Nicht namentlich deklarierte Projekte in Georgien
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Johann Martel und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Fragesteller interessieren sich für die Projekte mit den IATI-Maßnahmen-IDs (IATI = International Aid Transparency Initiative)
- DE-1-202132983 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202132983, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202176089 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202176089, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202239093 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202239093, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202273761 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202273761, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202274132 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202274132, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202276913 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202276913, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202276939 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202276939, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202306009-7349 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202306009-7349, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202326114 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202377174, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202374403 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202374403, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202375038 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202375038, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202375590 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202375590, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202376903 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202376903, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202377091 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202377091, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202377166 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202377166, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202377174 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202377174, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202406007-8038 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202406007-8038, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202406007-8115 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202406007-8115, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202431450 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202431450, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202473718 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202473718, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202473841 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202473841, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202474716 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202474716, abgerufen am 31. Oktober 2025)
- DE-1-202475374 (www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202475374, abgerufen am 31. Oktober 2025)
Sämtliche dieser genannten Projekte werden mit der Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ betitelt (a. a. O.). Als Maßnahmenbeschreibung führt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bei sämtlichen aufgeführten Projekten ebenfalls die Kennzeichnung „Diese Information ist für diese Maßnahme nicht verfügbar“ auf (a. a. O.). Das gesamte Finanzierungsvolumen der aufgelisteten laufenden Projekte beziffert sich nach Berechnungen der Fragesteller auf insgesamt 9 279 565,50 Euro nach dem Stand vom 31. Oktober 2025 (a. a. O.).
Fragen und Antworten3
Wie lauten die jeweiligen Titel der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 23 Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID aufschlüsseln)?
Wie lauten die jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten 23 Projekte (bitte nach IATI-Maßnahmen-ID und dem zugehörigen Titel gemäß Frage 1 auflisten)?
Wieso hält es die Bundesregierung für nötig, sowohl die Titel als auch die Maßnahmenbeschreibungen von Maßnahmenpaketen für Georgien zurückzuhalten, obwohl das finanzielle Gesamtvolumen nach Berechnungen der Fragesteller 9 279 565,50 Euro entspricht und damit einen signifikanten Teil in den Haushaltsplanungen der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit einnahm, in der Gegenwart einnimmt und in der Zukunft einnehmen wird?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammengefasst wie folgt beantwortet. Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung im IATI-Prozess zur Transparenz über seine entwicklungspolitischen Leistungen verpflichtet. Diese Verpflichtung wird jedoch u. a. eingeschränkt durch die Regeln des Geheimschutzes, der Datenschutz-Grundverordnung oder die Einschränkungen aus dem Informationsfreiheitsgesetz. So ist in den angefragten Fällen die Nennung der erbetenen Informationen aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Arbeit der Zuwendungsempfänger bzw. der zivilgesellschaftlichen Akteure erfolgt in Georgien in einem hochvolatilen Kontext. Die Institutionen sind in diesem Kontext oftmals in der Öffentlichkeit mit spezifischen Personen verbunden, die bei einer Benennung persönlicher Gefahr ausgesetzt sein können. Die öffentliche Nennung würde ein nicht unerhebliches Risiko für den Bestand der lokalen nichtstaatlichen Organisationen vor Ort und für die Freiheit, rechtliche und körperliche Unversehrtheit der für die lokale Partnerorganisation tätigen Personen bedeuten. Dies gilt entsprechend für ihre deutschen Partner, wenn sie sich vor Ort bewegen.
Zudem ist die vertrauliche Behandlung von sensiblen Daten, wie dem Namen des lokalen Partners, auch grundlegende Voraussetzung dafür, dass zivilgesellschaftliche Akteure mit der Bundesregierung zusammenarbeiten. Durch die flächendeckende Benennung würden die bestehenden Vertrauensverhältnisse nachhaltig beeinträchtigt und das Schaffen neuer Partnerschaften mit zivilgesellschaftlichen Trägern erschwert werden. Dies würde eine Beeinträchtigung bei der Umsetzung von Entwicklungsprojekten im nichtstaatlichen Bereich mit sich bringen und damit die funktionsgerechte und adäquate Wahrnehmung der Entwicklungspolitik als Regierungsaufgabe gefährden.
Eine Übermittlung als Verschlusssache scheidet aufgrund der potenziellen Gefahr für Leib und Leben aus. Überdies wäre der mögliche Vertrauensverlust der lokalen Partner auch dann zu befürchten, wenn die Nennung als Verschlusssache erfolgt. Damit bliebe die Bundesregierung in der Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben auch bei einer Weitergabe unter Verschluss erheblich beeinträchtigt. Daher kann eine auch nur geringfügige Gefahr des Bekanntwerdens der Namen nicht hingenommen werden, weshalb nach konkreter Abwägung der Grundrechte der vor Ort tätigen Personen und dem Schutz der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung mit dem parlamentarischen Informationsrecht hier ausnahmsweise Erstere überwiegen.