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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben

(insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.01.2026

Aktualisiert

27.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/380226.01.2026

Die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben

der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat ein „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ vorgelegt und plant im Rahmen dessen unter anderem die „Abschaffung der Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 50 Beschäftigten und [die] Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Meldungen/2025/konzept-fuer-einen-effizienten-und-buerokratiearmen-arbeitsschutz.html). Gleichzeitig soll das bestehende Schutzniveau erhalten bleiben. Für Unternehmen mit über 250 Beschäftigten ist keine Änderung geplant.

Die Reform richtet sich also auf eine bestimmte Gruppe von Unternehmen und die in diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer*innen. Die Fragestellenden vertreten die Auffassung, dass alle Beschäftigten, unabhängig vom Arbeitsvertragspartner in gleicher Weise Anspruch auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz haben. Die geplante, arbeitsschutzrechtliche Unterscheidung in Bezug auf die Größe des anstellenden Unternehmens nährt die Sorge, dass Beschäftigte in Zukunft nicht in gleicher Weise geschützt werden könnten. Deswegen soll mit der vorliegenden Kleinen Anfragen die Lage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben beleuchtet werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Unternehmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Anzahl der Beschäftigten differenzieren: keine Beschäftigten; 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

2

Wie viele Beschäftigte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Unternehmens differenzieren, bei denen sie beschäftigt sind: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach Geschlecht, bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

2

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung befristet beschäftigt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte auch hier nach Größe des Unternehmens differenzieren, bei denen sie beschäftigt sind: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach Geschlecht, bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

2

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung als Leiharbeitnehmer beschäftigt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte auch hier nach Größe des Unternehmens differenzieren, bei denen sie beschäftigt sind: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach Geschlecht, bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

2

Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen einer sogenannten geringfügigen Beschäftigung angestellt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte auch hier nach Größe des Unternehmens differenzieren, bei denen sie beschäftigt sind: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach Geschlecht, bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Arbeitsschutzorganisation in deutschen Betrieben?

3

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend § 2 ASiG einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin bestellt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Betriebes differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren und darauf eingehen, ob die Bestellung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses oder durch die Beauftragung eines betriebsärztlichen Dienstes erfolgt)?

3

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Betriebes differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

3

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend § 11 ASiG einen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Betriebes differenzieren: 20 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

3

Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechend § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Unternehmens differenzieren: 20 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

4

Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Betrieben Gefährdungsbeurteilungen entsprechend § 5 ArbSchG durchgeführt (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte nach Größe des Betriebes differenzieren: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortieren)?

5

Wie viele meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Betrieben (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte je 1 000 Vollarbeiter und nach Größe des Betriebes differenziert: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortiert angeben)?

6

Wie viele tödliche Arbeitsunfälle ereignen sich nach Kenntnis der Bundesregierung in deutschen Betrieben (bitte die aktuell verfügbaren Zahlen nennen und bitte je 1 000 Vollarbeiter und nach Größe des Betriebes differenziert: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortiert angeben)?

7

Wie viele neue Unfallrenten werden nach Kenntnis der Bundesregierung für Beschäftigte in deutschen Betrieben bewilligt (bitte je 1 000 Vollarbeiter und nach Größe des Betriebes differenziert: 1 bis 9 Beschäftigte; 10 bis 30 Beschäftigte; 31 bis 49 Beschäftigte; 50 bis 249 Beschäftigte; 250 und mehr Beschäftigte sowie nach bundesweit, einzelnen Bundesländern und Branchen sortiert angeben)?

8

Welche Kosten entstehen den Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten?

8

In welchem Umfang werden nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsbeauftragte von ihren arbeitsvertraglichen Aufgaben freigestellt (bitte so weit wie verfügbar Näherungswerte angeben und auf die Unterschiede bei Betriebsgrößen, Branchen und Bundesländern eingehen)?

8

Welche Schulungskosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen durch die erforderliche Weiterbildung der bei ihnen bestellten Sicherheitsbeauftragten (bitte so weit wie verfügbar Näherungswerte angeben und auf die Unterschiede bei Betriebsgrößen, Branchen und Bundesländern eingehen)?

8

Wie viele Sicherheitsbeauftragte sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwar bestellt, aber haben in ihren Unternehmen nichts zu tun, weil keine Gefährdung vorliegt?

8

Wie ergibt sich die im „Konzept für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ des Bundesarbeitsministeriums vorgestellte Rechnung, wonach durch die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten und der Begrenzung auf einen Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten 123 000 bestellte Sicherheitsbeauftragte wegfallen und eine Einsparung für die Wirtschaft von ca. 135 Mio. Euro entstehen würde (bitte die Rechnung und die zugrundeliegenden Schätzungen genau darlegen und klarstellen, ob es sich um jährliche oder einmalige Einsparungen handeln soll)?

9

Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass das Arbeitsschutzniveau trotz Wegfalls der Sicherheitsbeauftragten in den betroffenen Unternehmen gleichbleibt, berücksichtigend, dass eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG bereits jetzt schon verpflichtend vorzunehmen ist und Sicherheitsbeauftragte bisher unabhängig davon und zusätzlich zu bestellen sind?

9

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die zu streichenden Sicherheitsbeauftragten in der Vergangenheit keinen Beitrag zum Schutzniveau geleistet hätten und ihr Wegfall deswegen auch keinen Unterschied auf das Schutzniveau hätte?

9

Plant die Bundesregierung die Einführung von Maßnahmen oder Regeln, die in den betroffenen Unternehmen alternativ zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, dafür Sorge tragen, dass das betriebliche Arbeitsschutzniveau gleichbleibt?

9

Plant die Bundesregierung in den betroffenen Betrieben durch externe Stellen eine Gefahrenanalyse vorzunehmen, um zu ermitteln, ob die Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten trotz der Unterschreitung der angedachten neuen Schwellenwerte erforderlich ist, oder sollen Arbeitgeber im Rahmen der bereits verpflichtend festgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob in ihrem Betrieb die Bestellung einer oder mehrere Sicherheitsbeauftragten erforderlich ist?

10

Wie sieht der genaue Zeitplan der Bundesregierung für die Umsetzung des „Konzept[s] für einen effizienten und bürokratiearmen Arbeitsschutz“ aus, welche Gespräche wurden mit welchen Verbänden und Betroffenengruppen geführt und wer hat die Bundesregierung bei der Entwicklung und Ausarbeitung des Konzepts beraten?

Berlin, den 22. Januar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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