Deutscher Bundestag Drucksache 21/3814
21. Wahlperiode 27.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm,
Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3408 –
Wirtschaftsspionage und Einflussnahme ausländischer Akteure in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wirtschaftsspionage zählt zu den zentralen sicherheits- und
wirtschaftspolitischen Herausforderungen für die Bundesrepublik Deutschland. Nach Angaben
des Bundesamtes für Verfassungsschutz nimmt die Zahl der versuchten und
erfolgreichen Spionageakte gegen deutsche Unternehmen und
Forschungseinrichtungen seit Jahren zu (
www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/kurzmeldu
ngen/DE/2025/2025-09-18-studie-bitkom.html). Dabei treten insbesondere
staatlich gelenkte oder staatlich geduldete Aktivitäten ausländischer Akteure
in Erscheinung, die auf den Abfluss von Know-how in strategischen
Schlüsseltechnologien, kritischen Infrastrukturen und zukunftsrelevanten
Innovationsfeldern zielen.
Zugleich bestehen Hinweise, dass nicht nur klassische nachrichtendienstliche
Mittel eingesetzt werden, sondern auch zunehmend Instrumente des
sogenannten „Soft Power“-Einflusses, etwa über kulturelle oder wissenschaftliche
Kooperationseinrichtungen (
www.zeit.de/politik/deutschland/2019-11/
konfuziusinstitute-china-hochschulen-fdp-kritik, Bundestagsdrucksache 19/24163). In
diesem Zusammenhang geraten die in Deutschland ansässigen Konfuzius-
Institute, die als Plattformen für chinesische Sprache und Kultur auftreten,
regelmäßig in den Fokus öffentlicher Diskussionen. Kritiker verweisen auf
institutionelle, organisatorische und finanzielle Abhängigkeiten dieser Institute von
der politischen Führung der Volksrepublik China und auf mögliche
Einflussnahmen auf Lehre, Forschung und Meinungsfreiheit.
Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung zu den bestehenden
Erkenntnissen, ihrer Bewertung sowie zu getroffenen und geplanten
Schutzmaßnahmen Stellung nehmen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antwort zu den Fragen 9 und 20 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung
der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
des Bundesministeriums des Innern (BMI) zum materiellen und organisatori-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 26. Januar 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schen Schutz von Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung – VSA) sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der
Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Erkenntnislage,
Methodik und Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND) einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen
Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS-Nur
für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert
übermittelt.
Die Antwort zu Frage 2 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort
auf die Frage als VS mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-Vertraulich“ ist im
vorliegenden Fall im Hinblick auf Gründe des Staatswohls erforderlich. Nach der
VSA sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein
können, entsprechend einzustufen.
Eine Offenlegung der angefragten Informationen birgt die Gefahr, dass
Einzelheiten zur Methodik, Fähigkeiten und zur Erkenntnislage des BND bekannt
würden, insbesondere da sich hieraus Rückschlüsse über Aufklärungsansätze
und Aufklärungsschwerpunkte ableiten lassen. Insbesondere würde eine
Offenlegung Rückschlüsse auf das im BND zu gegen Deutschland gerichteten
Spionageaktivitäten vorhandene Wissen erlauben, was für ausländische
Nachrichtendienste einen erheblichen Vorteil in ihrer Arbeit gegen die Bundesrepublik
bedeuten würde. Ferner könnten entsprechende nachrichtendienstliche
Aktivitäten anderer Staaten als Folge angepasst werden und schlimmstenfalls nicht
mehr in die Detektion des BND fallen. Eine Beantwortung der angefragten
Informationen kann aus diesem Grund nur als VS mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS-Vertraulich“ erfolgen.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gefährdungslage
Deutschlands durch Wirtschaftsspionage (bitte differenziert nach
staatlich unterstützten und nichtstaatlichen Akteuren angeben)?
Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Rivalitäten und aufgrund der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen deutscher Wirtschaftsunternehmen ist insgesamt eine erhöhte
Gefährdung im Bereich der Wirtschaftsspionage anzunehmen. Neben der strategischen
Aufklärung, der verdeckten Beschaffung von militärischen Technologien und
Know-how verfolgen staatliche Akteure auch die Vorbereitung gezielter
Sabotagehandlungen. Zum Einsatz kommen sowohl cybergestützte als auch
realweltliche nachrichtendienstliche Methoden.
Die aktuelle Gefährdungslage Deutschlands durch Wirtschaftsspionage
ausgehend von der Russischen Föderation wird als hoch bewertet.
China arbeitet im Bereich der Emerging Technologies (EMT) mit Hochdruck
an dem von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) propagierten „Sprung
an die Weltspitze“ – auch unter vielfältiger Nutzung des deutschen Marktes
und der deutschen Wissenschaftslandschaft. Dies geschieht durch die
(Forschungs-)Güterbeschaffung im Rahmen regulärer Geschäftsbeziehungen,
ausländischen Direktinvestitionen oder Wissenschaftskooperationen. Häufig sind
solche Beschaffungsaktivitäten weder Gegenstand von Sanktionen oder
internationalen Restriktionen noch von nationalen beziehungsweise europäischen
Exportbeschränkungen. Mit der Investitionsprüfung steht ein Instrument zur
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen zur Verfügung. Erkennbar ist in
vielen Bereichen die Anfälligkeit Deutschlands für Abflüsse hiesiger
Hochtechnologie. Da insbesondere EMT mit zivil-militärischem Dual-Use-Charakter das
Potenzial haben, zukünftige militärische Auseinandersetzungen in einem Maße
zu beeinflussen, das der Wirkung von Massenvernichtungswaffen nahekommt,
ist diese Entwicklung mit Sorge zu betrachten.
Aufgrund der engen Verknüpfung von staatlichen Strukturen und ihren
nationalen Wirtschaftsunternehmen lassen sich nichtstaatliche von staatlich
motivierten Akteuren nicht zuverlässig unterscheiden.
2. Welche Staaten stuft die Bundesregierung derzeit als besonders aktive
Urheber oder Auftraggeber von Wirtschaftsspionage gegen deutsche
Unternehmen oder Forschungseinrichtungen ein (bitte mit kurzer
Begründung auflisten)?
Wirtschaftsspionage ist durch ein hohes Dunkelfeld und insbesondere auch
durch ein sogenanntes doppeltes Dunkelfeld (erstes Dunkelfeld: nicht bekannt
gewordene Sachverhalte; zweites Dunkelfeld: von Unternehmen nicht
gemeldete Sachverhalte aus z. B. Imageverlustgründen) gekennzeichnet.
Aufgrund der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Forschungs- und
Entwicklungskompetenzen deutscher Wirtschaftsunternehmen steht Deutschland
generell im Blickfeld von Wirtschaftsspionage.
Russische Cyberaktivitäten gegen deutsche Unternehmen sind vor allem unter
Einfluss des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und der seitens der
Bundesrepublik Deutschland geleisteten Unterstützung zur Verteidigung der
Ukraine zu betrachten. Daher sind unter anderem die Sektoren
Rüstungsindustrie und Logistik besonders im Fokus.
Chinesische Cyberaktivitäten erfolgen großflächig und professionell aus
technologischen (beispielsweise Halbleitertechnologie, Marinetechnik),
strategischen oder wettbewerbsorientierten Interessen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie viele nachweisbare Fälle oder Verdachtsfälle von
Wirtschaftsspionage sind der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis 2025 bekannt
geworden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
4. Wie hoch war der wirtschaftliche Schaden durch Wirtschaftsspionage in
den Jahren 2018 bis 2025 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Zahlen vor. Es wird auf die
jährlich erscheinende Studie der BITKOM (
www.bitkom.org/Bitkom/Publikati
onen/Studie-Wirtschaftsschutz) verwiesen.
5. In welchen Wirtschafts- oder Technologiebereichen verzeichnet die
Bundesregierung ein erhöhtes Risiko für Wirtschaftsspionage (bitte
angeben)?
Ein erhöhtes Risiko für Wirtschaftsspionage durch Russland besteht für die
Rüstungsindustrie, den Sektor Luft- und Raumfahrt, bzw. für sämtliche
Unternehmen, die auch militärisch nutzbare Technologien herstellen oder erforschen.
Im Sachzusammenhang wird auch auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht Sicherheitshinweise
und weitere Erkenntnisse zu relevanten staatlich gelenkten Cyberkampagnen.
Ziel ist hier vor allem die breite Sensibilisierung zu Sachverhalten und die
Bereitstellung von (technischen) Informationen zur Detektion oder Abwehr
entsprechender Angriffe. Bei konkreter Betroffenheit erfolgt eine unmittelbare
Sensibilisierung und Weitergabe relevanter Informationen an das betroffene
Unternehmen. Neben der bilateralen Abstimmung zwischen den zuständigen
Behörden erfolgt eine Koordinierung vor allem im Nationalen
Cyberabwehrzentrum, in dem auf Bundesebene alle zuständigen Behörden vertreten sind.
Die chinesische Regierung hat in der Strategie „Made in China 2025“ zehn
Zukunftsbranchen identifiziert, in denen China die globale Markt- und
Technologieführerschaft anstrebt: Meerestechnik und Schifffahrt,
Schienenverkehrstechnik und Eisenbahn, neue Energien und alternative Antriebe, neue Werkstoffe,
Landwirtschaft, Medizintechnik, elektrische Ausrüstung, Industrierobotik und
Roboterbau, neue Informationstechnologien sowie Luft- und
Raumfahrttechnik.
6. Welche Rolle spielen digitale Angriffe und Cyberoperationen bei der
Erlangung von wirtschaftlich sensiblen Informationen nach Einschätzung
der Bundesregierung?
Aus Sicht der Bundesregierung sind digitale Angriffe und Cyberoperationen
ein wichtiges Werkzeug ausländischer Akteure für die Erlangung von
wirtschaftlich sensiblen Informationen.
7. Welche Bundesbehörden sind mit der Aufklärung, Prävention und
Abwehr von Wirtschaftsspionage befasst, und wie erfolgt die
ressortübergreifende Koordinierung dieser Aufgaben?
Die mit der Aufklärung, Prävention und Abwehr von Wirtschaftsspionage
befassten Bundesbehörden sind das BMI, das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWE), das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für
Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), das BfV, das
Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),
das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), der
BND sowie der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA). Zwecks
arbeitsteiliger Kooperation beteiligen sich diese Stellen fallbezogen und im
Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit.
Eine wichtige Rolle spielt hier die Initiative Wirtschaftsschutz. Hier arbeiten
Expertinnen und Experten aus den Sicherheitsbehörden sowie Vertreter und
Vertreterinnen aus Spitzenwirtschafts- und Sicherheitsverbänden
(Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI), Bundesverband der
Sicherheitswirtschaft e. V. (BDSW), Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
Verband für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (VSW)) und projektbezogen mit
weiteren Partnern zusammen.
Die Initiative bietet ein zielgruppenspezifisches Informations- und
Beratungsangebot für Unternehmen – auch mit Blick auf hybride Bedrohungen und
aktuelle sicherheitsrelevante Entwicklungen. Sicherheitsbehörden und Verbände
stehen hierbei in engem fachlichem Austausch mit dem Ziel, adressatengerecht
zu sensibilisieren, zu informieren und zu unterstützen. Behördlicherseits
koordiniert das BMI alle Maßnahmen zum Wirtschaftsschutz auf Bundesebene.
Es wird im Sachzusammenhang auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
8. Welche rechtlichen Grundlagen und Befugnisse stehen den
Sicherheitsbehörden zur Verfügung, um Wirtschaftsspionage zu verfolgen und zu
verhindern und zu sanktionieren?
Die Abwehr und Aufklärung von Wirtschaftsspionage als geheimdienstliche
Tätigkeit für eine fremde Macht ist Verfassungsschutzaufgabe nach § 3
Absatz 1 Nummer 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), für die
das BfV die Befugnisse nach dem BVerfSchG sowie dem Artikel 10-Gesetz
(§ 3 Absatz 1 Nummer 3 G 10) besitzt und zu der es nach § 16 Absatz 1
BVerfSchG auch vorbeugend besonders berät.
Strafbar ist Wirtschaftsspionage, sofern es um die staatlich betriebene
nachrichtendienstliche Ausforschung von Wirtschaftsunternehmen geht, speziell nach
§ 99 des Strafgesetzbuches als geheimdienstliche Agententätigkeit, so dass
strafrechtliche Ermittlungen mit den Befugnissen der Strafprozessordnung
(StPO) erfolgen können, unter Umständen auch unter Einschluss intensiv
eingreifender Maßnahmen nach den §§ 100a ff. der StPO. Daneben sind je nach
konkretem Sachverhalt eine Vielzahl strafbarer und rechtsgutverletzender
Handlungen denkbar, auf die die jeweils dazu einschlägigen allgemeinen
Vorschriften des Straf- oder Gefahrenabwehrrechts zur Anwendung gelangen.
9. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen den zuständigen
Behörden zur Bekämpfung von Wirtschaftsspionage zur Verfügung (bitte
für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst,
das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, das
Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie sowie eventuelle Behörden der Bundesländer angeben)?
Bezüglich der in der Fragestellung erbetenen Informationen zu den finanziellen
und personellen Ressourcen zur Bekämpfung von Wirtschaftsspionage ist die
Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass
eine Beantwortung zum BfV nicht erfolgen kann.
Konkrete Angaben zur Stellenverteilung, die über die im
Verfassungsschutzbericht gemäß § 16 Absatz 2 BVerfSchG genannten Strukturdaten hinausgehen,
sind – aus Gründen des Staatswohls – nicht angezeigt. Eine Auskunft über die
Größenordnung des eingesetzten Personals würde Rückschlüsse auf die
Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen
Aufklärungsfähigkeiten und -tätigkeiten sowie Analysemethoden zulassen. Arbeitsmethoden
und technische Fähigkeiten sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags des BfV jedoch besonders schutzwürdig und stellen für die
Aufgabenerfüllung des Nachrichtendienstes einen überragend wichtigen
Grundsatz dar. Durch eine regelmäßige Abfrage von Mitarbeiterzahlen der
einzelnen Fachbereiche des BfV könnten die Entwicklungen des Personalkörpers
festgestellt werden. Dies ermöglicht Rückschlüsse auf Arbeitsschwerpunkte
des BfV, da die Entwicklung des Personalkörpers in Kontext zu geopolitischen
Ereignissen und sicherheitsrelevanter Entwicklungen auf nationaler Ebene
gesetzt werden könnten. Dies würde offenlegen, auf welche Ereignisse das BfV
reagiert und in seiner Bearbeitung durch die Zuteilung von Personal priorisiert.
Ein Bekanntwerden der Mitarbeiterzahlen, beispielsweise gegenüber
ausländischen staatlichen Akteuren, könnte dazu führen, dass diese Abwehrstrategien
gegen eine eventuelle Bearbeitung durch das BfV etablieren. Dies würde die
Erkenntnisgewinnung des BfV erschweren oder in Einzelfällen unmöglich
machen. Die Funktionsfähigkeit des BfV wäre dadurch nachhaltig beeinträchtigt,
dies würde einen Nachteil für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
bedeuten. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen
in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages kommt angesichts ihrer
Relevanz und Sensibilität im Hinblick auf die Bedeutung der
nachrichtendienstlichen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung des BfV nicht in Betracht.
Das Risiko, dass derart sensible Informationen bekannt werden, kann unter
keinen Umständen hingenommen werden. Eine Bekanntgabe der erfragten
Informationen auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern würde dem
Schutzbedürfnis deshalb nicht Rechnung tragen.
Dem BSI stehen keine finanziellen oder personellen Ressourcen speziell zur
Bekämpfung von Wirtschaftsspionage zur Verfügung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur,
Finanzierung und Steuerung der in Deutschland ansässigen Konfuzius-Institute?
11. Welche Bundesländer und Hochschulen beherbergen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Konfuzius-Institute, und in welcher Rechtsform
sind diese organisiert (bitte tabellarisch darstellen)?
12. Welche Stellen oder Institutionen der Volksrepublik China (insbesondere
ihrer politischen Führung) sind nach Kenntnis der Bundesregierung an
der Finanzierung oder inhaltlichen Steuerung der Konfuzius-Institute in
Deutschland beteiligt?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Einflussnahmen der Konfuzius-Institute auf Lehrinhalte, Forschungsthemen
oder Personalentscheidungen an deutschen Hochschulen vor?
14. Hat die Bundesregierung Bewertungen zu möglichen Verstößen gegen
akademische Freiheit oder Wissenschaftsfreiheit im Umfeld der
Konfuzius-Institute vorgenommen, und wenn ja, welche?
15. In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung ggf. mit den Ländern und
Hochschulen zusammen, um mögliche sicherheitsrelevante Risiken im
Zusammenhang mit den Konfuzius-Instituten zu bewerten?
16. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in den letzten fünf Jahren
ggf. mit Vertretern chinesischer Behörden oder Organisationen über die
Tätigkeit der Konfuzius-Institute geführt (bitte Zeitpunkt, Teilnehmer
und Themenbereich nennen)?
17. Liegen der Bundesregierung belastbare Hinweise auf
nachrichtendienstliche Aktivitäten im Umfeld der Konfuzius-Institute oder in deren
organisatorischem Umfeld vor?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ähnlichen
Entwicklungen in anderen westlichen Staaten, in denen Konfuzius-
Institute geschlossen oder neu strukturiert wurden (z. B. Schweden,
Dänemark, Finnland, Vereinigte Staaten von Amerika, vgl.
https://internationa
lepolitik.de/de/konfuzius-welterfolg,
www.gao.gov/products/gao-24-10
5981,
www.gfbv.de/de/news/universitaet-stockholm-schliesst-chinesisch
es-konfuzius-institut-6656/#:~:text=Die%20Gesellschaft%20f%C3 Proze
ntBCr%20bedrohte%20V%C3 ProzentB6lker%20(GfbV)%20begr%C3
ProzentBC%C3 Prozent9Ft,Stockholm%20nach%20 ProzentC3 Prozent
B6ffentlicher%20Kritik%20die%20Schlie%C3,
https://euractiv.de/news/
finnland-schliesst-konfuzius-institut-nach-zensur-und-spionagevorwuer
fen/)?
26. Wie bewertet die Bundesregierung, insbesondere das Bundesamt für
Verfassungsschutz, die Konfuzius-Institute sicherheitsrechtlich, und werden
Konfuzius-Institute oder andere von der Volksrepublik China getragene
oder mitgetragene Einrichtungen in Deutschland wegen des Verdachts
der Wirtschaftsspionage oder vergleichbarer Aktivitäten beobachtet?
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die
Personalauswahl, Weisungsgebundenheit und etwaige Rückkehrpflichten von durch
die chinesische Seite entsandten Lehrkräften und sonstigem Personal an
Konfuzius-Instituten in Deutschland?
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die IT-
Infrastruktur der Konfuzius-Institute und über mögliche Zugriffe
ausländischer Stellen auf personenbezogene Daten von Studierenden,
Kursteilnehmern oder Hochschulangehörigen?
30. In welcher Weise sind ggf. Fälle dokumentiert, in denen Hochschulen
oder Bundesländer Kooperationen mit Konfuzius-Instituten aus Gründen
der Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit oder Sicherheit
eingeschränkt oder beendet haben, und hat sich die Bundesregierung zu diesen
Schritten eine eigene Auffassung erarbeitet (bitte ggf. ausführen)?
Die Fragen 10 bis 18, 26 und 28 bis 30 werden im Sachzusammenhang
beantwortet.
Die chinesischen Konfuzius-Institute (KI) wurden ursprünglich von der
offiziellen außenpolitischen Kulturorganisation HANBAN gesteuert, die dem
chinesischen Bildungsministerium unterstellt war. Mitte 2020 wurde das Hanban
als Dachorganisation der KI durch zwei neu gegründete Institutionen, die
Chinese International Education Foundation (CIEF) und das Center for Language
Education and Cooperation (CLEC), abgelöst. Die KI sind weiterhin staatlich
angebunden. Sämtliche akademische Einrichtungen Chinas sind dem
chinesischen Bildungsministerium unterstellt.
Die Bundesregierung führt auf geeigneten Ebenen regelmäßig bilaterale
Gespräche mit der chinesischen Seite. Eine systematische Erfassung der dabei
besprochenen Themen erfolgt nicht. In ihrer China-Strategie von 2023 hält die
Bundesregierung fest: „Deutsche Hochschulen und
Wissenschaftsorganisationen sollen sicherstellen, dass Kooperationen mit Konfuzius-Instituten und
vergleichbaren chinesischen Partnern den Ansprüchen unseres Bildungs- und
Wissenschaftssystems, und dabei insbesondere dem Gedanken der Freiheit von
Wissenschaft, Forschung und Lehre, gerecht werden.“ (China-Strategie 4.9.,
S. 44).
Tabelle 1 – Übersicht Konfuzius-Institute
Bundesland Name und Rechtsform Anbindung an Hochschule
1 Baden-Württemberg Konfuzius-Institut an der
Universität Freiburg e. V.
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
2 Baden-Württemberg Konfuzius-Institut an der
Universität Heidelberg e. V.
An-Institut der Universität Heidelberg
3 Bayern AUDI-Konfuzius-Institut
Ingolstadt e. V.
Technische Hochschule Ingolstadt
4 Bayern Konfuzius-Institut München
e. V.
Nein
5 Bayern Konfuzius-Institut
Nürnberg-Erlangen e. V.
An-Institut der Friedrich-Alexander-
Universität Erlangen-Nürnberg
6 Berlin Konfuzius-Institut an der
Freien Universität Berlin
e. V.
Freie Universität Berlin
Bundesland Name und Rechtsform Anbindung an Hochschule
7 Bremen Konfuzius-Institut Bremen
e. V.
Hochschule Bremen, Constructor University
Bremen
8 Hamburg Konfuzius-Institut Hamburg
e. V.
Nein
9 Hessen Konfuzius-Institut Frankfurt
e. V.
Nein
10 Mecklenburg-
Vorpommern
Konfuzius-Institut Stralsund
e. V.
Nein
11 Niedersachsen Akademisches Konfuzius-
Institut e. V. an der Georg-
August-Universität
Göttingen
An-Institut der Universität Göttingen
12 Niedersachsen Leibniz-Konfuzius-Institut
Hannover e. V.
Nein
13 Nordrhein-Westfalen Konfuzius-Institut Bonn
e. V.
An-Institut der Universität Bonn
14 Nordrhein-Westfalen KI DUS Sprach- und Kultur-
Institut gGmbH
Nein
15 Nordrhein-Westfalen Konfuzius-Institut
Metropole Ruhr e. V.
An-Institut der Universität Duisburg-Essen
16 Nordrhein-Westfalen Konfuzius-Institut
Paderborn gGmbH
Nein
17 Rheinland-Pfalz Konfuzius-Institut Trier e. V. Nein
18 Sachsen Konfuzius-Institut Leipzig
e. V.
Universität Leipzig
19 Thüringen Konfuzius-Institut Erfurt
e. V.
Nein
Die insgesamt 19 KI in Deutschland sind, wie in Tabelle 1 nachvollziehbar,
unterschiedlich organisiert und haben unterschiedliche Kooperationsformen mit in
der Tabelle aufgelisteten deutschen Hochschulen. Jedes KI kooperiert darüber
hinaus mit einer chinesischen Partneruniversität. Einzelne KI sind in bilaterale
Hochschulkooperationen eingebunden.
Geleitet werden die Institute von einer Doppelspitze, bestehend aus einem
deutschen sowie einem entsandten chinesischen Co-Direktor. Konfuzius-Institute in
Deutschland werden überwiegend durch die chinesische Seite finanziert,
insbes. über die staatlich kontrollierte CIEF. Diese Mittel decken vor allem
Personal, Lehrmaterialien und Programmkosten (Bundestagsdrucksache 19/24163).
Die deutschen Partnerhochschulen beteiligen sich i. d. R. durch Sachleistungen
wie Räume, Infrastruktur und administrative Unterstützung, seltener durch
direkte finanzielle Mittel. Einige Institute ergänzen ihre Einnahmen durch
Sprachkurse und Prüfungen.
Die Bundesregierung verfolgt ausländische Versuche der Einflussnahme in
Deutschland – über Konfuzius-Institute oder auf anderen Wegen – sehr genau,
um potenzielle Risiken für die akademische und wissenschaftliche Freiheit in
Deutschland identifizieren und darauf eingehen zu können. Die
Bundesregierung sensibilisiert regelmäßig deutsche Hochschulen und
Wissenschaftsorganisationen sowie die Länder im Rahmen von Austauschformaten, um
sicherzustellen, dass Kooperationen mit Konfuzius-Instituten und chinesischen Partnern
aus dem Wissenschaftsbereich den Ansprüchen unseres Bildungs- und
Wissenschaftssystems und dabei insbesondere dem Gedanken der Freiheit von
Wissenschaft, Forschung und Lehre, gerecht werden. Die Bundesregierung adressiert
bei passenden Gelegenheiten wie bspw. den Regierungskonsultationen und
regelmäßigen bilateralen Gesprächen derartige Themen mit chinesischen
Stellen.
Die Bundesregierung steht in Bezug auf die KI regelmäßig im Austausch mit
relevanten Akteuren auf kommunaler und regionaler Ebene. Zudem wird im
Verfassungsschutzbericht seit Jahren öffentlichkeitswirksam auf die o. g.
Risiken im Zusammenhang mit KI hingewiesen. Eine Reihe von deutschen
Hochschulen hat die Kooperation mit den KI in den vergangenen Jahren
aufgekündigt bzw. auslaufen lassen oder überarbeitet, um mögliche Abhängigkeiten zu
vermeiden. Die Bundesregierung dokumentiert jedoch keine Fälle, in denen
Hochschulen oder Bundesländer Kooperationen mit Konfuzius-Instituten aus
Gründen der Wissenschaftsfreiheit, Meinungsfreiheit oder Sicherheit
eingeschränkt oder beendet haben.
Die Bundesregierung ist an der Gründung und Ausgestaltung von Konfuzius-
Instituten nicht beteiligt.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/1465 wird verwiesen.
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um den Schutz
sensibler Forschungskooperationen mit chinesischen Partnerinstitutionen
sicherzustellen?
In ihrer China-Strategie benennt die Bundesregierung das Ziel, dass „Risiken
für die Freiheit von Forschung und Lehre, illegitime Einflussnahme und
einseitiger Wissens- und Technologietransfer minimiert“ werden müssen, „die
chinesische Politik der zivil-militärischen Fusion setzt unserer Zusammenarbeit
Grenzen“.
Die Bundesregierung steht mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen
in einem engen Austausch zum Thema Forschungssicherheit gerade in Bezug
zu China. Neben den verschiedenen länderagnostischen Maßnahmen zur
Stärkung der Forschungssicherheit gibt es zielgerichtete Formate, um Risiken in
der Forschungskooperation mit chinesischen Akteuren zu adressieren und
Vorkehrungen zu treffen. Darin werden u. a. die verschiedenen chinaspezifischen
Aspekte von Forschungsspionage und ungewolltem Wissensabfluss
thematisiert sowie Hilfestellungen zur Prüfung von Kooperationen und Stärkung von
Forschungssicherheit gegeben. Seit dem Jahr 2020 hat allein das BMFTR,
gemeinsam mit dem AA, eine Vielzahl an Informationsveranstaltungen mit
Hochschulen sowie der Allianz der Wissenschaftsorganisationen durchgeführt.
Themen waren hier u. a. Exportkontrolle, Sicherheitsarchitektur an Hochschulen,
Compliance und chinaspezifische Prüfprozesse.
Zum Schutz bereits bestehender sensibler Forschungskooperationen mit
chinesischen Partnerinstitutionen trägt das BfV sowohl präventiv als auch
fortlaufend durch verschiedene Maßnahmen bei.
Der Austausch mit den wissenschaftlichen Einrichtungen in Deutschland
mit Bezug zur Cybersicherheit erfolgt unter anderem auf der Plattform des
AK SuWi (Arbeitskreis Sicherheit und Wissenschaft).
Im AK SuWi sind die deutschen Sicherheitsbehörden (u. a. BfV, BND, BSI,
Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), BBK,
Bundespolizei (BPol), BKA, Kommando Cyber- und Informationsraum (KdoCIR)) des
Nationalen Cyberabwehrzentrums (NCAZ) vertreten. Die Bundesregierung
stellt sicher, dass alle relevanten Informationen unmittelbar an die betreffenden
Sicherheitsbehörden im NCAZ weitergeleitet werden. Ferner gewährleistet das
BfV den Informationsfluss innerhalb des Verfassungsschutzverbundes.
Teilnehmer der wissenschaftlichen Seite ist die Allianz der
Wissenschaftsorganisationen, vertreten durch den Arbeitskreis Informationssicherheit in
außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AKIF). Der AKIF verfügt über ein Netzwerk
bzw. Strukturen, alle öffentlichen geförderten wissenschaftlichen Einrichtungen
zu erreichen. Mitglieder der Allianz sind unter anderem die Deutsche
Forschungsgemeinschaft (DFG), Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-
Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren, Hochschulrektorenkonferenz, Leibniz-
Gemeinschaft und die Max-Planck-Gesellschaft. Ziel des AK SuWi ist die
Verbesserung der Cybersicherheit der deutschen Forschungsinstitute sowie die
Bündelung der Kooperation zwischen Forschungsinstituten und deutschen
Sicherheitsbehörden. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass
Cyberangriffe mit nachrichtendienstlichem Hintergrund auf wissenschaftliche
Einrichtungen besser und schneller detektiert werden können und mögliche schadhafte
Auswirkungen reduziert werden. Beispielsweise wird sich im AK SuWi über
aktuelle Cyberangriffskampagnen und deren Gefährdungspotential für die
Forschung und Wissenschaft ausgetauscht. Daneben kann der AK SuWi auch als
Plattform für den Austausch weiterer Informationen auf dem Gebiet der
Informationssicherheit genutzt werden.
20. In welcher Weise und durch welche Behörde werden Hochschulen und
Forschungseinrichtungen ggf. über Risiken internationaler
Kooperationen, insbesondere mit Einrichtungen der Volksrepublik China, informiert
und sensibilisiert?
Das aus Mitteln des BMFTR und AA geförderte Kompetenzzentrum
Internationale Wissenschaftskooperationen (KIWi) des Deutschen Akademischen
Austauschdienstes (DAAD) unterstützt deutsche Hochschulen bei der Anbahnung,
Durchführung und Intensivierung ihrer internationalen Aktivitäten unter
komplexen Rahmenbedingungen mit individueller Beratung, vernetzter Expertise
und Impulsen für den außenwissenschaftspolitischen Diskurs. Die fünf
Themenfelder des Kompetenzzentrums – „Risiko und Sicherheit“, „Rechtliche
Rahmenbedingungen“, „Science Diplomacy“, „Forschung, Innovation,
Transfer“ sowie „Matchmaking und Internationale Netzwerke“ – werden
kontinuierlich weiter ausgebaut. Schwerpunkte der Beratungsarbeit waren im Jahr 2024
u. a. Nachfragen zur Kooperation mit China.
Darüber hinaus ist die Einrichtung einer Nationalen Plattform für
Forschungssicherheit auf Bundesebene vorgesehen. Sie soll eine koordinierende und
integrierende Funktion übernehmen und vorrangig Wissenschaftseinrichtungen und
-organisationen im kollegialen Zusammenspiel mit bestehenden und neuen
nationalen, europäischen und internationalen Angeboten und Strukturen dabei
unterstützen, Chancen und Risiken vor allem von Forschungsaktivitäten und
-kooperationen angemessen bewerten und abwägen sowie Risiken reduzieren
zu können.
Das BfV ergreift grundsätzlich verschiedene Maßnahmen zur Sensibilisierung
von Bedarfstragenden aus dem Bereich der Forschung und Wissenschaft.
Beispielsweise führt das BfV regelmäßig Sensibilisierungen in Form verschiedener
Austausch- und Vortragsformate durch. Der Präventionsbereich stellt darüber
hinaus zielgruppenspezifische Produkte bereit. Zu diesen gehören die
Informationsblätter zum Wirtschaftsschutz, die überblicksartig Themen von dauernder
Relevanz beleuchten. Sie dienen als Handreichungen zur Sensibilisierung. Für
die Zielgruppe relevant ist z. B. das Infoblatt „Spionage in Wissenschaft und
Forschung“.
Die vorgenannten Maßnahmen verfolgen das Ziel, die Zielgruppe Forschung
und Wissenschaft für Gefährdungen durch Spionage, darunter u. a. auch solche
Risiken, die mit internationalen Kooperationen einhergehen, Sabotage und
Extremismus zu sensibilisieren. Neben der Bundesregierung engagieren sich auch
die Landesämter für Verfassungsschutz im Bereich Wissenschaftsschutz.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die
Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Plant die Bundesregierung, gesetzliche oder administrative Regelungen
zur stärkeren Kontrolle, Transparenz oder Aufsicht über ausländisch
finanzierte Kultureinrichtungen und Bildungskooperationen einzuführen,
und wenn ja, in welchem Zeitrahmen, und wenn ja, allgemein für alle
oder nur jene aus bestimmten Staaten?
Die Bundesregierung plant aktuell keine entsprechenden Regelungen.
22. Über welche Schätzungen oder Daten zur durch Wirtschaftsspionage
verursachten jährlichen wirtschaftlichen Gesamtschadenshöhe in
Deutschland verfügt die Bundesregierung (bitte differenziert nach Jahren seit
2018 und verursachendem Land angeben)?
Es wird im Sachzusammenhang auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
23. Wie viele Ermittlungsverfahren und Verurteilungen wegen Spionage,
Verrats von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen oder vergleichbarer
Delikte im Zusammenhang mit Wirtschaftsspionage wurden seit 2018
nach Kenntnis der Bundesregierung eingeleitet bzw. ausgesprochen (bitte
nach Jahren und verursachendem Land differenzieren)?
Im Hinblick auf die Strafverfolgungszuständigkeit des GBA kann eine
Beantwortung der Frage wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der
Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische
Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (BVerfG, Urteil vom
7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, BVerfGE 147, 50, 147 f.). Danach sind nur
die Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die
sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Wirtschaftsspionage
ist kein Kriterium, das in den Verfahrensregistern des GBA geführt wird.
Erforderlich wäre daher eine händische Auswertung des bis in das Jahr 2018
zurückreichenden immensen Aktenbestandes. Diese Recherche würde die
entsprechenden Arbeitseinheiten beim GBA für einen erheblichen Zeitraum in einer
Weise beanspruchen, dass diesen eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer
Ermittlungsaufgaben nicht mehr möglich wäre.
Im Übrigen erteilt die Bundesregierung zu Verfahren, die nicht in die
Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, aufgrund
der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte.
24. Welche speziellen Unterstützungs-, Beratungs- und
Sensibilisierungsangebote hält die Bundesregierung für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) sowie Start-ups ggf. bereit, um diese vor Wirtschaftsspionage zu
schützen (bitte nach Programmen und Ressorts differenzieren)?
Die Bundesregierung und die ihr nachgeordneten Behörden bieten vielfältige
Unterstützung, Beratung und Sensibilisierung für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) an.
Das BfV sensibilisiert Unternehmen für Gefährdungen durch Spionage,
Sabotage und Extremismus und erfüllt so den gesetzlichen Auftrag aus § 16 Absatz 1
BVerfSchG (präventiver Wirtschaftsschutz). Ziel ist es, dass sich die Wirtschaft
effektiv und eigenverantwortlich schützen kann. Dafür entwickelt das BfV
zielgruppenspezifische Produkte – wie das SPOC-Magazin, die
Sicherheitshinweise für die Wirtschaft oder die Informationsblätter zum Wirtschaftsschutz, und
sensibilisiert so auch KMU sowie Start-ups.
Innerhalb des Verfassungsschutzverbundes arbeitet das BfV im Bereich des
präventiven Wirtschaftsschutzes eng mit anderen Sicherheitsbehörden
zusammen. Auf diese Weise entsteht ein starkes Netzwerk bis zu den (insbesondere
kleinen und mittelständischen) Unternehmen vor Ort.
Darüber hinaus hat sich die „Initiative Wirtschaftsschutz“ zum Ziel gesetzt,
zentrale Unternehmenswerte für Deutschland und seine Wirtschaft besser zu
schützen. Die beteiligten sicherheitsbehördlichen Akteure stellen Unternehmen,
darunter auch KMU und Start-ups, ihre Expertise im Bereich Wirtschaftsschutz
im Rahmen verschiedener Veranstaltungen zur Verfügung.
Das BSI hat im Jahr 2012 gemeinsam mit dem Branchenverband bitkom
Deutschlands größtes Privat-Public-Partnership für IT-Sicherheit, die „Allianz
für Cybersicherheit“ ins Leben gerufen. Mit der Allianz für Cyber-Sicherheit
verfolgt das BSI das Ziel, die Widerstandsfähigkeit des Standortes Deutschland
gegenüber Cyberangriffen zu stärken. Die zahlreichen Angebote des Netzwerks
(u. a. Cyber-Sicherheits-Tage, Cyber-Sicherheits-Web-Talk, Erfahrungs- und
Expertenkreisen) werden stetig fortentwickelt (siehe auch: ACS – Allianz für
Cyber-Sicherheit – ACS).
Im Übrigen hält das BSI zahlreiche weitere Präventions- und
Sensibilisierungsangebote speziell für KMU bereit, welche der Erhöhung der
Informationssicherheit in der Wirtschaft und damit auch mittelbar dem Schutz vor
Wirtschaftsspionage dienen (siehe auch: BSI – Kleine- und Mittlere Unternehmen).
Um die sichere digitale Transformation des deutschen Mittelstands zu
befördern, bündelt das BMWE Unterstützungsangebote unter dem Dach des
Förderschwerpunkts Mittelstand-Digital. Eine der beiden Säulen des
Förderschwerpunkts ist die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft. Sie bietet explizite
Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups und das
Handwerk zu Cybersicherheitsfragen. Diese werden dabei unterstützt,
Bewusstsein für Cyberrisiken ihres Unternehmens zu entwickeln, ihr Unternehmen
gegen die Risiken der digitalen Welt zu schützen und damit ihr
Cybersicherheitsniveau zu erhöhen und ihre Resilienz zu stärken.
Im Zentrum der Initiative steht die durch ein Konsortium geleitete
Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand. Sie ist die zentrale Anlaufstelle für KMU
und Start-ups und übernimmt eine anbieterneutrale Lotsenfunktion, damit sich
Unternehmen in der Angebotsvielfalt von Cybersicherheitslösungen
zurechtfinden. Die Transferstelle kümmert sich mit einer Fülle an kostenfreien und
anbieterneutralen Tools und Angeboten von der Prävention über Detektion bis hin
zur Reaktion bundesweit um die Sicherheitsanliegen der Unternehmen.
Darüber hinaus bietet die Initiative IT-Sicherheit in der Wirtschaft ergänzende
themenspezifische Fokusprojekte (jeweils Laufzeiten zwischen 6 bis 36
Monate), die sich aktuellen praxisprozessbezogenen und regulatorischen
Herausforderungen widmen, wie zum Beispiel den Anforderungen aus der NIS2-
Richtlinie und ihrem nationalen Umsetzungsgesetz oder dem Cyber Resilience Act
(CRA).
25. Welche Vorgaben zur Sicherheitsüberprüfung und zum Schutz sensibler
Informationen bestehen bei der Vergabe von Bundesmitteln für
gemeinsame Forschungsprojekte mit Partnerinstitutionen aus Staaten mit
erhöhtem Spionagerisiko, insbesondere der Volksrepublik China?
Die Vorgaben zu Sicherheitsüberprüfungen sowie zum Schutz von als VS
eingestuften Informationen ergeben sich aus dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz
(SÜG) sowie den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach § 35 SÜG,
insbesondere der VSA.
27. Wie bewertet die Bundesregierung, insbesondere das Bundesamt für
Verfassungsschutz, ausländische, von Staaten getragene oder mitgetragene
Vereine, Stiftungen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen in
Deutschland sicherheitsrechtlich, und werden derartige Einrichtungen
ausländischer Staaten in Deutschland wegen des Verdachts der
Wirtschaftsspionage oder vergleichbarer Aktivitäten beobachtet (bitte nach
Herkunftsstaat und Art der Einrichtung aufschlüsseln)?
33. Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung, insbesondere das
Bundesamt für Verfassungsschutz, ob ausländische, von Staaten
getragene oder mitgetragene Vereine, Stiftungen sowie Kultur- und
Bildungseinrichtungen in Deutschland ein sicherheitsrelevantes Risiko im Hinblick
auf Wirtschaftsspionage oder unzulässige Einflussnahme darstellen (bitte
die maßgeblichen Prüfkriterien und Rechtsgrundlagen darstellen)?
Die Fragen 27 und 33 werden im Sachzusammenhang beantwortet und in
Bezug auf „von der Volksrepublik China getragene oder mitgetragene
Einrichtungen in Deutschland“ gebündelt wie folgt beantwortet.
Grundsätzlich erfolgt eine Bewertung der von ausländischen Staaten
getragenen oder mitgetragenen Einrichtungen ausgehenden sicherheitsrelevanten
Risiken entlang der Frage, ob diese sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche
Tätigkeiten i. S. d. § 3 Absatz 1 Nummer 2 BVerfSchG entfalten.
31. Hat die Bundesregierung Leitlinien oder Empfehlungen für Hochschulen
erarbeitet, wie bestehende Kooperationen mit Konfuzius-Instituten
risikominimierend umgestaltet oder – falls erforderlich – geordnet beendet
werden können?
Auf die China-Strategie 4.9. wird verwiesen.
32. Welche vergleichbaren Risiken sieht die Bundesregierung im Hinblick
auf andere ausländisch finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen,
und in welcher Weise werden diese Risiken ggf. adressiert?
Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen.
34. Plant die Bundesregierung, die Strukturen der Cyberabwehr in Bund und
Ländern zu vereinheitlichen bzw. weiter zu harmonisieren, und wenn ja,
welche organisatorischen, rechtlichen und technischen Maßnahmen sind
hierzu konkret vorgesehen?
Durch den föderalen Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland ist Bund
und Ländern die eigenständige Wahrnehmung der Aufgaben zur Cyberabwehr
übertragen. Im Rahmen dessen stimmt sich die Bundesregierung mit den
Ländern u. a. im IT-Planungsrat fortlaufend zu Fragen der Informationssicherheit
und Cyberabwehr mit dem Ziel einer Vertiefung der Zusammenarbeit ab.
35. Inwieweit erhebt die Bundesregierung statistisch, in welchen Fällen
erfolgreiche Cyberangriffe auf Hochschulen und Forschungseinrichtungen
zu Abflüssen sensibler Forschungsdaten oder Technologiewissen führen,
und wie werden diese Erkenntnisse systematisch ausgewertet?
Die Bundesregierung erhebt keine entsprechenden Daten. Eine Verpflichtung
zur Meldung von Cyberangriffen an Bundesbehörden besteht nicht. Dazu wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/12259
verwiesen.
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