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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Humanitäre Hilfe in der globalen Krise

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

10.03.2026

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

20.03.2026

BT21/401705.02.2026

Humanitäre Hilfe in der globalen Krise

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 21/4017 21. Wahlperiode 05.02.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Ina Latendorf, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Humanitäre Hilfe in der globalen Krise Die humanitäre Lage weltweit ist im Jahr 2025 eine der dramatischsten seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Eine sich verschärfende Spirale aus gewaltsamen Konflikten, massiven Menschenrechtsverletzungen und den gravierender werdenden Auswirkungen der Klimakrise hat dazu geführt, dass die globalen humanitären Bedarfe weiter stark angestiegen sind. Laut dem aktuellen „Global Humanitarian Overview 2025“ des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (VN OCHA) waren über 300 Millionen Menschen weltweit auf humanitäre Hilfe und Schutz angewiesen – ein historisch hoher Wert, der die dramatische Zuspitzung der globalen Krise verdeutlicht (www.unocha.org/publications/report/world/global-humanita rian-overview-2025-enarfres). Gleichzeitig stehen die humanitären Organisationen weltweit vor einem massiven Finanzierungsdefizit: Laut VN OCHA waren bis Ende Juni 2025 weniger als 17 Prozent der benötigten 46 Mrd. US-Dollar zur Deckung des globalen humanitären Bedarfs eingegangen – ein Rückgang von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (www.unocha.org/news/todays-top-news-occupied-palestinian-terr itory-sudan-global-humanitarian-overview-0). Dieser dramatische Einbruch ist insbesondere auf die Haushaltsentscheidungen vieler traditioneller Geberstaaten zurückzuführen. Laut einer im Juni 2025 veröffentlichten Analyse von Oxfam planen die G7-Staaten – Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten von Amerika –, ihre öffentlichen Ausgaben für Entwicklungshilfe bis 2026 im Vergleich zu 2024 um 28 Prozent zu kürzen. Sollte diese Prognose Realität werden, käme es zu den größten Einschnitten seit der Gründung der G7 im Jahr 1975 und seit Beginn der Aufzeichnungen über Entwicklungshilfe im Jahr 1960 (www.oxfam.org.uk/mc/3kdzhk/). Im Juni 2025 hat VN OCHA angesichts der sich verschärfenden Lage einen sogenannten hyper-priorisierten Notfallplan vorgestellt, der mit einem stark reduzierten Budget von 29 Mrd. US-Dollar zumindest die dringendsten humanitären Bedürfnisse von 114 Millionen Menschen abdecken soll. Dadurch blieben jedoch fast 200 Millionen Menschen ohne Unterstützung. Der Nothilfekoordinator der Vereinten Nationen erklärte, dass diese Situation die Organisation dazu zwinge, eine Art Überlebens-Triage vorzunehmen (www.unocha.org/ publications/report/world/un-partners-unveil-hyper-prioritized-aid-appeal-ami d-cruel-math-brutal-funding-cuts). Vor diesem Hintergrund ist besonders alarmierend, dass auch Deutschland – bis 2024 zweitgrößter Geberstaat im Bereich der internationalen humanitären Hilfe – seine Beiträge in den Bundeshaushalten für 2025 und 2026 drastisch reduziert hat. Die Mittel für humanitäre Hilfe für 2025 wurden gegenüber 2024 um rund 52 Prozent auf rund 1 Mrd. Euro gekürzt, wodurch die Bundesrepublik Deutschland in der Rangliste der internationalen Geberländer deutlich zurückfällt (https://fts.unocha.org/). Die Kürzung deutscher Mittel für humanitäre Hilfe fällt in eine Zeit historisch hoher globaler Bedarfe und ist geeignet – im Kontext weltweiter Kürzungen – zur Gefährdung nicht nur akuter Nothilfemaßnahmen, sondern auch zu der langfristigen Stabilisierung in Krisenregionen beizutragen. Sie steht nach von Akteuren der humanitären Hilfe geäußerter und von den Fragestellenden geteilter Kritik im Widerspruch zu der Zusage im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, humanitäre Hilfe „auskömmlich“ zu finanzieren, und untergräbt die notwendige Planungssicherheit für Hilfsorganisationen. Berechnungen des Center for Humanitarian Action (CHA) zeigen, dass sich Deutschland mit dem aktuellen Budget für humanitäre Hilfe zunehmend von internationalen Zielmarken und bedarfsorientiert berechneten Budgets entfernt, obwohl die Bundesregierung erst im Juni 2025 auf der VN-Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung in Sevilla die 0,7‑Prozent-Zielmarke des Bruttonationaleinkommens erneut bekräftigt hat (www.nd-aktuell.de/artikel/1194094.entwicklungszusamme narbeit-sparen-auf-kosten-der-aermsten.html). Um dem EU-Vorschlag, 0,07 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen, gerecht zu werden und die 0,7-Prozent-ODA-Zielmarke (ODA = Official Development Assistance) zu erreichen, müsste Deutschland mindestens 3,2 Mrd. Euro als humanitäres Budget zur Verfügung stellen. Sogenannte Fair-Share-Modelle, die sowohl die humanitären Bedarfe als auch die ökonomische Leistungsfähigkeit von Geberstaaten berücksichtigen, kommen zu dem Schluss, dass im Jahr 2025 für Deutschland ein angemessenes humanitäres Budget bei 3,09 Mrd. Euro liegt (www.chaberlin.org/wp-content/uploads/dlm_ uploads/2025/10/cha-humanitarian-reset-und-fair-share-de-web.pdf). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie begründet die Bundesregierung die beschlossenen Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Kapitel 05 01 Titel 687 32) im Haushalt 2025 und 2026 auf ca. 1,05 Mrd. Euro gegenüber den Vorjahren (2023 und 2024), insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener globaler Bedarfe, und welche Faktoren waren für diese Entscheidung maßgeblich?  2. Gedenkt die Bundesregierung, das sogenannte Fair-Share-Modell (www.c haberlin.org/wp-content/uploads/dlm_uploads/2025/10/cha-humanitarian- reset-und-fair-share-de-web.pdf) bei der Festsetzung des deutschen Beitrags zur humanitären Hilfe zu berücksichtigen, und welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für oder gegen dessen Anwendung?  3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und welche weiteren Schritte plant sie konkret, um die bestehende weltweite Finanzierungslücke im Bereich der humanitären Hilfe zu verringern?  4. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, auf internationaler Ebene auf eine breitere Geberbasis hinzuwirken, um die Abhängigkeit des humanitären Systems von einer kleinen Zahl von Geberstaaten zu reduzieren, und welche konkreten Schritte unternimmt sie hierzu?  5. Welche Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um humanitären Organisationen trotz eines reduzierten Haushalts verlässliche Planungs- und Finanzierungssicherheit zu bieten?  6. Welche Schlussfolgerungen zieht Bundesregierung aus dem aktuellen Stand des „Humanitarian Reset“-Prozesses der VN und die damit einhergehende Hyperpriorisierung im Kontext eigener Prioritätensetzung in der humanitären Hilfe?  7. Wie bewertet die Bundesregierung die aufgrund ihres Vorschlages im Gesetzentwurf im Haushalt 2026 beschlossenen Mittelansätze für die humanitäre Hilfe im Hinblick auf die im Koalitionsvertrag zugesagte „auskömmliche Finanzierung“, und welche Planungen verfolgt sie zur finanziellen Ausgestaltung der humanitären Hilfe im Jahr 2027?  8. Welche Mittel stellte die Bundesregierung seit 2023 für die Finanzierung der VN-Organisationen sowie der Rotkreuz- und Rothalbmond- Organisationen aus dem Einzelplan 05 zur Verfügung (bitte jeweils nach Organisation sowie betreffendem Jahr – einschließlich der Planung für 2026 – getrennt ausweisen und den Haushaltstitel nennen)?  9. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2023 im Rahmen der humanitären Hilfe an Nichtregierungsorganisationen (NGOs) gezahlt (bitte getrennt nach Jahren – einschließlich der Planung für 2026 – und unter Nennung der Ressorts, Haushaltstitel sowie Höhe der Förderung und unter namentlicher Nennung der jeweils geförderten NGOs aufschlüsseln), und inwiefern sind diese Mittel unabhängig von Finanzierungen für VN-Organisationen oder das Internationale Rote Kreuz bzw. den Roten Halbmond veranschlagt? 10. In welche Länder gingen seit 2023 Mittel für humanitäre Hilfe aus dem Einzelplan 05 (bitte tabellarisch nach Jahr – einschließlich der Planung für 2026 – getrennt ausweisen und folgende Angaben machen: Empfängerland, Haushaltstitel, Höhe der Mittel, Art der Unterstützung, z. B. VN- Organisationen, Central Emergency Response Fund, NGOs, Countrybased Pooled Funds, und wenn ein Land in einem Jahr mehrere Unterstützungsarten erhalten hat, bitte alle in der Spalte „Art der Unterstützung“ auflisten)? 11. Welche Zahlungen hat die Bundesregierung in den Jahren 2024, 2025 sowie geplant für 2026 jeweils an humanitäre Länderfonds (Country-based Pooled Funds – CBPF) geleistet bzw. vorgesehen (bitte getrennt jeweils nach Jahr, Höhe der Mittel und Fonds aufschlüsseln)? a) Welchen Anteil dieser Mittel ordnet die Bundesregierung jeweils den vier Zweckbindungskategorien des „Grand Bargain“ zu? b) Sind die Zahlungen an den CBPF und andere multilaterale Fonds (z. B. Central Emergency Response Fond [CERF], NGO-Fonds) in den Jahren von 2023 bis 2026 jeweils bereits in den an VN OCHA gemeldeten Gesamtsummen enthalten oder gesondert auszuweisen? 12. Wie verteilen sich die gesamten Mittel der Bundesregierung im Bereich humanitäre Hilfe in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sowie vorgesehen für 2026 auf bilaterale und multilaterale Finanzierung? 13. Nach welchen konkreten Kriterien vergibt das Auswärtige Amt Mittel an Zuwendungsempfänger im Bereich der humanitären Hilfe? 14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen des Haushalts 2025 umgesetzt, um vergessene oder langanhaltende Krisen („forgotten crises“ bzw. „protracted crises“) gezielter und wirkungsvoller zu adressieren, welche zusätzlichen Planungen oder Maßnahmen sind für den Vollzug des Haushalts 2026 vorgesehen, und wenn keine entsprechenden Maßnahmen geplant sind, aus welchen Gründen verzichtet die Bundesregierung darauf? 15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung verschiedener humanitärer Akteure, dass in der internationalen humanitären Finanzierung zu viele kostenintensive Zwischenebenen („layers of intermediaries“) bestehen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre eigene Mittelvergabe? 16. a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, und welche plant sie konkret, um vorausschauende humanitäre Hilfe zur Abmilderung und Abwendung der Folgen von Klimakatastrophen auszubauen, wie gestaltet sich dabei die internationale Zusammenarbeit, mit welchen Partnerorganisationen arbeitet sie zusammen, und in welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 2023 das Ziel umgesetzt, mindestens 5 Prozent des humanitären Budgets für vorausschauende Ansätze bereitzustellen (vgl. German Statement during the joint event of the General Assembly and the Economic and Social Council on the theme El Niño 2023-2024: Actions for the safety, sustainability and re silience of people and the planet, 30 April 2024 - Federal Foreign Of fice)? b) In welcher Höhe hat die Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Mittel für vorausschauende humanitäre Hilfe bereitgestellt (bitte jeweils nach Jahr und Maßnahmen aufschlüsseln), und in welcher Höhe sind Mittel für diesen Zweck in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen (bitte ebenfallsnach geplanten Maßnahmen aufschlüsseln)? 17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die Flexibilität der von ihr geleisteten humanitären Hilfe zu erhöhen sowie Planungssicherheit der Mittelvergabe für humanitäre Akteure zu sichern, und welche weiteren Schritte sind in diesem Zusammenhang geplant? a) Wie hoch ist der Anteil der in den Haushalten 2025 und 2026 für humanitäre Hilfe vorgesehenen Mittel, der jeweils als nicht zweckgebundene Mittel (unearmarked funding) eingeplant ist, wie berechnet die Bundesregierung den prozentualen Anteil dieser flexibel einsetzbaren Mittel, und welche Zuwendungen werden dabei in die Berechnung einbezogen (bitte jeweils differenziert nach nicht zweckgebundenen Mitteln [unearmarked], leicht zweckgebundenen Mitteln [softly earmarked] sowie mehrjährigen Mitteln aufschlüsseln)? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mittelvergabe frühzeitiger, planbarer und flexibler zu gestalten, insbesondere durch eine schnellere Bereitstellung und frühzeitige Auszahlungen an multilaterale und lokale Partner, die Nutzung von Multi-Jahreszusagen zur besseren Planbarkeit für humanitäre Akteure, Anpassungen im Haushaltsvollzug zur Beschleunigung der Mittelbereitstellung sowie unter Berücksichtigung bewährter Praktiken anderer europäischer Geber, wie etwa Schweden, das regelmäßig bereits circa 85 Prozent seiner Mittel bis März ausschüttet, oder Norwegen, das seine Mittelvergabepraxis durch erweiterte Flexibilisierung angepasst hat, um Planungssicherheit und Flexibilität für die humanitären Akteure zu erhöhen? 18. Welche Position nimmt die Bundesregierung zur Lokalisierung der humanitären Hilfe ein, und welche konkreten Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren ergriffen oder sind geplant, um lokale und nationale Organisationen in Krisenregionen strukturell zu stärken und direkter zu fördern, insbesondere um den Zugang zu humanitärer Hilfe in besonders schwer erreichbaren Regionen zu erhöhen? 19. In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Mittel der deutschen humanitären Hilfe direkt an lokale oder nationale Organisationen in Krisenregionen vergeben (bitte nach Jahr – einschließlich der Planung für 2026 –, Empfängerregion bzw. Land und prozentualem Anteil an den Gesamtmitteln der humanitären Hilfe aufschlüsseln)? 20. Welche Vorgaben macht die Bundesregierung zur Förderung lokaler Partnerschaften bei der Finanzierung von Intermediär-Organisationen, und welche finanziellen und sonstigen Anreize setzt sie für die Lokalisierung humanitärer Hilfe bzw. für die aktive Einbindung lokaler Akteure, etwa durch Bewertungskriterien oder Mindestquoten? 21. Welche Programme oder Förderlinien existieren aktuell, um Kapazitäten lokaler Akteure nachhaltig zu stärken (z. B. in den Bereichen Projektmanagement, Rechenschaftspflichten, Sicherheitsstrukturen, technische Infrastruktur etc.)? 22. In welchem Umfang nutzt die Bundesregierung im Rahmen laufender humanitärer Vorhaben die Möglichkeit, durch Umwidmungen, Aufstockungen oder Anpassungen gezielt essenzielle lokale Partnerstrukturen zu stabilisieren und weiterzuentwickeln? 23. Welche Hindernisse sieht die Bundesregierung aktuell für eine weitreichende Lokalisierung im Bereich der Mittelvergabe – etwa rechtlicher, haushaltsrechtlicher oder sicherheitspolitischer Natur –, und inwiefern überprüft die Bundesregierung derzeit ihre Haushaltsverfahren oder Vergaberichtlinien, um mehrjährige, vorhersehbare Finanzierungszusagen für lokale Partnerorganisationen zu ermöglichen? 24. Inwieweit fördert die Bundesregierung Partnerschaftsmodelle, bei denen lokale Akteure nicht nur als Subunternehmer internationaler Organisationen agieren, sondern als gleichberechtigte Partner in Entscheidungsprozesse eingebunden sind? 25. Welche Kriterien muss eine Organisation erfüllen, um von der Bundesregierung als lokale Organisation anerkannt zu werden? 26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der anhaltenden Kritik an einem strukturellen Ungleichgewicht zwischen internationalen und lokalen humanitären Akteuren, insbesondere im Hinblick auf das Konzept des „weißen Helfertums“ und den Ruf nach einer dekolonialen Neuausrichtung humanitärer Hilfsstrukturen (vgl. Literaturbericht: Hu manitäre Hilfe im Umbruch : Dekoloniale Ansätze in der humanitären For schung - ERef Bayreuth), und welche Maßnahmen ergreift sie zur Stärkung lokaler Partnerstrukturen? 27. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung humanitärer Organisationen, dass Deutschland im Vergleich zu anderen großen Gebern über zu wenig humanitär qualifiziertes Personal verfügt (www.chaberlin.org/wp-content/ uploads/dlm_uploads/2024/04/2024-humanitaeres-system-to-go-reprint-w eb.pdf), wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung oder hat die Bundesregierung bereits umgesetzt, um die humanitäre Expertise in deutschen Auslandsvertretungen, insbesondere in Krisenländern, zu verbessern und auszubauen, und wenn nein, warum nicht? 28. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu bargeldbasierten Hilfsprogrammen (Cash Assistance) im Kontext der deutschen humanitären Hilfe ein, und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf Jahren bereits ergriffen bzw. sind geplant, um den Einsatz dieser Programme auszubauen? a) Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Effektivität von Bargeldhilfen im Vergleich zu traditionellen Formen der humanitären Hilfe, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz, die Förderung der lokalen Wirtschaft und die Selbstbestimmung der Empfängerinnen und Empfänger? b) In welchen Ländern oder Regionen hat Deutschland in den letzten fünf Jahren bargeldbasierte Hilfsprogramme (Cash Assistance) unterstützt (bitte die Angaben jeweils aufgeschlüsselt nach Land, Höhe der Förderung und Jahr angeben)? c) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Konzentration von Gebermitteln bei großen internationalen Organisationen wie dem World Food Programme (WFP) und United Nations High Commissioner for Refugees (UNHCR) im Bereich der Bargeldhilfe (vgl. The Stat e of the World’s Cash 2023 | ALNAP, S. 29), und welche Maßnahmen sind geplant, um auch kleineren Hilfsorganisationen den Zugang zu Mitteln zu ermöglichen? d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus eigenen Evaluierungen oder externen Studien vor, die den Nutzen, mögliche Herausforderungen oder Risiken von bargeldbasierten Hilfsprogrammen beleuchten, und wie fließen diese Erkenntnisse in die Gestaltung der deutschen Hilfspolitik ein? Berlin, den 13. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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