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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Übung der Agentur für Arbeit Hamburg zur Umsetzung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.01.2026

Aktualisiert

16.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/296527.11.2025

Übung der Agentur für Arbeit Hamburg zur Umsetzung des Arbeitssicherstellungsgesetzes

der Abgeordneten Zada Salihović, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Vom 25. bis 27. September 2025 hat die Bundeswehr in Hamburg das NATO-Manöver „Red Storm Bravo“ durchgeführt, welches als größte Verteidigungsübung seit Ende des Kalten Krieges gilt. Im Fokus des gesamten Manövers stand laut Bundeswehr die „zivil-militärische Zusammenarbeit“. Neben Hunderten Soldaten der Bundeswehr nahmen u. a. auch Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Unternehmen und Behörden teil (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/manoever-red-storm-bravo-in-hamburg-beendet-demo-in-der-city,redstormbravo-106.html). Damit trainieren die Teilnehmenden ihre Abläufe bei einem Spannungsfall, insbesondere die Zusammenarbeit mit ziviler Infrastruktur. Die Agentur für Arbeit Hamburg nahm das Manöver zum Anlass, eine eigenständige Übung zur Umsetzung des Arbeitssicherstellungsgesetzes durchzuführen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1521). Laut Medienberichten sollte dabei geübt werden, wie sie im Krisenfall Arbeitskräfte für wichtige Unternehmen findet (www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Red-Storm-Bravo-Bundeswehr-Uebung-in-Hamburg-im-September,bundeswehr-876.html). Sie soll also dafür sorgen, dass Beschäftigte zum Dienst in Bereiche abgestellt werden können, die für die Kriegswirtschaft wichtig sind.

Rechtliche Grundlage dafür sind das Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG)), die Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ArbSV) und Artikel 12a des Grundgesetzes (GG). Den Bedarf melden Unternehmen und andere Beschäftigungsorganisationen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) an. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet gemäß Bedarfsanzeige über die Verteilung der Arbeitskräfte nach der Dringlichkeit des Bedarfs. Speziell für die Arbeitssicherstellung werden nach ArbSV in den Arbeitsagenturen Arbeitskräfteausschüsse gebildet. Der Ausschuss hat insbesondere die Aufgabe, die Arbeitsagentur planerisch zu beraten, wenn Arbeitskräfte auf die Betriebe verteilt werden müssen, weil die Arbeitskräfte insgesamt nicht ausreichen, um den beim Arbeitsamt angemeldeten Bedarf zu decken.

Allerdings können die zuständigen Behörden die Feststellung und Anmeldung des Arbeitskräftebedarfs bereits vor einem Spannungs- bzw. Verteidigungsfall empfehlen oder auf die Bedarfsfeststellung und Bearfsanmeldung hinwirken, wenn der Arbeitskräftebedarf nach Eintritt der Voraussetzungen voraussichtlich nicht oder nicht rechtzeitig festgestellt und angemeldet werden kann und deswegen die Deckung des Arbeitskräftebedarfs gefährdet wird (§ 1 ArbSV).

Die Fragestellenden interessieren sich insbesondere für die konkreten Inhalte der Übung der Bundesagentur für Arbeit, die Einschätzung der Bundesregierung zu den gewonnenen Erkenntnissen und mögliche Konsequenzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Zielstellungen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Übung der Agentur für Arbeit Hamburg, und welche Erwartungshaltung gab es vonseiten der Bundesregierung?

2

Welche weiteren außer den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Organisationen bzw. Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der Durchführung der Übung beteiligt gewesen?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen an der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Übung der Hamburger Agentur für Arbeit beteiligt, und wenn ja, wie viele Unternehmen sowie welche Unternehmen waren das, bzw. welchen Wirtschaftsbereichen können diese zugeordnet werden?

4

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Übung der Agentur für Arbeit Hamburg auch Organisationen wie die Transportorganisationen der Länder (TOL) oder die Transportorganisationen des Bundes (TOB) beteiligt?

5

Wie viel Personal der Agentur für Arbeit Hamburg nahm nach Kenntnis der Bundesregierung an der in der Vorbemerkung der Fragesteller benannten Übung der Agentur für Arbeit Hamburg auch teil, und wie viele Personalstunden wurden dabei eingesetzt (inklusive Vor- und Nachbereitung; bitte auch ausführen, ob und inwiefern verschiedene Agenturstandorte beteiligt waren)?

6

Verfügt die Hamburger Agentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung über die ungefähr benötigten vier befähigten Beschäftigten je Arbeitsagentur, die zur Umsetzung des ASG benötigt werden?

7

Welche Agenturstandorte beziehungsweise welche Regionaldirektionen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über wie viele Beschäftigte, die zur Umsetzung des ASG befähigt sind?

8

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eventuelle Lücken bei den in den Fragen 6 und 7 erfragten Beschäftigten zu schließen, und welche Schwierigkeiten sieht sie hier?

9

Wie viele Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden bzw. in den vergangenen zehn Jahren jährlich hinsichtlich der Umsetzung des ASG geschult?

10

Fand die Übung der Hamburger Agentur für Arbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der im Bundeshaushalt 2025 veranschlagten Mittel von 32 000 Euro statt, und wenn ja, welche Regionaldirektionen und welche weiteren Agenturstandorte waren beteiligt?

11

Welche Erkenntnisse aus der Übung sollen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Agentur für Arbeit Hamburg in reale Verwaltungsabläufe überführt werden?

12

Welche Erkenntnisse und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Übung der Hamburger Agentur für Arbeit?

13

Welcher Überarbeitungs- beziehungsweise Nachholbedarf besteht nach Kenntnis der Bundesregierung generell, um die Verwaltungsabläufe hinsichtlich der Umsetzung der Sicherstellung von Arbeitsleistungen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen?

14

Wie viele Arbeitskräfte für wie viele Organisationen sollten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Übung durch die Agentur für Arbeit Hamburg rekrutiert werden, und wie wäre das im Rahmen der Übung gelungen (z. B. Kündigungen beschränken, Rekrutierung durch Verpflichtung von Arbeitslosen, Rekrutierung über Zwangsverpflichtungen von Arbeitnehmenden innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse bei Dritten etc.)?

15

Für welche Branchen oder gesellschaftlichen Bereiche sollten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der genannten Übung der Hamburger Agentur für Arbeit Arbeitskräfte rekrutiert werden?

16

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einer Arbeitsagentur ergriffen, wenn im Zuge der Sicherstellung der Abschluss eines freien Arbeitsvertrages mit einer Person fehlgeschlagen ist oder eine Person nicht rechtzeitig erreicht werden kann, und mit welchen Behörden würden sie in diesem Fall zusammenarbeiten?

17

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit, entgegen der bisherigen Praxis bei zukünftigen Herausforderungen (z. B. Bündnisfall, Naturkatastrophen, Pandemien) eine Erklärung des Zustimmungsfalls (nach Artikel 12a Absatz 5 Satz 1 GG i. V. m. Artikel 80a Absatz 1 GG) oder des Spannungsfalls durch den Deutschen Bundestag anzustreben?

18

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 Arbeitskräfteausschüsse

a) sich gebildet und bzw. oder ihre Arbeit aufgenommen,

b) Mitglieder persönlich benannt und bzw. oder einberufen, und wenn ja, und möglich, bitte ausführen, wo, und wie viele?

19

Haben zuständige Bundes- oder Landesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung im laufenden Jahr 2025 oder in den vergangenen fünf Jahren, also vor einem Eintritt der Voraussetzungen für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen, die Feststellung und Anmeldung des Arbeitskräftebedarfs empfohlen oder auf die Bedarfsfeststellung und Bedarfsanmeldung hingewirkt (§ 1 ArbSV)?

20

Welche Vorbereitungsmaßnahmen haben Arbeitsagenturen sowie beauftragte Dienststellen nach Kenntnis der Bundesregierung vor Eintritt der Voraussetzung für die Sicherstellung von Arbeitsleistungen getroffen?

21

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung regionale Unterschiede bei den in Frage 20 erfragten Vorbereitungsmaßnahmen ?

22

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Personenpotenzial in den zivilen Bereichen (z. B. Transport bzw. Logistik, Ernährungssicherung, Gesundheits- und Wasserversorgung), welches im Spannungsfall über das Arbeitssicherstellungsgesetz aktiviert werden könnte (bitte nach Bereichen und Bundesländern gliedern)?

23

Würde das in Frage 22 erfragte Personenpotenzial nach Kenntnis der Bundesregierung den Bedürfnissen der verschiedenen Bereiche insgesamt beziehungsweise regional den Bedarf decken?

24

Gäbe es nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Branchen, gesellschaftliche Bereiche, Personengruppen oder Regionen, bei denen es im Rahmen eines Spannungsfalles derzeit zu erhöhten Schwierigkeiten kommen könnte, den benötigten Arbeitskräftebedarf zu decken?

25

Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, etwaigen in Frage 24 aufgeführten Schwierigkeiten entgegenzuwirken?

26

Welche präventiven Maßnahmen zur zivilen Personalgewinnung hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, welche für die Verteidigungsstrategie Deutschlands relevant sind?

27

Sind der Bundesregierung weitere Agenturstandorte bekannt, die ähnliche Übungen wie die der Hamburger Agentur für Arbeit im laufenden Jahr 2025 oder in vergangenen Jahren durchgeführt haben (bitte Standort inklusive der Jahreszahl nennen)?

28

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2026, 2027 oder darüber hinaus Pläne, ähnliche Übungen wie die der Hamburger Agentur für Arbeit durchzuführen, und wenn ja, wo, und wann?

29

Sind für etwaige in Frage 28 aufgeführte Übungen andere Schwerpunkte oder Herangehensweisen geplant, und wenn ja, welche?

30

Wie plant die Bundesregierung, das Konzept zur Umsetzung des ASG weiterzuentwickeln?

31

Wie und auf welcher Grundlage bewertet die Bundesregierung die derzeitige Bereitschaft der Bevölkerung, bei einem Spannungsfall für die Sicherstellung eines eventuellen Arbeitskräftebedarfes zur Verfügung zu stehen?

32

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, die Bevölkerung für die eventuelle Notwendigkeit Arbeitskräfte sicherzustellen zu sensibilisieren, und wenn ja, welche?

33

Wie bewertet die Bundesregierung die Veränderung bei der Tarifbindung und Tarifabdeckung mit Blick auf eine mögliche Verpflichtung in Arbeitsverhältnisse?

34

Hat die Bundesregierung Rücklagen gebildet, um etwaige Arbeitsentgelte sowie weitere Personalkosten im Falle von Arbeitsverpflichtungen zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchem HaushaltsTitel?

35

Plant die Bundesregierung, (weitere) Rücklagen zu bilden um etwaige Arbeitsentgelte sowie weiterer Personalkosten im Falle von Arbeitsverpflichtungen zu finanzieren, und wenn ja, in welcher Höhe, und unter welchem Haushaltstitel?

Berlin, den 24. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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