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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/397703.02.2026

Musikveranstaltungen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025

der Abgeordneten Mandy Eißing, Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Rechtsrock, rechter Rap und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile bieten die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands, heute die Partei „Die Heimat“), mittels der sogenannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident.

Konzerte und das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld auf Social Media sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet.

Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar.

In den vergangenen 15 Jahren haben sich zudem die Erscheinungsformen und Aktionsfelder der extrem rechten Szene zum Teil deutlich verändert. Neben klassisch neonazistischen Strukturen treten zunehmend Akteure in Erscheinung, die sich nicht eindeutig dem traditionellen Rechtsextremismus zuordnen lassen, jedoch inhaltlich, personell oder organisatorisch mit extrem rechten Positionen und Narrativen verbunden sind. Dazu zählen unter anderem verschwörungsideologische sowie esoterisch-völkische Strömungen, die im Kontext der Corona-Pandemie, in digitalen Netzwerken oder in alternativen Lebensgemeinschaften, an Bedeutung gewonnen haben. Hinzu kommt die zunehmende Nutzung durch künstliche Intelligenz generierter rechtsnationaler bis rechtsextremistischer Inhalte auf Musik-Streamingplatformen, in denen unter anderem Wahlwerbung für die AfD gemacht wird (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/ki-schlager-mit-afd-naehe-rechte-musikprojekte-auf-spotify-110802573.html). Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, inwieweit bestehende Erhebungs- und Kategorisierungspraxen von Sicherheitsbehörden diese Entwicklungen hinreichend abbilden.

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im zweiten Halbjahr 2025 im Bundesgebiet insgesamt statt?

a) Wie viele der Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar?

c) Wie viele dieser Konzerte waren Liederabende und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, konspirativ oder offen angekündigt, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Partei „Die Heimat“ (vormals Nationaldemokratische Partei Deutschlands, NPD) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?

3

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Die Heimat“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

4

Bei wie vielen der zu Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die Alternative für Deutschland (AfD) oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften bzw. sonstigen Organisationen der Neonaziszene traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung?

5

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) oder ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Parteitage, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?

6

Bei welchen Veranstaltungen der Partei „Der III. Weg“ (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf?

7

Bei welchen Veranstaltungen der Vereinigung bzw. Partei „Freie Sachsen“ sowie ihrer Untergliederungen (Saalveranstaltungen, Kundgebungen, Aufmärsche, Demonstrationen oder sonstige öffentliche Versammlungen) kam es im zweiten Halbjahr 2025 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum aufschlüsseln)?

8

Zu wie vielen „sonstigen Musikveranstaltungen“ der extremen Rechten, z. B. im Rahmen von Demonstrationen oder Rednerauftritten, aber auch zu angemeldeten Versammlungen sonstiger Organisationen, kam es im zweiten Halbjahr 2025, und wer trat als Organisator der jeweiligen Veranstaltung auf (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

9

Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen und „sonstigen Musikveranstaltungen“ besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)?

10

Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 im Ausland organisiert?

a) Wie viele dieser Konzerte wurden durchgeführt?

b) Wie viele dieser Konzerte wurden abgesagt?

11

Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt (bitte nach Ländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)?

12

Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Halbjahr 2025 von der Polizei aufgelöst?

13

Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im zweiten Halbjahr 2025 mit welcher Begründung im Vorfeld verboten (bitte den Ort und das geplante Konzertdatum, den Veranstalter und die angekündigten Bands angeben)?

14

Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im zweiten Halbjahr 2025 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten, Ort und Datum auflisten)?

15

Hat es zu den in den Fragen 1 bis 14 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen für das vierte Quartal 2024 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben?

16

Wurden im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im zweiten Halbjahr 2025 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt, und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

17

Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im zweiten Halbjahr 2025, und welchen Inhalts waren diese Tonträger, bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)?

18

Gegen wie viele der 2025 indizierten und in die Liste jugendgefährdender Medien eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor?

19

Welche Berücksichtigung finden nach Kenntnis der Bundesregierung mit Künstlicher Intelligenz generierte Lieder, in denen mitunter Wahlwerbung für die AfD betrieben wird, in der Erfassung der indizierten rechtsextremistischen und jugendgefährdenden musikalischen Inhalte, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte besteht?

a) Falls diese erfasst werden, auf welche Weise werden sie erfasst?

b) Wie viele dieser Lieder wurden jeweils im ersten und zweiten Halbjahr 2025 auf Streamingportalen auf Veranlassung von Behörden gelöscht?

c) In wie vielen Fällen wandten sich welche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung an Streamingportale um auf die Löschung von rechtsextremen musikalischen Inhalten hinzuwirken?

d) Wie groß war der Anteil dieser Lieder an den gesamten indizierten jugendgefährdenden rechtsextremistischen musikalischen Inhalten im ersten und zweiten Halbjahr 2025?

20

Welche Musikgruppen, Liedermacher oder Einzelpersonen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Halbjahr 2025 dem Unterthemenfeld „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sowie dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet, und auf welchen öffentlichen Veranstaltungen oder Versammlungen sind diese im Bundesgebiet aufgetreten (bitte nach Zuordnung, Datum, Ort und Art der Veranstaltung aufschlüsseln)?

a) Inwiefern werden Straftaten, die im Zusammenhang mit Auftritten von Akteuren des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ stehen, im System der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) statistisch erfasst, und welchen PMK-Phänomenbereichen werden sie dabei zugeordnet?

b) Welche entsprechenden Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Auftritten von Akteuren des Unterthemenfeldes „Reichsbürger und Selbstverwalter“ sowie des Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ in den Jahren 2023 und 2024 sowie im Jahr 2025 vor (bitte nach Jahren und Zuordnungen getrennt aufschlüsseln)?

c) Inwiefern wurden die Kriterien oder Auswertungskategorien in den letzten 15 Jahren angepasst, um Überschneidungen mit verschwörungsideologischen und esoterisch-völkischen Milieus sowie staatsdelegitimierenden Akteurskonstellationen abzubilden?

21

Welche Musikgruppen, Liedermacher oder Einzelpersonen aus dem Bereich Musik werden nach Kenntnis der Bundesregierung dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Zuordnung?

Berlin, den 30. Januar 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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