Deutscher Bundestag Drucksache 21/4927
21. Wahlperiode 20.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Marc
Bernhard, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4366 –
Northvolt-Wandelanleihe – Risikoprüfung, Entscheidungswege und
Unterrichtung des Deutschen Bundestages
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach übereinstimmenden Medienberichten hat der Bundesrechnungshof das
Vorgehen des damaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz,
Dr. Robert Habeck, bei der Vergabe bzw. Absicherung einer Wandelanleihe
zugunsten des Batterieherstellers Northvolt in erheblichem Umfang kritisiert.
Konkret geht es um eine staatlich abgesicherte Wandelanleihe in Höhe von
600 Mio. Euro, die der Bund und das Land Schleswig-Holstein nach den
Berichten jeweils hälftig getragen bzw. abgesichert haben sollen (
www.welt.de/p
olitik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3f/kritik-an-ampel-regierun
g-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungshof-ruegt-habecks-millione
n-bruchlandung.html).
Nach den Darstellungen des Bundesrechnungshofes habe das damalige
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) „wesentliche
Risiken […] unzureichend ermittelt und bewertet“ und „weitestgehend nach dem
Prinzip Hoffnung“ gehandelt. Zudem hätten bekannte Informationslücken
dazu führen müssen, dass die vorliegenden Unterlagen nicht als hinreichende
Entscheidungsgrundlage hätten gelten dürfen (
www.bild.de/politik/inland/nort
hvolts-milliarden-desaster-habeck-ignoriert-warnungen-69830e80c9ddc2c800
9c167b).
Die Berichterstattung verweist ferner darauf, dass bereits vor der
Entscheidung Hinweise auf Termin- und Kostenüberschreitungen in bestehenden
Northvolt-Projekten bekannt gewesen seien, ohne dass das damalige BMWK
zentrale Annahmen zum Unternehmenserfolg in ausreichendem Maße
hinterfragt habe (
www.welt.de/politik/deutschland/plus6980c63b78c88161f9da4d3
f/kritik-an-ampel-regierung-weitestgehend-nach-prinzip-hoffnung-rechnungsh
of-ruegt-habecks-millionen-bruchlandung.html). Ebenfalls wird berichtet, dass
vor der Vergabe ein Gutachten einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC)
eingeholt worden sei, das deutliche Warnhinweise zu wirtschaftlichen Risiken
enthalten habe. Zugleich seien auch methodische Schwächen der
Risikoanalyse thematisiert worden, etwa durch den Rückgriff auf Vergleichsunternehmen
mit deutlich höherer Reife, während Northvolt eher Start-up-Charakter gehabt
habe (ebd.).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie vom 19. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Besonders schwer wiegt aus Sicht der Fragesteller der Vorwurf, der Deutsche
Bundestag, insbesondere der Haushaltsausschuss, sei nicht vollständig
informiert worden. Nach den Berichten sei in der Vorlage der Bundesregierung zu
den erforderlichen außerplanmäßigen Ausgaben das Ausfallrisiko der
Wandelanleihe nicht erwähnt worden (ebd.). Zudem wird von Mängeln im
Entscheidungsprozess gesprochen, insbesondere einem fehlenden „Mehraugen-
Prinzip“ sowie einer faktischen Konzentration der Risikobewertung auf ein
einzelnes Referat. Außerdem habe das damalige Bundesministerium der Finanzen
(BMF) keine eigene Risikobewertung vorgenommen (ebd.).
Industriepolitische Großförderungen, Bürgschaften, Garantieinstrumente und
staatlich flankierte Finanzierungen sind nur dann politisch wie haushälterisch
vertretbar, wenn Entscheidungsgrundlagen, Risikomanagement und
parlamentarische Unterrichtung höchsten Standards genügen.
Dies gilt umso mehr, als im Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und
SPD eine Investitionsoffensive, eine Modernisierung der Förderpraxis für
Großvorhaben sowie neue Instrumente wie einen „Deutschlandfonds“
angekündigt wurde (
www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf – Kapitel 1.1. Wirtschaft, Industrie, Tourismus).
Die darin angekündigten Hebel- und Garantiestrukturen erhöhen aus Sicht der
Fragesteller die Notwendigkeit belastbarer Governance-Regeln, transparenter
Risikoquantifizierung und nachvollziehbarer Zuständigkeits- und
Kontrollketten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern grundsätzliche
Fragen nach der administrativen Ausgestaltung, der Einbindung anderer Ressorts
(insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen), der Rolle der
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie nach möglichen Anpassungen künftiger
Förder- und Finanzierungsinstrumente, damit sich ein Vorgang mit potenziell
erheblichen Risiken für den Bundeshaushalt nicht wiederholt.
1. Welche Ressorts und welche Organisationseinheiten (Abteilung,
Unterabteilung, Referat) innerhalb der Bundesregierung waren in die
Vorbereitung, Prüfung, Abstimmung und Entscheidung zur staatlich
abgesicherten Northvolt-Wandelanleihe (600 Mio. Euro) eingebunden (bitte jeweils
Aufgabenbeitrag und Zeitpunkt der Einbindung darstellen)?
Vorbemerkung:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundeswirtschaftsministerium dem
Deutschen Bundestag für die Sitzung des Haushaltsausschusses im vergangenen
Jahr das Gutachten von PricewaterhouseCoopers [PwC] zu Northvolt aus dem
Jahr 2023 mit einigen wenigen Schwärzungen zur Verfügung gestellt hat (für
die Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages ursprünglich
am 25. Juni 2025, TO-Punkt dann vertagt auf die Sitzung des
Haushaltsausschusses am 5. Dezember 2025). Nachfolgend wird auf Punkte aus dem PwC-
Gutachten eingegangen, welches dem Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages übermittelt wurde. Auch wird nachfolgend auf Aussagen des
veröffentlichten Berichts des Bundesrechnungshofs (BRH) Bezug genommen, der
wichtige Empfehlungen für die künftige Ausgestaltung von Prozessen gegeben
hat.
In die Vorbereitung, Prüfung und Entscheidung zur staatlich abgesicherten
Wandelanleihe für Northvolt waren innerhalb der Bundesregierung das
damalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das
Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie das Bundeskanzleramt (BKAmt)
eingebunden.
Im BMWK waren dies:
Referat IV A 6: Federführende Prüfung der Finanzierung, Durchführung der
Risikoabwägung (maßgeblich basierend auf einem Due-Diligence-Gutachten
von PricewaterhouseCoopers – PwC) sowie Koordination mit Northvolt und
dem Land Schleswig-Holstein.
Referat WE A 1: Grundsatzreferat für Wirtschaftsstabilisierung und
Bundesbeteiligungen; Sonderfinanzierungen; in Bezug auf die KfW.
Referat E A 7: Prüfung der beihilferechtlichen Zulässigkeit des marktgängigen
Instruments.
Referate Z-HA (Haushalt) und Z-KTF (Klima- und Transformationsfonds):
Sicherstellung der haushalterischen Umsetzung und Bereitstellung der im
Zusammenhang mit dem Vorhaben erforderlichen Mittel.
Die Rolle des BMF konzentrierte sich auf die Schaffung der haushalterischen
Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens und die Mitwirkung an der
Zuweisung an die KfW.
Das Bundeskanzleramt übernahm eine steuernde und koordinierende Funktion.
2. Welche konkreten Entscheidungsgrundlagen lagen der Bundesregierung
vor, als sie die Vorlage an den Haushaltsausschuss zu außerplanmäßigen
Ausgaben bzw. zur Absicherung der Wandelanleihe eingebracht hat (bitte
in Dokumenttypen, Datum, Verantwortliche aufschlüsseln)?
Eine Grundlage für die Absicherung der Wandelanleihe war das Gutachten von
PwC. Die finale Fassung wurde am 6. November 2023 fertiggestellt. Inhalt war
die Analyse der Marktfähigkeit der Technologie, Prüfung der
Unternehmensplanung und Bewertung der Rückzahlungsfähigkeit.
Weitere wesentliche Grundlagen waren das Zuweisungsschreiben vom
25. Oktober 2023, das Investment Agreement vom 30. Oktober 2023 zwischen
der KfW und Northvolt und die Verwaltungs- und Freistellungsvereinbarung
vom 12. Dezember 2023 zwischen dem Bund und der KfW zur Absicherung
der KfW gegen Ausfälle.
3. Welche quantitativen Risikokennzahlen (z. B. Ausfallwahrscheinlichkeit,
Loss-Given-Default, Szenario- bzw. Stresstests, Sensitivitätsanalysen)
wurden vor der Entscheidung ermittelt, und welche Stellen haben diese
Kennzahlen geprüft bzw. freigegeben?
Vor der Entscheidung zur finanziellen Unterstützung von Northvolt im Wege
einer Wandelanleihe wurden verschiedene quantitative Risikokennzahlen
ermittelt und Simulationen durchgeführt. Für die Wandelanleihe lag ein
wirtschaftliches Gutachten von PwC vor, das folgende Analysen enthielt: Zur Ermittlung
der Rückzahlungswahrscheinlichkeit führte PwC eine Simulation mit 20 000
Zufallsstichproben zur künftigen Entwicklung des Unternehmenswertes durch
(Monte-Carlo-Simulation). Dabei wurde die Volatilität von Northvolt anhand
einer Gruppe börsennotierter Vergleichsunternehmen geschätzt. Das PwC-
Gutachten ergab, dass die Beträge in lediglich 14 Prozent der Simulationen nicht
vollständig zurückgeführt werden konnten. Die PwC untersuchte die
Zahlungsströme bis 2028. Ergebnis war, dass eine Rückzahlung aus dem laufenden
Geschäft ohne Umfinanzierung nicht möglich sein würde, eine Refinanzierung am
Kapitalmarkt bei Erreichen der Planung jedoch als plausibel erachtet wurde.
Das BMWK hielt das Risiko auf Basis des PwC-Gutachtens für vertretbar. Das
BMF konzentrierte sich auf die Schaffung der haushalterischen
Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens und wirkte am formalen
Zuweisungsgeschäft an die KfW mit.
4. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Hinweise auf
Termin- und Kostenüberschreitungen in anderen Northvolt-Projekten bereits
vor der Entscheidung bekannt waren, und wenn ja, aus welchen Quellen
stammten diese Hinweise, wie wurden sie dokumentiert, und wie flossen
sie in die Risikobewertung ein (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Der Bundesregierung waren Herausforderungen beim Produktionshochlauf aus
dem Due-Diligence-Gutachten von PwC bekannt. Die Bundesregierung hat
diese Herausforderungen im Kontext eines jungen
Hochtechnologieunternehmens und im Gleichklang mit privaten Investoren als branchentypisch und
beherrschbar bewertet. Die bekannten Anlaufschwierigkeiten sind typisch für die
Skalierung der Batterietechnologie; hiermit hatten auch etablierte asiatische
Wettbewerber zu kämpfen. Trotz der Anlaufschwierigkeiten stufte PwC das
Risiko als „vertretbar“ ein. Die Bundesregierung schloss sich dieser Einschätzung
an. Die Bundesregierung sah das Risiko auch deswegen als vertretbar an, da
über 30 private Investoren (z. B. Goldman Sachs, BlackRock) zeitgleich zu
identischen Konditionen investierten und das Risiko ähnlich bewerteten. Die
Bundesregierung weist darauf hin, dass die spätere Krise durch externe,
unvorhersehbare Faktoren (wie die Strukturkrise bei einem Hauptkunden im Sommer
2024) ausgelöst wurde.
5. Wie viele externe Gutachten wurden in diesem Zusammenhang von der
Bundesregierung oder vom damaligen BMWK in Auftrag gegeben, und
wie hoch waren die diesbezüglichen Kosten für die Erstellung der
externen Gutachten (bitte nach Gutachtenersteller und Kosten aufschlüsseln)?
Im Zusammenhang mit dem geplanten finanziellen Engagement des Bundes bei
Northvolt hat das damalige BMWK zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Zum
einen handelt es sich um das von PwC erstellte Due-Diligence-Gutachten. Die
Beauftragung erfolgte auf Basis eines bestehenden Mandatarvertrags. Zum
anderen hat das BMWK über die KfW einen sog. Legal Red Flag Due Diligence
Report durch die Anwaltskanzlei Linklaters erstellen lassen. Dieser Report hat
die Konzern- und Finanzierungsstruktur sowie die Liefer- und
Abnahmeverträge rechtlich analysiert. Angaben zu den spezifischen Honoraren externer
Gutachter können nicht gemacht werden, da diese Angaben Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Dritten berühren.
6. In welcher Form wurden externe Gutachten eingeholt, welche zentralen
Risiko- und Warnhinweise enthielten diese Gutachten nach Kenntnis der
Bundesregierung, und welche Passagen bzw. Ergebnisse wurden dem
Haushaltsausschuss bzw. dem Deutschen Bundestag vollständig,
auszugsweise oder gar nicht zur Verfügung gestellt (bitte begründen)?
Wie bereits zuvor ausgeführt, hatte die Bundesregierung bei PwC ein Due-
Diligence-Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten umfasste eine detaillierte
Analyse der Geschäftsentwicklung und -planung der schwedischen Northvolt
AB sowie ihrer Tochterunternehmen. Eine Monte-Carlo-Simulation von PwC
ergab, dass die Beträge der Wandelanleihe in lediglich 14 Prozent der Fälle
nicht vollständig zurückgeführt werden könnten. Das PwC-Gutachten stufte das
Risiko der Wandelanleihe und die Rückzahlungsperspektiven ausdrücklich als
„vertretbar“ ein. Das Gutachten wurde den Mitgliedern des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 5. Dezember 2024 vollständig und
ungeschwärzt zur Verfügung gestellt. Es wurde dafür in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt. Darüber hinaus wurde – wie in der
Vorbemerkung dargelegt – das PwC-Gutachten am 24. Juni 2025 mit einigen
wenigen Schwärzungen und ohne Einstufung an die Mitglieder des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages übermittelt.
7. Welche Methodik wurde bei der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit
der Wandelanleihe verwendet (insbesondere: verwendete
Vergleichsunternehmen, Annahmen zu Markthochlauf, CAPEX (Capital
Expenditures) bzw. OPEX (Operating Expenditures), Absatz, Preisentwicklung,
Finanzierungskosten), und welche Stelle im damaligen BMWK bzw. in der
Bundesregierung hat die Plausibilität dieser Annahmen unabhängig
geprüft?
Die Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit der Wandelanleihe für Northvolt
erfolgte maßgeblich durch ein wirtschaftliches Gutachten der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, die verschiedene quantitative Modelle und qualitative
Annahmen kombinierte.
Zur Ermittlung der Rückzahlungswahrscheinlichkeit führte PwC eine
Simulation mit 20 000 Zufallsstichproben zur künftigen Entwicklung des
Unternehmenswertes durch („Monte-Carlo-Simulation“). Als Basis diente eine
überschlägige Abschätzung des Unternehmenswerts mittels des Discounted
Cashflow-Verfahrens auf Grundlage der vom Unternehmen erstellten Planung. Für
die Monte-Carlo-Simulation wurde die Volatilität von Northvolt anhand einer
Gruppe von börsennotierten Vergleichsunternehmen geschätzt. Die Planung
unterstellte, dass Northvolt innerhalb von drei bis vier Jahren zu den Top-10-
Anbietern weltweit aufsteigen würde. Die Bewertung stützte sich auf
Absatzverträge im mittleren zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich mit europäischen
Automobilherstellern. Die Planung sah im Zeitverlauf stark abnehmende
Produktionsaufwendungen vor, die sich in einer marktüblichen Spanne einpendeln
sollten. Diese Bewertung bildete die wesentliche Entscheidungsbasis für das
damalige BMWK.
8. Aus welchen Gründen wurde kein dokumentiertes Mehraugenprinzip
bzw. keine ressortübergreifende, unabhängige Zweitprüfung der
Risikoanalyse institutionalisiert, und welche internen Vorgaben (Richtlinien
bzw. Handbücher, Prozessbeschreibungen) galten hierfür zum
Entscheidungszeitpunkt oder gelten auch gegenwärtig?
9. Welche Rolle hatte das BMF im Verfahren (Mitzeichnung,
Einvernehmen, Stellungnahme, eigene Risikoprüfung), und falls keine
eigenständige Risikobewertung des BMF erfolgte, warum nicht, und auf welcher
Rechts- bzw. Verwaltungsgrundlage wurde darauf verzichtet?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Wandelanleihe wurde im Rahmen eines sogenannten Zuweisungsgeschäfts
gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes gezeichnet. Die Bundesregierung stuft
solche Geschäfte als politische Einzelfallentscheidungen ein, für die es zum
Zeitpunkt der Entscheidung keine Standard-Verwaltungspraxis gab. Während
das BMWK die Federführung für die wirtschaftliche Bewertung übernahm,
konzentrierte sich das BMF auf die Schaffung der haushalterischen
Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens und wirkte am formalen
Zuweisungsgeschäft an die KfW mit. Das Due-Diligence-Gutachten durch PwC stufte das
Risiko als „vertretbar“ ein. Eine weitere Prüfung war daher aus Sicht des
BMWK entbehrlich.
Im Übrigen folgte die Einbindung des BMF den Vorgaben der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sowie den
Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (VV-BHO).
10. Welche Angaben zum Ausfallrisiko der Wandelanleihe wurden in der
Vorlage an den Haushaltsausschuss gemacht, und welche Gründe gab es
gegebenenfalls dafür, das Ausfallrisiko nicht ausdrücklich zu beziffern
oder hervorzuheben?
In der Vorlage an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und in
den damit verbundenen Unterrichtungen stufte die Bundesregierung das
Ausfallrisiko der Wandelanleihe für Northvolt auf Grundlage des externen PwC-
Gutachtens als „vertretbar“ ein.
11. Welche haushaltsrechtlichen Grundlagen (Bundeshaushaltsordnung,
Verwaltungsvorschriften, ggf. einschlägige Regelungen zu Bürgschaften
bzw. Garantien und finanziellen Transaktionen) wurden herangezogen,
um die Maßnahme als zulässig und wirtschaftlich zu bewerten, und
welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Sinne der einschlägigen
Vorgaben wurde durchgeführt (bitte Art und Ergebnis angeben)?
Die Zeichnung der Wandelanleihe erfolgte als sogenanntes Zuweisungsgeschäft
gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes. Dies ist das einschlägige Instrument für
politische Einzelfallentscheidungen dieser Art.
Das allgemeine Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß den §§ 7,
34 Absatz 2 BHO bildet den übergeordneten Maßstab für die
Mittelbewirtschaftung.
Das Kernstück der Wirtschaftlichkeitsprüfung der Bundesregierung war eine
umfassende Due Diligence von PwC, welche auf dieser Grundlage die
Wirtschaftlichkeit geprüft und bestätigt hat (siehe Antwort zu Frage 3). Das Risiko
der Wandelanleihe und die Rückzahlungsperspektive wurden als vertretbar
eingestuft. Die Anleihe wurde als marktübliches und beihilfefreies Instrument
bewertet. Die Maßnahme wurde als zulässig erachtet, da sie im strategischen
Interesse Deutschlands und Europas am Aufbau einer souveränen
Batteriezellfertigung lag. Zum Zeitpunkt der Entscheidung waren laut PwC keine
Liquiditätsengpässe absehbar.
12. Welche beihilferechtlichen Schritte (Notifizierung, Abstimmung mit der
Europäischen Kommission, beihilferechtliche Einordnung) wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen, und welche Auflagen bzw.
Compliance-Pflichten ergaben sich daraus?
Die staatlich abgesicherte Wandelanleihe über 600 Mio. Euro wurde als
beihilfefrei eingestuft, da sie zu marktüblichen Konditionen gewährt wurde.
13. Welche Rolle spielte die KfW (z. B. Zeichnerin der Wandelanleihe,
Strukturierung, Due-Diligence-Anforderungen, Covenants), und welche
Kontroll- und Berichtspflichten bestanden gegenüber dem Bund während
der Laufzeit?
Die KfW agierte koordinierend und verwaltend. Die KfW zeichnete im
Oktober 2023 im Auftrag des Bundes eine Wandelanleihe der Northvolt AB in Höhe
von 600 Mio. Euro. Dies erfolgte als sogenanntes „Zuweisungsgeschäft“
gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes. Das Kapital wurde durch die KfW
bereitgestellt und unter der strikten Bedingung gezeichnet, dass die Gelder
vollumfänglich als Eigenkapital an die deutsche Projektgesellschaft (Northvolt Drei
Project GmbH) in Heide weitergeleitet werden. Die KfW zeichnete die
Vereinbarung am 30. Oktober 2023 unter dem Vorbehalt einer vollständigen
Rückabsicherung (Freistellung) durch den Bund für einen eventuellen Ausfall und die
Kosten.
14. Hat die Bundesregierung aus der Kritik des Bundesrechnungshofs bereits
Konsequenzen gezogen (z. B. Anpassung von Prozessstandards,
Risikohandbüchern, Berichtslinien, Einbindung des BMF, Standardisierung von
Szenarioanalysen), und wenn ja, welche konkreten Konsequenzen
wurden durch die Bundesregierung gezogen, und bis wann sollen etwaige
Änderungen vollständig umgesetzt sein?
Die Bundesregierung nimmt die Kritik des Bundesrechnungshofes sehr ernst.
Die Bundesregierung überprüft die Prozesse und nutzt hierfür die sehr
wichtigen Empfehlungen des Bundesrechnungshofes. Die Bundesministerin für
Wirtschaft und Energie wird die Einführung eines institutionalisierten Mehraugen-
Prinzips fortsetzen, um zukünftigen Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Interministerielle Ausschüsse haben sich bei verschiedenen Instrumenten bereits als
sehr wichtige Institutionalisierung dieses Prinzips erwiesen, um Prozesse zur
Risikobewertung konsequenter und besser umzusetzen. Das
Bundesministerium führt zudem eine hausinterne Prüfung der Abläufe durch mit dem Ziel, die
Risikobewertung bei Förderverfahren zu verbessern und kontinuierlich zu
prüfen. Die unterschiedlichen Förderinstrumente werden aktuell im Hinblick auf
etwaige Schwachstellen untersucht, um optimierte Maßnahmen für die
Förderpraxis abzuleiten.
15. Bewertet die Bundesregierung die Northvolt-Finanzierung als
Präzedenzfall für künftige Instrumente (z. B. Deutschlandfonds), und wenn ja,
inwiefern, und welche konkreten Governance-Regeln (Transparenz,
parlamentarische Unterrichtung, Risikoobergrenzen, Ex-ante- bzw. Ex-post-
Evaluation) plant sie hierfür gegebenenfalls?
Die Bundesregierung prüft stets ergebnisoffen und unter Berücksichtigung der
jeweiligen Marktlage, welche Finanzierungsmaßnahmen im konkreten
Einzelfall am besten geeignet sind, um strategische Ziele zu erreichen. Die
Entscheidung über staatliche Unterstützungen erfolgt dabei auf Basis einer detaillierten
Analyse der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und der strategischen Bedeutung
des jeweiligen Projekts. Dabei werden verschiedene Instrumente gegeneinander
abgewogen, um die effizienteste Mittelverwendung sicherzustellen.
16. Hat sich die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Northvolt-
Wandelanleihe und oder deren Folgen mit anderen europäischen oder
außereuropäischen Regierungen (z. B. Schweden) sowie mit EU-
Institutionen über Risikoprüfungen, Förderdesign, Insolvenzfolgen oder
Standortfortführung ausgetauscht, und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen, und welche Handlungsoptionen leitet sie daraus für das künftige
Handeln der Bundesregierung und des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE) ab?
Die Bundesregierung steht im Zusammenhang mit strategisch bedeutsamen
Industrieprojekten grundsätzlich in einem engen und kontinuierlichen Austausch
mit ihren europäischen und außereuropäischen Partnerregierungen sowie den
Institutionen der Europäischen Union.
Die Erfahrungen aus der Northvolt-Wandelanleihe fließen in die
kontinuierliche Evaluierung staatlicher Unterstützungsinstrumente ein. Aus Sicht der
Bundesregierung ist wichtig, dass jede Finanzierungsentscheidung stets die
spezifischen Umstände des jeweiligen Einzelfalls, die aktuelle Marktlage, die
Risikobewertung sowie die strategische Bedeutung des Projekts berücksichtigen und
in Einklang bringen muss.
17. Welche Maßnahmen haben die Länder nach Kenntnis der
Bundesregierung im Kontext der Ansiedlung bzw. Förderung großer
Batteriezellprojekte (inklusive Berichtspflichten, Controlling-Strukturen,
parlamentarische Unterrichtung) umgesetzt, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus für bundeseinheitliche Mindeststandards?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor.
18. Ist eine Ex-post-Evaluation (wirtschaftliche Effekte, Arbeitsplätze,
regionale Wertschöpfung, Technologietransfer, fiskalische Risiken) für die
Northvolt-Maßnahme vorgesehen, und wenn ja, wann wird eine solche
durchgeführt, wer soll diese durchführen, und wann beabsichtigt die
Bundesregierung, die Ergebnisse dem Bundestag vorzulegen?
Derzeit erfolgt ein Verkaufsprozess der Northvolt AB in Schweden an einen
Investor. Der Verkaufsprozess der Northvolt Drei Project GmbH in Heide
dauert an. Priorität hat für die Bundesregierung eine Rückholung liquider Mittel
aus der Wandelanleihe. Im Übrigen spielen die Empfehlungen des
Bundesrechnungshofs für das Bundeswirtschaftsministerium eine wichtige Rolle für die
Ex-post-Bewertung und Neuausrichtung von Prozessabläufen.
19. Aus welchem konkreten Gründen wurde der bislang unveröffentlichte
Bericht des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages nicht veröffentlicht, und wird der Bericht des
Bundesrechnungshofes nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht
werden, und wenn ja, wann?
Der Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH) ist online auf der Internetseite
des BRH abrufbar.
20. Welche Richtlinien bzw. Standards gibt es in der Bundesregierung
bezüglich des maximalen Volumens einer staatlichen Risikoabsicherung im
Verhältnis zur Wirtschaftskraft des Begünstigten, und wurden diese
Richtlinien im Fall von Northvolt AB eingehalten?
In der Bundesregierung existieren für die Risikoabsicherung von Unternehmen
keine starren, allgemeingültigen Quoten für ein maximales Volumen im
Verhältnis zur Wirtschaftskraft (wie etwa zum Umsatz). Die Wandelanleihe
erfolgte als politisches Zuweisungsgeschäft gemäß § 2 Absatz 4 des KfW-Gesetzes.
Für diese spezifische Form der Unterstützung gab es zum
Entscheidungszeitpunkt keine Standard-Verwaltungspraxis. Aus Sicht der Bundesregierung war
das Vorgehen aus den oben genannten Gründen ordnungsgemäß.
21. Wie begründet die Bundesregierung die Vergabe einer
Risikoabsicherung, deren Volumen den damaligen Jahresumsatz des Begünstigten um
das Fünffache überstieg, und welche vergleichbaren Fälle von
Absicherungen in dieser Relation zum Umsatz gab es in den letzten zehn Jahren
bei anderen Unternehmen (bitte Zeitpunkt, Name des Begünstigten,
Höhe des damaligen Jahresumsatzes und Höhe der staatlichen
Absicherung tabellarisch aufführen)?
Die Bundesregierung hat Northvolt zum Zeitpunkt der Entscheidung über die
Zeichnung der Wandelanleihe als Unternehmen eingestuft, das sich in einer
Phase befand, in der erhebliche Investitionen exante getätigt werden müssen,
bevor nennenswerte Umsätze erzielt werden können. Der Aufbau einer
großskaligen Batterieproduktion erfordert erhebliche Kapitalmengen für
Fabrikbauten und Technologieentwicklung. Geringe Umsätze und hohe Verluste in den
ersten Jahren sind branchentypisch, da Gewinne erst durch spätere
Skaleneffekte realisiert werden. Die Förderung diente dem Ziel, eine eigenständige
europäische Batteriezellenproduktion aufzubauen.
22. Welche Treffen fanden ggf. zwischen Vertretern der Northvolt AB und
der Leitungsebene des damaligen BMWK im Zeitraum von zwölf
Monaten vor der Förderentscheidung statt, wurden dabei seitens des damaligen
BMWK oder Northvolt Zusagen gemacht, die über die schriftlichen
Entscheidungsgrundlagen hinausgingen, und wenn ja, welche?
Datum Vertreter BMWK Vertreter Northvolt AB
17.11.2022 BM Habeck Peter Carlsson, Christopher Haupt, Nicolas Steinbacher
25.11.2022 BM Habeck Peter Carlsson
25.11.2022 BM Habeck Peter Carlsson, Christofer Haux, Nicolas Steinbacher, Martin
Höfelmann
30.11.2022 BM Habeck Online Northvolt – CEO
10.01.2023 BM Habeck Herr Haux
03.02.2023 BM Habeck Peter Carlsson, Emma Nehrenheim, Christofer Haux, Sami
Haikala, Nicolas Steinbacher, Martin Hoefelmann, Nathalie Bruno,
06.04.2023 BM Habeck, St Philipp Peter Carlsson (CEO); Hr. Steinbacher (Projekteiter); Christopher
Haux (DEU Geschäftsführer)
16.04.2023 BM Habeck Jim Hagemann Snabe
09.10.2023 BM Habeck Christofer Haux
Im Zuge der oben genannten Treffen/Gespräche wurden keine Zusagen
gemacht.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und
ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende
Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine
nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Kosten der Veranstaltung) vollständig
zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu
pflegen. Die aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der
vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen.
Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig.
23. Inwieweit waren ggf. der Bundeswirtschaftsminister bzw. Staatssekretäre
im damaligen BMWK persönlich in die Verhandlungen zur
Wandelanleihe eingebunden, und gab es Zeitpunkte, an denen die Leitungsebene
(Staatssekretäre, Bundesminister) explizit gegen fachliche Bedenken der
Arbeitsebene (Referate) intervenierte?
Die Einbindung der Leitungsebene des damaligen BMWK in die Verfahren zur
Northvolt-Wandelanleihe erfolgte im Rahmen der üblichen Dienstwege und
ministeriellen Abstimmungsprozesse, bei der die Leitungsebene auf Grundlage
der aufbereiteten Informationen die abschließende politische Entscheidung traf.
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