Straftaten, die aus einer politischen Motivation heraus begangen werden, werden im KPMD-PMK erfasst. Sie werden, ausgehend von den Tatmotiven und -umständen sowie den erkennbaren ideologischen Tathintergründen und -ursachen, verschiedenen staatsschutzrelevanten Phänomenbereichen, Themenfeldern und Unterthemen zugeordnet. Die Bewertung des Einzelfalls ist essentieller Grundsatz.
Das Themenfeld „Antiziganistisch“ als Unterthemenfeld zu dem Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ wurde zum 1. Januar 2017 eingeführt. Eine politisch motivierte Straftat wird dem Themenfeld „Antiziganistisch" zugeordnet, wenn sie sich gegen die Volksgruppe der Sinti und Roma richtet.
Seit Einführung des KPMD-PMK zum 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2016 (bezogen auf die Tatzeit) erfolgte die Abbildung antiziganistischer Straftaten bereits mittels der Themenfelder „Rassismus“ und „Fremdenfeindlich“. Eine Untererfassung lag somit nicht vor.
Die Kommission Staatsschutz befasste sich 2021 mit einem Vorschlag, in den Unterlagen für den KPMD-PMK neben der bisherigen Erläuterung auch die Definitionen der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) in wesentlichen Teilen abzubilden. Folgende Ergänzung wurde vorgesehen:
„Antiziganismus manifestiert sich in individuellen Äußerungen und Handlungen sowie institutionellen Politiken und Praktiken der Marginalisierung, Ausgrenzung, physischen Gewalt, Herabwürdigung von Kulturen und Lebensweisen von Sinti und Roma sowie Hassreden, die gegen Sinti und Roma sowie andere Einzelpersonen oder Gruppen gerichtet sind, die zur Zeit des Nationalsozialismus und noch heute als ‚Zigeuner‘ wahrgenommen, stigmatisiert oder verfolgt wurden bzw. werden. Dies führt dazu, dass Sinti und Roma als eine Gruppe vermeintlich Fremder behandelt werden und ihnen eine Reihe negativer Stereotypen und verzerrter Darstellungen zugeordnet wird, die eine bestimmte Form des Rassismus darstellen.“
Der Begriff „Sinti und Roma“ wird als Oberbegriff für verschiedene verwandte sesshafte oder nicht sesshafte Gruppen verwendet, die sich in Kultur und Lebenswandel unterscheiden können.
Wird das Unterthemenfeld „Antiziganistisch“ angegeben, werden zur mehrdimensionalen Abbildung auch die Unterthemenfelder „Fremdenfeindlich“ und „Rassismus" angegeben. Alle vorgenannten Themenfelder gehören zu dem Oberthemenfeld Hasskriminalität, das wie folgt im KPMD-PMK definiert ist:
„Hasskriminalität“ bezeichnet politisch motivierte Straftaten, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf – Nationalität, – ethnische Zugehörigkeit, – Hautfarbe, – Religionszugehörigkeit, – sozialen Status, – physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, – Geschlecht/geschlechtliche Identität, – sexuelle Orientierung und – äußeres Erscheinungsbild begangen werden.
Straftaten der Hasskriminalität können – sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder – sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Fremdenfeindlich ist der Teil der Hasskriminalität, der aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird.
Das Unterthemenfeld „Rassismus“ bezieht sich auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe.
Am 27. Januar 2023 unterzeichneten darüber hinaus der Präsident des BKA, Holger Münch, und der Vorsitzende des Zentralrats und Geschäftsführer des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma, Romani Rose, eine Erklärung über die künftige Zusammenarbeit zwischen dem BKA und dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Insbesondere wurde vereinbart, dass das BKA die Arbeitsdefinition von Antiziganismus der IHRA anerkennt. Seit dem 1. Januar 2022 ist diese Gegenstand des KPMD-PMK und soll zu einer weiteren Optimierung bei der Erfassung und Bekämpfung von antiziganistischer Hasskriminalität beitragen.
Weitere Änderungen bezüglich der Erfassung antiziganistischer Straftaten sind im KPMD-PMK aktuell nicht vorgesehen.
Polizeiliche Ausbildungs- und Studiengänge
Das Thema Antiziganismus findet überdies in den polizeilichen Ausbildungs- und Studiengängen des BKA zunehmende Beachtung.
Im Rahmen verschiedener Lehrveranstaltungen werden die Studenten umfassend zu den Risiken diskriminierenden Handelns, wie etwa „Racial Profiling“, sowie zu den Besonderheiten der betroffenen Minderheiten, insbesondere der deutschen Sinti und Roma, als potenzielle Opfergruppen geschult. Darüber hinaus wird ein Schwerpunkt auf die Förderung interkultureller Kompetenz, politischer Bildung und Berufsethik gelegt.
Die hochschulische Lehre stützt sich auf die von der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) verabschiedete Arbeitsdefinition von Antiziganismus, die den Unterricht wesentlich prägt. Zudem wird sichergestellt, dass die Referenten/-innen sowohl über fundiertes wissenschaftliches Wissen verfügen als auch, dass bei der Auswahl stets darauf geachtet wird, mindestens eine Person aus der Minderheit der deutschen Sinti und Roma einzubinden, um authentische Perspektiven einzubringen.
Die Sensibilisierung der Studenten durchzieht den gesamten Studienverlauf und umfasst unter anderem folgende Maßnahmen:
- Trainings zur Werteentwicklung und Bewusstseinsbildung: Diese finden in langjähriger, enger Kooperation mit dem Bildungsforum gegen Antiziganismus des Dokumentations- und Kulturzentrums des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma statt.
- Fachliche Unterrichte zu Hass- und Vorurteilskriminalität. Hierbei werden die Studenten für die deutsche Minderheit der Sinti und Roma als Zielgruppe gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sensibilisiert, auch im virtuellen Raum. Der Unterricht umfasst Erklärungsansätze sowie Möglichkeiten der Prävention und Bekämpfung.
- Unterricht zum Thema Organisierte Kriminalität: Es wird die Rolle deutscher Sinti und Roma als Opfer verschiedener Formen des Menschenhandels beleuchtet. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vermeidung von Pauschalisierungen und Stigmatisierungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Begriff „Clankriminalität“. Die Studenten werden entsprechend sensibilisiert. Darüber hinaus werden die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen sowie Ansätze zur Prävention und polizeilichen Repression thematisiert.
- Fachliche Auseinandersetzung mit politisch motivierter Kriminalität: Dieser Bereich untersucht die Verbreitung von Antiziganismus in der Gesellschaft. Deutsche Sinti und Roma stehen häufig im Fokus rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher sowie anderer extremistischer Gewalt und Agitation. Der Unterricht vermittelt Ansätze zur Prävention und polizeilichen Intervention.
- Wissenschaftliche Abschlussarbeiten: Die Thematik findet auch Eingang in die wissenschaftlichen Arbeiten der Bachelor- und Masterstudiengänge, in denen sie vertiefend analysiert wird.
Zusätzlich werden die Studenten vor ihren Länderpraktika, bei denen sie direkten Kontakt mit Bürgern/-innen haben, sowie vor ihrem Praktikum im BKA frühzeitig und präventiv sensibilisiert. Nach Abschluss der Praktika reflektieren die Studenten ihr Verhalten gemeinsam mit Vertretern/-innen des Bildungsforums des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie weiteren Experten/-innen.
Die Themen der demokratischen Resilienz in der Polizei sowie der interkulturellen Kompetenz, der Werteentwicklung, der politischen Bildung und der Berufsethik erfahren im reformierten Bachelorstudiengang 3.0 eine deutlich stärkere Gewichtung. Hierbei wird weiterhin eng mit dem Bildungszentrum des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren kooperiert.
Am 10. Dezember 2025 besuchten die Studenten das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg und wirkten dort im Rahmen interaktiver Lehrveranstaltungen mit. Bei bisherigen Veranstaltungen an der Gedenkstätte für die ermordeten Wiesbadener Juden am Michelsberg wurde der Völkermord an den deutschen Sinti und Roma auch thematisiert.
Zugleich wurden die Auswirkungen von Vorurteilen und Diskriminierung beleuchtet. Herr Michael Hartmann, Beauftragter gegen Antiziganismus des Landes Rheinland-Pfalz, wurde als Referent eingeladen und hielt am 16. Dezember 2025 einen Vortrag mit anschließender Frage- und Diskussionsrunde.
Eine zusätzliche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem bundesweiten Netzwerk der Polizei für Diversität und Demokratie – DemoPolis – zu. Dieses Netzwerk wird von einem Beamten des BKA und von zwei weiteren Koordinatoren/-innen aus den Polizeien der Länder geleitet. Die Geschäftsstelle ist seit 2021 am Fachbereich Kriminalpolizei angesiedelt.
Fortbildung
In Bereich „Diversitätskompetenzen/Demokratie“ zielen verschiedene Fortbildungsangebote auf die Ungleichwertigkeitsideologien wie auch Rassismus und konkret Antiziganismus ab.
Im Zuge der Umsetzung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Zentralrat der Sinti und Roma und dem Bundeskriminalamt wurde 2024 die Fortbildung „Diskriminierung verstehen und Verantwortung übernehmen: Sinti und Roma – Geschichte wirkt fort“ in das Fortbildungsportfolio aufgenommen. Die inhaltliche Gestaltung erfolgt in enger und kollegialer Abstimmung mit dem Bildungsforum gegen Antiziganismus e. V. und damit auch mit dem Zentralrat der Sinti und Roma. Die Teilnehmer erfahren u. a. um die Hintergründe von Antiziganismus (Geschichte und Gegenwart), können differenzieren, wer Sinti* und Roma* sind, verstehen den Begriff Antiziganismus und in diesem Zusammenhang strukturelle Probleme der Abwertung/Diskriminierung (aktuelle Studienlagen zu Einstellungen/Vorurteile), kennen die Arbeitsdefinition von Antiziganismus (IHRA-Erklärung), vertiefen die Rolle der eigenen Vorgängerinstitution (Polizei) bei der Verfolgung von Sinti* und Roma*, u. a. im Nationalsozialismus und werden mit Betroffenenperspektiven in Berührung gebracht. Die Fortbildung liefert einen Beitrag, um (eigene) antiziganistische Wissensbestände zu hinterfragen, für diskriminierende polizeiliche Strukturen und Tätigkeiten zu sensibilisieren und, um antiziganistischen Praktiken entgegenzutreten.
Hierbei trägt die erforschte und auch in weiteren Fortbildungen vermittelte Geschichte des BKA bei, die u. a. einen Forschungspunkt zum Umgang mit Sinti und Roma bietet und Aufschluss über antiziganistische Strukturen und Praktiken über mehrere Jahrzehnte lieferte. Dieses Wissen und Bewusstsein um Fehlverhalten (auch in einer Demokratie) stärkt die Verantwortung, Antiziganismus und andere Diskriminierungsformen achtsam wahrzunehmen und diesen verantwortungsvoll entgegenzutreten und sensibilisiert damit für einen wertschätzenden Umgang mit Sinti und Roma. In diesem Zusammenhang stehen auch Fortbildungen, die sich insbesondere mit Rechtspopulismus, historischer Bildung (Polizei in der Weimarer Republik/im Nationalsozialismus), demokratischer Resilienz und Vielfalt oder gesetzlichen Grundlagen (z. B. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) auseinandersetzen.
Auch die Dozenten nehmen darüber hinaus Angebote wahr, die die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und die eigene Entwicklung in diesem Themenbereich stärken. Dazu zählen bspw. die Teilnahme am Bundeskongress des Kooperationsverbundes gegen Antiziganismus „Keine Stunde Null – die Zweite Verfolgung im Fokus antiziganismuskritischer Bildungsarbeit“. Darüber hinaus bietet die Mitarbeit im bundesweiten Netzwerk „DemoPolis“ Möglichkeiten zur Vertiefung und zum Austausch.
Planung 2026
Im Rahmen einer Demokratiereihe 2026 wird die Geschichte des BKA, u. a. zum Umgang mit Sinti und Roma, mit dem Blick auf Verantwortung in einer Demokratie mit BKA-Beschäftigten thematisiert. Die Veranstaltungsreihe wird derzeit im BKA vorbereitet.