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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.01.2026

Aktualisiert

27.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/379826.01.2026

Zu den Konsequenzen der aktuellen Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (ICJ) zur israelischen Besatzung sowie zur Gewährleistung humanitärer Hilfe im Gazastreifen

der Abgeordneten Lea Reisner, Gökay Akbulut, Desiree Becker, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Internationale Gerichtshof (ICJ) hat am 19. Juli 2024 ein Advisory Opinion zu den „Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem“ veröffentlicht (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf).

Der Gerichtshof stellt darin fest, dass die israelische Besatzungspolitik, der Siedlungsbau, die Annexion Ostjerusalems sowie die systematische Veränderung der demographischen Struktur in den besetzten Gebieten gegen das Völkerrecht verstoßen. Der ICJ betont die Pflicht Israels, seine rechtswidrige Präsenz zu beenden, und hebt zugleich die Verpflichtung aller Staaten hervor, die völker-rechtswidrige Situation weder anzuerkennen noch durch Handlungen oder Unterlassungen zu unterstützen.

Im Jahr 2025 veröffentlichte der ICJ ein weiteres Advisory Opinion mit Fokus auf die humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im Gazastreifen. Darin stellt der Gerichtshof fest, dass Israel verpflichtet ist, ungehinderten und sicheren Zugang für humanitäre Hilfe zu gewährleisten, Angriffe auf zivile Infrastruktur zu unterlassen, die Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen sowie wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um Hunger, Krankheiten und Vertreibung zu verhindern. Der ICJ betont zudem erneut die Pflicht aller Staaten, in internationalen Foren aktiv zur Durchsetzung humanitären Schutzes und der Einhaltung des Völkerrechts beizutragen.

Beide Gutachten stellen die Bundesregierung vor grundlegende völkerrechtliche und politische Fragen, insbesondere im Hinblick auf die bilateralen Beziehungen zu Israel, die Export- und Handelspolitik, die sicherheits- und rüstungspolitische Zusammenarbeit, der Entwicklungszusammenarbeit, das Abstimmungsverhalten in internationalen Organisationen sowie den Schutz von UN-Personal und humanitärer Hilfe.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory Opinion des ICJ vom 19. Juli 2024 zur Illegalität der israelischen Besatzung und Siedlungspolitik?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Advisory Opinion des ICJ aus dem Jahr 2025 zu den humanitären Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht im Gaza Streifen?

3

Welche völkerrechtlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung jeweils aus den beiden Gutachten?

4

Welche konkreten Konsequenzen hat die Bundesregierung aus dem Gutachten von 2024 für ihre politische, wirtschaftliche und sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit Israel gezogen?

5

Welche Auswirkungen haben beide Gutachten auf die Position der Bundesregierung zur Anerkennung eines palästinensischen Staates?

6

Welche Positionen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der Gutachten in den relevanten internationalen Gremien (insbesondere UN-Generalversammlung, ECOSOC, UNHRC) vertreten?

7

Wie will die Bundesregierung in EU-Gremien sowie innerhalb der Vereinten Nationen auf die Umsetzung der im ICJ-Gutachten formulierten Pflichten hinwirken?

8

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Gutachtens von 2024 ergriffen, um ihrer Pflicht zur Nichtanerkennung der durch Israel geschaffenen völkerrechtswidrigen Situation nachzukommen (bitte nach einzelner Maßnahme und Umsetzungsstand aufschlüsseln)?

9

Plant die Bundesregierung, wie im Gutachten nahegelegt, eine konsequente vertragliche und politische Unterscheidung zwischen dem international anerkannten Staatsgebiet Israels und den besetzten palästinensischen Gebieten in allen relevanten Politikfeldern?

10

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsches staatliches, wirtschaftliches oder entwicklungspolitisches Engagement nicht zur Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen Besatzung beiträgt (bitte konkret nach Maßnahmen aufschlüsseln)?

11

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass humanitäre Lieferungen in den Gazastreifen Gaza verzögert, blockiert oder gezielt behindert wurden (bitte nach konkreten Vorfällen aufschlüsseln)?

12

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Angriffen, von denen auch Personal der UNRWA betroffen war, sowie Einschränkungen ihrer Arbeit vor dem Hintergrund des ICJ-Gutachtens von 2025?

13

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche bestehenden bilateralen Abkommen, Kooperationen oder Projekt mit Israel Aktivitäten in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließen oder betreffen (bitte einzeln aufschlüsseln)?

14

Inwiefern überprüft die Bundesregierung derzeit bestehende bilaterale Abkommen, Kooperationen oder Projekte mit Israel auf Bezüge zu den besetzten Gebieten?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über deutsche Unternehmen, Banken oder staatliche Institutionen, die Geschäftsbeziehungen zu israelischen Akteuren unterhalten, die in den besetzten palästinensischen Gebieten tätig sind?

16

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Geschäftsbeziehungen vor dem Hintergrund der ICJ-Feststellung, dass Staaten keine Unterstützung für die völkerrechtswidrige Situation leisten dürfen?

17

Plant die Bundesregierung ein Einfuhrverbot von Produkten aus illegalen israelischen Siedlungen?

18

Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für ein Einfuhrverbot solcher Produkte einzusetzen?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ICJ-Gutachten für deutsche Exportkontrollen, sicherheitspolitische Kooperationen und Forschungszusammenarbeit mit Israel?

20

Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung für den fortgesetzten Ausbau bilateraler Rüstungsbeziehungen zu Israel?

21

Welche Prüfmechanismen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass deutsche militärische, polizeiliche oder sonstige sicherheitsrelevante Unterstützung nicht im Widerspruch zu den im ICJ-Gutachten festgestellten völkerrechtlichen Verpflichtungen steht?

22

Plant die Bundesregierung, sich an internationalen Mechanismen zur Dokumentation von Schäden oder zur Prüfung von Restitutionsansprüchen der palästinensischen Bevölkerung zu beteiligen?

23

Plant die Bundesregierung einen regelmäßigen Bericht über ihre Maßnahmen zur Umsetzung des ICJ-Gutachtens, und wenn ja, in welchem Turnus und in welchem Format?

24

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Bundestag fortlaufend über den Stand der Umsetzung der sich aus den Gutachten ergebenden rechtlichen Verpflichtungen informiert wird?

25

Sieht die Bundesregierung weiteren Handlungsbedarf zur systematischen Überprüfung deutscher Politikfelder (u. a. Außenwirtschaft, Forschung, Rüstungsexporte, Entwicklungszusammenarbeit) im Sinne der ICJ-Feststellungen?

Berlin, den 19. Januar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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