Sprachliches und inhaltliches Verhältnis von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Nahrungsmitteln
der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Am 8. Oktober 2025 beschloss das EU-Parlament mehrheitlich, dass vegane Ernährungsprodukte nicht mehr Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Wurst“, „Burger“ o. Ä. tragen dürften (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0214_DE.html). Diese Idee wurde auch von Mitgliedern der Bundesregierung, allen voran Bundeskanzler Friedrich Merz begrüßt: In Bezug auf vegane Würste sagte er am 5. Oktober 2025 in der TV-Sendung „Caren Miosga“: „Eine Wurst ist eine Wurst. Wurst ist nicht vegan“. Der Geschäftsführer (Sprecher) der Firma „Rügenwalder Mühle. Carl Müller GmbH & Co. KG“, Jörg Pfirrmann, prophezeite im Interview mit dem „SPIEGEL“ (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/ruegenwalder-muehle-chef-kritisiert-geplantes-verbot-von-veggie-wurst-namen-a-2d9e498d-3e20-44e6-a3b0-4adbf203a936) daraufhin Umsatzeinbußen für sein Unternehmen „im zweistelligen Millionenbereich“.
Aus Sicht der Fragesteller gibt es bei den Bezeichnungen für Lebensmittel im deutschen Sprachraum aus historischen und bzw. oder traditionellen Gründen eine Reihe von allegorischen und bzw. oder metaphorischen Elementen, womit einerseits im Alltagsgebrauch einzelne Lebensmittel erkennbar sind und andererseits aber auch Missverständnisse auftreten können, wenn und sofern der historische und bzw. oder traditionelle Entstehungshintergrund sowie die dazugehörige Semantik nicht gebührend berücksichtigt werden. So kann es durchaus vorkommen, dass im sprachlichen und inhaltlichen Verhältnis von Fleisch zu anderen Produkten der Lebensmittelindustrie Widersprüche auftreten, die sich nach Auffassung der Fragesteller kaum oder gar nicht mit Hilfe administrativer Festlegungen eindeutig bestimmen lassen. Beispiele dafür wären Begriffe wie Fleischtomaten, Katzenzungen, Scheuermilch, Sonnenmilch, Glühbirnen (siehe Obst), Produkte der Marke „kinder“ (keine Verarbeitung!), „Studentenfutter“, „Tote Oma“, „Bärchenwurst“, Leberkäse, „Bienenstich“, „Teewurst“, der traditionelle sog. Mettigel, Steinpilze u. v. a. m.
Die EU-Regierungen müssen dem o. g. Vorhaben noch im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) zustimmen. Vor diesem Hintergrund wollen die Fragesteller erfahren, welche Gespräche die deutsche Regierung im Vorfeld der Abstimmung im Ministerrat geführt hat, welche Auffassung sie in den Verhandlungen im EU-Rat vertritt und wie sie sich bei dieser Abstimmung verhalten wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der fleischverarbeitenden Industrie in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog aufschlüsseln)?
Welche Gespräche führte die Bundesregierung mit Vertreterinnen und Vertretern der Industriebranche für Fleischersatzprodukte in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Art der Gespräche mit Teilnehmerzahl und Themenkatalog aufschlüsseln)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien verbindliche Sprachregularien zur Bezeichnung von Nahrungsmitteln?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen Bundesministerien zur Ausschreibung für Firmen bei der Versorgung in der sog. Außer-Haus-Gastronomie (hier: Kantinen, Restaurants oder Cafeterien) verbindliche Sprachregularien bei der Ex-Post-Erstellung von Speisekarten?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur klarstellenden Kennzeichnung von Backmischungen (vgl. z. B. www.oetker.de/produkte/p/bunter-zebrakuchen), und warum sehen die EU-Kommission und die Bundesregierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren Verbraucherschutz?
Welche Regulierung plant die EU-Kommission nach Kenntnis der Bundesregierung zur Klarstellung für die Kennzeichnung von allgemeinen Produkten des Bäckerhandwerks und der industriellen Getreideverarbeitung (vgl. z. B. www.wikana.de/produkte-shop/kalter-hund-kekskuchen-a27.html), und warum sehen die EU-Kommission und die Bunderegierung hier im Vergleich zu o. g. EU-Verordnung keine Notwendigkeit für einen besseren Verbraucherschutz?
Was plant die Bundesregierung gegen sog. Alibizutaten zu unternehmen, die mit Bildern und Schrift auf Lebensmittelverpackungen groß beworben werden, aber nur in sehr geringen Mengen in den Produkten enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/informationen/mehr-schein-als-sein-fruechte-oder-kraeuter-als-alibizutaten sowie www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/anbieter-weist-zwiebel-als-zutat-der-zwiebelmettwurst-aus)?
Was plant die Bundesregierung dagegen zu unternehmen, dass bis heute Unternehmen mit Bildern und Werbeschriften mit bestimmen Fleischzutaten werben, die aber tatsächlich nur in geringen Mengen in dem Produkt enthalten sind (www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/spielwege-hirschleberwurst sowie www.lebensmittelklarheit.de/produktmeldungen/kalbsleber-beworben-aber-nur-5-prozent-enthalten-0), und wie will sie hier die Rechtslage im Sinne des Verbraucherschutzes verbessern?
Plant die Bundesregierung im Zuge ihrer Sprachorientierungs-Agenda auch eine Umbenennung von Hähnchenfilets in „Hähncheninnenfilets“ oder „Hähnchen*innenfilets“, um der anhaltenden Genderpriorisierung etwas entgegenzusetzen?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung abstufende, wertende oder interpretierende Auffassungen über die epistemologischen Kenntnisse
a) der fleischverzehrenden Bevölkerung,
b) der sich vegetarisch ernährenden Bevölkerung, und
c) den sich als Veganerinnen und Veganer bezeichnenden Bevölkerungsgruppen?
Plant die Bundesregierung, ähnlich wie bei den Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln, bildliche Hinweise auf Fleischverpackungen einzuführen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über gesundheitliche Risiken zu informieren (z. B. WHO (Weltgesundheitsorganisation)-Einstufung von verarbeitetem Fleisch als krebserregend; oder: Übermäßiger Fleischkonsum kann das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen, Fleischproduktion trägt zur Erderwärmung und Umweltbelastung bei, mit Folgen für die menschliche Gesundheit; oder: Fleischkonsum kann das Risiko zoonotischer Infektionen erhöhen; oder: Fleischkonsum trägt zur Entstehung antibiotikaresistenter Keime bei)?
Plant die Bundesregierung eine verpflichtende bildliche oder textliche Kennzeichnung auf Fleischprodukten, die den tatsächlichen Produktionsprozess (u. a. Transportwege, CO2-Bilanz, Tötungsmethode) abbildet, um den gleichen Verbraucherschutzstandard zu gewährleisten, der für pflanzliche Produkte eingefordert wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Tierprodukte regelmäßig mit Begriffen wie „artgerecht“, „regional“ oder „bäuerlich“ beworben werden, obwohl diese Begriffe rechtlich nicht definiert oder geschützt sind und dadurch ein irreführendes Bild über die tatsächlichen Haltungsbedingungen entstehen kann?
Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass auch in der Werbung für Fleischprodukte keine irreführenden Sprachbilder („vom Land“, „vom glücklichen Tier“, „handverlesen geschlachtet“) verwendet werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht über die tatsächlichen Haltungs- und Produktionsbedingungen getäuscht werden?
Plant die Bundesregierung eine verpflichtende Umbenennung von Produkten wie „Jägerschnitzel“ in „Schweineschnitzel, getötet durch Jäger oder Schlachter“, um sprachliche Transparenz zu gewährleisten?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, Fleischprodukte künftig mit Hinweisen auf das jeweils dafür getötete Tier zu kennzeichnen, um die sprachliche Distanzierung vom Lebewesen zu verringern und Verbraucherinnen und Verbraucher über die tatsächliche Herkunft des Produkts aufzuklären (z. B. statt „Wiener Schnitzel“: Kalb Elsa, 14 Monate, getötet am 14. Juli 2025, oder statt „Hähnchenbrust“: Körperteil eines Huhns, weiblich, Mastbetrieb XY)?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zur Häufigkeit der Verwechslung von Fleischprodukten mit veganen Produkten vor?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den anfallenden Erfüllungsaufwand für Betriebe zur operativen Umsetzung entsprechender Regularien zur Kennzeichnung von Fleischprodukten, vegetarischen und veganen Produkten?
Wie viele Personen welcher Bundesministerien werden mit der Erarbeitung von jedweden mit dem Vorschlag des EU-Parlaments vom 8. Oktober 2025 einhergehenden Regularien zu schätzungsweise wie vielen Arbeitsstunden befasst sein?
Welcher Kostenaufwand geht mit der Einführung dieser Regularien absehbar einher (bitte nach Arbeitsstunden, sonstigen Kosten etc. aufschlüsseln)?
Sind weitere sprachregulatorische Eingriffe in den Alltag der Bürgerinnen und Bürger geplant, die sich an die Fragen 5, 6 und 9 anschließen könnten, aber auch die Verhältnismäßigkeit von Jugendsprache (u. a. Instagram, Tiktok, zukünftige Social-Media-Variationen), Wikipedia-Einträgen, Stichworten in „Meyers Großem Konversationslexikon“, „Duden“ usw. betreffen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den erwartbar entstehenden Schaden für die Branche in der Bundesrepublik Deutschland als dem größten europäischen Absatzmarkt für pflanzliche Ersatzprodukte?
Welche Position vertritt die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) hinsichtlich des am 8. Oktober 2025 verabschiedeten Änderungsantrags 113, Artikel 1 – Absatz 1 – Nummer 8f(neu) des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nummer 1308/2013, (EU) 2021/2115 und (EU) 2021/2116 hinsichtlich der Stärkung der Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette, wonach die Bezeichnungen, die unter Artikel 17 der Verordnung (EU) Nummer 1169/2011 fallen und derzeit für Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen verwendet werden, ausschließlich fleischhaltigen Produkten vorbehalten bleiben sollen, und der die Verwendung von Begriffen wie Burger und Steak für pflanzliche Produkte verbietet (P10_TA(2025)0214)?