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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Projekt der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit "Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko"

Fraktion

AfD

Datum

04.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/398704.02.2026

Projekt der Deutschen Entwicklungszusammenarbeit „Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“

der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Johann Martel, Denis Pauli, Arne Raue, Martina Uhr, Dr. Malte Kaufmann, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit förderte das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Januar 2023 bis Dezember 2025 das Projekt „Zugang für migrierte Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl in Mexiko“ (IATI-Maßnahmen-ID: DE-1-202276947) mit einem Zuschuss von 154 000 Euro (vgl. www.transparenzportal.bund.de/de/detailsuche/DE-1-202276947). Das Projekt soll nun abgeschlossen sein (geplantes Enddatum: 31. Dezember 2025; a. a. O.). Die Ausgaben beliefen sich auf 136 015,20 Euro (88 Prozent des Volumens; a. a. O.). Die Durchführungsorganisation war die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE).

Das Vorhaben verfolgte einen intersektionalen Ansatz im Kontext von Flucht und Migration, mit Fokus auf die Stärkung des Zugangs migrierter Frauen und LGBTIQ-Personen zu rechtsstaatlichen Verfahren und Asyl durch integrale rechtliche, psychologische und psychosoziale Begleitung sowie Lobbyarbeit (a. a. O.). Es war dem Sektor „Staat und Zivilgesellschaft allgemein“ sowie der Erleichterung geordneter Migration zugeordnet (a. a. O.). Eine Evaluierung fand nicht statt (a. a. O.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Nach welchen spezifischen Kriterien und Bedarfsanalysen wurde die Förderung des Zugangs migrierter Frauen und LGBTIQ-Personen zu Asylverfahren in Mexiko priorisiert, und warum wurde dieses Thema gegenüber anderen entwicklungspolitischen Schwerpunkten in Mexiko (z. B. Bekämpfung von Gewalt und Korruption, wirtschaftliche Stabilisierung) bevorzugt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

2

Welche detaillierte Aufschlüsselung der Verwaltungs- und Overheadkosten der EZE liegt vor, inklusive Personalkosten, Reisekosten, Bürokosten und sonstiger Verwaltungsaufwendungen (bitte absolut und prozentual zum Gesamtvolumen; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

3

Gab es neben der EZE weitere nationale oder internationale Kofinanzierer oder Partnerorganisationen, und falls ja, mit welchen Beiträgen und Rollen waren diese beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

4

Welche lokalen Umsetzungspartner oder NGOs in Mexiko wurden konkret eingebunden, und nach welchen Due-Diligence-Verfahren (z. B. Prüfung auf Zuverlässigkeit, Korruptionsrisiken, politische Neutralität) wurden diese ausgewählt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

5

Inwiefern wurde vor Projektstart eine Analyse der kulturellen Sensibilität und gesellschaftlichen Akzeptanz von LGBTIQ-Themen in Mexiko durchgeführt, und welche Risiken mangelnder lokaler Akzeptanz oder gesellschaftlicher Ablehnung wurden identifiziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

6

Welche Ergebnisse (z. B. Anzahl begleiteter Personen, erfolgreiche Asylverfahren, durchgeführte Lobbyaktivitäten) wurden erzielt, und wie wurden diese anhand vereinbarter Indikatoren gemessen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

7

Warum wurde auf eine unabhängige Evaluierung verzichtet, und plant die Bundesregierung eine nachträgliche Evaluierung zur Prüfung von Wirksamkeit und Nachhaltigkeit nach Projektabschluss (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

8

Hat sich die Bundesregierung zu dem aus Sicht der Fragesteller möglichen Risiko, dass die Förderung westlicher Geschlechter- und Diversitätskonzepte in Mexiko als kultureller Imperialismus wahrgenommen wird und den Ruf Deutschlands als Entwicklungspartner schädige (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche?

9

Welche Mechanismen zur Korruptionsprävention und Mittelkontrolle wurden ggf. eingesetzt, und welche Erkenntnisse ergaben diese hinsichtlich der Verwendung der 136 015,20 Euro ausgezahlten Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

10

Wie viele direkte Begünstigte (z. B. migrierte Frauen, LGBTIQ-Personen, Asylsuchende) wurden erreicht, und wie wurde die Nachhaltigkeit der Begleitung und Lobbyarbeit nach Projektende sichergestellt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Warum wurde die Evangelische Zentralstelle für Entwicklungshilfe e. V. (EZE) als Durchführungsorganisation ausgewählt, und welche Alternativen wurden geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

12

Inwiefern berücksichtigte das Projekt die Sicherheitslage in Mexiko (z. B. Gewalt gegen Migranten und LGBTIQ-Personen durch organisierte Kriminalität), und welche Schutzmaßnahmen für Begünstigte und Personal wurden ggf. umgesetzt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

13

Welche alternativen Länder oder Themen im Migrationskontext wurden vor der Entscheidung für Mexiko und diesen spezifischen intersektionalen Ansatz ggf. geprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

14

Wie hoch waren die Kosten für deutsche oder internationale Experten (z. B. Reisen, Honorare) im Verhältnis zu den direkten Begleitungsmaßnahmen vor Ort (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

15

Welche Rückmeldungen mexikanischer Behörden oder lokaler Stakeholder zu dem Projekt liegen ggf. vor, und wie wurde eventuelle Kritik oder Ablehnung adressiert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

16

Wie wird die langfristige Wirkung des Projekts auf den Zugang zu Asyl und rechtsstaatlichen Verfahren für die Zielgruppen in Mexiko aktuell bewertet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

17

Welche Indikatoren und Wirkungsketten wurden für das Projekt definiert, und wie wurden Fortschritte dokumentiert und überprüft (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz der Mittelverwendung im Vergleich zu anderen Migrations- oder Menschenrechtsprojekten in Lateinamerika (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

19

Plant die Bundesregierung weitere Projekte mit intersektionalem Fokus auf LGBTIQ und Migration in kulturell konservativen oder gewaltgeprägten Ländern, und falls ja, mit welchen Maßnahmen zur Sicherstellung kultureller Sensibilität und Sicherheit (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

Berlin, den 19. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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