Mögliche Menschenrechtsverletzungen sowie Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Albanien im Kontext der außenpolitischen Auswirkungen des Erweiterungsprozesses der Europäischen Union
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3537 –
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung sieht in der Erweiterungspolitik der Europäischen Union (EU) ein starkes außenpolitisches Instrument, das die Transformation zahlreicher europäischer Staaten entscheidend mitgestaltet und die politische und wirtschaftliche Stabilität sowie Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Menschenrechte in der EU fördert (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/erweiterung). Das sogenannte Erweiterungspaket umfasst die Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Im Rahmen der Länderberichte ist insbesondere für Albanien eine positive Bewertung zu erwarten, trotz der weiter bestehenden Bedenken bei Rechtsstaatlichkeit, Kampf gegen Korruption und organisierte Kriminalität sowie Schutz der Minderheiten. Am 9. Juli 2025 hat das Europäische Parlament (EP) die Berichte 2023 und 2024 der Kommission über Albanien angenommen und seine Unterstützung für den Beitrittsprozess der Republik Albanien zur EU im Hinblick darauf bekräftigt, dass das Land ein zuverlässiger außenpolitischer Partner sei, der sich vollumfänglich an die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU angeglichen habe (www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document/EPRS_ATA(2025)775844, www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0155_DE.html). Die albanische Regierung möchte die Beitrittsverhandlungen bis 2027 abgeschlossen haben mit Beitrittsziel zur EU im Jahr 2030 (https://de.euronews.com/2025/06/07/albaniens-aussenminister-zu-euronews-verhandlungen-mit-der-eu-bis-2027-abgeschlossen).
Albanien wäre damit das erste mehrheitlich muslimische Land in der EU. Kaum ein anderes Land in Europa hat sich in den letzten Jahren so gewandelt wie Albanien. Dennoch sind die Missstände, die in der Vergangenheit zu den maßgeblichen Hindernissen für einen EU-Beitritt gezählt haben, nach wie vor vorhanden. Der vom Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten im Vorfeld der Annahme der Kommissionsberichte 2023 und 2024 durch das EP verfasste Bericht, Berichterstatter Andreas Schieder, begrüßt zwar die Fortschritte Albaniens auf dem Weg zur europäischen Integration, stellt jedoch anhaltende gravierende Mängel insbesondere bei der Rechtsstaatlichkeit, der Wahrung der Menschenrechte sowie der wirksamen Korruptionsbekämpfung fest (www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-10-2025-0106_DE.html). Im Einzelnen äußert sich der Bericht des Auswärtigen Ausschusses besorgt über die anhaltende politische Einflussnahme auf die Justiz und kommt mit tiefer Besorgnis zu dem Schluss, dass Gewalt gegen Frauen und Frauenmorde nach wie vor ein dringendes Problem sind ebenso wie die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung. Die albanische Regierung ist laut Bericht aufgefordert, Religionsfreiheit und Eigentumsrechte der Autokephalen Orthodoxen Kirche im Sinne eines religiösen Pluralismus zu wahren.
Am 12. September 2025 wurde in Albanien die vierte Regierung unter dem wiedergewählten Ministerpräsidenten Edi Rama offiziell vom Parlament gebilligt und damit auch die Einrichtung einer „virtuellen Ministerin“, die unter dem Namen „Diella“ (übersetzt „Sonne“) mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) als erster KI-Avatar Korruption bekämpfen soll, insbesondere bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (www.handelsblatt.com/technik/ki/kuenstliche-intelligenz-albanien-macht-ki-server-zur-ministerin/100156341.html). Als größter bilateraler Geber in der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland für Albanien in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) seit 1988 mehr als 1,2 Mrd. Euro bereitgestellt (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/albanien-node/bilateral-216236).
Vorbemerkung der Bundesregierung
Inzwischen sind im EU-Beitrittsprozess Albaniens alle sechs Verhandlungscluster eröffnet. Als nächster Schritt wird der Bericht über das Erreichen der Zwischenziele des ersten Verhandlungsclusters („Fundamentals“) erwartet. Darin werden Fortschritte im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, darunter auch der Schutz der Menschenrechte, evaluiert. Die positive Bewertung dieser Zwischenziele ist Voraussetzung dafür, dass erste Verhandlungskapitel vorläufig geschlossen werden.
Der Länderbericht der Europäischen Kommission (Albania Country Report 2025, veröffentlicht am 4. November 2025) stellt fest, dass der rechtliche Rahmen Albaniens insgesamt eine gute Grundlage für den Schutz der Grundrechte bietet.
Mit seinem besonderen Fokus auf die „Fundamentals“ bietet der EU-Beitrittsprozess aus Sicht der Bundesregierung eine gute Grundlage für die weitere Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte. Die Bundesregierung setzt sich hierfür im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses, im Rahmen ihrer bilateralen Kontakte zur albanischen Regierung sowie in den zuständigen multilateralen Gremien, beispielsweise dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, ein.
Fragen und Antworten15
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. aus den Ergebnissen der vom EU-Parlament angenommenen Berichte 2023 und 2024 über Albanien zu der sich nach wie vor als dringendes Problem des EU-Beitrittskandidatenlandes darstellenden Gewalt gegen Frauen und der weiter hohen Zahl an Frauenmorden gezogen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang auch Fälle von Verstößen gegen die Gleichheit vor dem Gesetz bekannt, etwa solche, in denen Frauen ohne Gerichtsurteil über die maximal zulässigen drei Jahre hinaus in Untersuchungshaft gehalten wurden?
Die Bundesregierung misst dem Schutz von Frauen vor Gewalt eine große Bedeutung zu. Die Angleichung des rechtlichen Rahmens an den EU-Acquis in diesem Bereich und die konsequente Umsetzung von Rechtsnormen sind Schlüsselvoraussetzungen im EU-Beitrittsprozess. Ein Gesetz über die Gleichstellung der Geschlechter in Albanien wurde im November 2025 verabschiedet. Der Rückstau in der Bearbeitung von Fällen und die lange Dauer von Gerichtsverfahren bleiben eine Herausforderung für die albanische Justiz.
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob seit Erlangung des Beitrittskandidatenstatus im Jahr 2014 bis 2025 in Albanien menschenrechtsverletzende Vendetta ausgeübt wird, wie es die Länderkurzinformation zu Albanien des Bundesamtes für Migration mit Stand von Juli 2024 nahelegt (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Laenderkurzinformationen/2024/laenderkurzinfo-albanien-07-24.pdf?__blob=publicationFile&v=4), und wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob und wie die albanische Justiz dagegen vorgeht (bitte ggf. erläutern)?
Das Phänomen der sogenannten Blutrache ging in Albanien in den vergangenen Jahren deutlich zurück. Dies geht u. a. auch aus dem Screeningbericht der Europäischen Kommission zu Cluster 1 („Fundamentals“) hervor. Vorsätzlicher Mord im Kontext der sogenannten Blutrache wird in Albanien strafrechtlich verfolgt und mit mindestens 30 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Verfügt die Bundesregierung über Informationen dazu, ob es im Zeitraum von 2014 bis 2025 in Albanien Opfer von Menschenhandel oder Organhandel gibt, und wenn ja, in welchen Zeitspannen werden diese ermittelt, hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, wie hoch die Anzahl der jeweiligen Opfer pro Jahr ist, und wenn ja, aus welchen Quellen speisen sich diese Informationen?
Die Zahl der gerichtlich bestätigten Opfer von Menschenhandel in Albanien betrug im Jahr 2022 insgesamt 112 Personen, im Jahr 2023 165 Personen und im Jahr 2024 178 Personen. Dies ist dem Länderbericht der Europäischen Kommission zu entnehmen. Zu Organhandel liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung ggf., um die Forderung des Europäischen Parlaments auf Verzicht von Handlungen der albanischen Regierung zur Untergrabung der Religionsfreiheit und der Rechte nationaler Minderheiten zu unterstützen?
Die Bundesregierung misst dem Recht der Religionsfreiheit sowie dem Schutz der Rechte von Minderheiten hohe Bedeutung zu und thematisiert diese Fragen auch in ihren bilateralen Kontakten mit der albanischen Regierung sowie albanischen Ansprechpartnern. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Ist der Bundesregierung bekannt, worin die im Bericht angesprochenen anhaltenden Mängel in Bezug auf Menschen mit Behinderung bestehen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, mit der neuen, vierten albanischen Regierung Edi Rama diesbezüglich Kontakt aufzunehmen?
Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung ist in Albanien rechtlich verboten. Ihre Rechte wurden seit der Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen durch Albanien im Jahr 2012 institutionell gestärkt. Der Zugang zu staatlichen Leistungen und aktive Teilhabe von Menschen mit Behinderung wird stetig verbessert. Weitere Fortschritte sind erforderlich im Ausbau der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie dem Zugang zum Arbeitsmarkt, Bildung und Teilhabe am öffentlichen Leben. Dies ist dem Länderbericht der Europäischen Kommission zu entnehmen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Hat die Bundesregierung evaluiert, ob und wenn ja welche Auswirkungen die lückenhafte Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung Albaniens in den letzten elf Jahren seit Gewährung des Beitrittskandidatenstatus auf Deutschland hat, und wenn ja, welche Schlüsse hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Seit Gewährung des Beitrittskandidatenstatus hat Albanien erhebliche Fortschritte bei der Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung erreicht. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich dafür ein, dass hier weitere Fortschritte erreicht werden. Eine Evaluierung im Sinne der Fragestellung liegt der Bundesregierung nicht vor.
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Ankläger oder Richter im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung in Albanien selbst in Korruption und organisiertes Verbrechen verwickelt sind, und wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Die Sicherstellung der Integrität der albanischen Justiz war ein zentrales Ziel der Justizreform Albaniens von 2016. Zwischen den Jahren 2018 und 2024 fand eine Überprüfung aller Richter und Staatsanwälte auf fachliche Eignung und persönliche Integrität („Vetting“) statt, die zu zahlreichen Entlassungen von Richtern und Staatsanwälten führte. Die weitere Anwendung hoher Standards des „Vettings“ durch die Justizaufsichtsbehörden ist entscheidend. Durch die im Zuge der Justizreform gegründete Sonderstruktur zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (SPAK) erfolgten auch rechtskräftige Verurteilungen von Richtern und Staatsanwälten. Die Bundesregierung unterstützt die fortgesetzten Bemühungen zur Stärkung von Unabhängigkeit und Integrität der albanischen Justiz sowie zur entschlossenen Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität ausdrücklich.
Hat die Bundesregierung diplomatische Kanäle mit der bisherigen, dritten Regierung Edi Rama genutzt, um Reformen auf den Gebieten Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung einzufordern, wenn ja, welche Erfahrungen wurden gemacht, worin bestanden Erfolge, und welche Misserfolge waren zu verzeichnen?
Die Bundesregierung befürwortet eine leistungsbasierte Erweiterung der Europäischen Union (EU). Rechtstaatlichkeit, Menschenrechte, Korruptions- und Geldwäschebekämpfung sind Schlüsselvoraussetzungen des Beitritts neuer Mitglieder zur EU. Die Bundesregierung erkennt die Öffnung aller Verhandlungskapitel bis Ende 2025 als Fortschritt an und hebt die Bedeutung der vollständigen Übernahme und Umsetzung des EU-Acquis vor. Hier kommt der Stärkung einer unabhängigen Justiz und dem Kampf gegen Korruption und organisierter Kriminalität eine zentrale Rolle zu. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Welche Schwerpunkte setzt die Bundesregierung perspektivisch im Hinblick auf den angestrebten EU-Beitritt Albaniens mit der neuen, vierten Regierung Edi Rama, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um Einfluss auf eine nachhaltige Umsetzung der ggf. gesetzten Schwerpunkte nehmen zu können, und wenn ja, welche?
Im leistungsbasierten Beitrittsprozess zur Europäischen Union steht nach Amtsantritt der neuen albanischen Regierung unverändert die Übernahme des EU-Acquis und die Implementierung der verabschiedeten Reformen im Fokus der Bundesregierung. Dies steht auch im Mittelpunkt bilateraler politischer Begegnungen, so zuletzt beim Besuch des Bundesaußenministers Johann Wadephul in Tirana am 17. November 2025 und beim EU-Westbalkan-Gipfel unter Teilnahme des Bundeskanzlers Friedrich Merz am 16. Dezember 2025 in Brüssel. Weitere Fortschritte im EU-Beitrittsprozess mit Albanien sind nur möglich, wenn die notwendigen Reformen nachhaltig umgesetzt werden und der für Anfang 2026 erwartete Bericht über das Erreichen der Zwischenziele positiv ausfällt.
Beabsichtigt die Bundesregierung unter Berücksichtigung deutscher Interessen, eigene Zielmarken in den fortlaufenden Prozess der EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien einzubringen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Prozess der EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien ist im Verhandlungsrahmen vorgegeben, der zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen Seite und Albanien auf der anderen Seite geschlossen wurde. Die Bundesregierung unterstützt den hierdurch vereinbarten leitungsbasierten EU-Beitrittsprozess und fordert die vollständige und nachhaltige Angleichung an den EU-Acquis ein. Dabei sind Fortschritte von der eigenen Reformleistung des Beitrittskandidaten abhängig.
Welches Datum zum Abschluss der Beitrittsverhandlungen mit Albanien hält die Bundesregierung für realistisch?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Der Prozess der EU-Beitrittsverhandlungen mit Albanien ist im Verhandlungsrahmen vorgegeben, der zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten auf der einen Seite und Albanien auf der anderen Seite geschlossen wurde. Die Bundesregierung unterstützt den hierdurch vereinbarten leitungsbasierten EU-Beitrittsprozess und fordert die vollständige und nachhaltige Angleichung an den EU-Acquis ein. Dabei sind Fortschritte von der eigenen Reformleistung des Beitrittskandidaten abhängig.
Prüft die Bundesregierung, durch welche Maßnahmen Deutschland ggf. Einfluss auf eine Beschleunigung der notwendigen Reformmaßnahmen nehmen kann, und wenn ja, sind diese Maßnahmen auch an die Auszahlung bilateraler Zahlungen im Wege der Entwicklungszusammenarbeit gekoppelt?
Der Fortschritt der EU-Beitrittsverhandlungen richtet sich nach dem Tempo der Umsetzung der erforderlichen Reformmaßnahmen durch das jeweilige Kandidatenland. Die Bundesregierung unterstützt die Reformbemühungen u. a. durch Mittel der bilateralen Zusammenarbeit.
Beabsichtigt die Bundesregierung, sich auch auf Ebene der EU dafür einzusetzen, dass der Beitritt Albaniens erst dann erfolgt, wenn die strukturellen Defizite des Landes im Bereich Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung nachhaltig behoben sind, wenn ja, nimmt die Bundesregierung eine eigenständige Bewertung der Menschenrechtslage vor, und wenn ja, welche laufenden Menschenrechtsverletzungen sind ihr bekannt?
Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 10 wird verwiesen.
Unterstützt die Bundesregierung Kürzungen beziehungsweise Einstellungen von Auszahlungen der EU-Heranführungshilfen an Albanien im Falle von Behinderungen des rechtsstaatlichen Reformprozesses?
Die EU unterstützt Albanien bei der Umsetzung der politischen, institutionellen, rechtlichen, administrativen, sozialen und wirtschaftlichen Reformen, die zur Einhaltung der Werte der EU und zur schrittweisen Angleichung an die Normen und Verfahren der EU im Hinblick auf eine künftige EU-Mitgliedschaft erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Rechtsstaatlichkeit, Grundrechte und Demokratie. Die finanzielle Unterstützung der EU im Rahmen der EU-Heranführungshilfen folgt einem leistungsbasierten Ansatz. Die Bundesregierung befürwortet den leistungsbasierten Beitrittsprozess, unterstützt die Reformbemühungen und ist bei Umsetzung der EU-Heranführungshilfen über die Komitologie eingebunden.
Hat die Bundesregierung sich bereits mit der Ernennung der KI-gestützten „virtuellen Ministerin“ in Albanien befasst und ggf. eine eigene Positionierung zu möglichen Gefahren der Technologie erarbeitet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, bitte ausführen?
Die Bundesregierung beobachtet die Nutzung künstlicher Intelligenz in der Verwaltung durch Drittstaaten im Hinblick auf Chancen und Risiken mit Interesse.