheitsreform“ zum Ziel gemacht, „einkommensunabhängige Beiträge“, auch „Kopfpauschalen“ genannt, in Form von Zusatzbeiträgen auszuweiten. Ab 2011 sollte es auch einen „Sozialausgleich“ geben. Ebenso sollten, so wurde während des Gesetzgebungsverfahrens verkündet, ALG-II-Beziehende nur maximal den Anteil ihres kassenindividuellen Zusatzbeitrags zahlen müssen, der den durchschnittlichen Zusatzbeitrag übersteigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Krankenkassen erheben derzeit einen Zusatzbeitrag, wie hoch ist dieser Zusatzbeitrag jeweils, und wie viele Mitglieder sind von einem Zusatzbeitrag in welcher Höhe betroffen (bitte tabellarisch darstellen)?
Wie groß wird die Deckungslücke zwischen Ausgaben der Kassen und Einnahmen/Zuweisungen des Gesundheitsfonds, die die Kassen nur über Zusatzbeiträge schließen können, in den nächsten fünf Jahren sein (bitte nach den einzelnen Jahren auflisten), wenn sich Einnahme- und Ausgabeentwicklung so fortsetzen, wie sie in den letzten fünf Jahren stattfanden?
Welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung nach internen Berechnungen?
Welche durchschnittlichen Zusatzbeiträge ergeben sich aus der Antwort zu Frage 2?
Welche öffentlich publizierten Prognosen/Hochrechnungen zu den Fragen 2 und 3 gibt es, und was ist deren Aussage?
Wird im Jahr 2011 irgendein Sozialausgleich erfolgen?
Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung erstmals mit einem Sozialausgleich?
Welche Höhe wird der Sozialausgleich in den nächsten fünf Jahren (bitte nach den einzelnen Jahren auflisten) haben?
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich zu zahlen haben?
Falls die Frage nicht mit einem Betrag in Euro beantwortet werden kann, ist dieser Zusatzbeitrag größer als 0,00 Euro?
Wie hoch ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), und wie hat sich dieser aus dem aktuellen Schätztableau des Schätzerkreises errechnet?
Ist dies angesichts der Millionen Mitglieder, die einen Zusatzbeitrag entrichten, plausibel?
Werden im Jahr 2011 Teile des Zusatzbeitrags von ALG-II-Beziehern gemäß § 242 Absatz 4 Satz 1 SGB V nicht erhoben werden?
Angenommen der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach § 242a SGB V wäre derzeit größer als 0,00 Euro, wären die zuständigen Stellen bereits verwaltungstechnisch ausgerüstet, um einen Sozialausgleich auszuzahlen und Teile der Beiträge von ALG-II-Beziehenden zu übernehmen, und wann werden diese Strukturen aufgebaut sein?
Wie viele und welche Krankenkassen haben zum heutigen Zeitpunkt Satzungsregelungen zur Nichtübernahme der Differenz von durchschnittlichem und tatsächlich erhobenem Zusatzbeitrag nach § 242 Absatz 4 Satz 2 SGB V getroffen, und was bedeutet das für die ALG-II-beziehenden Mitglieder?