Deutscher Bundestag Drucksache 21/4144
21. Wahlperiode 13.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Boris Mijatović, Max Lucks, Deborah
Düring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3690 –
Politische, menschenrechtliche und humanitäre Lage in Myanmar vor den
angekündigten Scheinwahlen 2025/2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 1. Februar 2021 putschte das Militär Myanmars (Tatmadaw) gegen die
gewählte Regierung der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) und verhinderte
die konstituierende Sitzung des neu gewählten Parlaments. Präsident Win
Myint, Staatsrätin Aung San Suu Kyi und zahlreiche Abgeordnete sowie
Regierungsmitglieder wurden festgenommen. Die Junta erklärte den
Ausnahmezustand und übernahm die vollständige Kontrolle über die staatlichen
Institutionen. Die zuvor international als im Wesentlichen frei und fair anerkannten
Wahlen vom November 2020 wurden vom Militär als manipuliert bezeichnet.
Seither hat die Junta den schrittweisen politischen Öffnungsprozess der
vergangenen Dekade beendet und die demokratischen Strukturen systematisch
zerstört. Die seit Ende Dezember 2025 laufenden Scheinwahlen finden nach
UN-Berichten (UN = Vereinte Nationen) in einem Klima aus Angst, Gewalt
und tiefer politischer Repression statt, wobei zahlreiche Parteien
ausgeschlossen und zehntausende politische Gegnerinnen und Gegner inhaftiert sind. Das
UN-Menschenrechtsbüro (OHCHR) warnt, dass diese militärisch kontrollierte
Abstimmung durch Überwachung, Einschüchterung und elektronische
Wahlsysteme keine echte politische Teilhabe ermöglicht. Der UN-
Sonderberichterstatter Tom Andrews bezeichnete die Wahlpläne als „Scharade“, die der
internationalen Legitimierung der Junta dienen, anstatt Demokratie oder Stabilität
wiederherzustellen (
https://news.un.org/en/story/2025/11/1166472).
Das Militär löste durch den Putsch 2021 landesweite Proteste und einen
blutigen Bürgerkrieg aus. Die innenpolitische Lage verschärft sich seitdem stetig.
Die Junta hat hunderte politische Parteien und Gruppen aufgelöst,
oppositionelle Organisationen wie die Nationale Einheitsregierung (NUG)
kriminalisiert und die Repression massiv ausgeweitet. Schätzungen zufolge wurden
über 30 000 politische Gegner inhaftiert; führende Politikerinnen und Politiker
wie Aung San Suu Kyi und Win Myint erhielten langjährige Haftstrafen
aufgrund politisch motivierter Verfahren. Mit neuen Wahl- und Parteiengesetzen
sowie der Einsetzung einer militärtreuen Wahlkommission führt die Junta seit
dem 28. Dezember 2025 in drei Phasen vermeintliche Parlamentswahlen
durch. Neben dem 28. Dezember 2025 soll auch am 11. und am 25. Januar
2026 gewählt werden (
www.dw.com/de/myanmar-demokratie-parlamentswah
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
l-aung-san-suu-kyi-min-aung-hlaing-yangon-mandalay-junta-putsch/a-7532
0274). Nach dem Ende des verhängten Ausnahmezustandes ernannte sich der
Militärchef Min Aung Hlaing zum Präsidenten, wodurch die
Wahlkommission, die die Scheinwahlen beaufsichtigen soll, unter seiner Kontrolle agiert.
Menschenrechtsorganisationen dokumentieren, dass die Junta im Vorfeld der
angekündigten Wahlen gezielt militärische Offensiven in oppositionell
kontrollierten Gebieten durchführt, einschließlich Luftangriffen auf zivile
Infrastruktur, um Territorium zu sichern und politischen Widerstand zu schwächen.
Kritikerinnen und Kritikern zufolge benutzt die Junta militärische Gewalt, um
den Wahlausgang zu beeinflussen (
www.hrw.org/news/2025/11/16/
myanmarelections-a-fraudulent-claim-for-credibility).
Die Menschenrechtslage in Myanmar ist geprägt von systematischer Gewalt
gegen Zivilistinnen und Zivilisten, extralegalen Tötungen, Folter,
sexualisierter Gewalt, digitaler Überwachung sowie der Verfolgung von Journalistinnen
und Journalisten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern. Seit 2021 wurden tausende Menschen willkürlich
festgenommen; in Oppositionsgebieten dokumentieren Nichtregierungsorganisationen
(NGOs) regelmäßig Kriegsverbrechen durch die Sicherheitskräfte.
Schätzungen zufolge kamen seit dem Coup mehr als 50 000 Menschen bei Kämpfen
und Luftschlägen ums Leben (
www.aljazeera.com/news/longform/2025/1/31/
a-ray-of-sunshine-for-myanmars-wounded-rebels-as-civil-war-rages). Die
Junta nutzt weitreichende Kommunikationsabschaltungen, Zensur und ein
verschärftes Cybergesetz zur Kontrolle des Informationsraums (
www.hrw.org/ne
ws/2025/11/16/myanmar-elections-a-fraudulent-claim-for-credibility).
Deutschland trat 2022 dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof
(IGH) bei, das Gambia wegen des mutmaßlichen Völkermords an den
Rohingya 2019 gegen Myanmar eingeleitet hatte (
www.icj-cij.org/sites/default/files/c
ase-related/178/178-20191111-PRE-01-00-EN.pdf;
www.icj-cij.org/sites/defa
ult/files/case-related/178/178-20231115-wri-01-00-en.pdf). Der IGH hat
mehrfach vorläufige Maßnahmen gegen Myanmar bestätigt (
www.icj-cij.org/c
ase/178/provisional-measures). Im November 2024 beantragte der
Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Haftbefehl gegen den Armeegeneral
Min Aung Hlaing. Ihm werden aufgrund von Vertreibung und Verfolgung der
Rohingya während der Militäreinsätze 2017 Verbrechen gegen die
Menschlichkeit vorgeworfen (
www.icc-cpi.int/victims/bangladesh-myanmar).
Die humanitäre Lage in Myanmar hat sich seit dem Militärputsch dramatisch
verschlechtert. Mehr als 3,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben; rund
16 Millionen Menschen benötigen humanitäre Hilfe, davon sind über 5
Millionen Kinder (
https://myanmar.un.org/en/286727-myanmar-humanitarian-need
s-and-response-plan-2025-december-2024). Über 1,2 Millionen Rohingya
leben weiterhin unter prekären Bedingungen in Bangladesch, das seit Jahren
eine hohe Belastung durch die Aufnahme und Versorgung in einem der
ärmsten Landesteile trägt. Auch Thailand verzeichnet steigende Ankunftszahlen
aus Myanmar, ebenso wie Malaysia, wobei die Zahlen der Rohingya, die über
die Andamanensee nach Malaysia und Indonesien fliehen, bislang nur sehr
grob geschätzt werden (
www.tagesschau.de/ausland/asien/malaysia-bootsungl
ueck-100.html).
Der humanitäre Zugang nach Myanmar ist durch Kampfhandlungen, gezielte
Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen sowie administrative Restriktionen der
Junta eingeschränkt. Zusätzlich hat sich die humanitäre Lage in Myanmar
durch ein schweres Erdbeben der Stärke 7,7 im März 2025, bei dem über
3 700 Menschen getötet wurden, weiter verschärft (
www.icrc.org/en/news-rele
ase/myanmar-rebuilding-lives-shattered-earthquake-and-armed-conflict). Die
humanitäre Versorgung in Myanmar ist seit Jahren deutlich unterfinanziert.
Für 2026 veranschlagt das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) einen Bedarf von rund 890 Mio.
US-Dollar (
https://myanmar.un.org/en/306830-conflict-fuels-suffering-myan
mar-un-publishes-humanitarian-report-forecasting-most-urgent).
Außenpolitisch destabilisiert der Bürgerkrieg die Region. Bangladesch, Indien
und Thailand stehen unter erheblichem Migrations- und Sicherheitsdruck.
Grenzregionen im Norden Myanmars sind zunehmend von bewaffneten
Konflikten geprägt, in denen auch transnationale organisierte Strukturen agieren.
China und Russland unterstützen weiterhin die Militärjunta, insbesondere
durch Waffenlieferungen, und blockieren Maßnahmen im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen (
https://amp.dw.com/en/china-russia-reportedly-block-un-
statement-on-myanmar-crisis/a-61961339). Aufgrund des Prinzips der
Nichteinmischung und des Einstimmigkeitsprinzips ist der Verband
Südostasiatischer Nationen (ASEAN) trotz einzelner kritischer Positionen mancher
Mitgliedstaaten bislang nicht in der Lage, wirksamen politischen Druck auf die
Militärjunta auszuüben (
www.ohchr.org/en/press-releases/2025/10/
myanmarun-expert-urges-asean-not-step-backward-recognising-juntas-sham).
Myanmar hat erhebliche strategische Bedeutung für den globalen Zugang zu
sogenannten schweren Seltenen Erden (Dysprosium und Terbium). Besonders
im Kachin-Staat, in Teilen auch im Shan-Staat an der Grenze zu Thailand,
haben Abbaugebiete und Minenvorhaben seit 2021 stark expandiert. Zwischen
2021 und 2024 wurden Seltene Erden im Wert von rund 3,6 Mrd. US-Dollar
von Myanmar nach China ausgeführt, rund 84 Prozent des gesamten
Exportwerts seit 2017. Der Höhepunkt lag 2023 mit Exporten im Wert von etwa
1,4 Mrd. US-Dollar. Dieser Anstieg geht vor allem auf die rasche Ausweitung
illegaler und unregulierter Abbauaktivitäten in Konfliktregionen wie dem
Kachin-Staat zurück. Satellitenbilder belegen die massive Zunahme solcher
Abbaustätten, die sowohl von militärnahen Unternehmen als auch von
bewaffneten ethnischen Organisationen betrieben werden. Der Rohstoffabbau trägt
damit nicht nur zur Finanzierung des Konflikts bei, sondern verursacht
gravierende ökologische Schäden und hat erhebliche menschenrechtliche
Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung in Myanmar, durch die Ableitung der
Minenabwasser in Flüsse, aber auch massive Umweltschäden in den
Nachbarstaaten zum Beispiel in Nordthailand zur Folge (ispmyanmar.com/wp-content/
uploads/2025/06/Rare-Earth-Mining-in-Myanmars-War-Torn-Regions.pdf).
Im Grenzgebiet zu Thailand haben sich seit der COVID-19-Pandemie
sogenannte „Scam-Center“ ausgebreitet, in denen transnationale Betrugs- und
Menschenhandelsnetzwerke operieren. Internationale Recherchen weisen auf
Verbindungen zwischen der Junta, lokalen Milizen wie der Karen National
Army (KNA) und dem Betrieb dieser Zentren hin, die bereits zu Sanktionen
unter anderem durch die USA und die EU geführt haben (
https://home.treasur
y.gov/news/press-releases/sb0312;
www.consilium.europa.eu/en/press/press-r
eleases/2024/10/29/myanmarburma-eu-lists-three-individuals-and-one-entity-r
esponsible-for-scam-operations-entailing-serious-human-rights-violations-an
d-threatening-the-peace-security-and-stability-of-myanmar-and-the-region/
pdf/). Die Scam-Einnahmen finanzieren bewaffnete, mit der Junta verbündete
Akteure, die am Bürgerkrieg beteiligt sind und lokale Gewalt durch
Organisierte Kriminalität ermöglichen (
www.business-humanrights.org/en/latest-new
s/myanmar-phone-data-tracking-links-scam-operations-and-profit-sharing-to-t
he-junta/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem Militärputsch am 1. Februar 2021 hat sich die bereits zuvor
schwierige politische, wirtschaftliche und humanitäre Lage in Myanmar weiter
verschlechtert. Das Militär verfolgt landesweit Oppositionelle und Mitglieder der
Zivilgesellschaft und schlägt Proteste gewaltsam nieder. Berichten von Medien
und zivilgesellschaftlichen Organisationen zufolge wurden seit dem Putsch
ca. 7.700 Zivilisten durch das Regime getötet.
Darüber hinaus ist die humanitäre Situation der über 3,5 Millionen
Binnenvertriebenen infolge anhaltender Kämpfe, Gewalt und der Blockade von
Hilfsgütern durch das Militär besorgniserregend. Weitreichende Schäden infolge des
Erdbebens in den Regionen Mandalay und Sagaing im März 2025 haben die
Lage weiter verschärft.
Die Wahlen vom Dezember 2025 und Januar 2026 waren nach Einschätzung
der Bundesregierung und weiterer internationaler Beobachter weder frei, fair
noch inklusiv. Zahlreiche Parteien wurden im Vorfeld verboten oder nicht zu
den Wahlen zugelassen, die geprägt waren von Repressionen gegen die
Bevölkerung, Druck zur Stimmabgabe, Festnahmen und Verurteilungen auf der
Grundlage neuer Strafgesetze. Auf die Erklärung der Hohen Vertreterin im
Namen der Europäischen Union (EU) vom 9. Dezember 2025 wird verwiesen.
Die EU hat mittlerweile acht Sanktionspakete gegen Regimevertreter und
regimenahe Unternehmen und Unternehmer verabschiedet. Zudem unterstützt die
Bundesregierung die Bemühungen des Verbands Südostasiatischer Staaten
(ASEAN) für eine politische Lösung im Rahmen des sogenannten Fünf-
Punkte-Konsenses (u. a. Ende der Gewalt, Dialog zwischen den Beteiligten,
humanitäre Hilfe, Unterstützung für ASEAN Sondergesandte).
Die Bundesregierung stellte im Jahr 2024 15,8 Mio. Euro und im Jahr 2025
11,27 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für Myanmar zur Verfügung. Darüber
hinaus wurden aus dem Titel „Krisenbewältigung und Wiederaufbau,
Infrastruktur“ aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Jahr 2024 10 Mio. Euro und im Jahr
2025 4 Mio. Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.
1. In welchen Bereichen besteht aktuell eine Kooperation zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und Myanmar, und welche
Herausforderungen ergeben sich daraus vor dem Hintergrund der sich verschärfenden
Krise in Myanmar?
Kooperationsmaßnahmen mit myanmarischen Regierungsstellen sind
weitgehend eingestellt. Die Bundesregierung ist in Myanmar nicht auf Botschafter-
Ebene, sondern mit einem Geschäftsträger (Chargé d‘Affaires) vertreten. Auch
bei der myanmarischen Botschaft in Berlin ist lediglich ein Geschäftsträger
akkreditiert. Gleichzeitig ist es von Bedeutung, Kanäle für den Austausch zu
konkreten Themen mit Bezug zu deutschen Interessen sowie der Lage in Myanmar
offenzuhalten. Dazu gehören konsularische Fragen, Katastrophenhilfe,
humanitärer Zugang und menschenrechtliche Themen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Lage in Myanmar im
Kontext der zwischen dem 28. Dezember 2025 und dem 25. Januar 2026
stattfindenden Scheinwahlen?
3. Sind die aktuell stattfindenden Parlamentswahlen nach Auffassung der
Bundesregierung frei und fair, und wenn nein, inwiefern kritisiert sie dies
gegenüber der militärischen Führung in Myanmar?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Ihre Haltung
bringt die Bundesregierung gegenüber der myanmarischen Militärregierung
auch über den deutschen Geschäftsträger in Myanmar nachdrücklich zum
Ausdruck.
4. Wie wird die Bundesregierung auf die politischen Signale der
Nachbarländer wie Indien, der Volksrepublik China, Laos, Kambodscha und
anderen, diese Wahlen anzuerkennen, reagieren (
https://eastasiaforum.org/2
026/01/08/myanmars-election-is-a-litmus-test-for-asean-centrality/)?
In Gesprächen mit internationalen Partnern unterstreicht die Bundesregierung
ihre Ablehnung der Legitimierung der Wahlen, die Relevanz eines sofortigen
Endes der Gewalt, eines inklusiven politischen Dialogs und die Freilassung
aller politischen Gefangenen.
5. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen
militärischen Offensiven der Junta, die im Kontext von brutalen repressiven
Wahlvorbereitungen stehen?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung aufmerksam und stimmt sich
dazu mit ihren internationalen Partnern ab. Die Bundesregierung verurteilt das
rücksichtslose Vorgehen des myanmarischen Militärs und bringt dies über die
bestehenden diplomatischen Kanäle gegenüber der myanmarischen Regierung
zum Ausdruck. Zu weiteren Maßnahmen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Luftangriffe
und andere militärische Operationen gegen Zivilistinnen und Zivilisten
im Vorfeld der aktuellen Scheinwahlen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Militärregierung Luftangriffe und
weitere militärische Operationen gegen die Zivilbevölkerung in den Wochen
und Monaten vor den Wahlen fortgesetzt. Zu Luftangriffen kam es
insbesondere in Gegenden mit starker Präsenz bewaffneter Widerstandsgruppen. Dabei
wurden wiederholt vorsätzlich zivile Infrastruktur wie Krankenhäuser oder
Schulen getroffen. Die Bundesregierung verurteilt dieses Vorgehen scharf.
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die
Zusammenarbeit der Junta mit lokalen Milizen bei militärischen Operationen vor?
Die Militärregierung arbeitet mit lokalen Milizen zusammen, darunter örtliche
Township-Milizen und mehrere ethnische bewaffnete Gruppen. Wichtige
Verbündete sind u. a. die „Shanni Nationalities Army“, Teile der „Pa-O-Miliz“
sowie verschiedene Border Guard Forces (ethnische Milizen oder bewaffnete
Gruppen, die formal dem Militär unterstehen, aber weitgehend autonom
agieren). Diese Gruppen unterstützen das Regime durch gemeinsame Einsätze,
lokale Kontrolle, Informationsbeschaffung und Repression gegen Widerstand
und Zivilisten. Die Strukturen dieser Zusammenarbeit zwischen dem
myanmarischen Militär und lokalen bewaffneten Gruppen bestehen in variierender
Form teils bereits seit den 1990er Jahren und wurden unter der aktuellen
Militärregierung weiter ausgebaut.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den trotz verhängter
Sanktionen fortgesetzten Waffenlieferungen einzelner Staaten an die
Junta (
www.ohchr.org/sites/default/files/documents/countries/myanmar/crp-
sr-myanmar-2023-05-17.pdf; bitte nach Herkunftsstaat, Art und Umfang
der Lieferungen aufschlüsseln)?
Die EU hat ein Waffenembargo verhängt und den Export von Ausrüstung, die
zur internen Repression verwendet werden können verboten. Der
Bunderegierung liegen keine, über die genannte OHCHR-Veröffentlichung und
Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der EU,
um den politischen Druck auf die Junta weiter zu erhöhen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 8 wird
verwiesen.
10. Welche Rolle misst die Bundesregierung einem koordinierten
internationalen Ansatz zur Konfliktbearbeitung – insbesondere zwischen EU, USA
und ASEAN – bei?
Die Bundesregierung begrüßt den engen Austausch zwischen der EU und
ASEAN bei den Bemühungen zur Umsetzung des sogenannten Fünf-Punkte-
Konsenses sowie der EU und den USA u. a. für ein koordiniertes Vorgehen in
Sanktionsfragen. Zudem engagiert sich die Bundesregierung im G7-Rahmen
für eine kohärente Haltung mit Blick auf die Wahlen sowie den koordinierten
Umgang mit Online-Betrugscentern, die oftmals regimenah sind.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Entwicklung der
Menschenrechtslage, insbesondere hinsichtlich politischer Gefangener,
Journalistinnen und Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern sowie Oppositioneller in Myanmar?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Journalistinnen und
Journalisten, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern sowie Oppositionellen aus Myanmar im Exil, insbesondere im
Nachbarland Thailand, und inwiefern unterstützt sie diese?
Zahlreiche Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und Oppositionelle aus
Myanmar haben in Nachbarstaaten, vor allem Thailand, Zuflucht gesucht. Ihre
materielle und rechtliche Situation ist vielfach prekär, der aufenthaltsrechtliche
Status zumeist nicht gesichert. Die Bundesregierung leistet Unterstützung für
materielle Arbeitsbedingungen und Vernetzung von Journalisten im Exil.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den direkten Einfluss
der Volksrepublik China auf lokale Milizen bei militärischen
Operationen in der Grenzregion oder bei Projekten der Belt-and-Road-Initiative?
China hat geostrategische und wirtschaftliche Interessen in Myanmar, vor allem
strebt China den Zugang zum Indischen Ozean über den Bau des Tiefseehafens
Kyaukphyu an. Vor diesem Hintergrund entfaltet China zunehmendes
Engagement, um ethnische Gruppen im Nordosten des Landes zu bilateralen
Waffenstillständen mit dem Regime zu bewegen.
14. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die anhaltenden
Kommunikationsabschaltungen und restriktiven Cybergesetze des
Regimes (
www.context.news/digital-rights/opinion/myanmars-new-era-of-dig
ital-oppression), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Überwachung der
Bevölkerung, insbesondere im Vorfeld der Scheinwahlen?
Die digitale Überwachung wurde von der Militärregierung weiter ausgebaut.
Immer wieder wird in Konfliktgebieten der Internetzugang für kürzere oder
längere Zeit gesperrt, auch Telefon- und Mobilfunkverbindungen werden
unterbrochen; seit Ende Mai 2024 werden auch soziale Medien und Virtual Private
Networks systematisch gestört. Die Telekommunikationsanbieter in Myanmar
sind unter starkem Druck, Überwachungstechnologien installieren zu lassen
und Benutzerdaten an Polizei und Militär zu übermitteln. Die Pflicht zur
Registrierung aller Mobilgeräte und SIM-Karten ermöglicht dem Regime
ungehinderte Ortung, Kommunikationsüberwachung und Erfassung privater
Netzwerke. In vielen Landesteilen wurden Videokameras mit Gesichts- und
Bewegungserkennungstechnologie installiert. Ein PSMS (Person Scrutinisation and
Monitoring System) ist seit mindestens zehn Monaten im Einsatz, mit dem in
Echtzeit Personen identifiziert, lokalisiert und ggf. umgehend verhaftet werden.
KI-gestützte Überwachung der Internetnutzung bis hin zu automatisierter
Gesichts- und Bewegungserkennung führten seit Anfang 2025 zu zahlreichen
Verhaftungen, vor allem an Kontrollpunkten und Flughäfen.
15. Welche Unterstützung bietet die Bundesregierung zivilgesellschaftlichen
Akteurinnen und Akteuren, Journalistinnen und Journalisten sowie
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern aus
Myanmar in Deutschland?
Die Bundesregierung steht mit zivilgesellschaftlichen Akteuren aus Myanmar
in Deutschland im ständigen Austausch, u. a. zur aktuellen Lage in Myanmar
oder als Ansprechpartner zur generellen passrechtlichen Situation geflüchteter
Personen aus Myanmar.
16. Welche Planungen gibt es seitens der Bundesregierung, angesichts der
sich weiter verschlechternden Lage in Myanmar den Schutz besonders
gefährdeter Gruppen, wie politischer Gefangener, ethnischer
Minderheiten (insbesondere Rohingya, Karen, Kachin, Shan, Chin), Frauen und
Mädchen und LGBTQIA+, zu stärken?
Die Bundesregierung bringt Erkenntnisse zu Benachteiligungen und
Übergriffen auf gefährdete Gruppen in multilaterale Foren und Erklärungen ein und
stimmt sich dazu eng mit internationalen Partnern ab. Darüber hinaus
unterstützt die Bundesregierung gefährdete Gruppen in Myanmar, etwa über die
Förderung von Safe Houses und Unterstützung der Ausbildung von Journalisten.
Weitere Planungen für das Jahr 2026 sind noch nicht abgeschlossen.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Versorgungslage der
über 3,5 Millionen Binnenvertriebenen in Myanmar?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. Inwiefern und in welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung die
Binnenvertriebenen in Myanmar?
Die Bundesregierung unterstützt die binnenvertriebene Bevölkerung im
Rahmen von Projekten humanitärer VN-Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen und über das VN-System (Unterstützung des humanitären VN-
Länderfonds des Office for the Coordination of Humanitarian Affairs of the United
Nations – UN-OCHA) in Myanmar.
Insgesamt beliefen sich die Fördermittel für Binnenvertriebene im Jahr 2025
auf 11,7 Mio. Euro, davon 2,3 Mio. Euro als humanitäre Hilfe nach dem
schweren Erdbeben vom März 2025. Schwerpunkte sind Hilfen für
Binnenvertriebene in den Sektoren Ernährungssicherung, WASH (Water-Sanitation-
Health), Gesundheitsversorgung, Schutz und Unterkunft.
Aus dem VN-Nothilfefonds CERF wurde nach dem schweren Erdbeben in
Myanmar knapp 1 Mio. US-Dollar an finanzieller Unterstützung geleistet, weitere
11 Mio. US-Dollar gingen 2025 an die notleidende Bevölkerung in Myanmar
durch bedarfsorientierte Ausschüttungen. Deutschland war im Jahr 2025
drittgrößter Geber des CERF mit 44 Mio. Euro.
Darüber hinaus stellte die EU (Generaldirektion Katastrophenschutz und
humanitäre Hilfe – DG ECHO) im Jahr 2025 33 Mio. Euro für humanitäre Hilfe in
Myanmar bereit, sowie zusätzlich 8 Mio. Euro für Erdbebennothilfe.
Deutschland ist über den regulären EU-Haushalt mit knapp 22 Prozent am EU-Budget
für humanitäre Hilfe beteiligt.
19. Welche Unterstützung leistet die Bundesregierung für die über 1,2
Millionen Flüchtlinge der Rohingya aus dem Rakhine-Staat nach Cox’s
Bazar in Bangladesch?
Die Bundesregierung stellte seit Beginn der Rohingya-Flüchtlingskrise im Jahr
2017 bis 2025 humanitäre Mittel in Höhe von rund 110 Mio. Euro zur
Verfügung; davon 11,1 Mio. Euro im Jahr 2024 und 7,3 Mio. Euro im Jahr 2025.
Schwerpunkte der humanitären Hilfe liegen in den Bereichen
Ernährungssicherung, Basis-Gesundheitsversorgung, Unterkunft, WASH und Schutz.
Das Engagement des BMZ in Cox’s Bazar fokussiert sich auf Rohingya-
Geflüchtete sowie die Unterstützung aufnehmender Gemeinden
(Friedensförderung, sozialer Zusammenhalt), v. a. in den Bereichen WASH, Bildung und
Kinderschutz. Die Umsetzung erfolgt über VN-Organisationen,
Nichtregierungsorganisationen sowie staatliche Durchführungsorganisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit.
Die EU (DG ECHO) hat im Jahr 2025 insgesamt 34,3 Mio. Euro für die
Bewältigung der Rohingya-Flüchtlingskrise bereitgestellt, zudem 14 Mio. Euro an
Mitteln für Bangladesch und Nachbarländer.
20. Wie hoch war die deutsche humanitäre Unterstützung für Myanmar und
die Region in den Haushaltsjahren 2024 und 2025, und welche Mittel
plant die Bundesregierung für 2026?
Die Bundesregierung hat im Jahr 2024 bilaterale Projekte im Bereich der
humanitären Hilfe in der Region (in Myanmar und Bangladesch) in Höhe von
28,4 Mio. Euro gefördert. Im Jahr 2025 betrug die Förderung 18,9 Mio. Euro.
Für das Jahr 2026 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.
21. Wie wirken sich die Haushaltskürzungen der humanitären Hilfe in Höhe
von über 53 Prozent von 2025 im Vergleich zu 2024 im Flüchtlingslager
Cox’s Bazar bereits jetzt aus, und was erwartet die Bundesregierung
diesbezüglich für 2026?
Die Haushaltskürzungen für humanitäre Hilfe wirken sich auf die Höhe und
Anzahl der Projektförderungen weltweit aus. Auf die Antwort zu Frage 19 wird
verwiesen. Für das Jahr 2026 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen. Die
Bundesregierung unterstützt zudem die strukturelle Neuaufstellung der VN
(„humanitarian reset“) zu humanitärer Hilfe auch in Cox’s Bazar mit
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.
22. Wie wirken sich die Kürzungen der humanitären Hilfe im Rahmen des
deutschen Engagements in Myanmar konkret aus (bitte nach einzelnen
Sektoren und Projekten aufschlüsseln)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.
Zur bestmöglichen Allokation der Mittel orientiert sich die deutsche
humanitäre Hilfe an den Bedarfsplänen der VN und an den dort genannten priorisierten
Sektoren, wobei insgesamt weniger Betroffene erreicht werden, wenn weniger
Mittel zur Verfügung stehen. In Myanmar wurde im Jahr 2025 mit deutschen
Fördermitteln Hilfe für krisenbetroffene Binnenvertriebene, Flüchtlinge,
Gastgemeinden und andere vulnerable Gemeinden geleistet, sowie humanitäre Hilfe
im WASH-Sektor für die vom Konflikt betroffene Bevölkerung. Dies wird im
Jahr 2026 entsprechend dem aktuellen humanitären Bedarfsplan der VN für
Myanmar nach jetzigem Stand weitergeführt, wobei die Planungen für das Jahr
2026 noch nicht abgeschlossen sind.
23. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den humanitären
Zugang in besonders umkämpften Regionen sicherzustellen?
Die Bundesregierung setzt sich über ihre diplomatischen Kontakte gegenüber
der Militärregierung nachdrücklich dafür ein, den humanitären Zugang zu
gewährleisten und humanitäres Völkerrecht einzuhalten. Gemeinsam mit ihren
Partnern in den VN und der EU engagiert sich die Bundesregierung dafür, dass
humanitärer Hilfsleistungen effizienter koordiniert werden und der politische
Druck auf die Militärregierung und andere bewaffnete Gruppen
aufrechterhalten wird, um Zugang zu gewährleisten und Hürden für internationale
Hilfsorganisationen abzubauen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung
humanitäre Organisationen, die sich für einen verbesserten humanitären Zugang
einsetzen.
24. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass humanitäre Hilfe in Myanmar nicht über militärnahe Institutionen
umgesetzt wird?
Seitens der Bundesregierung geförderte humanitäre Hilfsorganisationen müssen
insbesondere nach den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit,
Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit arbeiten. Die Förderung von
Zuwendungsempfängern der Bundesregierung unterliegt strengen
Kontrollmechanismen. Zuwendungsempfänger haben in ihrer Programm- und Projektumsetzung
ein striktes Risikomanagement durchzuführen und Sorgfaltspflichten zu
befolgen.
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Empfehlungen
aus internationalen Studien umzusetzen, humanitäre Hilfe im
Krisenkontext Myanmar sicher, effektiv und unbürokratisch bereitzustellen (
www.h
rw.org/news/2025/04/29/myanmar-junta-assault-health-care-hinders-qua
ke-response)?
Auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24 wird verwiesen.
Alle Maßnahmen werden auf Grundlage humanitärer Bedarfe und einer
Analyse der Lage vor Ort konzipiert und im Rahmen eines laufenden
Projektmonitorings ggf. angepasst. Humanitäre Umsetzungspartner werden anhand einer
Vielzahl von Kriterien danach ausgewählt, wie effizient, sicher,
bedarfsorientiert und kostengünstig sie nach den humanitären Prinzipien lebensrettende
humanitäre Hilfe leisten können.
26. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, dass
humanitäre Helferinnen und Helfer in Myanmar zunehmend Ziel von Angriffen
oder Repressionen werden, und wie reagiert die Bundesregierung darauf?
Die Bundesregierung hat Kenntnis von zahlreichen Vorfällen seit dem Putsch
2021, bei denen humanitäre Helfer angegriffen wurden, darunter neben
körperlichen Angriffen auch Festnahmen. Die Bundesregierung hat gegenüber der
myanmarischen Militärregierung die Einhaltung des humanitären Völkerrechts
nachdrücklich unterstrichen und setzt sich im Rahmen ihrer humanitären
Diplomatie über verschiedene, auch multilaterale Foren für dessen Einhaltung ein.
27. Welche Kenntnisse (insbesondere zu Anzahl, Größe und Betreibern) hat
die Bundesregierung über die Aktivitäten sogenannter Scam-Center,
insbesondere an der thailändisch-myanmarischen Grenze und der
chinesisch-myanmarischen Grenze, und deren Bedeutung für die Organisierte
Kriminalität inklusive der Einnahmen zur Finanzierung des Bürgerkriegs
in der Region?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
21/3289 wird verwiesen.
Zur Bedeutung der Einnahmen für die Finanzierung militärischer Aktivitäten
wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen.
28. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Kooperation
von privaten Firmen mit staatlichen Akteurinnen und Akteuren in
Myanmar?
Das myanmarische Militär und von ihm abhängige staatliche Strukturen
verfügen über einen verzweigten und intransparenten wirtschaftlichen Unterbau: Das
Militär profitiert von engen Verflechtungen mit einflussreichen Unternehmern
und großen Wirtschaftskomplexen. Es liegen zahlreiche Berichte über die
Verwicklung staatlicher Stellen in Drogen- und Rohstoffschmuggel, Online-
Betrugszentren (Scam Center) sowie zu Waffen- und Munitionsproduzenten vor.
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über vier Besuche des
Generals der Militärjunta Min Aung Hlaing in Russland und Belarus allein
im Jahr 2025, insbesondere zu möglichen Käufen von militärischem
Gerät, Mitteln der Künstlichen Intelligenz und sonstigen IT-Systemen
(
https://thediplomat.com/2025/03/myanmar-junta-chief-lands-in-belarus-
after-russia-visit;
www.justiceformyanmar.org/stories/belarus-
supplyingmyanmar-air-defence-operational-command-system-and-training-defenc
e-industry-personnel)?
Der Bundesregierung liegen keine über die allgemeine Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
30. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über mögliche
Verbindungen zwischen der Junta, lokalen Milizen wie der Karen National
Army und dem Betrieb der „Scam-Center“ vor?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
31. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den jüngsten
Maßnahmen des Militärs und verbündeter Milizen gegen „Scam-Center“
in Myawaddy (
www.reuters.com/world/china/global-pressure-forces-my
anmar-junta-crack-down-scam-centres-sources-say-2025-11-21/)?
Das Vorgehen des myanmarischen Militärs gegen Online-Betrugscenter
erfolgte u. a. aufgrund politischen Drucks internationaler Partner wie China, die von
den Auswirkungen in besonderem Maße betroffen sind. Ein mögliches Ziel der
Militärregierung, die Aktivitäten der Betrugszentren nachhaltig einzuschränken
oder zu beenden, kann daraus nicht abgeleitet werden.
32. Welche Auswirkungen haben die „Scam-Center“ aus Sicht der
Bundesregierung auf Migration, Menschenhandel und regionale Sicherheit?
Die Zunahme von Betrugszentren hat erhebliche Auswirkungen auf den
Menschenhandel in der Region und auf die regionale Sicherheit. Schätzungen des
Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte zufolge
wurden allein in Myanmar und den angrenzenden Grenzregionen 120.000
Menschen verschleppt und zur Arbeit in Betrugszentren gezwungen (
www.ohchr.or
g/en/press-releases/2023/08/hundreds-thousands-trafficked-work-online-scam
mers-se-asia-says-un-report). Korruption und Verwicklung öffentlicher Stellen
wirken sich darüber hinaus destabilisierend aus.
33. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Entführungsfälle von
Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern anderer Nationen nach Myanmar,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang aus den Maßnahmen der Volksrepublik China (
www.d
w.com/en/china-repatriates-hundreds-of-scam-factory-survivors/a-6840
8165) und der Republik Korea (
https://asianews.network/3-south-korean-
nationals-who-illegally-entered-myanmar-handed-over/) zu den
jeweiligen öffentlich diskutierten Entführungsfällen?
Der größte Teil der Opfer von Menschenhandel in den Betrugszentren stammt
aus Ländern der Region, europäische und deutsche Staatsbürger sind kein
primäres Ziel. Dies zeigen auch öffentlich bekannte Fälle von Verschleppungen
anderer Staatsangehöriger, wie den in der Frage beschriebenen Fällen. Das AA
warnt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für Myanmar explizit vor
sogenannten „Scam Compounds“, wobei Ausländer mit Angeboten angeblich
lukrativer Arbeit nach Myanmar gelockt, dann zu Dienstleistungen auf dem
Gebiet des Computer- und Telefonbetrugs gezwungen und festgehalten werden.
34. Inwiefern und mit welchen Ergebnissen steht die Bundesregierung mit
Thailand, der ASEAN oder anderen betroffenen Staaten zu Maßnahmen
gegen transnationale Betrugs- und Menschenhandelsnetzwerke im
Austausch?
Zur Eindämmung der regional destabilisierenden Wirkung der Betrugszentren
fördert die Bundesregierung die grenzüberschreitende Kooperation bei der
Bekämpfung organisierter Kriminalität und unterstützt den VN-Treuhandfonds für
Opfer von Menschenhandel (UN Voluntary Trust Fund for Victims of
Trafficking in Persons).
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11h und
11i der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksachen 21/3289 verwiesen.
35. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung internationale Bemühungen
zur Rechenschaftslegung für Menschenrechts- und
Völkerrechtsverbrechen der Junta?
Im November 2023 trat Deutschland dem von Gambia vor dem Internationalen
Gerichtshof (IGH) angestrengten Verfahren gegen Myanmar, in dem
Vertreibungen und Gewalttaten gegen die Minderheit der Rohingya als Verletzung der
Völkermordkonvention untersucht werden, bei. Darüber hinaus unterstützt die
Bundesregierung die Arbeit des vom VN-Menschenrechtsrat eingesetzten
Independent Investigative Mechanism for Myanmar (IIMM), der den
Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu dessen Untersuchungen zu Vorwürfen von
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und anderer schwerer Verbrechen im
Zusammenhang mit Vertreibungen und Gewalttaten gegen die Minderheit der
Rohingya mit Analysen und Zeugenaussagen unterstützt.
36. Sind der Bundesregierung (Ermittlungs-)Verfahren auf Grundlage des
(Völker-)Strafgesetzbuches wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
oder Kriegsverbrechen (z. B. gegen Rohingya oder andere Minderheiten
oder im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt als Kriegswaffe)
gegen Angehörige der Militärjunta oder anderer bewaffneter Gruppen in
Deutschland bekannt (bitte nach Verfahrensstand aufschlüsseln)?
Rechtskräftige Verurteilungen oder Anklageerhebungen wegen Straftaten aus
der Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts beim
Bundesgerichtshof (GBA) gegen Personen im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor.
Auskünfte zu etwaigen Ermittlungsverfahren des GBA kann die Bundesregierung
nach sorgfältiger Abwägung nicht erteilen, auch nicht in eingestufter Form. Das
verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch das gleichfalls
Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse der Allgemeinheit an der
Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten
Aufgabenwahrnehmung durch die Strafverfolgungsbehörden begrenzt. Im Falle eines laufenden
Ermittlungsverfahrens wäre eine entsprechende Auskunft geeignet,
weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln.
Entsprechendes würde auch für den Fall gelten, dass durch den GBA kein
Ermittlungsverfahren im Sinne der Fragestellung geführt wird: Würde im Falle einer
Nichteinleitung eine Auskunft erteilt, im Falle einer Einleitung hingegen eine
Antwort verweigert, könnte jedenfalls aus künftigen Antworten geschlossen
werden, dass eine Auskunftsverweigerung nur erfolgt, wenn tatsächlich ein
Verfahren eingeleitet worden ist. Ein Schutz von Ermittlungsmaßnahmen in künftigen
Verfahren des GBA wäre dann nicht mehr möglich. Zu Verfahren, die nicht in
die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen,
erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des
Grundgesetzes keine Auskünfte.
37. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausweitung des
Abbaus schwerer Seltener Erden in Myanmar seit 2021?
Der Abbau Seltener Erden in Myanmar hat seit 2015 deutlich zugenommen,
wodurch auch dessen wirtschaftliche Bedeutung für Myanmar stieg. Der
Ausbau umfasst zusätzlich zu den traditionellen Abbauregionen in Kachin neue
Abbaugebiete u. a. im Shan-Staat im Nordosten des Landes bis nach Mergui in
der Provinz Tanintharyi im Süden.
38. Inwieweit fließen Einnahmen aus dem Abbau von Seltenen Erden nach
Erkenntnissen der Bundesregierung an bewaffnete Akteure oder an die
Junta, und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie
und in welchem Umfang die Volksrepublik China wirtschaftlich vom
Import, von der Weiterverarbeitung und dem Handel dieser Rohstoffe
profitiert?
Die Exporte Seltener Erden nach China sind in den vergangenen Jahren stark
angestiegen und machen seit der Machtübernahme durch das myanmarische
Militär 2021 einen großen Teil der myanmarischen Exporte ins Ausland aus.
Chinesische Unternehmen spielen dabei eine bedeutende Rolle. Viele Abbau-
und Exportwege sind auf den chinesischen Markt ausgerichtet, oft über
informelle und unlizenzierte Operationen, teils in Zusammenarbeit mit lokalen
Milizen und anderen bewaffneten Gruppen. Neben lokalen bewaffneten Gruppen
profitiert auch die Militärregierung in den von ihr kontrollierten Gebieten etwa
durch Steuern und Gebühren, über die Kooperation mit lokalen Gruppen sowie
über die Kontrolle verschiedener Grenzübergänge.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen und
menschenrechtlichen Risiken beim Abbau Seltener Erden in den Konfliktregionen des
Landes?
40. Welche Erkenntnisse zu Menschenrechtsverletzungen im Bereich der
Arbeitsbedingungen beim Abbau Seltener Erden in Myanmar liegen der
Bundesregierung vor?
Die Fragen 39 und 40 werden zusammen beantwortet.
Aufgrund anhaltender Kämpfe mit häufigem Wechsel der Kontrolle und des
Fehlens staatlicher Aufsicht bleiben Abbau- und Verarbeitungsstätten
weitgehend unreguliert. Mit der Ausweitung der Abbauflächen gehen schwere
Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung sowie Umweltrisiken einher. Im Rahmen
der Erschließung neuer Abbauflächen kommt es zu Vertreibungen und weiteren
Menschenrechtsverletzungen. Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen in
Abbaugebieten Seltener Erden entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung
weitgehend nicht internationalen Standards; insbesondere sind Arbeiter
vielfach nicht mit erforderlicher Schutzkleidung ausgestattet. Zudem werden viele
Arbeitskräfte ohne formelle Verträge, Rechte oder soziale Absicherung
eingesetzt und werden mit Blick auf Arbeitszeiten und -bedingungen ausgebeutet.
41. Wie wirkt die Bundesregierung – auch auf nationaler und europäischer
Ebene und in Kooperation mit der Wirtschaft – darauf hin,
Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten
transparent zu machen und bestenfalls zu verhindern?
42. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ende 2025
beschlossenen Änderungen am EU-Lieferkettengesetz geeignet sind,
Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang der Lieferketten, wie
sie beim Abbau Seltener Erden in Myanmar vorkommen, vorzubeugen
bzw. Abhilfe zu schaffen?
Die Fragen 41 und 42 werden zusammen beantwortet.
Nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sind die davon erfassten
Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene
Sorgfaltsvorgaben in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Zudem unterstützen etwa
länderspezifische Umsetzungshilfen konkret Unternehmen bei der Risikoanalyse
und tragen auch zur Transparenz bei. Es handelt sich dabei um ein
gemeinsames Unterstützungsangebot von Germany Trade & Invest, dem AA und der
Deutschen Industrie- und Handelskammer. Der Helpdesk Wirtschaft und
Menschenrechte, ein Unterstützungsangebot der Bundesregierung, bietet mit dem
CSR Risiko-Check ein kostenloses Online-Tool an, mit dem Unternehmen
Informationen zu potentiellen CSR-Risiken entlang ihrer Lieferkette erhalten
können. Auf europäischer Ebene begleitet die Bundesregierung den Prozess zur
Umsetzung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD),
die durch die Omnibus I-Richtlinie nachverhandelt wurde. Mit der CSDDD
werden EU-weit einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen, die von den
erfassten europäischen Unternehmen auch beim Abbau Seltener Erden in
Myanmar berücksichtigt werden müssen.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Kachin Independence
Organisation (KIO), unter anderem mit Blick auf ihren Einfluss auf
Verbesserungen im Bereich des Abbaus Seltener Erden?
Nach der Eroberung weiter Teile des Kachin-Staates hat die „Kachin
Independence Organisation“ (KIO) die Kontrolle über zahlreiche Vorkommen an
Seltenen Erden übernommen. Dort stellt sie Berichten zufolge unter anderem eigene
Abbau- und Export-Genehmigungen aus. Nach eigener Darstellung hat die KIO
nach Protesten lokaler Gemeinden und zivilgesellschaftlicher Organisationen
zeitweise Projekte zum Abbau Seltener Erden gestoppt. Dennoch bleibt der
Abbau mit seinen umwelt- und sozialbezogenen Risiken auch unter Kontrolle der
KIO weitgehend unreguliert. Insbesondere fehlt es weiter an effektiven und
transparenten Mechanismen zur Überwachung von Umwelt- und
Sozialstandards.
44. Wie wirkt sich die aktuelle Lage in Myanmar nach Kenntnis der
Bundesregierung auf indigene Gruppen und deren Rechte aus, und welche
Erfahrungen hat die Bundesregierung seit 2021 mit den Kriseninstrumenten
strukturbildende Übergangshilfe und der Sonderinitiative Flucht des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) im Kontext Myanmar gemacht?
Ethnische Minderheiten sind in Myanmar seit vielen Jahren dem Entzug von
Land und Eigentum, Diskriminierung, Mord, Folter und sexueller Gewalt
ausgesetzt; Identität, Religion, Kultur und Traditionen ethnischer Minderheiten
wurden jahrzehntelang unterdrückt. Diese Entwicklungen haben sich seit 2021
weiter verschärft.
In besonderem Maß ist weiterhin die muslimische Volksgruppe der Rohingya
Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Ihnen wird die myanmarische
Staatsangehörigkeit verweigert; sie sind dadurch weit überwiegend staatenlos. Damit
einher geht der Verlust von Rechten auf Bildung, Eigentum und
Bewegungsfreiheit. Zahlreiche Rohingya wurden bereits 2012 binnenvertrieben, die
Mehrheit nach 2017 während einer ethnischen Kampagne durch das Militär nach
Bangladesch, wo sich nun über eine Million Flüchtlinge befinden. Für die von
Bangladesch geforderten und von Myanmar zugesagten Rückführungen
bestehen noch immer zahlreiche Hindernisse in Myanmar, eine Umsetzung ist
nicht absehbar. Verstärkt unter Druck geraten sind die in Myanmar
verbliebenen Rohingya zuletzt durch gewaltsame Übergriffe und Vertreibungen auch
von Seiten der Widerstandsgruppen.
Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Myanmar wurde im
Frühjahr 2020 wegen der Vertreibung der Rohingya ausgesetzt und nach dem
Militärputsch 2021 endgültig beendet. Das Engagement der strukturbildenden
Übergangshilfe sowie der Sonderinitiative „Geflüchtete und Aufnahmeländer“
(SI GA) wurde zur Unterstützung der zivilen Bevölkerung, besonders der
Binnenvertriebenen und Geflüchteten, fortgesetzt. Ziel ist die Förderung von
Beschäftigungsperspektiven und die Stärkung der Resilienz der Zivilbevölkerung
gegen Krisen durch Stärkung der Grundversorgung. Umsetzungspartner sind
überwiegend Nichtregierungsorganisationen mit guten Zugängen zu besonders
vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Insbesondere nach dem verheerenden
Erdbeben im März 2025 konnten die Organisationen die notleidende Bevölkerung
schnell beim Wiederaufbau, z. B. von Gemeindezentren oder
Bewässerungskanälen, unterstützen.
Die regierungsferne Umsetzung über internationale und nationale
Nichtregierungsorganisationen ermöglicht eine Unterstützung der Zielgruppen ohne eine
direkte Zusammenarbeit mit der Militärregierung und Verwaltung. Durch die
Stärkung lokaler Partnerorganisationen können diese die Ansätze nach
Beendigung der BMZ-Finanzierung selbstständig weiterführen. Dies gewährleistet die
Nachhaltigkeit der Ansätze und das Profitieren der Zielgruppen über die
Projektlaufzeit hinaus.
45. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von zivilgesellschaftlichen
Organisationen und lokalen Initiativen in Myanmar seit dem
Militärputsch 2021, insbesondere im Hinblick auf die Förderung
demokratischer Strukturen, den Schutz von Menschenrechten und die humanitäre
Unterstützung der Bevölkerung unter den Bedingungen von Repression
und bewaffnetem Konflikt?
Die myanmarische Zivilgesellschaft ist im Rahmen oppositioneller Gruppen,
über Vertreter der Schattenregierung „National Unity Government“ (NUG) und
verschiedene ethnische Gruppen untereinander weitgehend vernetzt und erhält
über Aktivitäten im Land und Austausch mit internationalen Partnern weiterhin
ihre Resilienz, sodass der Zivilgesellschaft insgesamt eine wichtige Rolle beim
Schutz von Menschenrechten und Förderung demokratischer Strukturen
zukommt. Mit Blick auf die humanitäre Rolle lokaler Initiativen wird auf die
Antwort zu Frage 44 verwiesen.
46. Wie bewertet die Bundesregierung die ökologischen und
menschenrechtlichen Risiken beim Abbau Seltener Erden in den Konfliktregionen des
Landes?
Auf die zu Frage 39 wird verwiesen.
47. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Anerkennung der vom
myanmarischen Außenminister ernannten Person als offiziellen
Repräsentanten Myanmars in der UN-Generalversammlung und wie bringt sie
diese Haltung international zum Ausdruck?
Über die Akkreditierung von Vertretern in der Generalversammlung der VN
entscheidet der zuständige Ausschuss der VN-Generalversammlung, das
„Credentials Committee“. Aktuell ist der für Myanmar akkreditierte Vertreter ein
Diplomat, der sich nach dem Putsch der zivilen Widerstandsbewegung
angeschlossen hat und von der myanmarischen Militärregierung nicht als Vertreter
Myanmars anerkannt wird. Die Bundesregierung steht mit diesem
akkreditierten Vertreter im Austausch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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