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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.01.2026

Aktualisiert

21.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/342223.12.2025

Tarifbindung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung

der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Tarifverträge sichern Beschäftigten in der Regel deutlich bessere Arbeitsbedingungen als die gesetzlichen Mindeststandards, etwa bei Urlaub, Arbeitszeit, Altersversorgung, Zuschlägen oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sie sind damit ein zentrales Instrument für faire und nachhaltige Arbeitsbedingungen. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass der Bund in seinen Beteiligungsunternehmen eine führende Rolle bei der Förderung und Sicherung von Tarifbindung einnimmt und so die eigenen politischen Zielsetzungen glaubwürdig untermauert.

Da die Bundesregierung mit dem Bundestariftreuegesetz (BTTG) die Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeben will, um die Tarifbindung insgesamt zu fördern, stellt sich nochmal besonders die Frage, ob der Bund bei seinen eigenen Unternehmen mit gutem Beispiel vorangeht.

Die im Jahr 2024 aktualisierten Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes formulieren hierzu bereits klare Erwartungen: So soll die Geschäftsführung dieser Unternehmen nicht nur die Zahlung tarif- und gesetzeskonformer Löhne und Entgeltgleichheit für Frauen und Männer sicherstellen, sondern auch im Rahmen der Auftragsvergabe vertraglich absichern, dass Dienstleister ihre Beschäftigten tarif- und gesetzeskonform entlohnen (Seite 24, Nummer 5.5.5).

Vor diesem Hintergrund wollen die Fragestellenden wissen, wie sich die Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung in den letzten Jahren entwickelt hat und welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreift, um diese zu stärken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie viele Unternehmen mit Bundesbeteiligung gibt es, und wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung

a) an einen Tarifvertrag gebunden (bitte Haustarifverträge gesondert ausweisen),

b) nicht tarifgebunden, aber mit einer Anlehnung an Tarifverträge oder tarifvertragliche Regelungen bzw. mit arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf einen Tarifvertrag, oder

c) ohne Tarifbindung und ohne Anlehnung an Tarifverträge bzw. tarifvertragliche Regelungen

(bitte jeweils nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung sowie nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und alle Unternehmen in den genannten Kategorien einzeln auflisten; bitte jeweils die Daten für die Jahre 2000, 2005, 2010, 2015, 2020 und die aktuellsten verfügbaren Daten ausweisen)?

2

Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Unternehmen mit Bundesbeteiligung, die unter Frage 1a, 1b oder 1c fallen

(bitte nach Unternehmen sowie nach Mehrheits- und Minderheitsbeteiligung und nach mittelbarer und unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln und für jede der drei Kategorien die Beschäftigtenzahl angeben)?

3

Ergibt sich aus dem geplanten Bundestariftreuegesetz (in der Fassung des Regierungsentwurfs vom 6. August 2025) auch eine Pflicht für Unternehmen mit Bundesbeteiligung, sich zwingend tariftreu zu verhalten (so wie dies mit dem BTTG für private Unternehmen vorgesehen ist, die öffentliche Aufträge ausführen), und wenn nein, warum nicht?

4

Überprüft die Bundesregierung systematisch den Erfolg und die Einhaltung der Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung – insbesondere hinsichtlich tarifvertraglicher Entlohnung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung, und wenn nein, warum nicht?

5

Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Anteil tarifgebundener Unternehmen mit mittelbarer oder unmittelbarer Bundesbeteiligung zu erhöhen, und wenn keine Maßnahmen geplant sind, warum nicht?

6

Bei wie vielen GmbHs ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligt, und gegenüber wie vielen Geschäftsführungen von GmbHs mit Mehrheitsbeteiligung hat der Bund eine Weisungsbefugnis

(bitte nach mittelbarer bzw. unmittelbarer Beteiligung aufschlüsseln)?

7

Hat der Bund seine Weisungsbefugnis bislang genutzt, um die Einführung oder Sicherung einer Tarifbindung in Unternehmen mit Bundesbeteiligung durchzusetzen, wenn ja, bitte alle Unternehmen nennen, in denen diese Befugnis mit dem Ziel einer Tarifbindung geltend gemacht wurde, und wenn nein, bitte begründen?

Berlin, den 16. Dezember 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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