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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration

Fraktion

AfD

Datum

03.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/397503.02.2026

Einbürgerung und ihre Folgen für Familiennachzug und Migration

der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner, Fabian Jacobi, Thomas Fetsch, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bonhof, Dr. Christoph Birghan, Lukas Rehm, Manfred Schiller, Carina Schießl, Stefan Keuter, Thomas Ladzinski, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Otto Strauß, Ulrike Schielke-Ziesing, Bernd Schattner, René Bochmann, Jan Wenzel Schmidt, Dr. Christina Baum, Alexis L. Giersch, Thomas Stephan, Marcus Bühl, Dr. Daniel Zerbin, Rocco Kever, Gerrit Huy, Thomas Dietz, Thomas Korell, Mirco Hanker, Uwe Schulz, Edgar Naujok, Kay-Uwe Ziegler, Dr. Malte Kaufmann, Volker Scheurell, Dr. Michael Blos, Udo Theodor Hemmelgarn, Robin Jünger, Sven Wendorf, Jan Feser und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit Wirkung zum 30. Oktober 2025 ist eine Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts (BGBl. 2025 I Nr. 256 vom 29. Oktober 2025) in Kraft getreten, durch die der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit neu geregelt und an bestimmte Integrationsanforderungen geknüpft wurde. Nach der geltenden Rechtslage ist eine Einbürgerung regelmäßig frühestens nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts möglich. Die zuvor gesetzlich vorgesehene Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach dreijähriger Aufenthaltsdauer (sog. Turbo-Einbürgerung) besteht nicht mehr.

Unabhängig vom Zeitpunkt der Einbürgerung stellt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit jedoch keine bloße Formalie dar, sondern eine statusrechtliche Zäsur mit weitreichenden und dauerhaften Rechtsfolgen. Mit der Einbürgerung gehen insbesondere ein unbefristetes Aufenthaltsrecht sowie ein rechtlich anders ausgestalteter Familiennachzug einher. Damit unterscheidet sich die rechtliche Situation eingebürgerter Personen grundlegend von derjenigen von Inhabern befristeter Aufenthaltstitel.

Der Familiennachzug ist weiterhin ein eigenständiger und quantitativ bedeutsamer Migrationskanal. In der 21. Wahlperiode hat sich der Deutsche Bundestag wiederholt mit Fragen des Familiennachzugs befasst, unter anderem durch Kleine Anfragen und Antworten der Bundesregierung (vgl. beispielhaft Bundestagsdrucksache 21/1242). Auch Einbürgerung und Staatsangehörigkeitsrecht waren Gegenstand parlamentarischer Initiativen in der laufenden Wahlperiode, insbesondere mit Blick auf Voraussetzungen, Verfahren und Integrationskriterien (vgl. beispielhaft Bundestagsdrucksache 21/2497).

Auffällig ist nach Auffassung der Fragesteller jedoch, dass diese parlamentarischen Befassungen bislang jeweils isoliert erfolgten. Der Zusammenhang zwischen einer Einbürgerung nach geltender Rechtslage, den damit verbundenen erweiterten Rechtspositionen, insbesondere im Bereich des Familiennachzugs, und möglichen mittel- und langfristigen migrationsbedingten Auswirkungen wurde bislang nicht systematisch dargestellt oder ausgewertet.

Auch unter der seit dem 30. Oktober 2025 geltenden Rechtslage stellt sich daher den Fragestellern die Frage, welche empirischen Erkenntnisse, Datengrundlagen oder Abschätzungen der Bundesregierung zu diesen Wechselwirkungen vorliegen. Dies betrifft insbesondere mögliche Auswirkungen auf die weitere Migration, auf kommunale Strukturen sowie auf langfristige demografische Entwicklungen.

Ziel der vorliegenden Kleinen Anfrage ist es vor diesem Hintergrund, die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse, Annahmen und Auswertungen zu möglichen Wechselwirkungen zwischen früher Einbürgerung, Familiennachzug und migrationsbedingten Langfristwirkungen transparent zu machen und offenzulegen, ob und in welchem Umfang entsprechende Untersuchungen oder Bewertungen vorgenommen wurden, ohne bereits bekannte statistische Abfragen zu wiederholen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Erfasst die Bundesregierung in aggregierter statistischer Form, ob und in welchem Umfang eingebürgerte Personen, die vor ihrer Einbürgerung einen humanitären Aufenthaltstitel nach den §§ 22 bis 26 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) innehatten, nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Familienangehörige nach Deutschland nachziehen lassen (falls ja, bitte die verfügbaren Angaben getrennt nach Kalenderjahren darstellen), und wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt eine solche aggregierte statistische Erfassung nicht?

2

Liegen der Bundesregierung aggregierte Erkenntnisse darüber vor, in welchem zeitlichen Abstand zwischen Einbürgerung und erstmaligem Familiennachzug dieser Personengruppe regelmäßig Familiennachzüge erfolgen (falls ja, bitte die Erkenntnisse in Form von Zeiträumen oder Spannbreiten darstellen), und wenn nein, aus welchen Gründen liegen hierzu keine aggregierten Erkenntnisse vor?

3

Hat die Bundesregierung seit Inkrafttreten der geltenden Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts am 30. Oktober 2025 untersucht oder auswerten lassen, ob sich die Zahl der nach Einbürgerung erfolgenden Familiennachzüge verändert hat (falls ja, bitte die wesentlichen Ergebnisse benennen), und wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche Auswertung bislang nicht vorgenommen?

4

Liegen der Bundesregierung eigene oder beauftragte Modellrechnungen, Szenarien oder Abschätzungen vor, die die Auswirkungen unterschiedlicher Einbürgerungszeitpunkte auf den Umfang des Familiennachzugs untersuchen (falls ja, bitte die grundlegenden Annahmen dieser Szenarien benennen), und wenn nein, aus welchen Gründen wurden bislang keine entsprechenden Abschätzungen vorgenommen?

5

Nimmt die Bundesregierung in ihren migrations- oder integrationsbezogenen Auswertungen eine Differenzierung nach dem Aufenthaltsstatus vor, den Eingebürgerte vor Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit innehatten (falls ja, bitte die verwendeten Kategorien benennen), und wenn nein, aus welchen Gründen erfolgt eine solche Differenzierung nicht?

6

Welche aggregierten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zu langfristigen demografischen Auswirkungen von Einbürgerungen ehemaliger Schutzberechtigter vor, etwa hinsichtlich Altersstruktur oder Haushaltsgrößen und falls keine solchen Erkenntnisse vorliegen, ist geplant, entsprechende Untersuchungen durchzuführen oder in Auftrag zu geben?

7

Hat im Zusammenhang mit der geltenden Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, eine formelle ressortübergreifende Abstimmung zu möglichen mittel- und langfristigen Folgewirkungen für Länder und Kommunen stattgefunden, und wenn ja, welche Ressorts waren beteiligt und falls nein, aus welchen Gründen nicht?

8

Verfügt die Bundesregierung über aggregierte Erkenntnisse zu zusätzlichen Belastungen für Kommunen, die im Zusammenhang mit früher Einbürgerung und anschließendem Familiennachzug stehen (falls ja, bitte Art und Umfang dieser Belastungen beschreiben), und wenn nein, warum werden entsprechende Zusammenhänge nicht gesondert erfasst?

9

Berücksichtigt die Bundesregierung bei migrationspolitischen Entscheidungen, dass mit der Einbürgerung ein dauerhaftes Aufenthalts- und Nachzugsrecht einhergeht, das sich rechtlich von Aufenthaltstiteln unterscheidet, und wenn ja, in welcher Form wird dieser Umstand in Entscheidungsprozessen berücksichtigt und falls nein, aus welchen Gründen nicht?

10

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse oder Studien vor, die untersuchen, ob die Möglichkeit einer Einbürgerung nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt Einfluss auf die Entscheidung von Familienangehörigen im Ausland zur Migration nach Deutschland hat (falls ja, bitte die Erkenntnisse benennen), und wenn nein, sieht die Bundesregierung hierin einen relevanten Untersuchungsgegenstand?

11

Hat die Bundesregierung Vergleiche mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union vorgenommen, wie dort Einbürgerungsfristen und familienbezogene Nachzugsrechte rechtlich ausgestaltet und statistisch erfasst werden (falls ja, bitte die wesentlichen Unterschiede benennen), und wenn nein, aus welchen Gründen wurden keine solche Vergleiche vorgenommen?

12

Geht die Bundesregierung unter der seit dem 30. Oktober 2025 geltenden Rechtslage davon aus, dass eine Einbürgerung nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt integrationsfördernd wirkt, und wenn ja, auf welche empirischen Annahmen, Studien oder sonstigen Erkenntnisse stützt sie diese Einschätzung ggf., und berücksichtigen diese auch mögliche migrationsdynamische Effekte, insbesondere durch Familiennachzug und falls sie nicht davon ausgeht, dass eine Einbürgerung nach fünfjährigem rechtmäßigem Aufenthalt integrationsfördernd wirkt, welche integrationspolitischen Annahmen legt die Bundesregierung der Anwendung des geltenden Staatsangehörigkeitsrechts zugrunde?

13

Sieht die Bundesregierung konkrete Daten- oder Forschungslücken im Bereich der Wechselwirkungen zwischen früher Einbürgerung, Familiennachzug und langfristiger Bevölkerungsentwicklung, und falls ja, welche Lücken bestehen aus Sicht der Bundesregierung?

14

Plant die Bundesregierung, künftig Berichte oder statistische Auswertungen vorzulegen, die frühe Einbürgerung, Familiennachzug und migrationsbedingte Langfristwirkungen gemeinsam betrachten, und falls nein, aus welchen Gründen wird darauf verzichtet?

15

Plant die Bundesregierung, künftig aggregierte statistische Auswertungen vorzulegen, die den Umfang der Neubildung zusätzlicher Haushalte im Zusammenhang mit Einbürgerungen erfassen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und falls ja, in welcher Form und auf welcher Datengrundlage sollen solche Auswertungen erfolgen, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf entsprechende statistische Auswertungen verzichtet?

Berlin, den 21. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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