[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5079
17. Wahlperiode 16. 03. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ekin
Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/4737 –
Aussetzung des Zivildienstes und Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 15. Dezember 2010 wurden vom Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe
beschlossen, mit denen die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes und die davon
abgeleitete Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes ausgesetzt und ein
Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden soll. Die Gesetzentwürfe sehen vor, dass
nach dem 30. Juni 2011 der Antritt zum Zivildienst nicht mehr vollzogen wird.
Zum 31. Dezember 2011 sollen die letzten Zivildienstleistenden entlassen
werden. Somit ist davon auszugehen, dass die Pflicht zur Ableistung des
Zivildienstes zum 1. Juli 2011 nach über 50 Jahren ausgesetzt werden wird. In diesem
Zeitraum haben mehr als 3 Millionen Ersatzdienstleistende wichtige Aufgaben für
das Gemeinwohl übernommen. Insbesondere die Pflege- und
Betreuungsaufgaben in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, in der Behindertenhilfe
und bei Rettungsdiensten gelten als die geläufigsten Einsatzgebiete von
Zivildienstleistenden. In diesen Bereichen sind die erbrachten Leistungen von
Zivildienstleistenden von hoher gesellschaftlicher und sozialpolitischer Relevanz.
Wurden Kriegsdienstverweigerer früher als Drückeberger beschimpft, gelten
Zivildienstleistende heute als gemeinwohlorientierte engagierte junge Männer.
Zugleich waren und sind die Pflichtdienste ein erheblicher Eingriff in die
individuellen Freiheitsrechte, die Lebensplanungen und Bildungsbiografien junger
Männer.
Die Konversion des Zivildienstes ist eine politische Herausforderung, deren
Umsetzung ohne große Brüche oder gar Verwerfungen vonstatten gehen sollte.
Um die Aufgaben der Zivildienstleistenden zu kompensieren, bedarf es einer
nachhaltigen Gesamtstrategie, in der der massive Ausbau der
Freiwilligendienste eine wichtige Rolle spielt. In diesem tiefgreifenden Umbauprozess
müssen sich die jungen Menschen ebenso wie Träger und Dienststellen neu
orientieren. Dabei muss auch die Zukunft des bisherigen Bundesamtes für den
Zivildienst geklärt werden. 1973 übernahm das Amt die Verwaltung der
Zivildienstleistenden mit anfänglich 282 Beschäftigten und einem Jahresetat von
umgerechnet 50 Mio. Euro. Im Laufe der Jahre hat es sich zu einem großen
Dienstleistungszentrum mit über 1 000 Beschäftigten und einem Haushalt von
rund 650 Mio. Euro entwickelt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 11. März 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5079 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Kontext der Aussetzung des Zivildienstes plant die Bundesregierung –
parallel zu den bestehenden und bewährten Jugendfreiwilligendiensten in
Trägerverantwortung – einen staatlichen Bundesfreiwilligendienst, der sich an Männer
und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht richtet und nach
Schätzungen 35 000 Dienstleistende umfassen soll. Die Dauer des Dienstes soll
in der Regel zwölf, mindestens sechs und höchstens 24 Monate als
Vollzeitbeschäftigung (bei über 27-Jährigen soll der Dienst auf 20 Wochenstunden
verringert werden können) absolviert werden. Die Freiwilligen sollen ein
Taschengeld erhalten.
Insgesamt gilt es zu hinterfragen, inwiefern der neue Bundesfreiwilligendienst
eine Parallelstruktur oder Ergänzung zu bestehenden Freiwilligendiensten
schafft, inwieweit er den Geboten der Arbeitsmarktneutralität, einer
Abgrenzung von bisherigem ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagement sowie
der Stärkung der Zivilgesellschaft gerecht wird.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der überwiegende Teil der Kleinen Anfrage bezieht sich auf den von der
Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes. Insofern wird auf die laufende parlamentarische
Beratung des Gesetzentwurfs verwiesen. Die Bundesregierung wird hierzu im
Rahmen der Beratungen eingehend Stellung nehmen.
Eine Stellungnahme der Exekutive im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum
jetzigen Zeitpunkt würde dagegen einen unzulässigen Eingriff in das
Gesetzgebungsverfahren bedeuten.
1. Welche Tätigkeiten in welchen Bereichen wurden in den letzten fünf Jahren
von Zivildienstleistenden schwerpunktmäßig erbracht (bitte nach Tätigkeiten
und Platzzahlen aufschlüsseln)?
Von den Zivildienstleistenden (ZDL) wurden in den letzten 5 Jahren
schwerpunktmäßig Tätigkeiten im unmittelbaren Dienst am Menschen
(Tätigkeitsgruppe 01, 08, 11, 19, 45, siehe Tabelle) erbracht. Im Oktober 2005 waren z. B.
von den insgesamt 70 096 ZDL 47 208 ZDL (67,35 Prozent) im unmittelbaren
Dienst am Menschen eingesetzt, im Oktober 2010 waren es von den insgesamt
66 143 ZDL 44 428 ZDL (67,17 Prozent).
Stand: Oktober 2005 Oktober 2006 Oktober 2007
Tätigkeitsgruppen ZDP ZDL ZDP ZDL ZDP ZDL
01 Pflegehilfe und Betreuungsdienste 87 168 41 208 76 478 40 425 71 126 42 152
02 Handwerkliche Tätigkeiten 19 076 12 162 17 619 12 078 16 738 11 977
03 Gärtnerische und landwirtschaftliche
Tätigkeiten
2 954 1 645 2 634 1 600 2 439 1 595
04 Kaufmännische und Verwaltungstätigkeiten 927 276 1 213 337 1 673 337
05 Versorgungstätigkeiten 7 866 4 877 7 256 4 738 6 891 4 700
06 Tätigkeiten im Umweltschutz 4 179 2 697 3 873 2 692 3 668 2 671
07 Kraftfahrdienste 1 918 1 186 1 682 1 139 1 542 1 077
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/5079Stand: Oktober 2005 Oktober 2006 Oktober 2007
Tätigkeitsgruppen ZDP ZDL ZDP ZDL ZDP ZDL
08 Tätigkeiten im Krankentransport und
Rettungswesen
5 732 2 095 4 646 1 865 3 937 1 891
11 Mobile Soziale Hilfsdienste 5 252 2 147 4 107 1 892 3 464 1 734
19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung 3 034 912 2 457 883 1 878 847
45 ISB von Kindern in integrativen Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1 541 846 1.404 779 1 356 891
98 Spitzensportler 144 45 124 40 122 60
Gesamt 139 791 70 096 123 493 68 468 114 834 69 932
Stand: Oktober 2008 Oktober 2009 Oktober 2010
Tätigkeitsgruppen ZDP ZDL ZDP ZDL ZDP ZDL
01 Pflegehilfe und Betreuungsdienste 69 279 43 237 69 928 46 360 68 974 40 084
02 Handwerkliche Tätigkeiten 16 395 12 450 16 494 13 039 16 270 11 856
03 Gärtnerische und landwirtschaftliche
Tätigkeiten
2 367 1 631 2 331 1 700 2 305 1 465
04 Kaufmännische und Verwaltungstätigkeiten 1 695 373 1 494 519 1 065 412
05 Versorgungstätigkeiten 6 779 4 931 6 782 5 162 6 685 4 536
06 Tätigkeiten im Umweltschutz 3 584 2 661 3 542 2 724 3 453 2 368
07 Kraftfahrdienste 1 488 1 133 1 431 1 196 1 365 1 037
08 Tätigkeiten im Krankentransport und
Rettungswesen
3 565 1 870 3 477 2 037 3 357 1 635
11 Mobile Soziale Hilfsdienste 3 044 1 617 2 789 1 617 2 514 1 315
19 Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung 1 681 830 1 600 821 1 493 612
45 ISB von Kindern in integrativen Kinder- und
Jugendeinrichtungen
1 332 904 1 423 990 1 423 782
98 Spitzensportler 134 49 139 61 138 41
Gesamt 111 343 71 686 111 430 76 226 109 042 66 143
Drucksache 17/5079 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die bisher von
Zivildienstleistenden durchgeführten Tätigkeiten kompensiert werden, um entstehende Lücken
„zum großen Teil“ zu schließen (so die Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, bei der Vorstellung ihrer
Jahresplanung am 26. Januar 2011) und den Qualitätsstandard in den
Einrichtungen zumindest auf dem aktuellen Stand zu halten (bitte nach
Tätigkeiten und Platzzahlen aufschlüsseln)?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
3. Inwieweit sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung zukünftig
Tätigkeiten der Zivildienstleistenden von zusätzlichen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen des ersten Arbeitsmarktes
übernommen werden, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um dies zu
organisieren bzw. anzureizen?
Ob sich im Hinblick auf den demografischen Wandel durch die Aussetzung des
Zivildienstes Potenzial für zusätzliche sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung entwickelt, kann derzeit nicht seriös abgeschätzt werden.
4. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung,
einen strukturierten Übergang vom Zivildienst zum
Bundesfreiwilligendienst zu gewährleisten, insbesondere um Planungssicherheit für alle
beteiligten Akteure herzustellen?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
5. Welche konkreten Maßnahmen und Programme plant die Bundesregierung,
um einen Rückgang des Anteils junger Männer in personenbezogenen
Dienstleistungen, wie beispielsweise im Sozial-, Pflege- und
Gesundheitswesen, aufzuhalten und zu kompensieren?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Unabhängig vom Entwurf eines Bundesfreiwilligendienstes hat die
Bundesregierung zahlreiche Aktivitäten entfaltet, um dem künftig insbesondere im
Bereich der Heil- und Pflegeberufe steigenden Fachkräftebedarf zu begegnen.
Dazu gehören z. B. die Modernisierung der Ausbildung in der Kranken-,
Kinderkranken- und Altenpflege sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von
Familie und Beruf. Zum letzteren Thema hat der vom Bundesministerium für
Gesundheit einberufene Runde Tisch „Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
Gesundheitswesen“ bereits erste Empfehlungen verabschiedet. Weitere
Maßnahmen zur Sicherung der Fachkräftebasis in den Heil- und Pflegeberufen
werden derzeit geprüft.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
strebt durch verschiedene Maßnahmen eine Erhöhung des Männeranteils beim
pädagogischen Personal in Kindertagesstätten an. Dazu zählt die Einrichtung
einer Koordinationsstelle „Männer in Kitas“, die Durchführung von
Modellprojekten unterschiedlicher Träger und Trägerverbände in 13 Bundesländern im
Rahmen des ESF-Programms (Europäische Sozialfonds – ESF) „Mehr Männer
in Kitas“ sowie die Entwicklung eines Quereinsteigerprogramms zur
Qualifizierung berufserfahrener Männer zu Erziehern.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/50796. Was plant die Bundesregierung mit den frei werdenden Mitteln des
Zivildienstetats zu unternehmen, da in den neuen Bundesfreiwilligendienst nur
noch rund 300 Mio. Euro (vorher rund 600 Mio. Euro für den Zivildienst)
investiert werden?
Sollen diese in die Zivildienstkonversion investiert werden, und wenn nein,
warum nicht?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung. Im Übrigen liegt die
Entscheidung über den Bundeshaushalt beim Haushaltsgesetzgeber.
7. Womit begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit der durch das
Bundesfreiwilligendienstgesetz entstehenden Doppelstruktur zu den
bestehenden Freiwilligendiensten (insbesondere zu den im
Jugendfreiwilligendienstgesetz geregelten Diensten FSJ (freiwilliges soziales Jahr) und FÖJ
(freiwilliges ökologisches Jahr) und den generationenübergreifenden
Freiwilligendiensten)?
8. Strebt die Bundesregierung perspektivisch eine strategische Weichenstellung
an, wonach die Freiwilligendienste in alleiniger Länderzuständigkeit oder
alleiniger Bundeszuständigkeit organisiert werden, oder plant sie eine
Beibehaltung der neuen Misch- bzw. Doppelstruktur?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung. Sollte der Deutsche
Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert verabschieden,
ginge es künftig nicht um eine Konkurrenz der verschiedenen Formate –
Bundesfreiwilligendienst, Jugendfreiwilligendienste, Freiwilligendienste aller
Generationen – zueinander, sondern um eine sinnvolle Ergänzung unterschiedlich
formatierter Angebote. Doppelstrukturen würden so verhindert. Es wäre eine
schlanke Verwaltung gewährleistet, die die vorhandenen Kompetenzen und
Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger nutzt und auf dem aufbaut, was sich
bereits bewährt hat. Durch unterschiedliche, klar abgegrenzte
Verwaltungszuständigkeit von Bund und Ländern für die jeweiligen Freiwilligendienste
würde eine Mischstruktur verhindert.
9. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Bündnisses für
Gemeinnützigkeit u. a., wonach der Grundsatz der Nachrangigkeit von
staatlichem gegenüber ehrenamtlichem Engagement (Subsidiaritätsprinzip)
durch die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstgesetzes missachtet
wird und alternativ ein Ausbau der bestehenden Freiwilligendienste in
Kooperation von Zivilgesellschaft, Ländern und Bund sachgerechter wäre?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Drucksache 17/5079 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie plant die Bundesregierung, einer Konkurrenz zwischen dem
Bundesfreiwilligendienst und den bestehenden Freiwilligendiensten –
insbesondere das FSJ und das FÖJ – wirksam entgegenzuwirken, und wie will sie
ausschließen, dass mittel- und langfristig bestehende Dienste verdrängt
werden?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will die zivilgesellschaftlich organisierten
Freiwilligendienste wie das FSJ und das FÖJ parallel zur Einführung des
Bundesfreiwilligendienstes ausbauen und stärken. Vorbehaltlich der Entscheidung des
Gesetzgebers ist geplant, dies parallel zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes
(BFD) umzusetzen und zu einer gleichgewichtigen Förderung der Formate zu
kommen. Bei Einführung des BFD würden durch die zukünftigen Zentralstellen
sichergestellt werden, dass es zu keiner Verdrängung von FSJ und FÖJ kommt.
11. Welche Maßnahmen sind geplant, um die bestehenden Freiwilligendienste
weiter auszubauen?
Zum 1. Januar 2011 wurde die monatliche Förderpauschale in den Richtlinien
zum Kinder- und Jugendplan des Bundes im FSJ-In- und Ausland von 72 bzw.
92 auf 100 Euro und im FSJ-Kultur von 72 auf 153 Euro angehoben. Es erfolgte
ebenfalls der Ausbau der geförderten Platzanzahl um etwa 10 000 zusätzliche
auf rund 29 000 geförderte Plätze. Parallel zur Einführung des
Bundesfreiwilligendienstes soll ein weiterer Ausbau der Jugendfreiwilligendienste FSJ/FÖJ mit
dem Ziel der Förderung aller besetzten Plätzen und einer weiteren
Pauschalenerhöhung auf bis zu 200 Euro erfolgen.
Des Weiteren hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2011 einen neuen
Auslandsfreiwilligendienst namens „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ mit
einer Förderpauschale von 250 Euro (ab Sommer Erhöhung der Pauschale bis zu
350 Euro pro Monat und Ausbau auf bis zu 3 000 Plätzen geplant) pro
Freiwilligem/Freiwilliger eingeführt.
12. Wie will die Bundesregierung eine klare arbeits- und sozialrechtliche
Definition und Abgrenzung der Freiwilligendienste gewährleisten?
Die Bundesregierung strebt die Erarbeitung eines
Freiwilligendienstestatusgesetzes an, das den verschiedenen Freiwilligendiensten einen gemeinsamen
rechtlichen Rahmen bieten soll, der die Besonderheiten der Freiwilligendienste
in Abgrenzung zum bürgerschaftlichen Engagement, zum Arbeitnehmerstatus
und zum Pflichtdienst berücksichtigt. Hierbei sollen auch Fragen zur
Absicherung der Freiwilligen behandelt werden.
13. Wann und mit welchen Zielen plant die Bundesregierung einen Entwurf für
ein „Freiwilligendienstestatusgesetz“ vorzulegen, wird das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend dabei die Federführung
innehaben, und welche Bundesministerien werden darüber hinaus an der
Entwicklung und Konzeptionierung beteiligt werden?
Die Bundesregierung strebt unter Federführung des für die Freiwilligendienste
zuständigen BMFSFJ die Erarbeitung eines Freiwilligendienstestatusgesetzes
an. In der nationalen Engagementstrategie sind dafür wesentliche Punkte
benannt. Ziel ist es, der Vielfalt der Angebote einen rechtlichen Rahmen
vorzugeben, ohne hierbei bewährte Dienstformate anzugleichen oder zu schwächen. Das
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5079Gesetz soll die gesellschaftliche Anerkennung der Freiwilligendienstleistenden
stärken und der Weiterentwicklung der Freiwilligendienste dienen. Die
jeweiligen Freiwilligendienste sollen transparenter und übersichtlicher gestaltet und
somit die Rechtssicherheit – vor allem für die Freiwilligen – erhöht werden.
Auch die bislang nicht gesetzlich geregelten Dienste sollen auf der Grundlage
einer ressortübergreifenden Strategie einbezogen werden. Nach der qualitativen
Weiterentwicklung und dem weiteren Ausbau der Jugendfreiwilligendienste bis
zum Sommer soll unter Berücksichtigung der Entscheidungen zur Aussetzung
der Wehrpflicht und zur Einführung eines neuen Bundesfreiwilligendienstes ein
erster Entwurf als Grundlage des weiteren Verfahrens erarbeitet werden. Weitere
Angaben zum Zeitplan sind zurzeit nicht möglich.
14. Inwiefern plant die Bundesregierung im Bundesfreiwilligendienstgesetz
ein Rückkehrrecht in die vor Aufnahme des Freiwilligendiensts
bestehenden Arbeitsverhältnisse?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
15. Welche Zielgruppen hat die Bundesregierung für die Absolvierung des
Bundesfreiwilligendienstes im Blick?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
16. Welche konkrete Regelung plant die Bundesregierung, um Freiwillige
unter 25 Jahren, die keinen Freibetrag auf Kindergeld geltend machen
können, mit Freiwilligen, für die ein Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32
Absatz 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) oder Kindergeld besteht,
gleich zu behandeln, und wie unterscheiden sich die Regelungen zu denen
im Jugendfreiwilligendienstgesetz?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
17. Wie und nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung die Vergabe
von Plätzen für den Bundesfreiwilligendienst zu regeln, und gibt es Pläne,
die Anzahl der Plätze im neuen Bundesfreiwilligendienst zu begrenzen
und/oder an bestehende Freiwilligendienstplätze zu binden?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
18. Welche Funktionen übernehmen die neu einzurichtenden Zentralstellen bei
der Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, wie soll die
Trägerschaft der Zentralstellen geregelt werden, und welche
Umstrukturierungsmaßnahmen sind für die Einrichtung der Stellen erforderlich?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist geplant, die
Mindestanforderungen für die Bildung einer Zentralstelle hinsichtlich der Zahl, Größe und
geografischen Verteilung der vertretenen Einsatzstellen und Träger in einer
Rechtsverordnung vom BMFSFJ zu regeln.
Drucksache 17/5079 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode19. Werden die Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer aus der
Zivildienststruktur übernommen, und wenn ja, in welchem Umfang, und für
welche Aufgaben?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
20. Sind im Bundesfreiwilligendienst Weiterbildungsmaßnahmen vorgesehen,
die als Brücke in den Arbeitsmarkt genutzt werden können, und welche
konkreten Qualifizierungsmaßnahmen und Zertifizierungen der
erworbenen Qualifikationen sind geplant?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist eine pädagogische
Begleitung geplant.
21. Welche konkrete pädagogische Begleitung ist im
Bundesfreiwilligendienstgesetz vorgesehen, und inwiefern wird dabei die heterogene
Zusammensetzung der Freiwilligen, insbesondere bezüglich des Alters und der
Bildungsanforderungen, berücksichtigt?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
22. Welche Pläne zur Ansprache und Gewinnung junger Menschen entwickelt
und verfolgt die Bundesregierung, um die Zielzahl von 35 000
Bundesfreiwilligendienstleistenden zu erreichen?
Welche Anreize plant sie zu setzen?
Welche Informations- und Werbekampagnen, mit welchen Kosten, sind in
Vorbereitung?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Derzeit läuft eine EU-weite Ausschreibung für eine Öffentlichkeitskampagne
zur Stärkung der Freiwilligendienste. Die Kosten sind derzeit noch nicht
bezifferbar.
23. Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass junge Frauen und junge
Männer gleichermaßen das Angebot des Bundesfreiwilligendienstes
wahrnehmen und ihn absolvieren?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist geplant, möglichst viele
Frauen und Männer für den Bundesfreiwilligendienst zu gewinnen. Eine
Quotierung wird nicht empfohlen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/507924. Inwiefern plant die Bundesregierung Begünstigungen durch die
Absolvierung des Bundesfreiwilligendienstes, wie eine Bevorzugung bei der
Studienplatzvergabe (u. a. Wartesemester) oder einen verbesserten Zugang zur
Berufsausbildung, inwiefern will sie diese auf bestehende
Freiwilligendienste ausweiten, und welche Vorkehrungen und Vereinbarungen sind im
Rahmen von Kultusministerinnen-/Kultusministerkonferenz,
Jugendministerinnen-/Jugendministerkonferenz oder in anderen Gremien bisher erörtert
oder getroffen worden?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Die in der Frage genannten „Begünstigungen“ für Freiwilligentätigkeit fallen
vor allem in die Zuständigkeit der Länder. Wird der Bundesfreiwilligendienst
eingeführt, wird die Bundesregierung gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen
Akteuren intensiv für den neuen Bundesfreiwilligendienst und das FSJ und FÖJ
werben und sich für die Schaffung zusätzlicher Anreize zur Ableistung eines
Freiwilligendienstes einsetzen. Eine gute Anerkennungskultur spielt jedoch in
viele verschiedene Zuständigkeitsbereiche hinein und kann nur gemeinsam von
Bund, Ländern und Kommunen verwirklicht werden.
25. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Umsetzung des Bundesfreiwilligendienstes den Prinzipien
der Arbeitsmarktneutralität entspricht?
26. Ist seitens der Bundesregierung eine Überprüfung der Dienststellen und
der rund 170 000 bisher anerkannten Zivildienstplätze vorgesehen, um
insbesondere zu gewährleisten, dass diese Stellen den Anforderungen des
Arbeitsmarktneutralitätsprinzips bei der Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstes entsprechen?
Wenn ja, wird diese Aufgabe zu den neuen Tätigkeiten des bisherigen
Bundesamtes für den Zivildienst zählen, und nach welchen Kriterien wird die
Überprüfung durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist der
Bundesfreiwilligendienst gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesfreiwilligendienstgesetzentwurfs (BFDG-
Entwurf) arbeitsmarktneutral auszugestalten. Insoweit unterscheidet er sich
nicht von den bestehenden Freiwilligendiensten und dem bisherigen Zivildienst.
Gerade im Zivildienst wurden die Zivildienststellen in unregelmäßigen
Abständen durch die Regionalbetreuer/-betreuerinnen des Bundesamtes für den
Zivildienst auf die Einhaltung der Arbeitsmarktneutralität überprüft. Dieses bewährte
Verfahren wird auch für den Bundesfreiwilligendienst vorgeschlagen.
27. Inwiefern plant die Bundesregierung private und gewinnorientierte
Einrichtungen, in denen bisher fast ein Drittel der Zivildienstleistenden
arbeiteten, als Stellenanbieter für den Bundesfreiwilligendienst anzuerkennen?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Drucksache 17/5079 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers gelten nach § 6 Absatz 3 des
BFDG-Entwurfs die am 1. Januar 2011 nach § 4 des Zivildienstgesetzes (ZDG)
anerkannten Beschäftigungsstellen und Dienstplätze des Zivildienstes als
anerkannte Einsatzstellen und -plätze des Bundesfreiwilligendienstes. Die
Anerkennung neuer gemeinwohlorientierter Einsatzstellen im Bundesfreiwilligendienst
wäre nach dem Gesetzentwurf – wie bisher im Zivildienst – grundsätzlich
unabhängig von der Rechtsform der Einrichtung und könnte dem zuständigen
Bundesamt durch eine steuerliche Bewertung nachgewiesen werden.
Im Übrigen wird erneut darauf hingewiesen, dass in der Rechtsprechung zu
diesem Thema schon seit vielen Jahren nicht mehr auf die Rechtsform der
Einrichtung abgestellt wird, sondern auf ihre Gemeinwohlorientierung.
28. Welche Auswirkungen des Bundesfreiwilligendienstgesetzes erwartet die
Bundesregierung gerade auch angesichts des generationenübergreifenden
Ansatzes des Bundesfreiwilligendienstgesetzes auf das klassische
Ehrenamt und andere bürgerschaftliche Engagementformen, vor allem aufgrund
der vorgesehenen Taschengeld- und Mindeststundenregelungen?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist geplant, durch den neuen
Bundesfreiwilligendienst die Vielfalt der Dienst- und Engagementangebote für
Menschen aller Altersgruppen zu stärken. Unterschiedliche
Rahmenbedingungen würden so unterschiedlichen Bedarfen und Interessen Rechnung tragen.
29. Ist neben den neuen Bundesfreiwilligendiensten eine Neuauflage bzw. ein
Folgeprogramm der „Freiwilligendienste aller Generationen“ geplant?
Falls ja, wie, und ab wann?
Falls nein, warum nicht?
Intention für das neue, nicht monetarisierte Dienstformat war und ist es, durch
ein niedrigschwelliges Angebot sowohl im Stundenumfang als auch in der
gesamten Bandbreite möglicher Einsatzfelder (Nachbarschaftshilfe, Schule, Kita,
Altenheim, Naturschutz, Kultur etc.) und Themenschwerpunkte (Migration,
Kinder- und Jugendliche, Ältere Menschen, Menschen mit Behinderung)
möglichst alle Zielgruppen sowie unterschiedliche Interessen- und Bedarfslagen zu
berücksichtigen und Menschen aller Altersgruppen für einen verbindlich und
verlässlich organisierten Freiwilligendienst zu gewinnen.
Dadurch soll es mittelfristig gelingen, die Übernahme von Verantwortung durch
freiwilliges Engagement gesamtgesellschaftlich zu befördern. 44 Prozent der seit
1. Januar 2009 im Format Freiwilligendienste aller Generationen tätigen
Menschen engagieren sich erstmalig bürgerschaftlich.
Mit 252 Trägern konnten bundesweit alle zentralen Partner der Wohlfahrtspflege
gewonnen werden. Alle Bundesländer sowie viele Landkreise, Städte,
Gemeinden, Verbände und Organisationen haben den Freiwilligendienst aller
Generationen (FDaG) als eine Chance erkannt, in klar definierten Aufgabenbereichen
nachhaltige strategische Engagementförderung zur Stärkung der
Daseinsvorsorge vor Ort voran zu bringen. Die Verstetigung der FDaG setzt voraus, dass
die Dienstform nachhaltig in bestehende Länder- und kommunale Strukturen
und entsprechende Strategien zur Engagementförderung eingebunden wird.
Dazu soll auch eine Verknüpfung mit verschiedenen vom Bund geförderten
Programmen hergestellt werden. Bereits heute ist erkennbar, dass die Integration
der Freiwilligendienste aller Generationen in die Mehrgenerationenhäuser an
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5079vielen Standorten gelingt. Diesen Prozess gilt es nachhaltig zu sichern, in dem
konzeptionell vorgesehene Kooperationen mit den Mehrgenerationenhäusern
und weiteren potenziellen Partnern wie z. B. Freiwilligenagenturen,
Seniorenbüros und Integrationsagenturen erfolgreich unterstützt werden.
30. Inwiefern plant die Bundesregierung die Beauftragung des Bundesamtes
für den Zivildienst mit der Durchführung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes, und für welche konkreten, gesetzlich und untergesetzlich geregelten
Aufgaben soll das Bundesamt für den Zivildienst zukünftig verantwortlich
sein?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
31. Plant die Bundesregierung dem Bundesamt für den Zivildienst Aufgaben
zu übertragen, die nicht aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
hervorgehen?
Wenn ja, welche?
Bereits mit Artikel 7 des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2010 (WehrRÄndG2010)
in § 2 Absatz 1 Satz 3 ZDG wurde die rechtliche Grundlage für die Übertragung
von Aufgaben außerhalb des Zivildienstes auf das Bundesamt für den
Zivildienst (BAZ) aus dem Geschäftsbereich des BMFSFJ an das Bundesamt
geschaffen. Die Regiestelle für das Programm „Toleranz fördern – Kompetenz
stärken“ und für die „Aktion zusammen wachsen – Bildungspatenschaften
stärken“, die Geschäftstelle der Conterganstiftung und die Administration der
Internationalen Jugendfreiwilligendienste sind bereits an das BAZ übertragen
worden. Die Administration der Regiestellentätigkeit für sämtliche ESF-Programme
des BMFSFJ ist geplant. Zurzeit wird die Übertragung der Regiestellen der
Programme „Mehrgenerationenhäuser“ und „Jugend stärken“ vorbereitet.
32. Was versteht die Bundesregierung unter der Ankündigung der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder,
(aus der Befragung der Bundesregierung vom 15. Dezember 2010 –
Plenarprotokoll 17/80), dass für das Bundesamt für den Zivildienst „weiterhin die
sehr schlanke Struktur“ vorgesehen ist und „eine schlanke und effiziente
Verwaltung der Freiwilligendienste“ erfolgen soll (so die
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Vorstellung ihrer
Jahresplanung am 26. Januar 2011), und wie will die Bundesregierung diese
umsetzen?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist geplant, den
Bundesfreiwilligendienst als harmonische Ergänzung und Stärkung der bestehenden
Freiwilligendienste auszugestalten. So sollen unnötige Doppelstrukturen vermieden
und eine schlanke Verwaltung gewährleistet werden, die die vorhandenen
Kompetenzen und Ressourcen der zivilgesellschaftlichen Träger nutzt und auf dem
aufbaut, was sich bereits bewährt hat.
Drucksache 17/5079 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Inwiefern können die Aufgaben, die an das Bundesamt für den Zivildienst
zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes übertragen werden
sollen, auch von anderen Behörden, Trägern oder Institutionen
insbesondere der Zivilgesellschaft geleistet werden, und welche Behörden, Träger
oder Institutionen kämen für die Übernahme der Aufgaben in Betracht
(bitte jeweils die alternativen Möglichkeiten aufführen)?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers hat der
Bundesfreiwilligendienst u. a. eine Vorhaltefunktion. Für den Fall der Beendigung der Aussetzung
der Wehrpflicht müssen Strukturen vorgehalten werden, um den Zivildienst als
Wehrersatzdienst wieder aktivieren zu können. Dazu gehört die für die
Durchführung des Dienstes zuständige Bundesverwaltung. Darüber hinaus hat das
Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) aufgrund seiner beinahe 40-jährigen
Erfahrung im Bereich Zivildienst die erforderliche Sachnähe zur Materie
Bundesfreiwilligendienst.
34. Welche Veränderungen des Personalbestandes plant die Bundesregierung
bei einer Umstrukturierung des Bundesamtes für den Zivildienst?
Aussagen zur Veränderung des Personalbestandes können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die Entwürfe von Bundesfreiwilligendienstgesetz
und Familienpflegezeitgesetz befinden sich im parlamentarischen Verfahren
oder in der Ressortabstimmung. Sobald die Verwaltungs- und Verfahrensabläufe
in den Gesetzesvorhaben sowie die zu übertragenden Aufgaben feststehen, wird
über die zukünftige Struktur des BAZ und den Personalbestand entschieden.
35. Wie viele Beschäftigte werden für die Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes sowie für die neuen Aufgaben des Bundesamtes für den
Zivildienst eingeplant und benötigt (bitte jeweils pro Aufgabengebiet mit
genauer Angestellten- und Beamtenzahl angeben)?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers würden – ausgehend von den
Eckwerten von jährlich 35 000 Freiwillige, 40 000 Einsatzstellen und fünf
Bildungstagen zur politischen Bildung – nach den derzeitigen Überlegungen
voraussichtlich etwa 330 Stellen für die Administration des
Bundesfreiwilligendienstes und die verbleibenden Aufgaben des alten Zivildienstes (z. B. für
Kontenklärung Rentenversicherung, Abwicklung von Zivildienstbeschädigungen,
Ausstellen von Bescheinigungen) benötigt werden. Darin enthalten sind auch
die 92 Regionalbetreuer vor Ort und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den
Zivildienstschulen. Auf der Grundlage des § 2 Absatz 1 Satz 3 ZDG wurden
dem BAZ inzwischen andere Aufgaben übertragen, die mehr als 70 Stellen
binden. Die Zentralabteilung im BAZ bindet bei einem Personalbestand von rund
1 000 Beschäftigten derzeit etwa 195 Stellen.
Sowohl hinsichtlich des Familienpflegezeitgesetzes als auch der weiteren zu
übertragenden Aufgaben kann hinsichtlich der Anzahl der Stellen noch keine
Aussage getroffen werden. Auch eine Differenzierung nach Beamten- bzw.
Angestelltenstellen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/507936. Sind für die Übernahme der Durchführung des Bundesfreiwilligengesetzes
Umschulungen des Personals des Bundesamtes für den Zivildienst
notwendig?
Wenn ja, in welchen Bereichen, und in welchem Umfang müssen
Umschulungen durchgeführt werden?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers sind Umschulungen nicht
vorgesehen.
37. Welche Kosten entstehen kurz-, mittel- und langfristig beim Bundesamt für
den Zivildienst aufgrund der Umsetzung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes und der neuen Aufgaben (bitte nach Aufgaben aufgeteilt angeben)?
Die Frage, welche Ausgaben künftig für das BAZ zu veranschlagen sind, ist
Gegenstand der laufenden Haushaltsberatungen. Diesen kann nicht vorgegriffen
werden. Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist aber davon
auszugehen, dass keine Kosten veranschlagt werden, die über die Sach- und
Personalkosten hinausgehen, die für Administration des Zivildienstes nach bisherigem
Recht benötigt werden. Vielmehr würde angestrebt, Kosten zu reduzieren.
Ein künftiger Schwerpunkt des Bundesamtes sollte dann deshalb in der
Übernahme von Aufgaben liegen, die zurzeit von externen Dienstleistern gegen
entsprechende Vergütung wahrgenommen werden.
38. Bleiben die Anzahl, Struktur und personelle Ausstattung der
Zivildienstschulen bestehen?
Falls ja, warum?
Falls nein, warum nicht?
Im Hinblick auf den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines
Bundesfreiwilligendienstes siehe Vorbemerkung der Bundesregierung.
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gesetzgebers ist würden die
Zivildienstschulen für die Durchführung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Seminare des
Bundesfreiwilligendienstes vollumfänglich benötigt.
39. Welche konkreten Verabredungen und Entscheidungen im Rahmen der
Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) oder anderer
vergleichbarer Gremien hat die Bundesregierung mit den Ländern getroffen, um für
die 15 000 jungen Männer, die im Jahr 2011 aufgrund der Aussetzung von
Wehrpflicht und Zivildienst zusätzlich einen Ausbildungs- oder
Studienplatz benötigen, entsprechende Kapazitäten durch den Ausbildungspakt
bzw. Hochschulpakt bereitzustellen?
Auf Basis einer aktuellen KMK-Berechnung wird sich – je nach
Inanspruchnahme der neuen Freiwilligendienste – die Zahl der zusätzlichen
Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufgrund der Aussetzung von Wehr- und
Zivildienst in den Jahren 2011 bis 2015 um rund 45 000 bis 59 500 erhöhen.
Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
der Länder haben sich am 15. Dezember 2010 darauf verständigt, die aus dem
Aussetzen von Wehr- und Zivildienstpflicht resultierenden, zusätzlichen
Studienanfänger im System des bestehenden Hochschulpakts gemeinsam, wie
Drucksache 17/5079 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodebislang hälftig durch Bund und Länder mit jeweils 13 000 Euro, zu finanzieren.
Hochschulen und Studieninteressierte erhalten hierdurch eine verlässliche
Perspektive.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Aussetzen der Wehrpflicht zwar
auch Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt haben wird, dass diese Effekte
aber gering ausfallen und keinesfalls mit den Auswirkungen auf die
Hochschulausbildung zu vergleichen sind. Hintergrund ist, dass die meisten Jugendlichen,
die sich für eine duale Ausbildung interessieren (Schulabgänger und
Schulabgängerinnen ohne Studienberechtigung) in der Regel noch nicht volljährig und
somit erst zu einem späteren Zeitpunkt von der Einberufung zum Wehr- oder
Zivildienst betroffen sind. Da die Zahl der ausbildungsinteressierten
Jugendlichen bereits seit einiger Zeit als Folge der demografischen Entwicklung
deutlich rückläufig ist, dürfte sich durch das Aussetzen der Wehrpflicht bundesweit
insgesamt keine wesentlich ungünstigere Ausbildungsmarkt ergeben als z. B.
2009. Insofern sind auch keine neuen oder zusätzlichen Maßnahmen zur
Flankierung des Ausbildungsmarktes erforderlich.
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ISSN 0722-8333]