Deutscher Bundestag Drucksache 21/4143
21. Wahlperiode 13.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rainer Kraft und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 21/3603 –
Finanzielle Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-
Flüchtlinge im Nahen Osten und an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz
im Bundeshaushalt 2025 – Vermeidung von Zweckentfremdung öffentlicher Mittel
und Terrorfinanzierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 05 (S. 185), sind erhebliche Mittel
für internationale Hilfsorganisationen vorgesehen. Konkret belaufen sich die
Zuschüsse an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge
im Nahen Osten (UNRWA) unter dem Titel „Zuschüsse für Maßnahmen der
Humanitären Hilfe – Beitrag an UNRWA“ auf 101 570 000 Euro. An das
Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) werden unter dem Titel
„Zuschüsse für Maßnahmen der Humanitären Hilfe – Beitrag an das Internationale
Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)“ 115 000 000 Euro ausgeschüttet.
Beide Organisationen sind jedoch Gegenstand erheblicher öffentlicher und
staatlicher Kritik. UNRWA wird vorgeworfen (
www.berliner-zeitung.de/news/
nahostkonflikt-israel-kritisiert-rotes-kreuz-fuer-fehlenden-zugang-zu-hamas-g
eiseln-in-gaza-li.2155117;
www.diepresse.com/19964512/zwischen-allen-fron
ten-die-schwierige-mission-des-roten-kreuzes-in-gaza;
www.welt.de/politik/a
usland/article252984336/Rotes-Kreuz-Die-Zweifel-an-der-Neutralitaet-des-Ro
ten-Kreuzes.html), zahlreiche Mitarbeiter zu beschäftigen, die Mitglied
terroristischer Organisationen wie der Hamas oder dem Palästinensischen
Islamischen Dschihad sind oder diese unterstützen. So berichtete unter anderem die
Tageszeitung „Le Monde“ am 6. August 2024, dass laut UN-Angaben (UN =
Vereinte Nationen) neun UNRWA-Mitarbeiter möglicherweise direkt am
Massaker vom 7. Oktober 2023 beteiligt waren (
www.lemonde.fr/en/international/
article/2024/08/06/un-confirms-possible-involvement-of-nine-unrwa-employe
es-in-october-7-attack_6710360_4.html). Auch die israelischen Streitkräfte
(IDF) dokumentierten Tunnelanlagen unter dem UNRWA-Hauptquartier in
Gaza, die als Teil eines Hamas-Geheimdienstzentrums gedient haben sollen
(
www.idf.il/en/mini-sites/the-unrwa-hamas-connection/unrwas-involvement-o
n-october-7/).
Weiter berichtet auch Reuters über mögliche Verstrickungen von UNRWA-
Personal (
www.reuters.com/world/middle-east/nine-unrwa-staff-may-have-be
en-involved-oct-7-attack-israel-says-un-2024-08-05), während die Organisa-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tion UN Watch Hinweise auf systematische personelle Überschneidungen
zwischen UNRWA und der Hamas liefert (
https://unwatch.org/evidence-of-unrw
a-aid-to-hamas-on-and-after-october-7th/).
Vor diesem Hintergrund sehen die Fragesteller die Gefahr, dass die
Bundesregierung mit ihren Zahlungen möglicherweise indirekt terroristische
Strukturen unterstützt und damit das Existenzrecht Israels sowie die humanitären
Grundsätze der deutschen Außenpolitik kompromittiert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das UNRWA unterstützt ca. 6 Millionen registrierte Palästina-Flüchtlinge in
Jordanien, Libanon, Syrien und den besetzten Palästinensischen Gebieten.
Seit Juni 2025 ist die Verwendung der bereitgestellten Mittel für UNRWA aus
dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts, Kapitel 0501 Titel 687 17, in den
Palästinensischen Gebieten vertraglich ausgeschlossen. UNRWA unterliegt den
Regelungen von § 10 des Haushaltsgesetzes (ehemals § 8a HG 2024), wonach
Zuwendungsempfänger zur umfassenden Kooperation beim Ausschluss von
Terrorismusfinanzierung und -unterstützung verpflichtet sind.
Darüber hinaus unterliegt UNRWA den internen und externen
Prüfmechanismen der Vereinten Nationen. Dazu zählen einerseits das Büro für interne
Aufsichtsdienste („Office for Internal Oversight Services“, OIOS) und andererseits
der unabhängige Rechnungshof der VN („Board of Auditors“, BoA, bestehend
aus jeweils drei Rechnungshöfen der Mitgliedstaaten). Beide Institutionen
berichten regelmäßig an den Generalsekretär der VN, BoA an die
Generalversammlung und damit an die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.
Die Bundesregierung nimmt die genannten Anschuldigungen gegen UNRWA
sehr ernst. Sie forderte UNRWA umgehend auf, den Vorwürfen nachzugehen
und alle notwendigen Schritte zur Aufklärung zu ergreifen, wie auch im
Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das UNRWA hat interne Prüfungen eingeleitet
und das UN Office of Internal Oversight Services (OIOS) einbezogen,
woraufhin UNRWA neun Mitarbeitern gekündigt hat. Zu einer von der israelischen
Regierung veröffentlichten Liste von UNRWA-Mitarbeitern, die Mitglied der
Hamas sein sollen, führte das OIOS Vorermittlungen durch. Die Vereinten
Nationen haben Israel um ermittlungsweiterführende Informationen gebeten, dies
ist nach Wissen der Bundesregierung nicht erfolgt. Über diese Maßnahmen
hinaus erwartet die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag, dass UNRWA
umfassende Reformen umsetzt. Das UNRWA hat sich mit einem Aktionsplan zur
Umsetzung weitreichender Reformen und Schritte zur Stärkung der
Neutralitätsmaßnahmen bekannt und berichtet laufend über den Umsetzungsstand. Die
Reformvorschläge des sogenannten „Colonna-Berichts“ sind derzeit noch nicht
vollumfänglich umgesetzt. Dies hält die Bundesregierung eng nach und macht
den Umfang der weiteren Unterstützung von UNRWA unter anderem davon
abhängig.
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist eine durch die Genfer
Abkommen etablierte unabhängige internationale humanitäre Organisation,
deren Hauptaufgabe es ist, das Leben und die Würde der Opfer bewaffneter
Konflikte und anderer Gewaltsituationen zu schützen und menschliches Leid zu
verhindern. Das IKRK ist ein Völkerrechtssubjekt sui generis und nimmt damit
unter den humanitären Organisationen eine Sonderstellung ein. Als
mandatierter Hüter der Genfer Abkommen trägt das IKRK eine besondere Verantwortung
für deren Wahrung und Durchsetzung. Die Genfer Abkommen und die Statuten
der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung verpflichten das
IKRK dazu, seine humanitäre Arbeit neutral, unabhängig, und unparteiisch zu
leisten, ohne politische, ideologische, oder religiöse Positionen zu beziehen.
Das IKRK hat eigene Compliance-Mechanismen und Regeln zur Überprüfung
von Unregelmäßigkeiten oder Verdachtsfällen.
Das IKRK ist organisatorisch vollständig unabhängig von den 191 nationalen
Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften und von ihrem Dachverband, der
Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften
(IFRK).
Das IKRK ist als Zuwendungsempfänger ebenso gemäß § 10 HG 2025
verpflichtet sicherzustellen, dass Mittel der Bundesregierung nicht zur
Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und nicht an Empfänger
gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind oder diese unterstützen.
Der Bundesregierung sind bis heute keine Fälle bekannt, in denen Mitarbeiter
des IKRK verdächtigt wurden, Mitglied einer oder mehrerer als terroristisch
eingestufter Organisationen zu sein.
Die Bezeichnung des Westjordanlandes als „Judäa und Samaria“, wie sie der
Fragesteller hier in den Fragen 1, 4, 21 und 26 nutzt, wird von der
Bundesregierung nicht verwendet. Das Westjordanland in den Grenzen von 1967 ist nach
Auffassung der EU und der Bundesregierung Bestandteil eines zukünftigen
palästinensischen Staates als Teil einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung.
Abschließend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die von den
Fragestellern zitierten Angaben im Bundeshaushaltsplan 2025, Einzelplan 05
(Auswärtiges Amt) für UNRWA und IKRK nicht korrekt wiedergegeben sind. Der
Titelansatz für UNRWA beträgt 18 Mio. Euro (Kapitel 0501 Titel 687 17
„Sonstige Leistungen an Organisationen und Einrichtungen im internationalen
Bereich“, Erläuterungsnummer 4 „Hilfsprogramm der Vereinten Nationen (VN)
für palästinensische Flüchtlinge (UNRWA)“), der Titelansatz für das IKRK
beträgt 4,25 Mio. Euro (Kapitel 0501 Titel 687 17 „Sonstige Leistungen an
Organisationen und Einrichtungen im internationalen Bereich“,
Erläuterungsnummer 1 „Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).“).
1. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
UNRWA-Mitarbeiter im Gazastreifen oder in Judäa und Samaria
Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter
Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
UNRWA-Mitarbeiter im Libanon Mitglieder der oder anderer als
terroristisch eingestufter Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
3. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
IKRK-Mitarbeiter im Libanon Mitglieder der Hisbollah, Osbat al‑Ansar,
der Abdullah-Azzam-Brigaden oder anderer als terroristisch eingestufter
Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
4. Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, wie viele der
IKRK-Mitarbeiter im Gazastreifen oder in Judäa und Samaria Mitglieder
der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch eingestufter
Organisationen sind, und wenn ja, wie viele sind es?
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sowohl UNRWA als auch
IKRK Mitglieder der Hamas, der Fatah oder anderer als terroristisch
eingestufter Organisationen beschäftigen oder unterstützen, und wenn nein,
warum nicht?
6. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sowohl UNRWA als auch
IKRK Mitglieder der Hisbollah, Osbat al‑Ansar, der Abdullah Azzam
Brigaden oder anderer als terroristisch eingestufter Organisationen
beschäftigen oder unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Schulleiter,
stellvertretende Schulleiter oder Lehrpersonal in UNRWA-Bildungseinrichtungen
Mitglieder terroristischer Organisationen sind, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 1 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die genannten
Organisationen verpflichten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu strikter
Neutralität. Die Bundesregierung setzt sich gegenüber UNRWA mit Nachdruck
dafür ein, dass jeder Verdachtsfall umfassend untersucht und aufgeklärt wird.
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass in UNRWA-
Bildungseinrichtungen die Lehrmittel antisemitische oder extremistische Inhalte
enthalten (
www.deutschlandfunk.de/unrwa-palaestina-hilfswerk-hamas-10
0.html), hat die Bundesregierung Zugriff auf diese Lehrmittel, und wenn
nein, warum nicht?
Im Rahmen des sogenannten Colonna-Berichts zum Reformbedarf von
UNRWA hat UNRWA die Überprüfung von den in UNRWA-Schulen
verwendeten Schulbüchern der Gastländer verstärkt. Die Bundesregierung hat
gegenüber der Palästinensischen Autonomiebehörde und UNRWA immer wieder
deutlich gemacht, dass antisemitische und extremistische Inhalte im
Curriculum für die besetzten palästinensischen Gebiete vollkommen inakzeptabel sind
und die sorgfältige Prüfung der Inhalte von Curricula nachdrücklichst
unterstrichen.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von UNRWA-
Schulen oder IKRK-Infrastruktur zur Lagerung von Waffen oder als
Raketenabschussorte durch terroristische Organisationen, und wenn ja,
welche (
www.audiatur-online.ch/2015/05/06/uno-bericht-belegt-raketena
bschuss-aus-unrwa-schulen/)?
Der Bundesregierung liegen keine über die mediale Berichterstattung zu dem
genannten Sachverhalt hinausgehende Erkenntnisse vor.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass UNRWA- und IKRK-
Mitarbeiter aktiv an terroristischen Angriffen teilgenommen haben
(
www.fokus-jerusalem.tv/2024/01/30/1-von-10-unrwa-mitarbeitern-ist-i
n-terroraktivitaeten-verwickelt/)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis von einer Zweckentfremdung der
eingesetzten Steuermittel durch UNRWA oder IKRK oder deren Vertreter
(wenn ja, bitte einzeln aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt. Auf
die Vorbemerkungen der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Wie erklärt sich die Bundesregierung die materielle Ausstattung der
Hamas im Hinblick auf Bewaffnung, Tunnel- und Raketenbau, und
liegen dazu geheimdienstliche Informationen vor?
13. Wie erklärt sich die Bundesregierung die materielle Ausstattung der
Hisbollah und anderer Terrororganisationen im Libanon im Hinblick auf
Bewaffnung und Raketenbau, und liegen dazu geheimdienstliche
Informationen vor?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung speist sich die materielle Ausstattung der
Hamas im Gazastreifen sowie der Hisbollah und anderer Terrororganisationen
im Libanon maßgeblich aus externer Unterstützung sowie aus eigenen
Kapazitäten und regionalen Schmuggel- und Beschaffungsnetzwerken.
14. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die materielle Ausstattung
der Hamas im Hinblick auf Bewaffnung, Tunnel- und Raketenbau durch
die Zweckentfremdung deutscher Steuergelder unterstützt wurde, und
wenn ja, wie?
15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die materielle Ausstattung
der Hisbollah im Hinblick auf Bewaffnung und Raketenbau durch die
Zweckentfremdung deutscher Steuergelder unterstützt wurde, und wenn
ja, wie?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Deutsche Leistungen im Ausland unterliegen strengen Kontroll-,
Verwendungsnachweis- und Prüfmechanismen, um eine Zweckentfremdung zuverlässig zu
verhindern. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Bau und Betrieb eines
Tunnelsystems unter dem Hauptquartier von UNRWA in Gaza durch die
Hamas, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Hamas ein Serverzentrum
ihres zentralen Geheimdienstkommandos unter dem UNRWA-
Hauptquartier in Gaza unter Nutzung des dortigen Stromanschlusses betrieb (www.
zeit.de/politik/ausland/2024-02/unrwa-gaza-hamas-tunnel-datenzen
trum)?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die mediale Berichterstattung zu den genannten Sachverhalten ist der
Bundesregierung bekannt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7
verwiesen.
18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Hamas, die Hisbollah oder
andere Terrorgruppen zivile Strukturen der UNRWA oder des IKRK als
Schutzschild missbrauchen (wenn ja, bitte nach Anzahl, Standort und
Organisation aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind Medienberichte bekannt, dass Terrorgruppen zivile
Strukturen als Schutzschild missbrauchen. Hierbei handelt es sich um eine
Völkerrechtsverletzung, welche die Bundesregierung und die geschädigten
Organisationen selbst regelmäßig verurteilen. Eine systematische Erfassung im Sinne
der Fragestellung findet nicht statt.
19. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Deutschland und
andere Staaten seit dem 7. Oktober 2023 Beiträge an UNRWA und IKRK
überprüft, ausgesetzt oder anderweitig kontrolliert, wenn ja, inwiefern,
und wie?)
Nach Bekanntwerden von Anschuldigungen hinsichtlich der Beteiligung von
Beschäftigten von UNRWA an den Terrorangriffen des 7. Oktober 2023 hat die
Bundesregierung entschieden, bis zu einer Klärung keinen neuen Mittel für
UNRWA in Gaza zu bewilligen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen, seit Juni 2025 ist die Verwendung der
bereitgestellten Mittel für UNRWA aus dem Einzelplan 05 des Auswärtigen Amts,
Kapitel 0501 Titel 687 17, in den Palästinensischen Gebieten vertraglich
ausgeschlossen. Andere Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
vergleichbare Schritte eingeleitet. Den Umfang der zukünftigen Unterstützung
UNRWAs macht die Bundesregierung von umfassenden Reformen abhängig.
Bezüglich des IKRK liegen der Bundesregierung keine Anhaltspunkte vor, die
solche Maßnahmen bedingen würden.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Einzelnen ggf. bislang
unternommen, um Transparenz hinsichtlich der Personalstruktur bei
UNRWA herzustellen?
21. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. bislang unternommen,
um Transparenz hinsichtlich der Personalstruktur beim IKRK, soweit es
in Gaza, Judäa und Samaria, im Sudan, in Syrien oder im Jemen operiert,
herzustellen?
22. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Oktober
2023 ggf. unternommen, um sicherzustellen, dass deutsche Mittel an
UNRWA und das IKRK nicht an Mitglieder terroristischer Gruppen
gelangen (bitte die Maßnahmen einzeln und nach Zeitraum benennen)?
Die Fragen 20 bis 22 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie die Antwort zu Frage 19
wird verwiesen.
23. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen
Beitragszahlungen geprüft, ob UNRWA-Mitarbeiter in sicherheitsrelevanten
Positionen eine Überprüfung durchlaufen, wenn ja, hat die
Bundesregierung Einblick in Ablauf und Ergebnis dieser Überprüfungen, und wenn
ja, inwieweit?
Die Bundesregierung unterstützt UNRWA mit 1,5 Mio. Euro für Maßnahmen
zur Stärkung der Neutralität, dies beinhaltet auch Maßnahmen zur umfassenden
Überprüfung von Mitarbeitenden. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
24. Ist der Bundesregierung der sogenannte Colonna-Bericht bekannt, der
eine unzureichende Kontrolle von UNRWA-Strukturen durch die
Vereinten Nationen kritisiert, und hat sie sich dazu ggf. eine eigene
Positionierung erarbeitet (vgl.
www.unrwa.org/resources/reports/colonna-report-an
d-action-plan; wenn ja, bitte ausführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
25. Liegen der Bundesregierung deutsche Quellen (Geheimdienste,
diplomatische Berichte, Nichtregierungsorganisationen [NGOs]) vor, die
belegen, dass Hilfslieferungen nach Gaza durch Hamas gestohlen oder
umgeleitet wurden, und wenn ja, welche?
Insgesamt wurden laut einer Untersuchung der Vereinten Nationen seit dem
7. Oktober 2023 1 Prozent der VN-Hilfslieferungen abgezweigt. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/972
verwiesen.
26. In wie vielen Fällen (von 1990 bis heute) sind deutschen
Regierungsstellen konkrete Diebstähle von Nahrungsmitteln oder Hilfsgütern in Gaza,
Judäa und Samaria oder im Libanon gemeldet worden (bitte nach Stadt
bzw. Region aufschlüsseln)?
27. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung „The United
Nations Office for Project Services Nachverfolgung“ (UNOPS‑Tracking)
bei der Erfassung gestohlener Hilfstransporte, und inwieweit hat
Deutschland Zugang zu diesen Daten?
Die Fragen 26 und 27 werden gemeinsam beantwortet.
Das UNOPS ist unter Resolution 2720 des VN-Sicherheitsrates dazu
mandatiert, über den sogenannten 2720-Mechanismus die Hilfslieferungen des VN-
Systems nach Gaza zu erfassen und bis zu ihrer Ankunft am Bestimmungsort
zu überwachen. Der Mechanismus ist Teil der umfangreichen Maßnahmen des
etablierten humanitären Systems zur Verhinderung von Abzweigungen von
Hilfslieferungen und erfasst auch geplünderte Lastkraftwagen. Die Daten sind
öffentlich zugänglich.
28. Kann die Bundesregierung beziffern, welcher Anteil deutscher oder EU-
finanzierter Hilfslieferungen nach Gaza gestohlen oder abgefangen
wurde, und wenn nein, warum nicht?
Abzweigungen im Sinne der Fragestellung sind gemessen am Gesamtumfang
der Hilfslieferungen nach Kenntnis der Bundesregierung äußerst gering. Sofern
der Bundesregierung entsprechende Fälle bekannt werden, drängt sie
gegenüber den durchführenden Partnern auf eine sofortige Aufarbeitung. Eine
statistische Angabe ist nicht möglich, weil Meldungen der Partner keine Bezifferung
des durch die Bundesregierung finanzierten Anteils enthalten.
29. Ist der Bundesregierung bekannt, ob in einzelnen Fällen, in denen
Hilfsgüter gestohlen wurden, Mitarbeiter der UN oder anderer
Hilfsorganisationen involviert waren (direkt oder indirekt) (bitte die Fälle nach Art der
betroffenen Hilfsgüter und nach der Stelle, deren Mitarbeiter involviert
waren, aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.
30. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen Lebensmittel,
die zum humanitären Zweck gedacht waren, auf dem Schwarzmarkt
verkauft wurden, und wenn ja, in welchem Umfang?
Der Bundesregierung sind keine Fälle im Sinne der Fragestellung bekannt.
31. Wie viele Tonnen Hilfsgüter hat die Luftwaffe seit Beginn der
Luftabwürfe über Gaza abgeworfen (
www.bundeswehr.de/de/organisation/luft
waffe/aktuelles/luftbruecke-gaza-luftwaffe-hilfsfluege-5981088; bitte
nach Zeitraum, Flugmissionen und Inhalt differenzieren)?
Die Bundeswehr hat sich an den Luftabsetzungen von Hilfsgütern für Gaza
vom 1. August 2025 (erster Hilfsflug) bis zum 26. August 2025 (letzter
Hilfsflug) beteiligt. Die Hilfsgüter wurden von der Jordanian Hashemite Charity
Organization bereitgestellt.
Bezüglich der abgesetzten Menge wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache
21/1786 verwiesen.
32. Welche Kontrollmechanismen bestanden, um sicherzustellen, dass die
abgeworfenen Hilfsgüter (vgl. Frage 31) tatsächlich bei der
Zivilbevölkerung ankommen und nicht durch Hamas oder andere bewaffnete
Gruppen abgefangen werden (
www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/
aktuelles/luftbruecke-fallschirm-luftwaffe-gaza-versorgen-5758826)?
Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung und die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1674 verwiesen.
33. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, dass durch deutsche
Luftabwürfe bereitgestellte Hilfsgüter (vgl. Fragen 31 und 32)
geplündert, abgefangen oder zweckentfremdet wurden (bitte einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
34. Wie bewertet die Bundesregierung Berichte, wonach Lebensmittel- und
Hilfspakete von bewaffneten Gruppen eingesammelt und weiterverkauft
wurden (
www.juedische-allgemeine.de/politik/un-raeumt-ein-86-prozen
t-der-hilfsgueter-kommen-nicht-bei-hilfebeduerftigen-an/;
www.fokus-je
rusalem.tv/2025/05/05/pa-chef-abbas-kritisiert-die-pluenderungen-der-ga
za-hilfslieferungen-durch-die-hamas/;
www.spiegel.de/ausland/gaza-we
r-pluendert-die-hilfslieferungen-a-437b9462-1148-416a-bc48-f3f475ce
2a45)?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
35. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung gegenüber der UN, um
eine strukturelle Reform oder ggf. Auflösung von UNRWA zu erwirken
(
www.youtube.com/watch?v=1hk4oa18I7U)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
36. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung das IKRK bei
der Rückführung gefolterter, verletzter oder ausgetauschter
Kriegsgefangener aus russischer bzw. ukrainischer Kriegsgefangenschaft?
Das IKRK leistet seit Beginn des russischen Angriffskrieges einen
maßgeblichen Beitrag zur Rückführung gefallener ukrainischer und russischer
Soldaten. Mit Stand von Juni 2025 war das IKRK seit Beginn des Krieges an mehr
als 50 solcher Rückführungen beteiligt. Die Bundesregierung verweist
ergänzend auf die öffentlichen Äußerungen des IKRK hierzu.
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl
ukrainischer Kriegsgefangener, die sich aktuell in russischer
Kriegsgefangenschaft befinden bzw. russischer Kriegsgefangener, die sich in
ukrainischer Kriegsgefangenschaft befinden (bitte nach Quelle und Zeitraum
differenzieren)?
Eigene statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung verweist auf die öffentliche
Berichterstattung hierzu.
38. Hat das IKRK nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu
ukrainischen Kriegsgefangenen in Russland bzw. russischen Kriegsgefangenen
in der Ukraine?
Mit Stand von November 2025 konnte das IKRK laut öffentlichen Angaben
bisher fast 7.700 russische und ukrainische Kriegsgefangene besuchen, die
meisten davon in der Ukraine.
39. Sind der Bundesregierung Berichte über Misshandlungen, Folter oder
willkürliche Hinrichtungen ukrainischer bzw. russischer Gefangener
bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die geschilderte
Lage?
Russland begeht im Zuge seines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die
Ukraine schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts, massive
Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen. Diese werden ausführlich in
zahlreichen Berichten internationaler Organisationen (VN, OSZE, Europarat)
und Nichtregierungsorganisationen dokumentiert. Darunter sind insbesondere
zu nennen: Die Menschenrechtsbeobachtungsmission der Vereinten Nationen in
der Ukraine (HRMMU), die in ihren halbjährlich erscheinenden Berichten
willkürliche Hinrichtungen, Folter und Misshandlungen von Kriegsgefangenen
dokumentiert, zuletzt in ihrem Bericht vom 9. Dezember 2025. Die
Bundesregierung verurteilt die von Russland begangenen schwerwiegenden Verletzungen
des humanitären Völkerrechts, massiven Menschenrechtsverstöße und
Kriegsverbrechen auf das Schärfste und setzt sich für eine Sanktionierung und
Strafverfolgung der Täter und der Verantwortlichen ein. Die auf Seiten der Ukraine
festgestellten Fälle sind weder quantitativ noch in ihrer Qualität vergleichbar,
anders als Russland gewährt die Ukraine vollständigen Zugang zu den eigenen
Haftanstalten und hat die zuständige Staatsanwaltschaft mit einer Untersuchung
der Vorfälle beauftragt.
40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die Anzahl
ukrainischer Kinder, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs nach
Russland oder in besetzte Gebiete verschleppt wurden (
www.t-online.de/nach
richten/ukraine/id_100966936/ukraine-krieg-kreml-funktionaerin-gesteh
t-kindes-entfuehrung-nach-russland.html)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des
Abgeordneten Dr. Rainer Kraft auf Bundestagsdrucksache 21/3373 verwiesen.
41. Liegen der Bundesregierung Hinweise dazu vor, dass ukrainische Kinder
nach Russland verbracht und dort zur Adoption freigegeben oder
umerzogen wurden (
https://verstka.media/lvova-belova-profile), und wenn ja,
wie beurteilt die Bundesregierung die zur Kenntnis gebrachte Lage?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von Berichten verschiedener VN-
Organisationen sowie im Rahmen der OSZE erstellten Berichten zur widerrechtlichen
Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland und dass diese dort zur
Adoption freigegeben wurden oder teils von sogenannten
Umerziehungsmaßnahmen betroffen waren. Die Bundesregierung hat dieses Vorgehen Russlands
in verschiedenen internationalen Organisationen wie der OSZE, dem Europarat
oder dem VN-Menschenrechtsrat und in öffentlichen Äußerungen verurteilt
und unterstützte die am 3. Dezember 2025 in der VN-Generalversammlung
verabschiedete Resolution für die Rückkehr der ukrainischen Kinder. Die
Bundesregierung unterstützt auch Maßnahmen, mit denen Verantwortliche für die
Verschleppung der Kinder zur Rechenschaft gezogen werden sollen: Im
Rahmen der EU-Sanktionen gegen Russland wurden bisher über 100 Individuen
und neun Entitäten wegen Beteiligung an der Verschleppung ukrainischer
Kinder sanktioniert.
42. Welche Rolle spielt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Identifikation, Kontaktvermittlung
oder Rückführung dieser Kinder (vgl. Fragen 40 und 41)?
Das IKRK steht nach Kenntnis der Bundesregierung in Kontakt mit russischen
und ukrainischen Behörden, um sicherzustellen, dass Fälle von vermissten
Kindern registriert werden und die notwendigen Nachforschungen zu ihnen
eingeleitet werden. Über das speziell für den Kontext des russischen Angriffskrieges
eingerichtete „Büro der Central Tracing Agency“ sammelt, analysiert, sichert
und übermittelt das IKRK auch eigenständig Informationen über die Schicksale
und Aufenthaltsorte von Vermissten.
Sobald der Kontakt zwischen einer Familie und ihrem Kind wiederhergestellt
wird und sowohl die Angehörigen als auch das Kind dem zustimmen,
unterstützen das IKRK und die nationalen Rotkreuzgesellschaften, wo immer dies
möglich ist, entsprechende Familienzusammenführungen.
43. In wie vielen Fällen konnte nach Kenntnis der Bundesregierung das
IKRK die Rückkehr ukrainischer Kinder zu ihren Familien vermitteln
(vgl. Fragen 40 bis 42)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben im Sinne der
Fragestellung vor.
44. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit 2022 ggf. mit der
Ukraine, Russland oder internationalen Organisationen (z. B. Hoher
Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen [UNHCR], Kinderhilfswerk der
Vereinten Nationen [UNICEF], IKRK) zu dieser Thematik geführt (vgl.
Vorfragen)?
Die Bundesregierung befindet sich mit einer Vielzahl von internationalen
Organisationen in einem engen, vertraulichen Austausch zu der Lage in der Ukraine,
inklusive der Frage der Rückkehr der Kinder.
Die Bundesregierung ist Mitglied in der internationalen Koalition für die
Rückkehr der ukrainischen Kinder und setzt sich sowohl innerhalb der Koalition als
auch in bilateralen Gesprächen und multilateralen Gremien regelmäßig und
hochrangig für eine Rückkehr der ukrainischen Kinder ein. Darüber hinaus
wird auf die Antwort zu Frage 41 verwiesen.
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