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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.02.2026

Antwortdauer

12 Tage

Aktualisiert

17.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/407911.02.2026

Fragen zum systematischen Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet

der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Claudia Weiss, Otto Strauß, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im Februar 2025 wurde öffentlich, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden im Darknet verfügbare Fotos und Videos von sexuellem Kindesmissbrauch nicht systematisch löschen. Dies kam für Beobachter überraschend, hatte doch die damalige Bundesministerin des Innern und für Heimat Nancy Faeser zuvor wiederholt versichert, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Löschprozesse forciert angehe (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026). Auch der damalige Bundesminister der Justiz Marco Buschmann hatte im Sommer 2024 öffentlich erklärt, es sei ,,so wichtig, die Inhalte dauerhaft aus dem Internet zu entfernen“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2024/07/loeschbericht-kindesmissbrauch-internet.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026).

Dabei hatten Investigativjournalisten bereits im Jahr 2021 nachgewiesen, dass bereits mit überschaubarem Aufwand erhebliche Mengen des entsprechenden Materials aus dem Netz entfernt werden können und dies zu einem Quasi-Zusammenbruch der Foren führen kann (www.tagesschau.de/investigativ/panorama/kinderpornografie-loeschung-101.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026).

Einer der beteiligten Journalisten hatte die Ergebnisse der Bemühungen seiner Rechercheeinheit wie folgt zusammengefasst: ,,Schlussendlich ist dann das passiert, womit ich selber auch ehrlicherweise überhaupt nicht gerechnet habe: Es haben Foren einfach abgeschaltet. Also Administratoren haben […] die haben den Stecker gezogen, weil sie einfach gesagt haben: Okay, es gibt hier keine Inhalte mehr, weil alles gelöscht wird. Das war schon für mich sehr überraschend, weil ich es nicht gedacht hätte, dass es […] so einfach ist, so große pädokriminelle Foren vom Netz zu nehmen. Also das war schon etwas, wo ich dachte, okay […] Ich war dann wirklich sehr gespannt, was da noch an […] Verteidigung kommen könnte von Strafverfolgungsbehörden, weil das ist genau das, was sie selber machen wollen […]: sie wollen, dass es diese Foren nicht mehr gibt, damit sich die Szene dort nicht mehr treffen kann, und das haben wir gemacht, nur […] durch Melden“ (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesmissbrauch-im-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-128.html, Minute 24, zuletzt abgerufen am 6. Januar 2026).

Gleichwohl berichtete die „Tagesschau“ Anfang Dezember 2025, dass die in Bremen tagende Innenministerkonferenz nicht beschließen werde, im Darknet verfügbare Kindesmissbrauchsdarstellungen proaktiv durch Strafverfolgungsbehörden löschen zu lassen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026). Anfang Januar 2026 antwortete die Bundesregierung dann auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf Bundestagsdrucksache 21/3520, dass sie gegenwärtig prüfe, unter welchen Voraussetzungen das systematische Suchen und Löschen von bereits bekannten Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Darknet durchgeführt werden könne.

Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen zur genannten Problematik.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Aus welchen Gründen hat es die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 49 des Abgeordneten Martin Reichardt auf Bundestagsdrucksache 21/3520 unterlassen, darauf zu antworten, ob sie noch im Verlauf der laufenden 21. Legislaturperiode Maßnahmen zu ergreifen plant, die zur künftigen systematischen Löschung von im Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen führen?

2

Wie lange wird die Prüfung der Voraussetzungen des systematischen Suchens und Löschens von im Netz einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen durch die Bundesregierung nach derzeitigem Planungsstand noch dauern (vgl. Frage 1)?

3

Sieht die Bundesregierung nach wie vor fehlendes Personal in den Strafverfolgungsbehörden als Ursache dafür an, dass es bislang noch nicht zu einem proaktiven Löschen von im Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen gekommen ist (www.tagesschau.de/investigativ/panorama/darknet-sexualisierte-gewalt-kinder-fotos-loeschen-bka-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026), wenn ja, versucht die Bundesregierung gegenwärtig, neues Personal für diese Aufgabe auszubilden, zu schulen oder auf andere Weise zu gewinnen, und wenn nein, waren bzw. sind die Recherchen des „NDR“ ausschlaggebend für die veränderte Einschätzung?

4

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die mögliche seelische Belastung von Personal (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/bilder-von-kindesmissbrauch-im-internet-politik-will-gegensteuern,kindesmissbrauch-128.html, Minute 19 f., zuletzt abgerufen am 29. Januar 2026) ein Grund dafür, dass es bislang noch nicht zu einem proaktiven Löschen von im Darknet einsehbaren Kindermissbrauchsdarstellungen durch deutsche Strafverfolgungsbehörden gekommen ist, und wenn ja, wie will die Bundesregierung diesem Problem begegnen?

5

Aus welchen Gründen suchen und löschen nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz befindliche Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche?

6

Ist es zutreffend, dass das Bundeskriminalamt Forderungen der Bundesländer, proaktiv Löschungen von im Netz einsehbaren Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchzuführen, zurückgewiesen hat (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/innenminister-darstellung-sexualisierter-gewalt-gegen-kinder-100.html, zuletzt abgerufen am 7. Januar 2026), und wenn ja, aus welchen Gründen?

7

Ist es zutreffend, dass das BKA sich dagegen ausgesprochen hat, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden künftig proaktiv Löschungen von im Netz einsehbaren Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durchführen, und wenn ja, aus welchen Gründen?

8

Gibt es außenpolitische Gründe dafür, dass deutsche Strafverfolgungsbehörden bislang nicht systematisch im Netz befindliche Darstellungen von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche löschen, und wenn ja, welche sind dies?

Berlin, den 30. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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