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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Humanitäre Hilfe in der globalen Krise
(insgesamt 28 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
10.03.2026
Antwortdauer
33 Tage
Aktualisiert
20.03.2026
BT21/401705.02.2026
Humanitäre Hilfe in der globalen Krise
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4017
21. Wahlperiode 05.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Ina
Latendorf, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea
Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Humanitäre Hilfe in der globalen Krise
Die humanitäre Lage weltweit ist im Jahr 2025 eine der dramatischsten seit
dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine sich verschärfende Spirale aus
gewaltsamen Konflikten, massiven Menschenrechtsverletzungen und den
gravierender werdenden Auswirkungen der Klimakrise hat dazu geführt, dass die
globalen humanitären Bedarfe weiter stark angestiegen sind. Laut dem aktuellen
„Global Humanitarian Overview 2025“ des Büros der Vereinten Nationen für
die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA) waren über
300 Millionen Menschen weltweit auf humanitäre Hilfe und Schutz
angewiesen – ein historisch hoher Wert, der die dramatische Zuspitzung der globalen
Krise verdeutlicht (www.unocha.org/publications/report/world/global-humanita
rian-overview-2025-enarfres).
Gleichzeitig stehen die humanitären Organisationen weltweit vor einem
massiven Finanzierungsdefizit: Laut VN OCHA waren bis Ende Juni 2025 weniger
als 17 Prozent der benötigten 46 Mrd. US-Dollar zur Deckung des globalen
humanitären Bedarfs eingegangen – ein Rückgang von 40 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr (www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palestinian-terr
itory-sudan-global-humanitarian-overview-0).
Dieser dramatische Einbruch ist insbesondere auf die Haushaltsentscheidungen
vieler traditioneller Geberstaaten zurückzuführen. Laut einer im Juni 2025
veröffentlichten Analyse von Oxfam planen die G7-Staaten – Kanada, Frankreich,
Deutschland, Italien, Japan, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten
Staaten von Amerika –, ihre öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe bis
2026 im Vergleich zu 2024 um 28 Prozent zu kürzen. Sollte diese Prognose
Realität werden, käme es zu den größten Einschnitten seit der Gründung der G7
im Jahr 1975 und seit Beginn der Aufzeichnungen über Entwicklungshilfe im
Jahr 1960 (www.oxfam.org.uk/mc/3kdzhk/).
Im Juni 2025 hat VN OCHA angesichts der sich verschärfenden Lage einen
sogenannten hyper-priorisierten Notfallplan vorgestellt, der mit einem stark
reduzierten Budget von 29 Mrd. US-Dollar zumindest die dringendsten
humanitären Bedürfnisse von 114 Millionen Menschen abdecken soll. Dadurch
blieben jedoch fast 200 Millionen Menschen ohne Unterstützung. Der
Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen erklärte, dass diese Situation die
Organisation dazu zwinge, eine Art Überlebens-Triage vorzunehmen (www.unocha.org/
publications/report/world/un-partners-unveil-hyper-prioritized-aid-appeal-ami
d-cruel-math-brutal-funding-cuts).
Vor diesem Hintergrund ist besonders alarmierend, dass auch Deutschland – bis
2024 zweitgrößter Geberstaat im Bereich der internationalen humanitären
Hilfe – seine Beiträge in den Bundeshaushalten für 2025 und 2026 drastisch
reduziert hat. Die Mittel für humanitäre Hilfe für 2025 wurden gegenüber 2024 um
rund 52 Prozent auf rund 1 Mrd. Euro gekürzt, wodurch die Bundesrepublik
Deutschland in der Rangliste der internationalen Geberländer deutlich
zurückfällt (https://fts.unocha.org/).
Die Kürzung deutscher Mittel für humanitäre Hilfe fällt in eine Zeit historisch
hoher globaler Bedarfe und ist geeignet – im Kontext weltweiter Kürzungen –
zur Gefährdung nicht nur akuter Nothilfemaßnahmen, sondern auch zu der
langfristigen Stabilisierung in Krisenregionen beizutragen. Sie steht nach von
Akteuren der humanitären Hilfe geäußerter und von den Fragestellenden
geteilter Kritik im Widerspruch zu der Zusage im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD, humanitäre Hilfe „auskömmlich“ zu finanzieren, und untergräbt
die notwendige Planungssicherheit für Hilfsorganisationen. Berechnungen des
Center for Humanitarian Action (CHA) zeigen, dass sich Deutschland mit dem
aktuellen Budget für humanitäre Hilfe zunehmend von internationalen
Zielmarken und bedarfsorientiert berechneten Budgets entfernt, obwohl die
Bundesregierung erst im Juni 2025 auf der VN-Konferenz zur
Entwicklungsfinanzierung in Sevilla die 0,7‑Prozent-Zielmarke des Bruttonationaleinkommens
erneut bekräftigt hat (www.nd-aktuell.de/artikel/1194094.entwicklungszusamme
narbeit-sparen-auf-kosten-der-aermsten.html). Um dem EU-Vorschlag,
0,07 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für humanitäre Hilfe zur
Verfügung zu stellen, gerecht zu werden und die 0,7-Prozent-ODA-Zielmarke (ODA
= Official Development Assistance) zu erreichen, müsste Deutschland
mindestens 3,2 Mrd. Euro als humanitäres Budget zur Verfügung stellen. Sogenannte
Fair-Share-Modelle, die sowohl die humanitären Bedarfe als auch die
ökonomische Leistungsfähigkeit von Geberstaaten berücksichtigen, kommen zu dem
Schluss, dass im Jahr 2025 für Deutschland ein angemessenes humanitäres
Budget bei 3,09 Mrd. Euro liegt (www.chaberlin.org/wp-content/uploads/dlm_
uploads/2025/10/cha-humanitarian-reset-und-fair-share-de-web.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie begründet die Bundesregierung die beschlossenen Kürzungen der
Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 05 01 Titel
687 32) im Haushalt 2025 und 2026 auf ca. 1,05 Mrd. Euro gegenüber den
Vorjahren (2023 und 2024), insbesondere vor dem Hintergrund
gestiegener globaler Bedarfe, und welche Faktoren waren für diese Entscheidung
maßgeblich?
2. Gedenkt die Bundesregierung, das sogenannte Fair-Share-Modell (www.c
haberlin.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2025/10/cha-humanitarian-
reset-und-fair-share-de-web.pdf) bei der Festsetzung des deutschen
Beitrags zur humanitären Hilfe zu berücksichtigen, und welche Gründe
sprechen aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen dessen Anwendung?
3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und
welche weiteren Schritte plant sie konkret, um die bestehende weltweite
Finanzierungslücke im Bereich der humanitären Hilfe zu verringern?
4. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, auf internationaler
Ebene auf eine breitere Geberbasis hinzuwirken, um die Abhängigkeit des
humanitären Systems von einer kleinen Zahl von Geberstaaten zu
reduzieren, und welche konkreten Schritte unternimmt sie hierzu?
5. Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um humanitären
Organisationen trotz eines reduzierten Haushalts verlässliche Planungs-
und Finanzierungssicherheit zu bieten?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus dem aktuellen
Stand des „Humanitarian Reset“-Prozesses der VN und die damit
einhergehende Hyperpriorisierung im Kontext eigener Prioritätensetzung in der
humanitären Hilfe?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die aufgrund ihres Vorschlages im
Gesetzentwurf im Haushalt 2026 beschlossenen Mittelansätze für die
humanitäre Hilfe im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag zugesagte
„auskömmliche Finanzierung“, und welche Planungen verfolgt sie zur
finanziellen Ausgestaltung der humanitären Hilfe im Jahr 2027?
8. Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2023 für die Finanzierung
der VN-Organisationen sowie der Rotkreuz- und Rothalbmond-
Organisationen aus dem Einzelplan 05 zur Verfügung (bitte jeweils nach
Organisation sowie betreffendem Jahr – einschließlich der Planung für
2026 – getrennt ausweisen und den Haushaltstitel nennen)?
9. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Rahmen der
humanitären Hilfe an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gezahlt
(bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für 2026 – und
unter Nennung der Ressorts, Haushaltstitel sowie Höhe der Förderung und
unter namentlicher Nennung der jeweils geförderten NGOs
aufschlüsseln), und inwiefern sind diese Mittel unabhängig von Finanzierungen für
VN-Organisationen oder das Internationale Rote Kreuz bzw. den Roten
Halbmond veranschlagt?
10. In welche Länder gingen seit 2023 Mittel für humanitäre Hilfe aus dem
Einzelplan 05 (bitte tabellarisch nach Jahr – einschließlich der Planung für
2026 – getrennt ausweisen und folgende Angaben machen:
Empfängerland, Haushaltstitel, Höhe der Mittel, Art der Unterstützung, z. B. VN-
Organisationen, Central Emergency Response Fund, NGOs,
Countrybased Pooled Funds, und wenn ein Land in einem Jahr mehrere
Unterstützungsarten erhalten hat, bitte alle in der Spalte „Art der Unterstützung“
auflisten)?
11. Welche Zahlungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025
sowie geplant für 2026 jeweils an humanitäre Länderfonds (Country-based
Pooled Funds – CBPF) geleistet bzw. vorgesehen (bitte getrennt jeweils
nach Jahr, Höhe der Mittel und Fonds aufschlüsseln)?
a) Welchen Anteil dieser Mittel ordnet die Bundesregierung jeweils den
vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ zu?
b) Sind die Zahlungen an den CBPF und andere multilaterale Fonds
(z. B. Central Emergency Response Fond [CERF], NGO-Fonds) in
den Jahren von 2023 bis 2026 jeweils bereits in den an VN OCHA
gemeldeten Gesamtsummen enthalten oder gesondert auszuweisen?
12. Wie verteilen sich die gesamten Mittel der Bundesregierung im Bereich
humanitäre Hilfe in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie vorgesehen
für 2026 auf bilaterale und multilaterale Finanzierung?
13. Nach welchen konkreten Kriterien vergibt das Auswärtige Amt Mittel an
Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe?
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Haushalts
2025 umgesetzt, um vergessene oder langanhaltende Krisen („forgotten
crises“ bzw. „protracted crises“) gezielter und wirkungsvoller zu
adressieren, welche zusätzlichen Planungen oder Maßnahmen sind für den
Vollzug des Haushalts 2026 vorgesehen, und wenn keine entsprechenden
Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen verzichtet die
Bundesregierung darauf?
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung verschiedener humanitärer
Akteure, dass in der internationalen humanitären Finanzierung zu viele
kostenintensive Zwischenebenen („layers of intermediaries“) bestehen,
und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre
eigene Mittelvergabe?
16. a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und
welche plant sie konkret, um vorausschauende humanitäre Hilfe zur
Abmilderung und Abwendung der Folgen von Klimakatastrophen
auszubauen, wie gestaltet sich dabei die internationale Zusammenarbeit,
mit welchen Partnerorganisationen arbeitet sie zusammen, und in
welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2023 das Ziel umgesetzt,
mindestens 5 Prozent des humanitären Budgets für vorausschauende
Ansätze bereitzustellen (vgl. German Statement during the joint event
of the General Assembly and the Economic and Social Council on the
theme El Niño 2023-2024: Actions for the safety, sustainability and re
silience of people and the planet, 30 April 2024 - Federal Foreign Of
fice)?
b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe bereitgestellt
(bitte jeweils nach Jahr und Maßnahmen aufschlüsseln), und in
welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in den Haushaltsjahren 2025
und 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte
ebenfallsnach geplanten Maßnahmen aufschlüsseln)?
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um
die Flexibilität der von ihr geleisteten humanitären Hilfe zu erhöhen sowie
Planungssicherheit der Mittelvergabe für humanitäre Akteure zu sichern,
und welche weiteren Schritte sind in diesem Zusammenhang geplant?
a) Wie hoch ist der Anteil der in den Haushalten 2025 und 2026 für
humanitäre Hilfe vorgesehenen Mittel, der jeweils als nicht
zweckgebundene Mittel (unearmarked funding) eingeplant ist, wie berechnet die
Bundesregierung den prozentualen Anteil dieser flexibel einsetzbaren
Mittel, und welche Zuwendungen werden dabei in die Berechnung
einbezogen (bitte jeweils differenziert nach nicht zweckgebundenen
Mitteln [unearmarked], leicht zweckgebundenen Mitteln [softly
earmarked] sowie mehrjährigen Mitteln aufschlüsseln)?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mittelvergabe
frühzeitiger, planbarer und flexibler zu gestalten, insbesondere durch
eine schnellere Bereitstellung und frühzeitige Auszahlungen an
multilaterale und lokale Partner, die Nutzung von Multi-Jahreszusagen zur
besseren Planbarkeit für humanitäre Akteure, Anpassungen im
Haushaltsvollzug zur Beschleunigung der Mittelbereitstellung sowie unter
Berücksichtigung bewährter Praktiken anderer europäischer Geber,
wie etwa Schweden, das regelmäßig bereits circa 85 Prozent seiner
Mittel bis März ausschüttet, oder Norwegen, das seine
Mittelvergabepraxis durch erweiterte Flexibilisierung angepasst hat, um
Planungssicherheit und Flexibilität für die humanitären Akteure zu erhöhen?
18. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Lokalisierung der
humanitären Hilfe ein, und welche konkreten Maßnahmen wurden in den
letzten fünf Jahren ergriffen oder sind geplant, um lokale und nationale
Organisationen in Krisenregionen strukturell zu stärken und direkter zu
fördern, insbesondere um den Zugang zu humanitärer Hilfe in besonders
schwer erreichbaren Regionen zu erhöhen?
19. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Mittel der
deutschen humanitären Hilfe direkt an lokale oder nationale Organisationen in
Krisenregionen vergeben (bitte nach Jahr – einschließlich der Planung für
2026 –, Empfängerregion bzw. Land und prozentualem Anteil an den
Gesamtmitteln der humanitären Hilfe aufschlüsseln)?
20. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung zur Förderung lokaler
Partnerschaften bei der Finanzierung von Intermediär-Organisationen, und
welche finanziellen und sonstigen Anreize setzt sie für die Lokalisierung
humanitärer Hilfe bzw. für die aktive Einbindung lokaler Akteure, etwa
durch Bewertungskriterien oder Mindestquoten?
21. Welche Programme oder Förderlinien existieren aktuell, um Kapazitäten
lokaler Akteure nachhaltig zu stärken (z. B. in den Bereichen
Projektmanagement, Rechenschaftspflichten, Sicherheitsstrukturen, technische
Infrastruktur etc.)?
22. In welchem Umfang nutzt die Bundesregierung im Rahmen laufender
humanitärer Vorhaben die Möglichkeit, durch Umwidmungen,
Aufstockungen oder Anpassungen gezielt essenzielle lokale Partnerstrukturen zu
stabilisieren und weiterzuentwickeln?
23. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung aktuell für eine
weitreichende Lokalisierung im Bereich der Mittelvergabe – etwa rechtlicher,
haushaltsrechtlicher oder sicherheitspolitischer Natur –, und inwiefern
überprüft die Bundesregierung derzeit ihre Haushaltsverfahren oder
Vergaberichtlinien, um mehrjährige, vorhersehbare Finanzierungszusagen für
lokale Partnerorganisationen zu ermöglichen?
24. Inwieweit fördert die Bundesregierung Partnerschaftsmodelle, bei denen
lokale Akteure nicht nur als Subunternehmer internationaler
Organisationen agieren, sondern als gleichberechtigte Partner in
Entscheidungsprozesse eingebunden sind?
25. Welche Kriterien muss eine Organisation erfüllen, um von der
Bundesregierung als lokale Organisation anerkannt zu werden?
26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
anhaltenden Kritik an einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen
internationalen und lokalen humanitären Akteuren, insbesondere im Hinblick auf
das Konzept des „weißen Helfertums“ und den Ruf nach einer
dekolonialen Neuausrichtung humanitärer Hilfsstrukturen (vgl. Literaturbericht: Hu
manitäre Hilfe im Umbruch : Dekoloniale Ansätze in der humanitären For
schung - ERef Bayreuth), und welche Maßnahmen ergreift sie zur
Stärkung lokaler Partnerstrukturen?
27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung humanitärer Organisationen,
dass Deutschland im Vergleich zu anderen großen Gebern über zu wenig
humanitär qualifiziertes Personal verfügt (www.chaberlin.org/wp-content/
uploads/dlm_uploads/2024/04/2024-humanitaeres-system-to-go-reprint-w
eb.pdf), wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die
Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, um die humanitäre
Expertise in deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in
Krisenländern, zu verbessern und auszubauen, und wenn nein, warum nicht?
28. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu bargeldbasierten
Hilfsprogrammen (Cash Assistance) im Kontext der deutschen humanitären Hilfe
ein, und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren bereits
ergriffen bzw. sind geplant, um den Einsatz dieser Programme auszubauen?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Effektivität
von Bargeldhilfen im Vergleich zu traditionellen Formen der
humanitären Hilfe, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz, die Förderung
der lokalen Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Empfängerinnen
und Empfänger?
b) In welchen Ländern oder Regionen hat Deutschland in den letzten fünf
Jahren bargeldbasierte Hilfsprogramme (Cash Assistance) unterstützt
(bitte die Angaben jeweils aufgeschlüsselt nach Land, Höhe der
Förderung und Jahr angeben)?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Konzentration von
Gebermitteln bei großen internationalen Organisationen wie dem
World Food Programme (WFP) und United Nations High
Commissioner for Refugees (UNHCR) im Bereich der Bargeldhilfe (vgl. The Stat
e of the World’s Cash 2023 | ALNAP, S. 29), und welche Maßnahmen
sind geplant, um auch kleineren Hilfsorganisationen den Zugang zu
Mitteln zu ermöglichen?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen
Evaluierungen oder externen Studien vor, die den Nutzen, mögliche
Herausforderungen oder Risiken von bargeldbasierten Hilfsprogrammen
beleuchten, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Gestaltung der
deutschen Hilfspolitik ein?
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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