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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Die rechtliche Vorsorge des Bundes für flächendeckende Stromausfälle am Beispiel des terroristischen Brandanschlages in Berlin

Fraktion

AfD

Datum

02.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/396202.02.2026

Die rechtliche Vorsorge des Bundes für flächendeckende Stromausfälle am Beispiel des terroristischen Brandanschlages in Berlin

der Abgeordneten Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Peter Bohnhof, Gereon Bollmann, Stephan Brandner, Thomas Fetsch, Martin Hess, Knuth Meyer-Soltau, Stefan Möller, Tobias Matthias Peterka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der Stromausfall im Berliner Südwesten hat erneut die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen im Falle großflächiger Energieausfälle verdeutlicht. Medienberichten zufolge mussten zur Aufrechterhaltung zentraler Funktionen Notstromaggregate aus Nordrhein-Westfalen nach Berlin verbracht werden, die unter anderem Pflegeeinrichtungen mit Strom versorgten (www1.wdr.de/nachrichten/feuerwehr-nrw-stromausfall-berlin-100.html, abgerufen am 23. Januar 2026). Dies legt nach Auffassung der Fragesteller nahe, dass im betroffenen Raum nicht ausreichend Notstromkapazitäten für den Ernstfall zur Verfügung standen.

Angesichts bestehender Risiken für die Energieversorgung, etwa durch Naturkatastrophen, technischen Störungen oder, wie in Berlin, durch gezielte Angriffe auf die unzureichend geschützte kritische Infrastruktur, stellt sich den Fragestellern die Frage, inwieweit der Bund, neben seiner gesetzlich verankerten Verantwortung für den Zivilschutz, auch zur Vorsorge und zur Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Bewältigung solcher Krisen beitragen kann, insbesondere hinsichtlich der Vorhaltung, Koordinierung und rechtlichen Nutzung von Notstromkapazitäten sowie bei der möglichen Einbindung der Bundeswehr im Katastrophenfall.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zum konkreten Umfang, zu den Tatverdächtigen, zur Dauer und zu den konkreten mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Stromausfalls im Berliner Südwesten, insbesondere hinsichtlich Todesfällen (beispielsweise unmittelbar durch Erfrierungen oder mittelbar durch den Ausfall von lebenserhaltenden Maschinen, Ausfall der Kommunikationsnetze, einschließlich Notrufe, etc.), Sachschadenswerten, Wohnungseinbrüchen, etc., vor?

2

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass im Zuge des Stromausfalls Notstromaggregate aus Nordrhein-Westfalen nach Berlin verbracht wurden (vgl. Vorbemerkung) und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich der bundesweiten Vorhaltung von Notstromkapazitäten?

3

Welche rechtlichen Zuständigkeiten und vertraglichen Verpflichtungen bestehen auf Bundesebene ggf. für die Vorsorge, Koordinierung und Bereitstellung von Notstromaggregaten bei großflächigen oder flächendeckenden Stromausfällen?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

4

Inwieweit sieht die Bundesregierung auf Grundlage des Zivilschutz- und Katastrophenschutzrechts des Bundes ggf. Handlungsbedarf, um eine bundeseinheitliche Mindestvorhaltung oder zentrale Reserve von Notstromaggregaten für kritische Infrastrukturen sicherzustellen?

5

Welche rechtlichen Voraussetzungen und gesetzliche Ausführungen gemäß der Artikel 35 sowie 87a des Grundgesetzes bestehen für den Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe oder des innerstaatlichen Notstands zur Unterstützung bei Stromausfällen, insbesondere zur Bereitstellung von Notstromversorgung, logistischen Leistungen oder technischer Hilfe?

6

In welchen Szenarien hält die Bundesregierung den Einsatz der Bundeswehr zur Sicherstellung der Energie- und Notstromversorgung für rechtlich zulässig und welche gesetzlichen Grundlagen kommen hierbei zur Anwendung, insbesondere gemäß der Artikel 35 und 87a des Grundgesetzes?

7

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um die rechtliche und organisatorische Verzahnung und Ausgestaltung zwischen zivilen Katastrophenschutzstrukturen der Bundesländer, deren Kreise sowie Gemeinden und den Fähigkeiten der Bundeswehr für den Fall großflächiger Stromausfälle zu verbessern?

Berlin, den 26. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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