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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

10.12.2025

Aktualisiert

13.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/298828.11.2025

Ausschreibung über eine Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Höhe von 12 Mio. Euro

der Abgeordneten Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am 29. September 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Ausschreibung für eine „Rahmenvereinbarung über die Kommunikationsagentur für das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)“ im Umfang von bis zu 12 Mio. Euro veröffentlicht (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/633690-2025). Dieselbe Ausschreibung fand sich auch auf der Webseite des Bundesministeriums (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Ausschreibungen/20250929-rahmenvereinbarung-ueber-die-kommunikationsagentur-fuer-das-BMWE.html). Mehrere Medien berichteten darüber (z. B. www.bild.de/politik/inland/wirtschaftsministerin-sucht-werbeagentur-fuer-12-millionen-68e63d4fdaea3e0002fb3067, www.welt.de/politik/deutschland/video68e74e7ed3ab2139f9f10e80/meine-welt-meine-meinung-wirtschaftsministerin-will-12-millionen-euro-fuer-pr-agentur-ausgeben-so-geht-es-nicht.html).

Die Abgeordnete Janine Wissler der Fraktion Die Linke hatte zwei Schriftliche Fragen an die Bundesregierung gerichtet, um die Hintergründe für den Bedarf einer Kommunikationsagentur für das BMWE besser zu verstehen (Schriftliche Fragen 43 auf Bundestagsdrucksache 21/2290 und 61 auf Bundestagsdrucksache 21/2387). Die Bundesregierung hat diese Fragen nach Ansicht der Fragestellenden nur teilweise beantwortet, es bleiben viele Punkte offen. So stellt die Bundesregierung in den Antworten dar, dass das Ausschreiben und Abschließen von mehrjährigen Rahmenvereinbarungen über PR-Beratungsdienstleistungen und die Durchführung von PR-Kampagnen ein übliches Vorgehen in der Bundesregierung sei und die derzeitige Ausschreibung über 12 Mio. Euro sich darin einreihe.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aktuell in den Abteilungen Öffentlichkeitsarbeit, Pressestelle, Soziale Medien bzw. Online-Kommunikation sowie Reden und strategische Kommunikation des BMWE, und wie hat sich diese Anzahl seit 2005 im BMWE bzw. in seinen Vorläuferbehörden (z. B. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz [BMWK], Bundesministerium für Wirtschaft und Energie [BMWi] etc.) verändert (bitte nach Jahren und Abteilungen aufschlüsseln)?

2

Ist man im BMWE der Ansicht, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den in Frage 1 genannten Abteilungen nicht in der Lage sind, eine innovative und kreative Kommunikationsstrategie in ausreichendem Maße zu entwickeln und umzusetzen und es deshalb der Inanspruchnahme externer PR-Dienstleister über eine Rahmenvereinbarung in Millionenhöhe bedarf, wenn ja, warum, und wenn nein, warum bedarf es dennoch der externen Erbringung dieser Leistung?

3

Wann haben das BMWE bzw. seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK, BMWi etc.) in der Vergangenheit Rahmenvereinbarungen über PR-Dienstleistungen (Beratung und Ausführung) an externe Dienstleister vergeben und ausgeschrieben (bitte Ausschreibungs- und Vergabetermine, ausgeschriebene Laufzeiten und tatsächlich erfolgte Laufzeiten tabellarisch angeben)?

4

Handelt es sich bei solchen Rahmenvereinbarungen um Vertragsbeziehungen in dem Sinne, dass

a) üblicherweise zu einem beliebigen Zeitpunkt immer nur maximal eine Rahmenvereinbarung des Bundesministeriums mit einem externen PR-Dienstleister bzw. einem PR-Dienstleistungskonsortium bestand bzw. besteht, oder

b) mehrere Rahmenvereinbarungen gleichzeitig bestanden bzw. existieren, oder

c) neben einer oder mehreren laufenden Rahmenvereinbarungen auch andere PR-Dienstleister bzw. PR-Dienstleistungskonsortien beauftragt wurden bzw. werden (bitte mit begründen, warum die jeweilige Konstellation vonseiten des Bundesministeriums gewählt wurde)?

5

Wie hoch waren die Volumina der Rahmenvereinbarungen seit 2005, und in welchem Umfang wurden sie über die jeweilige Laufzeit tatsächlich ausgeschöpft (bitte nach Jahren tabellarisch aufschlüsseln bzw. in die Tabelle zu Frage 3 einfügen)?

6

Wie ist das BMWE bzw. sind seine Vorläuferbehörden (z. B. BMWK, BMWi etc.) hinsichtlich der Rahmenvereinbarungen mit Regierungswechseln umgegangen, wurde üblicherweise nach einem Regierungswechsel neu ausgeschrieben, und dient die Laufzeitgestaltung der derzeitigen Ausschreibung (zwei Jahre plus zwei Mal einjährige Verlängerungsoption) der dafür nötigen Flexibilität des Bundesministeriums?

7

Wurden Verlängerungsoptionen für Rahmenvereinbarungen auch über zwischenzeitliche Regierungswechsel bzw. Wechsel in der Leitung des Bundesministeriums hinaus ausgeübt?

8

Wie hat sich der Zuschnitt bzw. die Gewichtung von

a) Beratung („Welche Kommunikationsstrategie soll das Ministerium wählen, um bestimmte Ziele zu erreichen?“), und

b) Umsetzung von PR-Maßnahmen (z. B. allgemeine Werbung, eigene Internetauftritte, besondere Werbekampagnen, Bildungsmaterialien, Veranstaltungen etc.) im Laufe der Zeit in diesen Rahmenvereinbarungen bzw. in deren Umsetzung entwickelt?

9

Stellen die in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/2290 genannten Ausgaben für Kommunikationsstrategien in Höhe von 276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten Umfang an „Kommunikationsberatung“ bzw. PR-Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“) in diesen Jahren dar (vgl. Wortlaut der Antwort der Bundesregierung), oder umfasst der laufende Rahmenvertrag auch andere PR-Beratungsdienstleistungen (dann bitte auch Art und Umfang dieser anderen Ausgaben und die Gesamtausgaben für Beratungsdienstleistungen für die Jahre von 2022 bis 2024 angeben)?

10

Wenn, wie in der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 43 der Abgeordneten Janine Wissler auf Bundestagsdrucksache 21/2290 dargestellt, die neu ausgeschriebene Rahmenvereinbarung ein vergleichbares Auftragsvolumen wie die laufende Rahmenvereinbarung hat, und wenn die Ausgaben für Kommunikationsstrategien in Höhe von 276 792 Euro für die Jahre von 2022 bis 2024 den gesamten Bereich PR-Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit“) umfassen, geht die Bundesregierung für die neue Rahmenvereinbarung davon aus, dass Beratungsdienstleistungen (im Gegensatz zu „Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) weiterhin nur einen sehr geringen Anteil von ca. 3 Prozent des gesamten Rahmenvertrags ausmachen werden?

11

Wie schlüsseln sich die verbleibenden Ausgaben neben Kommunikationsstrategien auf (bitte nach Kategorien für die Jahre ab 2005 aufschlüsseln)?

12

Sind im Rahmen der bisherigen Rahmenvereinbarungen auch Studien, Gutachten oder Stellungnahmen von externen Beratungsfirmen, wirtschaftsnahen Institutionen oder wissenschaftlichen Einrichtungen beauftragt und aus dem Budget der Rahmenvereinbarung finanziert worden, und wenn ja, welche?

13

Lassen es die Bestimmungen der laufenden Rahmenvereinbarung in Absprache mit dem derzeitigen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung zu, einen Auftrag wie die Erstellung des „Monitoringberichts zur Energiewende“ durch das „Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln“ (EWI) und die „BET Consulting GmbH“ im Rahmen der Rahmenvereinbarung zu vergeben, oder können derartige Berichte oder Studien nicht aus dem Budget einer solchen Rahmenvereinbarung beauftragt werden, und wenn es nach den Bestimmungen möglich ist, ist dann die Beauftragung des „Monitoringberichts zur Energiewende“ auch auf diesem Wege bzw. aus dem Budget der laufenden Rahmenvereinbarung erfolgt?

14

Wie schließt das BMWE aus, dass der oder die am Ende der Ausschreibung ausgewählte Vertragspartnerin oder Vertragspartner in Interessenkonflikte geraten kann, wenn die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner gleichzeitig auch für Wirtschaftsunternehmen tätig wird, deren Geschäftsmodell ggf. den Zielen der Bundesregierung (z. B. Klimaziele) zuwiderläuft?

15

Wurde für frühere Rahmenverträge eine Analyse über die (Erfolgs-)Wirkung der jeweiligen Kommunikationsstrategien und der anderen Instrumente (z. B. Beratungsdienstleistungen und weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit) durchgeführt, und wenn ja, was waren die Ergebnisse?

16

Gibt es Prüfberichte des Bundesrechnungshofs zur Wirkungskraft und Angemessenheit der bislang geschlossenen PR-Rahmenverträge des Bundesministeriums, und wenn ja, bitte der Antwort als Anlage beifügen?

Berlin, den 18. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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